30.9.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 265/29 |
Donnerstag, 22. Oktober 2009
Sri Lanka
P7_TA(2009)0061
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu Sri Lanka
2010/C 265 E/07
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 18. Mai 2000 (1), vom 14. März 2002 (2) und vom 20. November 2003 (3) zu Sri Lanka, vom 13. Januar 2005 zu der jüngsten Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean (4), vom 18. Mai 2006 zur Lage in Sri Lanka (5) und vom 5. Februar 2009 zu Sri Lanka (6),
unter Hinweis auf die offenen Briefe des Europäischen Kommissars für Außenbeziehungen vom 16. Juni 2009 und vom 21. September 2009 zur Lage in Sri Lanka,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2009 zu Sri Lanka,
gestützt auf Artikel 122 seiner Geschäftsordnung,
A. |
in der Erwägung, dass alle im Norden von Sri Lanka ursprünglich von der Bewegung der Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE) besetzten Gebiete wieder zurückerobert worden sind; |
B. |
in der Erwägung, dass der 25 Jahre währende Konflikt, der 2009 mit der Niederlage der LTTE endete, über 90 000 Todesopfer gefordert hat; |
C. |
in der Erwägung, dass im Anschluss an die Beendigung des Konflikts über 250 000 tamilische Zivilisten zwecks Überprüfung und Neuansiedlung in Lagern festgehalten werden, hinsichtlich derer schwerwiegende Bedenken bezüglich Überfüllung und angemessenem Zugang zu sauberem Wasser, sanitären Anlagen und medizinischen Einrichtungen sowie bezüglich Mangel an Bewegungsfreiheit laut geworden sind; |
D. |
in der Erwägung, dass die Regierung humanitären Einrichtungen und Menschenrechtsorganisationen den Zugang zu den Lagern verweigert; |
E. |
in der Erwägung, dass die internationale Völkergemeinschaft weiterhin humanitäre Hilfe, einschließlich ausgebildeten Personals, zur Verfügung stellen muss; |
F. |
in der Erwägung, dass die Regierung von Sri Lanka bei der Berücksichtigung der Besorgnisse und Interessen ihrer tamilischen Bürger großzügig und proaktiv vorgehen und die 13. Änderung der Verfassung von Sri Lanka rasch und vollständig umsetzen, aber ferner auch fortgesetzte beträchtliche Dekonzentrationsmaßnahmen ergreifen muss, damit die tamilische Bevölkerung die Niederlage der LTTE ebenfalls als Befreiung wahrnimmt; |
G. |
in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage ohne Einbindung permanenter internationaler Beobachter, insbesondere von Organisationen des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK), höchstwahrscheinlich nicht verbessern wird; |
H. |
in der Erwägung, dass zahlreiche Journalisten, die über den Konflikt und die Situation in Sri Lanka nach dem Konflikt Bericht erstattet haben, Opfer von Gewalt und Einschüchterung geworden sind; |
I. |
in der Erwägung, dass die wirtschaftliche Erholung von Sri Lanka stark von ausländischen Direktinvestitionen sowie von der fortgesetzten Unterstützung der Europäischen Union abhängen wird; |
J. |
in der Erwägung, dass große Gebiete in den ehemaligen Konfliktzonen mit Antipersonenminen und anderen explosiven Kampfmittelrückständen kontaminiert sind; |
1. |
bedauert zutiefst, dass mehr als 250 000 Menschen immer noch in Lagern festgehalten werden, und fordert die Regierung von Sri Lanka auf, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, um eine schnelle Rückführung dieser Menschen in ihre Heimat zu organisieren und ihnen rasch humanitäre Hilfe zukommen zu lassen, ganz im Sinne ihrer Verpflichtung, alle unter ihrer Rechtshoheit stehenden Menschen zu schützen; betont die Notwendigkeit, dem IKRK und den spezialisierten UN-Gremien eine Schlüsselrolle zuzuweisen; |
2. |
fordert die Behörden von Sri Lanka auf, humanitären Organisationen freien Zugang zu den Lagern zu gewährleisten, damit diese den im Lager festgehaltenen Menschen die notwendige humanitäre Hilfe leisten können, insbesondere in Anbetracht des in Kürze im Norden des Landes einsetzenden Monsunregens; |
3. |
appelliert nachdrücklich an die Gesellschaft weltweit, weiterhin die Schirmherrschaft für humanitäre Hilfe zu übernehmen, um zu einem dauerhaften Frieden beizutragen und fordert die internationalen Geber auf, die Gewährung von Finanzmitteln für diese Lager an die Erfüllung der Wiederansiedlungsverpflichtungen zu knüpfen und ein zeitlich begrenztes Programm zur Unterstützung der Lager umzusetzen; |
4. |
fordert alle Tamilenführer auf, sich ernsthaft für eine politische Regelung einzusetzen und ein für alle Mal auf Terrorismus und Gewalt zu verzichten; |
5. |
betont, dass die Regierung von Sri Lanka dazu verpflichtet ist, bei Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der LTTE internationale Menschenrechtsnormen anzuwenden; |
6. |
erkennt an, dass Sri Lanka einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung und zum Schutze der Menschenrechte entwickelt hat; |
7. |
fordert die Regierung von Sri Lanka auf, Pläne für Versöhnung und regionale Dekonzentration auf den Weg zu bringen, wie in der Verfassung des Landes vorgesehen; |
8. |
fordert die Regierung von Sri Lanka dringend auf, Repressalien gegen Medien im Rahmen der Antiterrorgesetze einzustellen und die Pressefreiheit zuzulassen und fordert sie auf, nachdem der Konflikt nun beendet ist, ihre Antiterrorgesetzgebung zu revidieren und sicherzustellen, dass alle Fälle von angeblicher Beschneidung der Medienfreiheit in umfassender, offener und transparenter Weise untersucht werden; |
9. |
fordert die Regierung von Sri Lanka auf, der Räumung von Landminen weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen, da diese ein ernsthaftes Hindernis für den Wiederaufbau und den wirtschaftlichen Wiederaufschwung darstellen; fordert die Regierung von Sri Lanka in diesem Zusammenhang weiter auf, nun den positiven Schritt zu tun und dem Ottawa-Übereinkommen (Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Zerstörung) beizutreten, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, insbesondere für dringende Minenräumungsmaßnahmen in Sri Lanka zusätzliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen; |
10. |
befürwortet die Vorlage eines Gesetzes zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Zeugen (Victim and Witness Assistance and Protection Bill), das sich derzeit im Parlament von Sri Lanka in zweiter Lesung befindet; |
11. |
nimmt die Abhaltung von lokalen Wahlen im Norden Sri Lankas zur Kenntnis; |
12. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem Generalsekretär des Britischen Commonwealth, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, Human Rights Watch, der Internationalen Kampagne zum Verbot von Landminen, der Regierung von Sri Lanka und allen Mitgliedstaaten der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Kooperation zu übermitteln. |
(1) ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 278.
(2) ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 613.
(3) ABl. C 87 E vom 7.4.2004, S. 527.
(4) ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 147.
(5) ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 384.
(6) Angenommene Texte P6_TA(2009)0054.