22.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/69


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem gemeinsamen Europäischen Metrologie-Forschungsprogramm (EMFP) mehrerer Mitgliedstaaten“

KOM(2008) 814 endg. - 2008/0230 (COD)

2009/C 228/12

Der Rat beschloss am 21. Januar 2009, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß den Artikeln 169 und 172 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem gemeinsamen Europäischen Metrologie-Forschungsprogramm (EMFP) mehrerer Mitgliedstaaten

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch am 13. Januar 2009 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 452. Plenartagung am 24./25. März 2009 (Sitzung vom 25. März) Herrn PEZZINI zum Hauptberichterstatter und verabschiedete einstimmig folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Ausschuss erachtet die mit dem Vorschlag verfolgten Ziele für sehr wichtig und ermutigt die Kommission, auf ein gemeinsames metrologisches System hinzuwirken, das über die nationalen Forschungsleistungen und Forschungsergebnisse hinaus einen allseits anerkannten europäischen Mehrwert schafft.

1.2

Das Endziel besteht nach Auffassung des EWSA darin, auf internationaler Ebene zu einer gemeinsamen Position zu finden, in deren Rahmen die Stimme der EU nicht nur von zweitrangiger Bedeutung ist, sondern die EU selbst Standards für die in Europa entwickelten Werkstoffe, Produkte und Verfahren fördert, die ihren Interessen in den Bereichen Industrie und Handel Rechnung tragen.

1.3

Der Ausschuss ist davon überzeugt, dass in einem mittlerweile globalisierten wirtschaftlichen und sozialen Umfeld nur eine europäische Metrologie, die Spitzenniveau erreicht, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU haben kann.

1.4

Nach Ansicht des Ausschusses müssen die europäischen Forscher immer stärker an der Entwicklung neuer Systeme beteiligt werden, die eine Anwendung der Metrologie bis an die neuen Grenzen der Wissenschaft in den Bereichen Physik, Chemie, Biologie, Umwelttechnologie, ökologischer Fußabdruck, Nanotechnologie, Ernährung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ermöglichen.

1.5

Damit die gewünschten und wünschenswerten Ergebnisse erzielt werden können, hält es der Ausschuss für notwendig, entschlossen auf eine stärkere Verzahnung von Industrie, Handel und öffentlichem Sektor bei der Förderung der europäischen Metrologie-Forschung hinzuarbeiten, um neue Standards im internationalen Kontext vorzugeben.

1.6

Nach Auffassung des EWSA ist es ganz besonders wichtig, dass die Metrologie-Forschung nicht als ein abgesondertes, auf sich selbst bezogenes Forschungsgebiet erscheint.

1.7

Regulierung und Normung werden in messbaren Größen ausgedrückt und basieren daher auf einer international angewandten und anerkannten Metrologie. Der EWSA schlägt daher vor, die europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) und die zuständigen nationalen Stellen, u.a. die Akkreditierungsstellen, von Anfang an in die Ausarbeitung der neuen Konzepte einzubinden.

1.8

Nach Auffassung des EWSA muss in der Metrologie-Forschung mit allen Kräften eine enge Verzahnung zwischen

Forschung,

Wirtschaft,

Universitäten, wissenschaftlichen Einrichtungen und höheren Bildungsstätten,

Ergebnissen von Technologieplattformen und

organisierter Zivilgesellschaft

angestrebt werden, da seiner Ansicht nach nur so - unter Vermeidung jeglicher Form von Abschottung - auf europäischer Ebene Ergebnisse erzielt werden können, die Aussicht auf internationale Anerkennung haben.

1.9

Der Ausschuss würdigt und anerkennt die Vorschläge der Kommission zur Unterstützung des EMFP (1) (Europäisches Metrologie-Forschungsprogramms) durch Maßnahmen, die ein hohes Maß an „Vergemeinschaftung“ bei folgenden Aspekten vorsehen:

gemeinsame Programmplanung und Übernahme der im 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) festgelegten gemeinschaftlichen Beteiligungsregeln;

Höhe der veranschlagten Mittelzuweisungen, über das rein nationale Tätigwerden hinaus.

