52008PC0487

Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zur zweiten Lesung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Annahme einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG, 86/280/EWG und 2000/60/EG zur änderung des Vorschlags der Kommission gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages /* KOM/2008/0487 endg. - COD 2006/0129 */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 17.7.2008

KOM(2008) 487 endgültig

2006/0129 (COD)

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zur zweiten Lesung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Annahme einer

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG, 86/280/EWG und 2000/60/EG

ZUR ÄNDERUNG DES VORSCHLAGS DER KOMMISSION gemäβ Artikel 250, Absatz 2 des EG-Vertrages

2006/0129 (COD)

STELLUNGNAHME DER KOMMISSIONgemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag zur zweiten Lesung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die Annahme einer

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG, 86/280/EWG und 2000/60/EG

(Text von Bedeutung für den EWR)

1. HINTERGRUND

Verfahren

Am 17. Juni 2006 hat die Kommmission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik zur Annahme im Mitentscheidungsverfahren gemäß Artikel 251 EG-Vertrag vorgelegt.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss gab seine Stellungnahme am 15. Februar 2007 ab.

Das Europäische Parlament nahm seine Stellungnahme in erster Lesung am 22. Mai 2007 an.

Der Rat legte am 20. Dezember 2007 seinen gemeinsamen Standpunkt fest.

Das Europäische Parlament nahm seine Stellungnahme in zweiter Lesung am 17. Juni 2008 an.

2. Ziel des Kommissionsvorschlags

Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik („Richtlinie für prioritäre Stoffe“) ist eine „Tochterrichtlinie“ zur Wasserrahmenrichtlinie – WRRL (2000/60/EG[1]). Der Vorschlag bezweckt Folgendes:

- Festsetzung von Umweltqualitätsnormen für 33 prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe (gemäß Artikel 16 Absatz 7 WRRL),

- Aufhebung 5 alter Richtlinien (als Ergebnis der durch Artikel 16 Absatz 10 WRRL vorgeschriebenen Überprüfung) und

- Überprüfung der Liste der prioritären gefährlichen Stoffe (gemäß der Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates[2]).

3. Anmerkungen der Kommission

3.1 Allgemeines

Das Europäische Parlament nahm auf seiner Plenarsitzung vom 17. Juni 2008 ein Kompromisspaket von 18 Abänderungen (durchnummeriert von 41 bis 58) an, das mit dem Rat im Hinblick auf eine Einigung in zweiter Lesung vereinbart worden war.

Diese Abänderungen betreffen insbesondere Folgendes:

- die Hinzufügung von Berichterstattungspflichten in Bezug auf Maßnahmen zur Reduzierung des Ausmaßes von Durchmischungsbereichen;

- die Aufnahme von Sedimenten und Biota in die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste;

- die Entwicklung technischer Leitlinien für Durchmischungsbereiche und Bestandsaufnahmen im Rahmen der Komitologie;

- einen Artikel über Berichte und Überprüfung;

- einen Artikel über die künftige Überprüfung von Anhang X der WRRL;

- Abänderungen einiger Erwägungsgründe.

Die Kommission übernimmt alle diese Abänderungen, da sie mit dem Gesamtziel und den allgemeinen Merkmalen des Vorschlags in Einklang stehen.

3.2 Geänderter Vorschlag

Gemäß Artikel 250 Absatz 2 EG-Vertrag ändert die Kommission ihren Vorschlag somit entsprechend.

[1] ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.

[2] ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1.