28.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 119/2 |
Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)
2009/C 119/02
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
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UNTER HINWEIS DARAUF, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Barcelona im März 2002 das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ gebilligt hat, mit dem im Zusammenhang mit der Lissabon-Strategie erstmals ein solider Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung festgelegt wurde, der auf gemeinsamen Zielen beruht und vorrangig darauf abstellt, die Verbesserung der nationalen Bildungs- und Berufsbildungssysteme durch die Entwicklung ergänzender Instrumente auf EU-Ebene, wechselseitiges Lernen und den Austausch bewährter Verfahren mittels der offenen Koordinierungsmethode zu unterstützen; |
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IN ANERKENNUNG DES UMSTANDS, dass die Zusammenarbeit im Rahmen des oben genannten Arbeitsprogramms, einschließlich des Kopenhagen-Prozesses und Initiativen im Kontext des Bologna-Prozesses, zu bedeutenden Fortschritten geführt hat — insbesondere durch die Unterstützung der Reformen der Systeme des lebenslangen Lernens auf einzelstaatlicher Ebene, die Modernisierung des Hochschulwesens und die Entwicklung von gemeinsamen europäischen Instrumenten, die die Qualität, Transparenz und Mobilität fördern —, dass aber wesentliche Herausforderungen noch zu bewältigen sind, wenn Europa sein Ziel erreichen soll, zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu werden; |
BETONT, dass
1. |
die allgemeine und berufliche Bildung eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Bewältigung der zahlreichen sozioökonomischen, demografischen, ökologischen und technologischen Herausforderungen spielen, mit denen Europa und seine Bürger gegenwärtig und in den kommenden Jahren konfrontiert sind; |
2. |
wirksame Investitionen in Humankapital in Verbindung mit Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung ein wesentlicher Faktor der europäischen Strategie sind, die darauf abstellt, das im Lissabon-Prozess im Kern angestrebte hohe Niveau von Wachstum und Beschäftigung auf der Grundlage von Nachhaltigkeit und Wissen zu verwirklichen und gleichzeitig die persönliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und den aktiven Bürgersinn zu fördern; |
STELLT FEST, dass
1. |
diese Zusammenarbeit durch einen aktualisierten strategischen Rahmen für eine europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung — aufbauend auf den Fortschritten im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ — noch wirksamer gestaltet werden könnte und dieser Rahmen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Mitgliedstaaten bis zum Jahre 2020 kontinuierlich Nutzen bringen und sie unterstützen könnte, wobei gleichzeitig die europäische Vielfalt und die daraus resultierenden einzigartigen Möglichkeiten valorisiert und die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Bildungssysteme uneingeschränkt respektiert würden; |
2. |
die allgemeine und berufliche Bildung einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der langfristigen Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung leisten. Daher sollte im Vorgriff auf künftige Entwicklungen in diesem Prozess im Rahmen weiterer Bemühungen gewährleistet werden, dass die allgemeine und berufliche Bildung nach wie vor fest in der umfassenderen Strategie verankert sind. Auch sollte der Rahmen für die europäische Zusammenarbeit flexibel genug bleiben, um sowohl den derzeitigen als auch den künftigen Herausforderungen gerecht zu werden, einschließlich der Herausforderungen, die sich im Rahmen einer neuen Strategie nach 2010 stellen werden; |
NIMMT MIT INTERESSE ZUR KENNTNIS, dass
die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen eine Mitteilung mit dem Titel „Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung“ (1) vorgelegt hat;
IST SICH DARIN EINIG, dass
1. |
das Hauptziel der europäischen Zusammenarbeit im Zeitraum bis 2020 darin bestehen sollte, auf die Weiterentwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten hinzuwirken, mit denen folgende Ziele verfolgt werden:
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2. |
diese Ziele in einer globalen Perspektive zu sehen sind. Die Mitgliedstaaten erkennen an, dass Weltoffenheit eine wichtige Voraussetzung für Entwicklung und Wohlstand weltweit ist, die die Europäische Union — durch die Bereitstellung eines hervorragenden und attraktiven Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungsangebots — ihrem Ziel näher bringen werden, eine weltweit führende wissensbasierte Wirtschaft zu werden; |
3. |
die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2020 in einem strategischen Rahmen angesiedelt werden sollte, der die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung insgesamt in einer Perspektive des lebenslangen Lernens umfasst. Lebenslanges Lernen wäre also tatsächlich als ein Grundprinzip des gesamten Rahmens anzusehen, das jede Art des Lernens — formal, nicht formal oder informell — auf allen Ebenen abdecken soll: von der Bildung im frühen Kindesalter und der Schulbildung über die Hochschulbildung und die Berufsausbildung bis hin zur Erwachsenenbildung. In diesem Rahmen sollen insbesondere die folgenden vier strategischen Ziele angegangen werden (siehe Einzelheiten weiter unten):
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4. |
die regelmäßige Beobachtung der im Hinblick auf ein gestecktes Ziel erreichten Fortschritte einen wichtigen Beitrag zu der auf fundierten Grundlagen beruhenden Politikgestaltung leistet. Die vorgenannten strategischen Ziele sollten daher im Zeitraum 2010—2020 durch die in Anlage I wiedergegebenen Indikatoren und europäischen Durchschnittsbezugswerte („europäische Benchmarks“) unterstützt werden. Aufbauend auf den bestehenden Benchmarks werden diese Indikatoren und Durchschnittsbezugswerte dabei behilflich sein, die erzielten allgemeinen Fortschritte auf europäischer Ebene zu messen und das Erreichte aufzuzeigen. |
Strategisches Ziel 1: Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
Die Herausforderungen, die der demografische Wandel mit sich bringt, und die Notwendigkeit, die Kompetenzen unter Berücksichtigung der sich verändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen regelmäßig zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, erfordern ein Konzept für das lebenslange Lernen sowie Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die besser auf Veränderungen reagieren können und weltoffener sind. Auch wenn auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens mit Blick auf künftige Herausforderungen durchaus neue Initiativen entwickelt werden, sind weitere Fortschritte bei den laufenden Initiativen, vor allem bei der Durchführung kohärenter und umfassender Strategien für lebenslanges Lernen, vonnöten. Insbesondere sollte gearbeitet werden an der Entwicklung nationaler kompetenzbasierter Qualifikationsrahmen, die auf relevanten Lernergebnissen basieren und an ihrer Verbindung mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen, an der Schaffung flexiblerer Lernwege — einschließlich eines besseren Übergangs zwischen den verschiedenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung —, an mehr Offenheit gegenüber nicht formalen und informellen Formen des Lernens und an einer größeren Transparenz und Anerkennung der Lernergebnisse. Zudem bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Erwachsenenbildung zu fördern, die Qualität der Beratungssysteme zu verbessern und Lernen generell attraktiver zu machen — u. a. durch die Entwicklung neuer Formen des Lernens und die Nutzung neuer Lehr- und Lerntechnologien.
Als Schlüsselelement für lebenslanges Lernen und wichtiges Instrument für die Verbesserung der Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der Menschen sollte die Mobilität für Lernende, Lehrer und Lehrerausbilder allmählich ausgeweitet werden, damit Lernphasen im Ausland — innerhalb und außerhalb Europas — die Regel werden und nicht mehr die Ausnahme sind. Dabei sollten die in der Europäischen Qualitätscharta für Mobilität festgelegten Grundsätze angewandt werden. Im Hinblick darauf sind verstärkte Bemühungen aller Beteiligten, beispielsweise um eine angemessene Finanzierung, erforderlich.
Strategisches Ziel 2: Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
Effiziente, gerechte und qualitativ hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg Europas und für die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Die wesentliche Herausforderung besteht darin, dafür zu sorgen, dass alle Bürger die notwendigen Schlüsselkompetenzen erwerben, und zugleich Exzellenz und Attraktivität auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern, damit Europa weltweit weiter zu den Spitzenreitern zählt. Um hier für Nachhaltigkeit zu sorgen, ist verstärkt darauf zu achten, dass das Niveau der Grundkenntnisse, etwa beim Lesen, Schreiben und Rechnen, angehoben wird, Mathematik, Naturwissenschaften und Technologien attraktiver gestaltet und die Sprachkompetenzen gefördert werden. Gleichzeitig gilt es, einen Unterricht von hoher Qualität sicherzustellen, Lehrern eine angemessene Grundausbildung und Lehrern und Ausbildern Fortbildungsmöglichkeiten zu bieten und die Lehrberufe zu einer attraktiven Karriereoption zu machen. Ferner ist es wichtig, für eine bessere Verwaltung und Leitung der Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu sorgen und wirksame Qualitätssicherungssysteme zu entwickeln. Hohe Qualität lässt sich nur durch eine effiziente und nachhaltige Nutzung von öffentlichen sowie gegebenenfalls auch privaten Ressourcen und durch die Förderung faktengestützter Methoden und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erreichen.
Strategisches Ziel 3: Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns
Die Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung sollte es allen Bürgern — unabhängig von ihrem persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund — ermöglichen, während ihres gesamten Lebens sowohl arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten als auch die Schlüsselkompetenzen zu erwerben, zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, die sie für ihre Beschäftigungsfähigkeit benötigen, und sie sollte weiteres Lernen, aktiven Bürgersinn und interkulturellen Dialog fördern. Bildungsbenachteiligung sollte durch ein hochwertiges Bildungsangebot für Kleinkinder und eine gezielte Förderung sowie durch die Förderung der integrativen Schulbildung angegangen werden. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten darauf ausgerichtet sein, dass alle Lernenden, einschließlich jener aus benachteiligten Verhältnissen, jener mit besonderen Bedürfnissen sowie Zuwanderer, einen Bildungsabschluss erreichen, gegebenenfalls auch über den zweiten Bildungsweg und durch Bereitstellung von stärker auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Lernangeboten. Das Bildungswesen sollte interkulturelle Kompetenzen, demokratische Werte und die Achtung der Grundrechte und der Umwelt fördern sowie jegliche Form der Diskriminierung bekämpfen und alle jungen Menschen dazu befähigen, einen positiven Umgang mit Altersgenossen unterschiedlicher Herkunft zu pflegen.
Strategisches Ziel 4: Förderung von Innovation und Kreativität — einschließlich unternehmerischen Denkens — auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
Kreativität fördert nicht nur die persönliche Entwicklung, sondern stellt auch eine wichtige Quelle für Innovation dar, die wiederum anerkanntermaßen eine der Haupttriebfedern für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist. Innovation und Kreativität sind von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung von Unternehmen und für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Zunächst gilt es, den Erwerb von bereichsübergreifenden Schlüsselkompetenzen durch alle Bürger zu fördern, u. a. Computerkompetenz, Lernkompetenz, Initiativgeist und unternehmerisches Denken sowie Kulturbewusstsein. Eine zweite Herausforderung besteht darin, dafür zu sorgen, dass das Wissensdreieck aus Bildung, Forschung und Innovation reibungslos funktioniert. Partnerschaften zwischen der Wirtschaft und unterschiedlichen Stufen bzw. Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung bzw. der Forschung können dazu beitragen, dass alle Formen des Lernens besser auf die auf dem Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen und Qualifikationen sowie auf die Förderung von Innovation und Unternehmergeist ausgerichtet sind. Um ein der Kreativität zuträgliches Klima zu erzeugen und die beruflichen Anforderungen und die sozialen Bedürfnisse sowie das persönliche Wohl des Einzelnen besser miteinander in Einklang zu bringen, sollten größere Lerngemeinschaften gefördert werden, in die auch Vertreter der Zivilgesellschaft und anderer Interessengruppen einbezogen werden;
