Mitteilung der Kommission - Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) - Schätzung der Mittelbindungen, der Auszahlungen und der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 /* KOM/2009/0616 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 4.11.2009 KOM(2009)616 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHER ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)Schätzung der Mittelbindungen, der Auszahlungen und der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beit räge für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 Einleitung Im Einklang mit Artikel 7 Absätze 1 und 5 des Internen Abkommens[1] präsentiert die Kommission in dieser Mitteilung – unter Berücksichtigung der Voraussagen der Europäischen Investitionsbank (EIB) für die Investitionsfazilität – ihre Schätzungen in Bezug auf die Mittelbindungen, die Auszahlungen und den Abruf von Beiträgen für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013. Seit Inkrafttreten des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) im Jahr 2003 zahlen die Mitgliedstaaten die Beiträge für die von der EIB verwalteten Instrumente (Investitionsfazilität und Zinsvergütungen) unmittelbar an die EIB. In dieser Mitteilung wird deshalb klar zwischen den von der EIB im Rahmen des 9. und 10. EEF verwalteten Beträgen und den von der Kommission verwalteten Beträgen unterschieden. Wie in der Vergangenheit enthält diese Mitteilung in erster Linie Tabellen mit einigen Anmerkungen, die für die richtige Auslegung erforderlich sind. Die folgende Graphik gibt einen Überblick über die Entwicklung der Mittelbindungen und Auszahlungen (Kommission[2] und EIB). Sie zeigt deutlich die strukturelle Tendenz zu einem Anstieg der Auszahlungen seit 2000. [pic]- - - Mittelbindungen ― Auszahlungen 1. Ausführungsprog NOSE FÜR DIE HAUSHALTSJAHRE 2009 UND 2009 Die Kommission und die EIB haben ihre Vorausschätzungen für die Mittelbindungen und Auszahlungen in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 für jeden der AKP-Staaten[3] und für die ÜLG[4] aktualisiert. Das Ergebnis sowie die Höhe der für die Finanzierung des EEF erforderlichen Beiträge sind in den Anhängen 1 bis 3 aufgeführt und werden den Zahlen in der Mitteilung von Juni 2009[5] gegenübergestellt. Schließlich hat die Kommission das Buchhaltungssystem des EEF Anfang 2009 durch ein neues System ersetzt, das auf die für den Gesamthaushaltsplan verwendete Software abgestimmt ist. Die EIB betont, dass die Schätzung des Saldos zum Ende des Haushaltsjahres 2009 insbesondere auf einer Prognose der Kapitalrückzahlungen und Zinszahlungen beruht, von denen ein erheblicher Teil Mitte Dezember erwartet wird. Bei diesen Kapitalrückzahlungen und Zinszahlungen kann es unerwartet zu Verzögerungen bzw. zu vorzeitigen Zahlungen kommen. Nach Artikel 57 Absatz 4 der Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds[6] werden diese Vorausschätzungen in der Mitteilung von Juni 2010 überprüft werden. 2. Die Haushaltsjahre 20 09 BIS 2013 Es sei daran erinnert, dass mittelfristige Vorausschätzungen eine hohe Fehlerquote aufweisen. Infolge des Inkrafttretens des 10. EEF muss die Kommission eine Obergrenze für die jährlichen Beitragszahlungen für das Haushaltsjahr n + 2, d. h. das Jahr 2011, vorschlagen[7]. Für die EIB wird ein Betrag von 220 Mio. EUR und für die Kommission ein Betrag von 3 950 Mio. EUR vorgeschlagen. Die nachstehende Tabelle zeigt das Ergebnis der Schätzungen für den Zeitraum 2009-2013. Bei der EIB erklärt sich die vergleichsweise große Differenz zwischen den Auszahlungen und den Beiträgen dadurch, dass ein Teil der Auszahlungen seit 2007 durch Darlehensrückzahlungen finanziert wird. Vorausschätzung der Mittelbindungen, der Auszahlungen und des Abrufs von Beiträgen für die Jahre 2009 bis 2013 ( in Mio.EUR ) 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | Mittelbindungen | Kommission | 3 750 | 3 750 | 3 750 | 3 750 | 3 200 | EIB | 530 | 550 | 550 | 550 | 470 | Auszahlungen | Kommission | 3 375 | 3 550 | 3 650 | 3 700 | 3 700 | EIB | 430 | 450 | 450 | 450 | 370 | Beiträge | Kommission | 3 300 | 3 500 | 3 575 | 3 625 | 3 625 | EIB | 200 | 280 | 230 | 210 | 200 | ANHANG 1 – Vorausschätzung der Mittelbindungen für 2009, 2010 und 2011 (in Mio. EUR) 2009 | 2010 | 2011 | Mitteilung Juni 2009 | aktualisiert Okt. 2009 | Mitteilung Juni 2009 | aktualisiert Okt. 2009 | Mitteilung Okt. 2009 | Regionen | Ostafrika | 751 | 890 | 518 | Westafrika | 737 | 655 | 897 | Zentralafrika | 569 | 555 | 377 | Karibischer Raum | 262 | 115 | 319 | Pazifischer Ozean | 73 | 85 | 178 | Südliches Afrika | 275 | 340 | 633 | Zwischensumme | 2 667 | 2 640 | 2 922 | Horizontale Instrumente | Friedensfazilität | 0 | 0 | 0 | Infrastrukturfonds | 100 | 200 | 0 | FLEX-Mechanismus | 100 | 230 | 270 | Wasser- und Energie- fazilität | 0 | 100 | 300 | Sonstige* | 180 | 181 | 212 | Zwischensumme | 380 | 711 | 782 | Kommission insgesamt | 3 047 | 3 351 | 3 750 | 3 704 | 3 750 | Investitionsfazilität | 450 | 450 | 450 | 450 | Zinsvergütungen | 80 | 35 | 50 | 50 | EIB-Instrumente insg. | 530 | 485 | 550 | 500 | 500 | INSGESAMT | 3 577 | 3 836 | 4 300 | 4 204 | 4 250 | * Deckt insbesondere bestimmte Unterstützungsausgaben, vor allem für die gemeinsamen Institutionen und das AKP-Sekretariat, ANHANG 2 – Vorausschätzung der Mittelbindungen für 2009 und 2010 (in Mio. EUR) [pic] Bruttozahlungen, d. h. ohne Abzug der wieder eingezogenen Beträge. * einschließlich Zinsvergütungen aus vorausgegangenen EEF. ANHANG 3 – Voraussicht liche finanzielle Situation 2009, 20010 und 2011[8] (in Mio. EUR) [pic] *KOM(2009)310 endg. Vom 29.6.2009 ANHANG 4 – EEF-Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten für das Jahr 2009 (in EUR) [pic] ANHANG 5 – EEF-Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten für das Jahr 2010 (in EUR) [pic] [1] Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32). [2] Die in dieser Mitteilung für die Kommission angegebenen Mittelbindungen und Auszahlungen sind als „Bruttobeträge“ angegeben, d. h. ohne Berücksichtigung der später aufgehobenen Mittelbindungen und der wieder eingezogenen Beträge. [3] Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean. [4] Überseeische Länder und Gebiete. [5] KOM(2008) 310 endg. vom 26.6.2009. Die Zahlen für die Investitionsfazilität sind die von der EIB vorgelegten und in derselben Mitteilung aufgeführten Zahlen. [6] ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1. [7] Vgl. Internes Abkommen Artikel 7 Absätze 1-4.. [8] Operativ verfügbare Beträge.