30.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 265/69


Donnerstag, 22. Oktober 2009
Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche GMO *

P7_TA(2009)0054

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (KOM(2009)0539 – C7-0223/2009 – 2009/0152(CNS))

2010/C 265 E/32

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2009)0539),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0223/2009),

gestützt auf die Artikel 55 und 142 seiner Geschäftsordnung,

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

GEÄNDERTER TEXT

Abänderung 2

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 186 – Buchstabe a

(3)

Artikel 186 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

bei Erzeugnissen der Sektoren Zucker, Hopfen, Rindfleisch , Milch und Milcherzeugnisse sowie Schaf- und Ziegenfleisch, wenn die Preise auf dem Gemeinschaftsmarkt für eines dieser Erzeugnisse deutlich ansteigen oder sinken,

(3)

Artikel 186 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

bei Erzeugnissen der Sektoren Zucker, Hopfen, Rindfleisch sowie Schaf- und Ziegenfleisch, wenn die Preise auf dem Gemeinschaftsmarkt für eines dieser Erzeugnisse deutlich ansteigen oder sinken,

aa)

bei Milch und Milcherzeugnissen, wenn die Preise auf dem Gemeinschaftsmarkt für eines dieser Erzeugnisse während der am 1. April 2009 und am 1. April 2010 beginnenden Zwölfmonatszeiträume deutlich ansteigen oder sinken,“

Änderungsantrag 8

Vorschlag für eine Verordnung – Änderungsrechtsakt

Artikel 1 – Nummer 3 a (neu)

Verordung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 188 – Absatz 2a (neu)

 

3a)

In Artikel 188 wird folgender Absatz angefügt:

„2a)     Die Kommission informiert das Europäische Parlament regelmäßig über die Tätigkeit des in Artikel 195 genannten Ausschusses. Zu diesem Zweck erhält es die Tagesordnungen der Sitzungen, die dem Ausschuss vorgelegten Entwürfe für Maßnahmen sowie die Abstimmungsergebnisse, die Kurzniederschriften über die Sitzungen und die Listen der Behörden und Stellen, denen die Personen angehören, die die Mitgliedstaaten in deren Auftrag vertreten. Außerdem wird das Europäische Parlament regelmäßig unterrichtet, wenn die Kommission dem Rat Maßnahmen oder Vorschläge für zu ergreifende Maßnahmen übermittelt.“