23.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 318/6


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Makroregionale Zusammenarbeit: Ausweitung der Ostseestrategie auf andere Makroregionen in Europa“ (Sondierungsstellungnahme)

2009/C 318/02

Berichterstatter: Michael SMYTH

Am 18. Dezember 2008 ersuchte die Ministerin für europäische Angelegenheiten, Cecilia MALMSTRÖM, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Namen des schwedischen Ratsvorsitzes um die Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zu folgendem Thema:

Makroregionale Zusammenarbeit: Ausweitung der Ostseestrategie auf andere Makroregionen in Europa

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 11. September 2009 an. Berichterstatter war Michael SMYTH.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 456. Plenartagung am 30. September und 1. Oktober 2009 (Sitzung vom 30. September) einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt die Ziele der vier Grundpfeiler der Ostseestrategie: Die Region soll wohlstandsgeprägt, ein Raum der Sicherheit, ökologisch nachhaltig sowie attraktiv und leicht zugänglich werden.

1.2

Der Ausschuss begrüßt die breit angelegte Konsultation vor Fertigstellung der Strategie sowie die Rolle der Sozialpartner und Interessenträger in diesem Prozess. Er betont abermals die wichtige Rolle der organisierten Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Ostseestrategie und bekräftigt erneut seine Unterstützung für die Einrichtung eines „Zivilgesellschaftlichen Forums für die Ostseeregion“, das dazu beitragen würde, die Zivilgesellschaft stärker in die weitere Ausgestaltung der Strategie einzubeziehen.

1.3

Der Ausschuss begrüßt den Aktionsplan der Strategie, der 15 Schwerpunktbereiche beinhaltet, die von den einzelnen Mitgliedstaaten im Ostseeraum umgesetzt werden müssen.

1.4

Die Ostseestrategie hat sowohl Stärken als auch Schwächen. Ihre größten Stärken sind ihr umfassender Geltungsbereich und die Tatsache, dass sie regelmäßig von der Kommission und dem Europäischen Rat überprüft wird. Ihre Schwäche liegt in ihrer Komplexität sowie den Governance-Problemen bei ihrer Umsetzung. Die Strategie berührt die Zuständigkeitsbereiche von 21 Generaldirektionen und 8 Mitgliedstaaten sowie Russland. Mit vier Pfeilern, 15 Schwerpunktbereichen und zahlreichen bereichsübergreifenden Maßnahmen steht eine komplexe „variable Geometrie“ im Mittelpunkt der Strategie, die ihre Umsetzung behindern könnte. Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden sollten, um die für die Umsetzung der Strategie nötigen Governance-Mechanismen zu vereinfachen.

1.5

Dem Ausschuss kommt eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Strategie eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten. Die Einrichtung eines „Zivilgesellschaftlichen Forums für die Ostseeregion“ ist ein richtiger Schritt auf dem Weg zur Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der weiteren Ausgestaltung der Strategie.

1.6

Die Ostseestrategie ist eine Herausforderung für den Ausschuss im Allgemeinen und für die Mitglieder aus dem Ostseeraum im Besonderen. Die Strategie hält diese dazu an, die Initiative zu ergreifen, um die organisierte Zivilgesellschaft über das Zivilgesellschaftliche Forum bei der weiteren Ausgestaltung der Strategie zu vertreten. Die Tatsache, dass die Ostseestrategie auf mehrere Jahre angelegt ist, spricht für die Einrichtung einer ständigen Gruppe innerhalb des EWSA, um auf diese Weise die effektive Beteiligung des Ausschusses an einem Prozess zu gewährleisten, der zum Vorbild der makroregionalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union werden könnte.

2.   Einleitung

2.1

Das Thema makroregionale Zusammenarbeit hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. In der EU wird nun anerkannt, dass die Makroregionen das Potenzial haben, einen erheblichen Beitrag zur Kohäsionspolitik und zur Angleichung des Entwicklungsniveaus der einzelnen Mitgliedstaaten zu leisten. In Europa sind bereits Formen der makroregionalen Zusammenarbeit vorhanden. Die Visegrad-Gruppe zum Beispiel, der die Tschechische Republik, Ungarn, Polen und die Slowakei angehören, steht für die Bemühungen der zentraleuropäischen Länder, in verschiedenen Bereichen von gemeinsamem Interesse im Sinne der europäischen Integration zusammenzuarbeiten (1). Im Jahr 2008 wurde die Partnerschaft Europa-Mittelmeer, die zuvor unter dem Namen „Barcelona-Prozess“ bekannt war, auf dem Pariser Gipfel für den Mittelmeerraum neu belebt. Diese Partnerschaft umfasst alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie 16 Partnerländer aus dem südlichen Mittelmeerraum und dem Nahen Osten und hat das Ziel, gemeinsame Probleme, wie die Meeresverschmutzung, die Seeverkehrssicherheit, Energieprobleme und die Unternehmensentwicklung, zu bewältigen (2).

