24.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/11


Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln

(2008/C 269/04)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ANTRAG AUF EINTRAGUNG EINER G.T.S.

VERORDNUNG (EG) Nr. 509/2006 DES RATES

„PIEREKACZEWNIK“

EG-Nr.: PL-TSG-0007-0054-23.04.2007

1.   Name und Anschrift der antragstellenden Vereinigung

Name:

Konsorcjum producentów Pierekaczewnik

Anschrift:

Kruszyniany 58, PL-16-120 Krynki

Tel.

(48-85) 710 84 60, (48-85) 749 40 52, Mobilfunknummer: (48) 606 603 760

Fax

E-Mail:

dzenneta@wp.pl

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Polen

3.   Produktspezifikation

3.1.   Einzutragender Name (Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007 der Kommission)

„Pierekaczewnik“

Die Eintragung wird nur in polnischer Sprache beantragt.

3.2.   Es handelt sich um einen Namen, der

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für sich genommen spezifisch ist

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den spezifischen Charakter des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels wiedergibt

Die Bezeichnung „pierekaczewnik“ gibt den spezifischen Charakter des Erzeugnisses wieder, da sie vom Verb „perekatywat“ abgeleitet ist, das in der weißrussischen und in der russischen Sprache für „ausrollen“ steht. Der spezifische Charakter des Erzeugnisses ergibt sich aus der besonderen Art und Weise, auf die der Teig bei der Herstellung des „Pierekaczewnik“ ausgerollt wird. Da der Begriff „Pierekaczewnik“ eine unübersetzbare, polonisierte Wortschöpfung ist, die ausschließlich zur Bezeichnung eines bestimmten Erzeugnisses dient, ist gleichfalls hervorzuheben, dass der Name als solcher spezifisch ist.

3.3.   Wird gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 die Vorbehaltung des Namens beantragt?

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Eintragung mit Vorbehaltung des Namens

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Eintragung ohne Vorbehaltung des Namens

3.4.   Art des Erzeugnisses

Klasse 2.3 Süßwaren, Backwaren, feine Backwaren und Kleingebäck

3.5.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels, das den unter Ziffer 3.1 angegebenen Namen führt (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007)

Beim „Pierekaczewnik“ handelt es sich um eine Backware, die von ihrer äußeren Form her einem Schneckenhaus ähnelt. Dieser Effekt wird dadurch erzielt, dass man sechs sehr dünn ausgerollte Teigplatten aufeinanderlegt, wobei auf der letzten Schicht eine Füllung verteilt wird, und zu einer Rolle formt. Diese Teigrolle wird in einer runden Form gebacken, die dem „Pierekaczewnik“ die gewünschte Beschaffenheit verleiht. Schneidet man die Teigrolle auf, sind mehrere sich abwechselnde Schichten aus Blätterteig und Füllung zu sehen. Die Oberfläche des Pierekaczewnik ist — je nach Backzeit — goldgelb bis goldbraun. Die fertige Teigrolle hat in der Regel einen Durchmesser von 26-27 cm und wiegt etwa 3 kg. Von der Konsistenz her ist der „Pierekaczewnik“ kompakt, aber trotzdem locker und elastisch. Das Erzeugnis hat — je nach Füllung — einen pikanten oder einen süßen Geschmack.

3.6.   Beschreibung der Herstellungsmethode des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels, das den unter Ziffer 3.1 angegebenen Namen führt (Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007)

Phase 1 — Zubereitung des Teigs

Für die Zubereitung des Teigs sind folgende Zutaten zu verwenden: 1 kg gesiebtes Auszugsmehl (Weizenmehl Typ 450), ca. 0,5 g Salz, 5 Eigelb (Hühnereier mittlerer Größe), 5 ml Pflanzenöl und ca. 0,4 l Wasser. Alle Zutaten sind sorgfältig zu vermischen und mit der Hand zu einem glatten, lockeren Teig zu verarbeiten.

Phase 2 — Ausrollen des Teigs

Der fertige Teig ist in 6 gleiche Portionen zu teilen. Anschließend wird jede Portion zu einer ca. 1 mm breiten und vom Durchmesser her ca. 70 cm großen Teigplatte ausgerollt. Um gleiche Teigplatten, ohne Risse, zu erhalten, ist das Ausrollen manuell, mit Hilfe einer einfachen Teigrolle aus Holz (ohne Griffe) vorzunehmen. Abschließend wird der Teig mit den Händen ausgezogen, bis er durchsichtig ist; dabei ist darauf zu achten, dass in der bearbeiteten Teigplatte keine Löcher oder Risse entstehen.

Phase 3 — Zusammenlegen der Teigplatten

Die ausgerollten Teigplatten werden zur Seite gelegt. Die einzelnen Teigplatten dürfen nicht miteinander verklebt sein. Das Austrocknen der Teigplatten muss ebenfalls unbedingt vermieden werden. Die Teigplatten werden anschließend schichtweise aufeinander gelegt, dabei wird jede Platte mit geschmolzener Butter bestrichen. Diese Vorgehensweise macht den spezifischen Charakter des Erzeugnisses aus, da sich seine richtige Beschaffenheit nur bei ganzen Teigplatten erreichen lässt.

