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25.8.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 200/41 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Energie: Überprüfung der Energiestrategie und Energieleistung von Gebäuden“
(2009/C 200/09)
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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bedauert, dass kein Vorschlag für ein spezifisches verbindliches Rechtsinstrument zur Verwirklichung des Ziels einer 20 %igen Verbesserung der Energieeffizienz unterbreitet worden ist; |
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betont die Bedeutung von Lösungsansätzen, die Industrietätigkeit und Energieerzeugung verknüpfen (beispielsweise Nutzung der Abwärme, Kühlung, Energieerzeugung sowie Kraft-Wärme-Kopplung und polyvalente Energieerzeugung); |
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verweist auf die Bedeutung der Arbeit der regionalen und lokalen Energiebehörden in der EU, die strategische Partner für die europäische Energiepolitik sind. Ihre Tätigkeit sollte seitens der EU noch stärker gefördert und anerkannt werden; |
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betont, dass es rasch ermöglicht werden muss, mit Strukturfondsmitteln energieeffiziente Baumaßnahmen zu finanzieren; |
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unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission, dauerhaft die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze im Wohnungswesen einschl. Renovierungsarbeiten zu genehmigen; |
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anerkennt die Bemühungen der Europäischen Kommission, in Zusammenarbeit mit der EIB und der EBWE Finanzinstrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz zu konzipieren. Dabei muss dafür gesorgt werden, dass sie für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugänglich sind, um diese in ihrer Aufgabe als zentrale Akteure der Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu unterstützen. |
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Berichterstatter |
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Jean-Louis Joseph, Bürgermeister von Bastidonne (FR/SPE) |
Referenzdokumente
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie — EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM(2008) 781 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)
KOM(2008) 780 endg. — 2008/0223 (COD)
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
A. Zweite Überprüfung der Energiestrategie der Europäischen Union
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1. |
vertritt die Auffassung, dass die energiepolitischen Herausforderungen für die Gegenwart und Zukunft der Europäischen Union und ihrer Bürger sowie für den weltweiten Klimaschutz entscheidend sind, bekräftigt die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Partner bei der erfolgreichen Konzipierung, Planung und Verwirklichung der Europäischen Energiepolitik und bedauert, dass dieser Rolle bei der zweiten Überprüfung der Energiestrategie so gut wie keine Aufmerksamkeit gewidmet wurde; |
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2. |
erkennt die Wichtigkeit der Frage der Versorgungssicherheit an, die im Mittelpunkt dieser zweiten Überprüfung der Energiestrategie steht und ein politisch äußerst sensibles Thema ist. In den Mitgliedstaaten herrschen diesbezüglich unterschiedliche Gegebenheiten. Diese u.a. historisch begründeten Unterschiede erfordern ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene, um die Ungleichgewichte abzubauen, die Zusammenarbeit zwischen den Partnern zu stärken und die Risiken für die EU insgesamt zu verringern; |
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3. |
erkennt darüber hinaus an, dass seit der ersten Überprüfung der Energiestrategie erhebliche Fortschritte erzielt wurden. So wurde insbesondere das so genannte „20-20-20“-Ziel festgelegt und dank der vor Kurzem erzielten Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat das erste Energie-Klima-Legislativpaket geschnürt; |
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4. |
vertritt die Auffassung, dass diese durchaus bemerkenswerten Fortschritte jedoch nur ein notwendiger erster Schritt sind. Das 20-20-20-Ziel muss daher in der europäischen Energiepolitik weiterhin vorrangig verfolgt werden, um die erforderliche Kohärenz und Fortführung der erfolgreich eingeleiteten Maßnahmen sicherzustellen; |
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5. |
