Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität : Progress /* KOM/2009/0340 endg. - COD 2009/0091 */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 2.7.2009 KOM(2009) 340 endgültig 2009/0091 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS BEGRÜNDUNG Am stärksten wirkt sich die Rezession auf die Menschen aus: Das wichtigste Anliegen der EU muss es heute sein, eine hohe Arbeitslosigkeit zu verhindern, die Schaffung von Arbeitsplätzen voranzutreiben und den Weg für wirtschaftliche Erneuerung, dauerhafte Erholung und nachhalti ges Wachstum zu ebnen. Mit dem europäischen Konjunkturprogramm, das die Notwendigkeit unterstrichen hat, die Auswirkungen der Krise auf die Arbeitsplätze zu bekämpfen, hat die EU schnell reagiert. Der Plan zeigt bereits eine erste vielversprechende Wirkung; den sozialen Sicherheitsnetzen kommt dabei eine stabilisierende Rolle zu. Doch da sich die Lage auf den Arbeitsmärkten als Reaktion auf den Wirtschaftsabschwung unaufhörlich verschlechtert, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Europa muss die Rezession nicht nur überstehen, sondern in eine Gelegenheit verwandeln, eine produktivere, innovativere, besser qualifizierte und kohlenstoffarme Wirtschaft zu schaffen, die über offene, integrative Arbeitsmärkte verfügt, die eine durch stärkeren Zusammenhalt geprägte, gleichberechtigte Gesellschaft ermöglicht und Arbeitsplätze bietet, die den Anforderungen hinsichtlich Alter, Geschlechtergleichstellung sowie Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben gerecht werden. Die nötigen Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen der derzeitigen Krise müssen Hand in Hand mit den Strukturreformen gehen, die zur Bewältigung der langfristigen Herausforderungen der Globalisierung sowie des demografischen und des klimatischen Wandels erforderlich sind. Die Krise wird die europäischen Arbeitsmärkte verändern. Beschäftigte und Unternehmen müssen mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um sich an die veränderten Gegebenheiten anpassen zu können: um Arbeitsplätze zu erhalten, Qualifikationen auf allen Ebenen zu verbessern, Menschen zurück in Arbeit zu bringen und die Bedingungen für neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Mitteilung der Kommission „Impulse für den Aufschwung in Europa“[1] enthielt eine Reihe von Punkten, die den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung effektiver Beschäftigungsstrategien helfen sollen. Auf dieser Grundlage wurden auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates und in den drei Workshops zu Beschäftigungsfragen, die im April 2009 in Madrid, Stockholm und Prag stattfanden, folgende drei Schlüsselprioritäten festgelegt: Aufrechterhaltung der Beschäftigung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der Mobilität; Verbesserung der Qualifikationen und ihre Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts sowie leichterer Zugang zur Beschäftigung. Schließlich folgten auf dem Beschäftigungsgipfel am 7. Mai ein Meinungsaustausch über diese Prioritäten und eine Einigung auf 10 Maßnahmen[2]. Basierend auf dieser gemeinsamen Anstrengung nahm die Kommission am 3. Juni ihre Mitteilung „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“[3] an; diese zielt ab auf eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Sozialpartnern in der EU bei den genannten Schlüsselprioritäten, wobei der Schwerpunkt auf konkrete Initiativen zu legen ist, die durch alle verfügbaren Gemeinschaftsinstrumente – insbesondere Europäischer Sozialfonds (ESF) und Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) – unterstützt werden sollen. Um die sozialen Auswirkungen der Krise abzufedern, ist es unerlässlich, die bestehenden Arbeitsplätze zu sichern und noch mehr Menschen in den Arbeitsmarkt einzugliedern, vor allem Frauen, ältere Arbeitnehmer und andere diskriminierte Gruppen, sowie Langzeitarbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit zu verhindern. Der beste Weg aus der Ausgrenzung ist Beschäftigung: Ein soziales Europa beginnt mit Arbeitsplätzen; bereits vor der Krise hatten viel zu viele EU-Bürgerinnen und -Bürger, die willens und in der Lage waren, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, keinen Zugang zur Beschäftigung. Um den Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, darunter junge Menschen, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen, hat die Kommission ein neues europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung – PROGRESS[4] vorgeschlagen, das beim Aufbau von Kleinstunternehmen und bei der Weiterentwicklung der Sozialwirtschaft Hilfestellung leisten soll. Mit diesem neuen Instrument wird die Palette gezielter finanzieller Unterstützung für Neuunternehmer vor dem derzeitigen Hintergrund eines verringerten Kreditangebots erweitert. Neben Zinszuschüssen aus dem ESF werden Gründer von Kleinstunternehmen auch Unterstützung in Form von Mentoring, Schulungen, Coaching und einer Weiterentwicklung von Kompetenzen erhalten. Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5] schlägt die Kommission vor, 100 Mio. EUR aus dem derzeitigen Haushalt neu zuzuweisen, wodurch in einer gemeinsamen Initiative mit internationalen Finanzinstituten, insbesondere der EIB-Gruppe, mehr als 500 Mio. EUR mobilisiert werden könnten. Das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS (2007-2013)[6] ist ein Finanzierungsinstrument, mit dem die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union in den Bereichen Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, wie in der Sozialagenda[7] und der erneuerten Sozialagenda[8] dargelegt, gefördert werden soll. Das Programm PROGRESS soll die Mitgliedstaaten bei der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen sowie beim Aufbau einer Gesellschaft mit stärkerem Zusammenhalt unterstützen. Konkret trägt PROGRESS entscheidend dazu bei, 1. Analysen und Politikberatung durchzuführen; 2. die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der Gemeinschaftsstrategien zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten; 3. den Strategieaustausch zu fördern; 4. eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen; 5. die Auffassungen der Akteure und der Gesellschaft insgesamt zu kanalisieren. Im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung von 2006 wurde dem Programm PROGRESS ein zusätzlicher Betrag von 114 Mio. EUR (jeweilige Preise)[9] zugewiesen. Der Gesamthaushalt für den Zeitraum 2007-2013 wurde deshalb von 628 800 000 EUR (jeweilige Preise) im ursprünglichen Vorschlag der Kommission auf 743 250 000 EUR (jeweilige Preise) erhöht. Nach Prüfung aller Optionen schlägt die Kommission die Neuzuweisung von 100 Mio. EUR aus dem Programm PROGRESS an das neue europäische Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung – PROGRESS vor. Der Vorschlag, einen Teil der Haushaltsmittel umzuverteilen, wird die Ziele des Programms PROGRESS nicht beeinträchtigen. Der Vorschlag enthält jedoch die Forderung nach einer effektiveren Umsetzung von PROGRESS sowie nach einer strategischeren Planung und gezielteren Maßnahmen. Hierzu wird es auch nötig sein, Querschnittsthemen zu allen Programmteilen und Verknüpfungen mit anderen EU-Instrumenten weiter zu fördern, zum Beispiel die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds oder die Unterstützung des sozialen Dialogs. Schließlich sollen mit dem Vorschlag die Wirksamkeit und Kohärenz der EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele und Prioritäten der EU in den Bereichen Beschäftigung und soziale Solidarität verbessert werden. 2009/0091 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 2, Artikel 129 und Artikel 137 Absatz 2 Buchstabe a, auf Vorschlag der Kommission[10], nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[11], nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen[12], gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag[13], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 3. Juni 2009 nahm die Kommission ihre Mitteilung „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“[14] an, die auf eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Sozialpartnern in der EU bei folgenden Schlüsselprioritäten abzielt: Aufrechterhaltung der Beschäftigung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der Mobilität; Verbesserung von Qualifikationen und ihre Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts sowie leichterer Zugang zur Beschäftigung. (2) Um den Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, darunter Frauen und junge Menschen, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen, hat die Kommission im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit internationalen Finanzinstituten, insbesondere der EIB-Gruppe, ein neues europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung[15] vorgeschlagen, das beim Aufbau von Kleinstunternehmen und bei der Weiterentwicklung der Sozialwirtschaft Hilfestellung leisten soll. (3) Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[16] müssen 100 Mio. EUR aus dem derzeitigen Haushalt neu zugewiesen werden, um das neue europäische Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung – PROGRESS zu finanzieren. (4) Nach Prüfung aller Optionen sollte der Betrag von 100 Mio. EUR vom Programm PROGRESS, das mit dem Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS aufgelegt wurde, auf das neue europäische Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung – PROGRESS umverteilt werden. (5) Der Beschluss Nr. 1672/2006/EG sollte entsprechend geändert werden – BESCHLIESSEN: Artikel 1 In Artikel 17 des Beschlusses Nr. 1672/2006/EG erhält Absatz 1 folgende Fassung: „1. Die Finanzausstattung für die Durchführung der in diesem Beschluss genannten Maßnahmen wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 auf 643 250 000 EUR festgelegt.“ Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am […] Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft . Geschehen zu Brüssel, den Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident AKTUALISIERTER FINANZBOGEN 1. BEZEICHNUNG DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS (2007-2013) 2. ABM/ABB-RAHMEN Politikbereich und Tätigkeit: BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES und CHANCENGLEICHHEITABB 04 04 Beschäftigung, soziale Solidarität und Gleichstellung der Geschlechter 3. HAUSHALTSLINIEN 3.1. Haushaltslinien 04 04 01 PROGRESS 04 01 04 10 PROGRESS – Verwaltungsausgaben 3.2. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen: 01.01.2007 - 31.12.2013 3.3. Haushaltstechnische Merkmale Haushaltslinie | Art der Ausgaben | Neu | EFTA-Beitrag | Beiträge von Bewerberländern | Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens | 04 04 01 | NOA | GM[17] | JA | JA | JA | 1a | 4. RESSOURCEN IM ÜBERBLICK 4.1. Mittelbedarf 4.1.1. Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE) in Mio. EUR (bis zur 2. Dezimalstelle) Art der Ausgaben | 2007 bis 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | > 2013 | Insgesamt | Operative Ausgaben[18] | Verpflichtungsermächtigungen (VE) | Ursprüngl. Profil | a | 268,05 | 105,44 | 109,00 | 112,33 | 117,76 | 712,58 | Anpassung | - | -24,37 | -24,37 | -24,37 | -24,37 | -97,48 | Neues Profil | 268,05 | 81,07 | 84,63 | 87,96 | 93,39 | 615,10 | Zahlungsermächtigungen (ZE) | b | 154,30 | 82,00 | 87,00 | 87,00 | 87,00 | 117,70 | 615,10 | Im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben[19] | Technische und administrative Unterstützung (NGM) | Ursprüngl. Profil | c | 12,15 | 4,63 | 4,63 | 4,63 | 4,63 | 30,67 | Anpassung | - | -0,63 | -0,63 | -0,63 | -0,63 | -2,52 | Neues Profil | 12,15 | 4,00 | 4,00 | 4,00 | 4,00 | 28,15 | HÖCHSTBETRAG | Verpflichtungsermächtigungen | Ursprüngl. Profil | a+c | 280,20 | 110,07 | 113,63 | 116,96 | 122,39 | 743,25 | Anpassung | - | -25,00 | -25,00 | -25,00 | -25,00 | -100,00 | Neues Profil | 280,20 | 85,07 | 88,63 | 91,96 | 97,39 | 643,25 | Zahlungsermächtigungen | b+c | 166,45 | 86,00 | 91,00 | 91,00 | 91,00 | 117,70 | 643,25 | Im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben[20] | Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5 | d | -0,122 | -0,122 | -0,122 | -0,122 | -0,488 | Sonstige im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6 | e | Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Maßnahme VE insgesamt, einschließlich Personalkosten | a + c + d + e | 280,200 | 84,948 | 88,508 | 91,838 | 97,268 | 642,762 | ZE insgesamt, einschließlich Personalkosten | b + c + d + e | 166,450 | 85,878 | 90,878 | 90,878 | 90,878 | 117,80 | 642,762 | 4.1.2. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung X Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar. Der Vorschlag steht in Verbindung mit dem Vorschlag für ein neues Mikrofinanzierungsinstrument im Rahmen des Programms PROGRESS, dem ein Betrag von 100 Mio. EUR zugewiesen wird. ( Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens erforderlich. ( Der Vorschlag erfordert gegebenenfalls eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung[21] (z. B. Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens). 4.1.3. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen X Der Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen. ( Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten: NB: Einzelheiten und Anmerkungen zur Berechnungsmethode sind diesem Finanzbogen als Anhang beizufügen. 4.2. Personalbedarf Vollzeitäquivalent (Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) – Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 8.2.1 Jährlicher Bedarf | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | Personalbedarf insgesamt | -1 | -1 | -1 | -1 | 5. MERKMALE UND ZIELE 5.1. Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf Keine Änderung des ursprünglichen Beschlusses. 5.2. Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Mehrwert, Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Keine Änderung des ursprünglichen Beschlusses. 5.3. Ziele, erwartete Ergebnisse und entsprechende Indikatoren im Rahmen der ABM-Methodik Keine Änderung des ursprünglichen Beschlusses. 5.4. Durchführungsmodalitäten (indikative Angaben) X Zentrale Verwaltung X direkt durch die Kommission ٱ indirekt im Wege der Befugnisübertragung an: ٱ Exekutivagenturen ٱ die von den Gemeinschaften geschaffenen Einrichtungen im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung ٱ einzelstaatliche öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden 6. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG 6.1. Überwachungssystem Keine Änderung des ursprünglichen Beschlusses. 6.2. Bewertung 6.2.1. Ex-ante-Bewertung Keine Änderung des ursprünglichen Beschlusses. 6.2.2. Maßnahmen im Anschluss an Zwischen-/Ex-post-Bewertungen (unter Zugrundelegung früherer Erfahrungen) Keine Änderung des ursprünglichen Beschlusses. 6.2.3. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertungen Keine Änderung des ursprünglichen Beschlusses. 7. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN Keine Änderung des ursprünglichen Beschlusses. 8. RESSOURCEN IM EINZELNEN 8.1. Ziele des Vorschlags und Finanzbedarf Verpflichtungsermächtigungen in Mio. EUR (bis zur 2. Dezimalstelle) 2007 bis 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | INSGESAMT | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | Beamte oder Bedienstete auf Zeit[22] (XX 01 01) | A*/AD | -1 | -1 | -1 | -1 | B*, C*/AST | Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal[23] | Sonstiges, aus Artikel XX 01 04/05 finanziertes Personal[24] | INSGESAMT | -1 | -1 | -1 | -1 | Der Posten wird dem Mikrofinanzierungsinstrument im Rahmen von PROGRESS zugewiesen. 8.2.2. Beschreibung der Aufgaben, die im Zuge der vorgeschlagenen Maßnahme auszuführen sind 8.2.3. Zuordnung der Stellen des damit betrauten Statutspersonals ( derzeit für die Verwaltung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen ( im Rahmen des JSP/HVE-Verfahrens für das Jahr n vorab zugewiesene Stellen ( im Rahmen des anstehenden neuen JSP/HVE-Verfahrens anzufordernde Stellen X innerhalb des für die Verwaltung zuständigen Dienstes neu zu verteilende vorhandene Stellen (interne Personalumsetzung) ( für das Jahr 2010 erforderliche, jedoch im Rahmen des JSP/HVE-Verfahrens für dieses Jahr nicht vorgesehene neue Stellen 8.2.4. Im Höchstbetrag nicht enthaltene Personal- und Nebenkosten in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle) Art des Personals | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | Insgesamt | Beamte und Bedienstete auf Zeit (XX 01 01) | -0,122 | -0,122 | -0,122 | -0,122 | -0,488 | Aus Artikel XX 01 02 finanziertes Personal (Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal usw.) (Angabe der Haushaltslinie) | Personal- und Nebenkosten insgesamt (NICHT im Höchstbetrag enthalten) | Berechnung – Beamte und Bedienstete auf Zeit Hierbei sollte – soweit zutreffend – auf Abschnitt 8.2.1 Bezug genommen werden. -1*122,000 = -122,000 pro Jahr 8.2.5. Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle) | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | INSGESAMT | XX 01 02 11 01 – Dienstreisen | XX 01 02 11 02 – Sitzungen und Konferenzen | XX 01 02 11 03 – Ausschüsse[25] | XX 01 02 11 04 – Studien und Konsultationen | XX 01 02 11 05 – Informationssysteme | 2 Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (XX 01 02 11) | 3 Sonstige Ausgaben administrativer Art (Angabe mit Hinweis auf die betreffende Haushaltslinie) | Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben, ausgenommen Personal- und Nebenkosten (NICHT im Höchstbetrag enthalten) | Berechnung – Sonstige nicht im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben [pic][pic][pic] [1] KOM(2009) 114 vom 4.3.2009. [2] Siehe http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=103&langId=en&eventsId=173&furtherEvents=yes [3] KOM(2009) 257 vom 4.6.2009. [4] KOM(2009) xxx vom xx.xx.2009. [5] 2008/818/EG. [6] Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – PROGRESS (ABl. L 315 vom 15.11.2006, S. 1). [7] KOM(2005) 33 vom 9.2.2005. [8] KOM(2008) 412 vom 2.7.2008. [9] In Preisen von 2004 entspricht dies 100 Mio. EUR. [10] ABl. C … vom …, S. … [11] ABl. C … vom …, S. … [12] ABl. C … vom …, S. … [13] ABl. C … vom …, S. … [14] KOM(2009) 257 vom 3.6.2009. [15] KOM(2009) xxx vom xx.xx.2009. [16] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [17] Getrennte Mittel. [18] Ausgaben, die nicht unter Kapitel xx 01 des Titels xx fallen. [19] Ausgaben, die unter Artikel xx 01 04 des Titels xx fallen. [20] Ausgaben, die unter Kapitel xx 01 fallen, außer solche bei Artikel xx 01 04 oder xx 01 05. [21] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung. [22] Die Kosten hierfür sind NICHT im Höchstbetrag enthalten. [23] Die Kosten hierfür sind NICHT im Höchstbetrag enthalten. [24] Die Kosten hierfür sind im Höchstbetrag enthalten. [25] Angabe des jeweiligen Ausschusses sowie der Gruppe, der dieser angehört.