Für das Bestreichen der einzelnen Teigplatten wird ca. 0,75 kg Butter verwendet, die durch Gänseschmalz ersetzt werden kann.

Phase 4 — Zubereitung der Füllung

Für den „Pierekaczewnik“ können folgende Füllungen verwendet werden:

 

Variante I: Fleischfüllung

Bei dieser Füllung ist die Verwendung folgender Fleischsorten zulässig:

 

I.1 — zwischen 0,9 kg und 1,1 kg rohes Schaffleisch (entbeinte Keulen von Jungtieren), oder

 

I.2 — zwischen 0,9 kg und 1,1 kg rohes Rindfleisch (zartes Rindfleisch von Jungtieren), oder

 

I.3 — zwischen 0,9 kg und 1,1 kg rohes Gänsefleisch bzw. entbeinte Truthahnkeule.

Das Fleisch ist in kleine Würfel zu schneiden. Werden Zwiebeln hinzugefügt, dürfen sie nicht mehr als 350 g wiegen.

Die Zutaten werden vermischt und mit folgenden Gewürzen abgeschmeckt: Salz (ca. 0,75 g), Pfeffer (ca. 0,5 g) und Paprika (ca. 0,5 g).

Es ist unzulässig, verschiedene Fleischsorten miteinander zu kombinieren.

 

Variante II: süße Füllung

Zutaten für die Zubereitung der süßen Füllung:

 

II.1 — zwischen 1 kg und 1,3 kg zerkleinerter Schichtkäse (Magerstufe bzw. Halb- oder Vollfettstufe), oder

 

II.2 — zwischen 1 kg und 1,3 Rosinen, oder

 

II.3 — zwischen 1 kg und 1,3 kg einer Mischung aus zerkleinertem Schichtkäse und Rosinen (Anteile nach Belieben).

Zu den oben genannten Füllungen werden jeweils ca. 2 g Zucker hinzugefügt.

 

Variante III: Obstfüllung

Üblich ist für den Pierekaczewnik auch eine Füllung, für die geschältes und in kleine Würfel geschnittenes Obst verwendet werden kann, und zwar:

 

III.1 — Äpfel (zwischen 1 kg und 1,5 kg), oder

 

III.2 — Trockenpflaumen (zwischen 1 kg und 1,5 kg).

Zu den oben genannten Füllungen werden jeweils ca. 2 g Zucker hinzugefügt. Der Obstfüllung können ca. 100 g Rosinen beigemischt werden. Für die Füllung darf nur eine Obstsorte gewählt werden.

Phase 5 — Verteilung der Füllung

Die Füllung wird gleichmäßig auf die letzte (obere) Teigplatte verteilt.

Phase 6 — Form und Backzeit

Der gefüllte Teig wird zu einer Rolle geformt und anschließend schneckenförmig zusammengelegt, damit er in eine mit Butter bestrichene runde Form passt. Die oberste Schicht des „Pierekaczewnik“ wird ebenfalls mit Butter bestrichen. Die Teigrolle wird ca. 2 Stunden bei 180 °C abgedeckt gebacken.

3.7.   Besondere Merkmale des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007)

Der spezifische Charakter von „Pierekaczewnik“ ergibt sich dank:

der einzigartigen Beschaffenheit des Teigs,

seiner spezifischen Form und Größe.

Die einzigartige Beschaffenheit des Erzeugnisses

Der spezifische Charakter des Erzeugnisses ergibt sich aus seiner mehrschichtigen Struktur, die durch das Aufeinanderlegen von hauchdünnen (fast durchsichtigen) Teigplatten erreicht wird. Besonders wichtig ist hierbei das sehr sorgfältige Ausrollen des Teigs. Die Teigplatten werden aufeinandergelegt, mit Füllung belegt und zu einer Rolle geformt. Schneidet man das fertige Erzeugnis auf, ist im Querschnitt die für den „Pierekaczewnik“ charakteristische mehrschichtige Struktur aus Teig und Füllung zu sehen.

Spezifische Form und Größe

Die spezifische, schneckenförmige äußere Form des „Pierekaczewnik“ ist auf die letzte Phase seiner Zubereitung zurückzuführen. Das zusammengerollte Erzeugnis wird zum Backen in eine runde Form gelegt. Gebacken ähnelt der „Pierekaczewnik“ seiner äußeren Form nach einem Schneckenhaus. Beim „Pierekaczewnik“ handelt es sich im Wesentlichen um eine Art Pirogge, die sich neben der Struktur auch durch ihre Größe auszeichnet: Der Durchmesser des „Pierekaczewnik“ beträgt ca. 26-27 cm, er wiegt ca. 3 kg.

3.8.   Traditioneller Charakter des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007)

Traditionelles Herstellungsverfahren

Der traditionelle Charakter des „Pierekaczewnik“ ist durch die seit Jahrhunderten unveränderte Methode seiner Zubereitung bedingt. Alle Schritte bei der Zubereitung des Teigs und der Füllung sind von jeher gleich geblieben. Vom traditionellen Charakter des Erzeugnisses zeugt die unveränderte Zusammensetzung der Zutaten für die Füllung und die manuelle Zubereitung des Teigs (auch wenn es zulässig wäre, diesen Vorgang mit Hilfe einer Teigausrollmaschine zu automatisieren).

