8.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 186/28


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 186/12

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„ALUBIA DE LA BAÑEZA-LEÓN“

EG-Nr. ES-PGI-0005-0492-06.09.2005

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung erhält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Subdirecc. general de calidad diferenciada y agric. ecológica, dirección general de industria y mercados alimentarios, secretaría general de medio rural, ministerio de medio ambiente y medio rural y marino

Anschrift:

Paseo Infanta Isabel, 1

28071 Madrid

ESPAÑA

Telefon

+34 913475394

Fax

+34 913475410

E-Mail:

sgcaproagro@mapya.es

2.   Vereinigung:

Name:

Promotora Pro-IGP Alubia de León

Anschrift:

Plaza San Marcos, 6

1o (Cámara Agraria)

24002 León

ESPAÑA

Telefon

+34 987226140

Fax

+34 987272840

E-Mail:

agraria@camaraleon.e.telefonica.net

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.6:

Hülsenfrüchte

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name:

„Alubia de La Bañeza-León“

4.2.   Beschreibung:

Das geschützte Erzeugnis sind die getrockneten und aus der Hülse ausgelösten Samen von Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris L., Familie der Papilionaceae, Körnerhülsenfrüchte für den menschlichen Verzehr), und zwar der lokalen Sorten Canela, Plancheta, Riñón Menudo und Pinta.

Die Samen dieser Sorten haben Eigenschaften, die sie deutlich voneinander unterscheiden:

 

Morphologische Merkmale des Trockenerzeugnisses:

Die Sorte Canela hat eine längliche Nierenform, ist einheitlich zimtbraun und 100 Bohnenkerne wiegen zwischen 50 und 62 Gramm.

Die Sorte Plancheta ist oval, weiß und 100 Bohnenkerne wiegen zwischen 44 und 52 Gramm.

Die Sorte Pinta ist rundlich, zimtbraun mit roter Sprenkelung und 100 Bohnenkerne wiegen zwischen 51 und 67 Gramm.

Die Sorte Riñón Menudo hat eine ovale Nierenform, ist weiß gemasert und 100 Bohnenkerne wiegen zwischen 41 und 57 Gramm.

 

Physikalisch-chemische Eigenschaften des Trockenerzeugnisses:

Absorption von destilliertem Wasser bei einer Temperatur von 10 bis 15 °C über einen Zeitraum von 10 Stunden: mehr als 100 %.

 

Organoleptische Eigenschaften:

Canela: Gekocht sind sie besonders formbeständig, mit glatter und nicht sehr fester Haut, sehr weichem, leicht sämigem Sameneiweiß; sie weisen eine geringe Körnung auf und sind halbmehlig.

Plancheta: Gekocht sind sie sehr formbeständig, mit glatter, sehr weicher Haut, sehr weichem und sehr sämigem Sameneiweiß; sie weisen eine geringe Körnung auf und sind leicht mehlig.

Pinta: Gekocht sind sie formbeständig, mit glatter, weicher Haut, weichem, sämigem Sameneiweiß; sie weisen eine sehr geringe Körnung und mittlere Mehligkeit auf.

Riñón menudo: Gekocht sind sie formbeständig, mit sehr glatter, mittelfester Haut, weichem, halbsämigem Sameneiweiß; sie weisen eine sehr geringe Körnung auf und sind halbmehlig.

Es handelt sich um Trockenbohnen der Handelsklasse Extra im Sinne der Verordnung über Qualitätsstandards für bestimmte trockene Hülsenfrüchte (Orden de 16 de noviembre de 1983 por la que se aprueba la norma de calidad para determinadas legumbres secas), veröffentlicht im Amtsblatt (BOE) Nr. 275 vom 17. November 1983 bzw. eventueller Nachfolgebestimmungen. Sie werden in Verpackungen aus Polyäthylen, Stoff oder Papier gestellt und bei normaler Raumtemperatur gelagert.

