52009DC0695

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bericht über die Ex-post-Bewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008 /* KOM/2009/0695 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 22.12.2009

KOM(2009)695 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Ex-post-Bewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008

INHALTSVERZEICHNIS

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Ex-post-Bewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008 1

1. Einleitung 3

2. Hintergrund der Bewertung 3

3. Externe Evaluierung 4

3.1. Bewertungskriterien 4

3.2. Methodik 4

3.3. Bewertungsergebnisse 4

3.3.1. Qualität der Erasmus-Mundus-Studiengänge 5

3.3.2. Qualität der an Erasmus Mundus teilnehmenden Studierenden und Wissenschaftler 5

3.3.3. Beitrag zur Bereitstellung von Hochschulbildung in Europa 6

3.3.4. Auswirkungen auf die internationale Nachfrage nach europäischer Hochschulbildung 6

3.3.5. Auswirkungen auf Studierende und Wissenschaftler 7

3.3.6. Nachhaltigkeit 7

3.3.7. Programmgestaltung und -struktur 7

3.3.8. Programmverwaltung 8

3.3.9. Programmeffizienz 8

4. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der externen Bewertung und Anmerkungen der Kommission 8

4.1. Wirksamkeit 9

4.2. Nachhaltigkeit 10

4.3. Effizienz – Programmgestaltung und -verwaltung 11

5. Schlussfolgerung der Kommission 12

Statistische Anhänge über gestellte und ausgewählte Anträge 13

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Ex-post-Bewertung des Programms „Erasmus Mundus“ 2004-2008

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. EINLEITUNG

Dieser Bericht stützt sich auf Artikel 12 des Beschlusses 2317/2003/EG[1] vom 5. Dezember 2003 über die Einrichtung des Programms „Erasmus Mundus“, wonach eine Ex-post-Bewertung des Programms durchzuführen ist. Der Bericht enthält den Standpunkt der Kommission zu den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Ex-post-Bewertung, die über folgenden Link zugänglich ist: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/index_de.htm . Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen beruhen auf ausführlichen Umfragen unter den Teilnehmern und Hauptakteuren von Erasmus Mundus.

2. HINTERGRUND DER BEWERTUNG

Erasmus Mundus 2004-2008 war ein Programm für Zusammenarbeit und Mobilität in der Hochschulbildung, mit dem sich die Europäische Union weltweit als ein Exzellenzzentrum des Lernens darstellen wollte. Das Programm sollte die Entwicklung erstklassiger europäischer Masterstudiengänge fördern und für mehr Sichtbarkeit und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung in Drittländern sorgen. Die strategischen Ziele waren hierbei höhere Qualität der europäischen Hochschulbildung sowie Ausbau der kulturübergreifenden Verständigung durch die Kooperation mit Drittländern.

Das Programm umfasste im Einzelnen folgende Ziele: Förderung von Qualität und Exzellenz in der europäischen Hochschulbildung, Ermutigung von Graduierten und Gastwissenschaftlern aus Drittstaaten zur Mobilität, Ausbau der strukturierten Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in Drittländern sowie Verbesserung von Profil und Sichtbarkeit der europäischen Hochschulbildung auf internationaler Ebene und erleichterter Zugang dazu.

Das Programm 2004-2008 gliederte sich in die folgenden vier Hauptaktionsbereiche: Aktion 1 – Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge mit integrierten Studiengängen auf Masterebene, die mindestens von drei Universitäten in drei unterschiedlichen EU-Staaten angeboten werden; Aktion 2 – Erasmus-Mundus-Stipendien für Studierende und Dozenten aus Drittstaaten; Aktion 3 – Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten, die Stipendien für Studierende und Dozenten aus EU-Mitgliedstaaten bei Mobilitätsmaßnahmen in Drittstaaten einschließen; Aktion 4 – Projekte zur Förderung der weltweiten Attraktivität der europäischen Hochschulbildung.

3. EXTERNE EVALUIERUNG

3.1. Bewertungskriterien

ECOTEC Research and Consulting wurde auf der Grundlage seines Rahmenvertrags mit der Kommission[2] mit der Bewertung beauftragt. Die Ex-post-Bewertung bezog sich auf den Zeitraum 2004-2008, in dem mehrere Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für die Programmdurchführung veröffentlicht wurden, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Zeitraum seit der Durchführung der Zwischenbewertung des Programms 2006-2007. Während die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge, Stipendien und „Attraktivitätsprojekte“ (Aktionen 1, 2 und 4) im Studienjahr 2004-2005 anliefen, begannen die Partnerschaften (Aktion 3) ein Jahr später.

