16.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 263/5


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2008/C 263/05)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„KIWI DE L'ADOUR“

EG-Nr: FR-PGI-005-0538-27.03.2006

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Institut National de l'Origine et de la Qualité

Anschrift:

51, rue d'Anjou

F-75008 Paris

Tel.

(33-1) 53 89 80 00

Fax

(33-1) 42 25 57 97

E-Mail:

info@inao.gouv.fr

2.   Vereinigung:

Name:

Association de Promotion des Kiwis des pays de l'Adour

Anschrift:

Chambre d'Agriculture

Cité Galliane, BP 279

F-40005 Mont de Marsan Cedex

Tel.

(33-5) 58 85 45 05

Fax

(33-5) 58 85 45 31

E-Mail:

qualite@landes.chambagri.fr

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet.

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name: „Kiwi de l'Adour“

4.2.   Beschreibung: Die Kiwi entstammt einer subtropischen mehrjährigen zweihäusigen Pflanze (Actinidia Deliciosa, Sorte Hayward), die im Pays de l'Adour angebaut wird; ihre Frucht ist walzenförmig und fest, mit ausgezeichneten organoleptischen Eigenschaften. Ihr Fruchtfleisch besitzt eine weiche Textur und ist bei physiologischer Reife saftig, intensiv grün und süß-säuerlich aromatisch. Die Haut der „Kiwi de l'Adour“ ist braun bis rötlich-grün und weich behaart.

Die Kiwi-Früchte werden nach Größensortierung als nicht in Lagen verpackte Ware, in Lagen geschichteten Tabletts oder in Fertigpackungen für den Endverbraucher bereitgestellt.

Die geernteten Kiwis haben einen Brixwert von 6,5° Brix, der zum Zeitpunkt des Versands auf 12° Brix angestiegen ist (Mindestfestigkeit von 1 kg/Formula cm2). Die „Kiwi de l'Adour“ ist eine frische Kiwi, die den Klassen Extra und I der europäischen Vermarktungsnormen entspricht.

4.3.   Geografisches Gebiet: Das geografische Gebiet umfasst die folgenden Kantone:

Departement Gers (32):

AIGNAN, NOGARO, PLAISANCE, RISCLE.

Departement Landes (40):

AIRE SUR ADOUR, AMOU, DAX SUD, GEAUNE, GRENADE SUR ADOUR, HAGETMAU, MONT DE MARSAN SUD, MONTFORT EN CHALOSSE, MUGRON, PEYREHORADE, POUILLON, SAINT MARTIN DE SEIGNANX, SAINT SEVER, SAINT VIENCENT DE TYROSSE, TARTAS EST,

und die Gemeinden der folgenden Kantone der „Landes“:

DAX NORD: Angoumé, Dax, Mées, Rivière-Saas-et-Gourby, Saint Paul les Dax, Saint Vincent de Paul, Saubusse; Téthieu

MONT DE MARSAN NORD: Campet et Lamolère, Mont de Marsan, Saint Martin d'Oney

SOUSTONS: Angresse, Azur, Magescq, Saint Geours de Maremne, Seignosse, Soorts-Hossegor, Soustons, Tosse, Vieux-Boucau les Bains

TARTAS OUEST: Bégaar, Carcen-Ponson, Lesgor, Pontonx sur l'Adour, Saint Yaguen, Tartas

VILLENEUVE DE MARSAN: Arthez d'Armagnac, Bourdalat, Le Frêche, Hontanx, Montégut, Perquie, Pujo le Plan, Saint Cricq Villeneuve, saint Gein, Villeneuve de Marsan.

Departement Pyrénées Atlantiques (64):

ARTHEZ DE BEARN, ARZACQ, BIDACHE, GARLIN, LA BASTIDE CLAIRENCE, LAGOR, LEMBEYE, LESCAR, MORLAAS, ORTHEZ, SALIES DE BEARN, SAUVETERRE DE BEARN, SAINT-PALAIS, THEZE,

und die Gemeinden der folgenden Kantone (64):

Kanton ANGLET: Anglet,

Kanton BIARRITZ: Biarritz,

Kanton PAU: Pau.

Ernte, Verpackung und Lagerung der Kiwi erfolgen im geografischen Gebiet des Pays de l'Adour, das vom Adour und seinen Nebenflüssen bewässert wird.

Die Kiwi-Früchte aus dem Adour-Tal haben einen besonderen Geschmack, der auf die späte Ernte vom Baum zurückzuführen ist. Diese späte Ernte hat eine Erhöhung der Trockenmasse der Frucht (sowie einen erhöhten Zuckergehalt) zur Folge, was wiederum die Frucht reifer und damit auch empfindlicher macht, vor allem unmittelbar nach der Ernte (Vernarbung des Fruchtstielansatzes).

Ein langer Transport der unverpackten Früchte nach der Ernte bewirkt Temperaturschwankungen, die die Frucht beeinträchtigen (künstliche Steigerung des Zuckergehalts, Haltbarkeitsprobleme im Kühlraum). Während des Transportes in den Palettenkisten entsteht Druck, was für die Früchte ein erhöhtes Stoß- und Verletzungsrisiko bedeutet.

Dagegen kann die verpackte Frucht ohne Risiko transportiert werden. Die Vernarbung ist abgeschlossen, und die Verpackung bietet Schutz.

4.4.   Ursprungsnachweis: Der Ursprung der Kiwi de l'Adour ist durch die Kennzeichnung der Kiwi-Früchte und durch das System der Rückverfolgbarkeit von der Plantage bis zum Verkauf an den Verbraucher gewährleistet. Die Früchte werden bei qualifizierten Erzeugern geerntet und von Verpackungsstellen, die offiziell von der Vertriebsvereinigung genehmigt und zugelassen sind, verpackt. Die Qualifizierung eines Erzeugers und die Zulassung einer Verpackungsstelle erfolgen nach den von der Zertifizierungsstelle genehmigten Verfahren der Vereinigung. Die Marktteilnehmer verpflichten sich, Plantagen (Parzellen), Kiwi-Chargen und Früchte selbst zu kennzeichnen. Jede für die Verfolgbarkeit relevante Information wird verzeichnet, um den Nachweis ihrer Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. In den Verpackungsstellen werden die Kiwi-Früchte aus dem Adour-Tal spezifisch und eindeutig (Farbcode, Erzeugernummer und Parzellennummer, Strichcode, etc.) gekennzeichnet.

4.5.   Herstellungsverfahren: Nur Obstbäume, die der Art Actinidia Deliciosa, Sorte Hayward entstammen, werden akzeptiert. Die Obstplantagen, die bei der Produktion der Kiwi de l'Adour eingesetzt werden, müssen über vier Jahre alt sein, da jüngere Kiwi-Pflanzungen die Normgrößen nicht erreichen.

Um eine optimale Blütenbestäubung, die eine Qualitätsfrucht garantiert, zu gewährleisten:

beträgt die Zahl der weiblichen Pflanzen zwischen 300 und 800 Stück/ha auf 100 bis 160 männliche Pflanzen,

müssen die Setzlinge in einer Dichte von 2,5 bis 6 m Abstand in der Reihe und 4 bis 6 m Abstand zwischen den Reihen gepflanzt werden.

Beim Winterschnitt werden auf der Plantage durchschnittlich 1,2 bis 1,4 Stöcke pro bewachsener m2 je nach Pflanzabständen beibehalten.

Bei der Ausdünnung wird die Zahl der Früchte reduziert: Jeder Erzeuger muss die von den Bäumen getragene Anzahl der Früchte an das Potenzial seiner Plantage anpassen (Bodenfunktion, Parzellen-, Pflanzausrichtung, etc.), um Früchte in der verlangten Größe und Qualität zu erzielen. Die Ausdünnung ermöglicht es, regulierenden Einfluss auf die Mengen der Früchte zu nehmen, die der Baum tragen kann. Sie wird manuell während des Zeitraums von Mitte April bis Ende Juli vorgenommen.

Sorgfältige Zuschnitte in Verbindung mit einer gezielten Ausdünnung können die Anzahl der Früchte auf 35 Früchte/m2 begrenzen (45 Früchte/m2 bei Ausnahmeplantagen: Früchte mit durchschnittlicher Größe von mehr als 85 g). So wird die Qualität des Enderzeugnisses hinsichtlich seiner organoleptischen Eigenschaften und seiner Haltbarkeit optimiert.

Der Sommerschnitt besteht darin, das Laub zu lichten, um die Entwicklung der Früchte zu begünstigen und ein ausgewogenes Verhältnis von Blatt/Frucht zu gewährleisten. Er ermöglicht auch eine bessere Sonnenbestrahlung der Früchte. Außerdem soll er das Wachstum von neuem Fruchtholz fördern.

