28.2.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 55/28 |
STAATLICHE BEIHILFE — SCHWEDEN
(Artikel 87 bis 89 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft)
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags — Rücknahme der Anmeldung
Staatliche Beihilfe C 46/06 (ex N 347/06) — Befreiung von der CO2-Steuer auf Brennstoffe, die in unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Anlagen verbraucht werden
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2008/C 55/16)
Die Kommission hat beschlossen dem 23. August 2007, das am 8. November 2006 (1) gemäß Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags eröffnete förmliche Prüfverfahren bezüglich der vorgenannten Maßnahme einzustellen, nachdem Schweden die Anmeldung vom 5. Juli 2007 zurückgenommen hat und die geplante Beihilfe nicht weiterverfolgt wird.
(1) ABl. C 297 vom 7.12.2006, S. 27.