IST SICH FERNER DARIN EINIG, dass
1. |
in dem Bemühen, die oben genannten strategischen Ziele zu erreichen und somit einen echten Beitrag zu den nationalen Reformen zu leisten, im Zeitraum bis 2020 die folgenden Grundsätze beachtet werden sollten:
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2. |
der Erfolg der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung vom politischen Engagement der Mitgliedstaaten und von effizienten Arbeitsmethoden auf europäischer Ebene abhängig ist. Vor diesem Hintergrund sollten die Arbeitsmethoden im Kontext der europäischen Zusammenarbeit im Hinblick auf eine größere Flexibilität auf Folgendem beruhen:
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3. |
der strategische Rahmen — einschließlich der Benchmarks und der Arbeitsmethoden — im Lichte wichtiger neuer Entwicklungen in Europa, insbesondere der Beschlüsse hinsichtlich der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung für die Zeit nach 2010, vom Rat überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden kann — |
ERSUCHT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN,
1. |
unter Verwendung der offenen Koordinierungsmethode mit Unterstützung der Kommission, wie in diesen Schlussfolgerungen beschrieben, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, dass die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zeitraum bis 2020 auf der Grundlage der oben dargelegten vier strategischen Ziele, Grundsätze und Arbeitsmethoden und der für jeden Zyklus vereinbarten prioritären Bereiche (wobei die prioritären Bereiche für den ersten Zyklus (2009—2011) in Anlage II dargelegt sind) verbessert wird; |
2. |
auf der Grundlage nationaler Prioritäten die Annahme von Maßnahmen auf nationaler Ebene zu erwägen, die auf die Erreichung der im strategischen Rahmen dargelegten Ziele ausgerichtet sind und zur gemeinsamen Verwirklichung der europäischen Benchmarks gemäß Anlage I beitragen; ferner zu erwägen, ob das wechselseitige Lernen auf europäischer Ebene als Inspirationsquelle bei der Erarbeitung nationaler Politiken im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung dienen kann; |
ERSUCHT DIE KOMMISSION,
1. |
im Zeitraum bis 2020 mit den Mitgliedstaaten in diesem Rahmen auf der Grundlage der oben beschriebenen vier strategischen Ziele, Grundsätze und Arbeitsmethoden, sowie der in Anlage I bzw. Anlage II dargelegten Benchmarks und vereinbarten prioritären Bereiche zusammenzuarbeiten und sie entsprechend zu unterstützen; |
2. |
insbesondere durch die gemeinsamen Fortschrittsberichte zu prüfen, inwieweit die Ziele dieses Rahmens erreicht worden sind; darüber hinaus im Jahr 2010 zu bewerten, welche Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ angenommenen Benchmarks erzielt worden sind; |
3. |
sich mit Vorschlägen für mögliche Benchmarks in Bezug auf die Mobilität, die Beschäftigungsfähigkeit und den Fremdsprachenerwerb gemäß Anlage I zu befassen; |
4. |
mit den Mitgliedstaaten zu prüfen, wie bestehende Indikatoren verbessert werden können, einschließlich derer zu frühzeitigen Schulabgängern, und dem Rat bis Ende 2010 Bericht darüber zu erstatten, inwieweit der vom Rat im Mai 2007 angenommene kohärente Rahmen von Indikatoren und Benchmarks (4) angepasst werden könnte, damit dessen Kohärenz mit den strategischen Zielen dieses Rahmens gewährleistet ist; in diesem Zusammenhang sollte ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche Kreativität, Innovation und Unternehmergeist gelegt werden. |
(1) Dok. 17535/08 + ADD 1 + ADD 2.
(2) Insbesondere des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung.
(3) Wird in diesem Text ausdrücklich oder implizit auf die OECD Bezug genommen, so gilt, dass das Recht aller Mitgliedstaaten auf Beteiligung an der Arbeit dieser Organisation zu gewährleisten ist.
(4) Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13—15).
