17.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 277/90


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich“

(KOM(2009) 35 endg. — 2009/0010 (COD))

(2009/C 277/18)

Hauptberichterstatter: Daniel RETUREAU

Der Rat der Europäischen Union beschloss am 10. Februar 2009, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 156 und Artikel 175 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

KOM(2009) 35 endg. – 2009/0010 (COD).

Am 24. Februar 2009 beauftragte das Ausschusspräsidium die Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft mit der Vorbereitung der einschlägigen Arbeiten.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten beschloss der Ausschuss auf seiner 453. Plenartagung am 13./14. Mai 2009 (Sitzung vom 14. Mai), Herrn RETUREAU zum Hauptberichterstatter zu bestellen, und verabschiedete mit 129 gegen 5 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Vorschläge

1.1.   Ende Januar 2009 schlug die Kommission vor, als Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise auf die Wirtschaft 5 Milliarden Euro aus dem Haushalt 2008 (nicht ausgegebene Mittel aus den Strukturfonds für die Landwirtschaft) umzuwidmen. Durch diesen Vorschlag sollten Investitionen in „nachhaltige“ Energien sowie in den Breitbandzugang in ländlichen Gebieten angestoßen werden.

1.2.   Die Debatten im Rat und die Forderungen verschiedener EP-Abgeordneter haben dazu geführt, dass die Liste der zu finanzierenden Projekte Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten wurde, während auf Parlamentsebene das Fehlen von Investitionen in Energieeinsparungen bedauert wurde.

1.3.   Mitte April scheint eine informelle Einigung zwischen der Kommission und den beiden gesetzgebenden Organen über den Bereich Energie erzielt worden zu sein, und zwar über einen Betrag in Höhe von 3,98 Mrd. EUR; im Verordnungsvorschlag waren 3,5 Mrd. EUR vorgesehen. Die Vereinbarung sieht vor, dass diese Mittel in Höhe von 3,98 Mrd. EUR für Projekte im Energiebereich (Strom- und Gasverbindungsleitungen; Offshore-Windenergie; Kohlenstoffabscheidung und -speicherung), wenn sie bis Ende 2010 nicht zur Gänze ausgegeben sind, für andere Projekte, insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz, eingesetzt werden können.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.   Der Ausschuss begrüßt die Umwidmung nicht ausgeschöpfter Mittel aus dem Haushalt 2008 für Projekte zur Belebung der europäischen Konjunktur, die aufgrund der Systemkrise der Weltwirtschaft und der mangelnden Bereitschaft von Finanzinstituten, mit niedrig verzinslichen Krediten zur Finanzierung von Unternehmen, insbesondere von KMU, und zur Gründung neuer Unternehmen beizutragen, ins Schwächeln geraten ist.

2.2.   Vor dem aktuellen Hintergrund ist unverzügliches Handeln angesagt, wobei konkreten Projekten Vorrang eingeräumt werden sollte, die ab sofort mittel- und langfristig die nachhaltige Entwicklung fördern, wie etwa erneuerbare Energien und die Schaffung von Breitbandnetzen in Gebieten, die bislang noch nicht über ausreichend effiziente Techniken an das weltweite Netz angeschlossen sind.

2.3.   Der Ausschuss unterstützt daher den allgemeinen Ansatz der Verordnung, ist sich aber bewusst, dass die Äußerung unterschiedlicher nationaler Interessen und die Besorgnisse im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels gewisse Änderungen am ursprünglichen Vorschlag zur Folge haben könnten.

2.4.   Nun geht es darum, die geplanten Maßnahmen so rasch wie möglich umzusetzen, da die Zeit ein wichtiger Faktor bei der Abfederung der Krise ist. Wenn der politische Wille nicht zum Ausdruck kommt und die Maßnahmen zu zögerlich umgesetzt werden, besteht die Gefahr, dass dies die verfolgten Ziele beeinträchtigt.

3.   Besondere Bemerkungen

3.1.   Der Ausschuss bedauert indes, dass die von der Kommission zur Krisenbewältigung vorgeschlagenen Maßnahmen angesichts der sehr bald erwarteten allgemeinen Folgen für die Beschäftigung und die Unternehmen generell nicht weit genug gehen und dass in den bereits verstrichenen Monaten als sichtbarere Signale keine kraftvolleren Vorschläge gemacht wurden.

3.2.   Der Ausschuss wird sicherlich um eine Stellungnahme zu weiteren Vorschlägen gebeten, wie etwa bezüglich der Regulierung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs oder der Trockenlegung von Steueroasen. Er wird sich zu gegebener Zeit hierzu äußern, erwartet aber energische und wirksame Vorschläge zur Bewältigung einer Krise, die bereits jetzt schwerwiegendere Auswirkungen als alle vorangegangenen Krisen zeitigt.

Brüssel, den 14. Mai 2009.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI