24.2.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 46/1


Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans

P6_TA(2009)0005

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans (2008/2149(INI))

(2010/C 46 E/01)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1946/2005 des Rates vom 14. November 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete (1),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (2),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003, in denen der EU-Beitritt allen Ländern des westlichen Balkans in Aussicht gestellt wurde,

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 16. Dezember 2005, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Kandidatenlandes zuzuerkennen, und die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Juni 2006, vom 14. und 15. Dezember 2006 sowie vom 19. und 20. Juni 2008,

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 3. Oktober 2005, Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufzunehmen,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2008„Westlicher Balkan: Stärkung der europäischen Perspektive“ (KOM(2008)0127),

unter Hinweis auf die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft des Kosovo und Rolle der Europäischen Union (3),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 12. Oktober 2006 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über eine Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für den Kosovo (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien (6),

unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. März 2007 an den Rat zu Bosnien-Herzegowina (7),

unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 25. Oktober 2007 an den Rat zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien (8),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 6. September 2006 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (9),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 13. Dezember 2007 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zum Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (10),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 31. Januar 2007„Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer - Leitlinien für den Verkehr in Europa und den Nachbarregionen“ (KOM(2007)0032),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2008 zu den Fortschritten der Sondierungsgespräche mit den Nachbarländern über die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich (KOM(2008)0125),

unter Hinweis auf den am 25. Oktober 2005 in Athen unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft EU-Südosteuropa,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. November 2007„Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008“ (KOM(2007)0663),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. März 2006 zu dem Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung (11) und vom 13. Dezember 2006 zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 (12),

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Ländern des westlichen Balkans,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0489/2008),

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Thessaloniki die „europäische Perspektive“ der Länder des westlichen Balkans festgestellt und den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zum allgemeinen Rahmen der Beziehungen der Europäischen Union zu den Ländern des westlichen Balkans erklärt hat,

B.

in der Erwägung, dass Kroatien gegenwärtig Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union führt und dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 2005 den Kandidatenstatus erhalten hat,

C.

in der Erwägung, dass die Handelszugeständnisse und die Finanzhilfe der Europäischen Union einen wichtigen Beitrag zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess im westlichen Balkan geleistet haben,

D.

in der Erwägung, dass Kroatien auf gutem Wege zu einer Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union ist und die Aussicht besteht, dass die Verhandlungen 2009 abgeschlossen werden, und in der Erwägung, dass es die politischen und wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen weiterhin einhält und als funktionierende Marktwirtschaft anerkannt wurde, was als positives Beispiel für die anderen Länder dieses Raums dienen könnte,

E.

in der Erwägung, dass das Parlament des Kosovo in seiner Entschließung vom 17. Februar 2008 den Kosovo für unabhängig erklärt hat; in der Erwägung, dass der Rat am 18. Februar 2008 erklärt hat, dass die Mitgliedstaaten entsprechend den nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit dem Völkerrecht über ihre Beziehungen zum Kosovo entscheiden; in der Erwägung, dass die Gesamthilfe der Europäischen Union für den Kosovo im Zeitraum 2007–2010 auf über eine Milliarde Euro geschätzt wird, wobei aus diesen Mitteln die Unterstützung der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und der Beitrag der Europäischen Union zur internationalen Präsenz im Kosovo finanziert werden,

F.

in der Erwägung, dass wirtschaftlicher Wohlstand und die volle Integration in den Binnenmarkt und das Welthandelssystem wesentlich für die langfristige Stabilität und das nachhaltige wirtschaftliche und soziale Wachstum des gesamten westlichen Balkans sind,

G.

in der Erwägung, dass die vorsichtige allmähliche Marktöffnung der Länder des westlichen Balkans und einem länderspezifischen Ansatz, wodurch hauptsächlich die Entstehung eines regionalen Marktes gefördert wird, wohl erheblich zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Region beitragen wird,

H.

in der Erwägung, dass die immer stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit der Länder des westlichen Balkans auch den südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten Wirtschaftswachstum verspricht und deren verstärkte Integration in den Binnenmarkt fördert,

I.

in der Erwägung, dass mit dem Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen („CEFTA“) 32 bilaterale Freihandelsabkommen zwischen südost- und osteuropäischen Staaten in einem einzigen umfassenden regionalen Freihandelsabkommen zusammengefasst wurden, das die Liberalisierung in dieser Region dank eines einzigen Systems fairer, transparenter und vorhersagbarer Regeln vorantreibt,

