1.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/35


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum „Internet der Dinge“ und der „Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“

(2010/C 175/09)

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.   begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Anwendung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Public Sector Information, PSI) zu überprüfen und den Aktionsplan „Internet der Dinge“ zu fördern, die sich für Bürger, Unternehmen und Behörden als sehr nützlich erweisen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Verbesserung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen beitragen können;

2.   betont die Relevanz der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektor für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke sowie die Bedeutung von Forschungsinvestitionen zur Förderung einschlägiger Aktivitäten und zur Entwicklung künftiger Anwendungen zur Steigerung des Nutzens des Internet der Dinge;

3.   verweist auf die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für den Aufbau einer europäischen Informationsgesellschaft im Einklang mit der i2010-Strategie, da sie die Triebfeder des Wirtschaftswachstums auf lokaler Ebene sind und viele digitale Informationen, Produkte und Dienste erzeugen, nutzen und verwalten. Daher sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend und wirksam in die Verwaltung und Entwicklung des Internet der Dinge eingebunden sein;

4.   unterstreicht, dass das Internet der Dinge die Lebensqualität und die sozialen und wirtschaftlichen Tätigkeiten der Bürger auf lokaler und regionaler Ebene erheblich verbessern, Impulse für die regionale Entwicklung und die Entwicklung lokaler Unternehmen geben und effizientere, maßgeschneiderte öffentliche Dienstleistungen für die Bürger bieten kann. Regionen und Städte können auf unterschiedliche Weise dazu beitragen, dieses Potenzial auch wirklich zum Tragen zu bringen. Sie zählen zu den vorrangigen Nutznießern der Grundsätze für die Verwaltung des Internet der Dinge und sind die wichtigsten Impulsgeber für dessen Entwicklung und Umsetzung;

5.   fordert geeignete Lösungen für die Sammlung und Verwaltung der Informationen des öffentlichen Sektors, wobei der kulturellen Vielfalt und den unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten sowie der lokalen und regionalen Behörden Rechnung getragen werden muss;

6.   weist auf die Bedeutung der Logistik hin, die für die Verwaltung der ungeheuren Datenmenge erforderlich ist, die in den von den Behörden entwickelten und verwalteten Anwendungen genutzt wird;

7.   begrüßt, dass mit der Überprüfung der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Behörden durch die Verfügbarkeit derartiger Informationen möglichst gering gehalten werden soll;

8.   betont die Bedeutung und die Notwendigkeit gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Weiterverwendung und Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, um sicherzustellen, dass sämtliche Akteure im europäischen Informationsmarkt die gleichen Ausgangsbedingungen vorfinden, die Bedingungen für die Weiterverwendung derartiger Informationen transparenter sind und Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt verhindert werden;

9.   unterstreicht die Notwendigkeit, die digitale Integration (E-Inclusion) zu fördern, d.h. eine integrative, regional und sozial ausgewogene Informationsgesellschaft, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im umfassenderen Rahmen des Internet der Dinge zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen einsetzt;

10.   spricht sich für die Entwicklung von Forschungseinrichtungen in Europa aus, die von Hochschulen und Privatunternehmen gemeinsam finanziert werden, um die Wirkung der IT-Forschung in Europa zu erhöhen;

11.   hebt hervor, dass der Zugang zu und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors die Anwendungen des Internet der Dinge maßgeblich voranbringen können. Als wesentliche Archivare und Inhaber von Informationen des öffentlichen Sektors kommt den Städten und Regionen eine wichtige Rolle zu, um den Weg für die Verwirklichung des Internet der Dinge zu ebnen;

Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

12.   betont, dass für die Entwicklung eines Marktes für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ausschließliche Vereinbarungen zwischen Behörden und Privatunternehmen abgeschafft und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Lizenzvergabe- und Entgelterhebungsmodelle anzuwenden, die die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erleichtern und optimieren (insbesondere durch Anwendung der Grenzkosten). Außerdem ist zu überlegen, welche Verfahren für die Erstellung und Verwaltung öffentlicher Daten verwendet werden sollen;

