25.3.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 76/54


Donnerstag, 19. Februar 2009
Jahresbericht 2007 über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

P6_TA(2009)0074

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2007, der dem Europäischen Parlament gemäß Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde (2008/2241(INI))

2010/C 76 E/12

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 21 des EU-Vertrags,

in Kenntnis des Jahresberichts 2007 des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der dem Europäischen Parlament gemäß Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) vorgelegt wurde,

unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat vom 12. und 13. Dezember 2003 angenommene Europäische Sicherheitsstrategie (ESS),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. April 2005 (2), 2. Februar 2006 (3), 23. Mai 2007 (4) und 5. Juni 2008 (5) zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den Hauptaspekten und grundlegenden Optionen der GASP,

gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0019/2009),

A.

in der Erwägung, dass eine klare Definition der gemeinsamen Interessen der Europäischen Union für die Verwirklichung der Ziele der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union und insbesondere ihrer GASP von wesentlicher Bedeutung ist,

B.

in der Erwägung, dass die Europäische Union immer, wenn sie geschlossen und einmütig aufgetreten ist, beträchtliche Autorität genoss, greifbare Ergebnisse erzielte und einen erheblichen Einfluss auf die Geschehnisse ausübte, der dem Umfang ihrer wirtschaftlichen Macht entsprach,

C.

in der Erwägung, dass die GASP, die inzwischen auf einem breiten Spektrum an bewährten und einsatzfähigen Instrumenten beruht, in eine neue Phase eintritt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass dem strategischen Denken und nach Prioritäten gestaffelten Maßnahmen verstärktes Gewicht zukommt,

D.

in der Erwägung, dass die Europäische Union vor allem die außenpolitischen Instrumente benötigt, die im Vertrag von Lissabon vorgesehen sind, damit sie weltweit die Wirksamkeit und die Konsistenz ihrer Maßnahmen verbessern kann; in der Erwägung, dass dennoch alle praktischen Möglichkeiten, die die derzeit geltenden Verträge bieten, im Verein mit einem starken gemeinsamen politischen Willen genutzt werden sollten, um die institutionelle Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union zu stärken,

E.

in der Erwägung, dass Rat und Kommission bereits Maßnahmen zur Förderung einer stärkeren Synergie und Konsistenz untereinander getroffen haben; in der Erwägung, dass das Parlament daher ähnliche Anstrengungen unternehmen sollte, um eine interne Aufsplitterung im Bereich Außenbeziehungen zu vermeiden,

Grundsätze

1.

bekräftigt, dass die GASP auf den Werten, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vertreten, insbesondere Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Würde des Menschen, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie Förderung des Friedens und eines wirksamen Multilateralismus, beruhen und sich an ihnen orientieren muss;

2.

unterstreicht, dass die Europäische Union die GASP nutzen muss, um für die gemeinsamen Interessen ihrer Bürger einzutreten, einschließlich ihres Rechts, in Frieden und Sicherheit in einer sauberen Umwelt zu leben und einen diversifizierten Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen wie Energie zu haben;

3.

ist der festen Überzeugung, dass das Handeln der Europäischen Union nur dann Wirkung zeigt, wenn sie mit einer Stimme spricht, mit den geeigneten Instrumenten ausgestattet ist, enger mit der UNO zusammenarbeitet und wenn sie eine ausdrückliche demokratische Legitimierung besitzt, die auf einer durch Informationen gestützten Kontrolle durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente beruht, die auf ihren entsprechenden Ebenen und in Übereinstimmung mit ihren Mandaten agieren; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Mitglieder der Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung der nationalen Parlamente vom Europäischen Parlament eingeladen werden sollten, regelmäßig mit ihm zusammenzutreffen, um auf der Grundlage geeigneter Analyseinstrumente und -methoden die wichtigsten Entwicklungen in der GASP eingehend zu prüfen; vertritt die Auffassung, dass erneut Anstrengungen unternommen werden sollten, um die EU- Bürger für die GASP zu sensibilisieren;

4.

ist ferner der Ansicht, dass die Strukturen und der Aufbau des Parlaments überprüft werden sollten, um alle Fachkenntnisse im Bereich der GASP zu bündeln und besser zu nützen, damit es einen wirksameren und kohärenteren Beitrag zur Entwicklung einer in höherem Maße strategischen und demokratischen GASP leisten kann;

