7.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/22


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

(2008/C 141/12)

Nummer der Beihilfe: XA 263/07

Mitgliedstaat: Irland

Region: Gesamter Mitgliedstaat

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Irish Cattle Breeding Federation (ICBF) — 2007 Progeny test programme

Rechtsgrundlage: National Development Programme 2007-2013

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 0,8 Mio. EUR für zuschussfähige Kosten, die im Zeitraum 2007-2010 bezogen auf das Programm 2007 anfallen

Beihilfehöchstintensität: 70 % der zuschussfähigen Kosten

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Dezember 2010

Zweck der Beihilfe: Im Rahmen des Programms soll das Angebot an irischen geprüften Tieren höherer Zuchtwertklassen für Landwirte mit Fleischrind- und Milchkuhhaltung ermittelt und eine Wissensbasis geschaffen werden, auf die Landwirte zugreifen können, um fundierte züchterische Entscheidungen treffen und auf diese Weise qualitativ höherwertige Tiere züchten zu können. Der Schlüssel zum Aufbau eines wettbewerbsgestützten Milchkuh- und Fleischrindsektors in Irland ist die Bereitstellung irischer geprüfter Tiere höherer Zuchtwertklassen für Landwirte mit Fleischrind- und Milchkuhhaltung. Das Projekt zeichnet sich durch die einzigartige Zusammenarbeit aller Partner der Branche an Programmen zur Nachkommenprüfung aus, die zwei der bedeutendsten Sektoren der irischen Landwirtschaft eine lebensfähige Zukunft sichern.

Diese Beihilfe wird gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006, „Unterstützung des Tierhaltungssektors“, gewährt. Zuschussfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Auswahl der Herde und der Samengewinnung, der Datenerfassung, Datensammlung und Rückübermittlung von Daten an den Verband ICBF anfallen

Betroffene Wirtschaftssektoren: Fleischrind- und Milchkuhhaltung

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Internetadresse: http://www.agriculture.gov.ie/index.jsp?file=schemes/NDP_State_Aid/index.xml

Nummer der Beihilfe: XA 269/07

Mitgliedstaat: Republik Slowenien

Region: Gemeinde Dobrovnik

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Programi razvoja podeželja v občini Dobrovnik 2007–2013

Rechtsgrundlage: Pravilnik o dodeljevanju državnih pomoči na področju razvoja kmetijstva in podeželja v občini Dobrovnik

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe:

 

2007: 4 000 EUR

 

2008: 4 000 EUR

 

2009: 4 000 EUR

 

2010: 4 500 EUR

 

2011: 4 500 EUR

 

2012: 5 000 EUR

 

2013: 6 000 EUR

Beihilfehöchstintensität:

1.   Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Primärproduktion:

bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten in benachteiligten Gebieten und bis zu 40 % der zuschussfähigen Investitionskosten in anderen Gebieten.

Beihilfen werden für Investitionen in folgenden Bereichen gewährt: Modernisierung von landwirtschaftlichen Objekten, Kauf von Maschinen und Anlagen zur landwirtschaftlichen Erzeugung, Erschließung und Neuordnung von Weideland.

2.   Zur Erhaltung traditioneller Bauwerke:

bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten für Investitionenzur Erhaltung des kulturellen Erbes produktiver Teile landwirtschaftlicher Betriebe (landwirtschaftliche Gebäude), sofern die Investition nicht zu einer Steigerung der Produktionskapazität des Betriebs führt,

bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten für Investitionen zur Erhaltung nichtproduktiver Merkmale des ländlichen Kulturerbes landwirtschaftlicher Betriebe (archäologische und historische Merkmale),

zusätzlich bis zu 50 % der Mehrkosten, die durch die Verwendung traditioneller, für den Erhalt des kulturellen Erbes eines Gebäudes erforderlicher Materialien anfallen.

3.   Beihilfen zur Zahlung von Versicherungsprämien:

die Beihilfe der Gemeinde entspricht der Differenz zwischen der Höhe der aus dem nationalen Haushalt kofinanzierten Versicherungsprämie und 50 % der zuschussfähigen Kosten für die Versicherung von Saat- und Erntegut sowie die Versicherung von Vieh gegen Krankheiten.