2.2

Im November 2006 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung zur Ausarbeitung der Ostseestrategie. Diese Strategie für den zur Makroregion erklärten Ostseeraum wurde am 10. Juni 2009 von der Kommission verabschiedet und am 19. Juni 2009 dem Europäischen Rat vorgelegt. Der schwedische Ratsvorsitz wird im Vorfeld der Verabschiedung durch den Europäischen Rat Ende Oktober 2009 weitere Debatten über die Strategie anregen. Der schwedische Ratsvorsitz hat den EWSA um diese Sondierungsstellungnahme ersucht, da dieses Thema ein wichtiger Bestandteil seines Arbeitsprogramms ist. In dieser Stellungnahme sollen die vorgeschlagene Ostseestrategie, ihre Vorbereitung, ihre Struktur und ihr Aktionsplan aus Sicht der organisierten Zivilgesellschaft bewertet werden. Die Stellungnahme basiert auf der Analyse aus der kürzlich verabschiedeten EWSA-Stellungnahme zum Thema „Ostseeregion: Rolle der organisierten Zivilgesellschaft bei der Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und der Festlegung einer regionalen Strategie“ (3).

2.3

Die Forderung nach einer Ostseestrategie beruht auf der Annahme, dass eine stärkere und effektivere Koordinierung zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten, Regionen, lokalen Gebietskörperschaften und anderen Interessenträgern notwendig ist, um eine effizientere Nutzung der Programme und politischen Maßnahmen zu bewirken. Die Ostsee ist eine der verkehrsreichsten und meistbefahrenen Meeresregionen der Welt, wie der beiliegenden Karte über die Schiffsbewegungen pro Tag zu entnehmen ist. Die Ostseeregion umfasst die acht Mitgliedstaaten, die an die Ostsee grenzen (Finnland, Schweden, Dänemark, Deutschland, Polen, Estland, Lettland und Litauen), sowie Russland. Als der Europäische Rat die Kommission um die Ausarbeitung der Strategie ersuchte, forderte er eine Verknüpfung der außenpolitischen Aspekte der Strategie mit den bestehenden Strukturen der Nördlichen Dimension (4). Der Ausschuss unterstützt die Ausarbeitung einer makroregionalen Entwicklungsstrategie, die alle Länder des Ostseeraums umfasst.

2.4

Der Prozess, der zur Ausarbeitung der Strategie geführt hat, ist beispiellos. Die Europäische Kommission vertritt die Ansicht, dass ein ähnlicher Ansatz auch in anderen Makroregionen, wie dem Donauraum (5), dem Alpenraum und dem Mittelmeerraum, verfolgt werden könnte, sofern sich die Ostseestrategie als erfolgreich und praktikabel erweist.

die Europäische Kommission führte im Jahr 2008 umfassende Konsultationen durch. Die Beratungskonferenzen fanden an verschiedenen Orten in der Makroregion statt. Den Abschluss bildete eine große Konferenz im Februar 2009 in Rostock. Thema der Beratungskonferenzen waren die vier Pfeiler der Strategie, deren Ziel es ist, dass die Ostseeregion ökologisch nachhaltig,

wohlstandsgeprägt,

attraktiv und leicht zugänglich sowie

zu einem Raum der Sicherheit wird.

2.5

Die Strategie wird von einem Aktionsplan begleitet, der unter den vier Pfeilern 15 Schwerpunktbereiche umfasst. Jeder Schwerpunktbereich soll von einem Mitgliedstaat koordiniert werden und es wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen mit allen beteiligten Akteuren (6) zusammenarbeiten.

2.6

Die Mittel für die Ostseestrategie und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen stammen aus bereits verfügbaren Finanzierungskanälen, d.h. den EU-Strukturfonds (55 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013), und Mitteln, die von den einzelnen Ostseeanrainerstaaten, NGO, privaten Quellen sowie internationalen Finanzinstitutionen (EIB, NIB, EBRD usw.) bereitgestellt werden.

