6.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 117/46


Dienstag, 24. März 2009
Komplementarität und Koordinierung der Kohäsionspolitik mit Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

P6_TA(2009)0157

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu der Komplementarität und Koordinierung der Kohäsionspolitik mit Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (2008/2100(INI))

2010/C 117 E/08

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Artikel 158 und 159 des EG-Vertrags,

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (1) und insbesondere von Artikel 9 dieser Verordnung,

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2),

in Kenntnis der Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft (3),

in Kenntnis der Beschlusses 2006/144/EG des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013) (4),

in Kenntnis der Territorialen Agenda der Europäischen Union und des ersten Aktionsprogramms für die Umsetzung der Territorialen Agenda der Europäischen Union,

in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 6. Oktober 2008 über den territorialen Zusammenhalt – Territoriale Vielfalt als Stärke (KOM(2008)0616),

in Kenntnis der Untersuchung des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung (ESPON) mit dem Titel: „Zukunftskonzepte für die räumliche Entwicklung; Szenarien der territorialen Entwicklung Europas“,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0042/2009),

A.

in der Erwägung, dass der Begriff „ländlicher Raum“ von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert worden ist und Charakteristika wie geringe Bevölkerungsdichte und fehlenden Zugang zu Dienstleistungen beinhaltet, sowie in der Erwägung, dass diese Definition von der Kommission benutzt wird, um Entwicklungsziele für diese Räume zu ermitteln und zu skizzieren,

B.

in der Erwägung, dass sich die ländlichen Räume innerhalb der Europäischen Union je nach Mitgliedstaat stark unterscheiden und dass sich in einigen Regionen und Mitgliedstaaten eine demografische und wirtschaftliche Entwicklung dieser Räume vollzogen hat, während es sich in vielen dieser Gebiete um Räume handelt, aus denen die Bevölkerung in die Städte abwandert oder nach Möglichkeiten zur beruflichen Neuorientierung sucht, was die ländlichen Räume vor enorme Herausforderungen stellt,

C.

in der Erwägung, dass der ländliche Raum 80 % des Gebietes der Europäischen Union umfasst,

D.

in der Erwägung, dass sich die Bedürfnisse ländlicher Übergangsregionen, die von einer wirtschaftlichen Struktur gekennzeichnet sind, die derjenigen der an sie angrenzenden städtischen Gebiete ähnlich ist, von den Bedürfnissen von Gebieten unterscheiden, die überwiegend ländlich, am Rande gelegen oder isoliert sind,

E.

in der Erwägung, dass eines der Entwicklungsziele der Union die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und eines hohen Beschäftigungsniveaus und die Erzielung einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung ist,

F.

in der Erwägung, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt der Europäischen Union durch wirtschaftliche Entwicklung, die Förderung von Beschäftigungsstrukturen im ländlichen Raum und in städtischen Gebieten sowie die Gewährleistung gleicher Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Dienstleistungen verbessert werden kann,

G.

in der Erwägung, dass die Reform der Strukturpolitik für den Zeitraum 2007-2013 zu Veränderungen in der Struktur der Fonds und bei den Regelungen für die Verteilung der Mittel über diese Fonds sowie zur Einrichtung eines an die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gebundenen und von der Kohäsionspolitik losgelösten neuen Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geführt hat,

H.

in der Erwägung, dass die LEADER-Programme in der Vergangenheit bereits gezeigt haben, wie die ländliche Entwicklung erfolgreich durch Instrumente der Regionalpolitik gefördert werden kann,

I.

in der Erwägung, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nur dann zu einem erfolgreichen Modell werden kann, wenn die gegenseitige Komplementarität der aus dem ELER und aus den Strukturfonds kofinanzierten Maßnahmen gewährleistet wird und es damit zu einem effektiven Zusammenspiel der Fördermechanismen aus den verschiedenen Fonds, insbesondere jedoch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Sozialfonds kommt, sowie die gegenseitige Komplementarität dieser Fonds gewährleistet wird,

J.

in der Erwägung, dass die Schaffung des ELER und die Ausgliederung der Finanzierung von Zielen der ländlichen Entwicklung aus der Kohäsionspolitik sowie eine breit angelegte Perspektive für die regionale Entwicklung nicht dazu führen müssen, dass einige Ziele (z. B. Umweltschutz, Verkehr und Bildung) sich überschneiden oder vollständig unberücksichtigt bleiben,

K.

in der Erwägung, dass der permanente Mitteltransfer zwischen dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem ELER zu Planungsunsicherheit für die Landwirte und für die Träger von Projekten zur ländlichen Entwicklung führt,

L.

in der Erwägung, dass die im Rahmen des EFRE verfügbaren Mittel angesichts bestehender Haushaltskürzungen in hohem Maße genutzt werden, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in größeren Stadtzentren oder in den Regionen mit der größten Dynamik zu erhöhen, während die Mittel des ELER vor allem zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft – die nach wie vor der wichtigste Motor des ländlichen Raums ist – eingesetzt werden, aber auch zur Förderung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten und zur Entwicklung von KMU im ländlichen Raum, mit dem Ergebnis, dass eine bessere Koordinierung notwendig ist, um zu verhindern, dass bestimmte Bereiche nicht abgedeckt werden,

M.

in der Erwägung, dass die KMU, und insbesondere die Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe, eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens im ländlichen Raum sowie bei der Gewährleistung der Stabilität dieses Raums spielen,

N.

in der Erwägung, dass insbesondere die entwicklungspolitischen Ziele für den ländlichen Raum nicht im Widerspruch zu den Zielen von Lissabon stehen dürfen, wenn sich diese Entwicklung auf die Nutzung des Mechanismus der relativen Wettbewerbsfähigkeit (bessere Kostenwirksamkeit) stützt, vor allem in der örtlichen Lebensmittelverarbeitung und im Zusammenhang mit der Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Fremdenverkehr, Bildung und Umweltschutz,

O.

in der Erwägung, dass der natürliche Zusammenhang zwischen der Agrarpolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie deren Komplementarität anerkannt werden sollten,

1.

vertritt die Auffassung, dass die Kriterien, in denen sich der ländliche Raum traditionell vom städtischen Raum unterscheidet (geringere Bevölkerungsdichte und niedriger Urbanisierungsgrad), nicht immer ausreichend sind, um ein realistisches Bild der Lage zu vermitteln; vertritt deshalb die Auffassung, dass die Möglichkeit geprüft werden sollte, zusätzliche Kriterien in Betracht zu ziehen, und fordert die Kommission auf, in diesem Zusammenhang eine Untersuchung anzustellen und konkrete Vorschläge zu unterbreiten;

2.

ist der Ansicht, dass angesichts der beträchtlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen ländlichen Räumen der Europäischen Union, die sich über rund 80 % der Fläche der Europäischen Union erstrecken, ein entsprechend zielgerichtetes und integriertes Konzept für eine nachhaltige Entwicklung dieser Räume angenommen und umgesetzt werden muss, um die bestehenden Unterschiede abzubauen und die wirtschaftliche Dynamik städtischer und ländlicher Gebiete zu fördern; betont, dass für die hierzu erforderlichen Maßnahmen ausreichende Mittel bereitgestellt werden müssen;

3.

erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass allen Regionen im Bereich der Union, auch den ländlichen und abgelegenen Gebieten, grundsätzlich die gleichen Entwicklungschancen zuteil werden sollten, um eine weitere territoriale Ausgrenzung der am meisten benachteiligten Gebiete zu verhindern;

4.

betont, dass der erschwerte Zugang zu öffentlichen Diensten, das Fehlen von Arbeitsplätzen und die Alterspyramide in einer größeren Anzahl ländlicher Gebiete das Entwicklungspotenzial verringern, insbesondere für Jugendliche und Frauen;

5.

weist darauf hin, dass es in bestimmten Gebieten keine Alternativen zu bestimmten Formen der Agrarproduktion gibt, die oft aus umwelt- und regionalpolitischen Gründen um jeden Preis aufrechterhalten werden müssen, insbesondere in entlegenen und hochgelegenen landwirtschaftlichen Gebieten, die von der Wüstenbildung betroffen sind;

6.

verweist darauf, dass der Europäische Rat von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001 die Lissabon-Ziele um die Begriffe Nachhaltigkeit und Zusammenhalt erweitert hat und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums ausdrücklich auf eine nachhaltige Landwirtschaft, die Erhaltung nichtagrarischer ländlicher Aktivitäten, die Verwertung der lokalen Entwicklungspotenziale, den Umweltschutz, die ausgewogene territoriale Entwicklung und die Weiterentwicklung von KMU zielt;

7.

ist davon überzeugt, dass es zur erfolgreichen Verwirklichung der entwicklungspolitischen Ziele im ländlichen Raum im Hinblick auf seine nachhaltige Entwicklung erforderlich ist, den Besonderheiten der einzelnen Regionen mit ihren natürlichen Ressourcen Rechnung zu tragen und dabei insbesondere den Schutz, die Förderung und die Verwaltung des Kulturerbes im ländlichen Raum sicherzustellen sowie Verbindungen und gemeinsame Projekte mit städtischen Gebieten zu entwickeln;

8.

betont gleichfalls, dass die Sektoren zu berücksichtigen sind, die alternative wirtschaftliche Tätigkeiten umfassen, und dass diese Sektoren Chancen für die Diversifizierung der beruflichen Tätigkeit der Einwohner bieten;

9.

vertritt die Auffassung, dass die Herausforderungen, denen sich der ländliche Raum gegenübersieht, eine ausgewogene Entwicklungspolitik erfordern, in die alle wirtschaftlichen und sozialen Akteure eingebunden sind, auch die kleinen und kleinsten Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, die bei der integrierten Entwicklung der Gebiete eine Rolle spielen;

10.

ist der Ansicht, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Falle der neuen Mitgliedstaaten gezielt sowohl auf die Verbesserung der Effizienz der Landwirtschaft als auch auf die Verringerung des wirtschaftlichen Entwicklungsgefälles zwischen ländlichen und städtischen Gebieten unter anderem durch die Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten ausgerichtet sein sollte; ist der Auffassung, dass dieses Ziel auch durch den Einsatz der Strukturfonds erreicht werden kann;

11.

begrüßt die auf der Zweiten Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung 2003 in Salzburg vereinbarten ehrgeizigen Ziele, bedauert allerdings, dass die für die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bewilligten Mittel mit der letzten Finanziellen Vorausschau drastisch gekürzt wurden, was die Gefahr birgt, dass eine ineffiziente Entwicklung einsetzt und der Trennung zwischen den Landwirten und den Bewohnern des ländlichen Raums Vorschub geleistet wird;

12.

weist darauf hin, dass eine kohärente, langfristige Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums entwickelt werden muss, um zu gewährleisten, dass alle verfügbaren Mittel so wirkungsvoll und effizient wie möglich genutzt werden;

13.

fordert die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden auf, gemeinsam mit der Kommission sowie in Partnerschaft mit allen zuständigen Behörden und Einrichtungen der Zivilgesellschaft auf nationaler und regionaler Ebene eine transparente, langfristige und nachhaltige Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums zu erarbeiten, um die Prioritäten und Ziele der Entwicklung des ländlichen Raums klar festzulegen und die Anpassung, Koordinierung und Komplementarität der verfügbaren Mittel aus den verschiedenen Quellen zu gewährleisten;

14.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, die Organisationen, die KMU, Kleinstunternehmen und Handwerksbetriebe vertreten, unmittelbar an der Ermittlung dieser Prioritäten zu beteiligen, um den Bedürfnissen und Erwartungen dieser Unternehmen bestmöglich Rechnung zu tragen;

