52009DC0096

Bericht der Kommission - Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2007 {SEC(2009)257} /* KOM/2009/0096 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 24.2.2009

KOM(2009) 96 endgültig

BERICHT DER KOMMISSION

Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2007 {SEC(2009)257}

INHALTSVERZEICHNIS

1. Umfang des Berichts 3

2. Zusammenfassung 3

3. Allgemeine Feststellungen und Feststellungen zur geteilten Verwaltung in der DAS 2007 5

4. Weiterverfolgung der Fehler 7

5. Massnahmen der Mitgliedstaaten zur Behebung der Mängel in den Bereichen Kohäsionspolitik und Landwirtschaft/natürliche Ressourcen 8

6. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Verwaltung von aus EU-Mitteln finanzierten Projekten 12

7. Schlussfolgerungen 13

1. Umfang des Berichts

Der Europäische Rechnungshof (ERH) als externer Prüfer der EU gibt im Jahresbericht eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge ab. In der Zuverlässigkeitserklärung (DAS) wird vor allem bewertet, ob die Einnahmen und Ausgaben der EU in der Buchführung korrekt ausgewiesen und in Einklang mit den vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen aufgebracht und ausgegeben worden sind.[1]

Sobald der Rechnungshof den Jahresbericht übermittelt hat, teilt die Kommission den betreffenden Mitgliedstaaten unverzüglich die Angaben dieses Berichts über die Verwaltung der Mittel mit, für die sie aufgrund der geltenden Regelung zuständig sind. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission nach Empfang dieser Mitteilung innerhalb von 60 Tagen ihre Antworten.[2] Am 11. November 2008 übermittelte die Kommission diese Angaben ordnungsgemäß an die Mitgliedstaaten und forderte diese gleichzeitig auf, einen aus drei Teilen bestehenden Fragebogen auszufüllen. Den Mitgliedstaaten wurden die jeweiligen Feststellungen des Hofes bereits übermittelt, die dann vor der Annahme des Rechnungshofberichtes mit dem Hof und der Kommission erörtert wurden. Eine Zusammenfassung der Antworten der Mitgliedstaaten wird dem ERH, dem Rat und dem Europäischem Parlament vor dem 28. Februar 2009 in einem Kommissionsbericht vorgelegt, dem auch eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienstellen beigefügt ist.

2 . ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht des ERH zum Haushaltsjahr 2007 ist aus zwei Gründen von Bedeutung. Zum einen hat der Hof die Struktur des Berichts geändert, der nun besser auf den neuen Finanzrahmen abgestimmt ist. Zum anderen ist dies die letzte Zuverlässigkeitserklärung vor dem Ende der laufenden Amtsperiode der Kommmission und des Parlaments.

Wie die Ergebnisse des ERH zeigen, ist die Kommission darum bemüht, den Kontrollrahmen weiter zu verbessern. Der Hof hat zum ersten Mal ein uneingeschränktes Prüfungsurteil bezüglich der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgegeben. Außerdem hat der Hof uneingeschränkte Prüfungsurteile bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bei den Einnahmen, den Mittelbindungen und den Zahlungen im Bereich Wirtschaft und Finanzen und im Falle der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben abgegeben. Der Hof stellt fest, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme in diesen Bereichen insgesamt wirksam funktionieren. Hinsichtlich der geteilten Mittelverwaltung gibt der Hof allerdings überwiegend negative Stellungnahmen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge ab. Darüber hinaus sind die Überwachungs- und Kontrollsysteme in diesen Bereichen offenbar nur bedingt wirksam. Im Bereich Landwirtschaft und natürliche Ressourcen stellte der Hof bei den Vorgängen, die den Ausgaben in diesem Bereich zugrunde liegen, insgesamt eine wesentliche Fehlerquote fest. Bei den Ausgaben des EGFL, die 85 % der Agrarausgaben ausmachen, liegt die Fehlerquote knapp unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle. Der Hof stellte fest, dass im Bereich Kohäsionspolitik rund 11 % des Gesamtbetrags der erstatteten Ausgaben mit Fehlern behaftet sind und dieser somit die höchste Fehlerquote aufweist. Die größten Mängel wurden bei den laufenden Kontrollen der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen und bei den Prüfbehörden festgestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der vom ERH geprüften Vorgänge den Programmplanungszeitraum 2000-2006 betrifft.

