6.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 117/7


Dienstag, 24. März 2009
Ein Jahr nach Lissabon: Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU

P6_TA(2009)0151

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu „Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU“ (2008/2318(INI))

2010/C 117 E/02

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Afrika-EU-Strategie („Gemeinsame Strategie“) und den ersten Aktionsplan (2008-2010) zur Durchführung der Strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der Europäischen Union, die von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und Afrikas auf ihrem Treffen am 8. und 9. Dezember 2007 in Lissabon angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU“(KOM(2008)0617),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 10. November 2008 zu dem Thema „Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU“,

unter Hinweis auf den gemeinsamen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie und des ersten Aktionsplans (2008-2010), der auf dem Troika-Ministertreffen Afrika-EU am 21. November 2008 in Addis Abeba, Äthiopien, angenommen wurde,

unter Hinweis auf den Vermerk des Ad-hoc-Ausschusses des Panafrikanischen Parlaments für die Beziehungen zum Europäischen Parlament und der Ad-hoc-Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zum Panafrikanischen Parlament an die amtierenden Präsidentschaften der Afrikanischen Union (AU) und der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union vom 17. Dezember 2008 über die Rolle des Panafrikanischen Parlaments und des Europäischen Parlaments bei der Durchführung und Überwachung der Gemeinsamen Strategie,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika (2),

unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (3), in der durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens geänderten Fassung (4) (das „Abkommen von Cotonou“),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (5),

gestützt auf die Artikel 177 bis 181 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0079/2009),

A.

in der Erwägung, dass das Ziel der Armutsbekämpfung auch weiterhin einen zentralen Platz in der Gemeinsamen Strategie einnimmt,

B.

in der Erwägung, dass die Hälfte der afrikanischen Bevölkerung noch immer in Armut lebt und Afrika der einzige Kontinent ist, der keine Fortschritte bei der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) verzeichnet, insbesondere in Bezug auf die Armutsbekämpfung, die Kindersterblichkeit, die Gesundheit von Müttern und den Kampf gegen HIV/AIDS und Malaria,

C.

in der Erwägung, dass die Gemeinsame Strategie mehr als nur das Thema Entwicklungszusammenarbeit betreffen und über die Grenzen Afrikas sowie die einschlägigen Institutionen hinausgehen und sich auf einen größeren Bereich von afrikanischen und globalen Fragen als in der Vergangenheit, wie Energie, Klimawandel und Sicherheit, erstrecken und ein breiteres Spektrum an nicht-institutionellen Akteuren einbeziehen soll,

D.

in der Erwägung, dass im vergangenen Jahr der größte Teil der institutionellen Architektur und innovative Arbeitsmethoden der Gemeinsamen Strategie entwickelt wurden, es jedoch vor Ort nur geringe praktische Fortschritte gegeben hat,

E.

in der Erwägung, dass das Panafrikanische Parlament und das Europäische Parlament bisher noch nicht systematisch und sinnvoll in die Ausarbeitung, Anpassung und Überwachung der Gemeinsamen Strategie einbezogen wurden, obwohl in der Strategie ausdrücklich auf die grundlegende Rolle beider Parlamente verwiesen wird, die darin besteht, „die Fortschritte zu prüfen und politische Leitlinien für die Partnerschaft zu erarbeiten“,

F.

in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft und die örtlichen Behörden – vor allem auf der afrikanischen Seite – bisher kaum in die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie einbezogen wurden,

G.

in der Erwägung, dass sehr wenig Mittel für die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie bereitgestellt wurden und die entsprechenden Finanzierungsquellen bereits vor Verabschiedung der Gemeinsamen Strategie vollständig verplant waren,

H.

in der Erwägung, dass die vom Parlament mehrfach geforderte Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den EU-Haushalt eine größere politische Kohärenz und parlamentarische Kontrolle der Entwicklungshilfeausgaben ermöglichen würde,

I.

in der Erwägung, dass der Anteil Afrikas am Welthandel sinkt und Afrika von den Chancen ausgeschlossen wird, die die Globalisierung bietet,

J.

in der Erwägung, dass der afrikanischen Wirtschaft durch Kapitalflucht, insbesondere illegale Kapitalflucht, jedes Jahr Milliarden Euro entzogen werden und der Kontinent durch die Abwanderung eines Großteils seiner intellektuellen Leistungsträger beraubt wird, die von grundlegender Bedeutung für seine zukünftige Entwicklung sind,

