15.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 81/162


Mittwoch, 5. Mai 2010
Ortsbewegliche Druckgeräte ***I

P7_TA(2010)0122

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ortsbewegliche Druckgeräte (KOM(2009)0482 – C7-0161/2009 – 2009/0131(COD))

2011/C 81 E/28

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0482),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 71 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0161/2009),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“ (KOM(2009)0665),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 91 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Februar 2010,

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0101/2010),

1.

legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest;

2.

nimmt die Erklärung im Anhang zu dieser legislativen Entschließung zur Kenntnis;

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, seinen Standpunkt dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


Mittwoch, 5. Mai 2010
P7_TC1-COD(2009)0131

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 5. Mai 2010 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2010/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2010/35/EU.)

Mittwoch, 5. Mai 2010
ANHANG

Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Artikel 290 AEUV

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erklären, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie einen künftigen Standpunkt der Organe zur Umsetzung des Artikels 290 AEUV oder zu einzelnen Rechtsakten, die solche Bestimmungen enthalten, unberührt lassen.