52009DC0042

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den europäischen Rechnungshof Bericht über die Durchführung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen /* KOM/2009/0042 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 3.2.2009

KOM(2009) 42 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF

Bericht über die Durchführung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF

Bericht über die Durchführung des Aktionsplans zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen

1. ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission hat am 19. Februar 2008 einen Aktionsplan zur Stärkung der Aufsichtsfunktion der Kommission bei der geteilten Verwaltung von Strukturmaßnahmen („Aktionsplan“)[1] gegenüber den Mitgliedstaaten angenommen. Ziel dieses Aktionsplans ist es, die Maßnahmen der Kommission zu verstärken, um die hohen Fehlerquoten bei den Erstattungen für Strukturmaßnahmen und die Schwächen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zu verringern. Der Aktionsplan berücksichtigt insbesondere die Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Jahresbericht 2006 des Europäischen Rechnungshofs und umfasst 37 Maßnahmen, die sich in zehn Hauptüberschriften gliedern und bis Ende 2008 durchgeführt werden sollen.

Die Maßnahmen umfassen erstens Präventivmaßnahmen, die die Wirksamkeit der Kontrollen der Mitgliedstaaten verbessern sollen, zweitens Korrekturmaßnahmen, die die Aufdeckung vorschriftswidriger Erstattungen und die Wiedereinziehung von EU-Haushaltsmitteln sicherstellen sollen, und drittens Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Berichterstattung der Mitgliedstaaten und der Kommission über Schlüsseldaten, die für die Überwachung der Wirksamkeit der Mehrjahreskontrollsysteme von grundlegender Bedeutung sind. Bei diesem Ansatz geht es darum, das Restrisiko für Fehler zu verringern, indem einerseits die Aufsichts- und Kontrollsysteme verbessert werden und dadurch die Fehlerhäufigkeit reduziert wird und andererseits Maßnahmen getroffen werden, um die Wiedereinziehungsrate zu erhöhen.

Die Kommission hat dem Europäischen Parlament vierteljährlich Übersichtstabellen übermittelt, um über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans Bericht zu erstatten. Die Kommission hat dem Europäischen Parlament außerdem vierteljährlich über die Finanzkorrekturen aufgrund der Prüftätigkeit der Kommission Bericht erstattet. Im November 2008 wurde dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Rechnungshof ein Zwischenbericht mit den Ergebnissen der ersten drei Quartale des Jahres 2008[2] übermittelt.

In Teil 2 dieses Berichts wird ausführlich auf die bei jeder Maßnahme bis zum 31. Dezember 2008 erzielten Fortschritte eingegangen. Da Finanzkorrekturen und Zahlungsaussetzungen bei operationellen Programmen zu den wichtigsten Indikatoren für die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die Kommission zählen, enthalten die Anhänge 1a und 1b detaillierte Angaben zu Finanzkorrekturen und Zahlungsaussetzungen. Anhang 2 enthält eine Zusammenfassung der laufenden Finanzkorrekturverfahren.

28 der 37 Maßnahmen des Aktionsplans wurden abgeschlossen. Hierzu zählen alle Maßnahmen im Zusammenhang mit einer besseren Berichterstattung, Leitfäden, Fortbildungsseminaren und einer Straffung der internen Verfahren für Finanzkorrekturen. Eine teilweise abgeschlossene Maßnahme im Zusammenhang mit den internen Leitlinien für den Abschluss (Maßnahme 3.2) wird im ersten Quartal 2009 vollständig abgeschlossen. Sechs der verbleibenden Maßnahmen sind von ihrer Art her fortlaufend und betreffen die Prüfung von Verwaltungsstellen mit hohem Risiko, das Follow-up von Nachbesserungsplänen, die Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren, das Follow-up von einzelnen wesentlichen Fehlern aus dem DAS 2006 sowie die Überprüfung der Arbeit der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen (2000-2006). Die gesteckten Ziele wurden bis Ende 2008 weitgehend erreicht, die verbleibenden Maßnahmen werden 2009 abgeschlossen. Zwei weitere laufende Maßnahmen betreffen wichtige Präventivmaßnahmen für die Programme des Zeitraums 2007-2013, insbesondere die Verfahren zur Beurteilung der Konformität und zur Genehmigung der Prüfstrategien; hier kann die Kommission erst tätig werden, nachdem die Mitgliedstaaten die entsprechenden Unterlagen vorgelegt haben. Anhang 3 enthält die Ergebnisse, Indikatoren und Fristen für alle acht laufenden Maßnahmen, die 2009 durchgeführt werden.

Durch die wirksame Umsetzung des Aktionsplans hat die Kommission deutliche Fortschritte im Hinblick auf ihr Ziel erzielt, ihre Aufsichtsfunktion bei der geteilten Verwaltung der Strukturmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu stärken.

Dies wird durch folgende Ergebnisse belegt:

- Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2007 die positive Entwicklung der Qualität der jährlichen Tätigkeitsberichte der GD REGIO und der GD EMPL sowie die Stichhaltigkeit der Angaben (Tabelle 2.1 und Absatz 2.12 des Jahresberichts 2007) (Aktion 9) anerkannt.

- Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht angemerkt, dass die Kommission das Verfahren der jährlichen Zusammenfassungen angemessen überwacht hat, indem sie klare Leitlinien herausgegeben hat und den Ursachen für die Nichteinhaltung/Nichterfüllung nachgegangen ist (Ziffer 2.20 des Jahresberichts 2007).

- Die Kommission ist bei der Aufdeckung von Systemmängeln strenger vorgegangen, indem sie zehn formale Entscheidungen zur Aussetzung von Zwischenzahlungen erlassen hat (2007: nur eine derartige Entscheidung) (Aktion 8.1).

- Die Kommission hat gezeigt, dass sie in der Lage ist, über Korrekturen infolge ihrer eigenen Kontroll- und Prüftätigkeit genau und zeitnah zu berichten, indem sie vierteljährliche Berichte über Finanzkorrekturen vorgelegt hat (Maßnahme 7.2).

- Die Kommission hat die Wirkung ihrer Prüftätigkeit verbessert, indem sie bei Mängeln und Unregelmäßigkeiten Finanzkorrekturverfahren durchgeführt hat. Die Intensivierung der Prüf- und Follow-up-Tätigkeit zeigt sich darin, dass der Umfang der 2008 bei Programmen und Projekten des Programmplanungszeitraums 2000-2006 vorgenommenen Finanzkorrekturen für EFRE, ESF und Kohäsionsfonds zugenommen hat. Insgesamt belaufen sich die Finanzkorrekturen für die ersten drei Quartale des Jahres 2008 für EFRE, ESF und Kohäsionsfonds aufgrund der Prüftätigkeit der Kommission auf 1,5 Mrd. EUR[3] (gegenüber 288 Mio. EUR für das gesamte Jahr 2007, siehe Anhang 1a). Derzeitigen Schätzungen zufolge belaufen sich die potenziellen Finanzkorrekturen infolge von Ende 2008 noch laufenden Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren auf ungefähr 2,8 Mrd. EUR (siehe Anhang 2) (Maßnahmen 1.2, 1.3, 8.2).