betont, dass die Energieeffizienz daher zu den wichtigsten Anliegen der EU in Energiefragen zählen muss, und verweist auf die „Trias Energetica“, ein Konzept, mit dem die Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen des Energieverbrauchs auf den Klimawandel in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung wie folgt eingestuft werden: Energieeffizienz, Förderung erneuerbarere Energieträger und Optimierung der Nutzung fossiler Brennstoffe. Die Energieeffizienz ist nicht nur der Dreh- und Angelpunkt für die Verwirklichung des 20-20-20-Ziels, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Versorgungssicherheit. Bedauerlicherweise ist die Energieeffizienz jedoch als einziges der 20℅-Ziele bislang nicht in einem verbindlichen Rechtsinstrument verankert worden; |
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6. |
begrüßt in diesem Zusammenhang die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die von der Europäischen Kommission anlässlich der Veröffentlichung der zweiten Überprüfung der Energiestrategie vorgeschlagen wurden (insbesondere die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden), bedauert jedoch, dass
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7. |
unterstreicht die wesentliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich Energieeffizienz. In diesem Zusammenhang
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8. |
hält in Bezug auf die sechs vorrangigen, als Prioritäten der Gemeinschaft eingestuften Infrastrukturmaßnahmen ungeachtet ihres Inhalts fest, dass
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9. |
hebt in Bezug auf Investitionen außerdem hervor, dass eine stärkere Dezentralisierung des europäischen Energiesystems umfangreiche Investitionen, eine Abstimmung mit den lokalen und regionalen Interessenträgern sowie die stärkere Anerkennung ihrer Rolle im Bereich der Energiepolitik erfordert; |
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10. |
unterstreicht bezüglich der einheimischen Energiereserven, dass
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11. |
befürwortet die Ankündigung einer „Mitteilung zur Finanzierung von Technologien mit geringer Kohlenstoffintensität“. Da in diesem Zusammenhang die nach der Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie zur Verfügung stehenden Emissionshandelserlöse einbezogen werden sollen, verweist er auf seine einschlägige Stellungnahme, in der er empfiehlt, „dass mindestens 30 % der Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten von den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften für […] die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz beim Endverbrauch […] [verwendet werden]“ (3). |
Er unterstreicht außerdem, dass für die noch in den Kinderschuhen steckenden Kohlenstoffabscheidungstechnologien (CCS), die weder das Energieerzeugungs- noch das Versorgungssicherheitsproblem lösen können, im Interesse einer möglichst effizienten Nutzung der verfügbaren Haushaltsmittel im Vergleich zu anderen Technologien in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger keine unverhältnismäßig hohen Finanzhilfen bereitgestellt werden dürfen;
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12. |
begrüßt den Vorschlag zur Erstellung einer Agenda für 2030 und den Entwurf eines Zukunftsbilds für 2050. Echte strategische Leitlinien, Investitionsentscheidungen und Infrastrukturvorhaben können nur langfristig angelegt sein. Der Ausschuss nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass in der nicht erschöpfenden Liste der Themen für das Zukunftsbild für 2050 das Thema „Kohlenstofffreie Stromversorgung der EU ab 2050“ Vorrang zu genießen scheint und bereits im kommenden Strategieplan für die Energietechnologie aufgegriffen werden soll. Dieses Thema ist sicherlich wichtig und zukunftsträchtig, doch sind andere Themen mindestens ebenso dringlich, wenn nicht noch mehr. Eine Zukunftsvision 2050 muss auf einer globalen Strategie beruhen und darf sich nicht nur auf punktuelle thematische Prioritäten beschränken. |
B. Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
I. Politische Empfehlungen
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13. |
begrüßt die Idee einer Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden; |
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verweist auf die Notwendigkeit, dringend umfassende Maßnahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden zu ergreifen, da diese Vorteile mit sich bringen, und zwar
