23.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 315/26


Veröffentlichung eines Löschungsantrags gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 315/10

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates Einspruch gegen den Löschungsantrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen

LÖSCHUNGSANTRAG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

Löschungsantrag gemäß Artikel 12 Absatz 2

„GÖGGINGER BIER“

EG-Nr.: DE-PGI-117-1237-27.05.2008

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Eingetragener Name, dessen Löschung beantragt wird:

„Gögginger Bier“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Deutschland

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 2.1

Bier

4.   Antragstellende Person oder Einrichtung:

Name

:

Brauerei Ott GmbH & Co. KG

Anschrift

:

Wilhelm-Schussen-Straße 12

88427 Bad Schussenried

DEUTSCHLAND

Art des berechtigten Interesses an der Antragstellung:

Die Antragstellerin ist Rechtsnachfolgerin der unten genannten früheren Anmelderin und Nutzerin der geografischen Angabe „Gögginger Bier“ und besitzt daher bezüglich des vorliegenden Löschungsantrags ein berechtigtes Interesse.

5.   Gründe für die Löschung:

Die Schussenrieder Bierbrauerei Ott hat die ehemals im geografischen Gebiet Krauchenwies-Göggingen ansässige Brauerei Adler aufgekauft und die Produktion nach Bad Schussenried verlegt. Eine Wiederaufnahme der Produktion in Krauchenwies-Göggingen ist nicht beabsichtigt. Die Erzeugnisse der Schussenrieder Bierbrauerei Ott erfüllen daher die Bedingungen der Spezifikation der g.g.A. „Gögginger Bier“ nicht mehr. Dass die Brauerei Adler die einzige ortsansässige Brauerei im geografischen Gebiet Krauchenwies-Göggingen war und deshalb davon auszugehen ist, dass es auch keine anderen potentiellen Produzenten gibt, die an der Nutzung der geschützten geografischen Angabe interessiert sein könnten, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe — als zuständige Kontrollbehörde — mit Eingabe vom 26. September 2007 bestätigt.

Berechtigte Interessen Dritter, die der Löschung der geschützten geografischen Angabe entgegenstehen könnten, sind unter diesen Umständen nicht ersichtlich.