K.

in der Erwägung, dass Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit im Verlaufe der vergangenen zehn Jahre in Afrika an politischer Bedeutung verloren haben und dafür kaum Investitionen bereitgestellt wurden, was, wie sich in der aktuellen Krise der Lebensmittelpreise erweist, katastrophale Folgen haben kann,

L.

in der Erwägung, dass Afrika in den internationalen Organisationen und multilateralen Foren, die über viele die Zukunft des Kontinents betreffende Fragen entscheiden, unterrepräsentiert ist,

M.

in der Erwägung, dass die langjährigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika mit dem Erscheinen nicht traditioneller Geber, deren Agenden und Prioritäten für Afrika neue Risiken und Herausforderungen mit sich bringen, eine neue Bedeutung erlangen,

N.

in der Erwägung, dass Synergieeffekte gefunden werden müssen und Überschneidungen zwischen Einrichtungen der Gemeinsamen Strategie und jenen, die an bereits existierenden Beziehungen wie dem Cotonou-Abkommen, der Europäischen Strategie für den Mittelmeerraum und der Strategischen Partnerschaft EU-Südafrika beteiligt sind, vermieden werden müssen,

O.

in der Erwägung, dass mit der Überarbeitung des Cotonou-Abkommens 2009 eine Klärung der zukünftigen Beziehungen der AKP-Länder und der Afrikanischen Union angestrebt wird,

P.

in der Erwägung, dass das Bewusstsein für die Ziele und Aktionen der Gemeinsamen Strategie besorgniserregend schwach ausgeprägt ist und dass vor allem in Afrika das öffentliche Bewusstsein und Engagement für die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika direkt davon abhängen, wie es der Gemeinsamen Strategie gelingt, direkte und greifbare Ergebnisse zu erzielen, die zu einer Verbesserung des Lebensstandards der Menschen in Afrika beitragen können,

Q.

in der Erwägung, dass eine „Partnerschaft zwischen Gleichen“ zwar bedeutet, dass die Europäische Union und die Afrikanische Union in Bezug auf die Teilnahme an Diskussionen und politischen Entscheidungen gleichberechtigt sind, die Partnerschaft jedoch auch die unumstößliche Tatsache berücksichtigen sollte, dass beide Kontinente und ihre Institutionen noch immer weit entfernt von Gleichheit in Bezug auf institutionelle Entwicklung, Entscheidungsbefugnis und Mittel sind,

Schaffung einer Architektur EU-Afrika

1.

begrüßt die Tatsache, dass ein Jahr nach Verabschiedung der Gemeinsamen Strategie die wichtigsten Komponenten der institutionellen Architektur vorhanden sind und, gestützt auf einen Aktionsplan mit konkreten Zielen und Fristen, die Arbeit aufgenommen haben und dass bei der Umsetzung der Gemeinsamen Strategie und ihrer thematischen Partnerschaften bereits einige Fortschritte erzielt wurden; bedauert jedoch, dass am Ende des ersten Jahres ihrer Einführung einige Partnerschaften sich noch immer in der Phase der Festlegung ihrer Arbeitsmethoden befinden und noch keine konkreten Ziele, Fristen und Haushaltsmittel festgelegt haben;

2.

begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union und die Afrikanische Union im ersten Jahr nach Unterzeichnung der Gemeinsamen Strategie öfter zusammengetroffen sind, als je zuvor;

3.

fordert die Kommissionen und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der AU auf, diese institutionelle Architektur durch Ausbau der parlamentarischen und zivilgesellschaftlichen Komponenten sowie der kommunalen Behörden, die den Prozess durch Transparenz, Eigenverantwortung und demokratische Legitimation ankurbeln und in Gang halten sollten, vordringlich zu vervollständigen;

4.

begrüßt die Einsetzung von Durchführungsteams der Europäischen Union unter Teilnahme interessierter Mitgliedstaaten, nicht nur, weil die Finanzierung der Gemeinsamen Strategie in hohem Maße von Beiträgen der Mitgliedstaaten abhängt, sondern auch, weil die unmittelbare Einbeziehung der Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Sensibilisierung, Kontinuität und Nachhaltigkeit der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen beitragen wird;

5.