4.3.   Geografisches Gebiet:

Das Anbaugebiet erstreckt sich über 5 456 Quadratkilometer und umfasst 98 Gemeinden in der Provinz León, die zu den Landkreisen Astorga, El Páramo, Esla-Campos, La Bañeza, La Cabrera und Tierras de León gehören, sowie 20 Gemeinden im Landkreis Benavente-Los Valles in der angrenzenden Provinz Zamora.

Nach Provinzen und Landkreisen zusammengefasst wären das die folgenden Gemeinden:

 

Provinz León:

 

Landkreis Astorga: Astorga, Benavides, Brazuelo, Carrizo, Hospital de Órbigo, Las Omañas, Llamas de la Ribera, Magaz de Cepeda, Mancomunidad de Quintana del Castillo y Villagatón, Quintana del Castillo, San Justo de la Vega, Santa Colomba de Somoza, Santiago Millas, Turcia, Val de San Lorenzo, Valderrey, Villagatón, Villamejil, Villaobispo, Villarejo de Órbigo und Villares de Órbigo

 

Landkreis El Páramo: Ardón, Bercianos del Páramo, Bustillo del Páramo, Chozas de Abajo, La Antigua, Laguna Dalga, Laguna de Negrillos, Pobladura de Pelayo García, Pozuelo del Páramo, Roperuelos del Páramo, San Adrián del Valle, San Pedro Bercianos, Santa María del Páramo, Santa Marina del Rey, Urdiales del Páramo, Valdefuentes del Páramo, Valdevimbre, Villadangos del Páramo, Villazala und Zotes del Páramo

 

Landkreis Esla-Campos: Algadefe, Cabreros del Río, Campo de Villavidel, Cimanes de la Vega, Corbillos de los Oteros, Cubillas de los Oteros, Fresno de la Vega, Mansilla de las Mulas, Mansilla Mayor, Onzonilla, San Millán de los Caballeros, Santas Martas, Toral de los Guzmanes, Valencia de Don Juan, Vega de Infanzones, Villademor de la Vega, Villamañán, Villamandos, Villanueva de las Manzanas, Villaornate y Castro, Villaquejida, Villasabariego und Villaturiel

 

Landkreis La Bañeza: Alija del Infantado, Castrillo de la Valduerna, Castrocalbón, Cebrones del Río, Comunidad de Riego de la Vega y Villamontán de la Valduerna, Comunidad de Soto de la Vega y Villazala, Destriana, La Bañeza, Palacios de la Valduerna, Quintana del Marco, Quintana y Congosto, Regueras de Arriba, Riego de la Vega, San Cristobal de la Polantera, San Esteban de Nogales, Santa Elena de Jamuz, Santa María de la Isla, Soto de la Vega und Villamontán de la Valduerna

 

Landkreis La Cabrera: Castrocontrigo und Luyego

Landkreis Tierras de León: Cimanes del Tejar, Gradefes, León, San Andrés del Rabanedo, Santa Colomba de Curueño, Santa María de Ordás, Santovenia de la Valdoncina, Sariegos, Valdefresno, Valdepolo, Valverde de la Virgen, Vegas del Condado und Villaquilambre

 

Provinz Zamora:

Landkreis Benavente y los Valles: Alcubilla de Nogales, Arcos de la Polvorosa, Arrabalde, Benavente, Castrogonzalo (nur westlich des Flusses Esla), Coomonte, Fresno de la Polvorosa, La Torre del Valle, Maire de Castroponce, Manganeses de la Polvorosa, Matilla de Arzón, Morales de Rey, Pobladura del Valle, San Cristóbal de Entreviñas, Santa Colomba de las Monjas, Santa Cristina de la Polvorosa, Santa María de la Vega, Villabrázaro, Villaferrueña und Villanueva de Azoague (nur westlich des Flusses Esla)

