52009PC0004(01)




[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 8.1.2009

KOM(2009) 4 endgültig

Empfehlung für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

über einen gegenseitigen Beistand für Lettland

und

Vorschlag für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Lettland

Empfehlung für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

über einen gegenseitigen Beistand für Lettland

und

Vorschlag für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Lettland

BEGRÜNDUNG

1. EINLEITUNG

In der lettischen Wirtschaft sind in den letzten Jahren große Ungleichgewichte entstanden, da das rasche Wirtschaftswachstum durch lockere Kreditbedingungen und eine übermäßig expansive Haushaltspolitik angefacht wurde, entgegen den Empfehlungen von Kommission und Rat, die diese insbesondere in den Stellungnahmen zu den aufeinanderfolgenden lettischen Konvergenzprogrammen ausgesprochen hatten. Angesichts der weltweiten Finanzmarktkrise und des allgemein raueren Klimas gegenüber den aufstrebenden Märkten, die den Zugang zu Krediten zunehmend erschwerten und verteuerten, hat sich die Lage deutlich verschärft. Seit Oktober sind die lettischen Kapital- und Finanzmärkte erheblich unter Druck geraten, was die große Besorgnis über die langfristige Tragfähigkeit der Wirtschafts- und Finanzlage des Landes zum Ausdruck bringt. Sorge bereitete vor allem der Zustand des Bankensektors und insbesondere die Frage der Lebensfähigkeit der in hohem Maße von externer Finanzierung abhängigen Parex-Bank, der größten Bank Lettlands in inländischem Eigentum, die alsbald vom lettischen Staat übernommen wurde. Kurzum, Lettland war plötzlich mit einer schweren Banken- und Außenfinanzierungskrise konfrontiert.

Vor diesem Hintergrund haben die lettischen Behörden die EU und den IWF um finanziellen Beistand ersucht. Am 22. November gab die Kommission zusammen mit der Ratspräsidentschaft bekannt, dass die EU bereit sei, sich gemeinsam mit dem IWF an einem abgestimmten Finanzhilfepaket zu beteiligen, um die lettische Zahlungsbilanz zu stützen. Allerdings wurde betont, dass das Finanzhilfepaket nur dann bereitgestellt werde, wenn sich die lettischen Behörden klar verpflichteten, ein rigoroses und glaubwürdiges wirtschaftliches Anpassungsprogramm umzusetzen. Ausgehend von Gesprächen mit der Kommission und dem IWF verabschiedete das lettische Parlament am 12. Dezember den Vorschlag der lettischen Behörden für ein „Programm zur Stabilisierung der Wirtschaft und Wiederbelebung des Wachstums“ (nachstehend: „Programm“). Die Hauptziele des Programms bestehen darin, das inländische und internationale Vertrauen in das Finanzsystem zu erhalten, direkt und indirekt dazu beizutragen, die tendenzielle Verschlechterung der Kostenwettbewerbsfähigkeit und der Inflation zum Stillstand zu bringen oder umzukehren, indem als Kernbestandteil einer deutlich restriktiveren Finanzpolitik die Lohnkosten im öffentlichen Dienst gesenkt werden, und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft durch eine Reihe von Strukturreformen zu erhöhen.

2. MAKROÖKONOMISCHE ENTWICKLUNGEN DER LETZTEN ZEIT

Nach einem seit Ende der 90er Jahre anhaltenden hohen Wachstum, das vor allem von der Inlandsnachfrage getragen wurde, legte das reale BIP Lettlands im Zeitraum 2005-2007 mit zweistelligen Raten zu. Das Wachstum wurde in erster Linie durch ein rasantes Kreditwachstum angetrieben, das den privaten Verbrauch und die Immobilieninvestitionen beflügelte. Diese Entwicklung kam Mitte 2007 zum Stillstand, als die überbewerteten Immobilienpreise nicht mehr zu halten waren. Die Wirtschaftsstruktur verschob sich in diesen Jahren vom Sektor handelbarer Güter hin zum Sektor nichthandelbarer Güter, wodurch die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanzposition des Landes unterminiert wurde und ernsthafter Überhitzungsdruck entstand.

Vor allem unter dem Einfluss einer Schrumpfung des privaten Verbrauchs und der privaten Investitionen brach das BIP-Wachstum in den ersten drei Quartalen 2008 drastisch ein - ein Trend, der sich fortsetzen dürfte. Der private Verbrauch wurde durch die hohe Inflation, die sinkenden Immobilienpreise, wachsende Schuldendienstzahlungen, die geringere Verfügbarkeit von Krediten sowie schlechtere Beschäftigungs- und Einkommenserwartungen in Mitleidenschaft gezogen. Die Anlageinvestitionen im Baugewerbe sind rückläufig, da der Boom bei Immobilien und Ausrüstungsinvestitionen aufgrund der schwachen Nachfrageaussichten im In- und Ausland abebbt. Steigende Arbeitskosten setzen den Unternehmenssektor schwer unter Kostendruck, und die Finanzierung wird immer restriktiver. EU-finanzierte Projekte und öffentliche Vorhaben im Allgemeinen werden einen gewissen Puffer gegen einen drastischen Einbruch anderer Investitionen bieten. Doch wird damit gerechnet, dass das BIP geraume Zeit schrumpfen wird, da der sehr schwachen Inlandsnachfrage keine ausreichend steigenden Nettoausfuhren gegenüberstehen.

Die Arbeitsmarktlage hat sich erst in letzter Zeit etwas entspannt, doch wird der Arbeitsmarkt empfindlich auf den Rückgang der Inlandsnachfrage reagieren. Die Arbeitslosigkeit ist schon von 6,3 % im zweiten Quartal auf 7,2 % im dritten Quartal 2008 gestiegen, und das nominale Lohnwachstum lässt nach, wenn auch von sehr hohen Raten aus. Der lettische Arbeitsmarkt gilt als recht flexibel, so dass sich die Kosten einer Wiederanpassung der Löhne an die Produktivität für Produktion und Beschäftigung in Grenzen halten dürften.

Die HVPI-Inflation ist von einem Rekordhoch von 17,7 % im Mai 2008 auf 11,8 % im November gesunken. Die Kerninflation[1] (11,0 % im November) und die Dienstleistungspreisinflation sinken stetig, da der Nachfragedruck nachlässt. Die Aussichten für einen weiteren kräftigen Inflationsrückgang sind gut, denn die Zeichen stehen auf eine erheblich schwächere Inlandsnachfrage, niedrigere Löhne im öffentlichen Sektor (siehe Abschnitt 6) und damit auch Lohnzurückhaltung im Privatsektor sowie auf weltweit sinkende Rohstoffpreise.