13.   unterstreicht in Bezug auf den Grundsatz eines wettbewerblichen Marktes für Informationen des öffentlichen Sektors, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass private Dienstleistungserbringer die gleichen Bedingungen wie Behörden vorfinden, private Nutzer Zugang zu öffentlichen Daten erhalten und die Bedingungen, unter denen diese Daten für kommerzielle Zwecke genutzt werden können, deutlich gemacht werden;

14.   verweist auf die Notwendigkeit, eine Möglichkeit für eine objektive Bewertung des wirtschaftlichen Wertes der Informationen zu finden, da die Informationen öffentlich sind und im Zusammenhang mit staatlichen Einrichtungen stehen;

15.   schlägt vor, im Einklang mit den Datenschutzvorschriften eine Unterscheidung zwischen dem Zugang und der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors vorzunehmen, um den Nutzen für den Informationserzeuger zu erhöhen, der die ihm durch die Erzeugung dieser Informationen entstehenden Kosten möglicherweise nicht voll decken kann, und um einen nur begrenzten Zugang zu öffentlichen Informationen möglichst gering zu halten;

Lokale und regionale Gebietskörperschaften – wesentliche Akteure und Nutznießer der Verwertung von Informationen des öffentlichen Sektors

16.   fordert in Anbetracht der Tatsache, dass es an dem erforderlichen Know-how und/oder den Mechanismen fehlt, um die für die Weiterverwendung verfügbaren Informationen zu ermitteln, größeres Augenmerk auf die Bewusstseinsbildung auf lokaler und regionaler Ebene zu richten und die Behörden in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihre Arbeit transparenter zu gestalten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern;

17.   betont, dass die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors durch eine engere Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend zum Tragen gebracht und dadurch ein erheblicher Beitrag zur Förderung der Weiterverwendung öffentlicher Informationen im Hinblick auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet werden kann;

18.   weist darauf hin, dass die Behörden auf lokaler und regionaler Ebene über angemessene Kapazitäten und nachhaltige Finanzressourcen für die Digitalisierung verfügen müssen. Öffentlich-private Partnerschaften und die Entwicklung von Märkten für E-Learning bieten eine Alternative für die Finanzierung der Digitalisierung von Inhalten. Die Informationen des öffentlichen Sektors können ihrerseits nachhaltige Einkommensströme generieren, die wiederum der Datenproduktion und -digitalisierung zugute kommen können. Außerdem kommt auch den Netzen und interaktiven Gemeinschaften große Bedeutung zu, da sie Kostensenkungen ermöglichen, z.B. durch die Entwicklung quelloffener Software (Open-Source-Software);

Internet der Dinge

19.   betont, dass die IT-Entwicklung für die Gesellschaften in Europa und den Binnenmarkt von zentraler Bedeutung ist, sofern die EU ausreichend wirtschaftliche Ressourcen für Innovation, Grundlagenforschung sowie Forschung und Entwicklung und politische Ressourcen für die Verwaltung des künftigen Internet bereitstellt;

20.   hält fest, dass die Entwicklung interaktiver Plattformen wie Web 2.0 angesichts ihrer komplexen Funktionen für den Informationsaustausch und der gesteigerten Interoperabilität zwischen einer großen Zahl an Netzen heute sinnvoller ist, da sie Möglichkeiten für die Erstellung bzw. Übertragung von Inhalten entweder durch Einzelpersonen oder in Form einer Zusammenarbeit eröffnen. Diesbezüglich ist die rasante Entwicklung von Massenspeichertechnologien für Behörden-Datenbanken von grundlegender Bedeutung, die die Beschreibungen der über ihre Internetadresse identifizierten Objekte enthalten werden;

21.   schlägt vor, der künftigen Entwicklung des Internet besonderes Gewicht beizumessen, das zu einer Kombination aus dem Internet der Dinge und qualitativ hochwertigen Inhalten und Dienstleistungen auf der Grundlage der Web 2.0-Technologie als Plattform werden könnte. Seine neuen Muster werden den Stellenwert und die Rolle der allgegenwärtigen Netze im Alltagsleben der Bürger und für das Wirtschaftswachstum neu definieren. Dies könnte auch zu einem grundlegenden gesellschaftlichen Wandel führen;

