30.9.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 265/47 |
Dienstag, 20. Oktober 2009
Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9/2009, Einzelplan III - Kommission: Erdbeben in Italien
P7_TA(2009)0048
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2009 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, Erdbeben in Italien, Einzelplan III – Kommission (14265/2009 – C7-0214/2009 – 2009/2087(BUD))
2010/C 265 E/27
Das Europäische Parlament,
gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
unter Hinweis auf den am 18. Dezember 2008 endgültig festgestellten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009 (2),
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),
in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009, der von der Kommission am 28. August 2009 vorgelegt wurde (KOM(2009)0448),
in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009, der vom Rat am 9. Oktober 2009 aufgestellt wurde (14265/2009 – C7-0214/2009),
gestützt auf Artikel 75 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0023/2009),
A. |
in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9 zum Gesamthaushaltsplan 2009 folgende Punkte abdeckt:
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B. |
in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 darin besteht, diese Haushaltsanpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2009 aufzunehmen, |
1. |
nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009, bei dem es sich um den fünften Berichtigungshaushaltsplan handelt, der ausschließlich dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union gewidmet ist, wie es vom Europäischen Parlament und vom Rat in einer in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommenen gemeinsamen Erklärung gefordert wurde; |
2. |
billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 9/2009 ohne Änderungen; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.