J.

in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum in den einzelnen Ländern des westlichen Balkans sehr unterschiedlich ist und 2006 von 3 % in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bis zu 10,3 % in Montenegro reichte; in der Erwägung, dass auch die Arbeitslosenquote eine breite Spanne aufweist und 2007 von einer hohen Quote, z. B. 40 % im Kosovo, bis zu einer weniger hohen Quote, z. B. 11,9 % in Montenegro, reichte,

K.

in der Erwägung, dass die Wirtschaft der Länder des westlichen Balkans stark vom Außenhandel abhängt, dass ihre Gesamteinfuhren und -ausfuhren wesentlich zu ihrem Bruttoinlandsprodukt beitragen und dass 61 % ihrer Handelsströme mit der Europäischen Union abgewickelt werden, während die Europäische Union nur 2 % ihres Außenhandels mit diesen Ländern abwickelt,

L.

in der Erwägung, dass die Verkehrsinfrastrukturen und -erleichterungen von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung, den sozialen Zusammenhalt und die Integration sind,

M.

in der Erwägung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen im westlichen Balkan verstärkt gefördert werden müssen, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Arbeitsplatzschaffung und Ausfuhren sicherzustellen,

N.

in der Erwägung, dass der Dienstleistungssektor, insbesondere der Tourismus, eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der Länder des westlichen Balkans spielt,

O.

in der Erwägung, dass kleine Märkte wie die in einigen Ländern des westlichen Balkans besonders anfällig für Kartelle, Wettbewerbsbeschränkungen und Missbrauch von Marktmacht sind, welche sich sehr nachteilig auf das regionale Wirtschaftswachstum, die Beschäftigungsrate und die soziale Entwicklung auswirken können,

P.

in der Erwägung, dass die Wirtschaft in den Ländern des westlichen Balkans sehr heterogen strukturiert ist und verschiedene Merkmale aufweist und dass beispielsweise der Tourismus für die Wirtschaft in Albanien, Kroatien und Montenegro von entscheidender Bedeutung ist und insofern ein Unterschied zu den anderen Volkswirtschaften des westlichen Balkans besteht,

Q.

in der Erwägung, dass alle Länder des westlichen Balkans Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben,

Allgemeine Erwägungen

1.

begrüßt die Fortschritte, die im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess erzielt wurden, und insbesondere die kürzlich erfolgte Unterzeichnung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina und mit Serbien; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ratifizierungsprozess für alle Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen so rasch wie möglich abzuschließen; begrüßt die Fortschritte, die bei der Durchführung der Interimabkommen erzielt wurden, und fordert die Länder des westlichen Balkans auf, ihre Bemühungen in diesem Bereich fortzusetzen; betont die Bedeutung einer weiteren Verstärkung der multilateralen Dimension des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses im Hinblick auf die uneingeschränkte Wiederaufnahme der regionalen Zusammenarbeit in allen Bereichen;

2.

bekräftigt die vom Europäischen Rat von Thessaloniki festgestellte „europäische Perspektive“ der Länder des westlichen Balkans; weist aber darauf hin, dass der EU-Beitritt der Länder des westlichen Balkans an die strenge Einhaltung aller von der Europäischen Union festgelegten Bedingungen und Anforderungen, einschließlich der Kopenhagener Kriterien und des erfolgreichen Abschlusses des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, gebunden ist, wozu auch regionale Zusammenarbeit, gute Nachbarschaftsbeziehungen und die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien gehören;

3.

betont, dass die konkrete Aussicht auf den EU-Beitritt der Länder des westlichen Balkans wie ein Katalysator auf die betroffenen Bevölkerungen und Regierungen wirken und sie bewegen kann, sich von rückwärtsgewandtem Nationalismus und konfessionell motivierter Gewalt abzuwenden und einer von der Integration ins restliche Europa geprägten Zukunft entgegenzusehen, und das schlechte Image des westlichen Balkans in der Europäischen Union infolge der Kriege der jüngsten Vergangenheit und der politischen Kontroversen der letzten Jahrzehnte verbessern wird, sodass die in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen mit dieser Region ausbauen werden;

4.