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15. |
betont die Dringlichkeit dieser Fragen und fordert den Rat und das Europäische Parlament daher auf, rasch geeignete und ehrgeizige Maßnahmen zu ergreifen. Er fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, diesmal Verzögerungen wie bei der Umsetzung und Anwendung der ersten Richtlinie zu vermeiden; |
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fordert die Europäische Kommission auf, die Umsetzung der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz dadurch zu erleichtern, dass sie ein Programm für den Austausch von bewährten Praktiken sowie Informationen über den Einsatz technischer Lösungen und die Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Verbesserung der Energieeffizienz zwischen den Mitgliedstaaten wie auch ihren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einrichtet; |
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17. |
betont die grundlegende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung dieser Richtlinie
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Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa haben freiwillig zahlreiche Initiativen zur Verbesserung der Energieleistung von Gebäuden ergriffen, z.B. Maßnahmen zur Rationalisierung des Energieverbrauchs in privaten und öffentlichen Gebäuden oder Aktionen im Zuge der Revitalisierung städtischer Räume. Die Mitgliedstaaten müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Interessenträger als strategische Partner umfassend in die Umsetzung dieser Richtlinie einbinden, sollten sich ihre Erfahrung zu Nutze machen und für die Förderung und Nachahmung der bewährtesten Verfahren sorgen. Der Ausschuss fordert daher dazu auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Aufstellung nationaler Aktionspläne zu beteiligen;
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vertritt die Auffassung, dass die Richtlinie mit dieser vorgeschlagenen Neufassung in verschiedenen Punkten gestärkt wird, und befürwortet insbesondere
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hält es für wichtig, die Richtlinie ausgehend von den entsprechend analysierten und bewerteten tatsächlichen Anwendungserfahrungen weiterzuentwickeln. U.a. sollten die Bedeutung der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und deren Ausgestaltung überprüft werden. Mittels einer flexiblen Vorgehensweise könnten erforderlichenfalls die aufgrund des Mangels an verfügbarer Kompetenz entstehenden Probleme behoben werden; |
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20. |
erachtet die vorgeschlagene Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz als ein effizientes Benchmarking-Instrument auf europäischer Ebene. Er fordert die Europäische Kommission jedoch auf, bei der Festlegung dieser Methode sämtliche Externalitäten zu berücksichtigen, insbesondere die Unterlassungskosten (Zunahme der Umwelt- und Gesundheitsbelastung, Verlust an Wettbewerbsfähigkeit usw. aufgrund zu geringer Investitionen in die Energieeffizienz) sowie die positiven Auswirkungen von Investitionen in die Energieeffizienz (u.a. Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand, Forschungsförderung, Unabhängigkeit der Energieversorgung sowie Qualität und Nachhaltigkeit von Neubauten); |
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hält es für wichtig, Steigerungen der Energieeffizienz in Gebäuden zu verwirklichen, die ohne Investitionen vorgenommen werden können, beispielsweise durch die bessere Bewirtschaftung oder das Mitwirken der Gebäudenutzer. Es gibt zahlreiche lokale und regionale Gebietskörperschaften, die diesbezüglich erfolgreich arbeiten; |
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22. |
betont die Notwendigkeit, die Bürger umfassend über die für die Berechnung der Kosteneffizienz der Empfehlungen herangezogenen Parameter zu unterrichten, die im Ausweis der Gesamtenergieeffizienz aufgelistet sind, damit sie diese Berechnung verstehen können und in der Lage sind, die Kostenwirksamkeit der Energieeffizienzmaßnahmen unter Berücksichtigung anderer Aspekte (Energiepreisentwicklung, Energiesparprämien, Lebensdauer der Geräte usw.) erneut zu überprüfen; |
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23. |
hebt unter den vorgeschlagenen neuen Maßnahmen die Zweckdienlichkeit der den Mitgliedstaaten vorgeschriebenen Berichterstattung hervor (u.a. Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 3). Zur Sicherstellung der Genauigkeit sollte die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erstellung dieser Berichte in der Richtlinie zwingend vorgeschrieben werden; |