dringt bei den Einrichtungen der Gemeinsamen Strategie darauf, dass sie sich in Anbetracht der Tatsache, dass der erste Aktionsplan eine Laufzeit von weniger als drei Jahren (2008-2010) hat, voll und ganz auf die notwendigen Ziele konzentrieren;

Rolle der Parlamente

6.

ersucht die Europäische Kommission und die AU-Kommission erneut, aktive Schritte zur Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Panafrikanischen Parlaments an der Umsetzung und Überwachung der Gemeinsamen Strategie und der Ausarbeitung entsprechender politischer Leitlinien einzuleiten, die deren Status als Schlüsselkomponenten der institutionellen Struktur der Strategie gerecht werden;

7.

unterstreicht die Rolle der interparlamentarischen Gremien des Europäischen Parlaments und der afrikanischen Parlamente – wie der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU (PPV) und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (Euromed) – bei der Festigung von Frieden und Sicherheit, der Förderung verantwortungsvoller Staatsführung und Demokratie sowie als wirksame Plattformen für die Zusammenarbeit und die Behandlung von Fragen von gemeinsamem Interesse;

8.

nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass das 11. Troika-Ministertreffen zwischen Afrika und der Europäischen Union den ersten jährlichen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Strategie und des Aktionsplans, zu dem die vorstehend erwähnte Mitteilung der Kommission den Beitrag der Europäischen Union darstellt, gebilligt hat;

9.

bedauert jedoch, dass dieser Bericht ohne Konsultation oder offiziellen Beitrag des Europäischen Parlaments oder des Panafrikanischen Parlaments erstellt worden ist;

10.

schlägt vor, dass die Präsidenten des Panafrikanischen Parlaments und des Europäischen Parlaments regelmäßig auf Gipfeltreffen EU-Afrika erscheinen und die Schlussfolgerungen dieser Parlamente zur Umsetzung des Aktionsplans sowie die Vorschläge für die zukünftige Ausrichtung der Gemeinsamen Strategie zur Sprache bringen;

11.

fordert, dass unmittelbar vor der Frühjahrstagung der Ministertroika deren Mitglieder eine Aussprache mit Vertretern der zuständigen Gremien des Panafrikanischen Parlaments und des Europäischen Parlaments abhalten, während derer die Parlamente ihre Vorschläge und Empfehlungen zum neuesten gemeinsamen jährlichen Fortschrittsbericht unterbreiten können; schlägt vor, dass die Debatte über die Vorschläge und Empfehlungen der Parlamente auf die Tagesordnung dieser Tagung der Ministertroika gesetzt werden; erwartet dass der nachfolgende gemeinsame jährliche Fortschrittsbericht - der während der folgenden Herbsttagung der Ministertroika angenommen wird - einen Verweis darauf enthalten wird, wie diese Vorschläge und Empfehlungen berücksichtigt wurden; fordert, dass die parlamentarischen Vertreter die Minister der Troika auch am Rande der Herbsttagung der Troika treffen;

12.

vertritt die Ansicht, dass das Panafrikanische und das Europäische Parlament sich in angemessenem Umfang an der Arbeit der Gemeinsamen Expertengruppen und der AU-EU-Task-Force beteiligen sollten;

13.

begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Kommission im Rahmen des 9. EEF ein Förderprogramm in Höhe von 55 Millionen Euro für die Stärkung der AU-Kapazitäten eingerichtet hat; fordert erneut, dass ein Teil dieser Mittel für die Stärkung der administrativen und operationellen Kapazität des Panafrikanischen Parlaments bereitgestellt wird, und fordert die Kommission auf, die Aktionspläne für die Verwendung dieser Mittel in enger Abstimmung mit dem Panafrikanischen Parlament und in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zu erstellen;

14.

empfiehlt, dass der Teil der für das Panafrikanische Parlament eingeplanten Haushaltsmittel unmittelbar vom Panafrikanischen Parlament verwaltet wird, sobald dieses Parlament die notwendige Verwaltungskapazität dafür aufgebaut und die Anforderungen erfüllt hat, die in der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaften (insbesondere Artikel 56) (6) enthalten sind, um der Kommission zu erlauben, den Haushalt durch indirekte zentrale Mittelverwaltung auszuführen;

15.

fordert die Europäische Kommission und die Kommission der AU auf, Verfahren zu vereinfachen, um einen direkten und wirksamen Dialog mit den Parlamenten zu gewährleisten und unvertretbare Verzögerungen zu vermeiden, wobei die jeweiligen Eigenheiten in der Arbeitsweise zu berücksichtigen sind;

16.

fordert noch einmal die Eingliederung des EEF in den Haushalt der Europäischen Union und ersucht die Kommission, in der Zwischenzeit das Europäische und das Panafrikanische Parlament in allen Phasen des Haushaltsverfahrens auf dem Laufenden zu halten;

Zivilgesellschaft und nichtstaatliche Akteure

17.

ist der Ansicht, dass die Zivilgesellschaft und kommunale Behörden effektiv einbezogen und ihre aktive Mitwirkung an der Arbeit der Durchführungsgremien der Gemeinsamen Strategie gefördert werden müssen, wenn sich die Gemeinsame Strategie zu einer echten „breit angelegten und weitreichenden Partnerschaft mit dem Mensch im Mittelpunkt“ entwickeln soll;

18.

bedauert, dass nach dem Aktionsplan zwar alle Partnerschaften EU-Afrika für ein breites Spektrum von Aktionen offen stehen, aber in erster Linie staatliche Maßnahmen hervorgehoben werden; unterstreicht, dass die Einbindung und Beteiligung von Parlamenten und nichtstaatlichen Akteuren, wie Organisationen der Zivilgesellschaft, kommunalen Behörden und anderen nichtstaatlichen Akteuren, in diesen Prozess verstärkt und klarer herausgearbeitet werden muss;

19.

begrüßt den Afrikanischen Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrat (ECOSOCC) als ein Mittel zur Herstellung partnerschaftlicher Beziehungen zwischen afrikanischen Regierungen und der Zivilgesellschaft; ist jedoch besorgt darüber, dass die afrikanische Zivilgesellschaft bisher kaum an der Umsetzung der Gemeinsamen Strategie beteiligt ist, und fordert, dass vor allem auf afrikanischer Seite unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um in enger Zusammenarbeit mit Interessengruppen Verfahren für die Ermittlung, Erfassung und wirksame Einbeziehung repräsentativer nichtstaatlicher Akteure zu erarbeiten;

20.

fordert die Europäische Kommission auf, geeignete Instrumente zum Kapazitätsaufbau für die Organisationen der afrikanischen Zivilgesellschaft zu entwickeln, die insbesondere auf die Stärkung ihrer Fähigkeit ausgerichtet sein sollen, sich an der Umsetzung der Gemeinsamen Strategie zu beteiligen;

Partnerschaften

21.

stellt fest, dass die Gemeinsame Strategie auch Fragen behandeln sollte, die, obwohl sie offiziell Bestandteil einer anderen institutionellen Struktur sind, einen maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft Afrikas haben und die Beziehungen zwischen den beiden Kontinenten prägen, wie Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) und die Beziehung zwischen regionalen Gruppierungen der WPA und anderen bestehenden regionalen Gruppierungen in Afrika (einschließlich regionaler Wirtschaftsgemeinschaften), die zweite Überarbeitung des Cotonou-Abkommens, die Europäische Strategie für den Mittelmeerraum, die Strategische Partnerschaft EU-Südafrika und das Verhältnis Afrikas zu neuen globalen Akteuren wie China und Brasilien;

22.

ist der Ansicht, dass eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung nur in Ländern erfolgen kann, die Garantien für Frieden, Demokratie und Menschenrechte bieten;

23.

fordert die Europäische Kommission, den Rat und die afrikanische Seite auf, die Kohärenz zwischen dieser Strategie und anderen Politiken sicherzustellen, die sich nachteilig auf die Förderung einer neuen strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika auswirken können, insbesondere die Handels-, Umwelt-, Einwanderungs- und Agrarpolitik; unterstreicht, dass diese Themen im politischen Dialoge zwischen der Europäischen Union und Afrika behandelt werden sollten;

24.

betont, dass die Armut nur dann wirksam bekämpft werden kann – ein Ziel, das auch künftig im Mittelpunkt der Gemeinamen Strategie stehen muss -, wenn die strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Afrika dazu beiträgt, eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung anzukurbeln, ausländische Investoren anzulocken, den internationalen Handel gerechter zu gestalten und Bedingungen zu schaffen, die es den afrikanischen Ländern ermöglichen, Schritt für Schritt ihren Platz in der Weltwirtschaft einzunehmen;