Im November 2008, einen Tag nach Vorlage des Jahresberichts, übermittelte die Kommission jedem Mitgliedstaat ordnungsgemäß die Informationen zu den Fehlern, die der ERH im Rahmen der in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführten Rechnungsprüfungen festgestellt hat. Ein Großteil der Mitgliedstaaten antwortete der Kommission innerhalb eines angemessenen Zeitraums und ausreichend detailliert.

Der Hof stuft Fehler als „quantifizierbar“ oder als „nicht quantifizierbar“ ein. Die Mitgliedstaaten sind für über 90 % der gesamten quantifizierbaren Fehler bei der geteilten Mittelverwaltung verantwortlich. Von den 17 betroffenen Mitgliedstaaten beantworteten 15 die Frage, welche Maßnahmen aufgrund der quantifizierbaren Fehler getroffen wurden. Sie übermittelten entsprechende Informationen und erläuterten die zu erwartenden Ergebnisse. Die Kommission wird die Maßnahmen im Rahmen der Weiterfolgung der vom Hof festgestellten Unregelmäßigkeiten überwachen.

Die Mitgliedstaaten sollten auch sechs zu Landwirtschaft und Kohäsionspolitik beantworten. Im Bereich Landwirtschaft äußerte der Hof Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Betriebsprämienzahlungen. Fast alle Mitgliedstaaten beantworteten diese Frage und gaben an, dass einige Verbesserungen erreicht werden konnten. Die Fragen zur Kohäsionspolitik dienten der Feststellung des Personalbestands in den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen. Ferner wurde gefragt, ob die Mitarbeiter in diesen Stellen an Schulungen teilgenommen haben. Mehrere Mitgliedstaaten gaben an, dass die Verwaltungsbehörden und Zahlstellen in den letzten zwölf Monaten neues Personal eingestellt haben. Mehr als 70 % der Mitgliedstaaten erklärten, dass die Mitarbeiter sowohl in den Verwaltungsbehörden als auch in den Zahlstellen in den letzten zwölf Monaten an Schulungen auf den Gebieten Finanzverwaltung und -kontrolle teilgenommen hätten.

Die Mitgliedstaaten sollten auch auf zwei allgemeine Fragen antworten. Die erste Frage bezog sich auf die zwischen Mai und Juni 2008 durchgeführten Dreiergespräche zwischen der Kommission, bestimmten Mitgliedstaaten und dem ERH, bei denen einzelne Fehler erörtert wurden. Sechs Mitgliedstaaten wiesen auf ihre Teilnahme an diesen Dreiergesprächen hin und äußerten ihre Zufriedenheit mit dieser Vorgehensweise.

In der zweiten Frage ging es darum, wie die Kommission ihre Aufsichtsfunktion bei der geteilten Verwaltung verbessern könnte. Die folgenden wesentlichen Verbesserungen wurden vorgeschlagen: vereinfachte Vorschriften und Regelungen, verbesserte Überwachung sowie Leitlinien für das öffentliche Auftragswesen.

3. Allgemeine Feststellungen und Feststellungen zur geteilten Verwaltung IN DER DAS 2007

DIE PRÜFUNGSERGEBNISSE DES ERH LASSEN ERKENNEN, DASS DIE KOMMISSION UM EINE WEITERE VERBESSERUNG DES KONTROLLRAHMENS BEMÜHT IST. EINIGE MITGLIEDSTAATEN HABEN DIES ZW ar bemerkt, doch andere betonen, dass es der Kommission auch im 14. Jahr in Folge nicht möglich war, eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurde eine Überprüfung des derzeitigen DAS-Ansatzes vorgeschlagen. Darüber hinaus begrüßten die Mitgliedstaaten die Empfehlungen des Hofes, sich auf ein tolerierbares Fehlerrisiko zu einigen und ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis beim Kontrollaufwand zu schaffen.

Die Bewertung der zugrunde liegenden Vorgänge durch den Hof ist ähnlich ausgefallen wie im Jahresbericht 2006. In zwei früher unter den internen und den externen Politikbereichen eingeordneten Bereichen kam es zwar zu einem Rückgang der geschätzten Fehlerquoten, doch das Gesamtbild hat sich dadurch nicht geändert. Der Hof hat jedoch ein uneingeschränktes Prüfungsurteil bezüglich der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung abgegeben. Außerdem hat der Hof uneingeschränkte Prüfungsurteile bezüglich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge in bestimmten Bereichen abgegeben, nämlich bei den Einnahmen, den Mittelbindungen und den Zahlungen im Bereich Wirtschaft und Finanzen und im Falle der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben. Die Überwachungs- und Kontrollsysteme in diesen Bereichen sind insgesamt wirksam, und die Stichprobe der ausgewählten Vorgänge weist keine wesentlichen Fehler auf.