1.10

Nach Ansicht des Ausschusses müssten auch die Verwaltungsstrukturen besser definiert werden. Es liegt auf der Hand, dass diesbezügliche Unsicherheiten die Entwicklung der Forschung und die erhofften Forschungsergebnisse beeinträchtigen können.

1.11

Der EWSA weist diesbezüglich auf die Notwendigkeit einer stärkeren Beteiligung derjenigen Akteure hin, die ein direktes Interesse an den Ergebnissen der Metrologieforschung haben, und zwar sowohl bei den Festlegung der Prioritäten als auch bei der Ausarbeitung und Auswertung der - per CORDIS und im Amtsblatt (ABl.) zu veröffentlichenden - Ausschreibungen für Vorschläge, bei denen die Beteiligung von Unternehmen, Universitäten, Forschungszentren und Bildungseinrichtungen an der Begleitung und Überwachung der finanzierten Programme und Projekte gewährleistet wird.

1.12

Nach Ansicht des EWSA wäre es zweckmäßig, dem für das EMFP zuständigen wissenschaftlichen Forschungsrat die Möglichkeit zu geben, durch bindende Stellungnahmen, die dem EMFP-Ausschuss vorgelegt werden, Einfluss auf die Art der zu finanzierenden Forschung, das jährliche Arbeitsprogramm sowie die Auswahl des Teams unabhängiger Projektbewerter zu nehmen, und wie im 7. Rahmenprogramm die Arbeit des Bewerterteams durch einen Beobachter der Kommission begleiten zu lassen.

1.13

Der EWSA hält es für sinnvoll, in den Vorschlägen für die Vorbereitung des 8. FTED-Rahmenprogramms für den Zeitraum 2014–2020 ein ständiges Gemeinschaftsprogramm speziell für die Metrologie vorzusehen, das von der Kommission koordiniert und verwaltet wird, sich auf eine kontinuierliche Beteiligung der betreffenden Interessengruppen stützt und insbesondere die Erfordernisse der Wirtschaft, des Hochschulwesens, der Forschung, der Normung sowie die internationalen Aspekte der Metrologie-Forschung vor allem hinsichtlich der Beziehungen zu internationalen Organisationen wie ISO, OECD und anderen Referenzgremien wie z.B. der IUAP (2) berücksichtigt.

2.   Einleitung

2.1   Aufgrund der zunehmenden Globalisierung der Industrieproduktion, der Dienstleistungserbringung und des Handels müssen die technischen Hemmnisse, die den Austausch behindern können, auf ein Minimum beschränkt werden. Grundlage dafür ist ein zuverlässiges gemeinsames Messsystem.

2.2   Eine steigende Zahl von Regelungen insbesondere in Bereichen wie z.B.

Sicherheit,

Lebensmitteletikettierung,

Gesundheitswesen,

Umwelt,

Biotechnologie,

Nanotechnologie und moderne Werkstoffe,

Energie,

Verkehr und Telekommunikation sowie Sicherheitssysteme

macht eine auf internationaler Ebene anerkannte Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit notwendig.

2.3   Die Metrologieforschung hat hohen Gemeinwohlcharakter und ist eine wichtige Grundlage für die Regulierung und Normung.

2.3.1   Die Metrologie-Infrastrukturen in Europa stützen sich auf europäische Organisationen wie z.B. die Europäische Akkreditierungsstelle (EA), das Europäische Komitee für Normung (CEN), das mittlerweile in den Verein der nationalen Metrologieinstitute (EURAMET) eingebundene europäische Metrologienetzwerk EUROMET (3) sowie das Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRMM) der Gemeinsamen Forschungsstelle (Geel), in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Amt für Maße und Gewichte (BIPM).

2.4   Nach Auffassung des BIPM wird die Entwicklung interdisziplinärer Gebiete wie z.B. Nanotechnologie, moderne Werkstoffe und Werkstoffeigenschaften schon bald eine Reihe von Normen für die neuen Referenzmessungen im Physik- und Chemiebereich erfordern (4).

2.5   In Europa sind aus Gründen der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in sämtlichen Bereichen genaue Messungen und Nachweise mit rückverfolgbaren Ergebnissen notwendig, um langfristig Normen für die Referenzmessungen gemäß der Definition des Internationalen Einheitensystems (SI) festzulegen.

2.6   Die europäische Metrologieforschung wird durch nationale Metrologie-Forschungsprogramme sowie durch ERA-NET-Projekte unter dem 6. Rahmenprogramm und ERA-NET-Plus-Projekte unter dem 7. Rahmenprogramm (RP7) gefördert. Innerhalb des RP7 wurden die Projekte iMERA (Implementing Metrology in the European Research Area (5)), iMERA Plus  (6) (das die erste Phase des EMFP darstellte) sowie die einschlägige Tätigkeit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) (7) und das jetzt vorgeschlagene EMFP „mit variabler Geometrie“ entwickelt bzw. ausgebaut.

2.7   In den USA wurden für das Haushaltsjahr 2009 staatliche Mittel in Höhe von 634 Millionen US-Dollar für die Forschungsprogramme des US-Normungsinstituts NIST bereitgestellt.

2.8   Vor diesem Hintergrund hält es der Ausschuss für wichtig, die Mittel für die europäische Metrologieforschung aufzustocken sowie die verfügbaren Kapazitäten der einzelnen Mitgliedstaaten und der Gemeinsamen Forschungsstelle zu bündeln. Dies ist notwendig, um eine auf internationaler Ebene ausreichende kritische Masse zu erreichen, Doppelausgaben und Mittelverschwendung zu vermeiden und Ergebnisse zu erzielen, die weit über denjenigen liegen, die mithilfe der ERA-NET-Plus-Koordinierung unter dem RP7 für den Zeitraum 2007-2013 verwirklicht werden könnten.

2.9   In Anbetracht der Tatsache, dass die Metrologie-Forschung - wie verschiedene Studien (8) belegen - in naher Zukunft sehr wichtig wird, wäre es nach Auffassung des Ausschusses zweckmäßig, diese Forschungstätigkeit unter die vorrangigen Themenbereiche des nächsten RP für den Zeitraum 2014-2020 aufzunehmen; sie sollte den Status und die Struktur einer ständigen Gemeinschaftsforschung erhalten, für die eine koordinierte und kontinuierliche Bündelung der nationalen Forschungsanstrengungen gewährleistet wird.

3.   Der Programmvorschlag gemäß Artikel 169

3.1

Der Vorschlag auf der Grundlage von Artikel 169 dient der Auflegung eines Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP), das 22 nationale Metrologie-Forschungsprogramme einbezieht und zusammenführt, um Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Metrologieforschung zu verbessern.

3.2

Eines der erklärten Ziele ist die stärkere Strukturierung des Europäischen Forschungsraums durch eine bessere Koordinierung der nationalen Programme, so dass einige gemeinsame Herausforderungen in Europa besser bewältigt und die Schranken zwischen den nationalen Programmen beseitigt werden.

3.3

Ziel der EMFP-Initiative ist laut Kommission die Zusammenführung der nationalen Programme von 22 Staaten in einem einzigen gemeinsamen Programm, um:

insbesondere einen Beitrag zu den Zielen der europäischen nationalen Messsysteme zu leisten,

die Entwicklung, Validierung und Nutzung neuer Messtechniken zu beschleunigen,

die Ausarbeitung und Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen zu vereinfachen.

3.4

Das vorgeschlagene Verwaltungsmodell beruht auf den Erfahrungen, die im Zuge des 6. Rahmenprogramms mit EDCTP, der ersten Initiative nach Artikel 169, gesammelt wurden (9).

3.5

Für das EMFP sind Gesamtmittel in Höhe von 400 Mio. EUR vorgesehen, davon Beiträge der teilnehmenden Staaten für den Zeitraum 2009-2016 in Höhe von 200 Mio. EUR und ein Gemeinschaftsbeitrag in Höhe von ebenfalls 200 Mio. EUR.

3.6

Mit der Koordinierung der EMFP-Initiative ist der Verein der nationalen Metrologieinstitute Euramet e.V. betraut, ein im Jahr 2007 nach deutschem Recht gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Braunschweig (Niedersachsen), der als europäische regionale Metrologieorganisation und Durchführungsstruktur des EMFP agiert.

4.   Bemerkungen des Ausschusses

4.1   Der Ausschuss stimmt den grundsätzlichen Zielen des Vorschlags zu und unterstützt die darin vorgesehenen Verfahrensweisen. Er hält es für wichtig, dass sich die Ziele konkret in folgenden Aspekten niederschlagen:

Exzellenz der Struktur der metrologischen Forschung,

gemeinsame, konkurrenzfähige und anderen offen stehende Forschungsprojekte,

stärkere Beteiligung der Forschungsgemeinschaft durch Ausbau der Kompetenzen,

tatsächliche internationale Zusammenarbeit, in der die europäische Metrologie einen wichtigen Platz einnimmt,

weltweites Auftreten mit einer einheitlichen Stimme,

insbesondere eine stärkere Einbeziehung der Wirtschaft (Unternehmer- und Arbeitnehmerorganisationen), des Handels und des öffentlichen Sektors in die Weiterentwicklung der europäischen Metrologieforschung.

4.2   Nach Auffassung des EWSA kommt es vor allem darauf an, dass die Metrologieforschung nicht als einzelstehender Bereich auftritt, sondern in der Lage ist, bei der Definition der Programmschwerpunkte, der Projektbewertung und -auswahl, der Beteiligung an den Vorschlägen und der Beobachtung der Projektergebnisse die Nutzer einzubeziehen und dabei eng mit den Normungs- und Akkreditierungsstellen zusammenzuarbeiten. Der EWSA spricht sich gegen jede Form der Abschottung („geschlossene Gesellschaft“) in diesem Bereich aus.

4.2.1   Insbesondere müssen die Regeln für die Beteiligung am EMFP nach Ansicht des EWSA in allen Aspekten der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 zur Festlegung der Regeln für die Beteiligung am Siebten Rahmenprogramm sowie den für seine Durchführung geltenden Bestimmungen der Haushaltsordnung entsprechen.

4.2.2   Die Regeln für die Beteiligung am EMFP sollten einen kohärenten und transparenten Rahmen für eine möglichst effiziente Durchführung bieten, wobei das Programm durch vereinfachte Verfahren für sämtliche Teilnehmer leicht zugänglich gemacht werden muss. Diese Regeln müssen die Nutzung des von den einzelnen Teilnehmern entwickelten geistigen Eigentums erleichtern und gleichzeitig die berechtigten Interessen der anderen Teilnehmer und der Gemeinschaft schützen.

4.2.3   Der EWSA betont, dass die Einführung eines integrierten europäischen Systems für Metrologieforschung, das von den daran beteiligten nationalen Einrichtungen gemeinsam geplant wird, nur bei engem Zusammenwirken zwischen Forschung, Wirtschaft, Hochschulen und Normungs- und Akkreditierungsstellen sowie einem strukturierten Dialog mit den europäischen Technologieplattformen (10) und der organisierten Zivilgesellschaft zufriedenstellende Ergebnisse bringen kann.

4.3   Der EWSA weist darauf hin, dass sich die Gemeinschaft gemäß Artikel 169 EG-Vertrag an Forschungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten beteiligen kann, sofern die Ziele genau festgelegt und für die Gemeinschaft und das Rahmenprogramm von Bedeutung sind, einen Mehrwert auf europäischer Ebene bringen, eine relevante kritische Masse darstellen und klar definiert werden, nämlich in Form eines gemeinsamen Tätigkeitsplans und einer Entscheidungs- und Umsetzungsstruktur.

4.4   Nach Ansicht des EWSA müssten die Ziele besser definiert werden, und zwar nicht nur hinsichtlich der Unterstützung der nationalen Messsysteme, der Stärkung der Netze der nationalen Metrologieinstitute und benannten Institute und der Bündelung der auf nationaler Ebene laufenden Tätigkeiten.

