5.8.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 212/32


Donnerstag, 7. Mai 2009
Gender mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung

P6_TA(2009)0372

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung (2008/2198(INI))

2010/C 212 E/07

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 2, Artikel 13, Artikel 137 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 141 des EG-Vertrags,

unter Hinweis auf die am 7. Dezember 2000 proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz von Beijing vom September 1995, die Erklärung und die Aktionsplattform von Beijing und die entsprechenden Abschlussdokumente, die anlässlich der nachfolgenden Sondertagungen der Vereinten Nationen Beijing +5 und Beijing +10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Beijing am 9. Juni 2000 bzw. am 11. März 2005 angenommen wurden,

unter Hinweis auf die vom Rat am 18. Juni 2008 angenommene Aktionsagenda der EU für die Millenniums-Entwicklungsziele,

unter Hinweis auf die vom UN-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen S/RES/1325 (2000) vom 31. Oktober 2000 und S/RES/1820 (2008) vom 19. Juni 2008 zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 23. und 24. Mai 2005 zur europäischen Sicherheit,

unter Hinweis auf das Dokument des Rates vom 8. Dezember 2008 mit dem Titel „Umsetzung der durch Resolution 1820 verstärkten Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Kontext der ESVP“,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 13. November 2006 zur Förderung und durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Bereich des Krisenmanagements,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 8.Dezember 2008 über die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen insbesondere im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und aller Formen von Diskriminierung von Frauen,

unter Hinweis auf den „Umfassenden Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU“ vom 8. Dezember 2008,

unter Hinweis auf die laufenden Arbeiten an dem Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau in den Außenmaßnahmen der EU“,

unter Hinweis auf die Entwicklung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 und insbesondere auf die Fortschrittsberichte der Kommission über deren Umsetzung sowie die Aktionspläne, die gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, dem Libanon, Marokko, der Republik Moldau, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Tunesien und der Ukraine angenommen wurden,

unter Hinweis auf den Erweiterungsprozess und die Fortschrittsberichte der Kommission,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Stärkung der Rolle der Frau in der Außen- und Entwicklungspolitik und über die Rolle der Frauen für Frieden und Sicherheit, insbesondere die Entschließungen vom 1. Juni 2006 (1), 16. November 2006 (2) und 13. März 2008 (3),

unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Europäischen Nachbarschaftspolitik, zur Erweiterungsstrategie der Europäischen Union und zu den Nachbarländern und Nachbarregionen der Europäischen Union,

unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Außenhilfeinstrumenten,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (4),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0225/2009),

A.

in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen sowie die Stärkung ihrer Rolle und Handlungsfähigkeit nicht nur für die Bekämpfung geschlechtsbedingter Benachteiligung und die Anwendung einer tatsächlichen Gleichstellungsperspektive in den EU-Außenbeziehungen bedeutsam sind, sondern auch für die erfolgreiche Umsetzung der außenpolitischen Strategien der Europäischen Union, beispielsweise in den Bereichen Hilfe, Entwicklung, Erweiterung, Nachbarschaftspolitik, Konfliktlösung, Schaffung von Frieden und Sicherheit und internationaler Handel,

B.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten zwar in alle wichtigen internationalen Rahmenstrukturen für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Frauen eingebunden sind und auf EU-Ebene zahlreiche Strategiepapiere existieren, jedoch das praktische Bemühen zur Förderung des Gender-Mainstreaming und der Stärkung der Rolle der Frau in den außenpolitischen Maßnahmen immer noch schwach und die Umsetzung der vorhandenen Strategiepapiere mäßig ist, und die speziell für Gleichstellungsfragen bereitgestellten Haushaltsmittel unzureichend sind,

C.

in der Erwägung, dass trotz beträchtlicher Verbesserungen bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den letzten Jahren die wichtigsten Organe der Europäischen Union, d. h. das Parlament, der Rat und die Kommission, nicht über genügend eigens zur Umsetzung der erklärten gleichstellungsspezifischen Ziele in den Bereichen Außenpolitik und Erweiterung ernanntes Personal verfügen, und die meisten für Gleichstellungsfragen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Aufgabe mit mindestens einem und manchmal sogar zwei weiteren Zuständigkeitsbereichen vereinbaren müssen,

D.

in der Erwägung, dass die Europäische Union einen ganzheitlichen und kohärenten Ansatz des Gender-Mainstreaming benötigt,

Allgemeine Bemerkungen

1.