4.   Für die Flurbereinigung:

bis zu 100 % der tatsächlichen Rechtskosten und Verwaltungsgebühren.

5.   Zur Förderung der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität:

beihilfen werden für bis zu 50 % der Kosten in Form von Sachleistungen durch bezuschusste Dienstleistungen gewährt; sie dürfen keine direkte Zahlung von Geldbeträgen an die Erzeuger umfassen.

6.   Zur Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor:

bis zu 100 % der Kosten in folgenden Bereichen: Aus- und Fortbildung von Landwirten, Beratungsdienste, Organisation von Veranstaltungen, Wettbewerben, Ausstellungen und Messen, Veröffentlichungen, Kataloge, Webseiten. Die Beihilfe muss in Form von Sachleistungen durch bezuschusste Dienstleistungen gewährt werden und darf keine direkte Zahlung von Geldbeträgen an die Erzeuger umfassen

Bewilligungszeitpunkt: Oktober 2007 (Die Beihilfe wird nicht vor Veröffentlichung der Kurzbeschreibung auf der Website der Kommission gewährt)

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis zum 31. Dezember 2013

Zweck der Beihilfe: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Angabe der betreffenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 zuschussfähige Kosten: Der Vorschlag für eine Verordnung über die Gewährung staatlicher Beihilfen zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums in der Gemeinde Dobrovnik beinhaltet die Maßnahmen, die gemäß den folgenden Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 3) eine staatliche Beihilfe darstellen:

Artikel 4: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben,

Artikel 5: Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden,

Artikel 12: Beihilfen zur Zahlung von Versicherungsprämien,

Artikel 13: Beihilfen für die Flurbereinigung,

Artikel 14: Beihilfen zur Förderung der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität,

Artikel 15: Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor

Betroffene Wirtschaftssektoren: Agrarsektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Internetadresse: http://www.dobrovnik.si/sl/novica.asp?vrsta_novice=3&id_novice=485

Sonstige Angaben: Die Beihilfe zur Zahlung von Versicherungsprämien für Versicherungen von Saat- und Erntegut umfasst die folgenden widrigen, Naturkatastrophen gleichzusetzenden Witterungsverhältnisse: Spätfrost, Hagel, Blitzschlag, Feuer durch Blitzschlag, Sturm, Überschwemmungen.

Die Gemeindeverordnung erfüllt die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 betreffend die von der Gemeinde geplanten Maßnahmen sowie die gemeinsamen Bestimmungen (vor Gewährung einer Beihilfe zu beachtende Schritte, Kumulierung, Transparenz und Überwachung)

Bürgermeister

Marjan KARDINAR, univ. dipl. inž. agr.

Nummer der Beihilfe: XA 271/07

Mitgliedstaat: Republik Slowenien

Region: Gemeinde Vipava

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Subvencioniranje obrestne mere v letih od 2007–2013 za naložbe v kmetijstvu

Rechtsgrundlage: Pravilnik o subvencioniranju obrestne mere kreditov, najetih za pospeševanje in razvoj kmetijstva iz sredstev odškodnin zaradi spremembe namembnosti kmetijskih zemljišč in gozdov zaradi gradnje HC Vipava-Razdrto

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe:

 

2007: 30 000 EUR

 

2008: 50 000 EUR

 

2009: 50 000 EUR

 

2010: 50 000 EUR

 

2011: 60 000 EUR

 

2012: 60 000 EUR

 

2013: 60 000 EUR

Beihilfehöchstintensität:

1.   Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Primärproduktion:

bis zu 50 % der zuschussfähigen Investitionen in benachteiligten Gebieten und bis zu 40 % der zuschussfähigen Investitionen in anderen Gebieten.

Beihilfen werden für Investitionen in folgenden Bereichen gewährt: Maßnahmen der Bodenverbesserung von Agrarflächen, Neu- und Umbau von Ställen zur landwirtschaftlichen Erzeugung, Kauf von Maschinen und Anlagen zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Bewilligungszeitpunkt: Oktober 2007 (Die Beihilfe wird nicht vor Veröffentlichung der Kurzbeschreibung auf der Website der Kommission gewährt)

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis zum 31. Dezember 2013

Zweck der Beihilfe: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Angabe der betreffenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 zuschussfähige Kosten: Die Verordnung über Zinszuschüsse für zur Förderung und Entwicklung der Landwirtschaft aufgenommene Kredite aus Mitteln, die als Entschädigung für die geänderte Nutzung von Agrar- und Forstflächen durch den Bau der Schnellstraße Vipava-Razdrto gezahlt wurden, beinhaltet die Maßnahmen, die gemäß den folgenden Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 3) eine staatliche Beihilfe darstellen:

Artikel 4: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben

Betroffene Wirtschaftssektoren: Agrarsektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Internetadresse: http://www.uradni-list.si/1/ulonline.jsp?urlid=200785&dhid=91593

Sonstige Angaben: Die Gemeindeverordnung erfüllt die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 betreffend die von der Gemeinde geplanten Maßnahmen sowie die gemeinsamen Bestimmungen (vor Gewährung einer Beihilfe zu beachtende Schritte, Kumulierung, Transparenz und Überwachung)

Župan

mag. Ivan PRINCES, dr. vet. med.

Nummer der Beihilfe: XA 272/07

Mitgliedstaat: Republik Slowenien

Region: Osrednjeslovenska — Gemeinde Škofljica

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Programi za ohranjanje, spodbujanje in razvoj podeželja v občini Škofljica 2007–2013

Rechtsgrundlage: Pravilnik o sofinanciranju programov za ohranjanje, spodbujanje in razvoj podeželja v občini Škofljica

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe:

 

2007: 48 000 EUR

 

2008: 50 000 EUR

 

2009: 55 000 EUR

 

2010: 58 000 EUR

 

2011: 60 000 EUR

 

2012: 60 000 EUR

 

2013: 63 000 EUR

Beihilfehöchstintensität:

1.   Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Primärproduktion:

bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten in benachteiligten Gebieten,

bis zu 40 % der zuschussfähigen Kosten in anderen Gebieten.

Beihilfen werden für Investitionen in folgenden Bereichen gewährt: Modernisierung von landwirtschaftlichen Objekten, Kauf von Maschinen und Anlagen zur landwirtschaftlichen Erzeugung, Investitionen in Dauerkulturen, Maßnahmen der Bodenverbesserung, Erschließung und Neuordnung von Weideland.

2.   Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden:

für Investitionen in nichtproduktive Objekte bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten,

für Investitionen in produktive Teile landwirtschaftlicher Betriebe bis zu 75 % der tatsächlich entstandenen Kosten in benachteiligten Gebieten und bis zu 60 % in anderen Gebieten, sofern die Investition nicht zu einer Steigerung der Produktionskapazität des Betriebs führt,

zusätzlich bis zu 100 % der Mehrkosten, die durch die Verwendung traditioneller, für den Erhalt des kulturellen Erbes eines Gebäudes erforderlicher Materialien anfallen.

3.   Beihilfen zur Zahlung von Versicherungsprämien:

die Höhe der Kofinanzierung durch die Gemeinde entspricht der Differenz zwischen der Höhe der aus dem nationalen Haushalt kofinanzierten Versicherungsprämie und 50 % der zuschussfähigen Kosten für die Versicherung von Saat- und Erntegut sowie die Versicherung von Vieh gegen Krankheiten.

4.   Beihilfen für die Flurbereinigung:

bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Rechtskosten und Verwaltungsgebühren.

5.   Beihilfen zur Förderung der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität:

bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten in Form von Sachleistungen durch bezuschusste Dienstleistungen; sie dürfen keine direkte Zahlung von Geldbeträgen an die Erzeuger umfassen.