4.5   Der EWSA vermisst klare Angaben über die Tätigkeitsschwerpunkte und die erwarteten Ergebnisse, aus denen eindeutig

der europäische Mehrwert des Vorschlags,

eine deutliche und erschöpfende Darstellung des gemeinsamen Plans der gebündelten Tätigkeiten und

eine Verwaltungsstruktur hervorgeht.

4.6   Diesen Mangel beanstandet der EWSA auch in Bezug auf die Definition der Exzellenzstipendien für Forscher und Einrichtungen, nationale Metrologieinstitute oder benannte Institute.

4.7   Auch die vorgeschlagene Verwaltungsstruktur muss nach Ansicht des Ausschusses klarer festgelegt werden. Der Ausschuss weist darauf hin, dass neben EURAMET auch andere Vereinigungen wie EURACHEM (11) auf europäischer Ebene tätig sind und betont, dass EURAMET zwar als spezifische Durchführungsstruktur für die Ausführung des EMFP benannt wurde, das Programm selbst aber zum großen Teil vorläufig vom britischen National Physical Laboratory verwaltet werden soll.

4.8   Abschließend gibt der EWSA seiner Besorgnis darüber Ausdruck, dass weder im vorgeschlagenen Rechtsakt selbst noch in den Anhängen dazu eine effektive Beteiligung der Akteure vorgesehen ist, die ein direktes Interesse an den Ergebnissen der Metrologieforschung haben, nämlich die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit, der Handel, die Normungs- und Akkreditierungsstellen sowie der öffentliche Sektor.

4.9   Der EWSA hält es insgesamt für besser, zunächst eine bis 2013 begrenzte ERM-Pilotmaßnahme in Anlehnung an iMERA Plus aufzulegen und dann in den Vorschlägen für die Vorbereitung des 8. FTED-Rahmenprogramms für den Zeitraum 2014–2020 ein echtes ständiges Gemeinschaftsprogramm mit klaren und erprobten Verfahren zu erwägen. Dieses Gemeinschaftsprogramm sollte von der Kommission und allen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern verwaltet werden und mit einem Management Committee und einem Advisory Committee ausgestattet sein, um eine umfassende Konsultation, Nachjustierung und Begleitung zu ermöglichen, bei der die betreffenden Interessengruppen beteiligt sind und insbesondere die Erfordernisse der Wirtschaft berücksichtigt werden.

5.   Besondere Bemerkungen

5.1

Der Ausschuss würdigt und anerkennt die Vorschläge der Kommission zur Unterstützung des EMFP (12) durch Maßnahmen, die ein hohes Maß an „Vergemeinschaftung“ vorsehen - und zwar bei der gemeinsamen Programmplanung, bei den veranschlagten Mittelzuweisungen, im Sinne eines Voneinanderlernens und bei den Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Bewertung der Vorschläge, an der wie im RP7 ein Beobachter der Kommission teilnehmen muss.

5.2

Hinsichtlich des für das EMFP vorgeschlagenen Verwaltungsmodells weist der EWSA jedoch auf folgendes hin:

a)

Der EMRP-Lenkungsausschuss, der sich ausschließlich aus Vertretern der nationalen Metrologieinstitute zusammensetzt und in dem nur das IRPM (13) einen Beobachterstatus hat, ist mit der Durchführung des Programms betraut und insbesondere verantwortlich für:

Entscheidungen über die Entwicklung und Fortschreibung des EMFP;

Einrichtung und Absetzung der für die Unterprogramme erforderlichen Arbeitsgruppen;

Vorbereitung und Beschluss der Bedingungen für die Durchführung des EMFP einschließlich der Kriterien für die Auswahl von Bewertern;

Genehmigung der Zusammensetzung der Bewerterteams;

Beschlussfassung über die Förderung von Forschungsprogrammen und Projekten, soweit EURAMET von der Europäischen Kommission dazu ermächtigt ist oder wird, auf der Grundlage der Förderbedingungen;

Zustimmung zum Haushaltsplan für das nächste Geschäftsjahr bezüglich des Teils, der das EMFP betrifft;

Vorbereitung und Veröffentlichung von Interessenbekundungen und Ausschreibungen für Forschungsanträge im Rahmen des EMFP;

Kontrolle der ordnungsgemäßen und angemessenen Buchführung der Geschäftsstelle bezüglich des Teils, der das EMFP betrifft;

Überwachung und Kontrolle der Fortschritte geförderter Programme und Projekte und Beschluss notwendiger Korrekturmaßnahmen (14).

b)

Der für das EMRP zuständige Forschungsrat besteht aus 16 Mitgliedern, u.a.

