19.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 64/15 |
Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. C 247 vom 13.10.2006, S. 1, ABl. C 153 vom 6.7.2007, S. 5, ABl. C 192 vom 18.8.2007, S. 11, ABl. C 271 vom 14.11.2007, S. 14, ABl. C 57 vom 1.3.2008, S. 31, ABl. C 134 vom 31.5.2008, S. 14, ABl. C 207 vom 14.8.2008, S. 12, ABl. C 3 vom 8.1.2009, S. 5)
(2009/C 64/06)
Die Veröffentlichung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Absatz 15 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 34 des Schengener Grenzkodexes mitteilen.
Sie werden im Amtsblatt veröffentlicht. Außerdem wird eine monatlich aktualisierte Fassung auf die Webseite der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit gestellt.
ÖSTERREICH
Ersetzung der im ABl. C 192 vom 18.8.2007 veröffentlichten Liste
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Gewöhnlicher Sichtvermerk gemäß § 6 Abs. 1 Z. 1 FrG 1992 (von Inlandsbehörden sowie Vertretungsbehörden bis 31. Dezember 1992 in Form eines Stempels ausgestellt) |
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Aufenthaltstitel in Form einer grünen Vignette bis Nr. 790.000 |
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Aufenthaltstitel in Form einer grün-weißen Vignette ab Nr. 790.001 |
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Aufenthaltstitel in Form der Vignette entsprechend der Gemeinsamen Maßnahme 97/11/JI des Rates vom 16. Dezember 1996, Amtsblatt L 7 vom 10.1.1997 zur einheitlichen Gestaltung der Aufenthaltstitel (in Österreich ausgegeben im Zeitraum 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 2004) |
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Aufenthaltstitel „Niederlassungsnachweis“ im Kartenformat ID1 entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (in Österreich ausgegeben im Zeitraum 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2005) |
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Aufenthaltstitel in Form der Vignette entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (in Österreich ausgegeben im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005) |
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Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung“, „Familienangehöriger“, „Daueraufenthalt-EG“, „Daueraufenthalt-Familienangehöriger“ und „Aufenthaltsbewilligung“ im Kartenformat ID1 entsprechend den Gemeinsamen Maßnahmen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (in Österreich ausgegeben seit 1. Januar 2006) Der Bezeichnung der Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung“ und „Aufenthaltsbewilligung“ sind der jeweilige Aufenthaltszweck beigefügt. Eine „Niederlassungsbewilligung“ kann nur für folgende Zwecke erteilt werden: „Schlüsselkraft“, „ausgenommen Erwerbstätigkeit“, „unbeschränkt“, „beschränkt“ sowie „Angehöriger“. Eine „Aufenthaltsbewilligung“ kann für folgende Zwecke erteilt werden: „Rotationsarbeitskraft“, „Betriebsentsandter“, „Selbständiger“, „Künstler“, „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“, „Schüler“, „Studierender“, „Sozialdienstleistender“, „Forscher“, „Familiengemeinschaft“ sowie „Humanitäre Gründe“. |
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„Daueraufenthaltskarte“ zur Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechtes für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten EWR-Bürgern gemäß § 54 NAG 2005 |
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„Bestätigung über den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels“ in Form einer Vignette aufgrund § 24/1 NAG 2005 |
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Lichtbildausweis für Träger von Privilegien und Immunitäten in den Farben rot, gelb und blau, ausgestellt vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten |
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Lichtbildausweis im Kartenformat für Träger von Privilegien und Immunitäten in den Farben rot, gelb, blau, grün, braun, grau und orange, ausgestellt vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten |
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Konventionsreisepass in Buchform im Format ID 3 (in Österreich ausgegeben im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 27. August 2006) |
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Konventionsreisepass in Buchform im Format ID 3 mit integriertem elektronischen Mikrochip (in Österreich ausgegeben seit 28. August 2006) |
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Fremdenpass in Buchform im Format ID 3 (in Österreich ausgegeben im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 27. August 2006) |
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Fremdenpass in Buchform im Format ID 3 mit integriertem elektronischen Mikrochip (in Österreich ausgegeben seit 28. August 2006) Sonstige Dokumente, die zum Aufenthalt in Österreich oder zur Wiedereinreise nach Österreich berechtigen: Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union im Sinne des Beschlusses des Rates vom 30. November 1994 über die gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat |