27.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 147/21


Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in der Sache COMP/F-1/38.338 — Hartkurzwaren Nadeln

(gemäß Artikel 15 des Beschlusses 2001/462/EG, EGKS der Kommission vom 23. Mai 2001 über das Mandat von Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren — ABl. L 162 vom 19.6.2001, S. 21)

2009/C 147/14

Der Entscheidungsentwurf gibt Anlass zu folgenden Bemerkungen:

Das Verfahren geht auf Informationen eines Vertreters von Entaco Ltd und auf Nachprüfungen gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 (1) zurück, die von der Kommission am 7. und 8. November 2001 in den Geschäftsräumen verschiedener europäischer Hersteller von Hart- und Weichkurzwaren sowie beim deutschen Verband für Verbindungs- und Befestigungstechnik VBT vorgenommen wurden. Durch diese Nachprüfungen und die anschließenden Auskunftsverlangen nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 gelangte die Kommission in den Besitz von Beweismaterial, dem zufolge die folgenden Unternehmen durch Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen gegen Artikel 81 EG-Vertrag verstoßen haben:

William Prym GmbH & Co. KG und Prym Consumer GmbH & Co. KG („Prym“), Coats plc (nun Coats Holdings Ltd) und J & P Coats Ltd („Coats“) sowie Entaco Group Ltd und Entaco Ltd. („Entaco“).

Am 15. März 2004 übersandte die Kommission Prym, Entaco und Coats eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2842/98 (2), die am 16. März 2004 bei Entaco und am 17. März 2004 bei Coats und Prym einging. Der letzte Termin für die Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte war der 13. Mai 2004. Coats und Prym wurde eine Terminverlängerung bis zum 28. Mai 2004 eingeräumt.

Entacos Antwort erhielt die Kommission am 5. Mai 2004. Die Antworten von Coats und Prym gingen am 28. Mai 2004 ein.

Die Unternehmen erhielten Akteneinsicht durch Übersendung einer CD-ROM mit den Dokumenten der Kommissionsakte. Diese ging am 26. März 2004 bei den Unternehmen ein.

Mit Schreiben vom 13. April und 5. Mai 2004 erbat Coats Einsicht in weitere Unterlagen der Kommissionsakte, da andere in den Räumen von Prym und VBT aufgefundene Dokumente für die Verteidigung von Coats relevant sein könnten. Darüber hinaus kritisierte Coats, dass einige Absätze in der Mitteilung der Beschwerdepunkte verändert worden waren, obgleich sie sich auf für Coats relevante Dokumente bezogen.

Mit Schreiben vom 3. Mai und 7. Mai 2004 erklärte ich mich damit einverstanden, dass Coats sämtliche in den Geschäftsräumen von Prym kopierten Dokumente, die in der Zwischenzeit von Prym als nichtvertraulich eingestuft worden waren, übersandt wurden. Außerdem versprach ich, dass fast alle von Coats angeführten Passagen wieder in die Mitteilung der Beschwerdepunkte eingesetzt würden. Dementsprechend gewährten die Kommissionsdienststellen in den darauf folgenden Tagen Einsicht in die zusätzlichen Unterlagen.

Bei den anderen Dokumenten, die in den Räumen von VBT aufgefunden worden waren, hielt ich dagegen keine Verbindung mit dem vorliegenden Fall für gegeben, die ausgereicht hätte, um ihre Offenlegung zu rechtfertigen; folglich gab ich dem Antrag von Coats nicht statt. Coats hat dieses Vorgehen nicht beanstandet.

Auf Wunsch der beteiligten Unternehmen fand am 18. Juni 2004 eine mündliche Anhörung in dieser Sache statt.

Im Anschluss an die Anhörung erhielten die Beteiligten eine nichtvertrauliche Fassung der Antworten der anderen Unternehmen. Allen Beteiligten wurde mitgeteilt, dass die Antworten aus Sicht der Kommission neues Beweismaterial enthalten könnten, das den Beschwerdepunkten der Mitteilung zugeordnet würde. Für die Übermittlung weiterer Stellungnahmen wurde den Verfahrensbeteiligten eine Frist von vier Wochen ab Zustellung eingeräumt.

Am 28. Juli übersandte Coats weitere Dokumente zu einer Reihe von Punkten, die während der Anhörung angesprochen oder geklärt worden waren. Gleiches tat Prym am 30. Juli 2004.

Am 19. August 2004 übermittelte Coats der Kommission ein Memorandum mit einer Zusammenfassung seiner wichtigsten Einwände gegen die Ausführungen der Kommission.

Der der Kommission vorliegende Entscheidungsentwurf enthält ausschließlich Beschwerdepunkte, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten äußern konnten.

Ich stelle daher fest, dass das Anhörungsrecht der beteiligten Unternehmen voll und ganz eingehalten wurde.

Brüssel, den 19. Oktober 2004

Karen WILLIAMS


(1)  Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 13 vom 21.2.1962, S. 204.)

(2)  Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 über die Anhörung in bestimmten Verfahren nach Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (ABl. L 354 vom 30.12.1998, S. 18).