52009DC0137

Bericht der Kommission an den Rat über die Bewertung des von Italien der Kommission und dem Rat berichteten Stands der Rückforderung der von den Milcherzeugern für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 geschuldeten Zusatzabgabe (gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2003/530/EG des Rates) /* KOM/2009/0137 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 26.3.2009

KOM(2009) 137 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Bewertung des von Italien der Kommission und dem Rat berichteten Stands der Rückforderung der von den Milcherzeugern für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 geschuldeten Zusatzabgabe (gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2003/530/EG des Rates)

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Bewertung des von Italien der Kommission und dem Rat berichteten Stands der Rückforderung der von den Milcherzeugern für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 geschuldeten Zusatzabgabe(gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2003/530/EG des Rates)

Den vorliegenden Bewertungsbericht hat die Kommission gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2003/530/EG des Rates vom 16. Juli 2003 über die Vereinbarkeit einer von der Italienischen Republik zugunsten ihrer Milcherzeuger geplanten Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt erstellt.

Nach Artikel 1 derselben Entscheidung wird die von der Italienischen Republik zugunsten der Milcherzeuger geleistete Beihilfe, bei der sie selbst in die Verpflichtung zur Zahlung der von diesen aufgrund der Zusatzabgabe auf Milch und Milcherzeugnisse für den Zeitraum 1995/96 bis 2001/02 der Gemeinschaft geschuldeten Beträge eintritt und den betreffenden Erzeugern gestattet, ihre Schulden im Rahmen eines zinslosen Zahlungsaufschubs über mehrere Jahre hinweg zu begleichen, ausnahmsweise als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar betrachtet, sofern

- die Rückzahlung in voller Höhe in gleich bleibenden Jahresraten erfolgt und

- der Rückzahlungszeitraum 14 Jahre, beginnend am 1. Januar 2004, nicht überschreitet.

Nach Artikel 2 der Entscheidung ist die Gewährung der Beihilfe davon abhängig, dass Italien den Gesamtbetrag der Zusatzabgabe für die betreffenden Zeiträume dem EAGFL meldet und die noch unbeglichene Schuld in drei Jahresraten gleicher Höhe von den vom EAGFL finanzierten Ausgaben für den Monat November 2003, den Monat November 2004 und den Monat November 2005 abzieht.

Der Gesamtbetrag der Zusatzabgabe für die betreffenden Zeiträume wurde von Italien ordnungsgemäß mit Schreiben vom 26. August 2003 gemeldet.

Der Abzug der noch unbeglichenen Schuld erfolgte ordnungsgemäß von den vom EAGFL finanzierten Ausgaben für November 2003, November 2004 und November 2005.

Nach Artikel 3 der Entscheidung haben die zuständigen italienischen Behörden dem Rat und der Kommission jährlich über den Stand der Rückforderung der von den betreffenden Erzeugern aufgrund der Zusatzabgabe für den Zeitraum 1995/96 bis 2001/02 geschuldeten Beträge zu berichten.

Die italienischen Behörden legten der Kommission gemäß dieser Bestimmung mit Schreiben der AGEA vom 3. Oktober 2008 ihren vierten Bericht vor, der die Jahresrate 2007 betrifft. Sie aktualisierten diesen Bericht später, was zu Änderungen verschiedener Elemente des Berichts führte.

Zahlung der Abgabe im Rahmen der Ratenzahlungsregelung

Von den insgesamt 23 460 Erzeugern, die nunmehr Abgaben für die sieben Zeiträume schulden, auf die sich die Entscheidung des Rates bezieht, die aber bei nationalen Gerichten Beschlüsse auf Aussetzung der Zahlungen bis zum Vorliegen rechtskräftiger Urteile erwirkten, entschieden sich 15 355 für die Ratenzahlungsregelung. Die Entscheidung für die Ratenzahlungsregelung implizierte die Einstellung aller anhängigen Rechtsstreitigkeiten. Wird eine der Jahresraten nicht gezahlt, so führt dies zudem zum Ausschluss der betreffenden Erzeuger von der Regelung und zur Einziehung des geschuldeten Gesamtbetrags zuzüglich der angefallenen Zinsen.

Die 15 355 teilnehmenden Erzeuger schuldeten vor Zahlung der ersten Rate insgesamt einen Betrag von etwa 345 Mio. EUR, was etwa einem Drittel des noch unbeglichenen Gesamtbetrags der Zusatzabgabe auf Erzeugerebene entsprach. Hieraus ergibt sich somit, dass sich die größere Zahl der für geringere Einzelüberschreitungen der Lieferquoten verantwortlichen Erzeuger für die Inanspruchnahme der Regelung entschieden hat. Dagegen haben es Erzeuger mit signifikanteren Einzelüberschreitungen der Lieferquoten (etwa 8000 Erzeuger, denen etwa 680 Mio. EUR an geschuldeten Abgaben während der sieben Zeiträume in Rechnung gestellt wurden) vorgezogen, ihre Rechtsstreitigkeiten vor den italienischen Gerichten zu verfolgen. Die italienischen Behörden haben im Laufe des Jahres 2007 jedoch 150 neue Anträge auf Ratenzahlung erhalten, die etwa 3 Mio. EUR entsprechen.

Die vierte Rate in Höhe von insgesamt 25 074 413,99 EUR musste von 12 426 Erzeugern vor dem 31. Dezember 2007 gezahlt werden. Die von den italienischen Behörden durchgeführten Überprüfungen haben ergeben, dass 12 183 Erzeuger 2007 ordnungsgemäß Beträge von insgesamt 25 006 160,19 EUR gezahlt haben. Das bedeutet, dass 98 % der Erzeuger 99,7 % der Abgaben im Rahmen der vierten Rate fristgerecht gezahlt haben. Bei der ersten, zweiten und dritten Rate waren 99,6 %, 97,9 % bzw. 99,5 % des jeweils fälligen Betrags fristgerecht gezahlt worden. Insgesamt wurden im Rahmen der ersten vier Raten rund 103 Mio. EUR beigetrieben (99,2 % des fälligen Gesamtbetrags).

Auch wenn diese Quoten zweifellos auf die Bereitwilligkeit der teilnehmenden Erzeuger zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen schließen lassen, ist die Kommission der Ansicht, dass die Weiterverfolgung von Fällen, in denen die Zahlung nicht fristgerecht registriert wurde, ein äußerst wichtiger Indikator dafür ist, in welchem Maße sich die Behörden um die Gewährleistung der korrekten Erfüllung der Bedingungen der Regelung und letztendlich um die vollständige Beitreibung der geschuldeten Abgabe bemühen.

Ende 2007 hatten 63 Erzeuger die Raten für den vierten Ratenzahlungszeitraum in Höhe von 68 253,80 EUR noch nicht gezahlt. Nach Angaben der italienischen Behörden haben die zentralen Behörden alle diese Fälle den zuständigen regionalen Behörden gemeldet, damit diese die Zahlung des gesamten fälligen Betrags (einschließlich Zinsen) durchsetzen können.

Die Kommission stellt jedoch fest, dass der vierte italienische Bericht – wie schon der Bericht im Vorjahr – keine Angaben zu den Abgabenbeträgen enthält, die nach den Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen der italienischen Behörden tatsächlich beigetriebenen wurden. Aus zusätzlichen Informationen, die die italienischen Behörden im Dezember 2008 erhalten haben, geht allerdings hervor, dass bis zu diesem Zeitpunkt 1 204 511,18 EUR (d. h. 15 % des ausstehenden Gesamtbetrags) als Abgaben von Erzeugern beigetrieben worden sind, die ihre Raten bei einer der ersten Ratenzahlungen nicht fristgerecht gezahlt hatten. Diese Erzeuger mussten daher ihre gesamten unbeglichenen Schulden zuzüglich der angefallenen Zinsen zahlen und wurden von der weiteren Teilnahme an der 14-jährigen Regelung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass von den Erzeugern, die wegen Zahlungsverzugs aus der Ratenzahlungsregelung ausgeschlossen wurden, noch 6 878 274,31 EUR (d. h. 85 % des ausstehenden Gesamtbetrags) beigetrieben werden müssen.

Geschuldete Abgaben für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02, die innerhalb der Ratenzahlungsregelung nicht verbucht wurden und noch vor den italienischen Gerichten angefochten werden

Es wurde auf die relativ geringe Attraktivität der Ratenzahlungsregelung in Bezug auf den Betrag der verbuchten Abgaben verwiesen. Dies bedeutet, dass der Hinderungsgrund für eine umgehende Beitreibung, den die durch italienische Gerichte bis zum Vorliegen rechtskräftiger Urteile gewährte Aussetzung von Zahlungsanweisungen darstellt, für etwa 8000 Erzeuger, denen Abgaben in der Größenordnung von 680 Mio. EUR in Rechnung gestellt wurden und die sich für die Weiterverfolgung ihrer Rechtsstreitigkeiten entschieden haben, weiterhin vorliegt.

In ihren Bewertungsberichten, die sie dem Rat 2006 und 2007 vorlegte, erklärte die Kommission, die künftig von Italien vorgelegten Jahresberichte müssten speziell auf Rechtsstreitigkeiten eingehen, die sich auf die sieben betroffenen Zeiträume beziehen, und Angaben zur Bestätigung der Zahlung durch jene Erzeuger enthalten, die vor Gericht unterlegen sind. Ohne derartige Angaben war die Kommission bisher nicht in der Lage, den Stand der Beitreibung des Teils der Abgaben, der nicht in die Ratenzahlungsregelung aufgenommen wurde, korrekt zu überwachen.

Entsprechend dieser Forderung enthielt der italienische Bericht eine Auflistung der strittigen Abgabenbeträge für die sieben betroffenen Zeiträume, bei denen italienische Gerichte in den Jahren 2005 und 2006 zugunsten der Verwaltung entschieden haben. Es handelt sich um einen Betrag von insgesamt 1 533 584,36 EUR, von denen zum Zeitpunkt des Berichts offenbar erst 346 833,70 EUR als gezahlt registriert waren. Nachdem die Kommission weitere Informationen zu dieser Angelegenheit angefordert hatte, erhielt sie im Dezember 2008 zusätzliche Informationen, die sich auch auf Gerichtsurteile aus den Jahren 2007 und 2008 bezogen. Aus diesen Angaben geht hervor, dass von 2005 bis 2008 für Abgaben in Höhe von insgesamt 4 108 523,39 EUR (einschließlich der bereits erwähnten 1 533 584,36 EUR) zugunsten der Verwaltung entschieden worden war (d. h. 0,6 % des noch unbeglichenen Gesamtbetrags). Von den italienischen Behörden scheinen im Dezember 2008 jedoch nur 314 960,15 EUR beigetrieben worden zu sein (d. h. 7,7 % des Betrags, für den zugunsten der Verwaltung entschieden worden war).

Nach zusätzlichen Erläuterungen der italienischen Behörden wurde auch festgestellt, dass der Betrag der oben genannten Abgaben, für die zugunsten der Verwaltung entschieden worden war, Fälle umfasst, bei denen ein Einspruch möglich ist. Das kann einer der Gründe dafür sein, dass die beigetriebenen Beträge relativ niedrig sind. Für einen besseren Überblick über die erzielten Fortschritte sollten die von Italien vorgelegten Jahresberichte der Kommission zufolge in Zukunft Angaben zum Betrag der Abgaben enthalten, für den abschließend zugunsten der Verwaltung entschieden wurde. Die Kommission würde es auch begrüßen zu erfahren, ob und wie viele Milcherzeuger, die die Abgaben angefochten haben, vor italienischen Gerichten erfolgreich waren.

Die Kommission stellt fest, dass der Teil der Abgaben, der nicht in die Ratenzahlungsregelung aufgenommen wurde, nur langsam beigetrieben wird. Dies hängt sowohl mit der Dauer der Gerichtsverfahren (von 680 Mio. EUR ist bislang für nur etwa 4 Mio. EUR eine Entscheidung ergangen) als auch mit der Dauer der Beitreibung der Beträge nach Abschluss des Verfahrens (nur etwa 300 000 EUR der 4 Mio. EUR) zusammen. Was insbesondere die in den Jahren 2005 und 2006 ergangenen Gerichtsurteile anbelangt, so erscheint es anormal, dass der größere Teil der bestätigten Forderungen im Dezember 2008 noch nicht beigetrieben worden war.

Schlussfolgerung

Nach Auffassung der Kommission zeigen die Fortschritte der italienischen Behörden bei der Beitreibung der fälligen Beträge von Erzeugern, die der 2003 vom Rat für die Zeiträume 1995/96 bis 2001/02 genehmigten Ratenzahlungsregelung beigetreten sind, dass die Regelung angemessen gehandhabt wird. Die Kommission weist aber darauf hin, dass die Angaben zu den Beträgen, die von den wenigen teilnehmenden Erzeugern, die die Ratenzahlungen nicht geleistet haben und damit von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen wurden, tatsächlich beigetrieben wurden, darauf hindeuten, dass die Sorgfalt bei der Beitreibung der betreffenden Abgabe und die dabei erzielten Fortschritte verbessert werden müssen.

Die Kommission bedauert, dass bei den Abgabenbeträgen, die nicht in die Ratenzahlungsregelung aufgenommen wurden und für die Gerichtsverfahren vor italienischen Gerichten im Gang sind, nur langsam Fortschritte erzielt werden, und ist der Auffassung, dass die Beitreibung der Abgaben auf diese Weise nicht zufriedenstellend ist.