6.   Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor:

bis zu 100 % der Kosten in folgenden Bereichen: Aus- und Fortbildung, durch Dritte erbrachte Beratungsdienste, Organisation von Veranstaltungen, Wettbewerben, Ausstellungen und Messen, Veröffentlichungen, Webseiten, Vertretungskosten. Die Beihilfe muss in Form von Sachleistungen durch bezuschusste Dienstleistungen gewährt werden und darf keine direkte Zahlung von Geldbeträgen an die Erzeuger umfassen

Bewilligungszeitpunkt: Oktober 2007 (Die Beihilfe wird nicht vor Veröffentlichung der Kurzbeschreibung auf der Website der Europäischen Kommission gewährt)

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis zum 31. Dezember 2013

Zweck der Beihilfe: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Angabe der betreffenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 zuschussfähige Kosten: Kapitel II des Vorschlags für eine Verordnung über die Kofinanzierung von Programmen zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums in der Gemeinde Škofljica beinhaltet die Maßnahmen, die gemäß den folgenden Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (ABl. L 358 vom 16.12.2006, S. 3) eine staatliche Beihilfe darstellen:

Artikel 4: Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben,

Artikel 5: Erhaltung von Kulturlandschaften und Gebäuden,

Artikel 12: Beihilfen zur Zahlung von Versicherungsprämien,

Artikel 13: Beihilfen für die Flurbereinigung,

Artikel 14: Beihilfen zur Förderung der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen hoher Qualität,

Artikel 15: Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor

Betroffene Wirtschaftssektoren: Agrarsektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Internetadresse: http://www.uradni-list.si/1/ulonline.jsp?urlid=200784&dhid=91568

Sonstige Angaben: Die Beihilfe zur Zahlung von Versicherungsprämien für Versicherungen von Saat- und Erntegut umfasst die folgenden widrigen, Naturkatastrophen gleichzusetzenden Witterungsverhältnisse: Spätfrost, Hagel, Blitzschlag, Feuer durch Blitzschlag, Sturm, Überschwemmungen.

Die Gemeindeverordnung erfüllt die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 betreffend die von der Gemeinde geplanten Maßnahmen sowie die gemeinsamen Bestimmungen (vor Gewährung einer Beihilfe zu beachtende Schritte, Kumulierung, Transparenz und Überwachung)

Mag. Lorena GORIČAN

Tajnica občine

Nummer der Beihilfe: XA 281/07

Mitgliedstaat: Republik Slowenien

Region: —

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Tehnična podpora informiranju o generičnih lastnostih mesa

Rechtsgrundlage: PROGRAM UKREPOV: Tehnična podpora informiranju o generičnih lastnostih mesa, številka: 3314-8/2007 iz dne 29. maja 2007

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Die Maßnahmen werden im Jahr 2007 durchgeführt; die Kosten belaufen sich auf 176 340 EUR

Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfe wird in Höhe von 100 % der zuschussfähigen Kosten gewährt, die für Tätigkeiten zur Aufklärung über die generischen Eigenschaften des Agrarerzeugnisses Fleisch anfallen, und zwar als subventionierte Dienstleistung, die in voller Höhe aus öffentlichen Mitteln finanziert wird

Bewilligungszeitpunkt: Oktober 2007 (Die Beihilfe wird nicht vor Veröffentlichung der Kurzbeschreibung auf der Website der Kommission gewährt)

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis zum 31. Dezember 2007

Zweck der Beihilfe: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen — Technische Unterstützung im Agrarsektor

Angabe der betreffenden Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 zuschussfähige Kosten: Die Regelung beinhaltet die Maßnahmen, die gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 eine staatliche Beihilfe darstellen: Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor.

Mit der Beihilfe sollen die Kosten gedeckt werden, die durch die Versorgung der Verbraucher mit Sachinformationen über die generischen Eigenschaften von Fleisch, seine ernährungsphysiologischen Vorzüge und seine vorgeschlagene Verwendung sowie mit Sachinformationen über Qualitätssicherungssysteme entstehen.

Es werden weder bestimmte Unternehmen oder Handelsmarken genannt noch Ursprungsangaben gemacht

Betroffene Wirtschaftssektoren: Agrarsektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Ministrstvo za kmetijstvo, gozdarstvo in prehrano RS

Dunajska 58

SLO-1000 Ljubljana

Internetadresse: http://www.mkgp.gov.si/fileadmin/mkgp.gov.si/pageuploads/saSSo/1ukrep_min.doc

Sonstige Angaben: —

Jernej KOVAČ

Vodja službe za odnose z

javnostjo in promocijo