15.

erkennt an, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine sehr wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, spezifische Probleme in ländlichen Gebieten gezielt anzugehen, und ist der Auffassung, dass die Schaffung des ELER und die zweite Säule der GAP ein Versuch sind, ein flexibles, strategisches, thematisches und integriertes Konzept zu verfolgen, mit dem der Vielfalt von Situationen und dem Ausmaß der Herausforderungen, denen sich die ländlichen Gebiete der Europäischen Union gegenübersehen, Rechnung getragen werden soll, sowie die Finanzierungsverfahren zu vereinfachen und zu gewährleisten, dass der Schwerpunkt der Fonds auf diesen Bereichen liegt;

16.

verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert worden sind, für den laufenden Programmplanungszeitraum zwei Strategiepapiere vorzubereiten: einen nationalen Strategieplan für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und einen nationalen strategischen Referenzrahmen für Regionalpolitik (Strukturfonds); verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten ersucht worden sind, Synergien zu mobilisieren und wirksame Mechanismen der Koordinierung zwischen den verschiedenen Fonds zu schaffen; bedauert jedoch, dass der Hauptschwerpunkt bei diesem Prozess darauf lag, die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Fonds und Programmen zu gewährleisten und weniger darauf, Synergien aus ihnen zu erzeugen;

17.

vertritt die Auffassung, dass eine wirksame Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums nur dann verwirklicht werden kann, wenn die Maßnahmen, die im Rahmen des ELER und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf den Weg gebracht werden, aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen und somit Doppelbezuschussung vermieden wird und Lücken geschlossen werden; beobachtet mit Besorgnis die fehlende Koordinierung dieser Maßnahmen im laufenden Programmplanungszeitraum in den einzelnen Mitgliedstaaten; fordert die Kommission deshalb auf, Reformen zur Gewährleistung einer besseren Koordinierung der Planung und Durchführung der im Rahmen der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik kofinanzierten Maßnahmen vorzuschlagen; weist darauf hin, dass die nach 2013 anstehende Reform der GAP und der EU-Strukturfonds die Möglichkeit eröffnet, das Verhältnis zwischen ländlicher Entwicklung auf der einen Seite und Agrar- und Kohäsionspolitik auf der anderen Seite erneut zu überprüfen;

18.

erkennt an, dass es nach wie vor von vorrangiger Bedeutung für die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums ist, dass die Landflucht verhindert wird und dass die Einwohner des ländlichen Raums angemessene Lebensbedingungen vorfinden;

19.

ist der Auffassung, dass dieser Ansatz – die Abkopplung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums von der Kohäsionspolitik mit der Einrichtung des ELER – genauestens überwacht werden muss, um seine tatsächlichen Auswirkungen auf die Entwicklung ländlicher Gebiete bewerten zu können; stellt fest, dass das neue System im Jahr 2007 eingerichtet wurde und dass es deshalb verfrüht wäre, bereits jetzt Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Zukunft dieser gemeinschaftlichen Politik zu ziehen;

20.

weist darauf hin, dass eine der Hauptaufgaben der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums darin besteht, Maßnahmen zu konzipieren, die dazu führen, dass die ländliche Bevölkerung nicht gezwungen ist, die Landwirtschaft aufzugeben, sondern die unter anderem zur Förderung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe und der Erzeugung biologischer Produkte sowie z. B. traditioneller hochwertiger Lebensmittel und Getränke beitragen;

21.

nimmt mit Interesse zur Kenntnis, dass Achse 3 und Achse 4 (LEADER) der zweiten Säule der GAP (Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums), auf die 15 % der gesamten ELER-Ausgaben entfallen, sich auf nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten mit Hauptschwerpunkt auf der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten im ländlichen Raum beziehen; ist der Auffassung, dass angesichts der Art der im Rahmen dieser Achsen finanzierten Maßnahmen, die einigen Maßnahmen ähnlich sind, die aus Mitteln der Strukturfonds finanziert werden, die Gefahr besteht, dass sich Maßnahmen überschneiden;