Die Verwaltung des Internet der Dinge, Schutz der Privatsphären und Datenschutz

22.   betont, dass die Entwicklung des Internet der Dinge angesichts des damit verbundenen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel nicht allein dem privaten Sektor überlassen werden darf. Nur durch die Einbindung der europäischen Entscheidungsträger und Behörden, einschl. der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, kann sichergestellt werden, dass die IKT-Nutzung unter anderem dazu beiträgt, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, die Herausforderungen in Verbindung mit einer alternden Gesellschaft anzugehen und eine effiziente Energienutzung zu fördern;

23.   unterstreicht, dass die Verwaltung des Internet der Dinge in einer Weise gestaltet und wahrgenommen werden muss, die den öffentlichen Interessen entspricht. Der Ausschuss hat dies in seinem Weißbuch zur Multi-Level-Governance (1) betont, in dem er sich für das koordinierte, auf Partnerschaft beruhende Vorgehen der Union, der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Ausarbeitung und Umsetzung der Politiken der Europäischen Union einsetzt;

24.   verweist auf die Notwendigkeit, eine derart grundlegende strategische Herausforderung wie das Internet der Dinge im Rahmen der Grundsätze und Mechanismen der Multi-Level-Governance sowohl vertikal zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Regierungen der Mitgliedstaaten und der EU als auch horizontal zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft anzugehen oder auch einige Innovation auf lokaler und regionaler Ebene zu erproben;

25.   betont, dass beim Aufbau der Infrastruktur für das Internet der Dinge und bei der Entwicklung der darüber angebotenen Dienstleistungen gewährleistet werden muss, dass die Sicherheitsanforderungen auf allen Ebenen eingehalten werden, damit der größtmögliche Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sichergestellt werden kann und jedweder unerlaubte Zugriff auf persönliche Informationen einschl. Einkaufspräferenzen, medizinische Informationen, Krankenakten usw. verhindert wird;

26.   hebt hervor, dass der Schutz der Privatsphäre von bestimmten Faktoren abhängt, einschl. der Behördenstruktur (die Mehrheit ist auf lokaler Ebene angesiedelt), der Konvergenz des EU-Rechtsrahmens, der Förderung einer innovativen Kultur bei den Mitarbeitern der Behörden, u.a. durch die Nutzung eines gemeinsamen Ehrenkodex, und der Verwaltung der IKT-Anwendungen;

27.   ist daher der Ansicht, dass der Ausarbeitung von Leitlinien und Empfehlungen für die Festlegung von Strategien, Vorschriften, Normen und gemeinsamen Formaten im IKT-Bereich besonderes Augenmerk gewidmet werden muss, um den Datenschutz zu verbessern und den Schutz der Privatsphäre zu unterstützen;

28.   fordert eingehende und kontinuierliche Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter unter besonderer Berücksichtigung des Fachpersonals im technischen Bereich (z.B. Netze, Systeme, Sicherheit, Schutz der Privatsphäre), des an Sicherheitsverfahren unter Anwendung verschiedener Verfahren direkt beteiligten Personals und des an den Innovations- und Modernisierungsprozessen allgemein bzw. indirekt beteiligten Personals (z.B. EDV-Schulungen für private Nutzer);

Sozioökonomische Auswirkungen des Internet der Dinge

29.   bekräftigt daher den in früheren Ausschussstellungnahmen dargelegten Standpunkt (2), dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine breit angelegte Zusammenarbeit eingehen sollten, um die Interoperabilität zwischen Behörden und somit die Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern;

30.   betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Führungsrolle übernehmen können und dies auch tun, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen, die öffentlichen Gesundheitsdienste zu verbessern und den Einsatz von IKT zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Austausch bewährter technologischer Verfahren, die Ermittlung von Projektpartnern und die Bereitstellung von Finanzmitteln zu unterstützen;