Die Hauptziele der Bewertung waren die Evaluierung der Auswirkungen des ersten Erasmus-Mundus-Programms und die Lehren daraus, zur Unterstützung der Implementierung des Nachfolgeprogramms. Die Bewertung konzentrierte sich folglich auf die „Wirksamkeit“ des Programms Erasmus Mundus, d. h. das Ausmaß, in dem das Programm die zu Beginn festgelegten Ziele erreicht hat. Neben der Berücksichtigung dieser kurz- und langfristigen Auswirkungen wurden im Rahmen der Bewertung auch die „Effizienz“ analysiert, mit der das Programm Erasmus Mundus diese Ziele[3] erreichte, sowie das Ausmaß, in dem die im Rahmen dieses Programms geförderten Programme zukunftsfähig sind.

3.2. Metho dik

Die Methodik umfasste Fachliteraturrecherche, eine Umfrage bei Einrichtungen, die Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge anbieten oder an Partnerschaften und Attraktivitätsprojekten beteiligt sind (Aktionen 1, 3 und 4), eine Erhebung bei den teilnehmenden Studierenden und Dozenten aus der EU und aus Drittstaaten sowie eine Befragung der Hauptakteure einschließlich der nationalen Erasmus-Mundus-Strukturen und der Teilnehmer der vier Programmaktionen. Bei zwölf Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen wurden Fallstudienbesuche durchgeführt. Während der gesamten Untersuchung wurden Triangulationen und Quervergleiche der gesammelten Daten vorgenommen.

3.3. Bewertungsergebnisse

Die für die Ex-post-Bewertung von Erasmus Mundus gesammelten Fakten sprechen dafür, dass das Programm die Ziele wirksam erreicht und einen bedeutenden gemeinschaftlichen Mehrwert geschaffen hat. Erasmus Mundus hat einige der besten Hochschuleinrichtungen in der EU mit Erfolg zusammengeführt und bewirkt, dass 103 neue und innovative gemeinsame Masterstudiengänge angeboten werden, die ohne das Programm wohl nicht zustande gekommen wären. Diese Masterprogramme wurden von den Dozenten und von den aktuellen und ehemaligen Erasmus-Mundus-Studierenden, die im Rahmen der Bewertung befragt wurden, als hochwertig eingestuft und konnten eine hohe Anzahl von Studienbewerbern aus Drittländern anziehen.

3.3.1. Qualit ät der Erasmus-Mundus-Studiengänge

Die Ergebnisse der Bewertung zeigen, dass die im Rahmen dieses Programms geförderten Masterstudiengänge tatsächlich von hoher Qualität waren. Die Exzellenz der beteiligten Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter stellt auch weiterhin einen grundlegenden Garanten für die akademische Qualität dar. Obwohl die geografische Verteilung der an Erasmus Mundus teilnehmenden Einrichtungen im Allgemeinen ausgewogen war, waren Einrichtungen aus den neuen Mitgliedstaaten unterrepräsentiert.

Hohes akademisches Niveau und inhaltlich hochwertige Kurse waren die Merkmale der Erasmus-Mundus-Masterprogramme, die von Kurskoordinatoren am häufigsten als Mehrwert – über das „normale“ (nationale) Masterstudienangebot in derselben Disziplin hinaus – genannt wurden. Studienkoordinatoren und Graduierte nahmen auch die Mobilität im Rahmen der Erasmus-Mundus-Masterprogramme und die „interkulturelle Erfahrung“, die diese Studiengänge bieten, als wichtige Bestandteile ihres Mehrwerts wahr.

Studierende bewerteten generell die Unterstützung für Studierende und Hochschuleinrichtungen seitens des Programms als besonders positiv. Aus der Bewertung geht jedoch hervor, dass in einigen Fällen mehr getan werden könnte, um die Kohärenz zwischen den Studienplänen der beteiligten Einrichtungen und den unterschiedlichen Studienwegen, die die Studierenden wählen können, zu verbessern. Ein höheres Maß an Strukturierung mit gemeinsamen Kursen und einer begrenzten Zahl von Studienwegen kann die Integration der Programme fördern.

3.3.2. Qualität der an Erasmus Mundus teilnehmenden Studierenden und Wissenschaftler

Mit nur wenigen Ausnahmen konnten die Erasmus-Mundus-Programme viele Bewerber aus Drittländern anziehen. Allerdings hatten die Programme häufig Probleme, die erwartete Anzahl Studierender aus der Europäischen Union anzuwerben. Hierbei spielten vor allem die Höhe der Studiengebühren (die teilweise höher waren als die Gebühren für „nationale“ Programme) eine Rolle sowie die Tatsache, dass im Rahmen des Programms 2004-2008 keine Stipendien für Studierende aus der Europäischen Union angeboten wurden.