2.7

Neben den vier Pfeilern sind in der Strategie auch bereichsübergreifende Maßnahmen zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts vorgesehen, wie zum Beispiel:

Maßnahmen zur Ausrichtung der vorhandenen Mittel und Politiken auf die Prioritäten und Maßnahmen der Ostseestrategie;

Maßnahmen zur Koordinierung der Umsetzung von EU-Richtlinien und zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Hürden;

Förderungsmaßnahmen zur Nutzung der maritimen Raumplanung in den Mitgliedstaaten als gemeinsamen Ansatz für die grenzübergreifende Zusammenarbeit;

Förderung der landseitigen Raumplanung in den Ostseeanrainerstaaten;

Umsetzung erfolgreicher Pilotprojekte im Rahmen der Strategie in breit angelegte Aktionen;

Ausweitung der Forschung als Grundlage für politische Entscheidungen;

Maßnahmen zur Verbesserung und Koordinierung der Sammlung maritimer sowie wirtschaftlicher und sozialer Daten in der Makroregion Ostsee;

Bildung einer regionalen Identität.

3.   Bemerkungen zur Ostseestrategie

3.1   Der Ausschuss begrüßt den vom Rat und der Kommission gewählten Ansatz für die Entwicklung der Ostseestrategie und insbesondere die umfassenden Konsultationen der Interessenträger in der Makroregion. Die Strategie ist insofern innovativ, als sie auf einer transnationalen Governance-Struktur basiert und somit über die Reichweite der herkömmlichen EU-Regionalpolitik hinausgeht. Die neue Governance-Struktur ist zwischen dem Nationalstaat und der supranationalen Gemeinschaft angesiedelt.

3.2   Die vier Pfeiler der Strategie und der damit verbundene Aktionsplan stellen einen ernsthaften Versuch dar, ein besser koordiniertes Entwicklungskonzept für ein derart vielfältiges Gebiet wie den Ostseeraum zu schaffen und somit zu versuchen, den territorialen Zusammenhalt zu fördern.

3.3   Die Kommission beschreibt das Konzept der Ostseestrategie als „laufende Arbeit“. Eine genaue Definition der einzelnen Aspekte der Ostseeregion ist unmöglich, da die geographische Ausdehnung je nach behandeltem Thema unterschiedlich ist. Bei Umweltfragen zum Beispiel ist ein anderes geographisches Gebiet betroffen als bei Wirtschafts- oder Verkehrsfragen. Bei der Ausarbeitung der Ostseestrategie wurde folgender Ansatz verfolgt: In einem ersten Schritt wurden die Probleme und Themen definiert, aus denen sich anschließend die geographische Ausdehnung der Makroregion ergab. Der Ausschuss vertritt die Ansicht, dass angesichts der Komplexität der Herausforderungen, die der Ostseeraum bewältigen muss, mehr Wert auf eine effektive Governance der Strategie gelegt werden muss.

3.4   Der Ausschuss ist sich der hohen politischen Zustimmung zu dieser Strategie bewusst, die im Rahmen des Konsultationsprozesses gewonnen werden konnte. Das gewerkschaftliche Netzwerk BASTUN („Baltic Sea Trade Union Network“), das Gewerkschaftsmitglieder aus allen europäischen Ostseeanrainerstaaten und Russland vertritt, spielte eine wichtige Rolle im Konsultationsprozess, der die Ostseestrategie bis heute geprägt hat. Die erzeugte Dynamik muss bei der Umsetzung der Strategie erhalten bleiben. Daher begrüßt der Ausschuss, dass die Strategie alle zwei Jahre unter dem polnischen (2011), lettischen (2013) und litauischen (2015) Ratsvorsitz auf Ebene des Europäischen Rates zur Sprache gebracht werden soll.

3.5   Die Erarbeitung jährlicher Fortschrittsberichte über die Strategie in Verbindung mit einer halbjährlichen Überprüfung sind wichtige Mechanismen, um das weitere Engagement der Interessenträger zu gewährleisten. In Gesprächen mit der Kommission kristallisierte sich heraus, dass die Ostseestrategie zwar formell am 19. Juni eingeleitet wurde, sich im Wesentlichen aber noch in der Entwicklungsphase befindet. Der Ausschuss unterstützt dies und begrüßt, dass im September und Oktober 2009 unter dem schwedischen Ratsvorsitz eine hochrangige Konferenz und ein Ministertreffen zur Strategie stattfinden werden. Angesichts der wichtigen Rolle, die der Konsultation der Interessenträger bei der Vorbereitung der Strategie zukam, sollte der Ausschuss eine aktive Rolle bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Verbreitung der Strategie übernehmen.

3.6   Zwar zeichnete sich im Rahmen der Konsultationen zur Umsetzung der Strategie ein Konsens ab, jedoch herrschte weit weniger Einigkeit darüber, ob der bestehende institutionelle Rahmen für die Umsetzung angemessen ist. Dieser Punkt und andere verwandte Themen werden zweifelsohne Gegenstand weiterer Debatten zwischen der Kommission und den Interessenträgern sein (7).

