Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 über den Arbeitskostenindex (AKI) /* KOM/2009/0033 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 3.2.2009 KOM(2009) 33 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 über den Arbeitskostenindex (AKI) 1. EINLEITUNG Die Arbeitskosten sind ein wichtiger Faktor bei der Analyse der kurz- und mittelfristigen wirtschaftlichen Entwicklung. Die Kommission und die Europäische Zentralbank betrachten daher die rechtzeitige Erstellung eines Arbeitskostenindex für die Europäische Union und die Eurozone als überaus wichtig für die Bewertung des sich möglicherweise aus der Entwicklung des Arbeitsmarkts ergebenden Inflationsdrucks. Der Arbeitskostenindex ist außerdem wichtig für die Sozialpartner bei Tarifverhandlungen und für die Kommission selbst zur Überwachung der kurzfristigen Arbeitskostenentwicklung. Der Arbeitskostenindex ist einer der Wichtigsten Europäischen Wirtschaftsindikatoren (WEWI).[1] Mit der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 über den Arbeitskostenindex (AKI) wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung und Übermittlung vergleichbarer Arbeitskostenindizes in der Gemeinschaft (ABl. L 69 vom 13.3.2003, S. 1) geschaffen. Die Kommission (Eurostat) veröffentlicht vierteljährliche Pressemitteilungen über den Arbeitskostenindex[2]. Im Juli 2003 hat die Kommission eine Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1216/2003, ABl. L 169 vom 8.7.2003, S. 37) erlassen, in der die Verfahren zur Übermittlung des Index, die erforderlichen speziellen (Saison-)Bereinigungen und der Inhalt der nationalen Qualitätsberichte genauer erläutert werden. Nach dem letzten Bericht an das Europäische Parlament und den Rat aus dem Jahr 2006[3] wurde eine neue Verordnung der Kommission, die Verordnung (EG) Nr. 224/2007 vom 1. März 2007 (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 23), erlassen. Sie ändert die Durchführungsverordnung von 2003 und erweitert den Erfassungsbereich des Arbeitskostenindex um die Wirtschaftszweige nach der NACE Rev. 1, Abschnitte L, M, N und O. Diese Erweiterung bedeutet, dass nicht marktbestimmte Dienstleistungen, die den größten Teil dieser Abschnitte ausmachen und deren Dynamik sich von der marktbestimmter Dienstleistungen unterscheiden kann, ebenfalls abgedeckt werden. Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 verlangt die Vorlage zweijährlicher Berichte über die Durchführung der Verordnung. Diese Berichte müssen vor allem die Qualität der übermittelten Daten der AKI-Reihen und der retrospektiven Daten bewerten. Artikel 8 Absatz 2 dieser Verordnung macht jährliche nationale Qualitätsberichte erforderlich. In Anhang I der Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1216/2003) erstreckt sich die Qualität des Arbeitskostenindex dabei auf folgende Aspekte: Relevanz, Genauigkeit, Aktualität und Pünktlichkeit, Zugänglichkeit und Klarheit, Vergleichbarkeit, Kohärenz und Vollständigkeit. Da in Bezug auf Vergleichbarkeit und Vollständigkeit beachtliche Fortschritte erzielt worden sind, wird sich der vorliegende Bericht auf Genauigkeit, Aktualität und Kohärenz konzentrieren. Kleine Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung der Übermittlungsfristen werden nicht gemeldet, da sie naturgemäß normalerweise vorübergehend sind. Im Anhang zu diesem Bericht werden geplante nationale Verbesserungsmaßnahmen für diejenigen Mitgliedstaaten aufgeführt, die diese Informationen angegeben haben. 