18.5.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/94


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen“

KOM(2009) 382 — 2009/0105 (COD)

(2010/C 128/16)

Hauptberichterstatter: Angelo GRASSO

Der Rat der Europäischen Union beschloss am 11. September 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen

KOM(2009) 382 - 2009/0105 (COD).

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt am 29. September 2009 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 457. Plenartagung am 4./5. November 2009 (Sitzung vom 5. November) Angelo GRASSO zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 70 gegen 2 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen

1.1.   Der EWSA nimmt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kenntnis, Artikel 7 Absatz 2 der EFRE-Verordnung (1) zu ändern, da die Erfahrung gezeigt hat, dass die dort aufgeführten Bedingungen für die Förderfähigkeit den Bedürfnissen vor Ort nicht voll entsprechen.

1.2.   Der EWSA befürwortet den Vorschlag.

2.   Gründe und Empfehlungen

2.1.   Der EWSA wünscht, dass die Bestimmungen dieses Vorschlags für alle marginalisierten Bevölkerungsgruppen gelten und nicht nur für diejenigen, die in den Erwägungsgründen des Vorschlags gesondert genannt sind. Prinzipiell sollten die Bestimmungen in allen Mitgliedstaaten der Union Anwendung finden.

2.2.   Der EWSA erachtet es als nützlich, die Bestimmungen des Vorschlags dahingehend zu erweitern, dass diese sowohl für den Ersatz von Wohnungen durch Neubauten als auch die Renovierung bestehender Wohngebäude gelten und dabei Energieeinsparungen und Nachhaltigkeit gewährleistet werden.

2.3.   Der EWSA begrüßt die mit dem Vorschlag einhergehenden Vereinfachungen, warnt im Allgemeinen aber vor zu vielen Änderungen des Rechtsrahmens während ein und desselben Programmplanungszeitraums, da dies zu einer wachsenden administrativen Unsicherheit der Betroffenen führen kann, die sich während des Zeitraums mit der Anwendung der geänderten Vorschriften konfrontiert sehen.

Brüssel, den 5. November 2009

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006, in der durch Verordnung (EG) Nr. 397/2009 geänderten Fassung, ABl. L 210, 31.7.2006, S. 1.