- Die überarbeiteten internen Verfahren der GD REGIO und der GD EMPL bieten eine solide Grundlage für die schnellere Annahme von Aussetzungs- und Finanzkorrekturentscheidungen und für die Erreichung der im Aktionsplan festgelegten Ziele (sechs Monate von der endgültigen Stellungnahme zu den Prüfergebnissen bis zur Annahme einer Aussetzungsentscheidung und 24 Monate zwischen der Prüfung und einer Finanzkorrekturentscheidung der Kommission). Für bereits durchgeführte Prüfungen wird es einen Übergangszeitraum geben. Die neuen Verfahren zeigen jedoch bereits Wirkung hinsichtlich der für die Annahme einiger Aussetzungsentscheidungen im Jahr 2008 erforderlichen Zeitspanne (Maßnahme 8.2).

- Die Kommission hat Fortschritte bei ihren Bemühungen um eine bessere Berichterstattung im Jahr 2007 über Einbehaltungen und Wiedereinziehungen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2000-2006 erzielt. Die Kommission hat die übermittelten Daten analysiert, gegebenenfalls weitere Informationen angefordert und in zehn Mitgliedstaaten Vor-Ort-Überprüfungen durchgeführt, um die vorgelegten Daten zu überprüfen. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass die zuständigen Behörden im Allgemeinen ihrer Verantwortung nachkommen, obwohl es weiterhin einige Missverständnisse hinsichtlich der Anforderungen gibt; die Kommission hat Maßnahmen eingeleitet, um diese Missverständnisse auszuräumen (Aktionen 6.1, 6.2).

- Die Kommission hat die Präventivmaßnahmen für die Programme des Zeitraums 2007-2013 strikt umgesetzt, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten verlässliche Systeme eingerichtet haben, bevor Zwischenzahlungen erstattet werden. Sie hat Berichte über die Beurteilung der Konformität für 281 der insgesamt 433 Programme erhalten; 88 Berichte wurden genehmigt, 90 Berichte wurden abgelehnt (und müssen daher erneut eingereicht werden), die restlichen Berichte werden derzeit noch geprüft (Maßnahmen 4.1, 4.2).

- Die Kommission hat alle geplanten Maßnahmen durchgeführt, um die Verwaltungskontrollen auf der ersten Ebene sowohl für den Zeitraum 2000-2006 als auch für den Zeitraum 2007-2013 wirksamer zu machen: gezielte Prüfung von Verwaltungsstellen mit hohem Risiko, Herausgabe von Leitfäden, Bereitstellung eines Selbstbewertungsinstruments für Verwaltungsbehörden und Organisation eines Seminars für die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden im Juni 2008 mit über 500 Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten (Maßnahmen 1.1, 5.1, 5.2, 5.3).

- Die Kommission hat alle Präventivmaßnahmen durchgeführt, um eine strenges und wirksames Verfahren für den Abschluss der Programme des Zeitraums 2000-2006 sicherzustellen: Prüfung der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen, Organisation eines Seminars für alle Mitgliedstaaten im September 2008 mit mehr als 700 Teilnehmern, Einrichtung eines Verzeichnisses mit „Fragen und Antworten“ als Hilfe für die Mitgliedstaaten sowie Teilnahme an bilateralen Workshops in verschiedenen Mitgliedstaaten (Maßnahmen 3.1, 3.2, 3.3).

Neben den im Aktionsplan genannten Maßnahmen zur Vereinfachung hat die Kommission die Vorschriften für die Strukturmaßnahmen weiter vereinfacht, indem sie Vorschläge zur Änderung der einschlägigen Ratsverordnungen angenommen hat. 2009 wird sie weitere Maßnahmen auf der Grundlage der Empfehlungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Kommission/Mitgliedstaaten erwägen. Diese Maßnahmen – darunter der stärkere Rückgriff auf Pauschalsätze, Pauschalbeträge und Einheitskosten für alle Arten von Ausgaben im Rahmen von EFRE und ESF – dürften auch zu einem Rückgang der Fehlerquoten bei den Programmen des Zeitraums 2007-2013 beitragen, auch wenn sie erst 2010/2011 Wirkung zeigen werden.

Der Aktionsplan befasst sich sowohl mit den Ursachen als auch mit den Auswirkungen der vom Europäischen Rechnungshof bei den Strukturfondsausgaben festgestellten hohen Fehlerquote. Die Wirkung des Aktionsplans im Hinblick auf die tatsächliche Verringerung der Fehlerquote auf Ebene der Zwischenzahlungen kann allerdings noch nicht gemessen werden. Wie in der Mitteilung zum Aktionsplan (Ziffer 8.2) hinsichtlich des Programmplanungszeitraums 2000-2006 erläutert wurde, werden sich die bereits unterlaufenen Fehler noch bis 2010 auf die Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten und die zu tätigenden Zahlungen der Kommission auswirken, beim Kohäsionsfonds sogar bis 2012. Die Kommission konzentriert sich daher darauf, die Wirksamkeit der Kontrollen der Mitgliedstaaten und der Prüfungen der Kommission zu erhöhen, damit das Restrisiko für Fehler bis zum Abschluss der Programme und Projekte des Zeitraums 2000-2006 möglichst gering ist. Für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 werden die Präventivmaßnahmen gewährleisten, dass die Systeme der Mitgliedstaaten von Programmbeginn an effizient funktionieren bzw. Mängel frühzeitig erkannt werden, so dass entsprechende Korrekturmaßnahmen getroffen werden können.

Die Generaldirektionen REGIO und EMPL werden in ihrer gemeinsamen Prüfstrategie für 2009-2011 ihre Prüftätigkeit so planen und durchführen, dass sie eine erste Beurteilung der Auswirkungen des Aktionsplans auf die Fehlerquote bei den Rückerstattungen an die Fonds Ende 2009 für Ausgaben für die neuen Programme des Zeitraums 2007-2013 und Ende 2011 für den Abschluss der Programme des Zeitraums 2000-2006 vornehmen können.

Fazit: Die Kommission hat den Aktionsplan im Wesentlichen umgesetzt und wird sich 2009 durch folgende Maßnahmen um weitere Fortschritte bemühen:

- Abschluss der acht verbleibenden Maßnahmen des Aktionsplans (Anhang 3);

- Durchführung der gemeinsamen Prüfstrategie der Generaldirektionen REGIO und EMPL für Strukturmaßnahmen in den Jahren 2009-2011, in der die geplante Prüftätigkeit dargelegt ist, um die strenge Überwachung der Systeme der Mitgliedstaaten für die Zeiträume 2000-2006 und 2007-2013 fortzuführen;

- zeitnahes Follow-up jeglicher Vorbehalte der Generaldirektionen REGIO und EMPL in deren jährlichen Tätigkeitsberichten für 2008 und

- fortlaufende Maßnahmen zur Verbesserung des Nutzens der jährlichen Zusammenfassungen.

Die Kommission wird Anfang 2010 einen Bericht über die 2009 durchgeführten Maßnahmen und die ersten Auswirkungen aller Maßnahmen erstellen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Rechnungshof übermitteln.