2. ALLGEMEINE FORTSCHRITTE SEIT DEM VORIGEN BERICHT Seit dem Bericht 2006 sind beachtliche Fortschritte besonders hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Qualität des Arbeitskostenindex (AKI) erzielt worden. Die Überarbeitung früherer Daten fällt inzwischen im Allgemeinen weniger umfangreich aus, und die Volatilität des Index hat sich verringert. Retrospektive Daten, die in vielen Fällen 2006 noch fehlten, sind inzwischen von allen Mitgliedstaaten geliefert worden. Die beiden neuen Mitgliedstaaten (Bulgarien und Rumänien) waren in der Lage, den AKI nach den in der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 festgelegten Qualitätsnormen zu liefern. Inzwischen haben alle EU-Mitgliedstaaten die AKI eingeführt, und die Daten werden mit einigen Ausnahmen regelmäßig innerhalb der vorgeschriebenen Fristen an die Kommission (Eurostat) übermittelt. Mit den für alle EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden AKI ist es möglich, die Aggregate der Europäischen Union zu erstellen und ausreichend genaue Vergleiche der Entwicklung der Arbeitskosten pro Stunde in den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen. Es gibt jedoch eine Reihe von Qualitätsproblemen, die von einigen Mitgliedstaaten noch weitere Anstrengungen verlangen, um den Harmonisierungsprozess abschließen zu können. Diese Probleme werden weiter unten erörtert. Während die Mitgliedstaaten die notwendigen Instrumentarien für die Erstellung des AKI eingeführt haben, hat die Kommission (Eurostat) ihr Produktionssystem beibehalten und verbessert, so dass es möglich ist, die Daten des Arbeitskostenindex rechtzeitig zu erhalten, zu überprüfen, zu verarbeiten, zu speichern und zu verbreiten. Diese Verfahren, die im Jahr 2005 voll einsatzfähig wurden, werden ständig überprüft und aktualisiert. 2. 1 Ausweitung auf die Abschnitte L bis O der NACE Rev. 1 und Übergang auf die NACE Rev. 2 Mit der Verordnung (EG) Nr. 224/2007 vom 1. März 2007 (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 23) wurde der Erfassungsbereich der AKI auf nicht marktbestimmte Dienstleistungen ausgeweitet. Seit dem ersten Quartal 2007 müssen nicht saisonbereinigte AKI-Daten für die NACE-Abschnitte L bis O vierteljährlich an Eurostat übermittelt werden. Sobald für einen Mitgliedstaat Daten für vier Jahre zur Verfügung stehen, müssen die Reihen auch in arbeitstagbereinigter und in saisonbereinigter Form geliefert werden. Derzeit werden diese Daten einschließlich der arbeitstagbereinigten und der saisonbereinigten Daten von allen Mitgliedstaaten übersandt, für die keine Ausnahmeregelung besteht. Die Ausnahmeregelungen für Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen und Schweden laufen mit der für die Lieferung von Daten für das erste Quartal 2009 gesetzten Frist aus. Von diesem Zeitpunkt an müssen die Datenreihen aller Mitgliedstaaten die Abschnitte L bis O der NACE Rev. 1 beinhalten. Gleichzeitig wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 vom 20. Dezember 2006 (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1), die den Wechsel von der NACE Rev. 1 zur NACE Rev. 2 betrifft, erste Auswirkungen auf die AKI haben. Die für das erste Quartal 2009 gelieferten Daten müssen bereits nach der NACE Rev. 2 kodiert sein. Die notwendigen Änderungen an der Datenproduktionsumgebung nach dieser Änderung der Systematik der Wirtschaftszweige wurden von der Kommission (Eurostat) vorgenommen, und die Kommission überwacht die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der zurzeit laufenden Einführung der geänderten Systematik. Um einen reibungslosen Übergang auf die neue Systematik vorzubereiten, wurde 2007 ein Workshop abgehalten, der ausschließlich der Einführung der NACE Rev. 2 in den Mitgliedstaaten gewidmet war. Ein zweiter Workshop, der die Fortschritte bei der Einführung untersuchte und ein Diskussionsforum bot, fand im November 2008 statt. 3. BEWERTUNG DER EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN (BIS SEPTEMBER 2008) 3.1 Überblick Folgende Mitgliedstaaten haben alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Verordnungsvorschriften voll einzuhalten: Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Vereinigtes Königreich. Die Niederlande lieferten während des Berichtszeitraums ebenfalls Daten von ausreichender Qualität, wenngleich für fast alle Quartale mit außerordentlich langen Verzögerungen. Damit haben sie die in der Verordnung festgelegte Forderung nach Rechtzeitigkeit nicht eingehalten. Ungarn, Finnland und Schweden haben regelmäßig Daten geliefert, doch wurden die weiter unten beschriebenen Definitionen für die AKI in unterschiedlicher Weise nicht voll berücksichtigt. Auch Irland wurde den Genauigkeitsanforderungen an die AKI nicht voll gerecht und hat darüber hinaus nicht für alle Quartale 2008 die Daten rechtzeitig geliefert. Griechenland und Österreich haben für den größten Teil des Berichtszeitraums die Daten rechtzeitig geliefert, überarbeiten derzeit aber die AKI unter qualitativen Aspekten. Insgesamt ist dieses Ergebnis gegenüber der im Bericht von 2006 beschriebenen Situation eine Verbesserung; damals wurde – neben gravierenderen Qualitätsproblemen – festgestellt, dass einige retrospektive Reihen sowie arbeitstag- und saisonbereinigte Reihen noch immer fehlten. 3.2 Genauere Angaben zu Qualitätsmängeln 3.2.1 Genauigkeit Genauigkeitsprobleme können mit einer Vielzahl von Aspekten der AKI zusammenhängen. Im Allgemeinen sind sie auf Mängel der Quellendaten zurückzuführen und können eine hohe Volatilität der AKI-Reihen zur Folge haben. Außerdem sind ungenaue Daten möglicherweise nicht voll mit den Daten anderer Mitgliedstaaten vergleichbar, und dadurch kann es auch zu Widersprüchlichkeiten zwischen den AKI und anderen Datenquellen kommen, die ähnliche Aspekte messen (z. B. Entwicklung der Stundenverdienste von Arbeitnehmern). Im Allgemeinen werden bekannte Genauigkeitsprobleme von den betroffenen Mitgliedstaaten in dem jährlichen Qualitätsbericht erörtert, und die Kommission (Eurostat) überwacht die erzielten oder geplanten Fortschritte bei der Einführung besserer Quellen. Zurzeit haben sechs Mitgliedstaaten Genauigkeitsprobleme. Irland, Ungarn, Finnland und Schweden verfügen zurzeit nicht über geeignete Quellendaten, die es ihnen ermöglichen würden, die Vorschriften der Verordnung voll einzuhalten[4]. Die von Griechenland gelieferten AKI-Daten zeigen unerklärliche Wachstumsraten, die nicht mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Einklang gebracht werden können. Österreich hat aus den gleichen Gründen die Datenlieferung eingestellt und untersucht zurzeit die Ursachen dieser Qualitätsprobleme. Irland: Als Maß werden nicht die gearbeiteten Stunden, sondern die bezahlten Stunden verwendet. Unregelmäßige Zahlungen sind im Index nicht enthalten. Dies dürfte sich ändern, sobald die neue Datenquelle (für 2009 vorgesehen) für alle Wirtschaftszweige verwendet werden kann. Die Reihe umfasst auch nicht alle abhängig Beschäftigten, sondern hat eine untere Abschneidegrenze bei Unternehmen mit zehn Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe (NACE C, D und E) und im Baugewerbe (NACE F). Die Dienstleistungssektoren (NACE G, H, I, K) haben eine untere Abschneidegrenze für Dienstleistungen, nämlich bei Unternehmen mit fünf Beschäftigten, während im NACE-Abschnitt J (Kreditinstitute und Versicherungen) lediglich Banken, Versicherungen und Bausparkassen abgedeckt werden. Griechenland: Hohe Volatilität der AKI-Reihen und umfangreiche Überarbeitungen. Bisher wurde keine ausreichende Erklärung für die extreme Volatilität gegeben. Außerdem wurde weder 2007 noch 2008 der jährliche Qualitätsbericht abgegeben. Der Bericht 2006 ist zu knapp gefasst, um irgendwelche Schlussfolgerungen bezüglich der Ursachen für die Genauigkeitsprobleme zuzulassen. Ungarn: Die Daten beziehen sich auf private Unternehmen mit mindestens 5 Beschäftigten und auf staatliche Organisationen aller Größenklassen. Österreich: Im September 2008 wurde die Datenlieferung wegen nicht plausibler und volatiler Ergebnisse gestoppt. Finnland: Die Daten beziehen sich nur auf Vollzeitbeschäftigte. Die vierteljährliche Änderung der Arbeitskosten seit dem ersten Quartal 2005 wurde anhand der Veränderung der Verdienste für regelmäßige Arbeitszeiten gemessen. Zur Berechnung der jährlichen Änderung des Arbeitskostenindex wurden die Arbeitskräfteerhebung, die Statistik über die Verdienststrukturen und die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendet. Im Allgemeinen gibt es bei mehreren der für die Erstellung der AKI verwendeten Quellen beträchtliche Verzögerungen von bis zu zwei Jahren. Folglich wird bei der Anwendung des Arbeitskostenindex in Finnland die kurzfristige Entwicklung der Arbeitskosten pro Stunde nicht voll mit der gewünschten Genauigkeit berücksichtigt, und umfassende Überarbeitungen begrenzen die Verwendbarkeit. Schweden: Unregelmäßige Prämienzahlungen sind in die Messung der Arbeitskosten nicht einbezogen worden. Die Daten umfassen nur den privaten Sektor. 