3.6.1

In der Zwischenzeit sollte die Strategie jedoch die Möglichkeiten bestehender europäischer Initiativen wie der Gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme nutzen, die vom EWSA starke Unterstützung erhielt. Diese Initiative wird zu der in der Ostseestrategie enthaltenen Empfehlung der Kommission beitragen, nämlich das volle Forschungs- und Innovationspotenzial der Ostseeregion auszuschöpfen, um die Region zu einem Ort des Wohlstands zu machen.

3.7   In Bezug auf die Finanzierung der Strategie möchte der Ausschuss unterstreichen, dass er die effektivere Nutzung der verschiedenartigen bestehenden Finanzkanäle der EU befürwortet. Dies könnte transparenter gestaltet werden, indem für jeden Schwerpunktbereich der Strategie eigene Budgets veranschlagt und vorgestellt werden. Ohne dass den Initiativen im Rahmen der Ostseestrategie angemessene Finanzierungsmittel zugewiesen werden, besteht das Risiko einer inkohärenten und diffusen Strategie, die bei den Interessenträgern in den Mitgliedstaaten an Unterstützung verliert. Daher bekräftigt der Ausschuss seine Ansicht, dass die wirksame Umsetzung der Ostseestrategie eigens dafür vorgesehene Mittel erfordert; andernfalls besteht die Gefahr, dass die Strategie zu einer bloßen politischen Absichtserklärung verkommt, deren Ziele unerfüllt bleiben (8).

3.8   Der Aktionsplan ist klar von Spannungen geprägt. Die darin vorgeschlagene große Bandbreite an hochrangigen Maßnahmen soll die dauerhafte Unterstützung der Interessenträger sichern. Dieser Ansatz birgt jedoch das Risiko, es allen recht machen zu wollen. Darüber hinaus stellt auch die Komplexität der Strategie eine ihrer größten Schwächen dar.

3.9   Die Kommission begegnet der mit der Umsetzung der Strategie verbundenen Komplexität, indem sie jedem Mitgliedstaat die Verantwortung für einen oder mehrere Schwerpunktbereiche überträgt. Aus theoretischer Sicht erscheint dieser Ansatz sinnvoll, praktisch jedoch könnte die Verwirklichung schwierig werden. Jeder Mitgliedstaat wird die Aufgabe haben, Maßnahmen zu koordinieren, die die gesamte Makroregion und verschiedene Generaldirektionen betreffen. Die gesamte Strategie berührt die Zuständigkeitsbereiche von 21 Generaldirektionen. Mit der Regierungszusammenarbeit wurden bisher gemischte Erfahrungen gemacht. Die Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, bei deren Umsetzung ein ähnlicher Ansatz verfolgt wurde, hat bislang nur wenige Fortschritte erzielt und ihre Ergebnisse fallen eher enttäuschend aus (9). Die Ostseestrategie ist jedoch noch komplexer als die Leipzig-Charta und ihre Governance könnte sich als zu schwerfällig erweisen.

4.   Mögliche Rolle des EWSA im Rahmen der Ostseestrategie

4.1

Der Ausschuss hat bereits einen Vorschlag für die Einrichtung eines „Zivilgesellschaftlichen Forums für die Ostseeregion“ vorgelegt und seine Bereitschaft erklärt, das Fundament für ein solches Forum zu legen (10). Das Forum sollte die Strategie begleiten und einen Beitrag zu der halbjährlichen Überprüfung der Strategie liefern. Der Erfolg der Beratungskonferenzen im Vorfeld der Ausarbeitung der Strategie beweist einmal mehr die Notwendigkeit, laufend öffentliche Debatten und Sensibilisierungskampagnen über die Umsetzung der Strategie durchzuführen.

4.2

Dem Ausschuss kommt ebenso wie den Wirtschafts- und Sozialräten der Ostseeanrainerstaaten eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, bei der Umsetzung der Strategie ein Klima der Kooperation und Zusammenarbeit zu schaffen. Um den Aufbau von Institutionen und die Strukturen zur Beteiligung der Zivilgesellschaft insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten und Nachbarländern wie Russland zu stärken, könnte es hilfreich sein, grenzübergreifende Beziehungen und eine Zusammenarbeit zwischen Schwesterorganisationen, wie Gewerkschaften, Verbraucherschutzorganisationen und Organisationen des gemeinnützigen und Freiwilligensektors, aufzubauen. Insbesondere die EWSA-Mitglieder aus den acht europäischen Ostseeanrainerstaaten sollten die Rolle der Abgesandten, Gesprächspartner und Berichterstatter übernehmen, damit der Ausschuss stets über den Fortschritt und die Erfolge der Strategie sowie die mit ihr verbundenen Herausforderungen informiert ist und so zur Verwirklichung ihrer Ziele beitragen kann.