22.

betont jedoch, dass vor allem die Perspektiven der in der Landwirtschaft Beschäftigten berücksichtigt werden müssen, die weiterhin im Zentrum der im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen stehen sollten;

23.

betont, wie wichtig die Unterstützung von Junglandwirten ist, damit sie im ländlichen Raum bleiben, selbst wenn sie sich nicht ausschließlich mit der Agrarproduktion beschäftigen, indem Anreize für die Entwicklung und für weitere Tätigkeiten gegeben werden, wie Agrotourismus und die Stärkung von KMU auf dem Lande;

24.

vertritt die Auffassung, dass die wichtigsten politischen Ziele zur Entwicklung des ländlichen Raums nur durch die Bereitstellung ausreichender Mitteln verwirklicht werden können und diese Mittel im Einklang mit den für den ländlichen Raum festgelegten Prioritäten eingesetzt werden müssen, und dass die durch Modulation aufgebrachten Mittel immer an aktive landwirtschaftliche Gemeinschaften zurückfließen sollten;

25.

ist der Ansicht, dass die Koordinierung von Strukturpolitik und Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung Projekte mit größerem europäischen Mehrwert ermöglicht; sieht darin eine Chance zur dauerhaften Aufwertung des ländlichen Raumes, z. B. durch Infrastrukturmaßnahmen oder Maßnahmen zum Umweltschutz;

26.

fordert die Kommission auf, genaue Angaben und Prognosen zur Abrufung der Mittel aus dem ELER und den Strukturfonds im ländlichen Raum vorzulegen sowie zu untersuchen, welche Synergien durch den ELER und die Strukturfonds im Hinblick auf die verfügbaren Mittel im ländlichen Raum geschaffen werden können;

27.

fordert die Kommission auf, zu überprüfen, ob die Programme der Regionalpolitik dazu beitragen können, den Landwirten ein verlässliches Einkommen zu sichern, beispielsweise durch die Ausführung von Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz und zur Landschaftspflege;

28.

betont, dass die größten Herausforderungen für die Kohäsionspolitik eine nachhaltige Entwicklung, die Höhe des Pro-Kopf-Einkommens, Zugangsmöglichkeiten zu öffentlichen Gütern und Diensten sowie der Bevölkerungsschwund im ländlichen Raum sind, und dass die entsprechenden Zielsetzungen unter anderem durch die Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im ländlichen Raum am besten erreicht werden können;

29.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die ländlichen Gebiete systematisch im Rahmen der EU-Politiken zu berücksichtigen und Projekte zur Entwicklung des Humankapitals unter besonderer Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Umschulung und Fortbildung für Agrarunternehmer und Nichtagrar-Unternehmer im ländlichen Raum, insbesondere für junge Frauen, gezielt voranzutreiben, um so Beschäftigung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

30.

betont, dass die Entwicklung im ländlichen Raum größere Aufmerksamkeit und Unterstützung für den Schutz der Natur- und Kulturlandschaft, für sanften Tourismus, für die Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energien und für lokale Initiativen, wie z. B. lokale Qualitätssicherungsprogramme für Lebensmittel und lokale Bauernmärkte, erfordert;

31.

betont insbesondere die Rolle der KMU bei der Entwicklung des ländlichen Raums, aber auch ihren Beitrag zum Abbau der Unterschiede auf Ebene der Regionen und lokalen Gemeinschaften; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, das Gewicht auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Unterstützung weiterer Produktionszweige zu legen und das Unternehmertum im ländlichen Raum zu fördern, auch durch die Beseitigung administrativer, juristischer und planerischer Hürden sowie dadurch, dass eine angemessene IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und die Anreize für die Aufnahme einer neuen unternehmerischen Tätigkeit verbessert sowie nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten stärker unterstützt und gleichzeitig die wirtschaftliche Diversifizierung in diesen Gebieten gefördert werden;