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begrüßt im Einklang mit seiner Stellungnahme zum Thema „Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ (4) die Koordinierung in verschiedenen Punkten zwischen dieser Richtlinie und weiteren einschlägigen wichtigen europäischen Rechtsakten, insbesondere der Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG), auch mit Blick auf die bestehenden und künftigen EU-Vorschläge zu einem grünen öffentlichen Beschaffungswesen (Green Public Procurement). Dadurch wird die Kohärenz des gesamten Rechtsrahmens gestärkt und die Belastung der Mitgliedstaaten verringert, da die verschiedenen Berichte, die sie vorzulegen haben, zusammengeführt werden; |
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25. |
begrüßt das Ziel, die Zahl der „Gebäude, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind“, zu erhöhen, und heißt die diesbezügliche Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors gut; |
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26. |
erinnert jedoch daran, dass mit dieser Richtlinie auf Energieeinsparungen abgezielt wird, um die Umweltauswirkungen möglichst gering zu halten. Durch die Definition von „Gebäuden, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind“ kann die Bevorzugung von Niedrigemissionsgebäuden gegenüber Niedrigenergiegebäuden vermieden werden. Auch muss der globalen Umweltauswirkung stets mehr Gewicht beigemessen werden als dem alleinigen Kriterium der CO2-Emissionen; |
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27. |
erachtet außerdem die Verpflichtung zur Qualitätskontrolle im Zusammenhang mit den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz und die Inspektionsberichte als sinnvoll, gleichzeitig aber auch als Herausforderung. Diese Maßnahme ist eine wesentliche Voraussetzung für eine echte Verbesserung der Gebäudequalität in Europa; |
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unterstreicht, dass die Frage des Zeitpunkts, zu dem die Arbeiten durchgeführt werden, in nicht unerheblichem Maße die Gesamtauswirkungen der Richtlinie beeinflussen wird. Daher
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betont, dass für die Umsetzung der Richtlinie umfangreiche Aufklärungs- und Bildungsmaßnahmen erforderlich sind. Seiner Meinung nach sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, mit der
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30. |
streicht in Bezug auf Fortbildungsmaßnahmen die Erfolge von Initiativen auf lokaler und regionaler Ebene heraus, bei denen verschiedene im Gebäudesektor tätige Handwerksbereiche (Installateure, Maurer, Elektriker usw.) sich im Rahmen von Diskussionsgruppen über das Zusammenspiel ihrer verschiedenen Tätigkeiten bei der Errichtung eines Gebäudes austauschen. Diese Erfahrungen haben sich positiv auf die allgemeine Bauqualität und infolgedessen auch auf die Gebäudequalität ausgewirkt. In den Gruppen, in denen die Energieeffizienz als Ziel ermittelt wurde, konnten im Rahmen dieser handwerksübergreifenden Zusammenarbeit wirksame und innovative Lösungen gefunden werden; |
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31. |
hält eine korrekte Schätzung der mit der Durchführung dieser Richtlinie verbundenen tatsächlichen Investitionskosten im Hinblick auf die Bereitstellung angemessener finanzieller Anreize zur Förderung und Beschleunigung der Umsetzung dieser Richtlinie für notwendig. In diesem Zusammenhang
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II. ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE
Änderungsantrag 1
Artikel 5 Absatz 1
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Technische Änderung, um einen eindeutig falschen Verweis in dem Dokument zu berichtigen.
Änderungsantrag 2
Artikel 5 Absatz 2
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Zur Sicherstellung der Genauigkeit der Berichte, die die Mitgliedstaaten gemäß den Richtlinienbestimmungen vorzulegen haben, müssen diese in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Interessenträgern erstellt werden.
Änderungsantrag 3
Artikel 9 Absatz 3
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Zur Sicherstellung der Genauigkeit der Berichte, die die Mitgliedstaaten gemäß den Richtlinienbestimmungen vorzulegen haben, müssen diese in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Interessenträgern erstellt werden.