Die manuelle Ausrolltechnik der einzelnen Teigplatten ist bis heute ebenfalls unverändert geblieben. Die Beschreibung der Zubereitung des „Pierekaczewnik“, seiner spezifischen Eigenschaften und der jeweiligen Füllungsvarianten, die zu seiner Herstellung verwendet werden können, ist in der historisch-ethnographischen Monographie von Stanisław Kryczyński „Die litauischen Tataren“ (polnischer Originaltitel: „Tatarzy litewscy“) zu finden, die im „Tatarischen Jahrbuch 1938“ („Rocznik Tatarski z 1938 roku“, Wydanie Rady Centralnej Związku Kulturalno-Oświatowego Tatarów Rzeczypospolitej Polskiej, Warszawa 1938, S. 169) veröffentlicht wurde.

Diese Publikation liefert die Bestätigung dafür, dass der „Pierekaczewnik“ ein traditionelles Erzeugnis aus den ehemaligen östlichen Randgebieten Polens ist, in denen folgende Volksgruppen nebeneinander lebten: Polen, Litauer, Russen, Weißrussen, Ukrainer, Juden und Tataren. Die Tataren haben sich bereits im 14. Jahrhundert in Polen angesiedelt und brachten ihre reiche orientalische Kultur mit. Ein Bestandteil dieses kulturellen Erbes ist eben die spezifische Küche, die in erster Linie durch die Religion und die in der Steppe verfügbaren Zutaten beeinflusst ist. Da die tatarischen Siedler in unmittelbarer Nähe wichtiger Städte und Höfe lebten, vermischte sich ihre Kultur mit der der lokalen Bevölkerung. Durch diese gegenseitigen Kontakte fanden tatarische Spezialitäten häufig Zugang zur polnischen Küche. Dies war auch beim „Pierekaczewnik“ der Fall. Informationen über die gegenseitige Beeinflussung der polnischen und der tatarischen Kultur und über die Einverleibung tatarischer Speisenbezeichnungen durch die polnische Sprache sind im Buch „Die Tataren in der ehemaligen Republik Polen“ („Tatarzy w dawnej Rzeczypospolitej“, Ludowa Spółdzielnia Wydawnicza, Warszawa, 1986, S. 6-7) von Piotr Borawski und in der Monographie „Auf den Pfaden des Orients …“ („Na szlakach orientu. Handel między Polską a Imperium Osmańskim w XVI-XVIII wieku“, Fundacja na Rzecz Nauki Polskiej, Wrocław, 1998, S. 285-287) von Andrzej Dziubiński zu finden.

Aufgrund der außergewöhnlich arbeitsaufwendigen Zubereitung wird der „Pierekaczewnik“ heutzutage nur sehr selten, eigentlich nur in tatarischen Haushalten während des Bayram-Festes (polnisch „Bajramy“) hergestellt.

3.9.   Mindestanforderungen und Verfahren für die Kontrolle der besonderen Merkmale (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007)

Mit Blick auf den spezifischen Charakter des Erzeugnisses sollte die Kontrolle folgende Aspekte umfassen:

1.

Die Zutaten für die Vorbereitung der Füllung:

a)

Menge und Qualität des Hauptausgangsstoffes;

2.

Teigherstellung:

a)

Vorgang des manuellen Ausrollens und Ausziehens des Teigs;

b)

Bestreichen mit Butter bzw. Gänseschmalz;

3.

Endprodukt:

a)

spezifische Form und Größe des Endprodukts;

b)

charakteristische, mehrschichtige Struktur des Produkts;

c)

die splittrige Beschaffenheit des Teigs im Produkt (ähnlich der Blätterteig-Struktur).

Die Kontrolle erfolgt in Form der organoleptischen Prüfung des Endprodukts und der Überwachung der einzelnen Phasen seiner Herstellung. Die Hersteller sind darüber hinaus verpflichtet, die für die Rückverfolgung der Zusammensetzung des Produkts erforderlichen Unterlagen aufzubewahren und diese bei Kontrolle vorzulegen.

Zur Gewährleistung der angemessenen Produktqualität sind Kontrollen mindestens einmal im Jahr durchzuführen.

4.   Behörden oder stellen, die die Einhaltung der produktspezifikation überprüfen

4.1.   Name und Anschrift

Name:

Główny Inspektorat Jakości Handlowej Artykułów Rolno – Spożywczych

Anschrift:

ul. Wspólna 30, PL-00-930 Warszawa

Tel.

(48-22) 623 29 01

Fax

(48-22) 623 20 99

E-Mail:

ImageÖffentlich

ImagePrivat

4.2.   Besondere Aufgaben der Behörde oder Stelle

Die vorgenannte Kontrollbehörde ist für die Überprüfung der Einhaltung der gesamten Produktspezifikation zuständig.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 1.