erkennt an, dass die Organe der Europäischen Union dem Gender-Mainstreaming und der Stärkung der Rolle der Frau wachsende Bedeutung beimessen, betont jedoch, dass für die praktische Umsetzung der politischen Verpflichtungen noch viel getan werden muss und unterstreicht dabei die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung und von geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Umsetzung der Gleichstellungsziele zuständig sind;

2.

erinnert daran, dass Gender Mainstreaming über politische Erklärungen auf höchster Ebene hinaus auch den politischen Willen der Verantwortlichen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, die Festlegung von Prioritäten bei den Zielsetzungen und die Überwachung der erzielten Fortschritte erfordert;

3.

begrüßt die Annahme des oben genannten „Umfassenden Ansatzes für die Umsetzung der Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit“ durch die EU sowie die Annahme des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 8. Dezember 2008 von Leitlinien bezüglich der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und der Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung von Frauen und Mädchen; fordert die Mitgliedstaaten, die noch keinen nationalen Aktionsplan zur Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen angenommen haben, dazu auf, der diesbezüglichen Aufforderung des Sicherheitsrates dringend nachzukommen; ersucht die Kommission, Drittstaaten, die willens sind, nationale Strategien für die Umsetzung der oben genannten Resolutionen des Sicherheitsrates zu entwerfen, technische Unterstützung und Hilfe zur Verfügung zu stellen;

4.

begrüßt die Tatsache, dass die revidierte Fassung der Europäischen Sicherheitsstrategie einen Hinweis auf die bereits genannten Resolutionen S/RES/1325 (2000) und S/RES/1820 (2008) und die Resolution S/RES/1612 (2005) des Sicherheitsrats beinhaltet;

5.

fordert die Kommission auf, ihre Arbeit zu beschleunigen und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Ratssekretariat bis Juli 2009 einen „EU-Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau in den Außenmaßnahmen der EU“, der in den 27 Mitgliedstaaten und bei den Verhandlungen mit Drittstaaten Anwendung findet, sowie eine Reihe wirksamer Kontrollinstrumente vorzulegen;

6.

fordert den Rat und die Kommission auf, die Gleichstellung der Geschlechter und die Emanzipation der Frauen systematisch in den politischen Dialog der Europäischen Union und in die politischen Gespräche mit Partnerländern einzubeziehen;

7.

ersucht die Delegationen des Europäischen Parlaments, in ihren Beziehungen zu den Parlamenten von Drittstaaten die mit der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau zusammenhängenden Fragen zur Sprache zu bringen; betont, wie wichtig es ist, den Parlamenten von Drittstaaten Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen, um ihre Fähigkeit zur Einbeziehung der Gleichstellungsperspektive in ihre legislative Arbeit zu stärken;

8.

betont die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Stärkung der Rolle der Frau; fordert die Kommission auf, ihnen angemessene finanzielle Unterstützung zufließen zu lassen und die Beteiligung von nichtstaatlichen Frauenorganisationen an Prozessen des politischen Dialogs mit Partnerländern sowie bei Friedensverhandlungen überall auf der Welt zu fördern;

9.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich um eine kohärentere Strategie zu bemühen und die bestehenden unterschiedlichen Regelungen in einem EU-weiten Konsens zur Gleichstellungsfrage und der Stärkung der Rolle der Frau zusammenzufassen, der sowohl die Innen- als auch die Außentätigkeit der Europäischen Union umfasst;

10.

regt an, regelmäßig Konferenzen zur Erörterung der Problematik der Chancengleichheit von Frauen und Männern unter Beteiligung von geschlechtsparitätisch besetzten Delegationen der nationalen Parlamente zu veranstalten und gemeinsame Strategien zur Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit dieser Problematik festzulegen;

11.

ersucht die Kommission, geschlechtsbedingte Ungleichheiten bei der Programmplanung und der Umsetzung von Außenhilfeinstrumenten, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung von Unterstützung für die Reform des Sicherheitssektors, konstanter und systematischer in den Vordergrund zu stellen und Lösungen für diese Probleme zu finden; fordert nachdrücklich, gleichstellungsspezifische Ziele, Maßnahmen und Fördermittel in die Länderstrategiepapiere aufzunehmen und im Rahmen dieser Strategiepapiere eine bessere Verankerung von Gleichstellungsfragen als Querschnittsaufgabe zu gewährleisten; betont die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes beim Einsatz von Außenhilfeinstrumenten wie dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte, dem Instrument für Stabilität und thematischen Programmen wie „In die Menschen investieren“, um eine bestmögliche Erfüllung der Ziele der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau zu gewährleisten;