4.4.   Ursprungsnachweis:

Die Überwachung und Kontrolle der Erzeugung, Lagerung, Verpackung und Qualität der Bohnen obliegt gemäß den Bestimmungen der Spezifikation der Aufsichtsbehörde der geografischen Angabe (Consejo Regulador). Die Bohnen müssen von im Anbaugebiet gelegenen und im Anbauflächenregister der Aufsichtsbehörde eingetragenen Flächen stammen. Sie dürfen nur in Lagerhäusern und Verpackungsbetrieben aufbereitet werden, die zuvor in den entsprechenden Registern der Aufsichtsbehörde eingetragen wurden. Die Anbauflächen, Lagerhäuser und Verpackungsbetriebe müssen sich vor ihrer Eintragung einer ersten Überprüfung unterziehen und danach wieder in regelmäßigen Abständen, um ihre Eintragung im Register der Aufsichtsbehörde zu verlängern. Die Bewegungen des Erzeugnisses zwischen den eingetragenen Landwirten, Lagerhäusern und Betrieben werden durch im Voraus von der Aufsichtsbehörde ausgestellte Begleitscheine dokumentiert. Mit der durch die Etikettierung der Aufsichtsbehörde verbürgten Herkunftsgarantie dürfen nur Bohnen auf den Markt gebracht werden, die alle Kontrollen bestanden haben. Die Anzahl der von der Aufsichtsbehörde an die Verpackungs- und Verarbeitungsbetriebe ausgegebenen Kontrolletiketten richtet sich nach den an diese gelieferten Bohnenmengen und dem Fassungsvermögen der Verpackungen.

4.5.   Herstellungsverfahren:

Anbau: Der Anbau erfolgt auf bewässerten Anbauflächen oder unbewässerten Anbauflächen mit ausreichender Durchfeuchtung. Bohnen werden im Fruchtwechsel höchstens jedes zweite Jahr angebaut. Die Samen müssen aus Anbauten stammen, die frei von der als „grasa“ bezeichneten Pflanzenkrankheit sind und gegen Käferbefall behandelt wurden, all dies unter der Kontrolle der Aufsichtsbehörde. Die Aussaat erfolgt im Frühjahr mit einer Dichte von höchstens 190 000 Pflanzen pro Hektar. Geerntet werden die Bohnen in den Monaten August, September und Oktober, wenn das Bohnenkorn physiologisch ausgereift ist.

Lagerung: Die Lagerung kann sowohl bei den Landwirten selbst als auch bei den anderen Beteiligten erfolgen. Um das Vermischen von Bohnen verschiedener Chargen zu vermeiden, müssen diese räumlich getrennt aufbewahrt werden.

Die Lagerräume müssen den geltenden gesundheitstechnischen Anforderungen entsprechen.

Verpackung:

Die Bohnen werden folgenden Verfahren unterzogen: Kontrolle der Rohstoffqualität, Vereinheitlichung der verschiedenen Chargen, Vorreinigung, Behandlung gegen Käferbefall, Aussieben und Klassifizierung, Aussortieren beschädigter Bohnenkerne, Abfüllen mittels Dosieranlage, abschließende Qualitätskontrolle und Etikettierung, einschließlich Anbringung der von der Aufsichtsbehörde ausgestellten Kontrolletiketten.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

Ansehen

Schon um das Jahr 1570 wurde auf den berühmten Märkten von Medina del Campo mit „Alubias de La Bañeza“, die ausschließlich von Bauern aus dem Gebiet zum Markt gebracht wurden, Handel betrieben.

Der „Catastro de Ensenada“ aus dem Jahr 1752 berichtet, dass in La Bañeza an jedem Samstag ein Markt abgehalten wurde, und nennt Bohnen als eine der Waren, mit denen dort gehandelt wurde.

Das „Diccionario geográfico, estadístico e histórico de España y sus posesiones de ultramar (1846—1850)“ von Pascual Madoz berichtet über den Bohnenanbau in der Provinz León unter Berufung auf einen Zensus aus dem Jahr 1799: „in der Provinz werden 2 102 Fanegas (126 120 kg) Bohnen mit einem Wert von 63 060 Reales erzeugt“. Es nennt auch Zahlen über den Verbrauch in der Stadt León im Zeitraum 1835—1839. Die am meisten verzehrten Hülsenfrüchte waren Bohnen (0,21 Fanegas/12,6 kg pro Einwohner im Jahr), gefolgt von Kichererbsen (0,09 Fanegas/5,4 kg) und Platterbsen (0,03 Fanegas/1,8 kg).