2. FORTSCHRITTE BEI DER DURCHFÜHRUNG DES AKTIONSPLANS

Aktion 1 – Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Prüfstrategie für den Zeitraum 2000-2006

1.1. Gezielte Prüfungen bei 55 Verwaltungsstellen mit hohem Risiko

Laufende Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL haben 47 der geplanten 55 Prüfungen durchgeführt und zu 30 Prüfungen Berichte übermittelt. Diese Prüfungen führten in sieben Fällen zu einer positiven Schlussfolgerung hinsichtlich des Funktionierens des Systems, in zwei Fällen zu einer negativen Stellungnahme und zur Einleitung eines Zahlungsaussetzungs- und Finanzkorrekturverfahrens durch die Kommission; in den anderen 21 Fällen gaben die Kommissionsprüfer eine eingeschränkt positive Stellungnahme ab und werden zusammen mit den nationalen Behörden ein Follow-up der Prüfergebnisse durchführen, um die erforderlichen Korrekturmaßnahmen festzulegen. Das Follow-up der Prüfungen bis hin zu möglichen Zahlungsaussetzungen und Finanzkorrekturen wird 2009 fortgeführt. Vier geplante Prüfungen wurden nach einer Neubewertung des Risikos bzw. aufgrund der Tatsache, dass das Programm vom Europäischen Rechnungshof für eine Prüfung ausgewählt wurde, abgesagt. Vier geplante Prüfungen wurden auf das erste Halbjahr 2009 verschoben, um überprüfen zu können, wie die Mitgliedstaaten die Nachbesserungspläne umsetzen.

Die Generaldirektionen haben vier zusätzliche, nicht im Aktionsplan vorgesehene Prüfungen von Verwaltungsstellen mit hohem Risiko durchgeführt, die nach weiteren Risikoanalysen in ihre Prüfprogramme für das Jahr 2008 aufgenommen wurden.

1.2. Follow-up von 27 Nachbesserungsplänen

Laufende Maßnahme

Diese 27 Pläne betreffen 32 % der gesamten Mittelbindungen für die Programme des Programmplanungszeitraums 2000-2006. Die GD REGIO und die GD EMPL haben das Follow-up von 14 der 27 Nachbesserungspläne abgeschlossen; die meisten Nachbesserungspläne gehen auf Vorbehalte zurück, die in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Generaldirektionen für das Jahr 2007 gemacht wurden. Bei den abgeschlossenen Nachbesserungsplänen ergaben sich folgende Ergebnisse:

- In 13 Fällen gab es eine positive Stellungnahme zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen und zur Funktionsweise des Systems, darunter in einigen Fällen die Vornahme von Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten auf Wunsch der Kommission;

- in einem Fall kam es aufgrund des Nachbesserungsplans zur Vornahme von Finanzkorrekturen per Kommissionsentscheidung.

Bei den 13 verbleibenden Fällen ist das Follow-up im Gange. Bei vier Nachbesserungsplänen kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Mitgliedstaat die Maßnahmen nicht in zufriedenstellender Weise durchgeführt hat:

- In drei Fällen hat die Kommission eine Entscheidung über eine Zahlungsaussetzung erlassen;

- in einem Fall hat sie ein Zahlungsaussetzungsverfahren eingeleitet;

- bei sechs Nachbesserungsplänen, für die der betreffende Mitgliedstaat den Abschluss der geforderten Maßnahmen gemeldet hat, wird die Kommission die Berichte der Mitgliedstaaten überprüfen oder Anfang 2009 Prüfungen vornehmen, um die Durchführung und Zweckmäßigkeit der Korrekturen zu prüfen.

In drei Fällen hat die Kommission die Frist für die Durchführung der Nachbesserungspläne auf Anfang 2009 verschoben, so dass das Follow-up 2009 abgeschlossen wird.

Über sich daraus eventuell ergebende Aussetzungs- oder Finanzkorrekturverfahren werden die Generaldirektionen 2009 entscheiden.

1.3. Abschluss von Aussetzungs- oder Finanzkorrekturverfahren: 20 für den Zeitraum 2000-2006 und 34 für den Zeitraum 1994-1999

Laufende Maßnahmen

1.3 a) Programmplanungszeitraum 2000-2006

Die 20 laufenden Aussetzungs- oder Finanzkorrekturverfahren betrafen insgesamt 32 EFRE-Programme und 12 ESF-Programme sowie 60 Kohäsionsfondsprojekte. Die GD REGIO und die GD EMPL haben 13 Verfahren ganz und vier weitere teilweise abgeschlossen. Bei diesen 17 Verfahren kamen sie zu folgenden Ergebnissen:

- Bei 44 Programmen/Projekten wurden Kommissionsentscheidungen zur Vornahme von Finanzkorrekturen in Höhe von 58 Mio. EUR erlassen;

- die Mitgliedstaaten stimmten bei 16 Programmen/Projekten Finanzkorrekturen in Höhe von rund 309 Mio. EUR zu und

- bei zehn Programmen/Projekten wurde das Verfahren ohne Korrektur eingestellt, da die Kommission die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Argumente akzeptieren konnte.

Bei den noch nicht abgeschlossenen Verfahren für 34 Programme/Projekte hat die Kommission sieben Aussetzungsentscheidungen für 29 Programme/Projekte erlassen. In diesen Fällen werden 2009 Finanzkorrekturen vorgenommen, falls der betreffende Mitgliedstaat die verlangten Maßnahmen nicht durchführt. Für vier Kohäsionsfondsprojekte werden je nach dem Ergebnis der Anhörung im Februar 2009 Aussetzungs- oder Finanzkorrekturentscheidungen erlassen. Für die verbleibenden Projekte[4] wird derzeit eine Aussetzungs- oder Finanzkorrekturentscheidung ausgearbeitet.

1.3 b) Programmplanungszeitraum 1994-1999

Die 34 im Aktionsplan genannten Verfahren betreffen den EFRE und ergeben sich aus Abschlussprüfungen. Die GD REGIO hat 17 dieser Verfahren mit Finanzkorrekturen in Höhe von insgesamt 239 Mio. EUR zum Abschluss gebracht. In elf Fällen wird derzeit eine Entscheidung ausgearbeitet und bis Ende des ersten Quartals 2009 erlassen. In sechs Fällen findet die formale Anhörung der nationalen Behörden im ersten Quartal 2009 statt, so dass die Entscheidung bis Ende Juni getroffen werden kann. Die Verzögerungen gehen darauf zurück, dass umfangreiche Unterlagen geprüft werden mussten, in einigen Fällen komplexe rechtliche Fragen aufgeworfen wurden und es Probleme bei der Festsetzung des Datums der Anhörung der Mitgliedstaaten gab, die ein wesentlicher Bestandteil der Verteidigungsrechte des Mitgliedstaats ist und vor Festlegung einer Finanzkorrektur stattfinden muss.

1.4. Follow-up von DAS-Fehlern 2006

Laufende Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL haben zu 60 der 74 Fälle eine endgültige Stellungnahme abgegeben. In 25 Fällen haben die Mitgliedstaaten selbst die erforderlichen Korrekturen vorgenommen bzw. sich dazu bereit erklärt. In 20 Fällen haben die Generaldirektionen ein Finanzkorrekturverfahren eingeleitet. In 15 Fällen wurde die Angelegenheit ohne Korrektur abgeschlossen, da die Kommission die vom betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten zusätzlichen Unterlagen akzeptieren konnte. In den verbleibenden 14 Fällen konnte die Kommission noch keine endgültige Stellungnahme festlegen, da sie weitere Prüfungen durchführen und/oder von den zuständigen Behörden weitere Informationen anfordern muss.