3.2.2 Aktualität Seit dem vorangegangenen Bericht 2006 ist die Aktualität weiterhin verbessert worden. Dennoch ist es mehreren Mitgliedstaaten aus einer Vielzahl von Gründen für einige Quartale nicht gelungen, die AKI rechtzeitig (70 Tage nach dem Bezugsquartal) zu liefern. Die rechtzeitige Lieferung ist von größter Bedeutung, da Verzögerungen bei der Datenlieferung bedeuten, dass für die Aggregate der EU und der Eurozone Schätzungen verwendet werden müssen. Dies kann zu unnötigen umfangreichen Überarbeitungen führen. Im Folgenden werden diejenigen Mitgliedstaaten aufgeführt, die die Daten so spät (> t+75) übermittelt haben, dass sie in die vierteljährliche Pressemitteilung der Kommission nicht aufgenommen werden konnten und für die für dieses Quartal veröffentlichten Aggregate der EU und der Eurozone Hochrechnungen der AKI-Werte der jeweiligen Länder verwendet werden mussten. Belgien: Belgien hat die Daten während des Berichtszeitraums in drei Fällen nicht rechtzeitig geliefert. Nach einer Verbesserung der Situation gegenüber dem Bericht 2006 führten mehrere Zufälle zu einer verspäteten Lieferung der AKI in der ersten Hälfte des Berichtszeitraums 2008. Es wird erwartet, dass die Daten für das dritte Bezugsquartal 2008 rechtzeitig geliefert werden. Zypern, Italien, Luxemburg: Diese Länder haben in einem Fall die Daten nicht rechtzeitig geliefert. Dies ist nicht auf ein strukturelles Produktionsproblem zurückzuführen, so dass erwartet wird, dass es ein Einzelfall der Nichteinhaltung der Regeln bleiben wird. Irland: Irland hat in drei Fällen die Daten nicht rechtzeitig geliefert. Es wird nicht damit gerechnet, dass die Datenlieferung vor 2009 wieder aufgenommen wird. Griechenland: Griechenland hat in drei Fällen die Daten nicht rechtzeitig geliefert. Dies ist nicht auf ein strukturelles Produktionsproblem zurückzuführen, und deshalb wird erwartet, dass es ein Einzelfall der Nichteinhaltung bleiben wird. Die Niederlande: Größeres Nichteinhaltungsproblem im Jahr 2007. Während des Berichtszeitraums kamen die Daten für fünf Quartale extrem spät. Im Bezugsquartal 2008Q1 wurde allerdings die rechtzeitige Datenlieferung wieder aufgenommen. Österreich: Österreich hat in drei Fällen während des Berichtszeitraums die Daten nicht rechtzeitig geliefert, was auf Qualitätsmängel und unerklärte Volatilität der Daten zurückzuführen war. Mit der erneuten pünktlichen Datenlieferung wird für das Bezugsquartal 2008Q4 gerechnet. 3.2.3 Kohärenz In dem jährlichen Qualitätsbericht werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Wachstumsraten der AKI mit den Wachstumsraten der Stundenverdienste der abhängig Beschäftigten nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Definition ESVG 95) zu vergleichen. Bei beiden Datenerhebungen wird das gleiche Phänomen mit geringen Abweichungen bei den Definitionen und auf einer tieferen Gliederungsebene für die AKI gemessen, was gewöhnlich die Verwendung anderer oder zusätzlicher Quellen beinhaltet. Deshalb kann keine vollständige Kohärenz erwartet werden. Dennoch sind Wachstumsraten, die in die gleiche Richtung gehen und von vergleichbarer Größe sind, ein Hinweis darauf, dass die Qualität der AKI-Daten mit der Qualität der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vergleichbar ist. Der Grad der Kohärenz ist somit ein guter Indikator für die Qualität der AKI-Daten. Da nicht alle Mitgliedstaaten vierteljährliche Daten für die Stundenverdienste der abhängig Beschäftigten (Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) erstellen, ist ein vollständiger Überblick über die Kohärenz nicht möglich. Der folgende Überblick basiert auf den Qualitätsberichten 2007. Deutschland, Malta: Hoher Grad an Kohärenz, da die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Quelle für die AKI sind. Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Slowenien: Ausreichender Kohärenzgrad. Die Vorzeichen der Wachstumsraten sind im Allgemeinen die gleichen, und die Wachstumsraten haben eine ähnliche Größe. Finnland: Geringe Kohärenz; große Diskrepanzen bei den Wachstumsraten für beide Quellen. Diese Diskrepanzen lassen sich mit den weiter oben im Einzelnen beschriebenen Genauigkeitsproblemen bei den AKI erklären. Belgien, Spanien, Griechenland, Italien, Lettland, Niederlande, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, VK: Vierteljährliche Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht verfügbar oder im Qualitätsbericht nicht erwähnt. 4. SCHLUSSFOLGERUNGEN Insgesamt hat sich die Einhaltung der Verordnungsvorschriften gegenüber dem vorangegangenem Bericht 2006 verbessert. Alle Mitgliedstaaten haben weiterhin Mittel in Durchführungsmaßnahmen investiert, um besser vergleichbare und aktuellere Indexreihen zu erhalten. Dadurch hat sich die Qualität insgesamt eindeutig verbessert, und der Nutzen der Daten hat sich erhöht. In der Zwischenzeit sind auch alle fehlenden Reihen mit retrospektiven Daten sowie fehlende arbeitstag- und saisonbereinigte Reihen geliefert worden. Die fristgerechte Datenlieferung hat sich verbessert, und die Zahl der Mitgliedstaaten mit Genauigkeitsproblemen hat abgenommen. Neun Mitgliedstaaten haben jedoch immer noch Probleme mit einem oder mehreren Qualitätsaspekten der AKI. Bei drei Mitgliedstaaten sind diese Mängel lediglich auf die gelegentlich verspätete Lieferung von Daten zurückzuführen und damit vorübergehender Natur. Sechs Mitgliedstaaten haben ernsthaftere Probleme mit dem Genauigkeitsaspekt der Qualität. Im Vergleich zu der Lage 2006, als zehn Mitgliedstaaten Genauigkeitsprobleme meldeten, ist dies eine positive Entwicklung. Die Kommission (Eurostat) hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Bemühungen um Verbesserungen zu verstärken. Die Kommission wird die verbleibenden Probleme betreffend die Nichteinhaltung der Bestimmungen und die Qualität regelmäßig anhand der gelieferten Daten und anderer nationaler Unterlagen überwachen. Sofern hinsichtlich der gewünschten oder geplanten Verbesserungen keine angemessenen Fortschritte erzielt worden sind, werden die einschlägigen nationalen Behörden angesprochen werden, und die Kommission wird die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen ergreifen. ANHANG Erläuterungen zu anstehenden nationalen Verbesserungsmaßnahmen Irland Irland ist dabei, eine Strategie zur Verbesserung der Erhebung von Informationen über Verdienste und Arbeitskosten einzuführen. Dabei ist ein Element eine neue vierteljährliche Erhebung, die Erhebung über Verdienste, Arbeitsstunden und Beschäftigungskosten (Earnings, Hours and Employment Costs Survey – EHECS). Diese Erhebung wird vergleichbare und aktuelle Daten über Arbeitskosten für alle Wirtschaftszweige liefern und die Verdienste und die Beschäftigung für die einzelnen Sektoren auf umfassendere und konsistentere Weise messen. Sie ist auf Unternehmen mit drei oder mehr Beschäftigten ausgerichtet. Mit der Erhebung werden Daten über Löhne und Gehälter, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, sonstige Lohnnebenkosten und die gearbeitete Stundenzahl für das gesamte Quartal gesammelt werden. Die Ausweitung der Erhebung auf diese Lohnnebenkosten, die traditionell nicht als Verdienste einbezogen werden, wird dazu führen, dass die Erhebung die Beschäftigungskosten und den Wettbewerbsdruck besser widerspiegelt. Das wichtigste Ergebnis der Erhebung wird ein Arbeitskostenindex pro gearbeitete Stunde sein, und die Erhebung ist so ausgelegt, dass die kurzfristige Änderung der Arbeitskosten überwacht werden kann. Anhand der in der Erhebung geforderten Untergliederung wird es möglich sein, routinemäßig Informationen über Stundenverdienste mit und ohne Prämien nach großen Berufsgruppen zu verbreiten. Die EHECS-Studie ist so ausgelegt, dass sie die Bedürfnisse der Einzelstaaten und die Erfordernisse der EU abdeckt, und sobald sie erst einmal richtig läuft, wird Irland in der Lage sein, AKI-Daten zu liefern, die den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 voll gerecht werden. Die neue EHECS-Erhebung bedeutet auch, dass es in Zukunft nicht mehr erforderlich sein wird, eine spezielle vierjährliche Arbeitskostenerhebung (AKE) durchzuführen. Die EHECS-Erhebung wird letztendlich alle zurzeit vom CSO durchgeführten kurzfristigen Verdiensterhebungen ersetzen. Sie wurde 2005 für die Sektoren Industrie und Finanzen eingeführt. Die Daten für diese Sektoren stehen inzwischen zur Verfügung und werden derzeit für die AKI verwendet. Die Datenerhebung ist auf den öffentlichen Sektor und auf den Handel ausgeweitet worden, doch zurzeit werden die Daten nicht genutzt. Bis 2009 wird die EHECS fast alle Wirtschaftsbereiche vom Produzierenden Gewerbe bis zu den Persönlichen Dienstleistungen (NACE C bis O) abdecken. Griechenland Die Kommission hat Griechenland dringend aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Behebung der Genauigkeitsprobleme bei den AKI zu ergreifen. Es wird erwartet, dass Griechenland ausführlich darlegt, welche Maßnahmen es zu ergreifen gedenkt. Niederlande Die Datenquelle für die Erstellung der AKI in den Niederlanden hat sich im Berichtszeitraum geändert. Die vierteljährliche Schnellschätzung basierte früher auf einer Stichprobe von schnellen Antworten auf die vierteljährliche Erhebung über Beschäftigung und Löhne. Inzwischen ist die vierteljährliche Erhebung durch ein monatliches aktualisiertes Register über Beschäftigung, Löhne und Sozialleistungen ersetzt worden. Wenngleich die Verwendung dieses neuen Registers anfänglich zu langen Verzögerungen bei der Datenlieferung 2007 und 2008 geführt hat, geht man davon aus, dass auf lange Sicht die Nutzung dieses Registers dazu führen wird, dass die Konvergenz mit den endgültigen Schätzungen sehr viel schneller erreicht wird, d. h. der Umfang der Überarbeitungen der AKI-Daten für die Niederlande merklich zurückgehen wird. Ab dem zweiten Quartal 2008 werden die Daten innerhalb der in der Verordnung festgesetzten Frist geliefert werden. Österreich Für die AKI Österreichs ist ein umfassendes Qualitätsverbesserungsprogramm gestartet worden. Da für die Erstellung der AKI mehrere Datenquellen verwendet wurden, deren Qualität unterschiedlich ist und die mit unterschiedlichen statistischen Einheiten arbeiten, ist man derzeit noch bemüht, die Ursache für die derzeitigen Unregelmäßigkeiten zu finden. Diese Maßnahmen beinhalten die Bewertung der verwendeten Berechnungsmethoden und Datenquellen sowie eine Prüfung der Einhaltung der Verordnung. Vorgesehen ist, die Erstellung der AKI für das vierte Quartal 2008 wieder aufzunehmen und im März 2009 wieder mit der Ermittlung der fehlenden retrospektiven Daten zu beginnen. Finnland Das finnische Modell zur Erstellung des Arbeitskostenindex basiert auf Daten aus verschiedenen statistischen Quellen. Die Genauigkeit des Index verbessert sich mit jeder Überarbeitung allmählich, wobei mehrere statistische Quellen erst im Laufe der Zeit verfügbar werden. 2005 hat Statistics Finland ein Projekt für die Einführung eines neuen Produktionsmodells für den AKI basierend auf der direkten vierteljährlichen Erhebung von Primärdaten bei Unternehmen eingeführt. Durch diese Maßnahmen dürfte Finnland in der Lage sein, die AKI-Verordnungen ab 2009 voll einzuhalten. Schweden Beginnend mit den Daten für das erste Quartal 2009 werden die gelieferten schwedischen Daten unregelmäßig gezahlte Prämien sowie den öffentlichen Sektor mit einbeziehen. Schweden wird dann die AKI-Verordnungen voll einhalten. [1] Eurostat-Website: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/ [2] Die vierteljährlichen Pressemitteilungen werden zu den im Freigabezeitplan festgelegten Terminen veröffentlicht. Beides ist auf der Eurostat-Website zu finden. [3] KOM(2006) 801 endg. vom 14.12.2006. [4] Zu geplanten Maßnahmen für Irland, Finnland und Schweden siehe Anhang.