ermutigt die Europäische Union, ihr Engagement für den westlichen Balkan beharrlich zu demonstrieren, insbesondere in der gegenwärtigen heiklen politischen Situation; weist den Rat und die Kommission nachdrücklich darauf hin, dass die Entstehung eines „Schwarzen Lochs“ im Kosovo weder im Interesse der Europäischen Union noch im Interesse der Länder des westlichen Balkans ist; fordert die EU-Organe auf, sich stark zu engagieren, um Spannungen zu vermeiden;

5.

ist der Auffassung, dass die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern der Region in Bezug auf ihre wirtschaftliche Entwicklung und Anpassung an das Gemeinschafts- und WTO-Recht unbedingt in der Gesamtstrategie für den westlichen Balkan berücksichtigt werden müssen und dass es für jedes Land des westlichen Balkans einen ganz individuellen Heranführungsprozess unter anderem anhand der Kopenhagener Kriterien sowie der von der Europäischen Union festgelegten Bedingungen und Anforderungen geben muss;

6.

begrüßt die Visumserleichterungen, das im Januar 2008 in Kraft getretene Rückübernahmeabkommen sowie den Dialog über die Fahrpläne für die schrittweise Liberalisierung der Visumserteilung für die Länder des westlichen Balkans; hält die Schaffung und Verbesserung eines ordnungsgemäß funktionierenden Zollwesens für unbedingt notwendig, um die Handelsflüsse zu erleichtern und eine engere wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische und handelspolitische Zusammenarbeit sicherzustellen; begrüßt die Entscheidung der Kommission, mehr Stipendien für Studenten aus den Ländern des westlichen Balkans im Rahmen des Erasmus-Mundus-Programms anzubieten;

WTO und CEFTA

7.

fordert die Kommission und den Rat auf, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die verstärkte Integration des westlichen Balkans in das Welthandels- und Weltwirtschaftssystem und insbesondere die WTO-Mitgliedschaft sämtlicher Länder dieser Region zu fördern; stellt mit Genugtuung fest, dass Albanien, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien schon WTO-Mitglieder sind; unterstreicht, dass die Liberalisierung des Handels mit einer Senkung der Armut und der Arbeitslosenquoten, der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und dem Schutz der Umwelt einhergehen muss;

8.

verweist auf die stimulierende Wirkung der regionalen Zusammenarbeit und guter Nachbarschaftsbeziehungen auf das Wirtschaftswachstum in der Region sowie die entscheidende Rolle des CEFTA; hebt die mögliche wichtige Rolle des CEFTA sowohl für die regionale Zusammenarbeit als auch die weitere Integration der Region in die Europäische Union durch den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem westlichen Balkan hervor; ist deshalb der Auffassung, dass das CEFTA einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung der Länder des westlichen Balkans auf den EU-Beitritt leistet;

9.

fordert die Regierungen der Länder des westlichen Balkans auf, Handelserleichterungen in den bisher ausgenommenen Bereichen Erwägung zu ziehen sowie Mechanismen zur systematischen Bekämpfung von Verstößen gegen internationale Rechte des geistigen und industriellen Eigentums zu schaffen; fordert die Regierungen auf, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um Praktiken und Regelungen zu beseitigen, die nichttarifäre Handelshindernisse darstellen;

EU-Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess

10.

unterstützt die Bemühungen der Länder des westlichen Balkans um Reformen und regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe; betont, dass die Länder des westlichen Balkans für ihren Reformprozess selbst verantwortlich sind; fordert diese Länder nachdrücklich auf, ambitionierte Projekte zur Nutzung der EU-Finanzhilfe in Eigenverantwortung zu entwerfen, statt passiv von EU-Initiativen abzuhängen;

11.

hebt die Rolle der Regionen in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und damit auch die Bedeutung hervor, die dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) bei der Unterstützung der Länder des westlichen Balkans im Demokratisierungsprozess, wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozess und Prozess der Angleichung an die EU-Standards sowie bei der Annäherung dieser Länder an die Strukturen der Europäischen Union zukommt;

12.

ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, das Instrument für Heranführungshilfe mit den zusätzlichen Finanzmitteln auszustatten, die erforderlich sind, um bedarfsorientiert Projekte zu konzipieren und eine effiziente und konzentrierte Unterstützung auf lokaler und regionaler Ebene bereitzustellen; betont die Bedeutung von People-to-People-Projekten, die besonders dazu geeignet sind, den Menschen vor Ort den Mehrwert zu kommunizieren, den die Europäische Union bewirkt;

13.

begrüßt die Tatsache, dass eine der Prioritäten des Instruments für Heranführungshilfe darin besteht, einen Beitrag zum Aufbau der institutionellen und administrativen Kapazitäten in den Ländern des westlichen Balkans sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu leisten; legt der Kommission nahe, diesen Tätigkeitsbereich zu verstärken, um den Ausbau der staatlichen Entscheidungsstrukturen voranzutreiben und diese Länder und Regionen auf die künftige Inanspruchnahme der Strukturfonds vorzubereiten sowie ihre Anpassung an die europäischen Normen im Hinblick auf ihren möglichen künftigen Beitritt zu fördern; fordert die Kommission auf, eine hohe Transparenz beim Aufbau der Institutionen zu sichern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Korruption zu vermeiden;

14.

fordert den Rat und die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den im Bereich der Wirtschaft des westlichen Balkans tätigen internationalen und regionalen Organisationen Sachverständige für technische Hilfe in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung in die Länder des westlichen Balkans zu entsenden, um die lokalen Verwaltungsstrukturen zu verbessern, die wirtschaftlichen Grundlagen zu konsolidieren und zu diversifizieren sowie die Durchdringung ausländischer Märkte, insbesondere des EU-Binnenmarkts, mit lokalen Erzeugnissen zu fördern;

15.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Ländern des westlichen Balkans so genannte „Government-to-government-Programme“ (Programme zur Zusammenarbeit staatlicher Stellen) anzubieten, um die Verwaltungen in den von den betroffenen Ländern ausdrücklich benannten Bereichen zu unterstützen, auszubilden und zu betreuen; betont, dass derartige Programme die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts erheblich erleichtern können und den Ländern des westlichen Balkans erlauben, ihre Bedürfnisse im Bereich der technischen Hilfe genau zu definieren;

16.

fordert die Kommission auf, dem Parlament rechtzeitig etwaige neue Vorschläge für Sonderfinanzhilfen für die Länder des westlichen Balkans vorzulegen; betont, dass weitere Finanzhilfen für die Länder des westlichen Balkans (und insbesondere den Kosovo) an die Erstellung eines umfassenden, realistischen und langfristigen Wirtschaftsentwicklungsplans in Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen geknüpft sein sollten;

17.

ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Behörden eine entscheidende Rolle für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung der Zivilgesellschaft spielen, indem sie die nationalen und gemeinschaftlichen Prioritäten in konkrete Projekte zur Herstellung von Partnerschaften mit den Akteuren des öffentlichen und des privaten Bereichs umsetzen;

18.

betont die Bedeutung der grenzübergreifenden und internationalen Zusammenarbeit für die Schaffung gemeinsamer Projekte und für die Herstellung dauerhafter Beziehungen sowohl zwischen den Regionen des westlichen Balkans als auch zwischen diesen und den Regionen der Mitgliedstaaten; betont ferner, dass die Vorteile, die eine solche Zusammenarbeit mit sich bringt, nicht nur wirtschaftlicher Art sind, sondern auch eine politische und menschliche Dimension aufweisen, die eine Annäherung zwischen den Völkern und den Regierungen ermöglicht und langfristig Stabilität und Wohlstand in dieser Region sichert;

19.

legt den Regionen der Europäischen Union nahe, die Initiative für die Durchführung grenzübergreifender Projekte mit den Regionen des westlichen Balkans zu ergreifen, um eine enge und langfristige Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und beim Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Rahmen der europäischen Netze der regionalen Zusammenarbeit herzustellen; ist der Auffassung, dass durch die Stärkung des Regional Cooperation Council die Zusammenarbeit in der Region gefördert werden kann;

Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt

20.

fordert die Länder des westlichen Balkans nachdrücklich auf, ihre makroökonomische Stabilität in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und den zuständigen internationalen Finanzinstitutionen zu konsolidieren und zu erhöhen, sodass eine solide Steuer- und Währungspolitik ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ermöglicht; fordert diese Länder auch nachdrücklich auf, ihre Strukturreformen, insbesondere im Bereich der Steuern, Zölle und öffentlichen Verwaltung, durch mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht und eine solide öffentliche Verwaltung zu beschleunigen;

21.

betont die Notwendigkeit, in diesem Raum die Entwicklung des privatwirtschaftlichen Sektors und Infrastrukturinvestitionen stärker zu fördern, unter anderem durch eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und anderen internationalen Finanzinstitutionen;

