11.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 34/3


Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Unternehmenszusammenschlüsse abgegeben auf seiner 148. Sitzung vom 23. März 2007 betreffend den Entscheidungsentwurf in der Sache COMP/M.4403 — Thales/Finmeccanica/Alcatel Alenia Space/Telespazio

(2009/C 34/03)

1.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass das angemeldete Vorhaben einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung darstellt und von gemeinschaftsweiter Bedeutung im Sinne dieser Verordnung ist.

2.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass für die Würdigung dieses Vorhabens die folgenden Märkte sachlich relevant sind:

a)

Bodensegment:

Trägerraketen,

Weltraumtransport und -infrastruktur, und

Satelliten;

b)

Weltraumsegment:

Trägerraketen,

Weltraumtransport und -infrastruktur, und

Satelliten:

Satelliten für institutionelle Anwendungen,

Satelliten für militärische Anwendungen,

Satelliten für kommerzielle Telekommunikationsanwendungen;

Satellitensubsysteme und Ausstattung für kommerzielle Telekommunikationssatelliten:

Wanderfeldröhren (TWT),

Electronic Power Conditioner (EPC), und

Wanderfeldröhren-Verstärker (TWTA) (die auch mit Linearisierern ausgestattete TWTA (LTWTA), mit Kanalverstärkern ausgestattete TWTA (CTWTA) und mit Linearisierern und Kanalverstärkern ausgestattete (LCTWTA) umfassen).

3.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass für die Würdigung dieses Vorhabens die folgenden Märkte räumlichen relevant sind:

der Weltmarkt für kommerzielle Telekommunikationssatelliten und Satellitensubsysteme,

der europäische Markt für europäische institutionelle Satelliten und Satellitensubsysteme, und

die nationalen Märkte (soweit ein nationaler Lieferer existiert) oder der Weltmarkt für militärische Satelliten und Satellitensubsysteme.

4.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission und deren nachfolgendem Analyseansatz darin überein, dass die ausschlaggebende Frage ist, ob der geplante Zusammenschluss dem neuen Unternehmen:

die Möglichkeit und den Anreiz der Abschottung auf der Ebene der Vorprodukte in den identifizierten Märkten gibt, und

ob eine solche Entwicklung den wirksamen Wettbewerb in den nachgelagerten Märkten erheblich behindern würde.

5.

Der Beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb des TWTA Marktes nicht erheblich behindern wird.

6.

Der beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb des Markets für Satelliten für die kommerzielle Telekommunikationsanwendung nicht erheblich behindern wird.

7.

Der beratende Ausschuss stimmt mit der Kommission darin überein, dass der geplante Zusammenschluss infolgedessen als mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktion des EWR Übereinkommens entsprechend Artikel 8 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung für vereinbar erklärt werden kann.

8.

Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, allen sonstigen in der Sitzung angesprochenen Diskussionspunkten Rechnung zu tragen.