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3.
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hält es für dringend und angemessen, dass die Kommission
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a)
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unverzüglich Initiativen ergreift, um den Schutz von Bürgerrechten wie den Datenschutz, den diplomatischen und konsularischen Schutz und den Schutz der Freizügigkeit und der freien Niederlassung zu verbessern,
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b)
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einen Mechanismus entwickelt, damit die Bürger umfassender an der inhaltlichen Ausgestaltung der Unionsbürgerschaft beteiligt werden, indem sie Konsultationsmechanismen schafft und Netze der Interessenvertreter unterstützt,
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c)
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ein umfassendes Programm mit EU-Maßnahmen zur Stärkung der Verfahrensrechte der Angeklagten und der sowohl in der Ermittlungsphase als auch in der Phase nach dem Verfahren erforderlichen Garantien vorlegt, insbesondere wenn es sich um eine Person handelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes besitzt, und generell eine Überprüfung der EU-Maßnahmen im Bereich des Strafrechts und der Sicherheit im Hinblick auf den Schutz der Bürgerrechte einführt,
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d)
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regelmäßig alle wichtigen neutralen Daten über die Entwicklung der wichtigsten politischen Maßnahmen des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sammelt und verbreitet, zum Beispiel über die Migrationsströme, die Entwicklung des organisierten Verbrechens und insbesondere des Terrorismus (siehe EU-Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität 2008 (Organised Crime Threat Assessment – OCTA) und den Tendenz- und Lagebericht von Europol über den Terrorismus in der EU 2008 (TE-SAT)),
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e)
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so bald wie möglich die noch in Arbeit befindlichen Rechtsinstrumente für andere unter die „EU Blue Card“ fallende Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, wie zum Beispiel Saisonarbeiter, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer und bezahlte Auszubildende, sowie für das Mandat von Frontex vorlegt; insbesondere sollte gewährleistet werden, dass Frontex über angemessene Mittel verfügt, um ihre Ziele zu erreichen, und dass das Parlament umfassend über die Verhandlungen über Abkommen mit Drittstaaten im Bereich der Einwanderung informiert wird,
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f)
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ergänzend zu den nationalen Sicherheitsplänen eine innereuropäische Sicherheitspolitik entwickelt, damit die Unionsbürger und die nationalen Parlamente eine klare Vorstellung vom Mehrwert der EU-Maßnahmen haben; fordert die Kommission insbesondere auf, die Politik der Europäischen Union in Bezug auf die Bekämpfung bestimmter Formen des organisierten Verbrechens wie Cyber-Kriminalität, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Kindern und Korruption verstärken, indem sie wirksame Maßnahmen ergreifen und sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um messbare Ergebnisse zu erzielen; dazu gehören auch Maßnahmen im Hinblick auf die Annahme eines Rechtsinstruments zur Einziehung von Guthaben und Vermögenswerten von internationalen kriminellen Organisationen und zur Verwendung dieser Erträge zu sozialen Zwecken,
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g)
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weiterhin den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von gerichtlichen Entscheidungen sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht und in allen Phasen des Gerichtsverfahrens umsetzt, insbesondere, was das Strafrecht betrifft, um ein EU-weites System der Anerkennung und der gegenseitigen Annehmbarkeit von Beweisen zu gewährleisten, wobei die Achtung der Grundrechte weitestgehend berücksichtigt werden muss,
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h)
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die Entwicklung der gegenseitigen Anerkennung durch eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens ergänzt, insbesondere durch eine gewisse Annäherung des materiellen Rechts und des Strafprozessrechts sowie der Verfahrensrechte, durch eine Verbesserung der gegenseitigen Evaluierung der Funktionsweise der Gerichtssysteme und eine Verbesserung der Art und Weise, das gegenseitige Vertrauen innerhalb der Rechtsberufe zu verbessern, zum Beispiel durch mehr Fortbildung und durch die Förderung von Networking,
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i)
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im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf der Grundlage einer glaubwürdigen Politik eine transparente und effiziente außenpolitische Strategie der Europäischen Union aufzubauen, insbesondere in den Bereichen, in denen die Gemeinschaft die ausschließliche Befugnis hat, zum Beispiel bei Rückführungsabkommen, beim Schutz der Außengrenzen und bei der Visumpolitik (zum Beispiel in Bezug auf die Befreiung von der Visumpflicht für Reisen in die Vereinigten Staaten),
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j)
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den Rat auffordert, das Parlament regelmäßig zu konsultieren, auch bei internationalen Vereinbarungen, bei denen es um die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit in Strafsachen geht, da die jüngste Ablehnung des Rates, dies zu tun, im Widerspruch zum Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und der demokratischen Rechenschaftspflicht der Europäischen Union steht; fordert die Kommission insbesondere auf, Kriterien für die Entwicklung einer geeigneten EU-Politik in Bezug auf Abkommen mit Drittländern über gegenseitige Rechtshilfe oder Auslieferung in Strafsachen vorzulegen und dabei dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen EU-Bürgern und den Bürgern des betroffenen Drittlandes Rechnung zu tragen,
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k)
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besondere Rechtsvorschriften einführt, mit denen allen EU-Bürgern diplomatischer und konsularischer Schutz gewährt wird, unabhängig davon, ob der betreffende Mitgliedstaat in dem Hoheitsgebiet des Drittstaates eine Vertretung hat,
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l)
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neue Vorschläge vorlegt, damit die Entscheidungen des Gerichtshofs über den Schutz der Grundrechte bei Einfrieren von Vermögenswerten natürlicher und juristischer Personen eingehalten werden, auch unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofs zu den in den Anhängen zu den Beschlüssen des Rates zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (7) aufgeführten Personen,
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m)
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durch folgende Maßnahmen das gegenseitige Vertrauen und die gegenseitige Solidarität zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten stärkt:
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in Zusammenarbeit mit dem Europarat Festlegung höherer Standards für die Qualität der justiziellen (8) und polizeilichen Zusammenarbeit,
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Stärkung und Demokratisierung der Mechanismen zur gegenseitigen Bewertung, die bereits im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit und bei der Bekämpfung des Terrorismus vorgesehen sind,
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Ausweitung des für Schengen ausgearbeiteten Modells der gegenseitigen Bewertung und Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten auf alle Politikfelder im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in den Fällen, in denen es um Bürger aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittstaatsangehörige geht (zum Beispiel bei Migrations- und Integrationspolitik, aber auch bei der Umsetzung von Programmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung),
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n)
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eine weiter reichende Koordinierung und Komplementarität zwischen bestehenden und geplanten EU-Agenturen wie Europol, Eurojust, Frontex und Cepol einführt, da diese Stellen über ihre erst im Anfangsstadium befindliche und unsichere Zusammenarbeit hinausgehen und eine engere Verbindung zu den entsprechenden nationalen Diensten herstellen sollten, indem sie ein höheres Maß an Effizienz und Sicherheit erreichen und dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten verstärkt Rechenschaft ablegen und ihre Transparenz unter Beweis stellen müssen,
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o)
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die gemeinsame Politik der Europäischen Union im Bereich der Grenzverwaltung ständig weiterentwickelt und stärkt und gleichzeitig mit Nachdruck darauf hinweist, dass es notwendig ist, so schnell wie möglich eine globale Architektur für eine Strategie der Union zu den Grenzen festzulegen und zu bestimmen, wie alle damit in Zusammenhang stehenden Programme und Projekte in Wechselwirkung stehen und als Ganzes funktionieren sollten, damit diese Wechselwirkung optimiert wird und Überschneidungen oder Inkohärenz vermieden werden;
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