8.7.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 184/182


Mittwoch, 22. April 2009
Nationale Umstrukturierungsprogramme für den Baumwollsektor *

P6_TA(2009)0229

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 hinsichtlich der nationalen Umstrukturierungsprogramme für den Baumwollsektor (KOM(2009)0037 – C6-0063/2009 – 2009/0008(CNS))

2010/C 184 E/43

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0037),

unter Hinweis auf die Beitrittsakte von 1979, insbesondere auf Absatz 6 des beigefügten Protokolls Nr. 4 betreffend Baumwolle,

gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 Unterabsatz 3 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0063/2009),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0200/2009),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

GEÄNDERTER TEXT

Abänderung 1

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Erwägung 1 a (neu)

 

(1a)

Die Reform, die am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, hat zu einer drastischen Verringerung der Baumwollproduktion in Spanien geführt, was den Sektor in eine schwere Überlebenskrise gestürzt hat, wodurch eine sofortige Umstrukturierung der Entkörnungsindustrie erforderlich wurde.