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18.12.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 310/9 |
BERICHT
über den Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr, zusammen mit den Antworten des gemeinsamen Unternehmens
2009/C 310/02
INHALT
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Ziffer |
Seite |
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EINLEITUNG … |
1-5 |
10 |
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ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG … |
6-15 |
10 |
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BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT … |
16-20 |
11 |
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Missachtung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit … |
16-17 |
11 |
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Haushaltsvollzug … |
18-20 |
11 |
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SONSTIGE BEMERKUNGEN … |
21-31 |
11 |
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Interne Kontrollsysteme … |
21-25 |
11 |
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Ansatz von Vermögenswerten … |
26-27 |
12 |
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Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens … |
28 |
12 |
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Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge … |
29 |
12 |
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Jährlicher Tätigkeitsbericht … |
30-31 |
12 |
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Tabelle … |
13 |
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Antworten des gemeinsamen Unternehmens … |
15 |
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EINLEITUNG
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1. |
Das gemeinsame Unternehmen SESAR wurde im Februar 2007 (1) gegründet, um die Tätigkeiten des SESAR-Projekts (Single European Sky Air Traffic Management Research) zu verwalten. Das gemeinsame Unternehmen hat seinen Sitz in Brüssel. |
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2. |
Das SESAR-Projekt zielt ab auf eine Modernisierung des Flugverkehrsmanagements (ATM) in Europa. Es ist in drei Phasen unterteilt:
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3. |
Das gemeinsame Unternehmen ist als öffentlich-private Partnerschaft konzipiert. Gründungsmitglieder sind die Europäische Gemeinschaft, vertreten durch die Europäische Kommission, und die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol), vertreten durch ihre Agentur. Aufgrund eines Aufrufs zur Interessenbekundung haben sich 15 öffentliche und private Unternehmen der Luftfahrtindustrie um Mitgliedschaft im gemeinsamen Unternehmen beworben. Dazu zählen Flugsicherungsorganisationen, Hersteller von Bodenkomponenten sowie Luft- und Raumfahrtindustrie, Flugzeughersteller, Flughafenbehörden und Hersteller von Flugzeugausrüstungen. |
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4. |
Der Etat für die Entwicklungsphase des SESAR-Projekts beläuft sich auf 2,1 Milliarden Euro, die zu gleichen Teilen von der Gemeinschaft, von Eurocontrol und von den beteiligten öffentlichen und privaten Partnern aufzubringen sind. Der Gemeinschaftsbeitrag wird aus dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung und dem Programm für die transeuropäischen Verkehrsnetze finanziert. Eurocontrol und die anderen Akteure werden ihren Finanzierungsanteil zu rund 90 % in Form von Sachleistungen erbringen. |
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5. |
Das gemeinsame Unternehmen SESAR arbeitet seit dem 10. August 2007 autonom. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
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6. |
Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (2) des gemeinsamen Unternehmens SESAR bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (3) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (4) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge. |
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7. |
Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (5) vorgelegt. |
Verantwortung des Exekutivdirektors
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8. |
In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens (6) eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
Verantwortung des Hofes
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9. |
Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des gemeinsamen Unternehmens sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
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10. |
Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (8) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
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11. |
Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses. |
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12. |
Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
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13. |
Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild seiner Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit seiner Finanzordnung. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
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14. |
Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