Aktion 2 – Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für einen integrierten internen Kontrollrahmen[5]

2.1. Maßnahme 9 – Ausarbeitung wirksamer Verfahren für den Austausch von Prüf- und Kontrollergebnissen

Abgeschlossene Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL haben Verfahren eingerichtet, um durch eine gemeinsame Prüfstrategie für eine gute Koordinierung zu sorgen und sicherzustellen, dass alle Prüfergebnisse von allen genutzt werden können, so dass ein effizienter Rückgriff auf die Arbeiten anderer Prüfer möglich ist.

2.2. Maßnahme 10 – Durchführung einer ersten Schätzung und Analyse der Kontrollkosten für den EFRE

Abgeschlossene Maßnahme

Die GD REGIO hat im Mai 2008 den vorläufigen und am 31. Oktober 2008 den überarbeiteten endgültigen Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung der Kontrollkosten des EFRE an die GD BUDG geschickt; dieser Bericht soll bei der Ausarbeitung einer Mitteilung über das tolerierbare Risiko verwendet werden. Die Kommission hat am 16. Dezember 2008 die Mitteilung „Überlegungen zu einem gemeinsamen Konzept des tolerierbaren Fehlerrisikos“[6] angenommen.

2.3. Maßnahme 11N – Prüfung der Zuverlässigkeit der nationalen Monitoring- und Berichtssysteme in puncto Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen

Abgeschlossene Maßnahme

Siehe Maßnahme 6,2 unten.

2.4. Maßnahme 14b – Erstellen von Leitlinien für die Begünstigten und/oder die zwischengeschalteten Ebenen über die Kontrollen und die Zuständigkeiten in der Kontrollkette

Abgeschlossene Maßnahme

Siehe Maßnahme 5.2 unten.

2.5. Maßnahme 15 – Förderung der Vertrauenspakte

Abgeschlossene Maßnahme

Die Kommission hat im Dezember 2008 einen neuen Vertrauenspakt mit Zypern für den EFRE und den Kohäsionsfonds unterzeichnet. Ende 2008 wurden die Formalitäten für die Unterzeichnung von zwei weiteren Verträgen mit dem Vereinigten Königreich//England und Dänemark für den ESF im Februar 2009 abgeschlossen. Damit wurden insgesamt neun Vertrauenspakte mit sieben Mitgliedstaaten (UK, AT, DK, PT, EE, SI, CY) unterzeichnet.

2.6. Maßnahme 16 – Koordinierung der Prüfgrundsätze

Abgeschlossene Maßnahme

Die Kommission hat die Leitfäden zur Stichprobenziehung und zu den Methoden der Systembewertung fertiggestellt und auf einer Fachsitzung im Dezember 2008 mit den nationalen Prüfbehörden weitere Abschnitte des Prüfhandbuchs für die Strukturfonds (jährlicher Kontrollbericht und Stellungnahme, Rückgriff auf die Arbeit anderer Prüfer sowie Betrugsindikatoren) vorgestellt.

Nach der Präsentation vor dem Koordinierungsausschuss für die Fonds im Januar 2009 wurden endgültige Fassungen dieser Unterlagen an die Mitgliedstaaten übermittelt.

Aktion 3 – Präventivmaßnahmen im Hinblick auf den Abschluss der Programme und Projekte des Zeitraums 2000-2006

3.1. Untersuchung von 36 für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen

Laufende Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL haben 30 der geplanten 36 Prüfungen der Stellen durchgeführt, die dafür zuständig sind, vor dem Abschluss der Programme des Zeitraums 2000-2006 Vermerke über die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben zu erstellen. Vier Prüfungen wurden abgesagt, um Doppelarbeiten zu vermeiden, und zwei Prüfungen wurden auf das erste Quartal 2009 verschoben, da in diesen Mitgliedstaaten andere Prüftätigkeiten durchgeführt wurden. Die Generaldirektionen haben zwei zusätzliche, nicht im Aktionsplan vorgesehene Prüfungen von für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen durchgeführt, die nach weiteren Analysen anschließend in ihre Prüfprogramme aufgenommen wurden. Abschließend kann gesagt werden, dass einige Mängel bei der Vorbereitung des Abschlusses durch die den Abschlussvermerk erstellenden Stellen vorhanden sind und dass die Kommission ein Follow-up ihrer Empfehlungen durchführen wird, um zu überprüfen, ob diese Mängel behoben wurden, damit die zum Programmende vorgelegten Abschlussvermerke zuverlässig sind. Das Follow-up wird 2009 fortgesetzt.

3.2. Interne Verfahren im Hinblick auf eine strenge Prüfung der Abschlussunterlagen

Teilweise abgeschlossene Maßnahme

Die internen Verfahren für den Abschluss wurden in der GD REGIO fertiggestellt; die GD EMPL wird ihre eigenen internen Verfahren vervollständigen und angleichen. Der Schwerpunkt bei diesen Verfahren liegt auf der Bewertung der Zuverlässigkeit der Abschlussvermerke und der Untersuchung der gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Finanzkorrekturen für jedes einzelne Programm.

3.3. Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für die 2006 von der Kommission erstellten Leitlinien für den Abschluss

Abgeschlossene Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL haben am 10. Juni 2008 ein Seminar für die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden zur Kontrolle der Strukturfonds organisiert, an dem über 500 Vertreter nationaler Behörden teilnahmen (siehe Maßnahme 5.1). Dabei gingen die Referenten von Kommission, OLAF und Mitgliedstaaten auf Schlüsselelemente bei der Vorbereitung des Abschlusses von Strukturfondsprogrammen ein.

Die GD REGIO und die GD EMPL organisierten am 15. September 2008 in Brüssel ein zweites Seminar ausschließlich zu Fragen des Abschlusses mit dem Titel „Für einen erfolgreichen Abschluss der Strukturfondsprogramme 2000-2006“, bei dem ausführlich auf alle Elemente des Programmabschlusses eingegangen wurde. An diesem Seminar nahmen über 700 Vertreter aus allen Mitgliedstaaten teil. Das Thema Abschluss wurde außerdem auf 70 jährlichen bilateralen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden und Kontrollstellen der Strukturfonds im Lauf des Jahres 2008 erörtert und war Gegenstand spezieller bilateraler Seminare in 19 Mitgliedstaaten (HU, FR, DK, LT, IT, CY, SK, GR, BE, PL, LV, EE, DE, NL, UK, MT, CZ, IE, ES) sowie eines speziellen Interreg-Seminars. Im Anschluss an das Seminar vom 15. September kamen am 21. Oktober alle nationalen ESF-Koordinatoren zu einer Sondersitzung der technischen Arbeitsgruppe des ESF-Ausschusses über Managementmaßnahmen zusammen, die bis zum Ende des Förderzeitraums durchgeführt werden sollten, um einen ordnungsgemäßen Abschluss der Programme des Zeitraums 2000-2006 zu gewährleisten. Aufgrund der zahlreichen Anfragen der Mitgliedstaaten bei und nach diesen Veranstaltungen hat die Kommission ein Verzeichnis mit „Fragen und Antworten“ eingerichtet, das den Mitgliedstaaten inzwischen auf der Website des Seminars zur Verfügung steht.