Die Ergebnisse der Bewertung zeigen, dass das akademische Niveau der für Erasmus-Mundus-Masterprogramme ausgewählten Studierenden allgemein hoch ist. 55 % der Koordinatoren und Partner der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge, die auf die Onlinebefragung geantwortet haben, gaben an, dass das akademische Niveau der Erasmus-Mundus-Studierenden „erheblich über“ dem Durchschnitt der Studierenden in den anderen Masterprogrammen ihrer Fachbereiche lag.

Der Einsatz zusätzlicher Mittel für die gezielte Auswahl von Studierenden aus bestimmten geografischen Regionen und Ländern im Rahmen der Aktion 2 („Fenster“) stimmte nicht immer mit dem primären Fokus des Programms, der akademischen Exzellenz, überein. In einigen wenigen Fällen gibt es Hinweise, dass das ursprüngliche geografische Kriterium, das durch die „Fenster“ eingeführt wurde, zu einer Auswahl von Studierenden mit unterdurchschnittlichen Leistungen führte.

Die Ergebnisse der Bewertung zeigen, dass der allgemeine akademische Standard der im Rahmen der Aktion 2 geförderten Wissenschaftler hoch ist. Jedoch waren 75 % der geförderten Wissenschaftler Männer. Dieser Anteil scheint auch unter Berücksichtigung der möglichen Schwankungen im Geschlechtsprofil des akademischen Personals in unterschiedlichen Disziplinen unverhältnismäßig hoch zu sein.

3.3.3. Beitrag zur Bereitstellung von Hochschulbildung in Europa

Erasmus Mundus hat sowohl einen qualitativen als auch quantitativen Beitrag zur bestehenden Master-Ausbildung in der Europäischen Union geleistet. Die neuen geförderten Studiengänge kamen im Allgemeinen zu den bestehenden Angeboten im Rahmen der Hochschulbildung hinzu, da die „nationalen“ Studiengänge parallel weiter angeboten wurden. Darüber hinaus hat das Programm generell zur Verbesserung der europäischen Hochschulbildung beigetragen, indem neue, hochwertige Studiengänge geschaffen wurden, die vor der Durchführung dieses Programms kaum angeboten wurden.

Zusätzlich zu den unmittelbaren Auswirkungen der Schaffung neuer Studiengänge geht aus den Ergebnissen der Bewertung hervor, dass Erasmus Mundus den teilnehmenden Fachbereichen und Einrichtungen zusätzliche indirekte Vorteile verschafft hat. Insbesondere der Prozess der Einrichtung und Implementierung gemeinsamer Studiengänge scheint auf der Angebotsseite den Prozess der „Europäisierung“ (da Hochschuleinrichtungen verschiedener Länder zusammenarbeiten) und auf der Nachfrageseite den Prozess der „Internationalisierung“ (da Hochschuleinrichtungen mehr Studierende aus dem Ausland anlocken wollten und auf ihre Bedürfnisse eingegangen sind) gestärkt zu haben.

Aus der Bewertung geht hervor, dass Erasmus Mundus im Allgemeinen einen positiven Beitrag zu den strategischen Zielen der EU im Bereich der Hochschulbildung geleistet hat. Insbesondere der integrierte, länderübergreifende Charakter der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge verlangte von den teilnehmenden Einrichtungen, sich unmittelbar mit der Umsetzung der Elemente des Bologna-Prozesses und insbesondere mit dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen zu beschäftigen. Das Programm hat ebenfalls das Bewusstsein innerhalb der akademischen Gemeinschaft für die Merkmale und die Funktionsweise der Hochschulbildungssysteme in anderen Mitgliedstaaten erhöht.

Die Erfahrung einiger Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge illustriert, dass in Bezug auf gemeinsame Studienabschlüsse (Diplome) weiter daran gearbeitet werden muss, Hindernisse in der nationalen Gesetzgebung, die die Akkreditierung gemeinsamer Studienabschlüsse verhindern, zu beseitigen. Das erhöhte Niveau der gemeinsamen Qualitätssicherung und wechselseitigen Anerkennung, das mit den gemeinsamen Studienabschlüssen verbunden ist, wird einen weiteren Beitrag zur Entwicklung eines Europäischen Hochschulraums leisten.

3.3.4. Auswirkungen auf die internationale Nachfrage nach europäischer Hochschulbildung

Es gibt klare Hinweise darauf, dass das Programm Erasmus Mundus zu einer Erhöhung der Zahl der Studierenden aus Drittländern in den teilnehmenden Fachbereichen und Einrichtungen geführt hat. Dennoch wird dies nicht von allen Teilnehmern berichtet und grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass einige Studierende aus Drittländern, die sowieso zum Studium nach Europa gekommen wären, sich für das Erasmus Mundus Programm entschieden haben. Konsolidierte Daten bezüglich des Anteils der Studierenden aus Drittländern in einzelnen Einrichtungen standen in keinem der untersuchten Fälle zur Verfügung, obwohl derartige Daten ein wertvolles Instrument zur Untersuchung der quantitativen Auswirkungen von Programmen wie Erasmus Mundus wären.

Viele während der Bewertung befragte Vertreter von Studiengängen stellten fest, dass das Programm Erasmus Mundus ihren Fachbereichen ermöglichte, Studierende aus einem breiteren Spektrum von Drittländern anzuwerben und somit die traditionellen Muster zu durchbrechen.

3.3.5. Auswirkungen für Studierende und Wissenschaftler

Die Ergebnisse der „Graduate Impact Survey“ zeigen, dass Erasmus-Mundus-Absolventen im Allgemeinen annehmen, dass sie durch die Teilnahme an den Studiengängen wertvolle und relevante Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben. Die Informationen über den langfristigen akademischen oder beruflichen Werdegang der Absolventen sind zwar insgesamt positiv, lassen aber derzeit noch keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen zu.

Die Ergebnisse der Onlinebefragung von Wissenschaftlern im Rahmen der Aktion 2 deuten darauf hin, dass sie durch Erasmus Mundus ihre (Forschungs-)Netze weiter ausbauen und ihre Kenntnisse bezüglich der Hochschulbildung in der Europäischen Union verbessern konnten. Es scheint, dass die persönlichen Auswirkungen der Teilnahme am Programm und die Auswirkungen auf die teilnehmenden Fachbereiche und Studiengänge größer waren, wenn die Wissenschaftler direkt an der Durchführung der Studiengänge beteiligt waren – was nicht immer der Fall war.

3.3.6. Nachhaltigkeit

Die Bewertung hat gezeigt, dass die Mehrheit der Koordinatoren und Partner, die derzeit am Programm Erasmus Mundus teilnehmen, nicht glauben, dass die Programme, in die sie einbezogen sind, in ihrer derzeitigen Form ohne Förderung durch die Europäische Union fortbestehen könnten.

Diese von Begünstigten europäischer Fördermittel geäußerte Einschätzung ist jedoch nicht überraschend, insbesondere in Ländern, in denen sich die Finanzierung der Hochschulbildung schwierig gestaltet. Da das längerfristige Fortbestehen von Erasmus Mundus jedoch voraussichtlich einen schrittweisen Abbau der EU-Fördermittel für Stipendien im Rahmen der einzelnen Studiengänge erfordern wird, müssen andere Lösungen als der Erhalt des „Status quo“ gefunden werden, wenn viele Erasmus-Mundus-Studiengänge fortbestehen sollen.

Prinzipiell sollten die Besten der im internationalen Vergleich exzellenten Studiengänge die Möglichkeit haben, hervorragende, sich selbst finanzierende Studierende aus Drittländern anzuwerben, insbesondere deshalb, weil die Erhebung von Gebühren für eine hochwertige Ausbildung in den Ländern außerhalb der Europäischen Union weiter verbreitet ist als innerhalb der EU. Obwohl das Programm Erasmus Mundus möglicherweise viele Studierende unterstützt hat, die sich andernfalls ein Studium in Europa nicht hätten leisten können, ist es ebenso möglich, dass das Programm Studierende unterstützt hat, die andernfalls wenigstens einen Teil der Kosten ihres Studiums selbst hätten aufbringen können.

Obwohl der Prozess der Diversifizierung der Studienfinanzierungsquellen bereits in die Gestaltung des neuen Programms Erasmus Mundus aufgenommen wurde, geht aus den Ergebnissen der Bewertung hervor, dass die Anbieter der Studiengänge stärker auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht werden müssen, das Niveau der Selbstfinanzierung und die Erschließung alternativer Finanzierungsquellen zu verbessern.

3.3.7. Programmgestaltung und -struktur

Während die Bewertung gezeigt hat, dass Aktion 1 „Masterstudiengänge“ und Aktion 2 „Stipendien für Studierende“ eindeutig komplementär sind und effektiv zusammengewirkt haben, konnte die Effektivität der Aktionen 2 „Stipendien für Wissenschaftler“, 3 „Partnerschaften“ und 4 „Erhöhung der Attraktivität“ weniger deutlich nachgewiesen werden.

Der Einfluss der Förderung von Wissenschaftlern im Rahmen der Aktion 2 auf die Qualität der Masterstudiengänge war nicht immer ersichtlich. Es scheint, dass die Förderung im Rahmen dieser Aktion dann einen größeren Beitrag leistet, wenn Wissenschaftler speziell dafür eingestellt werden, am betreffenden Masterstudiengang mitzuwirken (im Allgemeinen durch Lehraufträge).

Obwohl die Aktion 3 den Erasmus-Mundus-Masterprogrammen in einigen Fällen eine wertvolle zusätzliche Dimension verliehen hat, waren die partnerschaftlichen Aktivitäten häufig nicht ausreichend in die entsprechenden Masterstudiengänge integriert und insgesamt betrachtet zog die Aktion weniger Teilnehmer an als erwartet. Dieses Problem wurde im neuen Programm Erasmus Mundus berücksichtigt, indem Hochschuleinrichtungen in Drittländern die Möglichkeit geboten wurde, als vollwertige Partner an Konsortien teilzunehmen.

Aus der Bewertung geht hervor, dass, obwohl die Aktion 4 einige interessante und möglicherweise effektive Projekte gefördert hat, die finanziellen Mittel für diese Aktion zu dünn über viele Projekte mit sehr unterschiedlichen Zielen verteilt wurden. Die Aktion 4 hätte eine höhere Effektivität erreichen können, wenn die Mittel auf eine begrenzte Zahl größerer Projekte verteilt worden wären.

3.3.8. Programm verwaltung

Die Verfahren für die Verwaltung des Programms Erasmus Mundus wurden als angemessen und sehr effektiv betrachtet. Die Begünstigten haben über keine größeren Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Auswahl- und Überwachungsverfahren des Programms berichtet. Aus der Bewertung geht jedoch hervor, dass die Qualität der konsolidierten Daten zur Überwachung des Programms ohne erhebliche zusätzliche Anstrengungen verbessert werden könnte. Insbesondere vollständigere Daten über die Zahl der Studierenden und der Absolventen wären nützlich, da es sich dabei um einfache, aber wertvolle „Ergebnis“-Indikatoren handelt.

3.3.9. Programmeffizienz

Laut der Bewertung hat das Programm im Allgemeinen einen hohen Effizienzgrad erreicht. Insbesondere die vergleichsweise bescheidenen Summen, die den Erasmus-Mundus-Konsortien zur Verwaltung der Studiengänge zur Verfügung gestellt wurden, scheinen eine Hebelwirkung gehabt zu haben, da erhebliche zusätzliche Mittel (insbesondere Arbeitszeit der Verwaltungskräfte) zur Implementierung der Masterstudiengänge aufgewendet wurden.

Angesichts des relativ hohen Anteils von Erasmus-Mundus-Studierenden, die ein volles Stipendium erhielten, könnte die Effizienz dadurch gesteigert werden, dass man sich bemüht, mehr Studierende in aus anderen Quellen finanzierten Studiengängen unterzubringen.

4. WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN AUS DER EXTERNEN BEWERTUNG UND ANMERKUNGEN DER KOMMISSION

Die Empfehlungen des Bewerters sind in Fettdruck, die Antworten der Kommission in Kursivschrift dargestellt.

4.1. Wirksamkeit

Empfehlung 1

Die Faktoren, die die anhaltende „Unterrepräsentation“ von Hochschuleinrichtungen aus den neuen Mitgliedstaaten im Programm Erasmus Mundus erklären, sollten weiter erforscht werden, und im Rahmen der Zuständigkeit der Europäischen Union in diesem Bereich sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Problem zu beheben.

Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an. Im Hinblick auf die Erhöhung der Teilnahme der weniger vertretenen EU-Länder am Programm unterstützt die Kommission im Rahmen von Aktion 3 ein (von der slowakischen nationalen Struktur koordiniertes) Projekt, das auf die Verbreitung von Informationen über Teilnahmemodalitäten und die Unterstützung potenzieller Teilnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten abzielt. Im Sommer 2010 wird es möglich sein, die Auswirkungen dieses Projekts zu beurteilen.

Empfehlung 2

Bei der laufenden Überwachung der Erasmus-Mundus-Studiengänge sollte insbesondere das Maß der Integration in den angebotenen Studienplänen und Studienwegen mehr Beachtung finden.

Die Kommission unterstützt diese Empfehlung, da dadurch die Bedeutung der Integration weiter gefördert wird. Bewerber sollten in Zukunft ersucht werden, das Maß der Integration ihres Studiengangs deutlicher zu erklären und nachzuweisen, und hinsichtlich der Bewertung der Vorschläge sollte gefordert werden, dass die Integrations- und Mobilitätsmechanismen mit besonderer Sorgfalt geprüft werden.

Empfehlung 3

Stipendien für europäische Studierende wurden in das neue Programm Erasmus Mundus aufgenommen mit dem Ziel, den Anteil der Studierenden aus der Europäischen Union in den Erasmus-Mundus-Kursen zu erhöhen; die tatsächliche Zahl der EU-Bewerber einerseits und der ausgewählten EU-Studierenden andererseits sollte während der Durchführung des Programms genau beobachtet werden.

Die Kommission schließt sich dieser Empfehlung an und wird die Bewerbungs- und Auswahlquoten bei EU-Studierenden genau beobachten, wie sie es bislang schon bei Studierenden aus Drittländern getan hat. Diese Informationen sind von entscheidender Bedeutung, um in Zukunft eine möglichst wirksame Durchführung des Programms zu gewährleisten.

Empfehlung 4

Im neuen Programm Erasmus Mundus sollten die Konsortien aufgefordert werden, verstärkt auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den Wissenschaftlern, die im Rahmen der Masterprogramme gefördert werden, zu achten.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung im Prinzip zu und wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Teilnehmer an dem Programm für dieses Thema zu sensibilisieren.

Empfehlung 5

Um den Einfluss von Erasmus Mundus auf die Zahl der hochqualifizierten Studierenden, die aus Drittländern nach Europa kommen, zu beobachten, werden bessere Daten benötigt. Die teilnehmenden Einrichtungen sollten deshalb aufgefordert werden, Daten bezüglich der Gesamtzahl der Studierenden aus Drittländern, die sie anwerben, zur Verfügung zu stellen, um eine systematischere Analyse der diesbezüglichen Auswirkungen des Programms Erasmus Mundus zu ermöglichen.

Die Kommission unterstützt diese Empfehlung und wird die teilnehmenden Einrichtungen dazu anhalten, mehr aktuelle und präzise statistische Informationen über die Anzahl und Leistungen ihrer Studierenden zu übermitteln. Diese Informationen sollten in die bestehende (von der Exekutivagentur verwaltete) Datenbank der Studierenden eingegeben werden, die möglichst benutzerfreundlich sein sollte.

Empfehlung 6

Die „Graduate Impact Survey“ sollte fortgeführt werden, allerdings unter Verwendung eines systematischeren, aber kürzeren Fragebogens, der darauf ausgelegt ist, die längerfristigen Auswirkungen des Programms auf die teilnehmenden Studierenden zu messen.

Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu. Die „Graduate Impact Survey“ stellt ein Schlüsselinstrument zum Verständnis und zur Interpretation der bisherigen und künftigen Entwicklung des Programms dar. Derzeit werden Gespräche mit dem für die GIS zuständigen Auftragnehmer geführt, um einen wirksameren Fragebogen für Studierende und Absolventen zu vereinbaren.

4.2. Nachhaltigkeit

Empfehlung 7

Um das Fortbestehen der besten Erasmus-Mundus-Studiengänge zu sichern und gleichzeitig die Wirkung der EU-Finanzierung zu maximieren, sollte sich das Programm Erasmus Mundus von der gegenwärtigen Situation lösen, in der die große Mehrheit der Studierenden aus Drittländern in Erasmus-Mundus-Masterstudiengängen ein volles Stipendium erhalten. Die bereits bestehenden Masterprogramme sollten darin bestärkt werden, zu einem differenzierteren System der Förderung der Studierenden überzugehen, wobei mehr Studierende einbezogen werden sollten, die aus anderen Quellen als den Erasmus-Mundus-Stipendien gefördert werden.

Die Kommission stimmt der Notwendigkeit zu, die Nachhaltigkeit der Erasmus-Mundus-Studiengänge sicherzustellen, und hat diesem Aspekt in der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das neue Programm großes Gewicht beigemessen. Die Kommission hält es jedoch für notwendig, weiter über die Zukunft des Stipendiensystems nachzudenken. Es könnte beispielsweise erwogen werden, die Stipendien künftig von den Zuschüssen für ausgezeichnete Studiengänge zu trennen und ihre Zuteilung davon abhängig zu machen, inwieweit die Kurse in der Lage sind, Studierende anzuziehen.

Empfehlung 8

Die Aktion 3 des neuen Programms Erasmus Mundus sollte einen strategischeren Ansatz wählen als die Aktion 4 aus dem vorhergehenden Programm, indem eine begrenzte Zahl von Projekten in klar definierten Prioritätsbereichen finanziell unterstützt und „Clustering“-Aktivitäten gefördert werden. Es sollte eine stärkere, gezielte Vermarktung der Erasmus-Mundus-Masterprogramme an Eliteuniversitäten in Drittländern mit hohem und mittlerem Einkommensniveau sowie in Europa erfolgen, um der Nachfrage nach Erasmus-Mundus-Studienplätzen ohne Finanzierungsbedarf Auftrieb zu verleihen.

Die Kommission teilt die Bedenken der Bewerter hinsichtlich des Fehlens eines präzisen strategischen Ansatzes bei der Definition spezifischer Ziele im Rahmen der Aktion 3. Die Kommission hat dieses Jahr entschieden, keine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sondern, zum ersten Mal, eine Aufforderung für „Cluster-Projekte“ zu veröffentlichen, um den größtmöglichen Nutzen aus früheren Projekten im Rahmen der Aktion 4 zu ziehen. Künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden sich außerdem auf eine begrenzte Anzahl vorrangiger Bereiche konzentrieren. Ferner wird d ie Kommission auch weiterhin einige Maßnahmen des Globalen Förderprojekts Erasmus Mundus finanzieren, um die weltweite Förderung der europäischen Hochschulbildung zu unterstützen.

4.3. Effizienz – Programmgestaltung und -verwaltung

Empfehlung 9

Im Rahmen des neuen Programms Erasmus Mundus sollten die ausländischen Wissenschaftler einen direkten Beitrag zu dem Studiengang leisten müssen, für den sie die Erasmus-Mundus-Förderung erhalten, um die Qualität des betreffenden Studiengangs zu verbessern.

Die Kommission hält diese Empfehlung für beachtenswert. Bislang waren Stipendien für Wissenschaftler hauptsächlich dafür bestimmt, Lehr- und Forschungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Studiengang durchzuführen. Ein direkter Beitrag der Wissenschaftler zum Studiengang könnte darin bestehen, dass sie im Vorfeld an der Definition des Lehrplans teilnehmen. Bei gewissen Studiengängen wird möglicherweise bereits ein direkter Beitrag verlangt. Diese vorbildlichen Praktiken könnten anderen Konsortien bekannt gemacht werden.

Empfehlung 10

Das Format der Fortschritts- und Abschlussberichte für Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge sollte geprüft werden, um sicherzustellen, dass vollständige Daten bezüglich der Zahl der Studierenden (EU und Drittländer) und der Abschlussquoten gesammelt werden.

Wie bei der Empfehlung 5 stimmt die Kommission zu, dass die Anbieter der Studiengänge angespornt werden sollten, mehr aktuelle und genaue statistische Informationen über die Anzahl und Leistungen ihrer Studierenden zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere klare Angaben zu den Abschlussquoten, um mehr Transparenz bei der Analyse des Erfolgs des betreffenden Studiengangs zu schaffen.

5. SCHLUSSFOLGERUNG DER KOMMISSION

Die Kommission teilt die Gesamteinschätzung des Bewerters, wonach das Programm Erasmus Mundus einen wichtigen Beitrag zur internationalen Öffnung der europäischen Hochschulbildung geleistet hat. Das Programm stellt angesichts der Herausforderungen für die europäischen Hochschulen insbesondere im aktuellen weltweiten Wirtschaftsklima weiterhin ein relevantes Instrument dar und wird von den Koordinatoren, Partnern, Studierenden und Wissenschaftlern nach wie vor mit Begeisterung aufgenommen. Die Ergebnisse der Bewertung zeigen, dass das Programm Erasmus Mundus die angestrebten politischen und operativen Zielsetzungen sowie die Ziele des Artikels 149 EGV weiter erfüllt.

Die Grundqualität der Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge sowie der Einrichtungen, die daran beteiligt sind, und der Studierenden und Wissenschaftler, die sie anziehen, ist für die künftige Entwicklung und das gute Funktionieren des Programms von entscheidender Bedeutung. Die Kommission begrüßt die positiven Ergebnisse der Bewertung in diesem Zusammenhang und hat der Qualitätssicherung im Rahmen des neuen Programms Erasmus Mundus eine wichtigere Rolle eingeräumt.

Mit dem neuen Programm Erasmus Mundus sollen bestimmte strukturelle Mängel, die während des Programmzeitraums 2004-2008 festgestellt wurden, behoben werden, beispielsweise durch die Vergabe von Stipendien für Studierende aus der EU und die Möglichkeit für Einrichtungen aus Drittländern, als vollwertige Partner an gemeinsamen Programmen teilzunehmen. Die Kommission nimmt die Ergebnisse dieser Bewertung hinsichtlich weiterer möglicher Verbesserungen zur Kenntnis und wird diese im verbleibenden Zeitraum des Programms 2009-2013 gebührend berücksichtigen.

