52009DC0547

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Zweiter Finanzbericht über die finanzielle Ausführung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Haushaltsjahr 2008 /* KOM/2009/0547 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 21.10.2009

KOM(2009)547 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Zweiter Finanzbericht über die finanzielle Ausführung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)Haushaltsjahr 2008

INHALTSVERZEICHNIS

1. Haushaltsverfahren und Ausgabenüberwachung 3

2. Mittelbewirtschaftung und finanzielle Ausführung 5

2.1. Verpflichtungsermächtigungen 5

2.1.1. Verpflichtungsermächtigungen für die operationellen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 5

2.1.2. Verfügbare Verpflichtungsermächtigungen für die technische Hilfe 6

2.2. Zahlungsermächtigungen 6

2.2.1. Mittel für die operationellen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 6

2.2.2. Mittel für die technische Hilfe 11

3. Ausführungsgrad der ELER-Programme (in % der von der Kommission gezahlten ELER-Zuweisungen 2007 plus 2008) nach Mitgliedstaaten 14

Haushaltsverfahren und Ausgabenüberwachung

Am 2. Mai 2007 nahm die Kommission den Haushaltsvorentwurf (HVE) 2008 an. Für den ELER wurden der Haushaltsbehörde darin folgende Mittelansätze (in EUR) vorgeschlagen:

Haushaltslinie | Verpflichtungs-ermächtigungen | Zahlungsermächtigungen |

05.040501 (Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums) | 12 542 462 561,00 | 9 396 700 000,00 |

05.040502 (Technische Hilfe) | 22 089 328,00 | 10 000 000,00 |

Die Verordnung (EG) Nr. 378/2007 des Rates über die fakultative Modulation der Direktzahlungen wurde am 27. März 2007 erlassen. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den ELER-Haushalt besteht in einer Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um 362 000 000,00 EUR.

Deshalb nahm das Europäische Parlament den Gesamthaushaltsplan 2008 in zweiter Lesung am 13. Dezember 2007 mit folgenden Mittelansätzen für den ELER an:

Haushaltslinie | Verpflichtungs-ermächtigungen | Zahlungsermächtigungen |

05.040501 (Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums) | 12 904 462 561,00 | 9 396 700 000,00 |

05.040502 (Technische Hilfe) | 22 089 328,00 | 10 000 000,00 |

Bis Ende 2007 hatte die Kommission lediglich 54 ELER-Programme von insgesamt 94 genehmigt. Die verbleibenden 40 Programme wurden 2008 wie folgt genehmigt:

- Zu Jahresbeginn 2008 wurden 25 ELER-Programme genehmigt, für die eine nicht automatische Übertragung der Verpflichtungsermächtigungen von 2007 auf 2008 im Gesamtumfang von 1 360 517 165,00 EUR vorgenommen werden konnte;

- bei 15 ELER-Programmen, zu denen das Prüfverfahren der Kommission Ende 2007 noch nicht abgeschlossen war, wurde die Tranche 2007 gemäß Nummer 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin für den Zeitraum 2008–2013 neu verteilt.

Für diese zuletzt genannten 15 ELER-Programme wurden die für die Jahrestranche 2007 ausgewiesenen Mittel aus dem Haushaltsplan 2007 gestrichen, und die Haushaltsbehörde bewilligte im Mai 2008 einen Berichtigungshaushalt in Höhe von 370 376 764,00 EUR an zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen, was dem Anteil 2008 an den aus der Jahrestranche 2007 umgeschichteten Programmplanungsmitteln entspricht.

Gemäß Nummer 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung musste hierzu auch der Finanzrahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums geändert werden, indem der Beschluss 2006/493/EG des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum von 2007 bis 2013 und der jährlichen Aufteilung dieser Förderung sowie die Entscheidung 2006/636/EG zur Festlegung der jährlichen Aufteilung des Betrags für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum geändert wurden.

Der hier dargelegte Sachverhalt hat dazu geführt, dass in der Haushaltslinie der operationellen ELER-Programme (ohne technische Hilfe) letztendlich Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14 635 356 490,00 EUR verfügbar sind.

Es ist zu beachten, dass 2008 Zahlungsermächtigungen in gleichem Umfang verfügbar waren wie in dem am 13. Dezember 2007 vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommenen Haushaltsplan ausgewiesen, abgesehen von der Mittelübertragung von insgesamt 82 995 000,00 EUR am Jahresende zur Aufstockung der Haushaltslinien des EAGFL, Abteilung Ausrichtung. In der nachstehenden Übersicht ist der Stand zu jeder Haushaltslinie (in EUR) festgehalten:

Finanzinstrument / Haushaltslinie | Erhöhung („+“) bzw. Verringerung („-“) der verfügbaren Zahlungsermächtigungen (in EUR) |

ELER (05.040501) | - 82 995 000,00 |

EAGFL-Ausrichtung Ziel 1-Gebiete (05.04.02.01) und EAGFL-Ausrichtung Leader+ (05.040206) | + 82 995 000,00 |

Veränderungen gesamt (Erhöhung, Verringerung) für die Entwicklung des ländlichen Raums | 0,00 |

Im nächsten Kapitel wird beschrieben, wie diese Mittel verwendet wurden.