Frieden und Sicherheit

25.

begrüßt die Fortschritte im Rahmen der Partnerschaft für Frieden und Sicherheit; nimmt den politischen Dialog zwischen der AU und der Europäischen Union über Krisensituationen in Afrika und darüber hinaus zur Kenntnis; betont, dass dieser Dialog die gesamte Bandbreite friedens- und sicherheitsbezogener Fragen behandeln muss, von der Konfliktprävention und Konfliktlösung bis zum Wiederaufbau und zur Friedenskonsolidierung nach Konfliktbeendigung, einschließlich eines eingehenden Dialogs über die Umsetzung des Grundsatzes der Schutzverantwortung;

26.

fordert, dass der Umsetzung der Friedens- und Sicherheitsarchitektur Afrikas der ihr gebührende Vorrang eingeräumt wird; hebt erneut hervor, dass der EEF keine angemessene Quelle für die künftige Finanzierung der Friedensfazilität für Afrika ist; vertritt den Standpunkt, dass die EEF-Ausgaben den vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) festgelegten Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe entsprechen müssen; wiederholt seine Forderung nach einer definitiven Lösung für die Finanzierung der Friedensfazilität für Afrika;

27.

begrüßt das im September 2008 durch den UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon ins Leben gerufene AU-UN-Panel herausragender Persönlichkeiten, das Möglichkeiten ergründen soll, wie die internationale Staatengemeinschaft die friedensunterstützenden Operationen der AU unter UN-Mandat unterstützen kann;

Staatsführung und Menschenrechte

28.

verweist darauf, dass das Konzept der verantwortungsvollen Staatsführung mehr umfasst als lediglich Korruptionsbekämpfung und dass es ein Maßstab dafür sein sollte, wie gut eine Gesellschaft funktioniert, wobei Recht und Ordnung, die Achtung und aktive Förderung der Menschenrechte, der Kampf gegen Korruption, die Schaffung und transparente und gerechte Aufteilung von Wohlstand sowie wesentliche Gesundheits- und Sozialleistungen den Gradmesser hierfür bilden; betont, dass externe Akteure die Staatsführung nicht ausschließlich anhand extern aufgestellter Kriterien, sondern auf der Grundlage gemeinsam vereinbarter Werte und Standards bewerten dürfen;

29.

unterstreicht die Bedeutung einer nachhaltigen Demokratie, einschließlich einer vorbildlichen Staatsführung und demokratischer Wahlen, die die Unterstützung des Ausbaus der parlamentarischen Kapazitäten und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und kommunaler Behörden in den politischen Dialog einschließen muss;

30.

verweist darauf, dass die Regierungsführung auf beiden Seiten verbessert werden muss: ihr kommt nicht nur in afrikanischen Ländern Priorität zu, sondern auch auf der europäischen Seite, die die Regierungsführung und Rechenschaftspflicht bei Hilfszusagen verbessern sowie eine bessere Koordinierung der Geberländer mit Blick auf eine größere Berücksichtigung der so genannten vernachlässigten Länder erreichen muss; unterstreicht, dass den nationalen und kontinentalen Parlamenten, nichtstaatlichen Akteuren und kommunalen Behörden eine wichtige Rolle in diesem Bereich zukommt;

31.

fordert verstärkte Unterstützung für bestehende afrikanische Initiativen wie den African Peer Review Mechanism (APRM), den bisher ernsthaftesten Versuch afrikanischer Länder, die Regierungsführung auf dem Kontinent zu verbessern, und die verschiedenen von der AU eingeführten Instrumente, die die Eigenverantwortung Afrikas in diesem Prozess stärken werden;

32.

äußert sich sehr besorgt darüber, dass die von der Kommission für jedes AKP-Land entwickelten „Profile für die Regierungsführung“, die als Leitlinien für die Planung der Entwicklungshilfe im Hinblick auf die 2 700 Mio. Euro zusätzlicher Mittel im Rahmen des 10. EEF dienen werden, ohne jedes partizipatorische Element vorbereitet wurden; verweist darauf, dass die Berechtigung von Empfängerländern zum Empfang zusätzlicher Mittel anhand einer Reihe von Kriterien bewertet wurde, von denen nur ein Kriterium im direkten Zusammenhang mit den Millennium-Entwicklungszielen steht; hegt starke Befürchtungen, dass die „Profile“ der Europäischen Kommission den APRM-Prozess auszuhöhlen drohen; ersucht die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat über die Folgemaßnahmen und die Ausführung dieser Mittel zu konsultieren und zu informieren, um sicherzustellen, dass sie für Governance-Initiativen, zur Unterstützung der AU-Governance-Agenda und für den APRM-Prozess bereitgestellt werden;

33.

fordert, dass sich der Dialog im Rahmen der Partnerschaft für demokratische Staatsführung und Menschenrechte auch auf die Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen erstreckt und dabei bewährte Praktiken des nationalen und internationalen Rechts prüft, einschließlich der Tätigkeit der internationalen Strafgerichtshöfe in Sierra Leone und Ruanda;

Handel, wirtschaftliche Entwicklung und regionale Integration

34.

ist der Ansicht, dass, was die Partnerschaft in den Bereichen Handel und regionale Integration anbelangt, der Ausbau des Handels unter den richtigen Bedingungen eine wesentliche Triebkraft für das wirtschaftliche Wachstum darstellen kann, vorausgesetzt, die Handelspolitik ist mit den entwicklungspolitischen Zielvorgaben kohärent; begrüßt daher die Ziele dieser Partnerschaft, die regionale Integration in Afrika zu unterstützen und die Handelskapazitäten des Kontinents zu stärken;

35.

erwartet einen schnellen Abschluss der Entwicklungsrunde von Doha der Welthandelsorganisation (WTO), besteht aber darauf, dass diese vom Grundsatz her eine „Entwicklungsrunde“ bleiben muss, die die Integration der afrikanischen Nationen in die Weltwirtschaft, den effektiven Abbau von handelsverzerrenden Agrarbeihilfen und die Abschaffung der Exportsubventionen in der Landwirtschaft fördert;

36.

ist der Ansicht, dass die Europäische Union afrikanische Staaten unterstützen sollte, um die Selbstversorgung ihrer Landwirtschaft sicherzustellen und grundlegende Dienstleistungen und gefährdete einheimische Industriezweige zu fördern;

37.

fordert, dass die endgültigen WPA, die mit afrikanischen Staaten unterzeichnet werden, in erster Linie ein Entwicklungsinstrument darstellen müssen, das die unterschiedliche Entwicklungsfähigkeit und das unterschiedliche Entwicklungsniveau der einzelnen Begünstigten berücksichtigt;

38.

unterstreicht, dass WPA die regionale afrikanische Integration unterstützen und nicht unterminieren sollten; unterstützt die Bemühungen der AU um eine Stärkung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften als wichtigste Bausteine für die regionale Integration des Kontinents;

39.

besteht darauf, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung einlösen, bis 2010 jährlich mindestens 2 000 Millionen Euro in Form einer echten handelsbezogenen Hilfe, deren größter Teil Afrika zufließen muss, bereitzustellen; ruft zu einer rechtzeitigen Festlegung und Bereitstellung des Anteils an den Mitteln aus dem Programm „Aid for Trade“ auf; unterstreicht, dass es sich bei diesen Mitteln um zusätzliche Ressourcen und nicht um eine einfache Umverteilung von EEF-Mitteln handeln sollte;

40.

fordert, dass im Rahmen dieser Partnerschaft die weiter gefasste Handelshilfen-Agenda in Betracht gezogen wird, einschließlich Infrastrukturentwicklung, Förderung der Unternehmensentwicklung und besserer Rechtssetzung, wozu Ursprungsregeln, die einfacher und anwenderfreundlicher sind, gehören;

41.

fordert, dass im Rahmen dieser Partnerschaft auch wirtschaftliche Aspekte behandelt werden, die, auch wenn sie nicht handelsbezogen sind, wichtige Konsequenzen für die afrikanischen Volkswirtschaften haben, wie beispielsweise dringend erforderliche Maßnahmen zur Unterbindung der illegalen Kapitalflucht und zur Förderung der internationalen Regulierung von Steueroasen;

42.

fordert die Gemeinsame Strategie zur Anerkennung und Unterstützung der Rolle der Migranten und Diaspora zugunsten der Entwicklung ihrer Heimatländer durch die Erleichterung ihrer Investitionen in diesen Ländern und durch eine Reduzierung der Überweisungskosten;

Schlüsselfragen der Entwicklung

43.