Haushaltsaspekte

5.

bedauert, dass der Haushalt der GASP erheblich unterfinanziert ist, und verweist darauf, dass die GASP nur dann glaubwürdig ist und den Erwartungen der Unionsbürger gerecht wird, wenn sie die Mittel erhält, die ihren allgemeinen und konkreten Zielen entsprechen;

6.

begrüßt die Tatsache, dass regelmäßige Beratungssitzungen zwischen dem Parlament und dem Ratsvorsitz zu Themen der GASP abgehalten werden, wie in der oben genannten Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt; betont jedoch, dass diese Sitzungen als Gelegenheit betrachtet werden sollten, einen Meinungsaustausch über den absehbaren Bedarf, die geplanten Maßnahmen im Bereich der GASP und mittel- und langfristige Strategien der Europäische Union in Drittstaaten zu führen;

7.

hält es für wünschenswert, dass der Rat mehr Informationen über die Maßnahmen zur Verfügung stellt, die aus dem Haushalt des Rates oder über den ATHENA-Mechanismus finanziert werden, und insbesondere darüber, wie die betroffenen Mittel die Mittel für GASP-Maßnahmen aus dem EU-Haushalt ergänzen;

8.

fordert, dass der Haushalt für die GASP für die Haushalts- und Entlastungsbehörde vollkommen transparent ist; bekräftigt seine Besorgnis über die Praxis der Übertragung von nicht verwendeten Mitteln aus dem GASP-Kapitel und fordert die Kommission auf, das Parlament rechtzeitig über interne Übertragungen zu unterrichten, insbesondere da die meisten betroffenen GASP-Missionen, nicht zuletzt von EUMM, der EU-Beobachtermission in Georgien, oder EULEX, der Mission zur Stützung des Rechtsstaats im Kosovo, politisch nicht unumstritten sind und Krisen betreffen, über die in der Öffentlichkeit viel berichtet wird;

Der Jahresbericht des Rates über die GASP 2007

9.

nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bericht des Rates zum ersten Mal systematisch auf die Entschließungen des Parlaments eingeht; bedauert jedoch, dass der Rat weder einen echten Dialog über die Positionen des Parlaments eingeleitet hat noch auf die Entschließungen Bezug nimmt, die in operationellen Dokumenten wie in gemeinsamen Maßnahmen oder Gemeinsamen Standpunkten enthalten sind;

10.

ist der Auffassung, dass sich der Jahresbericht des Rates nicht darauf beschränken sollte, eine erschöpfende Liste der durchgeführten Maßnahmen vorzulegen, sondern die Gelegenheit bieten sollte, einen Dialog mit dem Parlament einzuleiten, der darauf abzielt, einen verstärkt strategischen Ansatz in der GASP zu entwickeln, der darauf beruht, die wichtigsten anstehenden Probleme zu bestimmen sowie Prioritäten und Ziele für künftige Maßnahmen festzulegen;

11.

fordert den Rat deshalb auf, das Grundkonzept und die konkrete Form des Berichts zu überdenken, damit gewährleistet ist, dass der Bericht eine gründliche Bewertung der Politik der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten oder regionalen Blöcken und die Reaktion der Union auf humanitäre und Sicherheitskrisen sowie konkrete Vorschläge für künftige Maßnahmen enthält;

Eine neue transatlantische Agenda

12.

ist der Auffassung, dass die kommenden Monate der Europäischen Union die einzigartige Chance bieten, mit der neuen US-Regierung eine neue transatlantische Agenda auszuarbeiten, die strategische Fragen von gemeinsamem Interesse umfasst wie eine neue integrativere und wirksamere Weltordnung auf der Grundlage stärkerer multilateraler Organisationen, die Finanzkrise, die Schaffung einer neuen Reihe euro-atlantischer Einrichtungen sowie eines echten und umfassenden transatlantischen Marktes, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, die Energiesicherheit, die Förderung eines dauerhaften Friedens im Nahen Osten, die Lage im Iran, im Irak und in Afghanistan, den Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität, die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung sowie die Millenniumentwicklungsziele;

Querschnittsthemen der GASP

13.

ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt der GASP weiter auf der Verteidigung der Menschenrechte, der Förderung von Frieden und Sicherheit in der Nachbarschaft Europas sowie weltweit, der Unterstützung eines wirksamen Multilateralismus und der Einhaltung des Völkerrechts, dem Kampf gegen den Terrorismus, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Abrüstung, dem Klimawandel und der Energiesicherheit liegen sollte, da diese Probleme die größte Herausforderung für unseren Planeten darstellen und deshalb unmittelbare Anliegen der Unionsbürger sind;

14.

unterstreicht im Zusammenhang mit der Entführung und Ermordung von Geiseln durch islamische Terroristen, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination der Politik der Terrorismusbekämpfung zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den Vereinigten Staaten und der NATO notwendig ist, die insbesondere darauf abzielt, die Wirksamkeit von Rettungsmaßnahmen zu erhöhen, die gestartet werden, um den Geiseln das Leben zu retten;

15.

fordert den Rat auf, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments bezüglich der Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik entschlossen umzusetzen, insbesondere durch ein geschlossenes Auftreten der Europäischen Union bei Verhandlungen mit Energieversorgern und Transitländern, die Verteidigung von gemeinsamen EU-Interessen, die Entwicklung einer effizienten Energiediplomatie, die Schaffung wirksamerer Krisenreaktionsmechanismen und schließlich durch die Diversifizierung der Energielieferungen, den nachhaltigen Einsatz von Energie und die Entwicklung erneuerbarer Energieträger;

16.

begrüßt, dass bei der gegenwärtigen Überprüfung der ESS neue sicherheitspolitische Herausforderungen berücksichtigt werden wie die Energiesicherheit, der Klimawandel und die Netzsicherheit und dass darauf abgezielt wird, die Umsetzung der Strategie an sich zu verbessern; nimmt in diesem Zusammenhang die vom Rat, dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten in Gang gesetzte Debatte über die Zukunft der europäischen Sicherheit zur Kenntnis; betont, dass diese Diskussionen keineswegs eine radikal neue Struktur anstreben, sondern unter Einbeziehung der Europäischen Union, Russlands, der Vereinigten Staaten und der Mitgliedstaaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die nicht der Europäischen Union angehören, auf den Errungenschaften und Werten der Europäischen Union aufbauen sollten, wie sie in Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union zum Ausdruck gebracht werden und in der Schlussakte von Helsinki und der Pariser Charta verankert sind;

17.

ist auch der Auffassung, dass der Krieg in Georgien wieder einmal zeigt, dass die Europäische Union im Rahmen der Überprüfung der ESS eine präventive Diplomatie weiterentwickeln muss, die durch angemessene Krisenpräventionsinstrumente, insbesondere das Stabilitätsinstrument, Notfallplanung und verlässliche langfristige Finanzierung, unterstützt wird, und dass die Kapazitäten und Erfahrungen der Europäischen Union bei der Bewältigung von Notfällen und Krisen umfassend genutzt werden müssen;

Wichtigste Sicherheitsbelange der Europäischen Union

Westliche Balkanstaaten

18.

verweist darauf, dass die Konsolidierung des Kosovo nach der Entscheidung über die Statusfrage von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung von Stabilität in den westlichen Balkanstaaten ist; begrüßt deshalb die Einigung, die am 26. November 2008 im UN-Sicherheitsrat erzielt worden ist und die die Entsendung von EULEX in den gesamten Kosovo ermöglicht hat, und fordert den Rat auf, in Zusammenarbeit mit der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo eine eindeutige Aufgabenteilung und eine reibungslose Übergabe zwischen beiden Missionen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen; fordert EULEX auf, rasch Ergebnisse im Bereich der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Verfolgung von Personen, die wegen Kriegsverbrechen angeklagt sind, zu erzielen; bringt seine Unterstützung für die Arbeit des EU-Sonderbeauftragten im Kosovo zum Ausdruck und fordert ihn auf, seinem Mandat weiterhin gerecht zu werden und einen Geist der pragmatischen Zusammenarbeit zwischen den Behörden in Priština und den Behörden in Belgrad zu fördern, der den serbischen Gemeinschaften im Kosovo zugute kommt;

19.