Das „Anuario General de Epaña“ aus dem Jahr 1912 bezeichnet Bohnen nicht nur als eines der wichtigsten Erzeugnisse mehrer Gemeinden im Gerichtsbezirk von La Bañeza, sondern enthält auch ein Werbeinserat mit folgendem Wortlaut: „Ceferino Martín — La Bañeza — Getreide, Hülsenfrüchte, Wolle, Werg, Kartoffeln und sortierte Bohnen, mit Goldmedaille prämiert“.

In „La provincia de Leon (Guía general)“, einem Werk von José Mourille López aus dem Jahr 1928, heißt es über des Gebiet von La Bañeza: „Das Gebiet ist berühmt für seine Bohnen, die in großen Mengen exportiert werden.“

Das Ansehen, das die Bohnen heute genießen, wird unter anderem dadurch belegt, dass dieses Erzeugnis in verschiedene offizielle Kataloge von Qualitätslebensmitteln aufgenommen wurde, wie etwa in das vom Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación) im Jahr 1996 veröffentlichte und von der Europäischen Kommission finanzierte spanische Verzeichnis traditioneller Erzeugnisse (Inventario Español de Productos Tradicionales).

Auch das Verzeichnis qualitativ hochwertiger Lebensmittel („Inventario de Productos Agroalimentarios de Calidad“) der Regionalregierung (Junta de Castilla y León) aus dem Jahr 2001 widmet diesem Erzeugnis zwei Seiten.

Erst vor kurzem hat auch der von EAGFL-Abteilung Ausrichtung finanzierte Lebensmittelführer der Provinz León mit dem Titel „León al Gusto“ diesen Bohnen vier Seiten gewidmet.

Und was die Bewerbung im Ausland betrifft, so widmet ihnen der „Guide of the Best Fruits and Vegetables“ des Landwirtschaftsministeriums (Ministerio de Agricultura) ebenfalls zwei Seiten.

Im Internet finden sich bei Google fast 300 Eintragungen, vor allem auf Seiten, die der Gastronomie und dem Fremdenverkehr gewidmet sind, bei Wikipedia usw. Die gesellschaftliche Bedeutung dieses Erzeugnisses wird durch die Existenz eines Bohnenmuseums in La Bañeza und einer kulinarischen Vereinigung namens „Cofradía Gastronómica de la Alubia de La Bañeza-León“, deren Vorsitzender der derzeitige Präsident des Rechnungshofes ist, belegt.

Auf dem Markt zeigen sich das Ansehen und die Beliebtheit der Bohnen bei den Verbrauchern am beträchtlichen Preisunterschied im Vergleich zu anderen Bohnen, die keine geschützte Angabe führen.

Natürliche Faktoren

Die Eigenschaften der Bohnen aus La Bañeza-León hängen eng mit den Klima- und Bodenbedingungen des Gebietes und dem an die Umwelt angepassten Pflanzenmaterial zusammen.

Klima: Das Gebiet unterscheidet sich hinsichtlich Temperatur und Feuchtigkeit deutlich von den angrenzenden Regionen im Osten und hinsichtlich der Feuchtigkeit auch von den angrenzenden Gebieten im Norden und Westen. Die durchschnittlichen Niederschlagswerte während der Anbauzeit der Bohnen sind optimal für die gute Entwicklung der Pflanze, da diese auf bewässerten Flächen oder unbewässerten Flächen mit ausreichender Durchfeuchtung angebaut wird. Mäßige Feuchtigkeit verringert allgemein die Anfälligkeit für mykotische Erkrankungen, sofern der Anbau im Allgemeinen und die Bewässerung im Besonderen korrekt durchgeführt werden.