22.

ist der Ansicht, dass es für die wirtschaftliche Entwicklung dieses Raums unverzichtbar ist, ein günstiges Investitionsklima zu schaffen, und fordert die Kommission und die Länder des westlichen Balkans auf, mit Hilfe strategischer Entwicklungspläne auf tiefer greifende Wirtschaftsreformen hinzuwirken, um Investitionsprojekte zu verwirklichen, die für den Raum als Ganzes von Bedeutung sind;

23.

begrüßt die wirtschaftlichen Fortschritte der Länder des westlichen Balkans unter Wahrung der makroökonomischen Stabilität sowie die Umsetzung von steuerpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen der Haushaltsdisziplin durch die Regierungen, die zu einer Erhöhung der Staatseinnahmen geführt haben;

24.

verweist auf die Wichtigkeit des weiteren Ausbaus der energiepolitischen Zusammenarbeit in der Region, insbesondere bei der Erschließung erneuerbarer Energiequellen, der Schaffung offener, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Märkte sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Energieinfrastrukturen in der Region einschließlich der Verbesserung der Verbindungskapazitäten zwischen den benachbarten EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern; betont den wichtigen Beitrag, den die Europäische Energiegemeinschaft dazu leistet, dieses Ziel zu erreichen;

25.

ist der Auffassung, dass die Entwicklung des Hafens von Rijeka ein für die Europäische Union sehr wichtiges Projekt ist; ist der Überzeugung, dass die möglichst schnelle Verwirklichung dieses Projekts im Interesse der Europäischen Union liegt;

26.

betont, dass der Umweltschutz ein wichtiger Faktor für die nachhaltige Entwicklung des westlichen Balkanraums ist; sieht es als zwingend erforderlich an, dass die Kommission und die Regierungen der Länder des westlichen Balkans solide Umweltstrategien gemäß dem gemeinsamen Umweltrecht entwickeln;

27.

hält es für wichtig, dass die Länder des westlichen Balkans die Grundsätze und Leitlinien der gemeinsamen Meerespolitik anwenden; verweist auf die Notwendigkeit einer wirksamen und umweltfreundlichen Nutzung der Donau, eines wichtigen Verkehrsweges und einer Quelle wertvoller Ressourcen, gemäß dem Gemeinschaftsrecht; unterstützt hierbei die laufenden regionalen Initiativen und die Organisationen (insbesondere die Internationale Kommission zum Schutz der Donau – IKSD), die auf den Umweltschutz, eine bessere Nutzung der Binnenschifffahrtskapazitäten und ein hohes Katastrophenschutzniveau im Donauraum hinarbeiten;

28.

erinnert daran, dass der Agrarhandel auch mit Kroatien ausgeweitet werden muss, damit sich Kroatien zum Zeitpunkt seines Beitritts möglichst reibungslos in die GAP integrieren kann;

29.

verweist auf die besondere geografische und strategische Lage, die den westlichen Balkan zu einem natürlichen Transitgebiet für Warenströme, insbesondere von Primärenergie (Rohöl und Erdgas), zwischen Europa und Asien machen; begrüßt die großen subregionalen Verkehrsvorhaben wie die Südostachse, die zur funktionellen Einbindung der Länder des westlichen Balkans in das umfassendere Netz von Energieleitungen beitragen wird, die die Europäische Union mit der Türkei und den Ländern des Kaukasus verbinden; fordert die Kommission und die Länder des westlichen Balkans auf, ausreichende finanzielle Mittel für die Modernisierung der Infrastrukturen, insbesondere im Bereich der Logistik, bereitzustellen und die notwendigen Reformen durchzuführen, um diesen Sektor wettbewerbsfähiger und dynamischer zu machen;

30.

betont, dass die administrativen Hindernisse im Einzelhandel abgebaut werden müssen, die das Aufkommen wirklich wettbewerbsfähiger Lebensmittelhändler hemmen, weil die Ineffizienz des Lebensmittelhandels den Marktzugang von Erzeugern aus der Europäischen Union erschwert;

31.