Die außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte sind mit einer unhaltbaren Anhäufung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland sehr groß, doch ging die Kreditaufnahme im Ausland 2008 aufgrund der sinkenden Mittelinanspruchnahme im Inland erheblich zurück. Die Zahlungsbilanzposition und der Vermögensstatus gegenüber dem Ausland werden in Abschnitt 5 erörtert.

3. ÖFFENTLICHE FINANZEN

Aufgrund des begrenzten geldpolitischen Handlungsspielraums bei quasi festem Wechselkurs[2] kommt den öffentlichen Finanzen in Lettland erhöhte Verantwortung zu. Dennoch verfolgte Lettland während des inländischen Nachfragebooms im Zeitraum 2005 bis 2007 eine prozyklische Finanzpolitik, obwohl sich die Haushaltsergebnisse insgesamt verbesserten und der Rat in seinen Stellungnahmen zu den aufeinanderfolgenden Aktualisierungen des lettischen Konvergenzprogramms wiederholt gegenteilige Empfehlungen abgegeben hatte. Konjunkturelle Mehreinnahmen wurden üblicherweise im Wege der im Jahresverlauf aufgestellten Nachtragshaushalte ausgegeben und es wurden keine Reserven für schlechte Zeiten gebildet. Das Lohnwachstum im öffentlichen Sektor trieb auch die Löhne im Privatsektor in die Höhe, wobei die vergleichbaren Lohniveaus im öffentlichen Sektor höher waren. In Lettland arbeiten über 30 % der abhängig Beschäftigten im öffentlichen Sektor, und da der Dienstleistungssektor mit 75 % der BWS verhältnismäßig groß ist, hat die Lohnbildung im öffentlichen Sektor großen Einfluss auf die Löhne im Privatsektor.

In den ersten zehn Monaten von 2008 haben sich die MwSt-Einnahmen aufgrund eines drastischen Einbruchs des privaten Verbrauchs dramatisch verlangsamt (im Vorjahresvergleich um 3 %). Das Aufkommen aus anderen wichtigen Steuerarten hielt sich aufgrund der hohen Inflation anfangs recht gut, doch laufen nun auch diese günstigen Effekte allmählich aus. Das lettische Finanzministerium schätzt das konsolidierte Haushaltsdefizit, das den Haushalt des Zentralstaats und der Sozialversicherung umfasst, im Jahr 2008 auf rund 2 ½ bis 2 ¾ % des BIP[3]. Wenn man berücksichtigt, dass die Gemeinden (trotz der Obergrenzen, die dafür sorgen sollen, dass dieser Teilsektor ausgeglichene oder überschüssige Haushalte führt) unter den gegenwärtigen Umständen ein geringes Defizit verzeichnen könnten, scheint sich das Defizit des Sektors Staat insgesamt dem Wert von 3 % des BIP anzunähern.

In dem am 14. November vom Parlament verabschiedeten Haushalt für 2009 wird das konsolidierte zentralstaatliche Defizit bei 1 ½ % des BIP angesetzt, allerdings unter der unrealistischen Annahme einer Schrumpfung der Wirtschaft um nur 1 %. Im Haushalt vorgesehen waren auch erhebliche Senkungen der direkten Steuern und Ausgabenerhöhungen. Bereits damals stand fest, dass die Wirtschaft in erheblich größerem Maße schrumpfen würde und sich das Defizit ohne gegensteuernde Maßnahmen auf sehr hohe Werte auszuweiten drohte. Unter Einrechnung eines sehr geringen Defizits der Gemeinden wurde das gesamtstaatliche Defizit von den Behörden auf 1,8 % des BIP und das Primärdefizit auf 1,1 % des BIP veranschlagt. Angesichts der Zahlen zum Steueraufkommen für die letzten Monate von 2008 und des schlechteren Konjunkturausblicks für 2009 haben sich die Aussichten für den gesamtstaatlichen Saldo gegenüber der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen, die noch ein Defizit von 5,6 % des BIP erwartet hatten, erheblich eingetrübt. Hingegen gehörte die gesamtstaatliche Schuldenquote mit 9,5 % Ende 2007 noch zu den niedrigsten in der EU.

4. FINANZMÄRKTE

Das lettische Finanzsystem wird fast ausschließlich vom Bankensektor dominiert, der sich in den letzten zehn Jahren sehr rasch entwickelt hat. Dabei lassen sich ganz klar zwei Segmente voneinander unterscheiden. Auf der einen Seite halten in ausländischem Eigentum befindliche Banken, die vorwiegend über Darlehen direkt von den Mutterunternehmen finanziert werden, einen Marktanteil von rund 70 %. Auf der anderen Seite werden inländische Banken vorwiegend über ausländische Konsortialkredite und Einlagen Gebietsfremder finanziert. Besonders augenfällig ist die Bedeutung der Einlagen Gebietsfremder, die Anfang November 2008 43,5 % aller Einlagen außer von monetären Finanzinstituten (MFI) ausmachten. Das lettische Finanzsystem hängt also vorwiegend von ausländischen Finanzierungsmitteln ab, sei es über Mutterunternehmen, Einlagen Gebietsfremder oder ausländische Konsortialkredite. Daraus resultieren sehr hohe und weiter anwachsende Auslandsverbindlichkeiten, denen Kredite an Gebietsansässige, vorwiegend in Fremdwährungen (fast 90 % aller Kredite), gegenüberstehen. Die Inlandskredite sind von 10 % des BIP 1997 auf 90 % im Jahr 2007 angewachsen. Die beiden größten Risiken für das lettische Bankensystem liegen also offenbar im Liquiditäts- und Kreditrisiko.

Das Liquiditätsrisiko ist mit dem seit Oktober 2008 anhaltenden Liquiditätsdruck bereits eingetreten. In Erwartung von Rückzahlungsschwierigkeiten gaben zwei ausländische Konsortien klar zu verstehen, dass sie möglicherweise eine vorzeitige Rückzahlung von Krediten im Gesamtumfang von 0,8 Mrd. EUR von der Parex-Bank verlangen würden, die im Februar und Juni 2009 fällig werden. Daraufhin wurde die Bank am 10. November 2008 teilverstaatlicht. Die damit gewährten staatlichen Kreditbürgschaften wurden jedoch als unzureichend eingeschätzt, woraufhin die Parex-Bank Anfang Dezember voll verstaatlicht wurde und Obergrenzen für die Abhebung von Einlangen (50 000 EUR pro Monat für Privatpersonen) eingeführt wurden. Trotz dieser Maßnahmen wurden seither bei der Parex-Bank und anderen inländischen Banken mit ähnlichen Geschäftsmodellen in sehr großem Maßstab Einlagen Gebietsfremder abgezogen und nur ein geringer Teil davon bei anderen Banken in Lettland wieder angelegt. In Reaktion auf den systemweiten Liquiditätsdruck kündigte die Bank von Lettland am 13. November eine weitere Senkung des Mindestreservesatzes von 7 % auf 5 % für kurzfristige Verbindlichkeiten und von 5 % auf 3 % für Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 2 Jahren an und führt dem System so Liquidität zu (diese Beschlüsse sind in zwei Stufen von je 1 Prozentpunkt am 24. November und 24. Dezember in Kraft getreten). Allerdings flossen weiterhin Reserven ab, und die Nettoauslandsposition der Bank von Lettland verschlechterte sich von Anfang Oktober bis zum Jahresende 2008 um 0,9 Mrd. EUR. Die Einlagen Gebietsansässiger und Gebietsfremder bei Banken in ausländischem Eigentum wuchsen im selben Zeitraum an, und – was von zentraler Bedeutung ist – die Liquiditätshilfe von Mutterunternehmen scheint sicher.

Das Kreditrisiko ist noch nicht in größerem Umfang eingetreten, dürfte jedoch in den kommenden Monaten steigen. Auch wenn die überfälligen Kredite bereits zugenommen haben, machen die notleidenden Kredite bislang doch noch weniger als 1 % aller Kredite aus, was unter anderem der laufenden Umschuldung von Problemkrediten zu verdanken ist. Allerdings werden die Negativauswirkungen der erwarteten langen Rezession auf die Einkommen Gebietsansässiger und somit ihre Fähigkeit zur Rückzahlung von Schulden ganz klar zunehmen. Die Solvabilitätsquotienten werden sinken und könnten sich dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum nähern, so dass Kapitalspritzen erforderlich werden könnten.

Die aktuelle und künftige Lage des Bankensektors hängt von objektiven Faktoren, aber auch von der Glaubwürdigkeit und von vertrauensgebundenen Erwartungen ab. Entscheidend ist jetzt, dass das Vertrauen gesichert wird, um die Einlagenbasis zu stabilisieren und im weiteren Verlauf Liquiditätsdruck zu nehmen. Angesichts der Sachzwänge bei den öffentlichen Finanzen wäre die Wiederherstellung des Vertrauens in den Finanzsektor durch staatliche Eingriffe nur dann glaubwürdig, wenn sie durch kräftige internationale Finanzhilfe flankiert würde.

5. ZAHLUNGSBILANZ UND AUSSENFINANZIERUNGSBEDARF

Der bis 2007 andauernde Wirtschaftsboom Lettlands war durch die Entstehung großer außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte und das Auflaufen unhaltbar hoher Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland geprägt. Ende 2007 belief sich die Bruttoauslandsverschuldung auf über 135 % des BIP (die Nettoauslandsverschuldung auf 52 % des BIP). Die Nettoauslandsposition erhöhte sich bis Ende 2007 auf Nettoverbindlichkeiten von 79 % des BIP, die Schätzungen zufolge bis Ende des zweiten Quartals 2008 noch auf 82 % des BIP anwuchsen.

Im Jahr 2008 ist die Kreditaufnahme im Ausland aufgrund der sinkenden Mittelinanspruchnahme im Inland erheblich zurückgegangen. Nach vorläufigen Schätzungen der Bank von Lettland verringerte sich das Leistungsbilanzdefizit im dritten Quartal 2008 (von einem Rekordhoch von über 27 % des BIP im vierten Quartal 2006) auf rund 12 ½ % des BIP. Im Jahr 2009 dürfte das Defizit im Warenhandel bei rund 10 % des BIP verharren (wie in den letzten Monaten von 2008), doch wäre das Leistungsbilanzdefizit aufgrund des Überschusses in der Dienstleistungsbilanz und einer Verbesserung der Bilanz der Erwerbs- und Vermögenseinkommen geringer. Um sicherzustellen, dass sich die Basis des BIP-Wachstums von der schrumpfenden Inlandsnachfrage hin zu steigenden Exporten verlagert, müssen die Löhne enger an die Produktivität angepasst und die Strukturreformen zur Stärkung der Angebotsseite vorangetrieben werden.

Auch wenn die Korrektur des Leistungsbilanzdefizits gegenüber seinen untragbar hohen Werten der letzten Jahre von entscheidender Bedeutung ist, um wieder eine gesunde Zahlungsbilanzsituation herzustellen, wird sie angesichts der hohen, überwiegend kurzfristigen Verschuldung des Landes allein doch nicht ausreichen, um eine auf Dauer tragfähige Finanzlage gegenüber dem Ausland zu erreichen. Da die Verfügbarkeit von Auslandskrediten abnimmt, Einlagen von Gebietsfremden wie Gebietsansässigen abgezogen werden könnten und sich die Aussichten für Investitionen aus dem Ausland verschlechtert haben, dürfte die Außenfinanzlage noch geraume Zeit sehr angespannt bleiben. Ein weiterer Abfluss von Währungsreserven (die von Anfang Oktober bis Anfang Dezember 2008 um rund 25 % abgeschmolzen sind) würde die Tragfähigkeit der lettischen Wechselkursbindung in Frage stellen. Vor diesem Hintergrund ist finanzieller Beistand aus dem Ausland, der durch ein energisches Politikprogramm unterstützt wird, erforderlich, um kurzfristig Liquiditätsdruck zu nehmen und mittelfristig eine geordnete außenwirtschaftliche Anpassung zu unterstützen.

In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen vertritt die Kommission die Auffassung, dass Lettland hinsichtlich seiner Zahlungsbilanz ernstlich von Schwierigkeiten bedroht ist. Sie empfiehlt dem Rat daher eine Entscheidung zur Gewährung eines gegenseitigen Beistands.

6. LETTLANDS „PROGRAMM ZUR STABILISIERUNG DER WIRTSCHAFT UND WIEDERBELEBUNG DES WACHSTUMS“: MASSNAHMEN FÜR MAKROÖKONOMIE UND FINANZSYSTEM

Im Zuge der laufenden Gespräche zwischen den lettischen Behörden und den möglichen Beteiligten an einem koordinierten internationalen Finanzhilfepaket haben die lettischen Behörden ein ehrgeiziges Politikprogramm beschlossen (das, wie vorstehend erläutert, am 12. Dezember vom Parlament verabschiedet wurde). Das Programm setzt auf die Erhaltung der aktuellen Wechselkursbindung des Lats, die zentraler Anker für die Politik bleiben soll. Das Programm will die Schwachstellen des Finanzsektors angehen, die Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen beheben und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern, während gleichzeitig die enge Wechselkurs-Bandbreite eingehalten wird. Es sieht unter anderem eine sofortige und nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, eine umfassende Lösungsstrategie für die Banken, einen Ausbau der Krisenmanagement-Kapazitäten der Aufsichtsbehörden, umfassende Strukturreformen und andere bedeutende Maßnahmen vor. Als makroökonomisches Szenario geht das Programm von einer Schrumpfung des BIP um 5 % im Jahr 2009 und weitere 3 % im Jahr 2010 aus, bevor dann 2011 wieder ein schwaches Wachstum von 2 % erzielt wird. Als Ziele für die öffentlichen Finanzen soll das gesamtstaatliche Defizit bis 2011 auf höchstens 3 % des BIP zurückgeführt und somit das Defizitkriterium von Maastricht in jenem Jahr erfüllt werden.

Die Finanzhilfeverhandlungen mit der EU, dem IWF und anderen Parteien, bei denen hohe künftige Haushaltsdefizite deutlich wurden, haben die lettische Regierung veranlasst, einen geänderten Haushaltsentwurf für 2009 aufzustellen; dieser wurde im Einklang mit dem Dringlichkeitsprogramm zur Stabilisierung der Wirtschaft am 12. Dezember vom Parlament verabschiedet. In dem geänderten Haushalt, der von der korrigierten Prognose einer BIP-Schrumpfung um 5 % im Jahr 2009 ausgeht, wird die jüngste Verschlechterung der Wirtschaftsaussichten berücksichtigt und ein gesamtstaatliches Finanzierungsdefizit von unter 5 % des BIP[4] angestrebt, was gegenüber dem Schätzergebnis für 2008 nur eine geringe (aber gegenüber dem im November verabschiedeten Haushalt eine weit größere) strukturelle Anpassung bedeutet. Außerdem dürfte bis Ende März 2009 ein richtiggehender Nachtragshaushalt für 2009 verabschiedet werden, der mit dem Haushaltsentwurf vom Dezember in Einklang steht.

Auf der Ausgabenseite konzentriert sich die Konsolidierung auf eine deutliche Senkung der Löhne im öffentlichen Sektor (das durchschnittliche Arbeitsentgelt soll gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf vom 14. November 2008 um 15 % gekürzt werden - womit die deutlichen Realerhöhungen der letzten Jahre jedoch nur teilweise wieder umgekehrt werden) und weiteren Personalabbau; außerdem ist eine deutliche Senkung der sonstigen laufenden Kosten ohne Personalkosten geplant. Als weitere wichtige Maßnahmen wurden unter anderem eine Senkung der Subventionen (außer Sozialbeihilfen), der Ausgaben für Waren und Dienstleistungen und Ausgabeneinschränkungen bei den Kommunen ins Auge gefasst. Die nationale Kofinanzierung EU-finanzierter Projekte wird dabei auf dem geplanten Niveau gehalten und wird dazu beitragen, die Wirtschaft hin zum Sektor handelbarer Güter umzuorientieren. Auf der Einnahmenseite sind eine Anhebung des MwSt-Regelsatzes um 3 Prozentpunkte auf 21 %, eine Erhöhung des für eine erheblich schmalere Steuerbasis (im Wesentlichen für Arzneimittel) geltenden ermäßigten MwSt-Satzes von 5 % auf 10 %, eine höhere Verbrauchsteuer auf Kraftstoff (Angleichung an EU-Recht) und ein gewisser Ausgleich durch eine Senkung des Einkommensteuersatzes um 2 Prozentpunkte vorgesehen.

Eine weitere Konsolidierung der öffentlichen Finanzen ist für 2010 geplant, und der mittelfristige finanzpolitische Rahmen ist am Ziel festgemacht, 2011 ein gesamtstaatliches Defizit von nicht mehr als 3 % des BIP zu erreichen, das damit dem einschlägigen Konvergenzkriterium von Maastricht entspräche. Die Durchsetzung weiterer Ausgabenzurückhaltung im Jahr 2010, die Einführung einer Steuer auf Kapitaleinkünfte (10 %) und eine Erhöhung der Grund- und Immobiliensteuer durch Abschaffung von Freistellungen zur Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage werden in jenem Jahr für eine weitere Konsolidierung sorgen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen ergriffen werden, um Gestaltung und Umsetzung der Haushaltsverfahren durch Verabschiedung eines neuen Gesetzes über den finanzpolitischen Rahmen und die Haushaltsreform zu verbessern.

Zusätzlich zu dem vorstehend erläuterten finanzpolitischen Paket wird als Voraussetzung für einen finanziellen Beistand des Auslands nach einer Lösung für die Parex-Bank gesucht, bei der die derzeitigen Aktionäre keine Eigentumsanteile mehr halten würden. Nach einer ersten Prüfung hat der Staat bereits über 85 % des Kapitals der Bank übernommen. Eine neue Geschäftsleitung wurde eingesetzt. Sie arbeitet an einem Lösungsplan, der die Verluste für den Staat so gering wie möglich hält, und wird sich demnächst bei externen Parteien um feste Zusagen hinsichtlich der weiteren Konsortialfinanzierung der Parex-Bank bemühen.

Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, die Stabilität des Bankensektors allgemein auf mittlere bis lange Frist zu sichern. In einem ersten Schritt werden die Behörden versuchen, das Vertrauen in das Bankensystem wiederherzustellen. Im Bankensektor sollen zielgerichtete Untersuchungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Banken zahlungsfähig und ausreichend mit Kapital ausgestattet sind. Lebensfähige Banken, deren Kapital aufgestockt werden muss, werden sich um eine private Restrukturierung über externe Investoren oder Zusammenschlüsse, oder aber um Kapitalunterstützung von Mutterbanken bemühen müssen.

Die laufenden Auslandsschulden entfallen fast ausschließlich auf den privaten Sektor. Um den Schuldenstand wieder auf ein mit nachhaltigem Wachstum zu vereinbarendes Niveau zu bringen, beinhaltet das Programm neben aufsichtsrechtlichen und geldpolitischen Maßnahmen als wichtige Komponente auch Umschuldungen. Die Rechtsgrundlage für eine Umstrukturierung der bestehenden Schulden in Bezug auf Fristigkeiten und Währungen wird gestärkt. Die Erleichterung von Insolvenzverfahren und die rasche Umsetzung von Sanierungsplänen werden ebenfalls Priorität erhalten.

Das wirtschaftspolitische Programm umfasst auch Strukturreformmaßnahmen, die im Rahmen der Lissabon-Strategie unterstützt werden, wie im Bereich aktive Arbeitsmarktpolitik und lebenslanges Lernen, stärkere Beteiligung von privatwirtschaftlichen Akteuren an FuE und Innovation, Exportförderungsmaßnehmen sowie Bürokratieabbau für Unternehmen.

7. EU-BEISTAND IM RAHMEN DER ZAHLUNGSBILANZFAZILITÄT ALS TEIL EINER INTERNATIONALEN ANSTRENGUNG

Angesichts der ernsthaften Zahlungsbilanzschwierigkeiten Lettlands und unter der Bedingung, dass sich die lettischen Behörden klar zur Umsetzung eines weitreichenden wirtschaftlichen Anpassungsprogramms verpflichten, empfiehlt die Kommission nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses vom 12. Januar 2009, dass der Rat einen gegenseitigen Beistand nach Artikel 119 EG-Vertrag gewährt.

Außerdem schlägt die Kommission nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses vor, dass der Rat – nachdem er seine vorgenannte Entscheidung über einen mittelfristigen Beistand für Lettland auf Empfehlung der Kommission erlassen hat – eine Entscheidung erlässt, mit der Lettland im Rahmen der (mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 eingeführten) EU-Fazilität für Mitgliedstaaten ein mittelfristiger finanzieller Beistand von bis zu 3,1 Mrd. EUR zur Stützung seiner Zahlungsbilanz gewährt wird.

Der mittelfristige finanzielle Beistand käme zu einem Zeitpunkt, da Lettland ernsthaft von einem Schwund des inländischen und internationalen Vertrauens in sein Finanzsystem bedroht ist, sich seine öffentlichen Finanzen verschlechtern und es auf kurze Sicht unter erheblichem Finanzierungsdruck steht. Insgesamt soll der Beistand die nötigen außen- und binnenwirtschaftlichen Anpassungen erleichtern. Der Finanzierungsbedarf bis zum ersten Quartal 2011 wird auf insgesamt 7,5 Mrd. EUR geschätzt. In dieser Summe sind das erwartete Defizit in der Zahlungsbilanz (Leistungs- und Kapitalbilanz), der Abzug von Einlagen, die nur teilweise Verlängerung fälliger Kredite, Fehler und Auslassungen in der Zahlungsbilanz und der Aufbau von Währungsreserven auf ein dem Vorsichtsprinzip entsprechendes Niveau berücksichtigt.

Der Beistand würde in Verbindung mit Hilfen des IWF und anderer multilateraler und bilateraler Geber geleistet. Er würde in sechs Tranchen ausgezahlt und wäre an wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft. Die Geltungsdauer der vorgeschlagenen Entscheidung würde drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten enden. Die wirtschaftspolitischen Auflagen, an die die einzelnen Auszahlungen des EU-Darlehens geknüpft wären, werden in einer Vereinbarung mit den lettischen Behörden („Memorandum of Understanding“) niedergelegt; dazu gehören im Wesentlichen:

eine weitreichende Konsolidierung der öffentlichen Finanzen im Zeitraum bis 2011. Gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf vom 14. November 2008 ist 2009 eine sehr weitreichende Konsolidierung der öffentlichen Finanzen mit einem Haushaltsdefizit von höchstens 5 % des BIP und 2010 eine weitere Konsolidierung geplant. Dies stützt sich unter anderem auf die nachstehenden haushaltspolitischen Maßnahmen, namentlich i) Einführung eines klar definierten mittelfristigen finanzpolitischen Programms, um das gesamtstaatliche Defizit bis 2011 unter den EGV-Referenzwert von 3 % des BIP zu senken; ii) im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplafonds Senkung der durchschnittlichen Nominallöhne im öffentlichen Sektor um rund 15 % im Jahr 2009; dies soll auch für die Kommunen, staatliche Agenturen und staatseigene Unternehmen gelten; iii) Abschaffung von Bonus- und ähnlichen Zahlungen; iv) Stellenabbau im öffentlichen Sektor und bei den Kommunen um mindestens 5 %; v) erhebliche Kürzung der Subventionen (außer Sozialbeihilfen) sowie der Ausgaben für Waren und Dienstleistungen; vi) Durchführung von EU-finanzierten Projekte auf dem zuvor geplanten Niveau.

im Rahmen der finanzsektorspezifischen Auflagen vorgesehene Maßnahmen zur mittel- bis längerfristigen Sicherung der Stabilität des Bankensektors insgesamt. In einem ersten Schritt werden die Behörden versuchen, das Vertrauen in das Bankensystem wiederherzustellen. Im Bankensektor sollen zielgerichtete Untersuchungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Banken zahlungsfähig und ausreichend mit Kapital ausgestattet sind. Lebensfähige Banken, deren Kapital aufgestockt werden muss, werden sich um eine private Restrukturierung über externe Investoren oder Zusammenschlüsse, oder aber um Kapitalunterstützung von Mutterbanken bemühen müssen. Ein wichtiger Schritt waren dabei die Zusagen dreier großer ausländischer Mutterbankenkonzerne vom 18. Dezember 2008, in Lettland bleiben und ihr dortiges Geschäft unterstützen zu wollen.

Umschuldungen im privaten Sektor, um dessen Anfälligkeit aufgrund des hohen Schuldenstands (die Auslandsschulden entfallen fast ausschließlich auf den Privatsektor) zu verringern, die zu aufsichtsrechtlichen und geldpolitischen Maßnahmen hinzukommen. Die Rechtsgrundlage für eine Umstrukturierung der bestehenden Schulden in Bezug auf Fristigkeiten und Währungen sollte gestärkt werden. Die Erleichterung von Insolvenzverfahren und die rasche Umsetzung von Sanierungsplänen müssen ebenfalls zur Priorität erklärt werden. Dazu gehören auch eine Änderung des Insolvenzgesetzes, um Einigungen zwischen lebensfähigen Unternehmen und ihren Gläubigern zu erleichtern, und eine Verbesserung des Rechtsrahmens für Privatinsolvenzen.

strukturelle Maßnahmen im Bereich Einkommenspolitik, Haushaltsdisziplin sowie Haushaltsverfahren und -verwaltung. Das Haushalts- und Finanzverwaltungsgesetz wird geändert, um die Bestimmungen zu finanzieller Verantwortung, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verschärfen, und der mittelfristige Haushaltsrahmen wird in Kraft gesetzt. Ein Sonderausschuss wird gebildet, der die Lohnzurückhaltung überwachen und Empfehlungen abgeben soll, um sicherzustellen, dass die Lohnentwicklung im Einklang mit der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit verläuft.

Strukturreformmaßnahmen, die auch im Rahmen der Lissabon-Strategie unterstützt werden, etwa im Bereich aktive Arbeitsmarktpolitik und lebenslanges Lernen, stärkere Beteiligung von privatwirtschaftlichen Akteuren an FuE und Innovation, Exportförderungsmaßnahmen sowie Bürokratieabbau für Unternehmen.

Um im aktuellen Marktkontext die nötige Flexibilität zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, für die Anleihetransaktion, mit der das Darlehen finanziert wird, die Nutzung von Zinsswaps zu gestatten. Zum Schutz des EU-Haushalts müssten die Gegenparteien bei einem etwaigen Swap die höchste Bonität aufweisen.

Empfehlung für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

über einen gegenseitigen Beistand für Lettland

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 119,

auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Vor dem Hintergrund eines sehr hohen Außenfinanzierungsbedarfs sind die lettischen Kapital- und Finanzmärkte in letzter Zeit unter Druck geraten, worin eine allgemeine Verschlechterung des Marktklimas und wachsende Sorgen über den Zustand der lettischen Wirtschaft angesichts großer Ungleichgewichte in Bezug auf ein hohes Zahlungsbilanzdefizit und eine sehr hohe Auslandsverschuldung, schwächer werdende öffentliche Finanzen und hohe Kosten- und Preisinflation zum Ausdruck kamen. Im lettischen Bankensektor bestehen ernsthafte Liquiditäts- und Vertrauensprobleme. Die Währungsreserven sind abgeschmolzen, da die Zentralbank eingeschritten ist, um die Wechselkursbindung zu erhalten.

(2) Der Rat überprüft die Wirtschaftspolitik Lettlands regelmäßig, insbesondere im Rahmen des Konvergenzprogramms und des nationalen Reformprogramms Lettlands sowie im Rahmen der Konvergenzberichte.

(3) Der Außenfinanzierungsbedarf Lettlands wird bis zum ersten Quartal 2011 auf insgesamt 7,5 Mrd. EUR geschätzt.

(4) Die lettischen Behörden haben die EU sowie andere internationale Finanzinstitutionen und Länder um erhebliche Finanzhilfe ersucht, um die Zahlungsbilanz zu stützen.

(5) Für die lettische Zahlungsbilanz besteht eine ernstliche Bedrohung, die die dringende Gewährung eines gegenseitigen Beistands durch die Gemeinschaft in Verbindung mit dem IWF und anderen Gebern rechtfertigt.

(6) Das Finanzhilfepaket würde unter der Bedingung bereitgestellt, dass sich die lettischen Behörden klar zur Umsetzung eines ehrgeizigen Programms für die öffentlichen Finanzen, das Finanzsystem und Strukturreformen verpflichten, um die nötigen außen- und binnenwirtschaftlichen Anpassungen zu erleichtern, die Wirtschaft zu stabilisieren und die Glaubwürdigkeit der Wirtschaftspolitik wiederherzustellen. Die Kommission wird sich in Zusammenarbeit mit dem WFA regelmäßig und genaustens vergewissern, dass die wirtschaftspolitischen Auflagen für den Beistand zur Gänze umgesetzt werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Einziger Artikel

Die Gemeinschaft gewährt Lettland einen gegenseitigen Beistand.

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident

Vorschlag für eine

ENTSCHEIDUNG DES RATES

über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Lettland

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 332/2002[5] des Rates vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am […] entschied der Rat, Lettland einen gegenseitigen Beistand zu gewähren.

(2) Vor dem Hintergrund eines sehr hohen Außenfinanzierungsbedarfs sind die lettischen Kapital- und Finanzmärkte in letzter Zeit unter Druck geraten, worin eine allgemeine Verschlechterung des Marktklimas und wachsende Sorgen über den Zustand der lettischen Wirtschaft angesichts großer Ungleichgewichte in Bezug auf ein hohes Zahlungsbilanzdefizit und eine sehr hohe Auslandsverschuldung, schwächer werdende öffentliche Finanzen und hohe Kosten- und Preisinflation zum Ausdruck kamen. Im lettischen Bankensektor bestehen ernsthafte Liquiditäts- und Vertrauensprobleme. Die Währungsreserven sind abgeschmolzen, da die Zentralbank eingeschritten ist, um die Wechselkursbindung zu erhalten.

(3) Der Außenfinanzierungsbedarf Lettlands wird bis zum ersten Quartal 2011 auf insgesamt 7,5 Mrd. EUR geschätzt.

(4) Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Lettland im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten mit bis zu 3,1 Mrd. EUR unterstützt. Gewährt werden sollte dieser Beistand der Gemeinschaft in Verbindung mit einem Darlehen des Internationalen Währungsfonds von 1,5 Mrd. SZR (1200 % der IWF-Quote Lettlands bzw. rund 1,7 Mrd. EUR) im Rahmen einer IWF-Bereitschaftskreditvereinbarung, die am 23. Dezember 2008 genehmigt wurde. Die nordischen Länder (Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen) sollen zusammen 1,8 Mrd. EUR beitragen, die Weltbank 0,4 Mrd. EUR, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Tschechische Republik, Polen und Estland insgesamt 0,5 Mrd. EUR, so dass insgesamt 7,5 Mrd. EUR für die Zeit bis zum ersten Quartal 2011 zur Verfügung stünden.

(5) Die Finanzhilfe der Gemeinschaft sollte von der Kommission verwaltet werden. Die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen, die nach Anhörung des WFA mit den lettischen Behörden vereinbart werden, sollten in einem Memorandum of Understanding niedergelegt werden. Dazu sollten unter anderem Maßnahmen zur Eindämmung des unmittelbar bestehenden Liquiditätsdrucks, zur Wiederherstellung der langfristigen Stabilität durch Stärkung des Bankensektors, zur Behebung der Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen und zur Umsetzung einer binnenwirtschaftlichen Politik gehören, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Die Maßnahmen sollten eine sofortige und nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, eine umfassende Lösungsstrategie für den Bankensektor, einen Ausbau der Krisenmanagement-Kapazitäten der Aufsichtsbehörden, umfassende Strukturreformen und andere bedeutende Maßnahmen umfassen. Die genauen finanziellen Konditionen sollten von der Kommission in der Darlehensvereinbarung niedergelegt werden.

(6) Der Beistand sollte zur Eindämmung des unmittelbar bestehenden Liquiditätsdrucks unter der Bedingung geleistet werden, dass Maßnahmen ergriffen werden, um langfristig wieder Stabilität herzustellen, indem der Bankensektor gestärkt wird, die Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen behoben werden und eine binnenwirtschaftliche Politik verfolgt wird, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessert, während gleichzeitig an der engen Wechselkursbandbreite um den bestehenden zentralen Leitkurs festgehalten wird -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

1. Die Gemeinschaft gewährt Lettland ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von maximal 3,1 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens fünf Jahren.

2. Der finanzielle Beistand der Gemeinschaft steht ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten dieser Entscheidung drei Jahre lang zur Verfügung.

Artikel 2

3. Der Beistand wird von der Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Lettlands und den Empfehlungen des Rates in Einklang steht. Die geltenden Auflagen werden in einem Memorandum of Understanding niedergelegt. Die genauen finanziellen Konditionen werden von der Kommission in der Darlehensvereinbarung niedergelegt.

4. Die Kommission vergewissert sich in Zusammenarbeit mit dem WFA regelmäßig, dass die wirtschaftspolitischen Auflagen für den Beistand erfüllt werden. Die Kommission unterrichtet den WFA laufend über etwaige Refinanzierungen der Anleihen oder Neustrukturierungen der finanziellen Konditionen.

5. Lettland ist bereit, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft zu beschließen und durchzuführen, falls solche Maßnahmen im Laufe des Beistandsprogramms erforderlich werden. Die lettischen Behörden konsultieren die Kommission, bevor sie solche zusätzlichen Maßnahmen beschließen.

Artikel 3

6. Der finanzielle Beistand der Gemeinschaft wird Lettland von der Kommission in höchstens sechs Tranchen zur Verfügung gestellt, deren Umfang im Memorandum of Understanding festgelegt wird.

7. Die erste Tranche wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der Darlehensvereinbarung und des Memorandum of Understanding freigegeben.

8. Sofern dies zur Finanzierung des Darlehens nötig ist, ist die vorsichtige Nutzung von Zinsswaps mit Gegenparteien höchster Bonität gestattet.

9. Die Kommission entscheidet über die Freigabe weiterer Tranchen nach Stellungnahme des WFA.

10. Die Auszahlung jeder weiteren Tranche erfolgt auf der Grundlage einer zufriedenstellenden Umsetzung des neuen, im Konvergenzprogramm Lettlands dargelegten Wirtschaftsprogramms (Programm zur Stabilisierung der Wirtschaft und Wiederbelebung des Wachstums) der lettischen Regierung und insbesondere der im Memorandum of Understanding festgelegten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen. Dazu gehören unter anderem:

a) Einführung eines klar festgelegten mittelfristigen finanzpolitischen Programms, um das gesamtstaatliche Defizit bis 2011 zumindest auf den EGV-Referenzwert von 3 % des BIP zu senken.

b) Ausführung des Haushalts für 2009 in seiner durch den Nachtragshaushalt vom 12. Dezember 2008 geänderten (und im ersten Quartal 2009 im Einzelnen zu ändernden) Fassung, der als Ziel ein gesamtstaatlichen Defizit von höchstens 5 % des BIP vorsieht.

c) Senkung der durchschnittlichen Nominallöhne im öffentlichen Sektor gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf vom 14. November 2008 um mindestens 15 % im Jahr 2009 und weitere 2 % in den Jahren 2010-2011.

d) Stellenabbau im öffentlichen Sektor und bei den Kommunen um mindestens 5 % im Jahr 2009.

e) Verbesserung der Gestaltung und Umsetzung der Haushaltsverfahren durch Verabschiedung eines Gesetzes über den finanzpolitischen Rahmen und die Haushaltsreform.

f) Einführung eines klaren und transparenten Entlohnungssystems für die direkten Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung und Einführung einer einheitlichen Personalplanung und -verwaltung für öffentliche Verwaltungseinrichtungen.

g) Mechanismen, um die Stabilität des Bankensektors allgemein auf mittlere bis längere Sicht zu sichern, einschließlich einer breiten Palette von aufsichtsrechtlichen und geldpolitischen Maßnahmen. Diese sollten das Kreditwachstum auf nachhaltige Raten eindämmen und einen starken Rückgriff auf ungesicherte Auslandsfinanzierung vermeiden. Im Bankensystem werden zielgerichtete Untersuchungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Banken zahlungsfähig und ausreichend mit Kapital ausgestattet sind.

h) Geeignete Maßnahmen für Umschuldungen im privaten Sektor. Die Rechtsgrundlage für eine Umstrukturierung der bestehenden Schulden in Bezug auf Fristigkeiten und Währungen wird gestärkt. Die Erleichterung von Insolvenzverfahren und die rasche Umsetzung von Sanierungsplänen werden ebenfalls Priorität erhalten.

i) Gewährleistung, dass die verbleibenden Minderheitsaktionäre der Parex-Bank von der für die Bank gefundenen Lösung nicht profitieren, und Maßnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität durch Vollverstaatlichung der Parex-Bank.

j) Strukturreformmaßnahmen, die im Rahmen der Lissabon-Strategie unterstützt und im nationalen Reformprogramm Lettlands umgesetzt werden, unter anderem im Bereich aktive Arbeitsmarktpolitik und lebenslanges Lernen, stärkere Beteiligung von privatwirtschaftlichen Akteuren an FuE und Innovation, Exportförderungsmaßnahmen sowie Bürokratieabbau für Unternehmen.

k) Durchführung von EU-finanzierten Projekten auf dem geplanten Niveau, um den Wachstumsbeitrag des Sektors handelbarer Güter zu erhöhen.

l) Maßnahmen, um Firmen und Unternehmern, deren Anträge auf Strukturfondsmittel bereits genehmigt wurden oder die solche Mittel beantragen wollen, besseren Zugang zu Finanzierungsmitteln zu verschaffen.

Diese Entscheidung ist an die Republik Lettland gerichtet. Sie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am [...]

Im Namen des Rates

Der Präsident

FINANZBOGEN – AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

(vgl. Artikel 16 der Internen Vorschriften)

POLITIKBEREICH: TITEL 01 – WIRTSCHAFT UND FINANZEN

TÄTIGKEIT: FINANZOPERATIONEN UND -INSTRUMENTE

BEZEICHNUNG DER MASSNAHME: MITTELFRISTIGER FINANZIELLER BEISTAND DER EU FÜR LETTLAND

1. BEZEICHNUNG DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS: HAUSHALTSLINIE (NUMMER UND BEZEICHNUNG)

01 04 01 01 Garantie der Europäischen Gemeinschaft für Gemeinschaftsanleihen zur Stützung der Zahlungsbilanzen

2. RECHTSGRUNDLAGE:

Artikel 119; Verordnung Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002.

3. GESAMTZAHLEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR (IN EURO)

Dieser Posten gibt die Struktur für die von der Europäischen Union übernommene Garantie vor. Er gibt der Kommission die Möglichkeit, die Schulden zu bedienen (Kapitalbetrag, Zinsen und sonstige Kosten), falls der Schuldner (Lettland) ausfällt.

Der die Haushaltsgarantie betreffende Haushaltsartikel („p.m.“) wird nur im Falle einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Garantie aktiviert. Im Regelfall ist nicht davon auszugehen, dass die Haushaltsgarantie in Anspruch genommen wird.

3a – Laufendes Jahr

Entfällt.

VE |

Ursprünglicher Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr |

Mittelübertragungen |

Zusätzliche Mittel |

Mittel insgesamt |

Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel |

Verfügbarer Restbetrag |

Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme |

3b – Mittelübertragungen

Entfällt.

VE |

Mittelübertragungen |

Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel |

Verfügbarer Restbetrag |

Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme |

3c – Kommendes Haushaltsjahr

Entfällt.

VE |

Ursprünglicher Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr | p.m. |

Mittelübertragungen |

Zusätzliche Mittel |

Mittel insgesamt |

Bereits für ein anderes Arbeitsprogramm zurückgestellte Mittel |

Verfügbarer Restbetrag |

Betrag für die vorgeschlagene Maßnahme | p.m. |

4. BESCHREIBUNG DER MASSNAHME

Der vorgeschlagene mittelfristige finanzielle Beistand für Lettland besteht aus einem Darlehen der Gemeinschaft in Höhe von 3,1 Mrd. EUR (das durch Anleihen der Gemeinschaft an den internationalen Kapitalmärkten finanziert werden soll). Es soll im Zuge eines internationalen Finanzierungspakets gewährt werden, insbesondere in Verbindung mit einem IWF-Darlehen von 1,5 Mrd. SZR (rund 1,7 Mrd. EUR) im Rahmen der Bereitschaftskreditfazilität. Die nordischen Länder tragen 1,8 Mrd. EUR bei, Estland, die Tschechische Republik, Polen und die EBWE haben ebenfalls insgesamt 0,5 Mrd. EUR zugesagt.

Die Gewährung des Beistands spiegelt die Bereitschaft wider, Lettland zu unterstützen, dessen Kapital- und Finanzmärkte aufgrund der allgemeinen Verschlechterung des Marktklimas gegenüber den aufstrebenden Märkten unter Druck geraten sind. Der mittelfristige finanzielle Beistand der Gemeinschaft für Lettland soll den unmittelbar bestehenden Liquiditätsdruck eindämmen, durch Stärkung des Bankensektors langfristig wieder Stabilität herstellen, die Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen beheben und für eine binnenwirtschaftliche Politik sorgen, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessert, während gleichzeitig am engen Wechselkursband festgehalten wird. Das hiermit unterstützte wirtschaftspolitische Maßnahmenbündel sieht eine sofortige und nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, eine umfassende Lösungsstrategie für den Bankensektor, einen Ausbau der Krisenmanagement-Kapazitäten der Aufsichtsbehörden, umfassende Strukturreformen und andere bedeutende Maßnahmen vor.

Durch den Beistand, der von der Kommission in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss verwaltet wird, kann sichergestellt werden, dass die EU weiterhin eng an der Gestaltung der lettischen Wirtschaftspolitik beteiligt wird und diese Politik den Verpflichtungen Lettlands in der EU und den Empfehlungen des Rates entspricht, insbesondere was die Umsetzung des nationalen Reformprogramms sowie des Konvergenzprogramms betrifft.

Die Anleihen, die die Gemeinschaft zur Finanzierung des Darlehens an Lettland auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufnimmt, sind durch die Garantie der Gemeinschaft gedeckt. Die Darlehensmittel werden auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufgenommen. Der Kapitalbetrag der Darlehen, die an Lettland vergeben werden, beläuft sich auf 3,1 Mrd. EUR.

Die von der Europäischen Union übernommene Garantie ist so strukturiert, dass die Kommission die Schulden bedienen kann, falls Lettland ausfällt.

Um ihren Verpflichtungen nachzukommen, kann die Kommission den Schuldendienst vorläufig aus den Kassenmitteln leisten. In diesem Falle findet Artikel 12 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2000/597/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1) Anwendung.

5. BERECHNUNGSWEISE

Entfällt.

6. FÄLLIGKEITSPLAN (IN EURO)

Entfällt.

Kapitel | Mittel | Zahlungsmodalitäten |

Jahr n | Jahr n+1 | Jahr n+2 | Jahr n+3 | Folgende Haushalts-jahre |

Jahr n |

Jahr n+1 |

Jahr n |

Jahr n+1 |

Insgesamt |

[1] Definiert als Gesamtindex ohne Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel.

[2] Lettland bindet den Wechselkurs seiner Landeswährung Lats schon seit langem, seit 1994 zunächst an das SZR und seit 2005 an den Euro. Im Mai 2005 ist Lettland dem WKM II beigetreten und hält unilateral eine Schwankungsbreite von +/- 1 % um den zentralen Leitkurs ein.

[3] Zahlenangabe nach der nationalen Methodik, ohne Gemeinden.

[4] In dem Programm wird eingeräumt, dass Lettland 2009 ein übermäßiges Defizit aufweisen wird.

[5] ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1.