ANLAGE I
EUROPÄISCHE DURCHSCHNITTSBEZUGSWERTE
(„Europäische Benchmarks“)
Eine Reihe europäischer Durchschnittsbezugswerte („europäische Benchmarks“), die der Beobachtung von Fortschritten, der Ermittlung von Herausforderungen und als Beitrag für eine faktengestützte Politik dienen, sollten die in den vorstehenden Schlussfolgerungen genannten strategischen Ziele im Zeitraum 2010—2020 unterstützen.
Diese Durchschnittsbezugswerte stützen sich auf die bestehenden Benchmarks (1), die im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ angenommen wurden. Sie sollten sich nur auf vergleichbare Daten stützen und den unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Sie sind nicht als konkrete Ziele für einzelne Länder zu sehen, die bis 2020 erreicht werden müssen. Die Mitgliedstaaten sind vielmehr aufgerufen, auf der Grundlage nationaler Prioritäten und unter Berücksichtigung der sich ändernden wirtschaftlichen Umstände nach Wegen zu suchen, wie und inwieweit sie dazu beitragen können, dass die europäischen Benchmarks mittels nationaler Maßnahmen gemeinsam erreicht werden.
Auf dieser Grundlage einigen sich die Mitgliedstaaten auf die folgenden fünf Benchmarks:
Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen
Im Hinblick auf eine stärkere Beteiligung von Erwachsenen, insbesondere jener mit niedrigem Ausbildungsstand, am lebenslangen Lernen:
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Bis 2020 sollten durchschnittlich 15 % der Erwachsenen am lebenslangen Lernen teilnehmen (2). |
Schüler mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen
Im Hinblick auf das Ziel, dass alle Schüler ein angemessenes Niveau an Grundkompetenzen, insbesondere in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften, erreichen:
— |
Bis 2020 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften (3) unter 15 % liegen. |
Erwerb von Hochschulabschlüssen
Angesichts der zunehmenden Nachfrage nach Hochschulabschlüssen und unter Berücksichtigung der gleichwertigen Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung:
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Bis 2020 sollten mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen einen Hochschulabschluss (4) besitzen. |
Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger
Als Beitrag zur Sicherstellung, dass möglichst viele Lernende ihre allgemeine und berufliche Ausbildung abschließen:
— |
Bis 2020 sollte der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger (5) weniger als 10 % betragen. |
Vorschulbildung
Im Hinblick auf eine Steigerung der Teilnahme an der Vorschulbildung als Grundlage für späteren Bildungserfolg, insbesondere bei Kindern aus benachteiligten Verhältnissen:
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Bis 2020 sollten mindestens 95 % der Kinder im Alter zwischen vier Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter in den Genuss einer Vorschulbildung kommen. |
Zusätzlich ersucht der Rat die Kommission, weitere Arbeiten in den folgenden Bereichen vorzunehmen:
Mobilität
Angesichts des allgemein anerkannten zusätzlichen Nutzens der Mobilität zu Lernzwecken und im Hinblick auf die Ausweitung dieser Mobilität wird die Kommission ersucht, dem Rat bis Ende 2010 einen Vorschlag für eine Benchmark in diesem Bereich vorzulegen, der sich zunächst auf die physische Mobilität zwischen Ländern im Bereich der Hochschulbildung konzentrieren, sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte berücksichtigen sowie den bisherigen Bemühungen und den im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinbarten Zielen, die erst kürzlich auf der Konferenz in Löwen und Louvain-la-Neuve (6) unterstrichen wurden, Rechnung tragen sollte. Überdies wird die Kommission ersucht zu prüfen, ob diese Benchmark auf die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Mobilität der Lehrer ausgedehnt werden könnte.
Beschäftigungsfähigkeit
Angesichts der Bedeutung, die Beschäftigungsfähigkeit durch allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern, um den derzeitigen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarkts gerecht zu werden, wird die Kommission ersucht, dem Rat bis Ende 2010 einen Vorschlag für eine mögliche europäische Benchmark in diesem Bereich vorzulegen.
