8.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/136


Mittwoch, 22. April 2009
Antrag auf Konsultation zur Immunität und zu den Vorrechten von Antonio Di Pietro

P6_TA(2009)0235

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 über den Antrag auf Konsultation zur Immunität und zu den Vorrechten von Antonio Di Pietro (2008/2146(IMM))

2010/C 184 E/30

Das Europäische Parlament,

befasst mit einem von der zuständigen Behörde der Italienischen Republik am 15. Mai 2008 übermittelten und am 5. Juni 2008 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Konsultation zur parlamentarischen Immunität von Antonio Di Pietro,

nach Anhörung von Antonio Di Pietro gemäß Artikel 7 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

gestützt auf die Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964, vom 10. Juli 1986 und vom 21. Oktober 2008 (1),

unter Hinweis auf Artikel 68 Absatz 1 der italienischen Verfassung,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 13 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A6-0197/2009),

1.

beschließt, die Immunität von Antonio Di Pietro nicht aufzuheben;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich den zuständigen Behörden der Italienischen Republik zu übermitteln.


(1)  Wagner/Fohrmann und Krier, Rechtssache 101/63, Slg. 1964, 419, Wybot/Faure und andere, Rechtssache 149/85, Slg. 1986, 2391, sowie Marra/de Gregorio und Clemente, verbundene Rechtssachen C-200/07 und C-201/07, noch nicht in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht.