17.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/100


Stellungnahme des Europäischen- Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten“

(KOM(2008) 869 endg. — 2008/0252 (CNS))

(2009/C 277/21)

Alleinberichterstatter: Thomas JANSON

Der Rat beschloss am 3. Februar 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

KOM(2008) 869 endg. - 2008/0252 (CNS).

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 6. April 2009 an. Berichterstatter war Thomas Janson.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 453. Plenartagung am 13./14. Mai 2009 (Sitzung vom 13. Mai) mit 193 gegen 7 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.   Gemäß Artikel 128 Absatz 2 EG-Vertrag muss die Gültigkeit der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2009 durch einen Beschluss des Rates nach Anhörung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des EWSA bestätigt werden.

1.2.   Der EWSA befürwortet den Vorschlag, die Gültigkeit der beschäftigungspolitischen Leitlinien 2008-2010 unter Berücksichtigung der aufgeführten Anmerkungen für das Jahr 2009 zu bestätigen.

1.3.   Die nationalen Reformprogramme sollten hinsichtlich der Beschäftigungspolitik und der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer ehrgeiziger werden.

1.4.   Eine viel stärkere Gewichtung der Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ist notwendig und die Bekämpfung von Diskriminierungen muss weiterhin mit Nachdruck angegangen werden.

1.5.   Der Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft bedarf eines viel entschlosseneren Engagements, das auf Berufsbildung und lebenslanges Lernen ausgerichtet ist. Es ist wichtig, die Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation konsequenter einzubeziehen.

1.6.   Nach Auffassung des Ausschusses kommen Fragen zur Gleichbehandlung der Geschlechter sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in den beschäftigungspolitischen Leitlinien nicht ausreichend stark zum Tragen.

1.7.   Die Wirtschaftskrise wird mit steigender Arbeitslosigkeit und sinkender Beschäftigungsquote einhergehen und die EU indirekt davon abhalten, ihre beschäftigungspolitischen Ziele zu erreichen.

1.8.   Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten jenen Leitlinien Vorrang geben, die für die Beschäftigung und das Wachstum von Bedeutung sind: (1) Die Beschäftigungspolitik auf Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts ausrichten; (2) Integrative Arbeitsmärkte schaffen, Arbeit attraktiver und für Arbeitssuchende — auch für benachteiligte Menschen — und Nichterwerbstätige lohnend machen; und (3) die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren (1).

1.9.   Der EWSA betont, dass die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft an allen Phasen der Ausarbeitung und Umsetzung der Leitlinien beteiligt werden sollten.

2.   Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments

2.1.   Die Leitlinien sind auf EU-Ebene eingegangene nationale Verpflichtungen und legen allgemeine Ziele für die Mitgliedstaaten fest, die im Rahmen ihrer nationalen Reformprogramme umzusetzen sind. Die Gültigkeit der integrierten Leitlinien läuft am Ende des ersten Dreijahreszyklus aus und muss für den nächsten Zyklus bestätigt werden.

2.2.   Der Kommission zufolge waren die Mitgliedstaaten im ersten Dreijahreszyklus (2005-2008) um eine beschleunigte Umsetzung der Strukturreformen bemüht. Reformen im Sinne der Lissabon-Strategie haben dazu beigetragen, das Wachstumspotenzial der europäischen Volkswirtschaften zu steigern. Dadurch konnte die europäische Wirtschaft auch externe Schocks wie die gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sowie Wechselkursschwankungen besser verkraften.

2.3.   Die Neuausrichtung der Lissabon-Strategie mit ihrer Betonung der Partnerschaft zwischen der europäischen und der einzelstaatlichen Ebene hat sich der Kommission zufolge bewährt. Nach Auffassung der Kommission erfüllen die integrierten Leitlinien ihre Aufgabe und bedürfen somit zurzeit keiner Überarbeitung.

3.   Frühere Feststellungen des EWSA

3.1.   Letztes Jahr hat der EWSA in einer Stellungnahme die Leitlinien und deren Unzulänglichkeiten analysiert (2). Diese Analyse trifft nach wie vor zu.

3.2.   Der Ausschuss vertrat die Ansicht, dass die nationalen Reformprogramme in Bezug auf die Beschäftigungspolitik und die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer nicht ehrgeizig genug sind. Dies hängt damit zusammen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der derzeitigen Leitlinien ihre eigenen Ziele festlegen können, weshalb zu befürchten ist, dass die beschäftigungspolitischen Maßnahmen nicht mehr anhand klarer und quantifizierbarer Zielsetzungen beurteilt werden können.

3.3.   Eine viel stärkere Gewichtung der Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ist notwendig und die Bekämpfung von Diskriminierung auf Grund von Alter, Behinderung oder ethnischer Herkunft muss weiterhin mit Nachdruck angegangen werden.

3.4.   Wenn die EU ein wissensbasierter Wirtschaftsraum werden soll, dann bedarf der Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft eines viel entschlosseneren Engagements, das auf Berufsbildung und lebenslanges Lernen ausgerichtet ist, um sich an neue Technologien anzupassen und dabei die industrielle Grundlage neu zu strukturieren und den Einzelnen in die Lage zu versetzen, übertragbares Wissen zu erwerben. Hierzu muss bei der Einbeziehung von Investitionen in die Forschung, die Entwicklung und die Innovation konsequenter vorgegangen werden, um sowohl die Wirtschaft anzukurbeln als auch neue Arbeitsplätze zu schaffen (3).

3.5.   In den beschäftigungspolitischen Leitlinien werden Fragen zur Gleichbehandlung der Geschlechter sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur unzureichend beachtet. Dies ist im Hinblick auf die Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel und der älter werdenden Arbeitnehmer von Bedeutung.

3.6.   Darüber hinaus betonte der Ausschuss die Bedeutung entsprechender Finanzmittel auf nationaler und europäischer Ebene, um beschäftigungspolitische Maßnahmen erfolgreich umsetzen zu können.

4.   Allgemeine Bemerkungen

4.1.   Kurz- und mittelfristig wird die Wirtschaftskrise mit steigender Arbeitslosigkeit und sinkender Beschäftigungsquote einhergehen und die EU indirekt daran hindern, die Ziele im Rahmen des Lissabon-Prozesses zu erreichen.

4.2.   Selbst wenn vor der Krise gewisse Fortschritte zu verzeichnen waren, sind die innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede bei der Erreichung der Ziele und der Umsetzung verschiedener Maßnahmen nach wie vor ein großes Problem, das durch die Wirtschaftskrise weiter verschärft wird.

4.3.   Wenn die Mitgliedstaaten die tiefe Rezession der 30er Jahre vermeiden wollen, ist es nach Auffassung des Ausschusses wichtig, dass sie vorzugsweise jene Leitlinien umsetzen, die für Beschäftigung und Wachstum von Bedeutung sind. Am härtesten wird die Krise jene Länder treffen, in denen sich die Regierung nicht für die Förderung der Beschäftigung in der Wirtschaft eingesetzt hat, sondern die gleiche Politik verfolgte wie bei guter Wirtschaftslage.

4.4.   Gemeint sind in diesem Zusammenhang folgende Leitlinien: (1) Die Beschäftigungspolitik auf Vollbeschäftigung, Steigerung der Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität und Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts ausrichten; (2) Integrative Arbeitsmärkte schaffen, Arbeit attraktiver und für Arbeitssuchende — auch für benachteiligte Menschen — und Nichterwerbstätige lohnend machen; und (3) die Investitionen in Humankapital steigern und optimieren (4).

4.5.   In diesem Zusammenhang ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Kommission und andere Akteure die Bestimmungen für die Verwendung der Strukturfonds, des Sozialfonds und des Globalisierungsfonds für die Finanzierung der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien rasch vereinfachen. Der EWSA hebt erneut die Bedeutung entsprechender Finanzmittel auf nationaler und europäischer Ebene hervor, damit der Beschäftigungsinitiative Vorrang gegeben werden kann.

4.6.   Der EWSA würde eine bedeutendere Rolle der Kommission bei der Ausarbeitung der europaweiten und einzelstaatlichen Ziele sowie im Beobachtungs- und Bewertungsprozess begrüßen. Dadurch würden die jährlichen Berichte im Rahmen der nationalen Reformprogramme in den einzelnen Mitgliedstaaten an Relevanz gewinnen.

4.7.   Der EWSA betont, dass die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft an allen Phasen der Ausarbeitung und Umsetzung der Leitlinien beteiligt werden sollten.

Brüssel, den 13. Mai 2009.

Der Präsident des Europäischen- Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  Integrierte Leitlinien Nr. 17, 19 und 23 (KOM(2007) 803 endg./3, Teil V).

(2)  Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (gemäß Artikel 128 EG-Vertrag)“ vom 13. Februar 2008 (ABl. C 162 vom 25.6.2008), Berichterstatter: Wolfgang Greif.

(3)  Der EWSA hat sich diesem Thema bereits gewidmet. Siehe u.a. EWSA-Stellungnahmen

zum Thema „Investitionen in Wissen und Innovation (Lissabon-Strategie)“ vom 12.7.2007, Berichterstatter: Gerd WOLF (ABl. C 256 vom 27.10.2007) und

zum Thema „Zusammenarbeit und Wissenstransfer zwischen Forschungsorganisationen, Industrie und KMU - eine wichtige Voraussetzung für Innovation“ vom 26.2.2009, Berichterstatter: Gerd WOLF (ABl. C. 218 vom 11.09.2009, S. 8).

(4)  Siehe Fußnote 1.