betont, dass die Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen auf der Grundlage der von allen Ländern des westlichen Balkans unterzeichneten Europäischen Charta für Kleinunternehmen verstärkt gefördert werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang der kleinen und mittleren Unternehmen zu den EU-Strukturfonds zu gewährleisten und die Finanzierung von KMU-bezogenen Vorhaben zu verbessern; fordert die Kommission auf, einen institutionellen Rahmen für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und dem Privatsektor der Länder des westlichen Balkans zu schaffen, durch den die korrekte Verwendung der Gemeinschaftsmittel gewährleistet wird;

32.

betont die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Wissenschaft zwischen der Europäischen Union und den Ländern des westlichen Balkans zu vertiefen, um die Voraussetzungen für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung und ein stabiles Wirtschaftswachstum in diesem Raum zu schaffen und auf diese Weise die Integration der Länder des westlichen Balkans in den gemeinsamen Wirtschaftsraum, den gemeinsamen Raum der Forschung und Bildung sowie ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt gemäß den Vorschriften und Auflagen der Europäischen Union zu fördern;

33.

fordert die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die internationale Finanzkrise Europa erreicht hat und indirekte Auswirkungen auf den Handel und die ausländischen Investitionen in den Ländern des westlichen Balkans haben kann, auf, die weitere Entwicklung zu überwachen und erforderlichenfalls adäquate Maßnahmen zu treffen, um den reibungslosen Fortgang des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu gewährleisten, der ein wichtiger Faktor für die Stabilität in der Region und von größtem Interesse für die Europäische Union selbst ist;

Finanzdienstleistungen, Zollwesen sowie Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption

34.

ist der Auffassung, dass die Länder des westlichen Balkans im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Entwicklung unbedingt ihr Bank- und Versicherungswesen grundlegend reformieren, ein effizientes Kleinstkreditwesen schaffen und die Bankenregulierung und -aufsicht verbessern müssen, um die Bedingungen für die schrittweise Öffnung ihrer Finanzmärkte zu schaffen;

35.

fordert die Länder des westlichen Balkans, die unter Korruption im öffentlichen Dienst leiden, auf, sie mit allen geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen und ihr Zollwesen nach Maßgabe der Standards der Europäischen Union und der Weltzollorganisation effizienter und transparenter zu machen;

36.

fordert verstärkte und strengere Grenzkontrollen, um Schmuggel, Produktfälschung und -piraterie zu bekämpfen, welche nicht nur zu Einkommenseinbußen führen, sondern auch ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung der Europäischen Union und der Länder des westlichen Balkans darstellen;

37.

begrüßt das verbesserte Geschäftsklima und den Abbau der rechtlichen und verwaltungstechnischen Hemmnisse für Unternehmensgründungen; ist allerdings besorgt angesichts der Kartelle und des Missbrauches von Marktmacht durch so genannte Tycoons in manchen Ländern des westlichen Balkans sowie durch Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung; fordert die Regierungen der Länder des westlichen Balkans nachdrücklich auf, ihren Kampf gegen die Korruption zu verstärken und eine wirksame Wettbewerbspolitik zu betreiben, der auch die staatlichen Unternehmen gerecht werden müssen;

38.

fordert die Länder des westlichen Balkans auf, beschäftigungs- und steuerpolitische Maßnahmen zu entwickeln, um die Probleme der Arbeitslosigkeit, der relativ hohen Löhne und des großen Umfangs der Schattenwirtschaft zu beheben;

39.

betont, dass ein fairer und transparenter grenzüberschreitender regionaler Wettbewerb im öffentlichen Auftragswesen ein wichtiger Faktor für einen wirklich integrierten regionalen Markt ist; fordert die Länder des westlichen Balkans auf, das Potenzial zu bewerten, das öffentliche Aufträge für die Stabilisierung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung haben, und sich verstärkt um die Integration und das Funktionieren des öffentlichen Auftragswesens in diesem Raum auf der Grundlage des Prinzips der Nichtdiskriminierung zwischen inländischen und regionalen Anbietern zu bemühen;

*

* *

40.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und betroffenen Länder zu übermitteln.


(1)  ABl. L 312 vom 29.11.2005, S. 1.

(2)  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.

(3)  ABl. C 27 E vom 31.1.2008, S. 207.

(4)  ABl. C 308 E vom 16.12.2006, S. 141.

(5)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0172.

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0120.

(7)  ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 224.

(8)  ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 626.

(9)  ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 141.

(10)  ABl. C 323 E vom 18.12.2008, S. 467.

(11)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 402.

(12)  ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 480.