4.3

Der Ausschuss begrüßt, dass mit der Ostseestrategie ein ernsthafter Versuch unternommen wird, einen integrierten Ansatz für die makroregionale Zusammenarbeit zu entwickeln. Der Ausschuss spricht sich, wie auch das Europäische Parlament, schon seit einiger Zeit für einen solchen Ansatz aus.

4.4

Der Ausschuss begrüßt den breit gefächerten Ansatz für die Umsetzung der Strategie, der den Mitgliedstaaten die Führungsrolle bei der Koordinierung der Umsetzung in den 15 Schwerpunktbereichen und die Durchführung der damit verbundenen Vorzeigeprojekte überlässt.

4.5

Es ließe sich argumentieren, dass die Ostseestrategie die Rolle des Ausschusses auf die Probe stellt. Trotz der zuvor angesprochenen Probleme im Bereich der Governance stellt die Strategie den Ausschuss vor die Herausforderung, sich umfassend an ihrer weiteren Ausgestaltung zu beteiligen. Die Herausforderung stellt sich insbesondere für die EWSA-Mitglieder aus den acht europäischen Ostseeanrainerstaaten, die von der Strategie betroffen sind. Sie müssen sich dafür engagieren, die organisierte Zivilgesellschaft bei der weiteren Ausgestaltung der Strategie über das Zivilgesellschaftliche Forum für die Ostseeregion zu vertreten. Die Tatsache, dass die Ostseestrategie voraussichtlich über mehrere Jahren laufen wird, spricht für die Einrichtung einer Ad-hoc-Beobachtungsstelle für den Ostseeraum oder einer Studiengruppe innerhalb des EWSA, um so die effektive Beteiligung des gesamten Ausschusses an einem Prozess zu gewährleisten, der mit Sicherheit zum Vorbild für die makroregionale Zusammenarbeit in der Europäischen Union werden wird.

Brüssel, den 30. September 2009

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  http://www.visegradgroup.eu/

(2)  http://ec.europa.eu/external_relations/euromed/index_en.htm

(3)  Stellungnahme CESE 888/2009 am 13. Mai 2009 verabschiedet (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(4)  Die Nördliche Dimension ist eine Vereinbarung, die der EU, Russland, Norwegen und Island die Durchführung von Maßnahmen in vereinbarten Kooperationsbereichen erlaubt.

(5)  Den Vorschlag unterbreitete Kommissionsmitglied Danuta Hübner in „Towards a Strategy for the Danube Region“: http://ec.europa.eu/commission_barroso/hubner/speeches/pdf/2009/07052009_ulm.pdf

(6)  Die Ostseestrategie und den Aktionsplan finden Sie unter: http://ec.europa.eu/regional_policy/cooperation/baltic/documents_en.htm

(7)  Für eine umfassende allgemeine Debatte über diese institutionellen Themen und Governance-Fragen siehe C. Schymik und P. Krumrey „EU-Strategie für den Ostseeraum: Stiftung Wissenschaft und Politik?“, Diskussionspapier der FG1, 2009, SWP Berlin.

(8)  Siehe EWSA-Stellungnahme zum Thema „Ostseeregion: Rolle der organisierten Zivilgesellschaft bei der Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und der Festlegung einer regionalen Strategie“, Ziffer 2.6 und 2.7. Die Partnerschaft Europa-Mittelmeer verfügt über substanzielle Haushaltsmittel, die ausschließlich dem Europa-Mittelmeerraum gewidmet sind, Stellungnahme am 13. Mai 2009 verabschiedet (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(9)  Die Charta wurde am 24. Mai 2007 unter dem deutschen Ratsvorsitz im Rahmen eines informellen Ministertreffens zur Stadtentwicklung und zum territorialen Zusammenhalt unterzeichnet. In dieser Charter werden zwei hauptsächliche Empfehlungen gemacht: die stärkere Nutzung der integrierten Stadtentwicklungspolitik und die besondere Berücksichtigung benachteiligter Stadtviertel.

(10)  Siehe EWSA-Stellungnahme zum Thema „Ostseeregion: Rolle der organisierten Zivilgesellschaft bei der Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und der Festlegung einer regionalen Strategie“, Ziffer 3.4. Stellungnahme am 13. Mai 2009 verabschiedet (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).