Der Hof gibt insgesamt gesehen bei der geteilten Mittelverwaltung überwiegend negative Stellungnahmen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge ab und gelangt zu dem Schluss, dass diese Bereiche nach wie vor in unterschiedlichem Ausmaß eine wesentliche Fehlerquote aufweisen.

Folgende Tabelle 1.1 enthält eine nach Kapiteln aufgeschlüsselte Übersicht über die Ergebnisse der Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge.

Tabelle 1.1 – Übersicht über die Ergebnisse der Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung für das Haushaltsjahr 2007 über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[3] (nach Auslegung der Kommission) |

Geschätzte Fehlerquote |

Einnahmen | Weniger als 2 % |

Landwirtschaft und natürliche Ressourcen – EGFL* | Weniger als 2 % |

Landwirtschaft und natürliche Ressourcen – EGFL ausgenommen* | Über 5 % |

Kohäsion | Über 5 % |

Forschung, Verkehr und Energie | Zwischen 2 % und 5 % |

Externe Politikbereiche | Zwischen 2 % und 5 % |

Bildung und Unionsbürgerschaft | Zwischen 2 % und 5 % |

Wirtschaft und Finanzen | Weniger als 2 % |

Verwaltung | Weniger als 2 % |

EEF | Zwischen 2 % und 5 % |

*Gemäß Aufteilung in Kapitel 5 des Jahresberichts des Rechnungshofs.

Die nach Schätzungen des Hofes höheren Fehlerquoten sind in den Bereichen Kohäsion und Entwicklung des ländlichen Raums festzustellen. Im größten Ausgabenbereich (Landwirtschaft und natürliche Ressourcen) gelangte der Hof zu dem Schluss, dass die den Ausgaben für diesen Politikbereich zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind. Ferner stellte der Hof fest, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme nur bedingt wirksam waren. Während die Fehlerquote bei den EGFL-Ausgaben, die rund 85 % der Gesamtausgaben für den Bereich Landwirtschaft ausmachen, knapp unter 2 % liegt, hat der Bereich Entwicklung des ländlichen Raums einen hohen Anteil an der Gesamtfehlerquote. Der Hof hält zudem fest, dass das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) wie auch schon im vorangegangenen Jahr 2006 das Risiko vorschriftswidriger Ausgaben wirksam begrenzt hat, sofern genaue und vollständige Daten in das System eingegeben wurden. Der Rechnungshof empfahl daher Verbesserungen bei der Identifizierung, Registrierung und Verwaltung von Zahlungsansprüchen.

Der Hof stellte fest, dass die meisten Fehler im Bereich der Kohäsionspolitik die meisten Fehler auftraten. Nach Schätzung des Hofes hätten mindestens 11 % des Gesamterstattungsbetrags für Kohäsionsprojekte nicht ausgezahlt werden dürfen. 2007 bewertete der Hof die Überwachungs- und Kontrollsysteme (Kommission und Mitgliedstaaten) im Bereich der Kohäsionspolitik erstmals als bedingt wirksam. Sämtliche der vom ERH geprüften Vorgänge in diesem Bereich beziehen sich auf den Programmplanungszeitraum 2000-2006. Auch 2007 betreffen die vom Hof festgestellten Hauptdefizite die Kontrollen auf der ersten Ebene und die Prüfbehörden selbst. Folgende Schwachstellen wurden festgestellt[4]:

Verwaltungsbehörden : unzureichende laufende Kontrollen der Realität der Ausgaben, Nicht-Erkennen von Ausgabenerklärungen, die nicht angemessen belegt sind, sowie Schwachstellen bei der Auftragsvergabe

Zahlstellen : Nicht-Erkennen des Fehlens ausreichender laufender Kontrollen seitens der Verwaltungsbehörden

Prüfbehörden : Verzicht auf die Durchführung angemessener Kontrollen, um Gewähr für die Wirksamkeit der Kontrollsysteme zu erlangen

Der Hof stellte fest, dass sich komplizierte oder unklare rechtliche Anforderungen in erheblichem Maße auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge in den Bereichen ländliche Entwicklung und Kohäsion auswirken.

Die Verwaltung der Ausgaben im Bereich Bildung und Unionsbürgerschaft erfolgt teilweise nach dem Prinzip der geteilten Verwaltung. Der Hof gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die in diesem Bereich geleisteten Zahlungen in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind. Auch die Überwachungs- und Kontrollsysteme wurden als bedingt wirksam bewertet.

4. Weiterverfolgung der Fehler

Im Anschluss an die vom ERH in den einzelnen Ländern durchgeführten Prüfungen übermittelte die Kommission jedem Mitgliedstaat ordnungsgemäß ein Schreiben mit detaillierten Angaben zu den Fehlern. Anschließend wurde der Mitgliedstaat aufgefordert, Informationen über seine Maßnahmen zur Berichtigung der festgestellten Fehler, den Zeitplan und die zu erwartenden Ergebnisse vorzulegen. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten übermittelte diese Informationen innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Die Qualität der Antworten war im Allgemeinen gut. Einige Länder stellten sogar sehr detaillierte Informationen zu den angesichts der Prüfergebnisse getroffenen Maßnahmen zur Verfügung. Im Rahmen der routinemäßigen Weiterverfolgung der Rechnungshofberichte wird die Kommission die Durchführung der getroffenen Maßnahmen überwachen.

Definition und Behandlung von Fehlern

Nach Ansicht des ERH können sich Fehler auf eine „Voraussetzung für die Zahlung“ oder einen „sonstigen Aspekt der Einhaltung von Rechtsvorschriften“ beziehen. Der Hof stuft Fehler nunmehr als „quantifizierbar“ oder als „nicht quantifizierbar“ ein.[5] Bei der Feststellung der finanziellen Auswirkungen von Fehlern auf die von der Prüfung erfasste Gesamtpopulation und der zu veröffentlichenden Gesamtfehlerquote werden ausschließlich quantifizierbare Fehler berücksichtigt.

Für über 90 % der festgestellten quantifizierbaren Fehler bei der geteilten Mittelverwaltung sind die Mitgliedstaaten verantwortlich (100 % im Bereich der Kohäsionspolitik). Alle Mitgliedstaaten übermittelten zumindest eine Teilantwort in Bezug auf alle quantifizierbaren Fehler in Bereichen mit einer Fehlerquote von 100 %. Jeder einzelne Mitgliedstaat führte aus, ob der Fehler anerkannt wurde oder nicht, und welche Maßnahmen getroffen wurden. Mehrere Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Deutschland, Irland, Spanien, Griechenland und das Vereinigte Königreich) erkannten die meisten der vom Hof festgestellten Fehler an. Von den 17 betroffenen Mitgliedstaaten beantworteten 15 die Frage, welche Maßnahmen aufgrund der quantifizierbaren Fehler getroffen wurden. Sie übermittelten entsprechende Informationen und erläuterten die zu erwartenden Ergebnisse. Einige Mitgliedstaaten erklärten, dass die Verfahren zur Wiedereinziehung entweder eingeleitet bzw. bereits abgeschlossen sind, und nannten auch die wiedereingezogenen Beträge. Im Falle Griechenlands reduzierte sich der Gemeinschaftsbeitrag für jeden anerkannten Fehler auf Null.

5. MASSNAHMEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR BEHEBUNG DER MÄNGEL IN DEN BEREICHEN KOHÄSIONSPOLITIK UND LANDWIRTSCHAFT/NATÜRLICHE RESSOURCEN

Der den Mitgliedstaaten übermittelte Fragebogen enthält eine Frage zum Kapitel Landwirtschaft und natürliche Ressourcen, die sich auf Verbesserungen der Betriebsprämienregelung bezieht. Im Jahresbericht 2007 äußerte der Hof Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Betriebsprämienzahlungen. Nach Ansicht des Hofes waren Maßnahmen in Zusammenhang mit Forderungen, Informationen über die Parzellen sowie der Klarstellung und Vereinfachung der für die Maßnahmen geltenden Regeln – vor allem hinsichtlich der Verwendung der nationalen Reserve – am dringlichsten. Fast alle Mitgliedstaaten beantworteten diese Frage und gaben an, dass einige Verbesserungen erreicht werden konnten. Mehrere neue Mitgliedstaaten erklärten, dass sie die Betriebsprämienregelung derzeit nicht anwenden. Jene Mitgliedstaaten, in denen diese Regelung zur Anwendung kommt, betonten jedoch, dass es vor Kurzem geprüft und von der zuständigen nationalen Behörde genehmigt worden war. Sämtliche Bemerkungen des Hofes seien berücksichtigt worden. Mehrere der Mitgliedstaaten, die das Regelung bereits anwenden, erklärten, dass kontinuierlich Verbesserungen erzielt werden konnten, vor allem in Zusammenhang mit der Verwendung von Orthofotos und bei den Forderungen. Außerdem wurden die Datenbanken in mehreren Fällen aktualisiert und umstrukturiert.

Anhand der vier Fragen zu Kohäsion sollte der Personalbestand in den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen ermittelt sowie geklärt werden, ob die Mitarbeiter in diesen Stellen an Schulungen teilgenommen haben. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten beantwortete die Frage, ob und wieviele neue Mitarbeiter in den letzten zwölf Monaten in den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen eingestellt wurden. Neue Mitarbeiter wurden im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen eingestellt, und in bestimmten Fällen für den Abschluss des Programmplanungszeitraums 2000-2006 sowie zur Koordinierung der Programme des Zeitraums 2007-2013. Vor allem bei den neuen Mitgliedstaaten zeigt sich insgesamt ein deutlicher Trend zur Personalaufstockung – im Falle von Bulgarien sogar um 88 %.

Mehr als 70 % der Mitgliedstaaten bestätigten in ihrer Antwort, dass die Mitarbeiter sowohl in den Verwaltungsbehörden als auch in den Zahlstellen innerhalb der letzten zwölf Monate auf den Gebieten Finanzverwaltung und -kontrolle geschult wurden. Die meisten Länder führten sogar Statistiken über Mitarbeiterschulungen, und mehrere Länder betonten, dass fortlaufende Schulungen auf den Gebieten Finanzverwaltung und -kontrolle sowie Programm- und Vertragsverwaltung in Form von Seminaren, Informationsveranstaltungen und Konferenzen bereits zum Standardprogramm der Weiterbildung gehören. Einführungskurse (in einem Fall sogar über drei Tage) und Einführungspakete sind wichtiger Bestandteil der Fortbildungsprogramme der meisten Mitgliedstaaten. Außerdem werden in 80 % der Mitgliedstaaten neuen Mitarbeitern „Einführungspakete“ zur Hand gegeben. Diese Pakete enthalten einschlägige Unterlagen, darunter Prüflisten, Leitfäden und Verfahrenshandbücher. Mehrere Mitgliedstaaten erklärten, dass die Verwaltungsbehörden und Zahlstellen Websites eingerichtet hätten, und dass es üblich sei, Informationen über das Intranet zu verbreiten. Nur in wenigen Fällen waren die Unterlagen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht ohne weiteres verfügbar. Litauen wünschte sich für diesen Bereich mehr Unterstützung von der Kommission. Der ERH stellte fest, dass die Mängel im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und die daraus resultierenden Probleme bei den Vergabeverfahren Ursachen für einen der häufigsten Fehler waren.

Frage 6 bezog sich auf die Bemerkungen des Hofes zu den Prüfbehörden.[6] Anhand dieser Frage sollte herausgefunden werden, warum die Prüfbehörden keine ausreichenden Kontrollen durchführen. Nahezu alle Mitgliedstaaten setzten den Begriff „Prüfbehörde“ mit der nationalen Obersten Rechnungskontrollbehörde gleich. Der Hof stellte diese Frage jedoch in Bezug auf andere Prüfstellen, die Rechnungsprüfungen in Zusammenhang mit Projektverwaltung und -kontrolle durchführen, wie unter Punkt 6.29 des Jahresberichts festgehalten. Aus diesem Grund können die von den Mitgliedstaaten übermittelten Antworten nicht berücksichtigt werden.

Frage 7 diente schließlich der Feststellung, inwieweit sich die Anzahl der Fehler in den einzelnen Ländern gegenüber dem Vorjahr insgesamt verringert hat. Den meisten Mitgliedstaaten war es nicht möglich, Vergleiche anzustellen, da der ERH Rechnungsprüfungen in ein und demselben Land nicht in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Jahren durchführt. Vier Länder (Ungarn, das Vereinigte Königreich (Schottland), Polen und Spanien) gaben jedoch an, dass sich die Anzahl der Fehler im Vergleich zu den letzten Prüfungsjahren insgesamt verringert hat.

Folgende Tabelle 1.2 enthält eine Übersicht über die Antworten insgesamt mit Angaben zu Personalaufstockungen, Schulungen für Mitarbeiter und in den Mitgliedstaaten verfügbare Einführungspakete mit einschlägigen Unterlagen.

Tabelle 1.2

Frage | Anzahl der Antworten insgesamt | Anzahl der fehlenden Antworten insgesamt |

1) Landwirtschaft | 24 | 3 |

2) Personalaufstockung in den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen | 25 | 2 |

Personalaufstockung, in % (sofern Zahlenangaben vorliegen) |

5-24 % | 4 |

25-49 % | 8 |

50-100 % | 5 |

3) Schulungen in den Verwaltungsbehörden | 24 | 3 |

Anzahl der Mitarbeiter, die an Schulungen teilgenommen haben, in % (sofern Zahlenangaben vorliegen) |

5-24 % | 3 |

25-49 % | 5 |

50-100 % | 5 |

4) Schulungen in den Zahlstellen | 24 | 3 |

Anzahl der Mitarbeiter, die an Schulungen teilgenommen haben, in % (sofern Zahlenangaben vorliegen) |

5-24 % | 1 |

25-49 % | 2 |

50-100 % | 9 |

5) Inhalt des Einführungspakets | 22 | 5 |

Ja | Nein | Keine Antwort |

Prüflisten | 20 | 2 | 5 |

Leitlinien zu Kontrollstrategien | 17 | 5 | 5 |

Leitlinien zur Berichterstattung über Kontrollergebnisse und Fehlerquoten | 20 | 2 | 5 |

Aufstellung der Vorschriften zur Förderfähigkeit für die Prüfung von Forderungen | 19 | 3 | 5 |

Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen | 19 | 3 | 5 |

Abschlusszahlungen – einschlägige Vorschriften und vorgeschriebene Kontrollen | 20 | 2 | 5 |

Unregelmäßigkeiten und Konsequenzen | 19 | 3 | 5 |

Sonstige Verfahrenshandbücher | 19 | 3 | 5 |

6) Prüfbehörden | 23 | 4 |

7) Rückgang der Fehlerquote | 23 | 4 |

8) Dreiergespräche | 24 | 3 |

6. Unterstützung der Mitgliedstaaten BEI DER VERBESSERUNG DER VERWALTUNG VON AUS EU-MITTELN FINANZIERTEN PROJEKTEN

Der Fragebogen enthält auch zwei allgemeine Fragen, um feststellen zu können, wie die Kommission die Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Verbesserung der Verwaltung von aus EU-Mitteln finanzierten Projekten unterstützen könnte.

Die erste Frage bezog sich auf die Dreiergespräche zwischen dem ERH, bestimmten Mitgliedstaaten und der Kommission, die vor den kontradiktorischen Verfahren (Juli 2008) stattfanden. Bei den Gesprächen wurden die vom Hof bei den geprüften Programmen und Projekten festgestellten Fehler erörtert. Diese Gespräche bilden die Grundlage für die kontradiktorischen Verfahren. Es wurde gefragt, ob die betreffenden Mitgliedstaaten diese Gespräche für nützlich halten. Bei der zweiten Frage ging es darum, wie die Kommission ihre Aufsichtsfunktion bei der geteilten Verwaltung verbessern könnte.

Dreiergespräche

Sechs Mitgliedstaaten erklärten, dass sie an den Dreiergesprächen teilgenommen hätten. Aus den Antworten geht hervor, dass die Gesprächen für die betreffenden Mitgliedstaaten zwar nicht immer nur positive Ergebnisse brachten. Ingesamt gesehen wurde die Maßnahme aber positiv aufgenommen, und von Irland, Griechenland, der Slowakei und der Tschechischen Republik wurde sie sogar als äußerst hilfreich angesehen. Irland erklärte, dass dieses Verfahren und die gesammelte Erfahrung sowohl für die Verwaltungsbehörde als auch den Mitgliedstaat aus folgenden Gründen äußerst hilfreich seien:

Besseres Verständnis der Arbeitsweise des Rechnungshofes.

Berück sichtigung der vom ERH durchgeführten Kontrollen bei den vom Mitgliedstaat selbst durchgeführten Kontrollen und Prüfungen.

Bei den direkten Gesprächen konnte in weitaus mehr Fällen eine Einigung erzielt werden als dies im Schriftverkehr möglich gewesen wäre.

Es wurde mit dem Mitgliedstaat vereinbart, dass einige Punkte weiterhin im Bericht berücksichtigt werden. Die Gründe dafür hat der Hof ausführlich erläutert.

Auf diese Weise konnten alle noch offenen Fragen geklärt und der Schlussbericht fristgerecht vorgelegt werden.

Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission

Allgemein gesehen zeigten sich die Mitgliedstaaten zufrieden mit der Art und Weise, wie die Kommission ihre Aufsichtsfunktion wahrnimmt. In zwei Fällen wurde mit der Kommission ein „Vertrauenspakt“ für Regional- und Kohäsionsfonds unterzeichnet. Darüber hinaus begrüßten die Mitgliedstaaten die Tatsache, dass die Kommission durch die Festlegung von Leitlinien für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 ihre Rolle gestärkt hat. Doch nur knapp mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten, vor allem die neuen Mitgliedstaaten regten an, dass die Kommission ihre Rolle stärken könnte. Es wurden u.a. folgende verbesserungsbedürftige Bereiche hervorgehoben:

- Vorschriften und Regelungen : Festlegung von Leitlinien, Ermittlung von bewährten Verfahrensweisen und Schulungen der Mitarbeiter in den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen; Vereinfachung der Vorschriften und Regelungen, um eine wirksamere Durchführung der Projekte zu fördern.

- Überwachung : Stärkung der Überwachungsfunktion der Kommission und mehr Informationen hinsichtlich der Vorgehensweise bei den von der Kommission durchgeführten Kontrollen.

- Öffentliches Auftragswesen : Stärkung der Überwachungstätigkeit im Bereich öffentliches Auftragswesen sowie Schulung auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts; Leitlinien für das öffentliche Auftragswesen.

7. Schlussfolgerung EN

- DIE KOMMISSION ZEIGT SICH ALLGEMEIN ZUFRIEDEN MIT DER QUALITÄT DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN ÜBERMITTELTEN ANTWORTEN UND DER TATSACHE, DASS DER ENGE ZEITRAHMEN IN DEN MEISTEN FÄLLEN EINGEHALTEN WURDE. FERNER ÜBERMITTELTEN EINIGE MITGLIEDSTAATEN UMFANGREICHE INFORMATIONEN ZU DEN GETROFFENEN ABHILFEMAßNAHMEN.

- Die Mitgliedstaaten verwiesen auf die Verbesserungen bei der DAS 2007, die zum ersten Mal ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung enthält. Bei der geteilten Verwaltung setzen die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um eine Verbesserung ihre Systeme sowie eine Senkung der Fehlerquoten fort. Aus den Antworten zum Fragebogen lässt sich ablesen, dass die Mitgliedstaaten durchwegs positiv eingestellt sind. Das zeigt sich vor allem daran, dass der Personalbestand stark aufgestockt wurde und die Mitarbeiter in den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen an Schulungen teilgenommen haben. Die vom Hof festgestellten Fehler wurden von den Mitgliedstaaten in vielen Fällen anerkannt, und in der Mehrheit der Fälle wurden bereits Maßnahmen getroffen. Die Kommission wird diese weiterverfolgen.

- Die Mitgliedstaaten zeigten sich allgemein zufrieden mit der Art und Weise, in der die Kommission ihre Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Sie verwiesen jedoch auf die notwendige Vereinfachung von Vorschriften und Regelungen. Darüber hinaus wird die Kommission aufgefordert, die Leitlinien weiterzuentwickeln sowie die zur Verfügung gestellte Hilfe auszubauen. Schließlich fordern die Mitgliedstaaten von Kommission und Rechnungshof nähere Angaben, vor allem im Hinblick auf bewährte Verfahrensweisen.

[1] Europäischer Rechnungshof – Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007, S. 7.

[2] Artikel 143 Absatz 6 der Haushaltsordnung.

[3] Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2007, zusammen mit den Antworten der Organe, ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 29.

[4] Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2007, zusammen mit den Antworten der Organe, ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 150.

[5] Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2007, zusammen mit den Antworten der Organe, ABl. C 286 vom 10.11.2008, S. 28.

[6] Siehe Fußnote 4.