23.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 186/41 |
Berichtigung der Mitteilung an die Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die in der Liste nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus aufgeführt sind
( Amtsblatt der Europäischen Union C 179 vom 16. Juli 2008 )
(2008/C 186/16)
Seite 1, erster Absatz:
anstatt:
„… Beschluss 2008/584/EG des Rates …“,
muss es heißen:
„… Beschluss 2008/583/EG des Rates …“.