12.

ist der Ansicht, dass die von der Kommission bereitgestellten Mittel für die Gesundheitsversorgung und folglich die Förderung der Gesundheit von Frauen und Mädchen im Hinblick auf ihre Verpflichtungen im Bereich der Entwicklungspolitik unzureichend sind, und betont die Notwendigkeit, weitere Fördermittel im Rahmen der Instrumente der Außenhilfe für Frauengesundheitsprogramme bereitzustellen; stellt fest, dass dem Sonderbericht des Rechnungshofs über die Entwicklungshilfe der Europäischen Union für die Gesundheitsversorgung in Afrika (Januar 2009) zufolge die anteiligen Fördermittel für den Gesundheitssektor in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, bezogen auf die gesamte Entwicklungshilfe der Europäischen Union im Gesundheitsbereich, seit dem Jahr 2000 unverändert geblieben sind, während in der Anzeigetafel der Milleniumsentwicklungsziele 2007 noch eine sehr hohe Müttersterblichkeit in den Ländern südlich der Sahara ermittelt wurde;

13.

weist darauf hin, dass wirksames Gender-Mainstreaming eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Gebern und Akteuren, Mechanismen für eine Rechenschaftspflicht und stärkere Übernahme von Eigenverantwortung für den Entwicklungsprozess durch die nationalen Regierungen erfordert; betont in diesem Zusammenhang den Mehrwert, der durch Initiativen wie die EG/UN-Partnerschaft zur Gleichstellung für Entwicklung und Frieden und die Initiativen zu an Gleichstellungsfragen orientierte Haushaltsgestaltung erbracht wird; begrüßt die im Rahmen der umfassenden Strategie zur Umsetzung der Resolutionen S/RES/1325 (2000) und S/RES/1820 (2008) des Sicherheitsrates vorgesehene Einsetzung einer Task Force für Frauen, Frieden und Sicherheit;

14.

bekräftigt die Notwendigkeit, sich nicht nur auf die Frauen, sondern auch auf die Beziehungen zwischen Mann und Frau, die Ungleichbehandlungen aufgrund des Geschlechts hervorrufen oder aufrechterhalten, zu konzentrieren; vertritt daher die Ansicht, dass im Rahmen einschlägiger Projekte sowohl Frauen als auch Männer berücksichtigt werden sollten;

15.

betont, dass die Europäischen Union den Bedürfnissen der am stärksten gefährdeten und sozial ausgegrenzten Frauen (insbesondere Frauen mit Behinderungen, Flüchtlinge und Frauen, die Minderheiten angehören) besondere Beachtung schenken sollte;

16.

fordert die Kommission auf, Verfahren, Leistungsbewertungskriterien und Indikatoren weiterzuentwickeln, damit sie ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Außenpolitik erfüllen kann;

17.

ist der Ansicht, dass das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen, eingerichtet 2006, seine Tätigkeit so bald wie möglich aufnehmen und sein Zuständigkeitsbereich auf die außenpolitischen Maßnahmen erweitert werden sollte;

18.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Brüsseler Aufruf zum Handeln gegen sexuelle Gewalt in und nach bewaffneten Konflikten Folge zu leisten;

19.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zu ergreifen;

20.

betont, dass Vergewaltigung und sexuelle Gewalt als Mittel der Kriegsführung eingesetzt werden; betont, dass sie als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden sollten; fordert mehr Programme zur Unterstützung von Opfern dieser Verbrechen;

21.

betont die Notwendigkeit, die Partnerschaft der Europäischen Union mit den VN zu nutzen, indem auf deren weltweite Kompetenz bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau zurückgegriffen wird, um die Effizienz und Wirkung der Maßnahmen und Hilfen der Europäischen Union zu verstärken und die Kohärenz der außenpolitischen Unterstützung von Partnerländern zur Erfüllung ihrer betreffenden Verpflichtungen zu gewährleisten;

Gender-Mainstreaming in der Entscheidungsfindung der EU

22.

betrachtet die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit im Rat und in der Kommission mit gleichstellungsspezifischen Fragen befasst sind, als unzureichend; fordert diese Organe auf, den mit besonderer Verantwortlichkeit für Gender-Mainstreaming und die Stärkung der Rolle der Frau im außenpolitischen Handeln betrauten Strukturen mehr Personal zur Verfügung zu stellen;

23.

