18.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/9


Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 89/05

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„MARRONI DEL MONFENERA“

EG-Nr.: IT-PGI-0005-0563-08.11.2006

g. g. A. ( X ) g. U. ( )

1.   Name

„Marroni del Monfenera“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses (gemäß Anhang II)

Klasse 1.6.

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet.

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die „Marroni del Monfenera“ sind frische Früchte, die vom lokalen Ökotyp der Art Castanea sativa Mill. var. sativa stammen.

Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens müssen sie die folgenden Eigenschaften aufweisen: Samen: einer pro Frucht, meist glatt oder leicht runzelig; Fruchtfleisch: helles Haselnussbraun mit Tendenz zu strohgelb, Konsistenz teigig-mehlig mit süßem und angenehmem Geschmack; Episperma: haselnussbraun, häutige, faserige und feste Struktur, nur wenig in den Samen eingewachsen; Perikarp: glänzend braun mit dunkleren Längsstreifen, lederartige und feste Struktur, behaarte Spitze mit verholzten Narbenästen; Hilum: meist oval, heller als das Perikarp, mit mehr oder weniger offensichtlichen Strahlen, die von der Mitte zum Rand verlaufen, aber nicht auf die Seitenflächen übergreifen; Frucht: oval mit wenig ausgeprägter Spitze, eine Seite meist flach, die andere deutlich gewölbt; Anzahl der Früchte pro kg bis zu 90 Stück. Der Fruchtbecher (Cupula) enthält maximal drei Früchte.

Mit der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) können folgende Früchte bezeichnet werden: Früchte, die zur Kategorie Extra (Kaliber der Frucht größer als 3 cm; maximal 4 % des Gewichts: Früchte, bei denen das Endokarp von Insekten befallen ist; maximal 3 % des Gewichts: Früchte, die Schädlingsbefall des Perikarps aufweisen) oder zur Kategorie I gehören (Kaliber der Frucht zwischen 2,8 und 3 cm; maximal 6 % des Gewichts: Früchte, bei denen das Endokarp von Insekten befallen ist; maximal 5 % des Gewichts: Früchte, die Schädlingsbefall des Perikarps aufweisen).

3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Entfällt.

3.4.   Futtermittel (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

Entfällt.

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Ernte, Aussonderung, Reinigung, Sortierung und die sogenannte Curatura müssen im geografischen Anbaugebiet erfolgen.

Erzeugnisse, die nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Ernte in Verkehr gebracht werden, werden einer Curatura-Behandlung unterzogen. Dabei liegen die „Marroni del Monfenera“ bei Raumtemperatur bis zu 9 Tage in einem Wasserbad. Danach werden die „Marroni del Monfenera“ aus dem Wasser genommen und in der dafür vorgesehenen Maschine getrocknet. Diese Phase ermöglicht die Konservierung des frischen Produkts für eine Höchstdauer von 3 Monaten.

Die sogenannte Curatura muss innerhalb weniger Stunden nach der Ernte durchgeführt werden, damit Gärungsprozesse in den Transportmitteln, insbesondere bei Ernten in regenreichen Zeiten oder bei noch hohen Temperaturen, verhindert werden können.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Das Erzeugnis muss in eigens dafür vorgesehenen lebensmitteltauglichen Netzsäckchen, die an den oberen Enden mit einem Heißleimungssystem oder durch Nahtverschluss verschlossen werden, verpackt werden. Die Verpackungen enthalten je 1, 2, 3 (Heißleimung), 5 oder 10 kg (mit Naht).

Das Inverkehrbringen erfolgt frühestens am 15. September eines jeden Jahres.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Die Verpackungen enthalten auf dem Etikett neben dem grafischen Gemeinschaftssymbol und den Angaben und Informationen, die den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen, die folgenden weiteren Informationen: „Marroni del Monfenera“, gefolgt von der Abkürzung IGP (g.g.A.), und zwar in größerer Schrift als die übrigen Angaben auf dem Etikett, wie Name, Firmenname, Anschrift des Verpackers, Logo, Handelsklasse (Extra oder I) und ursprüngliches Bruttogewicht.

Image

Das Logo besteht aus zwei konzentrisch voneinander abgehobenen Ovalen, innerhalb deren die Gebirgszüge der Pedemontana del Grappa dargestellt sind. Die sich davor erstreckende Ebene wird von dem Fluss Piave geteilt, der in der Mitte fließt und das Logo in zwei asymmetrische Abschnitte teilt. Jeweils rechts und links vom Flussbett stehen zwei fruchttragende Kastanienbäume. Es sind zwei von zwei Blättern eingerahmte Fruchtbecher und zehn Maronen dargestellt. Dieses Arrangement tritt links leicht über den ovalen Rand hinaus.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet der „Marroni del Monfenera“ umfasst die Gebiete der folgenden Gemeinden der Provinz Treviso: Borso del Grappa, Crespano del Grappa, Paderno del Grappa, Possagno, Cavaso del Tomba, Pederobba, San Zenone degli Ezzelini, Fonte, Asolo, Maser, Castelcucco, Monfumo, Cornuda, Montebelluna, Caerano di San Marco, Crocetta del Montello, Volpago del Montello, Giavera del Montello, Nervesa della Battaglia.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Die Böden, auf denen die „Marroni del Monfenera“ erzeugt werden, gehören großenteils zur Kategorie Nr. 21 der Bodenkarte Italiens mit der Bezeichnung „saure Braunerde, podsolige Braunerde, Braunerde und Regosol“. Es handelt sich um eine Bodenkategorie, die in diesem Gebiet ausschließlich auf der orographisch rechten Talflanke des Flusses Piave entlang der Höhenschicht am Fuße der Berge vorkommt und die sich auf einen Großteil dieses geografischen Anbaugebiets erstreckt. Diese Böden sind durch eine saure bis sehr saure Reaktion, einen geringen Basengehalt und einen erhöhten Grad an Mineralisierung der organischen Substanz gekennzeichnet.