Mittelbewirtschaftung und finanzielle A USFÜHRUNG

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen für die operationellen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

Die für die Tranche 2008 verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen (14 635 356 490,00 EUR) wurden vollständig ausgeschöpft (d.h. die finanzielle Ausführung lag bei 100 %). Die nachstehende Tabelle zeigt, in welchem Umfang 2008 Mittel für ELER-Programme (in EUR) für die einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich gebunden wurden:

Mitgliedstaat | Verwendung der Verpflichtungsermächtigungen 2008 |

AT | 594 709 669,00 |

BE | 63 957 784,00 |

BG | 581 200 565,00 |

CY | 24 772 842,00 |

CZ | 392 638 892,00 |

DE | 1 186 941 705,00 |

DK | 128 937 144,00 |

EE | 95 569 377,00 |

ES | 1 548 539 790,00 |

FI | 318 959 772,00 |

FR | 959 359 146,00 |

GR | 463 470 078,00 |

HU | 537 525 661,00 |

IE | 355 014 220,00 |

IT | 1 616 756 298,00 |

LT | 248 836 020,00 |

LU | 13 661 411,00 |

LV | 300 635 734,00 |

MT | 23 962 147,00 |

NL | 72 638 338,00 |

PL | 1 932 933 351,00 |

PT | 587 531 051,00 |

RO | 1 146 687 683,00 |

SE | 277 225 207,00 |

SI | 139 868 094,00 |

SK | 286 531 906,00 |

UK | 736 492 605,00 |

Gesamt | 14 635 356 490,00 |

Verfügbare Verpflichtungsermächtigungen für die technische Hilfe

Gemäß Artikel 69 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates sind 0,25 % des Gesamtbetrags der Gemeinschaftsförderung für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Finanzierung der technischen Hilfe durch die Kommission bestimmt. Im Haushalt 2008 standen hierfür 22 089 328,00 EUR an Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung. Bis Ende 2008 waren davon 5 250 376,94 EUR verbraucht.

Die nachstehende Tabelle zeigt, wie diese Verpflichtungsermächtigungen in Anspruch genommen wurden. Die Verpflichtungsermächtigungen 2008 flossen zum größten Teil in Maßnahmen zum Aufbau des europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums und zum weiteren Ausbau des elektronischen Systems SFC 2007.

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Zahlungsermächtigungen

Verfügbare Mittel für die operationellen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

Im Haushaltsplan 2008 sind für die ELER-Programme Zahlungsermächtigungen in Höhe von 9 396 700 000,00 EUR ausgewiesen. Im November und Dezember 2008 wurden von diesen verfügbaren Mitteln 82 995 000,00 EUR zur Aufstockung der Haushaltslinien 05.040201 und 05.040206 (Programme des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, für Ziel-1-Gebiete bzw. Leader+ im Programmplanungszeitraum 2000-2006) übertragen.

Bis Ende 2008 waren 8 538 840 673,98 EUR an Zahlungsermächtigungen verbraucht; diese Mittel wurden wie folgt verwendet:

Vorschusszahlungen: | 2 475 706 914,50 EUR |

Erstattungen 4. Quartal 2006 | 21 697 817,73 EUR |

Erstattungen 3. Quartal 2007 | 116 058 716,24 EUR |

Erstattungen 4. Quartal 2007 | 1 697 255 282,24 EUR |

Erstattungen 1. Quartal 2008 | 1 120 239 109,02 EUR |

Erstattungen 2. Quartal 2008 | 1 303 099 545,58 EUR |

Erstattungen 3. Quartal 2008 | 1 804 783 288,67 EUR |

Mittelverbrauch 2008 insgesamt | 8 538 840 673,98 EUR |

Die Erstattungen für bestimmte Programme im 2. und 3. Quartal 2008 (s. nachstehende Übersicht) wurden zu Ende des Haushaltsjahres ganz oder teilweise ausgesetzt, da die Mittelbindungen 2007 und 2008 für diese Programme durch Vorschusszahlungen und frühere Erstattungen bereits vollständig ausgeschöpft waren. In nachstehender Übersicht ist der aktuelle Stand zu den Programmen dargestellt, bei denen die Verpflichtungsermächtigungen ausgeschöpft waren und die Mittelauszahlung bis Anfang 2009 zurückgestellt werden musste (in EUR):

ELER-Programm – CCI-Nr. | Q2 2008 (2. Quartal) | Q3 2008 (3. Quartal) | Gesamt |

Vlaanderen (2007BE06RPO001) | 2 634 830,50 | 2 634 830,50 |

Nordrhein-Westfalen (2007DE06RPO015) | 10 345 809,87 | 10 345 809,87 |

Aragón (2007ES06RPO002) | 12 299 213,27 | 16 291 566,28 | 28 590 779,54 |

Asturias (2007ES06RPO003) | 1 100 082,61 | 1 100 082,61 |

La Rioja (2007ES06RPO016) | 1 046 530,71 | 1 046 530,71 |

Ireland National (2007IE06RPO001) | 95 219 252,45 | 95 219 252,45 |

Gesamt | 12 299 213,27 | 126 638 072,42 | 138 937 285,68 |

Die Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der verfügbaren Zahlungsermächtigungen einerseits sowie den ausgeschöpften Zahlungsermächtigungen und den Mitteln andererseits, die zur Aufstockung zweier Haushaltslinien aus dem Programmplanungszeitraum davor übertragen wurden, betrug 774 864 326,02 EUR. Dies entspricht einem Minderverbrauch von 8,2 % gegenüber den im Haushalt verfügbaren Mitteln, der hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Mitgliedstaaten im dritten Quartal weniger Ausgaben gemeldet haben als in den ursprünglich mitgeteilten Vorausschätzungen vorgesehen. Diese Mittel wurden mit dem Beschluss SEK(2009) 164 der Kommission vom 13. Februar 2009 als C2-Mittel auf den Haushalt 2009 übertragen (mit Beschluss der Kommission nicht automatisch übertragene Mittel, die bis zum 31. Dezember 2009 in Anspruch genommen werden müssen).

Im der beigefügten Grafik ist der Mittelverbrauch bei den Zahlungsermächtigungen 2008 nach Monaten dargestellt. Für den Umfang des Mittelverbrauchs sind die Abgabetermine der vier jährlichen Zahlungserklärungen ausschlaggebend (31. Januar, 30. April, 31. Juli, 10. November jeweils für die Meldungen zu Q4 2007, Q1 2008, Q2 2008, Q3 2008).

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Die nachstehende Übersicht enthält die im Kalenderjahr 2008 von der Kommission gezahlten Beträge je nach Mitgliedstaat betreffend die Vorschusszahlungen und die Erstattung der von den Zahlstellen in den Zeiträumen vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember 2007 (Q4 2007), vom 1. Januar 2008 bis zum 31. März 2008 (Q1 2008), vom 1. April bis zum 30. Juni 2008 (Q2 2008) und vom 1. Juli bis zum 15. Oktober 2008 (Q3 2008) getätigten Ausgaben.

Die Beträge unter Q4 2006 für Ausgaben, die die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Übergangsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 gemeldet haben, werden erst bei endgültiger Annahme der entsprechenden Programme durch die Kommission ausgezahlt; deshalb sind auch 2008 noch Zahlungen erfolgt. Diese Zahlungen betreffen bis Ende des Haushaltsjahrs 2007 noch nicht genehmigte Programme, die Gegenstand einer Neuverteilung waren (Art. 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung) bzw. nicht automatisch von 2007 auf 2008 übertragene Verpflichtungsermächtigungen .

Die Beträge unter Q3 2007 (abgerufen zwischen dem 1. Juli 2007 und dem 15. Oktober 2007) betreffen Programme, für die die Verpflichtungsermächtigungen 2007 bereits ausgeschöpft waren und die mit Mitteln des Haushaltsjahres 2008 bezahlt wurden.

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2008 wurden insgesamt 6 063 133 759,48 EUR an Erstattungen (Zwischenzahlungen) und 2 475 706 914,50 EUR an Vorschusszahlungen geleistet.

Betrachtet man die Veränderungen im Vergleich zu 2007, so ist in nachstehender Tabelle eine sehr deutliche Steigerung (+40,43 %) bei den Zahlungen an die Mitgliedstaaten zu erkennen. Dies liegt daran, dass sich die Erstattungen 2008 mehr als verdoppelt haben (+155,21 %), der Rückgang bei den Vorschusszahlungen aber geringer ausfiel (-33,18 %). Grund für die geringeren Vorschusszahlungen ist, dass über die Hälfte bereits 2007 ausgezahlt worden waren. Die starke Zunahme der Erstattungen wiederum macht deutlich, dass die Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums in den Mitgliedstaaten nun schrittweise umgesetzt werden.

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Mittel für die technische Hilfe

Im Haushalt 2008 standen hierfür ursprünglich 10 000 000,00 EUR an Zahlungsermächtigungen zur Verfügung. Bei der Durchführung der globalen Mittelübertragung 2008 durch die GD BUDG wurden 2 000 000,00 EUR in eine andere Haushaltslinie umgeschichtet, die nicht zum Bereich Entwicklung des ländlichen Raums gehört. Ende 2008 waren 3 455 471,11 EUR an Zahlungsermächtigungen verbraucht.

Die nachstehende Übersicht zeigt die Auszahlungsbeträge für jede Haushaltslinie und die wichtigsten Leistungen, wie insbesondere den Aufbau des europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum.

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Zu beachten ist, dass ein Teil der Zahlungsverpflichtungen, die 2008 aus der Haushaltslinie für den Aufbau des elektronischen Systems SFC 2007 (316 624 EUR) abgerufen wurden, Mittelbindungen aus dem Jahr 2007 betrifft.

ANALYSE DER VON DEN ZAHLSTELLEN DER MITGLIEDSTAATEN GEMELDETEN BETRÄGE NACH SCHWERPUNKTEN UND MASSNAHMEN

Die nachstehende Übersicht enthält die von den Mitgliedstaaten 2007 (Q4 2006 bis Q3 2007) und 2008 (Q4 2007 bis Q3 2008) gemeldeten Ausgaben, aufgeschlüsselt nach Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, in der Gegenüberstellung mit den gleichen Ausgaben seit Beginn der Programme (Q4 2006 bis Q3 2008) und den Beträgen in den Finanzierungsplänen 2007 - 2013 (in Mio. EUR). Die Gegenüberstellung zeigt, in welchem Maße die tatsächliche Ausführung vor Ort mit den Vorausschätzungen in den Programmen übereinstimmt.

Für 2008 ist zu erkennen, dass 21,3 % dieser Beträge Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 1, 75,0 % Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 2 und 1,9 % Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 3 betreffen. Diese Zahlen weichen vom Ende Dezember 2008 geltenden Finanzierungsplan für den gesamten Programmplanungszeitraum 2007 - 2013 erheblich ab (34 % für Schwerpunkt 1, 43,7 % für Schwerpunkt 2 und 13,4 % für Schwerpunkt 3).

Dies ist größtenteils durch die Besonderheiten der Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 2 bedingt, die meist auf der Grundlage laufender Verträge aus früheren Programmplanungszeiträumen oder durch jährliche Zahlungen gefördert werden. Die Verzögerungen bei den Schwerpunkten 1 und 3 hingegen erklären sich dadurch, dass für die Fördervorhaben längere Vorlaufzeiten zur Genehmigung (Bekanntgabe der Bedingungen für die Beihilfegewährung, Antragstellung durch potenzielle Empfänger, Auswahlverfahren usw.) und zur Durchführung der Projekte erforderlich sind.

Das in der Entwicklungsstrategie jedes Programms vorgesehene Gleichgewicht zwischen den einzelnen Schwerpunkten wird mit fortschreitender Umsetzung der ELER-Programme erreicht. Bereits bei der Gegenüberstellung der Prozentsätze für 2008 mit denen aus dem Jahr 2007 ist eine entsprechende Veränderung erkennbar; so gingen die 2007 für Schwerpunkt 2 gemeldeten Ausgaben von 81,6 % auf 75,0 % zurück, während Schwerpunkt 1 eine umgekehrte Entwicklung zeigt und von 16,0 % im Jahre 2007 auf 21,3 % im Jahre 2008 ansteigt.

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Ausführungsgrad der ELER-Programme (in % DER VON DER KOMMISSION GEZAHLTEN ELER-ZUWEISUNGEN 2007 PLUS 2008) NACH MITGLIEDSTAATEN

Die Grafik auf der nächsten Seite zeigt die Höhe der ELER-Zahlungen seit Beginn des Programmplanungszeitraums, einschl. der Zahlungen der Mitgliedstaaten für das letzte Quartal 2008 (d. h. die von der Kommission aus dem Haushalt 2009 erstattet wurden), im Vergleich zur Zuweisung der Jahre 2007 und 2008. Für alle ELER-Programme zusammen ergibt sich eine Quote von 71,7 %.

Wie aus der Grafik hervorgeht, wurden bei allen Programmen (mit Ausnahme derjenigen Maltas, Litauens, Bulgariens und Lettlands) mehr als 50 % der gebundenen Mittel für 2007 und 2008 zusammen auf Ebene des Mitgliedstaats ausgegeben.

Demgegenüber meldeten 5 Länder (Irland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und Belgien) mehr Ausgaben an, als laut Jahrestranchen 2007 und 2008 zusammen zur Verfügung standen; diese Mehrausgaben mussten aus Mittelbindungen für das Jahr 2009 bezahlt werden.

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