bekräftigt erneut, dass es Ziel der Europäischen Union ist, dass Bosnien und Herzegowina ein stabiles, friedliches und multiethnisches Land bleibt, das sich unwiderruflich auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft befindet; fordert die politische Führung von Bosnien und Herzegowina auf, das am 8. November 2008 getroffene Übereinkommen umzusetzen, um die noch ausstehenden Ziele und Bedingungen, die vom Rat für die Umsetzung des Friedens betreffend den Übergang vom Büro des Hohen Vertreters zum Büro des EU-Sonderbeauftragten bis Mitte 2009 festgesetzt wurden, rasch zu erfüllen; bringt seine Besorgnis über das mögliche Ende des Engagements der internationalen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina zum Ausdruck; ist der Auffassung, dass das internationale Engagement nur mit dem umfassenden Einverständnis der bosnischen Behörden beendet werden darf und erst dann, wenn Bosnien und Herzegowina ein stabiler Staat mit ordnungsgemäß funktionierenden Institutionen ist;

Östliche Partnerschaft

20.

wiederholt seine Überzeugung, dass den Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik verstärkt Anreize für Reformen geboten werden müssen, und vertritt die Auffassung, dass die jüngste Krise im Südkaukasus eindeutig gezeigt hat, dass eine stärkere Präsenz der Europäischen Union in ihren östlichen Nachbarstaaten erforderlich ist; unterstützt deshalb den von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 3. Dezember 2008 über eine Östliche Partnerschaft verfolgten Ansatz (KOM(2008)0823), der auf Folgendes abzielt: Schaffung einer umfassenden und echten Freihandelszone, schrittweise Beseitigung aller Hindernisse, die der Freizügigkeit von Personen im Wege stehen (einschließlich der Einführung des visafreien Reiseverkehrs in letzter Konsequenz) sowie Zusammenarbeit in allen Sicherheitsfragen, einschließlich der Energiesicherheit; vertritt die Auffassung, dass die Östliche Partnerschaft und die Schwarzmeerzusammenarbeit einander verstärken sollten und dass somit ein Raum des Friedens, der Sicherheit, der Stabilität und der Achtung der territorialen Unversehrtheit geschaffen werden könnte; ist der Auffassung, dass diese Partnerschaft flankiert werden sollte durch eine Verdoppelung der EU-Finanzhilfe und eine starke politische Dimension, die auf jeden Fall auch EURONEST, die vorgeschlagene gemeinsame parlamentarische Versammlung aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Parlamente der Nachbarschaftsstaaten, einschließen sollte;

21.

unterstützt die Entscheidung des Rates, wieder Kontakte zu den Staatsorganen in Belarus aufzunehmen, gleichzeitig aber den Dialog mit allen demokratischen Kräften fortzusetzen, sofern die belarussischen Staatsorgane positiv auf dieses Angebot reagieren und spürbare Fortschritte in der Achtung der demokratischen Werte, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erkennen lassen; ist der Auffassung, dass auf dieser Grundlage eine schrittweise durchgeführte Zusammenarbeit, die an strenge Bedingungen geknüpft ist, entwickelt werden sollte und dass Belarus allmählich in die Östliche Partnerschaft eingebunden werden sollte; fordert die Kommission und den Rat auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen einzuleiten, um die Visaverfahren für belarussische Bürger zu erleichtern, einschließlich der Senkung der Gebühren für die Einreise in den Schengen-Raum;

Georgien

22.

würdigt den französischen Ratsvorsitz dafür, dass er gewährleistet hat, dass die Europäische Union eine Schlüsselrolle bei der Beendigung des Krieges in Georgien gespielt hat; fordert die Union und insbesondere ihren Sonderbeauftragten für die Krise in Georgien auf, für den Grundsatz der territorialen Unversehrtheit Georgiens und die Achtung der Minderheiten einzutreten und sich darum zu bemühen, eine Einigung herbeizuführen, die wirksame Mechanismen für die sichere Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge sowie eine effiziente Überwachung der Sicherheit in der Region gewährleistet;

23.

fordert den Rat dringend auf, auf der umfassenden Durchführung des Waffenstillstandsabkommens zu bestehen und sicherzustellen, dass die EU-Beobachter – gemäß dem EUMM-Mandat – uneingeschränkten Zugang zu allen vom Konflikt betroffenen Gebieten erhalten; hält es für sehr wichtig, regelmäßig und umfassend über die Berichte, die die EUMM erstellt, informiert zu werden;