Fremdsprachenerwerb
Angesichts der Bedeutung des Erwerbs von zwei Fremdsprachen ab einem frühen Alter, auf die in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Barcelona (März 2002) hingewiesen wird, wird die Kommission ersucht, dem Rat bis Ende 2012 einen Vorschlag für eine mögliche Benchmark in diesem Bereich, die auf den laufenden Arbeiten zur Sprachenkompetenz aufbaut (7), vorzulegen.
(1) Schlussfolgerungen des Rates vom 5./6. Mai 2003 über europäische Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks) (Dok. 8981/03).
(2) Gemeint ist der Prozentsatz der 25- bis 64-Jährigen, die in den vier Wochen vor der Erhebung (Eurostat/Arbeitskräfteerhebung) an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung teilgenommen haben. Ferner können die im Rahmen der Erhebung über die Erwachsenenbildung erhaltenen Informationen über das lebenslange Lernen von Erwachsenen genutzt werden.
(3) Quelle: OECD/PISA. (Das Recht sämtlicher Mitgliedstaaten auf Teilnahme an dieser Arbeit sollte sichergestellt sein). Die entsprechenden Indikatoren werden getrennt überwacht.
(4) Gemeint ist der prozentuale Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die erfolgreich eine tertiäre Ausbildung abgeschlossen haben (ISCED-Niveaus 5 und 6). (Eurostat, UOE).
(5) Gemeint ist der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die nur die untere Sekundarstufe besucht und diese eventuell nicht abgeschlossen haben und keine weiterführende Schul- oder Berufsbildung durchlaufen. (Eurostat/Arbeitskräfteerhebung). Es sollten Bemühungen zur Verbesserung der Qualität der Daten unternommen werden, u. a. durch Prüfung der möglichen Nutzung zusätzlicher Datenquellen.
(6) Pressemitteilung zur Konferenz der europäischen Hochschulminister am 28.—29. April 2009 in Löwen und Louvain-la-Neuve (Belgien).
(7) Schlussfolgerungen des Rates zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz (ABl. C 172 vom 25.7.2006, S. 1).
ANLAGE II
PRIORITÄRE BEREICHE FÜR DIE EUROPÄISCHE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG IM ERSTEN ZYKLUS: 2009—2011
Im Hinblick auf die Erreichung der im „ET 2020“-Rahmen aufgeführten vier strategischen Ziele sollte die Ermittlung von prioritären Bereichen für die spezifischen Arbeitszyklen die Effizienz der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern sowie dem individuellen Bedarf der Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf neue Umstände und Herausforderungen, besser Rechnung tragen.
Die in dem Abschnitt „ist sich ferner darin einig, dass“ unter Nummer 2 Buchstaben b und c genannten und unten näher ausgeführten prioritären Bereiche spiegeln die folgenden Erfordernisse wider:
i) |
Fortsetzung der Zusammenarbeit in Bereichen, in denen weiterhin wichtige Herausforderungen bestehen; |
ii) |
Ausbau der Zusammenarbeit in Bereichen, die während dieses speziellen Arbeitszyklus als besonders wichtig gelten. |
Die Mitgliedstaaten werden gemäß ihren nationalen Prioritäten die Arbeits- und Zusammenarbeitsbereiche auswählen, in denen sie an gemeinsamen Folgearbeiten teilnehmen möchten. Wenn Mitgliedstaaten dies für erforderlich halten, kann die Arbeit in spezifischen prioritären Bereichen in nachfolgenden Arbeitszyklen fortgesetzt werden.
Strategisches Ziel 1: Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
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Fortführung der Arbeit:
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Entwicklung der Zusammenarbeit:
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Strategisches Ziel 2: Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
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Fortführung der Arbeit:
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Entwicklung der Zusammenarbeit:
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Strategisches Ziel 3: Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktivem Bürgersinn
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Fortführung der Arbeit:
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Entwicklung der Zusammenarbeit:
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Strategisches Ziel 4: Förderung von Innovation und Kreativität — einschließlich unternehmerischen Denkens — auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung
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Fortführung der Arbeit:
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Entwicklung der Zusammenarbeit:
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