Änderungsantrag 4
Artikel 10 Absatz 3
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz muss klare und leicht verständliche Empfehlungen für die Bürger enthalten und jederzeit den Vergleich der theoretischen Kosteneffizienz, die im Zuge der Ausstellung des Energieausweises unter realen Bedingungen vor Ort errechnet wurde, unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen (Entwicklung der Energiepreise, der Zinssätze, der Ausstattungskosten usw.) und/oder neuer Faktoren (Energiesparprämien, geplante Nutzungsdauer usw.) ermöglichen.
Änderungsantrag 5
Artikel 12 Absatz 2
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Die Anbringung des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden, in denen ein starker Publikumsverkehr herrscht, ist für die Sensibilisierung der Bürger für die Bedeutung der verschiedenen Aspekte von Energieeffizienz von Gebäuden von grundlegender Wichtigkeit.
Änderungsantrag 6
Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Die Inspektionsberichte müssen klare und leicht verständliche Empfehlungen für die Bürger enthalten und jederzeit den Vergleich der theoretischen Kosteneffizienz, die im Zuge der Erstellung des Inspektionsberichts unter realen Bedingungen vor Ort errechnet wurde, unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen (Entwicklung der Energiepreise, der Zinssätze, der Ausstattungskosten usw.) und/oder neuer Faktoren (Energiesparprämien, geplante Nutzungsdauer usw.) ermöglichen.
Änderungsantrag 7
Neuer Artikel 17 Buchstabe a
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Begründung
Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Richtlinie sind umfangreiche Bildungsmaßnahmen erforderlich, die in der Richtlinie festgelegt und verpflichtend vorgeschrieben werden müssen, und zwar in Verbindung mir der Festlegung von Zielen und Berichterstattungspflichten.
Änderungsantrag 8
Artikel 19
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Vorschlag der Kommission |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Eigentümer oder Mieter von Gebäuden oder Gebäudeteilen über die verschiedenen Maßnahmen und Praktiken zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz zu informieren. Die Mitgliedstaaten informieren die Eigentümer oder Mieter von Gebäuden insbesondere über Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte, ihren Zweck und ihre Ziele, über kostenwirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie die mittel- bis langfristigen finanziellen Folgen für den Fall, dass keine Maßnahmen dieser Art unternommen werden. |
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Eigentümer oder Mieter von Gebäuden oder Gebäudeteilen über die verschiedenen Maßnahmen und Praktiken zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz zu informieren. Die Mitgliedstaaten informieren die Eigentümer oder Mieter von Gebäuden insbesondere über Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte, ihren Zweck und ihre Ziele, über kostenwirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie die mittel- bis langfristigen finanziellen Folgen für den Fall, dass keine Maßnahmen dieser Art unternommen werden. Die Mitgliedstaaten müssen die lokalen Gebietskörperschaften in einer frühen Phase einbinden und anhören, um Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu konzipieren. |
Begründung
Angesichts ihrer Zuständigkeiten für Raumplanung und als Eigentümer bzw. Verwalter einer Vielzahl unterschiedlicher Gebäude einschl. Sozialbauten haben die Bestimmungen der geänderten Richtlinie vielfältige Auswirkungen auf die lokalen Gebietskörperschaften. Aufgrund ihrer Bürgernähe spielen die lokalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Informationen und Anreizen, um Eigentümer und Mieter zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude und zur Änderung ihres Energieverbrauchs zu ermutigen. Außerdem verfügen die lokalen Gebietskörperschaften über umfassende Erfahrungen und Sachkompetenz.
Brüssel, den 21. April 2009
Der Präsident des Ausschusses der Regionen
Luc VAN DEN BRANDE
(1) CdR 241/2008 fin.
(2) CdR 160/2008 fin.
(3) CdR 161/2008 fin.
(4) CdR 160/2008 fin.
(5) KOM(2008) 838/3 endg.
(6) KOM(2008) 428 endg.