stellt fest, dass im Rat und in der Kommission nach wie vor zu wenige hochrangige Stellen mit Frauen besetzt sind, und fordert insbesondere stärkere Anstrengungen zur Erhöhung des Frauenanteils unter den Leitungen der EU-Delegationen und den EU-Sonderbeauftragten; betont, dass der künftige Europäische Auswärtige Dienst besonders bei der Besetzung hochrangiger Positionen ein besseres Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen aufweisen und eine größere Zahl für gleichstellungsspezifische Fragen zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sollte;

24.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen zu ESVP-Einsätzen und –Operationen zu entsenden, und ersucht um eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen und Stufen der Planung und Durchführung; betont die Notwendigkeit, bei der Planung eines Einsatzes oder einer Operation von Anfang an geschlechterspezifisches Fachwissen einzubeziehen, und unterstreicht die Bedeutung systematischer und solider Schulung in Gleichstellungsfragen vor der Entsendung von Personal im Rahmen von Einsätzen und Operationen;

25.

stellt fest, dass derzeit große Anstrengungen zur Integration eines Konzepts, das Gleichstellungsfragen berücksichtigt, in die Kultur der ESVP unternommen werden, auch durch Entwicklung der quantitativen Dimension des Gender-Mainstreaming in der ESVP (etwa durch Fragebögen, die Ausarbeitung von Checklisten, Erfassung der Zahl von Männern und Frauen bei ESVP-Operationen usw.); betont jedoch, dass auch der qualitative konzeptuelle Rahmen, der erforderlich ist für das Verständnis des sozioökonomischen Hintergrunds, vor dem die ESVP-Missionen durchgeführt werden (beispielsweise Konfliktbereiche), und gleichstellungsspezifischer Anliegen bei der Durchführung von Operationen bzw. Programmen weiterentwickelt werden muss;

26.

begrüßt die Benennung von Beraterinnen/Beratern für Genderfragen für nahezu alle ESVP-Einsätze in Einklang mit den genannten Schlussfolgerungen des Rates vom November 2006; betont jedoch, dass die Tätigkeit solcher Beraterinnen bzw. Berater für Gleichstellungsfragen durch das Fehlen einer konkreten Gleichstellungspolitik der Europäischen Union – insbesondere mangelndes Bewusstsein für Gleichstellungsfragen und/oder fehlende Bereitschaft, ihre Bedeutung anzuerkennen – und das Fehlen entsprechender Haushaltslinien bei der Finanzierung von ESVP-Einsätze beeinträchtigt werden könnten;

27.

begrüßt die Initiativen, bei denen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ESVP-Einsätze und in den jeweiligen Hauptquartieren gleichstellungsspezifische Schulungen angeboten werden, sowie die beträchtlichen von der Kommission unternommenen Bemühungen zur Schulung ihres Personals insbesondere in den Delegationen; bekräftigt, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen der Planung, Programmierung und Durchführung außenpolitischer Maßnahmen der Europäischen Union angemessen geschult sein sollten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einsätzen und Delegationen inklusive der Führungskräfte obligatorische Schulungen absolvieren und ihnen Beratung in Fragen der Gleichstellung und der Stärkung der Rolle der Frau zur Verfügung gestellt wird;

28.

vertritt die Überzeugung, dass bei der Planung von ESVP-Einsätzen der Mitwirkung von örtlichen Frauenorganisationen am Friedensprozess Rechnung getragen werden sollte, in Würdigung des spezifischen Beitrags, den sie dazu leisten können, und in Anerkennung der besonderen Art und Weise, in der Frauen von Konflikten betroffen sind;

29.

betont, dass Quoten derzeit ein unverzichtbares Mittel sind, die Gleichstellung der Geschlechter bei Friedens- und Sicherheitseinsätzen sowie in der Entscheidungsfindung bei nationalen und internationalen Wiederaufbauprozessen sicherzustellen und die politische Präsenz von Frauen am Verhandlungstisch zu garantieren;

30.

betont die Bedeutung gleichstellungsorientierter Haushaltsplanung; stellt fest, dass die Gleichstellungsproblematik bei den wichtigsten Finanzierungsinstrumenten als thematischer Aspekt etabliert werden sollte, dass Mittel speziell für Geschlechterfragen vorgesehen und Indikatoren und Zielgrößen entwickelt werden sollten, um zu bewerten, wie effizient diese Mittel eingesetzt werden;

*

* *

31.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl C 298 E vom 8.12.2006, S.287.

(2)  ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S.347.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0103.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0639.