Das Klima ist subalpin perhumid, geprägt durch die Hänge der Voralpen und die sehr hohen, nach Süden gerichteten Steigungen; diese besondere Geländebeschaffenheit und Lage führen dazu, dass Luftmassen von der Ebene aufsteigen, wodurch reichliche Niederschläge entstehen, das Auftreten von Frühjahrsfrösten begrenzt und der Abfluss von Niederschlagswasser erleichtert wird. Durch dieses ökologische Gleichgewicht sind Böden und Umwelt für den Anbau der „Marrone del Monfenera“ besonders geeignet.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Eigenschaften, welche die „Marroni del Monfenera“ für eine geschützte geografische Bezeichnung einzigartig machen und sie von anderen Produkten der gleichen Warenklasse unterscheiden, sind der sehr süße Geschmack des Fruchtfleisches, die gleichmäßige und kompakte Struktur der Frucht sowie ihre teigig-mehlige Konsistenz. Diese Eigenschaften, insbesondere der Geschmack, ergeben sich aus der besonderen mittleren chemischen Zusammensetzung der „Marroni del Monfenera“. Der Vergleich mit den Werten der chemischen Zusammensetzung anderer Kastanien, die vom INRAN (Istituto Nazionale di Ricerca per gli alimenti e la nutrizione) berechnet wurden, ergibt für die „Marroni del Monfenera“ einen höheren Gehalt an Kohlenhydraten, Fett und Kalium sowie einen geringeren Gehalt an Natrium.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.).

Die chemische Zusammensetzung der Früchte und damit ihre Qualität ist auch darauf zurückzuführen, dass die Kastanie, eine ausgesprochen säureliebende Art, im Anbaugebiet der „Marroni del Monfenera“ besonders günstige Bedingungen vorfindet aufgrund des Vorkommens von tendenziell sauren Voralpenböden, die anders reagieren als die Böden der angrenzenden Gebiete und die in den anderen Voralpengebieten der Provinz Treviso nicht zu finden sind.

Dies bedingt einen höheren Gehalt an Kalium und einen geringeren Gehalt an Natrium in den „Marroni del Monfenera“ im Vergleich zu anderen Kastanien. Dies wird bei einem Vergleich der Werte der chemischen Zusammensetzung von zwei Erzeugnissen deutlich, wie ihn die Tabellen des INRAN für die Kastanien zeigen.

Die Qualität der Früchte hängt auch damit zusammen, dass die Kastanie von den reichlichen mittleren Jahresniederschlägen profitiert, welche zu einer Auswaschung von Basen aus dem Boden führen und ihn so sauer erhalten; außerdem wird durch die besondere Geländebeschaffenheit und die Höhenlage am Fuße des Gebirges das Auftreten von Frühjahrsfrösten, auf die die Pflanze besonders empfindlich reagiert, deutlich begrenzt.

Neben diesen wichtigen Umweltfaktoren ist auch der menschliche Faktor von wesentlicher Bedeutung. Der Anbau der „Marroni del Monfenera“ geht auf das Mittelalter zurück, wie eine Urkunde aus dem Jahre 1351 bezeugt, in der die Ernte zwischen den Familienoberhäuptern dieses Gebiets geregelt wird. Der Schutz der Kastanien im Gebiet der „Marroni del Monfenera“ wird auch von den notariellen Quellen der folgenden Jahrhunderte bestätigt, in denen das unbefugte Abholzen von Kastanienwäldern oder das Vorkommen von Weidetieren außerhalb der Saison, die die Kastanienernte gefährdeten, den zuständigen Behörden angezeigt wurde. Die Tradition dieses Anbaus ist bis heute erhalten geblieben, auch dank der Einführung zahlreicher Veranstaltungen wie dem Fest der „Marroni del Monfenera“, das 1970 erstmals gefeiert wurde.

Die große Bedeutung der „Marroni del Monfenera“ für die lokale Wirtschaft und ihr Ruf werden durch die zahlreichen Initiativen jedes Jahres bestätigt. Außerdem hat anlässlich des dreißigjährigen Jubiläums des Maronenfestes die Gemeinde Pederobba, welche dieses Fest veranstaltet, die Herausgabe einer Serie von Postkarten und einer Sonderbriefmarke veranlasst.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

Diese Verwaltung hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Zuerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Marroni del Monfenera“ im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 276 vom 26.11.2005 veröffentlicht.

Die konsolidierte Fassung der Produktionsspezifikation kann im Internet abgerufen werden:

unter dem Link:

www.politicheagricole.it/DocumentiPubblicazioni/Search_Documenti_Elenco.htm? txtTipoDocumento=Disciplinare%20in%20esame%20UE&txtDocArgomento=Prodotti%20di%20Qualit%E0>Prodotti%20Dop,%20Igp%20e%20Stg

oder

direkt auf der Website des zuständigen Ministeriums (www.politicheagricole.it), unter „Prodotti di Qualità“ (links auf dem Bildschirm) und dann „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE (Verordn. EG 510/2006)“.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.