19.1.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 18/114


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)“

KOM(2010) 12 endg. — 2010/0004 (COD)

2011/C 18/21

Hauptberichterstatter: Michael SMYTH

Der Rat und das Europäische Parlament beschlossen am 19. bzw. 18. Februar 2010, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)“

KOM(2010) 12 endg. - 2010/0004 (COD).

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt am 16. Februar 2010 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 462. Plenartagung am 28./29. April 2010 (Sitzung vom 29. April) Michael SMYTH zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 103 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen

1.1   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nimmt zur Kenntnis, dass im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. September 2009 in der Rechtssache C-166/07 nun die Artikel 175 und 352 Absatz 1 des AEUV als Rechtsgrundlage für den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)“ gewählt wurden.

1.2   Der EWSA befürwortet den oben genannten Vorschlag.

2.   Gründe und Empfehlungen

2.1   Der Internationale Fonds für Irland (im Folgenden IFI) wurde 1986 von der britischen und der irischen Regierung mit dem Ziel eingerichtet, „den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern sowie […] die Versöhnung zwischen Nationalisten und Unionisten in ganz Irland zu unterstützen“. Neben den USA, Kanada, Australien und Neuseeland ist die Europäische Union einer der wichtigsten Geber. In den letzten zwanzig Jahren wurden insgesamt Mittel in Höhe von 849 Mio. EUR bereitgestellt, mit denen über 5 700 Projekte in Nordirland und den Grenzbezirken der Republik Irland unterstützt werden konnten.

2.2   In seiner Initiativstellungnahme zum Thema „Die Rolle der EU im nordirischen Friedensprozess“  (1) hat der EWSA die Bedeutung des IFI bereits hervorgehoben und befürwortet nun eine rasche Berichtigung der Rechtsgrundlage für die Finanzbeiträge der EU zum IFI für den Zeitraum 2007-2010 im Lichte des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-166/07.

Brüssel, den 29. April 2010

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  ABl. C 100 vom 30.4.2009, S. 100, Ziffer 6.4.8.