Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrs (Neufassung) zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag /* KOM/2009/0307 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, 22.6.2009 KOM(2009) 307 endgültig 2007/0097/COD STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c EG-Vertrag zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments am gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrs (Neufassung) ZUR ÄNDERUNG DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag STELLUNGNAHME DER KOMMISSIONgemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c EG-Vertragzu den Abänderungen des Europäischen Parlamentsam gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend denVorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrs (Neufassung) 1. Einleitung Gemäß Artikel 251 Absatz 2 dritter Unterabsatz Buchstabe c EG-Vertrag gibt die Kommission eine Stellungnahme zu den vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung vorgeschlagenen Abänderungen ab. Die Kommission nimmt im Folgenden zu den vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen Stellung. 2. Hintergrund Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument KOM(2007) 264 endg. – 2007/0097(COD)): | 23. Mai 2007 | Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: | 26. September 2007 | Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: | 5. Juni 2008 | Übermittlung des geänderten Vorschlags: | 13. Juni 2008 | Festlegung des Gemeinsamen Standpunkts: | 9. Januar 2009 | Stellungnahme des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung: | 23. April 2009 | 3. Ziel des Vorschlags Ziel des von der Kommission am 23. Mai 2007 angenommenen Vorschlags ist die Festlegung gemeinsamer Regeln für den Zugang zum Personenkraftverkehrsmarkt. Mit dem Vorschlag sollen zwei derzeit geltende Verordnungen ersetzt werden. Eines der Hauptziele ist die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für grenzüberschreitende Liniendienste des Personenverkehrs. 4. Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Europäischen Parlaments Nach mehrmonatigen Verhandlungen unter tschechischer Präsidentschaft haben sich Parlament und Rat in zweiter Lesung auf einen Kompromiss geeinigt, insbesondere hinsichtlich der Einführung einer neuen Zwölf-Tage-Regelung. Die Kommission kann den vom Europäischen Parlament zur Bestätigung der Einigung in zweiter Lesung angenommenen Kompromissänderungen zustimmen. 5. Schlussfolgerung Gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag ändert die Kommission ihren Vorschlag wie vorstehend ausgeführt.