stellt im Hinblick auf die Partnerschaft für die Millenniums-Entwicklungsziele fest, dass es selbst mit mehr und besserer Hilfe schwierig sein dürfte, diese Ziele zu erfüllen, und fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union deshalb auf, an den Verpflichtungen festzuhalten, die sie kürzlich auf der Doha-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung sowie im Rahmen des Hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Accra im Hinblick auf den Umfang ihrer Hilfe, Kohärenz der Politik, Eigenverantwortung, Transparenz und Arbeitsteilung zwischen den Gebern abgegeben haben;

44.

verweist darauf, dass Gesundheit sowie Grundschul- und höhere Schulbildung wichtige Katalysatoren für das Erreichen der MDG darstellen; fordert die afrikanischen Länder daher auf, diesen Bereichen in ihren Strategien zur Verringerung der Armut Vorrang einzuräumen; fordert die Partnerschaft auf, mit Blick auf die Verpflichtung der Europäischen Kommission, mindestens 20 % des Hilfebudgets der Europäischen Gemeinschaft in diesen Sektoren einzusetzen, eine solche Entwicklung zu fördern; fordert die Kommission auf, diese Verpflichtung auf den EEF auszudehnen; verweist darauf, dass alle Anstrengungen in dieser Hinsicht auch Personen mit Behinderungen einschließen sollten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der ersten Sitzung der Gemeinsamen Expertengruppe und ruft die beteiligten Interessengruppen auf zu gewährleisten, dass es im kommenden Jahr Fortschritte geben wird;

45.

fordert die Europäische Kommission auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Gesundheitsbereich in Bezug auf die Schlussfolgerungen und die Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes aus dem Bericht „Entwicklungshilfe der EG für die Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara“ vom Januar 2009; unterstreicht die Bedeutung einer Erhöhung der Entwicklungshilfe der Europäischen Kommission für den Gesundheitssektor in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara während der 10. Halbzeitüberprüfung des EEF zur Förderung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Gesundheits-MDG;

46.

ruft die Mitgliedstaaten der AU und der Europäischen Union auf, der Nahrungsmittelsicherheit und Nahrungsmittelsouveränität in Afrika größere Bedeutung beizumessen und Schritte zur Unterstützung von Maßnahmen zur Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der afrikanischen Landwirtschaft zu unterstützen, insbesondere die Nahrungsmittelproduktion für lokale Märkte und die Schaffung von „Grüngürteln“ um die Städte;

47.

fordert die Mitgliedstaaten auf, das Thema der gerechten Verteilung des Reichtums aus der Ausbeutung der Naturressourcen in ihre Diskussionen im Rahmen der EU- Gemeinsamen Strategie aufzunehmen; besteht darauf, dass die Einnahmen der Staaten aus den Naturressourcen gerechter verteilt werden und vorrangig zur Befriedigung der Grundbedürfnisse ihrer Bevölkerungen genutzt werden, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt, und so zur Verwirklichung der MDG beizutragen;

48.

hält es für bedenklich, dass die vorangegangene Zeit des Rekordwachstums in Afrika durch die weltweite Wirtschaftskrise umgekehrt wird, und unterstreicht, dass der Kontinent im Ergebnis sinkender Warenpreise, geringerer Investitionsströme, finanzieller Instabilität und sich verringender Kapitalüberweisungen um Jahrzehnte zurückgeworfen werden könnte;

Weitere Aspekte der Strategie

49.

erinnert daran, dass die Industrieländer die Hauptverantwortung für den Klimawandel tragen, dessen negative Auswirkungen jedoch vor allem in den Entwicklungsländern zu spüren sind; vertritt daher mit Nachdruck den Standpunkt, dass neue Mittel erforderlich sind, wenn vermieden werden soll, dass afrikanische Länder gezwungen sind, einen unverhältnismäßig hohen Preis für die Anpassung an den Klimawandel und die Eindämmung seiner Auswirkungen zu zahlen; unterstützt ferner die auf der UN-Klimakonferenz zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Dezember 2008 in Poznan veröffentlichte Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und Afrika zum Klimawandel;

50.

fordert im Bereich der Partnerschaft für Migration und Beschäftigung eine gerechte und praktikable Lösung für das Problem die Abwanderung der Intelligenz, wodurch viele afrikanische Staaten zahlreiche qualifizierte Arbeitskräfte, die vor allem aus dem Gesundheitssektor abwandern, verlieren;

51.

fordert dazu auf zu verhindern, dass mit dem neuen „Blue Card“-System der Europäischen Union qualifizierte Arbeitskräfte aus Entwicklungsländern in Sektoren, in denen in diesen Ländern Arbeitskräftemangel herrscht, abgezogen werden, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung;

52.

fordert die Europäische Kommission auf, mithilfe der EU-Afrika-Partnerschaft afrikanische Länder bei der Anwendung der Flexibilitäten der Doha-Erklärung zum Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPs) und zur öffentlichen Gesundheit zu unterstützen, um den Zugang zu erschwinglichen lebenswichtigen Arzneimitteln in Afrika zu ermöglichen;

53.

fordert beide Seiten auf, im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Partnerschaft durch Intensivierung der Zusammenarbeit bei der technologischen Entwicklung und beim Technologietransfer vor allem in Bezug auf Telefondienste und das Internet die Überwindung der digitalen Kluft anzustreben;

54.

erwartet, dass die Gemeinsame Strategie besondere Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeiten für Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen in Afrika ergreift, da diese Gruppen in Entwicklungsländern besonders großen Problemen gegenüberstehen;

55.

betont, dass die Europäische Union und Afrika, wenn die Gemeinsame Strategie „über die Grenzen Afrikas hinausgehen“ soll, in internationalen Foren und im Rahmen multilateraler Verhandlungen zu Themen wie Handel, Menschenrechte und Klimawandel enger zusammenarbeiten und sich dafür einsetzen müssen, dass internationale Organisationen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und die WTO demokratischer und repräsentativer werden und Afrika die Möglichkeit bekommt, einen Einfluss auszuüben, der seiner Größe und seinem Status entspricht;

56.

fordert die EU-Institutionen erneut zur Schaffung eines spezifischen Finanzierungsinstruments zur Umsetzung der Gemeinsamen Strategie und zur deutlichen, vorhersehbaren und planbaren Zentralisierung aller vorhandenen Finanzierungsquellen auf; wirft die Frage auf, inwieweit die Gemeinsame Strategie ohne neue Mittel oder eine Umschichtung vorhandener Mittel ihre hochfliegenden Ambitionen erfüllen oder einen echten Mehrwert schaffen wird;

57.

appelliert an die Regierungen der Staaten der Europäischen Union und Afrikas, ihre Bevölkerung wirksamer und regelmäßiger über die Maßnahmen und Erfolge der Gemeinsamen Strategie zu informieren und sich um eine breitere Berichterstattung in den Medien zu bemühen;

Ausblick

58.

sieht mit Interesse einer sachdienlichen Einbeziehung des Europäischen Parlaments und des Panafrikanischen Parlaments sowie der Organisationen der Zivilgesellschaft und der kommunalen Behörden ausgehend von den Erfahrungen des EU-Afrika-Gipfels am 8. und 9. Dezember 2007 in Lissabon in die Vorbereitungen zum dritten Afrika-EU-Gipfel 2010 und der aktiven Teilnahme beider Parlamente am Gipfel selbst entgegen;

59.

fordert die Kommissionen und Präsidentschaften der Europäischen Union und der Afrikanischen Union auf, dem oben genannten Vorschlag zur Verstärkung der parlamentarischen Beteiligung an der Umsetzung und Überwachung der Gemeinsamen Strategie zuzustimmen;

60.

beabsichtigt, innerhalb des Europäischen Parlaments für die erforderliche Abstimmung und Synergie zwischen allen seinen Gremien zu sorgen, um die Umsetzung und Überwachung der Gemeinsamen Strategie zu unterstützen; verweist in diesem Zusammenhang erneut auf seine Absicht, seine Ad-hoc-Delegation für die Beziehungen zum Panafrikanischen Parlament in eine eigenständige interparlamentarische Delegation zu verwandeln;

*

* *

61.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union, dem Wirtschafts-, Sozial- und Kulturausschuss der Afrikanischen Union, der Kommission der Afrikanischen Union, dem Exekutivrat der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, dem AKP-Ministerrat sowie der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.


(1)  ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 633.

(2)  ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 475.

(3)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(4)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.

(5)  ABl. L 378, vom 27.12.2006, S. 41.

(6)  Verordnung (EG, Euratom) des Rates Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).