Um eine Qualitätskiwifrucht zu erhalten, ist auch die Wasserzufuhr von großer Wichtigkeit. So ist das Bewässern zwingend und muss so vorgenommen werden, dass die Früchte keine Flecken erhalten.

Die Ernte beginnt, wenn die Früchte eine optimale Reifung haben, also eine Mindestbrechzahl von 6,5 Brix-Grad aufweisen. In jedem Fall erfolgt die Ernte nicht vor dem 25. Oktober.

Die Früchte werden mit allen erforderlichen Vorsichtsmassnahmen von Hand geerntet werden, um einen Schaden an den Erzeugnissen zu vermeiden; sie werden in Körbe mit abnehmbaren Böden, so genannte „picking bags“ gelegt. Die geernteten Früchte werden dann in Palettenkisten gelagert, die mit der Kennnummer der Plantage (Parzelle) zu kennzeichnen sind, bevor sie zur Verpackungsstelle verbracht werden.

Die Kiwi de l'Adour werden konserviert, verpackt, im Kühlraum und/oder klimatisierten Raum gelagert (empfohlene Ruhedauer 24 bis 72 Stunden) Danach werden sie von den Verpackungsstellen des Pays de l'Adour in den Versand gebracht.

Während der Aufbewahrung im Kühlen wird die Entwicklung der Mindestbrechzahl und Festigkeit der Frucht kontrolliert. So kann der Reifungsprozess der Früchte kontrolliert überwacht werden. Die Vermarktung der Kiwis erfolgt entsprechend ihrer Reifung im Kühlhaus.

Die Kiwi de l'Adour müssen beim Versand einen Reifegrad von mindestens 12 Brix und eine Festigkeit von mindestens 1 kg/Formula cm2 haben. In jedem Fall muss das Versanddatum vor dem 15. Juni liegen.

4.6.   Zusammenhang mit dem geographischen Gebiet: Die Erzeugung der „Kiwi de l'Adour“ ist einem Pionier zu verdanken: Henri Pedelucq, welcher als erster diese Pflanze im Bassin de l'Adour einführte und mit ihr experimentierte. Dabei machte er Versuche mit den folgenden Pflanzen: Actinidia, Tomato Tree (Tamarillo) und Passionsfrucht. Pflänzlinge einer jeden Art wurden im Frühjahr des Jahres 1965 und im Folgejahr gesetzt, wobei nur 10 Pflänzlinge der Actinidia den Frost überlebt hatten. Pedelucq leitete daraus ab, dass das Klima des Pays de l'Adour den Anbau der Kiwi begünstigte.

Die erste Kiwiernte, die, im Jahr 1972, für den bundesrepublikanischen Markt bestimmt war, war ein ausgesprochener Erfolg und förderte die dynamische Entwicklung dieser Produktionskette. Im selben Jahr beschließt Pedelucq, die Setzlinge zu vermarkten.

Der Anbau der Kiwi entwickelt sich sporadisch auf dem gesamten Gebiet Frankreichs, aber hinsichtlich der klimatischen Bedingungen und der Böden zeigt sich schnell: die beste Eignungslage für den Anbau dieser Frucht ist das Pays de l'Adour.

So folgten mit Beginn der 1970ger Jahre die mutigsten Obstbauern im Bassin de l'Adour dem Pionier Pedelucq auf dem Fuße.

Nach dieser ersten Welle von Pflanzungen noch im Versuchsstadium kommt es zu einer starken Ausweitung der Anbauflächen und, insbesondere im Jahr 1978, zur Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Dann, in den Jahren 1985, 1986 und 1987 steigen auch die Landwirte des Bassin de l'Adour in diese Zukunft versprechende Produktion ein.

Die Merkmale der „Kiwi de l'Adour“ sind auf ihre späte Ernte während der physiologischen Reifung der Frucht zurückzuführen, welche die Entwicklung der Geschmackseigenschaften dieser Kiwi-Früchte (Zucker-, Mineraliengehalt, etc. am Baum) optimal begünstigt, auch eignet sie sich sehr gut für die Haltbarmachung im Kühlhaus.

Diese späte Ernte wird dadurch ermöglicht, dass sich die Kiwipflänzlinge in dem dort herrschenden günstigen Mikroklima und in den für sie gut geeigneten Böden bestens entwickeln, letztlich aber auch weil im Anbaugebiet der „Kiwi de l'Adour“ Kenntnisse und Fertigkeiten der dortigen Fachkräfte zum Einsatz kommen.

Diese Region genießt nämlich ein gemäßigtes Mikroklima: keine zu kalten Winter, kaum vorzeitigen Frost oder übermäßige Hitze im Sommer. Dennoch sind die Temperaturen im Winter ausreichend niedrig, um der Pflanze eine Wachstumsruhe zu verschaffen, was sich positiv auf den Fruchtansatz (Entwicklung des natürlichen Potenzials der Pflanze zur Blüten- und Fruchtentwicklung) auswirkt.

Weiterhin brauchen die Kiwisetzlinge eine hohe Luftfeuchtigkeit. Diese wird durch die Gaves (Flüsse) und die Nähe des Ozeans gewährleistet (der am Meer gelegene Teil des Pays de l'Adour erstreckt sich über ca. 50 km). Der selten starke und nicht austrocknende Wind versorgt die Obstplantagen mit guter Luftzufuhr und verringert die Risiken von Krankheitsbefall.

Diese Zone hat daher einen Hauptvorteil: spät einsetzender Herbstfrost, der ein Abpflücken der Kiwis mit einem höheren Zuckergehalt als normal, ermöglicht. Auch zeichnet sich das Pays de l'Adour dadurch aus, dass die Frühjahrsfrostphasen frühzeitig enden. Dies ist besonders für die Kiwisetzlinge von Vorteil, da die Blütenbildung um die Mitte des Monats Mai einsetzt.

Die für das Bassin des Pays de l'Adour charakteristischen Böden sind natürlich durchlässig, tief und reich an organischen Stoffen, mit grobkörniger (luftiger) Textur, nicht oder nur wenig kalkhaltig (Schwemmböden der Täler und Küstenbereiche). Es gibt gute nutzbare Wasserreserven und damit eine gute Bewässerung der Kiwisetzlinge in der Phase der Fruchtbildung. Der vorhandene Humus bedingt den Gehalt an einer Vielzahl von Spurenelementen (Eisen, Zink, Bor) und Mineralstoffen (Kalzium, Magnesium, Natrium, Kalium) in ausreichender Menge, um Qualitätsfrüchte hervorzubringen. Diese Merkmale unterstützen insbesondere die Entwicklung der organoleptischen Eigenschaften der Frucht (festes Fruchtfleisch, Saftigkeit, weiche Textur, etc.).

Winterschnitt, Ausdünnung, Düngung, Bestäubung, Sommerschnitt, Bewässerung während der Sommerzeit, Bekämpfung der Frühjahrsfrostphasen und das Abpflücken von Hand gehören zu den Kenntnissen und Fertigkeiten der Erzeuger der Kiwi de l'Adour. Die Kiwizüchter haben sich, was Lagerung, Verpackung und Vertrieb ihrer Produktion angeht, in Genossenschaften und Verpackungsstellen organisiert, die über modernste Ausrüstung verfügen.

Heute ist es eine ganze Vertriebskette, die über Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich Erzeugung aber auch Haltbarmachung und Vermarktung der „Kiwi de l'Adour“ verfügt. Sie haben ihre Anpassungsfähigkeit gezeigt, indem sie sich dieser neuen Frucht mit dem Willen angenommen haben, Qualität zu erzeugen, die an die geografische Herkunft gebunden ist. Wahrscheinlich ist dieser Wille auf die Besonderheit der Region zurückzuführen, wo Gastronomie und Tischkultur als ein lokales Kulturgut gepflegt wird. Mit den Jahren ist festzustellen, dass die „Kiwi de l'Adour“ wachsendes Interesse bei inländischen und ausländischen Käufern findet, die ihr während der gesamten Vermarktungssaison besondere Geschmackseigenschaften zuschreiben.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

Qualisud

Anschrift:

«Agropole» BP 102, Lasserre

F-47000 Agen

Tel.

(33-5) 58 06 15 21

Fax

E-Mail:

qualisud@wanadoo.fr

Qualisud ist eine zugelassene und gemäß der Norm EN 45011 akkreditierte Zertifizierungsstelle.

4.8.   Etikettierung: Jede Frucht trägt ein Etikett (ausgenommen bei Einzelverpackungen) mit der folgenden

Bezeichnung des Erzeugnisses „KIWI DE L'ADOUR“.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.