28.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/28


STAATLICHE BEIHILFE — SCHWEDEN

(Artikel 87 bis 89 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft)

Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags — Rücknahme der Anmeldung

Staatliche Beihilfe C 46/06 (ex N 347/06) — Befreiung von der CO2-Steuer auf Brennstoffe, die in unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Anlagen verbraucht werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 55/16)

Die Kommission hat beschlossen dem 23. August 2007, das am 8. November 2006 (1) gemäß Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags eröffnete förmliche Prüfverfahren bezüglich der vorgenannten Maßnahme einzustellen, nachdem Schweden die Anmeldung vom 5. Juli 2007 zurückgenommen hat und die geplante Beihilfe nicht weiterverfolgt wird.


(1)  ABl. C 297 vom 7.12.2006, S. 27.