24.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union andere potentielle Konflikte in diesem Teil der EU-Nachbarschaft aufmerksam verfolgen und sich für eine Lösung dieser Konflikte einsetzen sollte, auch durch die Herstellung von Kontakten und die Schaffung von Möglichkeiten der Kommunikation mit allen wichtigen regionalen Akteuren; betont in diesem Zusammenhang, dass eine enge Zusammenarbeit mit der Türkei auf den Weg gebracht werden sollte;

Russland

25.

ist der Auffassung, dass die Partnerschaft der Europäischen Union mit Russland auf einer kohärenten Strategie und der klaren Verpflichtung beider Seiten beruhen muss, in uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der von ihnen abgeschlossenen bilateralen und multilateralen Abkommen zu handeln; betont im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 1. September und vom 15./16. Oktober 2008, dass Russland den Verpflichtungen nachkommen muss, die es in den Vereinbarungen vom 12. August und vom 8. September 2008 eingegangen ist; ist deshalb davon überzeugt, dass die Einwilligung Russlands, internationale Beobachter zuzulassen, die die Lage in Südossetien und Abchasien verfolgen, sowie seine uneingeschränkte Erfüllung der Bedingungen des Sechspunkteplans für die Normalisierung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland notwendig sind; vertritt ferner die Ansicht, dass eine strategische Partnerschaft nur dann möglich ist, wenn die Werte der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtstaatlichkeit allen gemeinsam sind und in vollem Umfang geachtet werden; fordert den Rat auf, diese Werte in den Mittelpunkt der laufenden Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland zu stellen;

Naher Osten

26.

bedauert die Zuspitzung der Lage im Nahen Osten und die hohe Zahl an zivilen Opfern, die der bewaffnete Konflikt im Gazastreifen fordert, wozu noch das Fehlen echter Fortschritte im Friedensprozess kommt; gibt zu bedenken, dass die in der Konferenz von Annapolis von 2007 gesetzt Frist abläuft, und ist überzeugt davon, dass eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit dem Annapolis-Prozess zusätzliche Impulse verleihen kann; ist der Auffassung, dass die Europäische Union ein starkes und deutlich sichtbares politisches Engagement in der Region zeigen sollte, das den von ihr zur Verfügung gestellten Finanzmitteln entspricht, insbesondere im Hinblick auf die Lösung der dramatischen humanitären Krise im Gazastreifen; fordert den Rat auf, seine Bemühungen um einen dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen gemäß der Resolution des UN-Sicherheitsrates 1860/2009 fortzusetzen und damit in Absprache mit anderen regionalen Akteuren die Einleitung von Friedensverhandlungen zwischen Israel und dem palästinensischen Volk zu ermöglichen; fordert den Rat auf, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie ein dauerhafter Frieden in der Region gefördert werden kann, einschließlich der Entsendung einer ESVP-Mission;

27.

begrüßt die Absicht des Rates, das Mandat der EU-Polizeimission in den palästinensischen Gebieten zu verlängern, und ist der Auffassung, dass nach wie vor eine stärkere Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Polizei erforderlich ist; nimmt ferner die Entscheidung des Rates zur Kenntnis, das Mandat der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Rafah zu verlängern, sowie seine Entschlossenheit und Bereitschaft, die Mission wiederaufzunehmen; ist der Auffassung, dass diese Entschlossenheit zu konkreten Initiativen führen sollte, durch die die Freizügigkeit in den palästinensischen Gebieten wiederhergestellt wird;

Union für den Mittelmeerraum

28.

begrüßt die Fortschritte, die auf der Europa-Mittelmeer-Ministertagung in Marseille vom 3. und 4. November 2008 bei der weiteren Festlegung des institutionellen Rahmens der Union für den Mittelmeerraum erzielt wurden; ist der Auffassung, dass Menschenrechte, Frieden, Sicherheit und Entwicklung im Mittelmeerraum nicht getrennt von anderen Fragen gewährleistet werden können; betont, dass der politische und kulturelle Dialog, die wirtschaftlichen Beziehungen, die Steuerung der Migrationsströme, Umweltpolitik und Sicherheit – einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus – alle einen wichtigen Teil der Europa-Mittelmeeragenda ausmachen müssen; fordert den Rat und die Kommission auf, der Türkei eine wichtige und angemessene Rolle in der Union für den Mittelmeerraum zuzuweisen; hält es für wesentlich, dass die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer in die Struktur der Union für den Mittelmeerraum einbezogen wird, um deren parlamentarische Dimension zur Geltung zu bringen;

Mittlerer Osten

29.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union ihr Engagement im Irak verstärken und in Zusammenarbeit mit der irakischen Regierung und den Vereinten Nationen den Prozess der Entwicklung demokratischer Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte sowie den Prozess der Aussöhnung nicht nur innerhalb des Irak, sondern auch zwischen dem Land und seinen Nachbarn unterstützen sollte; begrüßt die Ausweitung der integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission der EU für Irak (EUJUST LEX) und die Fortschritte bei der Vorbereitung des allerersten Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Irak;

30.

fordert die Europäische Union auf, effizientere und umfassende Beziehungen zum Iran zu entwickeln, in deren Rahmen nicht nur die Atomfrage behandelt wird, sondern auch Handel und Zusammenarbeit im Energiebereich, regionale Stabilität und nicht zuletzt auch verantwortungsbewusste Staatsführung und Achtung der Menschenrechte;

31.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union einen neuen Ansatz in Afghanistan verfolgen und sich mit der neuen US-Regierung abstimmen sollte, um den Weg für Verhandlungen zwischen der afghanischen Regierung und denjenigen Gruppen zu bereiten, die gewillt sind, die Verfassung anzuerkennen und sich von der Gewalt abzuwenden; stellt fest, dass sich die Unterstützung mehr auf Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsbewusste Staatsführung, die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen – mit besonderem Augenmerk auf dem Gesundheitswesen – sowie wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, auch mittels der Förderung echter Alternativen zur Opiumproduktion, konzentrieren sollte;

32.

ist besorgt über die Zuspitzung der Sicherheitslage in Afghanistan; bekräftigt, dass es dringend erforderlich ist, institutionelle Hindernisse aus dem Weg zu räumen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der NATO zu verbessern und damit die Operationen der EU-Polizeimission in Afghanistan (EUPOL) zu erleichtern; ist der Auffassung, dass die Europäische Union und die USA ihre jeweiligen Initiativen auf dem Gebiet der Polizeireform besser koordinieren sollten; begrüßt die Zusage der Mitgliedstaaten, das EUPOL-Personal aufzustocken, und fordert eine rasche Bereitstellung der zusätzlichen Kräfte; ist überzeugt, dass der Erfolg der Operation für die Zukunft des transatlantischen Bündnisses von sehr großer Bedeutung ist und dass sich die Mitgliedstaaten deshalb verstärkt für Stabilität in Afghanistan einsetzen sollten;

Afrika

33.

fordert den Rat auf, die im Hinblick auf Afrika anstehende Agenda auszuweiten, die ein breiteres Spektrum von Maßnahmen als derzeit umfassen sollte, und diesen Punkt zu einer Priorität im Rahmen der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union zu machen;

34.

ist der Auffassung, dass die Unterstützung der Europäischen Union für die UNO im Osttschad nach wie vor wichtig ist, da sie Teil einer die ganze Region umfassenden Lösung für Darfur ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz der Einsatzkräfte der Europäischen Union im Tschad (EUFOR-Tschad) wie geplant ausläuft und dass die Operationen an eine UN-geführte Mission übergeben werden; fordert den Rat auf, eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten und in koordinierter Weise zu prüfen, wie die Europäischen Union die gegenwärtig überlastete UN-Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze bei der Bereitstellung der UN-Mission unterstützen kann;

35.

ist zutiefst beunruhigt über die katastrophale humanitäre Situation in Somalia; fordert die Europäische Union auf, zu prüfen, wie sie in enger Abstimmung mit der Afrikanischen Union die UN dabei unterstützen kann, diese Probleme im sicherheitspolitischen, politischen und humanitären Bereich rasch anzugehen; weist auf die wachsende Gefahr hin, die durch Piraterie vor der somalischen Küste droht, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Europäischen Union, eine ESVP-Operation auf See zu starten;