31.   unterstreicht, dass Maßnahmen zur IKT-Förderung allein ohne die aktive Unterstützung und Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften jedoch nicht zu einer erhöhten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit führen werden. Die Zivilgesellschaft, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Regierungen sollten zusammenarbeiten, um einen „circulus virtuosus“ aus Qualifizierung der Humanressourcen, organisatorischem Wandel, IKT und Produktivität in Gang zu setzen;

32.   hält fest, dass Maßnahmen zur Verbesserung der IKT-Grundkenntnisse, zum Aufbau von IKT-Kompetenz auf hohem Niveau, zur Förderung des lebenslangen Lernens im Bereich IKT sowie zur Stärkung der für die effiziente IKT-Nutzung erforderlichen Management- und Vernetzungskompetenzen besonders wichtig sind und zu den wesentlichen Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gehören;

Forschung, Entwicklung und Innovation

33.   nimmt die Absicht der Europäischen Kommission, Forschung und technologische Entwicklung im Bereich des Internet der Dinge unter dem Siebten Forschungsrahmenprogramm über das bislang Erreichte hinaus weiter zu finanzieren, erfreut zur Kenntnis und befürwortet die Nutzung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) als hervorragende Plattform für die Förderung der Entwicklung künftiger Anwendungen des Internet der Dinge. In diesem Zusammenhang könnten sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung von Pilotprojekten sowohl in Bezug auf die unkomplizierte Umsetzung als auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis als sehr nützlich erweisen;

34.   bringt seine Unterstützung für eine stärkere Rolle der nationalen und regionalen Interessenträger bei der Entwicklung wichtiger neuer europäischer Initiativen wie ERA-NET oder die gemeinsame Technologieinitiative (JTI) zum Ausdruck (3). Die Maßnahmen zum Aufbau eines Forschungs- und Innovationspotenzials zugunsten eines nachhaltigen Wettbewerbsvorteils in Europa und somit zur zügigeren Erreichung der Ziele des Internet der Dinge können nur dann Erfolg haben, wenn die Städte und Regionen eingebunden werden, die Forschung und Innovation in ihren Haushalten zu einer der obersten Prioritäten machen;

35.   fordert eine größere Komplementarität zwischen bereits bestehenden Politiken und Kooperationsinstrumenten sowie die koordinierte Nutzung des Siebten Forschungsrahmenprogramms, der Strukturfonds und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), die Investitionsmöglichkeiten im Einklang mit den spezifischen Merkmalen der verschiedenen Forschungsprojekte bieten;

36.   betont die Notwendigkeit, „beste Köpfe“ aus Drittländern nach Europa zu holen, und hebt hervor, dass die Regionen wichtigste Anbieter von Bildungsmaßnahmen sind, dass die regionalen Investitionen in Humanressourcen ausgebaut werden müssen und dass besonderes Augenmerk auf die regionale Innovationspolitik, Technologiezentren, Gründerzentren, Wissenschaftsparks und Risikokapitalfonds gerichtet werden sollte;

Internationaler Dialog

37.   unterstreicht, dass die Regionen im Rahmen ihrer Forschungspolitik durch unterstützende programmatische, strukturelle und legislative Rahmenbedingungen in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit von grundlegender Bedeutung sind;

38.   hebt hervor, dass selbst kleine Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene in der Lage sind, Wissen von weltweitem Interesse in spezifischen Bereichen zu schaffen, insbesondere wenn sie Teil eines globalen Netzwerkes sind und mit wissensbasierten Unternehmen zusammenarbeiten;

39.   verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Regionen innerhalb eines Landes bzw. über Ländergrenzen hinweg immer mehr an Bedeutung gewinnen, insbesondere für Maßnahmen zur Förderung von Cluster-, Netz- und Innovationssystemen. Diese Förderung geht auch immer mehr in Richtung der Schaffung hochwertiger „Knotenpunkte“ zur Verbindung mit globalen Innovationswertschöpfungsketten anstelle geografisch festgelegter Cluster.

Brüssel, den 10. Februar 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


(1)  CdR 89/2009 fin.

(2)  CdR 10/2009 fin.

(3)  CdR 83/2007 fin.