11.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 34/3 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse abgegeben auf seiner 148. Sitzung vom 23. März 2007 betreffend den Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/M.4403 — Thales/Finmeccanica/Alcatel Alenia Space/Telespazio
(2009/C 34/03)
1. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass das angemeldete Vorhaben einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung darstellt und von gemeinschaftsweiter Bedeutung im Sinne dieser Verordnung ist. |
2. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass für die Würdigung dieses Vorhabens die folgenden Märkte sachlich relevant sind:
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3. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass für die Würdigung dieses Vorhabens die folgenden Märkte räumlichen relevant sind:
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4. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission und deren nachfolgendem Analyseansatz darin überein, dass die ausschlaggebende Frage ist, ob der geplante Zusammenschluss dem neuen Unternehmen:
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5. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb des TWTA Marktes nicht erheblich behindern wird. |
6. |
Der beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb des Markets für Satelliten für die kommerzielle Telekommunikationsanwendung nicht erheblich behindern wird. |
7. |
Der beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss infolgedessen als mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktion des EWR Übereinkommens entsprechend Artikel 8 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung für vereinbar erklärt werden kann. |
8. |
Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, allen sonstigen in der Sitzung angesprochenen Diskussionspunkten Rechnung zu tragen. |