Aktion 4 – Präventivmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013

4.1. Überprüfung der Berichte und Stellungnahmen zur Beurteilung der Konformität

Laufende Maßnahme

Die Kommission prüft die Berichte über die Beurteilung der Konformität und die dazugehörigen Stellungnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb von zwölf Monaten nach Genehmigung der Programme einreichen müssen, sehr genau daraufhin, ob die von den Mitgliedstaaten eingerichteten Kontrollsysteme den Vorschriften entsprechen. Beantragte Zwischenzahlungen werden erst geleistet, wenn die Kommission die Konformitätsbeurteilung genehmigt hat.

Bis Ende 2008 haben die Mitgliedstaaten bei der Kommission Berichte zur Beurteilung der Konformität für 281 der 433 genehmigten Programme eingereicht. Die Kommission genehmigte die Beurteilungen für 88 Programme und lehnte die Beurteilungen für 90 Programme ab. Diese Beurteilungen werden nach Korrektur erneut vorgelegt. Die übrigen Beurteilungen wurden zurückgestellt oder werden derzeit noch geprüft. Die Gründe für die Ablehnung oder Aussetzung hängen insbesondere damit zusammen, dass keine geeigneten Informationen zu bestimmten obligatorischen Bestandteilen vorgelegt wurden oder die Ergebnisse des Berichts und die abschließende Stellungnahme widersprüchlich waren. Nur in wenigen Fällen traten grundlegende Struktur- oder Kapazitätsprobleme auf.

4.2. Überprüfung der nationalen Prüfstrategien

Laufende Maßnahme

Die Prüfbehörden sind verpflichtet, ihre Prüfstrategien innerhalb von neun Monaten nach Genehmigung des Programms der Kommission zur Genehmigung vorzulegen. Bis Ende 2008 hat die Kommission die Prüfstrategien für 366 der 433 genehmigten Programme erhalten. Die Strategien für 206 Programme wurden genehmigt, bei 89 Programmen wurden sie abgelehnt. Diese Strategien werden nach Korrektur erneut vorgelegt. Die übrigen Prüfstrategien werden derzeit noch geprüft bzw. die Prüfung wurde ausgesetzt. Die Gründe für die Ablehnung oder Aussetzung sind unter anderem unzureichende Informationen zur Feststellung der Unabhängigkeit der Prüfbehörde, fehlende oder unklare Stichprobenverfahren, unvollständige Risikoanalysen und unzureichende Informationen über Prüfressourcen. Im Allgemeinen handelt es sich bei den angesprochenen Fragen um keine gravierenden Schwachpunkte der Strategien, sondern um einzelne Aspekte, die vervollständigt oder verbessert werden müssen.

4.3. Maßnahmen im Hinblick auf die Vereinfachung

Abgeschlossene Maßnahme

a) Die GD REGIO und die GD EMPL haben dem Koordinierungsausschuss der Fonds (COCOF) im Dezember 2008 den Leitfaden für den Teilabschluss gemäß Artikel 88 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vorgestellt. Nach einer zweiten Präsentation im Januar 2009 wurde den Mitgliedstaaten eine endgültige Fassung übermittelt.

b) Die GD EMPL hat Maßnahmen zur Bekanntmachung ihres Leitfadens über die Festlegung von Pauschalsätzen für indirekte Kosten für den ESF gemäß Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates eingeleitet. Der Leitfaden wurde von der GD EMPL im September 2007 nach Diskussionen mit den Mitgliedstaaten und im Einvernehmen mit dem Europäischen Rechnungshof fertiggestellt. Bis 31. Dezember 2008 hatten 25 Mitgliedstaaten ihre Absicht erklärt, diese ESF-Regelung für alle oder einen Teil ihrer Programme umzusetzen. Die Festlegung von Pauschalsätzen wurde auch Ende 2007 und im Jahr 2008 auf drei Sitzungen der technischen Arbeitsgruppe des ESF-Ausschusses, auf vier jährlichen Sitzungen mit den Mitgliedstaaten und auf bilateralen Sondersitzungen mit der Tschechischen Republik, Portugal, Litauen und Wales erörtert.

Neben den auf Vereinfachung abzielenden Maßnahmen des Aktionsplans hat die Kommission maßgebliche weitere Schritte unternommen, um die Vorschriften für Strukturmaßnahmen zu vereinfachen: So hat sie Vorschläge zur Änderung der einschlägigen Verordnungen des Rates angenommen, um bei allen Arten von Ausgaben im Rahmen von EFRE und ESF stärker auf Pauschalsätze, Pauschalbeträge und Einheitskosten zurückzugreifen, und wird 2009 ausgehend von den Empfehlungen, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Kommission und Mitgliedstaaten im ersten Halbjahr 2009 vorlegen wird, weitere Maßnahmen in Erwägung ziehen. Falls das Europäische Parlament und der Rat derartige Maßnahmen unterstützen, dürften die Auswirkungen weiterer Vereinfachungen ab 2010/2011 spürbar werden.

4.4. Überprüfung und Präzisierung von Aspekten der Förderfähigkeit

Abgeschlossene Maßnahme

a) Die Kommission hat dem COCOF im Dezember 2008 den Entwurf einer Broschüre mit einer Übersicht über alle Gemeinschaftsvorschriften zur Förderfähigkeit von Strukturmaßnahmen vorgelegt; die endgültige Fassung wurde auf die Website der Kommission eingestellt.

b) und c) Die Kommissionsdienststellen haben die Leitfäden für Einnahmen schaffende Projekte und Vorschriften über staatliche Beihilfen fertiggestellt. Im September 2008 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung von Artikel 55 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates angenommen, um die Vorschriften für Einnahmen schaffende Projekte zu vereinfachen. Dieser Vorschlag wurde vom Rat am 18. Dezember 2008 angenommen.

4.5. Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen – Sensibilisierung durch die Organisation von Workshops

Abgeschlossene Maßnahme

Die Kommission veranstaltete in Ungarn (4.4.2008), Bulgarien (26.6.2008), Polen (2.12.2008), Zypern (18.12.2008) und Malta (9.12.2008) spezielle Workshops zu diesem Thema, das weiterhin eine häufige Quelle von Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der EU-Fonds für Strukturmaßnahmen ist. Geplant waren ursprünglich nur Workshops in zwei Mitgliedstaaten. Nach einem Workshop über das öffentliche Beschaffungswesen im Rahmen der ESF-Aktivitäten 2006 organisierte die GD EMPL im Rahmen der Sitzung der technischen Arbeitsgruppe des ESF-Ausschusses am 6. Mai 2008 eine Follow-up-Diskussion und einen Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich. Die Kommission hat ferner einen Informationsvermerk für die Prüfbehörden herausgegeben, der sich mit Betrugsindikatoren im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens befasst.

Aktion 5 – Verbesserung der Primärkontrollen

5.1. Seminar für Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden

Abgeschlossene Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL organisierten am 10. Juni 2008 ein Seminar mit dem Titel „Kontrolle der Strukturmaßnahmen – die Herausforderung bewältigen“. Mehr als 500 Vertreter der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden aller Mitgliedstaaten und Regionen sowie Vertreter des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rechnungshofes nahmen an dieser Veranstaltung teil. Auf dem Seminar stellte die Kommission gute Verfahrensgrundsätze für die Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden für den Zeitraum 2007-2013 vor, die sich auf die überarbeiteten Leitfäden (siehe Maßnahme 5.2) und die Erfahrungen bei der Durchführung der Programme des Programmplanungszeitraums 2000-2006 stützen. Es wurde herausgestellt, wie wichtig es für die Vermeidung von Fehlern ist, den Begünstigten die geltenden Vorschriften klar zu vermitteln. Die Kommission legte dem COCOF im Dezember einen Plan für die Verbesserung der Schulung und Kommunikation in Management- und Kontrollfragen vor, der sich auf Rückmeldungen der Mitgliedstaaten nach dem Seminar stützt.

5.2. Leitlinien zu bewährten Verfahren für die Primärkontrollen und die Bescheinigungsfunktion

Abgeschlossene Maßnahme

Die Kommission hat im Mai und Juni 2008 nach ausführlichen Diskussionen mit den Mitgliedstaaten neue Leitlinien für Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden veröffentlicht. Diese Leitlinien stellten die Grundlage für die Präsentationen und Diskussionen auf dem Seminar vom 10. Juni dar (siehe Maßnahme 5.1).

5.3. Selbstbewertungsinstrumente für die Verwaltungsbehörden in Bezug auf die Konformität

Abgeschlossene Maßnahme

Die Kommission hat den Mitgliedstaaten auf dem Seminar vom 10. Juni ein Selbstbewertungsinstrument vorgestellt, das es den Verwaltungsbehörden erleichtern soll, sich selbst im Hinblick auf die Vorgaben für Schlüsselelemente der internen Kontrolle direkt zu bewerten. Anschließend wurden zwei Pilotstudien durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse wurde das Instrument angepasst und den Mitgliedstaaten auf der COCOF-Sitzung im Januar 2009 vorgestellt.

Aktion 6 – Verbesserung der Berichterstattung über Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

6.1. Follow-up der übermittelten Daten, um Lücken zu schließen und Ungenauigkeiten zu beheben

Abgeschlossene Maßnahme

Die GD REGIO hat als federführende Generaldirektion im März/April 2008 die Daten über Finanzkorrekturen aus allen Mitgliedstaaten zusammengestellt, und die Kommission hat die Ergebnisse zusammen mit dem zweiten vierteljährlichen Bericht über Finanzkorrekturen dem Europäischen Parlament übermittelt und in einem Anhang zum Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds[7] im Oktober 2008 veröffentlicht. Die GD REGIO hat anschließend alle betroffenen Mitgliedstaaten schriftlich gebeten, die Lücken zu schließen und offensichtliche Anomalien klarzustellen. Auf der Grundlage der übermittelten aktualisierten Daten kann die Kommission folgende berichtigte Zahlen vorlegen: Die für das Jahr 2007 gemeldeten Finanzkorrekturen (Einbehaltungen und Wiedereinziehungen) beliefen sich insgesamt auf rund 900 Mio. EUR. Der berichtigte Gesamtbetrag für den Zeitraum 2000-2006 beläuft sich auf annähernd 2,2 Mrd. EUR (1,3 Mrd. EUR Einbehaltungen, 0,9 Mio. EUR Wiedereinziehungen).

6.2. Überprüfung der von zehn Mitgliedstaaten gemeldeten Daten über Finanzkorrekturen

Abgeschlossene Maßnahme

Als federführende Generaldirektion hat die GD REGIO mit Unterstützung externer Vertragspartner in zehn Mitgliedstaaten Vor-Ort-Überprüfungen von Daten für alle Fonds durchgeführt. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass die zuständigen Behörden im Allgemeinen ihrer Verantwortung nachkommen, obwohl es weiterhin einige Missverständnisse hinsichtlich der Anforderungen gibt, die die Kommission jedoch schrittweise ausräumt. Es wurden Empfehlungen für die Verbesserung der Verfahren gemacht, deren Umsetzung sorgfältig überwacht wird.

Aktion 7 – Verbesserung der Berichterstattung durch die Kommission zu den Auswirkungen der Prüftätigkeit

7.1. Änderung der IT-Anwendungen und –Verfahren – SYSAUDIT in der GD REGIO, vollständige Umsetzung von A-REP in der GD EMPL

Abgeschlossene Maßnahme

In der GD REGIO wurden die Berichte von SYSAUDIT verbessert, um das Follow-up der durchgeführten Prüfungen zu stärken.

In der GD EMPL wird die A-REP-Anwendung seit April 2008 vollständig umgesetzt, um ein besseres Follow-up und eine bessere Überwachung aller gemeinschaftlichen Prüfempfehlungen zu ermöglichen und derartige Follow-up-Tätigkeiten zu dokumentieren.

7.2. Änderung der IT-Anwendungen und –Verfahren – vierteljährliche Berichterstattung über Finanzkorrekturen an die GD BUDG

Abgeschlossene Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL haben in Absprache mit der GD BUDG, der GD AGRI und der GD MARE Verfahren eingeführt, um die Vollständigkeit und die Genauigkeit der Berichterstattung über Finanzkorrekturen infolge der Tätigkeit der Kommission zu verbessern. Die GD BUDG hat vierteljährliche Berichte erhalten und ihrerseits umfassende Berichte für den Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments erstellt und übermittelt.

Es wurden Verbesserungen der von der GD REGIO für das Follow-up von Finanzkorrekturverfahren benutzten IT-Anwendung SYSAUDIT und der von der GD EMPL benutzten Anwendung A-REP eingeführt, damit dieser Prozess gemäß den neuen Verfahren besser überwacht werden kann. Die GD EMPL hat darüber hinaus ein spezifisches Prüfmodul in A-REP integriert, damit der Prüfprozess von Anfang an gegebenenfalls bis hin zu Finanzkorrekturen verfolgt werden kann.

Aktion 8 – Verbesserung der Wirkung der Prüftätigkeit der Kommission

8.1. Festlegung und Umsetzung einer Strategie mit dem Ziel, die Zahlungen so schnell wie möglich nach Aufdecken schwerwiegender Mängel bei den nationalen Systemen auszusetzen

Abgeschlossene Maßnahme

Die Generaldirektoren der GD REGIO und der GD EMPL haben koordinierte Anweisungen an ihre Dienststellen herausgegeben, wonach diese unmittelbar nach Aufdeckung schwerwiegender Mängel in einem nationalen System ein Zahlungsaussetzungsverfahren einleiten müssen. Mithilfe der Monitoringinstrumente (siehe Aktion 7) wird die rechtzeitige Einleitung der Aussetzungsverfahren überwacht.

8.2. Änderung der internen Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren zwecks Beschleunigung

Abgeschlossene Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL haben neue interne Verfahren für Aussetzungen und Finanzkorrekturen durch die Kommission eingeführt und ihre Verfahrenshandbücher überarbeitet. Dadurch werden die internen Verfahren gestrafft, so dass unnötige Verzögerungen bei der Umsetzung von Aussetzungen und Finanzkorrekturen verringert werden. Die überarbeiteten internen Verfahren der GD REGIO und der GD EMPL bieten eine solide Grundlage für die schnellere Annahme von Aussetzungs- und Finanzkorrekturentscheidungen und für die Erreichung der im Aktionsplan festgelegten Ziele (sechs Monate von der endgültigen Stellungnahme zu den Prüfergebnissen bis zur Annahme einer Aussetzungsentscheidung und 24 Monate zwischen der Prüfung und einer Finanzkorrekturentscheidung der Kommission). Für bereits durchgeführte Prüfungen wird es einen Übergangszeitraum geben. Die neuen Verfahren zeigen jedoch bereits Wirkung im Hinblick auf die für die Annahme einiger Entscheidungen im Jahr 2008 erforderliche Zeitspanne.

Aktion 9 – Erhöhung der Zuverlässigkeit der jährlichen Tätigkeitsberichte

Abgeschlossene Maßnahme

Die GD REGIO und die GD EMPL haben bei der Erstellung ihrer jährlichen Tätigkeitsberichte für 2007 alle Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt, der den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs folgte. Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2007 die positive Entwicklung der Qualität der jährlichen Tätigkeitsberichte der GD REGIO und der GD EMPL sowie der Stichhaltigkeit der Angaben (Tabelle 2.1 und Absatz 2.12 des Jahresberichts 2007) anerkannt.

Aktion 10 – Optimale Nutzung der jährlichen Zusammenfassungen

Jährliche Zusammenfassungen 2007 – abgeschlossene Maßnahme

Die Kommission hat die ihr übermittelten jährlichen Zusammenfassungen ausführlich und fristgerecht geprüft und dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments die Ergebnisse mit Schreiben vom 22. Februar, 25. März und 21. April 2008 übermittelt. Der Europäische Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht angemerkt, dass die Kommission das Verfahren der jährlichen Zusammenfassungen angemessen überwacht hat, indem sie klare Leitlinien herausgegeben hat und den Ursachen für die Nichteinhaltung nachgegangen ist (Ziffer 2.20 des Jahresberichts 2007).

Die Kommission hat die Zusammenfassungen im Hinblick auf die Einhaltung der Mindestanforderungen und ihren zusätzlichen Nutzen geprüft und Maßnahmen getroffen, um gegen etwaige Qualitätsmängel und Verstöße gegen die Mindestanforderungen vorzugehen. Die GD REGIO und die GD EMPL haben die Ergebnisse bei der Erstellung ihrer Beurteilung der nationalen Systeme für ihre jährlichen Tätigkeitsberichte berücksichtigt. Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat eingeleitet, der keine ordnungsgemäß jährliche Zusammenfassung vorgelegt hat, und die Kommission prüft derzeit Informationen, die der betreffende Mitgliedstaat in der Zwischenzeit vorgelegt hat. Am 12. November 2008 hat die Kommission den Mitgliedstaaten überarbeitete Leitlinien für das Rechnungsjahr 2008 vorlegt, um zum einen den Prozess für die Mitgliedstaaten zu straffen und zum andern die zusätzlichen Elemente der jährlichen Zusammenfassungen zu stärken und dadurch deren Beitrag zum Zuverlässigkeitsprozess zu verbessern.

Der Generaldirektor der GD REGIO hat die Mitgliedstaaten mit einem Schreiben vom Dezember 2008 darauf hingewiesen, wie wichtig die zusätzlichen Elemente der jährlichen Zusammenfassungen sind.

Die Kommission wird auch 2009 und in den Folgejahren die jährlichen Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten analysieren und optimieren, um die Zuverlässigkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zu verbessern.

Anhang 1a – Zusammenfassung der Finanzkorrekturen 2008

Fonds/Zeitraum | Vom Mitgliedstaat akzeptierte Finanzkorrekturen (in Mio. EUR) | Finanzkorrekturen durch Entscheidung der Kommission (in Mio. EUR) | Finanzkorrekturen insgesamt im Zeitraum 1.1.–15.12.2008 (in Mio. EUR) | Finanzkorrekturen insgesamt im Zeitraum 15.12.–31.12.2008 (in Mio. EUR) | Finanzkorrekturen insgesamt 2008 (in Mio. EUR) |

EFRE 2000-2006 | 573 | 25 | 598 | 598 |

KF 2000-2006 | 9 | 35 | 44 | 44 |

ESF 2000-2006 | 487 | 0 | 487 | 5 | 492 |

EFRE 1994-1999 | 10 | 151 | 161 | 168 | 329 |

KF 1994-1999 | 7 | 31 | 38 | 38 |

ESF 1994-1999 | 0 | 26 | 26 | 26 |

Gesamtbetrag für 2008 | 1086 | 268 | 1354 | 173 | 1527 |

Gesamtbetrag für 2007 | 288 |

Diese Tabelle enthält alle Finanzkorrekturen für den EFRE, ESF und KF, nicht nur diejenigen aufgrund von Maßnahme 1.3.

Die Zahlen sind vorläufiger Natur und werden entsprechend dem Jahresabschluss der Kommission für das Jahr 2008 angepasst.

Anhang 1b – Übersicht über Finanzkorrektur- und Aussetzungsentscheidungen im Jahr 2008

Mitgliedstaat | Programmzeitraum | Fonds | Programm | Betrag (Mio. EUR) | Querverweis auf die Maßnahme im Aktionsplan |

Finanzkorrekturen | Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Berlin | 12,90 | 1.3b |

*Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Thüringen | 81,43 |

*Vereinigtes Königreich | 1994-1999 | EFRE | West Midlands Ziel 2 | 0,33 |

Portugal | 1994-1999 | EFRE | Alentejo | 0,35 | 1.3b |

Portugal | 1994-1999 | EFRE | Iniciativa para a Modernização da Indútria Têxtil (IC IMIT) | 5,58 | 1.3b |

Niederlande | 1994-1999 | EFRE | Groningen-Drenthe | 4,62 | 1.3b |

Vereinigtes Königreich | 1994-1999 | EFRE | Industrial South Wales | 14,94 | 1.3b |

Vereinigtes Königreich | 1994-1999 | EFRE | Highlands and Islands | 10,42 | 1.3b |

Deutschland | 1994-1999 | EFRE | Sachsen | 158,08 | 1.3b |

Griechenland | 1994-1999 | EFRE | Road Axes | 30,10 | 1.3b |

Finnland | 1994-1999 | EFRE | Ziel 6 1995-1999 | 0,44 | 1.3b |

Zwischensumme | 319,19 |

*Spanien | 1994-1999 | KF | – | 3,11 |

*Spanien | 1994-1999 | KF | – | 23,20 |

*Griechenland | 1994-1999 | KF | – | 5,15 |

Zwischensumme | 31,46 |

Vereinigtes Königreich | 2000-2006 | EFRE | North West + URBAN/ Zwischensumme | 24,8 | 1.2, 1.3a |

*Portugal | 2000-2006 | KF | – | 1,55 |

Spanien | 2000-2006 | KF | – | 1,52 | 1.3a |

Spanien | 2000-2006 | KF | – | 6,38 | 1.3a |

Spanien | 2000-2006 | KF | – | 0,77 | 1.3a |

Spanien | 2000-2006 | KF | – | 1,24 | 1.3a |

Griechenland | 2000-2006 | KF | – | 23,26 | 1.3a |

Zwischensumme | 34,69 |

*Frankreich | 1994-1999 | ESF | Guadeloupe | 9,19 |

*Irland | 1994-1999 | ESF | Gemeinschaftsinitiative EMPLOYMENT | 12,72 |

*Vereinigtes Königreich | 1994-1999 | ESF | Resider Ziel 2 | 0,57 |

*Vereinigtes Königreich | 1994-1999 | ESF | Northern Uplands Ziel 5 | 1,19 |

*Finnland | 1994-1999 | ESF | Ziel 6 1995-1999 | 0,09 |

*Deutschland | 1994-1999 | ESF | Land Bremen Ziel 3 | 1,93 |

Zwischensumme | 25,69 |

Gesamtbetrag für 2008 | 433,90 |

Aussetzungen | Italien | 2000-2006 | EFRE | Apulien | - | 1.2, 1.3a |

Interreg | 2000-2006 | EFRE | Frankreich/VK | - | 1.3a |

Interreg | 2000-2006 | EFRE | Medocc | - | 1.3a |

*Interreg | 2000-2006 | EFRE | Italien/Albanien | - |

Spanien | 2000-2006 | EFRE | Neun zwischengeschaltete Stellen | - | 1.3a |

*Bulgarien | 2000-2006 | KF | Zwei Straßenbauprojekte | - |

Italien | 2000-2006 | ESF | Kalabrien Ziel 1 | - | 1.3a |

Luxemburg | 2000-2006 | ESF | Ziel 3 | - | 1.3a |

VK-Schottland | 2000-2006 | ESF | Ziel 2 und Ziel 3 | - | 1.2, 1.3a |

Luxemburg | 2000-2006 | ESF | EQUAL | - | 1.3a |

*Nicht im Rahmen des Aktionsplans.

Anhang 2 – Zusammenfassung der laufenden Finanzkorrekturen und Aussetzungsverfahren Ende 2008

Fonds/Zeitraum | Laufende Finanzkorrekturen und Aussetzungsverfahren | Geschätz-ter Betrag (in Mio. EUR) | Quelle (Anzahl der Verfahren) |

Anzahl der Verfahren | Anzahl der Programme/Projekte | Prüfung durch die Kommission | Programm-/Projektabschluss | OLAF | EuRH |

EFRE 2000-2006 | 51 | 71 | 783 | 39 | 0 | 10 | 2 |

KF 2000-2006 | 52 | 74 | 167 | 31 | 20 | 0 | 1 |

ESF 2000-2006 | 13 | 13 | 257 | 12 | 0 | 0 | 1 |

EFRE 1994-1999 | 48 | 50 | 1233 | 17 | 9 | 20 | 2 |

KF 1993-1999 | 7 | 8 | 5 | 2 | 4 | 0 | 1 |

ESF 1994-1999 | 14 | 14 | 387 | 0 | 14 | 0 | 0 |

Gesamtbetrag für 2008 | 185 | 230 | 2832 | 101 | 47 | 30 | 7 |

Die Zahlen sind vorläufiger Natur und werden entsprechend dem Jahresabschluss der Kommission für das Jahr 2008 angepasst.

Bei den „geschätzten Beträgen (in Mio. EUR)“ potenzieller Korrekturen handelt es sich um beste Schätzungen, bei denen der Stand des Follow-ups der Prüfungen, die Durchführung der Nachbesserungspläne und die den Mitgliedstaaten zugesandten endgültigen Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Anhang 3 – Verbleibende laufende Maßnahmen des Aktionsplans (in die gemeinsame Prüfstrategie 2009-2011 aufzunehmen)

. | Ursprüngliche Maßnahme im Jahr 2008 | Verbleibende Maßnahme im Jahr 2009 | Überarbeitete Indikatoren | Frist |

1. Maßnahmen innerhalb der gemeinsamen Prüfstrategie für Strukturmaßnahmen 2000-2006 |

1.1. | Durchführung gezielter Prüfungen bei Verwaltungsstellen mit hohem Risiko (2000-2006) | Follow-up der Ergebnisse der 47 durchgeführten Prüfungen und Durchführung der vier aufgeschobenen Prüfungen | Durchführung der Prüfungen und Abschluss des Follow-up mit konkretem Ergebnis – hinreichende Sicherheit dafür, dass das System nach Anwendung von Korrekturmaßnahmen wirksam funktioniert | 31.12.2009 |

1.2. | Abschluss des Follow-up von 27 laufenden Nachbesserungsplänen, die die Mitgliedstaaten durchführen, um gravierende Mängel in ihren Verwaltungs- und Kontrollsystemen zu beheben | Abschluss des Follow-up von 13 Nachbesserungsplänen | Abschluss der Nachbesserungspläne (EFRE 7/ESF 6) in den Mitgliedstaaten mit konkretem Ergebnis | 31.12.2009 |

1.3a und 1.3b | Abschluss der 20 laufenden Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren für den Zeitraum 2000-2006 und der 34 Finanzkorrekturverfahren aus Abschlussprüfungen für den Zeitraum 1994-1999 | Abschluss der sieben verbleibenden Aussetzungs- und Finanzkorrekturverfahren für den Zeitraum 2000-2006 und der 17 verbleibenden Finanzkorrekturverfahren aus Abschlussprüfungen für den Zeitraum 1994-1999 | Abschluss der Aussetzungs-/ Finanzkorrekturverfahren durch Zustimmung des Mitgliedstaats zur Korrektur oder durch Kommissionsentscheidung innerhalb von 24 Monaten | 31.12.2009 (30.06.2009 für die Verfahren des Zeitraums 1994-1999) |

1.4. | Follow-up der einzelnen wesentlichen DAS-Fehler 2006 zusammen mit etwaigen Auswirkungen auf das System | Endgültige Stellungnahme zu den 14 verbleibenden Fehlern und Abschluss der 20 eingeleiteten Finanzkorrekturverfahren | Abschluss der Finanzkorrekturverfahren durch Zustimmung des Mitgliedstaats zur Korrektur (oder durch Kommissionsentscheidung) oder Abschluss ohne Korrektur (falls die Kommission die Argumente des Mitgliedstaats akzeptiert) | 30.12.2009 |

3. Präventivmaßnahmen im Hinblick auf den Abschluss der Programme und Projekte des Zeitraums 2000-2006 |

3.1. | Abschluss der Überprüfung der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen (2000-06) | Abschluss des Follow-up von 30 Überprüfungen der für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen und Durchführung von zwei aufgeschobenen Prüfungen | Durchführung von Prüfungen und Abschluss des Follow-up mit konkretem Ergebnis – hinreichende Sicherheit dafür, dass die für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen im Hinblick auf die Vorbereitung des Abschlusses oder die Anwendung von Korrekturmaßnahmen zufriedenstellend funktionieren | 31.12.2009 |

4. Präventivmaßnahmen für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 |

4.1. | Überprüfung der Berichte und Stellungnahmen zur Beurteilung der Konformität | Abschluss der Überprüfung der Berichte und Stellungnahmen zur Beurteilung der Konformität für 152 Programme | Aktenprüfung aller verbleibenden Programme | 30.9.2009 |

4.2. | Überprüfung der nationalen Prüfstrategien | Abschluss der Überprüfung der nationalen Prüfstrategien für 67 Programme | Aktenprüfung aller verbleibenden Prüfstrategien | 30.9.2009 |

[1] KOM(2008)97.

[2] SEK(2008) 2756.

[3] Die Zahlen sind vorläufiger Natur und werden entsprechend dem Jahresabschluss der Kommission für das Jahr 2008 angepasst.

[4] Die Summe der Programme/Projekte ist größer als ursprünglich im Aktionsplan angegeben, da weitere Kohäsionsfondsprojekte aufgenommen wurden.

[5] Die Kommission hat am 3. Februar 2009 eine Mitteilung zum Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen angenommen.

[6] KOM(2008)866.

[7] SEK(2008) 2649.