1 Vertreter von BIPM,

1 Vertreter der Europäischen Kommission,

1 Vertreter des Europäischen Forschungsrats,

1 Vertreter des Europäischen Parlaments,

1 Vertreter von EUROLAB,

1 Vertreter der europäischen Normungsorganisationen,

1 Vertreter der westeuropäischen Organisation für gesetzliches Messwesen WELMEC (15),

9 Vertreter der Wirtschaft, der Forschung und des Hochschulwesens.

Er hat eine rein beratende Funktion bezüglich der strategischen Aspekte des EMFP sowie der Entscheidungen über die zielgerichteten Programme  (16).

5.3

Der EWSA weist diesbezüglich auf die Notwendigkeit hin, den EMFP-Forschungsrat mit bindenden Stellungnahmen zu beteiligen, mit dem Ziel einer gleichberechtigten Zusammenarbeit mit dem EMFP-Ausschuss insbesondere in folgenden Bereichen: Weiterentwicklung und Aktualisierung des EMFP, Ausschüsse für Unterprogramme, Auswahl und Zusammensetzung der Bewerterteams, Entscheidungen über die Finanzierung von Forschungsprogrammen und -projekten, Ausarbeitung und Veröffentlichung der Aufforderungen zur Einreichung von Interessenbekundungen und Vorschlägen, die per CORDIS und EU-Amtsblatt zu veröffentlichen sind, Begleitung und Überwachung der Fortschritte bei den finanzierten Projekten.

Brüssel, den 25. März 2009

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mario SEPI


(1)  Ex-Artikel 169 des Vertrags.

(2)  International Union of Pure and Applied Physic (Internationale Union für reine und angewandte Physik).

(3)  Bestehend aus den nationalen Metrologieinstituten von 32 Ländern sowie dem im belgischen Geel ansässigen Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRMM) der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission.

(4)  BIPM-Bericht für 2007: „Évolution des besoins dans le domaine de la métrologie pour le commerce, l’industrie et la société et le rôle du BIPM“ - Paris 2008.

(5)  An dem Projekt iMERA nehmen 20 Partner aus 14 Ländern teil, neben dem IRMM-Projekt der GFS der Europäischen Kommission.

(6)  An iMERA Plus nehmen neben der Europäischen Kommission 45 Partner aus 20 Ländern teil.

(7)  Die Tätigkeit der GFS im Bereich der Metrologie ist wie folgt definiert: „Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, der Transparenz des Binnenmarktes und des Handels durch die Entwicklung und Verbreitung international anerkannter Referenzgrundlagen und die Förderung eines gemeinsamen europäischen Messsystems“.

(8)  Vgl. „Instrumentation and metrology in nanotechnology“ U.S. National Science and Technology Council, 2006, und BIPM-Bericht für 2007.

(9)  Partnerschaft zwischen Europa und den Entwicklungsländern im Bereich klinischer Versuche (EDCTP).

(10)  Z.B. Microarrays oder hochentwickelte Massenspektrometrie.

(11)  EURACHEM ist ein Netzwerk von europäischen Organisationen, die das Ziel haben, die chemischen Messungen auf internationaler Ebene überprüfbar zu machen und die Qualität der praktischen Arbeit zu fördern. In Europe EURACHEM sind 35 Länder Mitglied.

(12)  Ex-Artikel 169 des Vertrags.

(13)  Institut für Referenzmaterialien und -messungen - Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) - Europäische Kommission.

(14)  Siehe Satzung der EURAMET e.V. vom 11.1.2007, Artikel 14 Absatz 5.

(15)  WELMEC: Western European Legal Metrology Cooperation.

(16)  Siehe Geschäftsordnung der EURAMET e.V. vom 11.1.2007, Rules of Procedure Part B Point III.