36.

ist besorgt über die Eskalation der Gewalt und des Konflikts in der Demokratischen Republik Kongo, die zu einer schweren humanitären Krise führen kann; fordert alle betroffenen Seiten, einschließlich der Regierungstruppen, auf, den Einsatz willkürlicher Gewalt und die Menschenrechtsverstöße gegenüber der Zivilbevölkerung einzustellen, die Friedensverhandlungen wiederaufzunehmen, die in Goma und Nairobi eingeleitet worden waren, und das von der Nationalversammlung der Demokratischen Republik Kongo verabschiedete Programm anzunehmen; vertritt die Ansicht, dass das Engagement der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo über die von der EU-Mission im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors (EUSEC DR Kongo) und der EU-Polizeimission (EUPOL DR Kongo) bereitgestellte technische Hilfe hinausgehen und dazu führen muss, dass die UNO-Friedensmission, die bisher offensichtlich nicht in der Lage war, der Gewalt ein Ende zu bereiten, konkret unterstützt wird;

Asien

37.

begrüßt den deutlichen Rückgang der Spannungen im Gebiet der Meerenge von Taiwan sowie den laufenden Dialog zwischen Peking und Taipei über bilaterale Maßnahmen und die nicht unbedeutende Mitarbeit Taiwans in internationalen Organisationen; unterstützt nachdrücklich die Erklärung des Rates vom 19. September 2008, in der er erneut betont, dass er die Teilnahme Taiwans in spezialisierten multilateralen Foren unterstützt, einschließlich der Gewährung des Beobachterstatus, wenn eine Mitgliedschaft Taiwans nicht möglich ist;

38.

nimmt zur Kenntnis, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und China ständige Wachstumsziffern aufweisen und dass die menschlichen Kontakte in Umfang und Ausmaß zugenommen haben; ist gleichzeitig weiterhin zutiefst besorgt über die fehlende Bereitschaft der chinesischen Behörden, gegen eine ganze Reihe von Menschenrechtsverstößen vorzugehen und sicherzustellen, dass das chinesische Volk seine grundlegenden Rechte und Freiheiten wahrnehmen kann; bringt in diesem Zusammenhang seine tiefe Enttäuschung über die Gründe zum Ausdruck, die die chinesische Regierung für ihre Entscheidung angeführt hat, das 11. Gipfeltreffen EU-China zu vertagen; stellt fest, dass ein neues Gipfeltreffen EU-China für die erste Jahreshälfte 2009 geplant ist, und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass zu diesem Anlass in allen Bereichen der Zusammenarbeit Fortschritte erzielt werden können;

39.

bedauert den Beschluss der chinesischen Regierung, die Gespräche mit den Vertretern des Dalai Lama abzubrechen, und erinnert sie an ihre nach den tragischen Ereignissen vom März 2008 vor den Olympischen Spielen gegebenen Zusicherungen; wiederholt seine Forderung an den Rat, einen Sondergesandten für Tibet betreffende Angelegenheiten zu ernennen, um die Lage aus der Nähe zu beobachten und die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen den Parteien zu erleichtern;

Lateinamerika

40.

verweist auf den Vorschlag, den es in seiner Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (6) gemacht hat und der dann in seinen Entschließungen vom 27. April 2006 (7) und 24. April 2008 (8) zu den Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik in Wien bzw. in Lima wiederaufgegriffen wurde, eine europäisch-lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit zu erstellen, die auf der Grundlage der UN-Charta die Ergreifung gemeinsamer politischer, strategischer und sicherheitspolitischer Maßnahmen und Initiativen ermöglicht; fordert Rat und Kommission auf, sich aktiv für die Verwirklichung dieses ehrgeizigen Ziels einzusetzen;

41.

begrüßt die Bemühungen um den Abschluss biregionaler Assoziierungsabkommen mit Lateinamerika, die die ersten derartigen Abkommen sind, die die Europäische Union abschließt;

*

* *

42.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem NATO-Generalsekretär, dem amtierenden OSZE-Vorsitzenden, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Vorsitzenden des Ministerausschusses des Europarates und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 573.

(3)  ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 59.

(4)  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 309.

(5)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0254.

(6)  ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.

(7)  ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.

(8)  Angenommene Texte P6_TA(2008)0177.