5.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 296/28


BEKANNTMACHUNG EINES ANTRAGS AUF ERTEILUNG EINER GENEHMIGUNG ZUR EXPLORATION FLÜSSIGER UND GASFÖRMIGER KOHLENWASSERSTOFFE MIT DER BEZEICHNUNG BIANCAVILLA

ITALIENISCHE REPUBLIK — REGION SIZILIEN

REGIONALES DEZERNAT FÜR INDUSTRIE (ASSESSORATO REGIONALE INDUSTRIA) — REGIONALVERWALTUNG INDUSTRIE UND BERGBAU (DIPARTIMENTO REGIONALE DELL’INDUSTRIA E DELLE MINIERE)

REGIONALDIENSTSTELLE FÜR KOHLENWASSERSTOFFE UND GEOTHERMIE (UFFICIO REGIONALE PER GLI IDROCARBURI E LA GEOTERMIA) (U.R.I.G.)

2009/C 296/10

Die Gesellschaft EniMed — Eni Mediterranea Idrocarburi S.p.A. mit Sitz in Strada Statale 117 bis — Contrada Ponte Olivo, 93012 Gela CL, ITALIA — C.F. 12300000150, alleiniger Vertreter, Beteiligung 50 %, und die Gesellschaft Edison S.p.A. mit Sitz in Foro Buonaparte 31, 20121 Mailan MI, ITALIA, Beteiligung 50 %, haben gemeinsam per Schreiben vom 12. Juni 2009 an das für die Erteilung von Schürfrechten in Sizilien zuständige Dezernat für Industrie mit Sitz in Via Ugo La Malfa 87/89, 90146 Palermo PA, ITALIA gemäß dem Gesetz der Region Sizilien Nr. 14 vom 3. Juli 2000 zur Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 94/22/EG einen Antrag auf Genehmigung zur Exploration flüssiger und gasförmiger Kohlenwasserstoffe mit der Bezeichnung „Biancavilla“ auf einem Gebiet von 7 400 ha (74,00 km2) gestellt, das in Mittelostsizilien im Gebiet der Provinzen Enna und Catania liegt. Das genannte Gebiet grenzt im Süden an das Gebiet der Genehmigung „Paternò“ (Edison 100 %) und in den anderen Himmelsrichtungen an Freiflächen an.

In der Provinz Enna sind folgende Gemeinden betroffen: Centuripe und Regalbuto. In der Provinz Catania sind folgende Gemeinden betroffen: Adrano, Biancavilla, Santa Maria di Licodia und Regalna.

Das Areal, für das die Genehmigung beantragt wird, beschreibt ein Vieleck, das durch eine durchgehende Linie, die die nachstehend definierten Punkte „A“, „B“, „C“, „D“ und „E“ miteinander verbindet, begrenzt wird.

Die oben genannten Punkte werden folgendermaßen definiert:

A.

Punkt an der Südostkante des Gebäudes, 457 ü. M., 420 Meter nordöstlich der Gemeinde Grotte Rosse.

B.

Punkt auf der Nordwestkante des Gebäudes, 648 ü. M., in der Gemeinde Paricchia.

C.

Punkt auf der Südostkante des Gebäudes, 615 ü. M., C. Ingiulla, 400 Meter nordwestlich von Chiusa di Don Ascenzio.

D.

Punkt an der Straßengabelung zum Dorf S. Francesco an der Straße von S. Maria Licodia nach Ragalna Ovest, der mit Punkt „B“ der Genehmigung „Paternò“ zusammenfällt.

E.

Punkt am Turm der Kirche S. Maria della Croce von Regalbuto, der mit Punkt „B“ der Genehmigung „Paternò“ zusammenfällt.

Geografische Koordinaten

Scheitelpunkt

Nördliche Breite

Östliche Länge (M. Mario)

A

37°41′37″,562

2°22′21″,065

B

37°40′45″,437

2°23′19″,485

C

37°39′07″,573

2°25′33″,957

D

37°37′51″,000

2°28′53″,000

E

37°38′57″,367

2°11′20″,230

Interessierte Unternehmen können innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union einen konkurrierenden Antrag für dieses Gebiet vorlegen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Das Dekret zur Erteilung einer Explorationsgenehmigung wird innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Einreichung eventueller Gegenanträge erlassen. Mit Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 94/22/EG wird ferner bekannt gegeben, dass die Kriterien, anhand deren die Genehmigungen zur Prospektion, die Genehmigungen zur Exploration und die Konzessionen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen erteilt werden, bereits im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft C 396 vom 19. Dezember 1998 unter Bezugnahme auf die Gesetzesverordnung des Präsidenten der Republik Nr. 625 vom 25. November 1996 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana (Amtsblatt der Italienischen Republik) Nr. 293 vom 14. Dezember 1996) zur Umsetzung der genannten Richtlinie in italienisches Recht und zu ihrer Anwendung veröffentlicht und durch das oben genannte Gesetz der Region Sizilien Nr. 14 vom 3. Juli 2000 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale della Regione Siciliana (Amtsblatt der Region Sizilien) Nr. 32 vom 7. Juli 2000) präzisiert wurden.

Die Bedingungen und Anforderungen für die Durchführung oder Einstellung der Arbeiten sind in dem genannten Gesetz der Region Sizilien Nr. 14 vom 3. Juli 2000 sowie in der vom Dezernat für Industrie mit den Dekreten Nr. 91 vom 30. Oktober 2003 und Nr. 88 vom 20. Oktober 2004, Amtsblatt der Region Sizilien Nr. 49, Teil I, vom 14. November 2003 bzw. Nr. 46, Teil I, vom 5. November 2004, beschlossenen Standardspezifikation (Disciplinare Tipo) festgelegt.

Die Antragsunterlagen sind im Ufficio Regionale per gli Idrocarburi e la Geotermia (Regionaldienststelle für Kohlenwasserstoffe und Geothermie) des Dipartimento del Corpo Regionale delle Miniere (Regionalverwaltung Industrie und Bergbau), Via Ugo La Malfa 101, 90146 Palermo PA, ITALIA, hinterlegt und können bei Bedarf dort eingesehen werden.

Palermo, den 23. Oktober 2009

Leitender Ingenieur

Dr. Ing. Salvatore GIORLANDO