32.

weist den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden erneut darauf hin, dass das prognostizierte Verschwinden von mehreren Millionen kleiner Unternehmen im ländlichen Raum mit großen Herausforderungen verbunden ist und beträchtliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und somit auf die Stabilität der ländlichen Gebiete haben wird; fordert, dass auf allen Ebenen und in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden;

33.

weist darauf hin, dass die Schwierigkeiten bei der Durchführung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums aus der Abkoppelung der sektorbezogenen Politikbereiche von der Politik des territorialen Zusammenhalts sowie auch aus der Trennung der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte beider Politikbereiche und den zahlreichen Organisationsmodellen zur Aufteilung von Zuständigkeiten und zur politischen Koordination in den Mitgliedstaaten resultieren, betont in diesem Zusammenhang noch einmal, dass Synergien zwischen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Struktur- und Kohäsionsfonds hergestellt werden müssen und fordert die Kommission auf, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden dabei zu unterstützen, die Möglichkeiten dieser Finanzinstrumente entsprechend zu nutzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Dialog zwischen den Verwaltungsbehörden in Gang zu setzen sowie Synergien zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen zu schaffen und ihre Effektivität zu steigern;

34.

vertritt die Auffassung, dass der Reform der Förderung des ländlichen Raums grundlegende Untersuchungen der Kommission über alle sektorbezogenen Politikbereiche, die im Kontext der Kohäsionspolitik Auswirkungen auf den ländlichen Raum haben – und insbesondere die GAP und die Regionalpolitik – vorausgehen müssen, und dass im Vorfeld der Reform eine Reihe bewährter Verfahren im Bereich der gesamten politischen Maßnahmen im ländlichen Raum erarbeitet werden muss;

35.

fordert den Rat auf, ein gemeinsames informelles Treffen der Minister für Landwirtschaft und Regionalpolitik einzuberufen, um optimale Methoden zur Koordinierung der Kohäsionspolitik mit Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu erörtern, und zu diesem Treffen die beratenden Institutionen der EU (Ausschuss der Regionen und Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss) sowie Vertreter regionaler und lokaler Behörden hinzuzuziehen;

36.

fordert die Einrichtung einer hochrangigen Arbeitsgruppe durch die Kommission bis 2011 als Teil des „Gesundheitschecks“ der GAP, die für die Zeit nach 2013 Vorschläge zur Sicherung der Zukunft der ländlichen Wirtschaft und all jener, die in ländlichen Gebieten leben, vorlegen würde;

37.

fordert die Kommission auf, wirksame Governance- und Partnerschaftsregelungen auf allen Ebenen einzuführen oder auszubauen, indem sie alle Akteure, einschließlich der KMU und der Kleinstunternehmen, sowie alle Wirtschafts- und Sozialpartner unmittelbar daran beteiligt, Handlungsprioritäten festzulegen, die den Entwicklungsbedürfnissen der ländlichen Gebiete am besten entsprechen;

38.

stellt fest, dass der Entwicklungsprozess des ländlichen Raumes mit den Interessen städtischer Randgebiete verbunden werden und eng mit der Förderung der Entwicklung der Städte koordiniert werden muss, und betont, dass es keine ausreichenden und effektiven Synergien zwischen der Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum und der für die städtischen Gebiete gibt;

39.

erkennt das Potenzial der ländlichen Bevölkerung an, durch das Ausüben umweltfreundlicher Tätigkeiten und die Entwicklung alternativer Energiequellen (z. B. Biokraftstoffe) einen positiven Beitrag zum Erhalt der Umwelt zu leisten, insbesondere im Hinblick auf die vier neuen Herausforderungen, die im Rahmen der Generalüberprüfung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums skizziert werden, wie biologische Vielfalt und erneuerbare Energien;

40.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25.

(2)  ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.

(3)  ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.

(4)  ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20.