Böden: Vorherrschend in dem Gebiet sind Schluffböden und sandige Schluffböden mit mittlerem Tongehalt und neutralen oder sauren pH-Werten, die humusreich und sehr karbonatarm sind. Grob gesprochen verdanken die Bohnen diesen Böden ihre hohe Wasserabsorptionsfähigkeit, den niedrigen Aschengehalt und die besonders guten organoleptischen Eigenschaften nach dem Kochen, vor allem die glatte Haut und das mehligere, wenig körnige Sameneiweiß.

Das Pflanzenmaterial: Der ständige und ununterbrochene Anbau über viele Jahre hinweg bewirkte, dass diese Bohnensorten einem Selektionsdruck sowohl seitens der landwirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen, unter denen sie angebaut wurden, als auch seitens der Landwirte, die für die nächste Aussaat immer die qualitativ besten und einheitlichsten Bohnen von den besten Anbauflächen auswählen, ausgesetzt waren.

Menschliche Faktoren

Dank der im Laufe vieler Generationen erworbenen Erfahrung wissen die Landwirte, welche Flächen für den Bohnenanbau am besten geeignet sind, und können ihre Anbautechniken auf den Erhalt von Bohnen der höchsten Qualität ausrichten.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

Consejo Regulador de la Indicación Geográfica Protegida „Alubia de La Bañeza-León“

Anschrift:

Avenida Portugal s/n

24750 La Bañeza (León)

ESPAÑA

Telefon

+34 987641686

Fax

+34 987641686

E-Mail:

alubiadelabanezaleon@telefonica.net

Der Consejo Regulador de la Indicación Geográfica Protegida „Alubia de La Bañeza-León“ entspricht der Norm EN-45011 in der Fassung von 1998.

4.8.   Etikettierung:

Die handelsüblichen Etiketten bzw. eigenen Aufschriften der jeweiligen Verpackungs- bzw. Verarbeitungsbetriebe müssen von der Aufsichtsbehörde (Consejo Regulador) genehmigt werden. Sie müssen zwingend den Hinweis „Indicación Geográfica Protegida“ Alubia de la Bañeza-León’ in Verbindung mit dem Logo der Aufsichtsbehörde enthalten. Das Kontrolletikett, das mit einem alphanumerischen Code gekennzeichnet ist, wird von der Aufsichtsbehörde ausgestellt.

Die Aufsichtsbehörde hat folgendes Logo:

Image

Erzeugnisse, bei deren Herstellung Bohnen „Alubia de la Bañeza-Leon“ auch in bereits verarbeiteter Form als Rohmaterial verwendet werden, dürfen an die Verbraucher in Verpackungen abgegeben werden, auf denen mit dem Hinweis Elaborado con Indicación Geográfica Protegida „Alubia de La Bañeza-León“ auf die geografische Angabe Bezug genommen wird; sie dürfen jedoch nicht das gemeinsame Logo führen. Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:

a)

Es dürfen bei der entsprechenden Kategorie von Erzeugnissen nur Bohnen „Alubia de la Bañeza-León“, die als solche anerkannt wurden, verwendet werden.

b)

Die betreffenden verarbeitenden Betriebe müssen über eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde verfügen, die über die korrekte Verwendung der geschützten Angabe wacht. Hierzu wird die Aufsichtbehörde ein Antragsformular auflegen, das genaue Angaben über die Voraussetzungen dieser Genehmigung enthält. Die Genehmigung setzt voraus, dass der Antragsteller bereit ist, die von der Aufsichtbehörde durchgeführten notwendigen Kontrollen zur Überprüfung der Rückverfolgbarkeit der „Alubia de la Bañeza-León“ zu akzeptieren.

Wenn nicht ausschließlich Bohnen „Alubia de la Bañeza-León“ verwendet werden, darf die geschützte Angabe nur in der Zutatenliste des Erzeugnisses, in dem sie enthalten sind bzw. das sich aus dem Verarbeitungsprozess ergibt, erwähnt werden.