7.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 112/25


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden

(2008/C 112/12)

Beihilfe Nummer

XA 7001/08

Mitgliedstaat

Italien

Region

ISMEA, Istituto di servizi per il mercato agricolo ed agroalimentare

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Agevolazioni per il subentro in agricoltura, parte trasformazione e commercializzazione dei prodotti agricoli

Rechtsgrundlage

Delibera del consiglio di amministrazione per l'adeguamento degli interventi di cui al decreto legislativo 21 aprile 2000, n. 185, titolo I, capo III, ai regolamenti (CE) n. 70/2001 e (CE) n. 1857/2006

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Jährlicher Gesamtbetrag

20 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

Einzelbeihilfe

Jährlicher Gesamtbetrag

Darlehensbürgschaft

Beihilfehöchstintensität

Die Vergünstigungen zur Durchführung der Unternehmensprojekte bestehen aus zinsvergünstigten Darlehen und Zuschüssen. Die Bruttobeihilfeintensität darf folgende Sätze nicht überschreiten:

50 % der zuschussfähigen Investitionen in Gebieten, die in den Genuss von Beihilfen nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag kommen,

40 % der zuschussfähigen Kosten in anderen Gebieten.

Der Anteil der rückzahlbaren Beihilfe (zinsvergünstigtes Darlehen) darf nicht weniger als 50 % der gesamten Vergünstigungen (Investitionen, technische Hilfe, Niederlassungsbeihilfe) betragen.

Die Vergünstigungen sind mit Artikel 4 Absätze 2 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 vereinbar

Bewilligungszeitpunkt

1.2.2008

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Die Laufzeit beträgt 6 Jahre

Zweck der Beihilfe

Förderung der Unternehmensgründung und des Generationenwechsels in der Landwirtschaft bei in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätigen Unternehmen.

Vergünstigungen sind für folgende Kosten zulässig:

a)

Durchführbarkeitsstudie einschließlich Marktanalyse;

b)

agronomische Maßnahmen und Bodenmelioration;

c)

Baumaßnahmen (Erwerb und Durchführung);

d)

Gebühren für die Erlangung der Baugenehmigung;

e)

Anschlüsse, Anlagen, Maschinen und Ausrüstungen;

f)

Planungsleistungen;

g)

Patentrechte und Lizenzen

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Sektoren, in denen Beihilfen für KMU zulässig sind

Nein

Auf bestimmte Sektoren beschränkte Beihilfe

Ja

Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Ja

Alle Sektoren des verarbeitenden Gewerbes

 

oder

 

Eisen- und Stahlindustrie

 

Schiffbau

 

Kunstfasern

 

Automobilindustrie

 

Sonstige Bereiche der verarbeitenden Industrie

 

Alle Dienstleistungssektoren

 

oder

 

Verkehr

 

Finanzdienstleistungen

 

Sonstige Dienstleistungen

 

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

ISMEA

via C. Celso, 6

I-00161 Roma