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15. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT
Missachtung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit
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16. |
Gemäß Rahmenfinanzregelung werden die im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel für ein Haushaltsjahr bewilligt; das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Auch in der Satzung des gemeinsamen Unternehmens heißt es, dass das Haushaltsjahr (Geschäftsjahr) dem Kalenderjahr entspricht. |
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17. |
Artikel 5 der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens zufolge beginnt der erste Rechnungslegungszeitraum mit Aufnahme der autonomen Geschäftstätigkeit des gemeinsamen Unternehmens im Jahr 2007 und endet am 31. Dezember 2008. Der Verwaltungsrat stellte im April 2008 den endgültigen Haushaltsplan für den Zeitraum von August 2007 bis Dezember 2008 fest. Dies stellt eine Missachtung des in der Rahmenfinanzregelung und der Satzung des gemeinsamen Unternehmens festgelegten Grundsatzes der Jährlichkeit dar. |
Haushaltsvollzug
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18. |
In dem vom Verwaltungsrat im April 2008 endgültig festgestellten Haushaltsplan waren 1 463 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 38 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen ausgewiesen. Da Ende 2008 erst wenige Projekttätigkeiten angelaufen waren, erwiesen sich diese Haushaltsansätze als sehr unrealistisch, was auch an den Verwendungsraten von 1 % bzw. 17 % für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen deutlich wird. |
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19. |
Während die Zahlungsermächtigungen kaum in Anspruch genommen wurden, beliefen sich die Einnahmen des Jahres auf 124,2 Millionen Euro, und die Bankeinlagen zum Jahresende betrugen insgesamt 116 Millionen Euro. Der Grundsatz des Haushaltsausgleichs wurde nicht beachtet. |
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20. |
Gemäß Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens hätte der Stellenplan vom Verwaltungsrat zusammen mit dem Haushaltsplan festgestellt werden müssen. Für den Zeitraum 2007-2008 war dies allerdings nicht der Fall. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
Interne Kontrollsysteme
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21. |
Das gemeinsame Unternehmen befindet sich in der Anfangsphase und hatte Ende 2008 sein internes Kontrollsystem und sein Managementinformationssystem noch nicht vollständig eingerichtet. Die zugrunde liegenden Verfahrensabläufe waren entgegen den Vorgaben der Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens vom Rechnungsführer nicht förmlich festgelegt und validiert worden. |
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22. |
Das gemeinsame Unternehmen verfügt noch nicht über ein Finanzsystem, in dem die allgemeine und die Haushaltsbuchführung zusammengeführt sind. Die Einrichtung eines vollständigen Finanzinformationssystems ist erst für Ende 2009 geplant. |
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23. |
Das Referat für Vertrags- und Beschaffungswesen hat noch keine angemessenen internen Kontrollsysteme ausgearbeitet. Das gemeinsame Unternehmen verfügt auch noch nicht über einen Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme oder eine Datenschutzpolitik. |
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24. |
Gemäß der Finanzordnung sollte beim gemeinsamen Unternehmen eine Interne Prüfung eingerichtet sein, die ihre Tätigkeit gemäß den einschlägigen internationalen Normen wahrnimmt. Dieser wichtige Bestandteil des internen Kontrollsystems wurde aber erst im Januar 2009 eingerichtet. |
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25. |
Die Prüfung einer Stichprobe von 36 Vorgängen durch den Hof ergab, dass die internen Kontrollen in mehreren Fällen nicht ordnungsgemäß funktioniert hatten. So nahm das gemeinsame Unternehmen beispielsweise Mittelbindungen in sechs Fällen erst vor, nachdem es bereits rechtliche Verpflichtungen eingegangen war. Außerdem wurden Verträge über Mitarbeiterversicherungen ohne das erforderliche Beschaffungsverfahren abgeschlossen. In diesen Fällen wurden die Mittelbindungen ebenfalls erst nach der rechtlichen Verpflichtung vorgenommen, und die Verträge wurden von einem Beamten genehmigt, der dazu nicht befugt war. |
Ansatz von Vermögenswerten
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26. |
Das gemeinsame Unternehmen ist Eigentümer aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die von ihm für die Entwicklungsphase des SESAR-Projekts in Einklang mit den vom gemeinsamen Unternehmen geschlossenen speziellen Vereinbarungen mit seinen Mitgliedern geschaffen oder ihm übertragen werden (9). |
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27. |
Das gemeinsame Unternehmen hat aber noch nicht festgelegt, wie Vermögenswerte, die ggf. aus der Entwicklungsphase des Projekts resultieren, buchmäßig zu behandeln sind. Es gibt kein Managementinformationssystem, anhand dessen konkreten Arbeitspaketen Kosten zugerechnet oder die Finanzierungsquellen der Betriebskosten festgestellt werden können. Somit ist eine ordnungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände nicht möglich. Diese Sachlage ist zwar wegen der begrenzten operativen Tätigkeit für den Jahresabschluss 2008 ohne Belang, wird aber ab 2009 erhebliche Auswirkungen haben. |
Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens
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28. |
Die vom Verwaltungsrat im Juli 2007 angenommene Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens sollte auf die Rahmenfinanzregelung für die Gemeinschaftseinrichtungen abgestimmt sein. Insbesondere die Vorschriften für Haushaltsvollzug und Rechnungslegung, öffentliche Auftragsvergabe und die Funktion der internen Prüfung müssen vervollständigt werden. Außerdem hat das gemeinsame Unternehmen keine Durchführungsbestimmungen zu seiner Finanzordnung angenommen. |
Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge
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29. |
Satzungsgemäß leisten die Gründungsmitglieder innerhalb eines Jahres nach Gründung des gemeinsamen Unternehmens einen Erstbeitrag in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Eurocontrol leistete den Erstbeitrag am 21. August 2008, obwohl das gemeinsame Unternehmen am 3. März 2007 gegründet worden war. Die Kommission hatte den Beitrag der Gemeinschaft bereits am 1. August 2007 geleistet. |
Jährlicher Tätigkeitsbericht
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30. |
Gemäß den Artikeln 7 und 16 der Satzung des gemeinsamen Unternehmens sowie Artikel 40 der Rahmenfinanzregelung für die Gemeinschaftseinrichtungen muss der Exekutivdirektor einen jährlichen Tätigkeitsbericht erstellen. In diesem Bericht sollte der Sachstand des SESAR-Projekts insbesondere im Hinblick auf Zeitplan, Kosten und Ergebnisse des Projekts dargelegt werden. Der Bericht sollte wichtige Finanz- und Verwaltungsinformationen enthalten, aus denen ersichtlich ist, inwieweit das gemeinsame Unternehmen die vorgegebenen Ziele erreicht hat, welche Risiken mit den Maßnahmen verbunden sind, wie die zur Verfügung gestellten Mittel verwendet wurden und wie effizient und wirksam das System der internen Kontrolle funktioniert. Der Verwaltungsrat übermittelt der Haushaltsbehörde und dem Rechnungshof spätestens am 15. Juni des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres eine Analyse und Bewertung des jährlichen Berichts des Anweisungsbefugten. |
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31. |
Der jährliche Tätigkeitsbericht ging beim Hof im Mai 2009 ein. Obwohl der Bericht finanzielle und operative Informationen enthält, erfüllt er nicht alle Vorschriften der geltenden Verordnungen. Die Erläuterungen zum Sachstand des Projekts enthalten keine eingehende Bewertung der Ergebnisse bezogen auf Ziel- und Zeitvorgaben. Ferner fehlt die in der Rahmenfinanzregelung vorgeschriebene Bewertung der Effizienz und der Wirksamkeit des Systems der internen Kontrolle. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
Tabelle
Gemeinsames Unternehmen SESAR (Brüssel)
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Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags |
Zuständigkeiten des gemeinsamen Unternehmens (Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates) |
Leitungsstruktur |
Dem gemeinsamen Unternehmen für 2007-2008 zur Verfügung gestellte Mittel (erstes Jahr der Tätigkeit des gemeinsamen Unternehmens) |
Produkte und Dienstleistungen in den Jahren 2007-2008 |
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Gemeinsame Verkehrspolitik Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind. (Artikel 80 des EG Vertrags) Forschung und technologische Entwicklung Die Gemeinschaft kann gemeinsame Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für gemeinschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration erforderlich sind. (Artikel 171 des EG Vertrags) |
Ziele
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Aufgaben
Insbesondere:
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1. Verwaltungsrat Zusammensetzung
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Vertreter der Kommission. Hauptaufgaben (siehe Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates)
2. Exekutivdirektor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. 3. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. 4. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
Endgültiger Haushaltsplan 2007-2008: 1 560,21 Millionen Euro; Zuschuss der Gemeinschaft 10,3 %. Personalbestand am 31. Dezember 2008: Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 23, davon besetzt: 14; sonstige Bedienstete (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete): 0. Personalbestand insgesamt: 14, von den Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens im Rahmen ihrer Sachleistungen abgeordnete Bedienstete: 8, davon entfallen auf
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Quelle: Angaben des gemeinsamen Unternehmens. |
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ANTWORTEN DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS
Ziffer 16
Die vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Finanzregelung des gemeinsamen Unternehmens SESAR („SESAR Joint Undertaking“ — im Folgenden „SJU“) ergriffene Maßnahme berücksichtigte die Aufnahme der Geschäftstätigkeiten und die geringen Ausgaben während der ersten Monate des Bestehens des SJU.
Ziffer 18
Das SJU ist für die Entwicklungsphase des SESAR-Programms zuständig, die voraussichtlich 2016 abgeschlossen sein wird. Das Programm ist mehrjährig ausgelegt und wird daher dauerhaft durch ein erwartetes Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben gekennzeichnet sein. Ferner werden die zum Ende des Jahres 2008 verfügbaren Mittel für die Einführung von rund 200 Projekten im Spätjahr 2009 und Frühjahr 2010 benötigt.
Die Notwendigkeit, den SJU-Basisrechtsakt zu ändern, und die Anpassung des SJU-Rechtsrahmens an den einer vollständigen Gemeinschaftseinrichtung hatte einen Einfluss auf die Fähigkeit des SJU, das Programm wie ursprünglich geplant bis zum Ende des Jahres 2008 einzuführen.
Ziffern 20-24
2007-2008 stellte für das SJU eine Anlaufphase dar und die Mittel wurden auf die anfängliche Einrichtung der Organisation und dabei insbesondere auf den Abschluss von Übereinkommen mit den Kandidaten für eine SJU-Mitgliedschaft konzentriert. Die durch die neue Verordnung des Rates zur Änderung des SJU-Basisrechtsakts eingeführten Änderungen werden es dem SJU ferner ermöglichen, 2009 schrittweise ein angemessenes System zur künftigen Verwaltung der Organisation einzurichten.
Im Hinblick auf das Finanzsystem steht das SJU auf der „Warteliste der Europäischen Kommission“ für die Einführung von ABAC und SAP. Intern arbeitet das Unternehmen an einem Verwaltungssystem für operative Fragen des Programms. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass das SJU vor Mitte 2010 über ein integriertes Finanzsystem verfügt. Daher muss das SJU für die Verwaltung seiner Mittel zusätzliche Kontrollen einführen.
Ziffern 25-26
Das SJU ist bestrebt, bis Mitte 2010 eine Rechnungslegungsmethode für den Ansatz von Vermögenswerten zu entwickeln, die sich aus dem Programm ergeben. Darüber hinaus sind Vorschriften über Kostenberichte, Finanzausweise usw. im Mehrjährigen Rahmenprogramm für das Programm detailliert dargelegt.
Ziffer 27
Die Finanzregelungen des SJU, die auf der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission beruhen, wurden vom Verwaltungsrat des SJU am 28. Juli 2009 angenommen.
Ziffer 28
Die Gründe für den Zahlungsaufschub des ursprünglichen Beitrags von Eurocontrol standen im Zusammenhang mit dem Erlass neuer Statute des SJU. Zwar war die Absicht von Eurocontrol, den Beitrag zu leisten, klar dargelegt worden, das SJU musste vor der Stellung eines Zahlungsantrags jedoch die genauen Auswirkungen der Änderung des Basisrechtsakts auf den Status solcher Zahlungen bewerten.
Ziffern 29-30
Das SJU nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Wie bereits erwähnt, war 2007-2008 das erste Jahr der Geschäftstätigkeit des SJU und diente vorrangig der Errichtung und Organisation der öffentlich-privaten Partnerschaft. Daher befasst sich der Tätigkeitsbericht in erster Linie mit den Errungenschaften bei der Errichtung der Struktur und anfänglichen finanziellen Fragen. Ab 2009 wird der Bericht auf die im Hinblick auf die Programmziele erreichten Fortschritte eingehen.
(1) Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 des Rates vom 16. Dezember 2008 (ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12).
(2) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(6) SESAR-Finanzordnung, vom Verwaltungsrat am 3. Juli 2007 angenommen.
(7) Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).
(8) ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).
(9) Artikel 18 der Satzung.