STATISTISCHE ANHÄNGE: ANTRÄGE UND AUSGEWÄHLTE BEWERBER

EU + EFTA/EWR-Länder | Zahl der Beteiligungen von Hochschuleinrichtungen an beantragten EM-Masterstudiengängen (1) | Zahl der Beteiligungen von Hochschuleinrichtungen an ausgewählten EM-Masterstudiengängen (1) | Zahl der an ausgewählten EM-Masterstudiengängen beteiligten Hochschuleinrichtungen |

Österreich | 32 | 7 | 4 |

Belgien | 133 | 21 | 7 |

Bulgarien | 2 | 0 | 0 |

Zypern | 1 | 0 | 0 |

Tschech. Rep. | 56 | 9 | 4 |

Dänemark | 72 | 14 | 7 |

Estland | 25 | 3 | 2 |

Finnland | 59 | 11 | 5 |

Frankreich | 465 | 65 | 49 |

Deutschland | 320 | 54 | 33 |

Griechenland | 43 | 5 | 4 |

Ungarn | 74 | 10 | 4 |

Irland | 44 | 6 | 5 |

Italien | 361 | 44 | 26 |

Lettland | 21 | 0 | 0 |

Litauen | 35 | 2 | 2 |

Luxemburg | 7 | 1 | 1 |

Malta | 17 | 1 | 1 |

Niederlande | 162 | 29 | 14 |

Polen | 123 | 16 | 8 |

Portugal | 170 | 26 | 11 |

Rumänien | 14 | 0 | 0 |

Slowakei | 14 | 1 | 1 |

Slowenien | 24 | 3 | 2 |

Spanien | 464 | 62 | 27 |

Schweden | 140 | 22 | 11 |

VK | 257 | 42 | 28 |

Island | 5 | 0 | 0 |

Liechtenstein | 0 | 0 | 0 |

Norwegen | 63 | 14 | 9 |

Insgesamt | 3195 | 468 | 265 |

EU + EFTA/EWR-Länder | Zahl der Beteiligungen von Hochschuleinrichtungen an beantragten Projekten der EM-Aktion 4 (1) | Zahl der Beteiligungen von Hochschuleinrichtungen an ausgewählten Projekten der EM-Aktion 4 (1) | Zahl der an ausgewählten Projekten der EM-Aktion 4 beteiligten Hochschuleinrichtungen |

Österreich | 41 | 8 | 6 |

Belgien | 84 | 18 | 16 |

Bulgarien | 18 | 2 | 2 |

Zypern | 5 | 2 | 2 |

Tschech. Rep. | 27 | 4 | 3 |

Dänemark | 22 | 6 | 4 |

Estland | 20 | 5 | 5 |

Finnland | 53 | 17 | 12 |

Frankreich | 135 | 26 | 20 |

Deutschland | 108 | 16 | 10 |

Griechenland | 27 | 5 | 3 |

Ungarn | 41 | 4 | 2 |

Irland | 11 | 3 | 3 |

Italien | 144 | 15 | 12 |

Lettland | 11 | 3 | 2 |

Litauen | 23 | 4 | 3 |

Luxemburg | 2 | 0 | 0 |

Malta | 9 | 3 | 1 |

Niederlande | 73 | 14 | 9 |

Polen | 60 | 12 | 9 |

Portugal | 55 | 10 | 7 |

Rumänien | 31 | 3 | 3 |

Slowakei | 30 | 6 | 3 |

Slowenien | 17 | 1 | 1 |

Spanien | 133 | 32 | 18 |

Schweden | 51 | 11 | 8 |

VK | 99 | 22 | 15 |

Island | 2 | 2 | 1 |

Liechtenstein | 1 | 1 | 1 |

Norwegen | 24 | 11 | 9 |

Insgesamt | 1357 | 266 | 190 |

Zahl der von Studierenden eingereichten Anträge | Anzahl der gewährten Erasmus-Mundus-Stipendien | “Im Rahmen der „Fenster“ gewährte Stipendien | Gesamtzahl der gewährten Stipendien |

2004-05 | n.a. | 140 | 0 | 140 |

2005-06 | 3030 | 455 | 353 | 808 |

2006-07 | 5500 | 741 | 636 | 1377 |

2007-08 | 12 766 | 1196 | 629 | 1825 |

2008-09 | 18 820 | 1957 | 74 | 2031 |

Insgesamt | 40 116 | 4489 | 1692 | 6181 |

[1] Abl. L 345 vom 31.12.2003.

[2] Rahmenvertrag über Bewertung (Evaluierung) und bewertungsbezogene Leistungen sowie Unterstützung bei der Folgenabschätzung (EAC/03/06 – 1. Verlängerung).

[3] Umfang, in dem die Ziele des Programms mittels Aufwendung angemessener Kosten erreicht wurden.