52008PC0385

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Antidumpingzölle, die mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen eingeführt wurden /* KOM/2008/0385 endg. */


Trade/80012/2008 Rev. 3

[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 19.6.2008

KOM(2008) 385 endgültig

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES RATES

zur Aufhebung der Antidumpingzölle, die mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen eingeführt wurden

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

KONTEXT DES VORSCHLAGS |

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung Dieser Vorschlag betrifft die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern („Grundverordnung“), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2117/2005 des Rates vom 21. Dezember 2005, in dem Verfahren betreffend die Einfuhren von Lachs mit Ursprung in Norwegen. |

Allgemeiner Kontext Dieser Vorschlag erfolgt im Rahmen der Durchführung der Grundverordnung und ist das Ergebnis einer Untersuchung, die nach den inhaltlichen und verfahrenstechnischen Anforderungen der Grundverordnung durchgeführt wurde. |

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen |

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union Entfällt |

ANHÖRUNG INTERESSIERTER PARTEIEN UND FOLGENABSCHÄTZUNG |

Anhörung interessierter Parteien |

Die von dem Verfahren betroffenen interessierten Parteien erhielten gemäß den Bestimmungen der Grundverordnung bereits während der Untersuchung Gelegenheit, ihre Interessen zu vertreten. |

Einholung und Nutzung von Expertenwissen |

Externes Expertenwissen war nicht erforderlich. |

Folgenabschätzung Dieser Vorschlag resultiert aus der Anwendung der Grundverordnung. Die Grundverordnung sieht keine allgemeine Folgenabschätzung vor, enthält jedoch eine abschließende Liste der zu prüfenden Voraussetzungen. |

RECHTLICHE ASPEKTE |

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme Der Rat führte mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 einen endgültigen Antidumpingzoll ein und vereinnahmte endgültig den vorläufigen Zoll auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen. Die Kommission leitete am 21. April 2007 gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Grundverordnung eine Interimsüberprüfung der genannten Maßnahmen ein. Die Untersuchung ergab, dass die Ware im UZ nicht gedumpt war und dass bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen ein erneutes Auftreten des Dumpings nicht wahrscheinlich ist. Daher wird dem Rat vorgeschlagen, den beigefügten Vorschlag für eine Verordnung anzunehmen. |

Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2117/2005 vom 21. Dezember 2005 |

Subsidiaritätsprinzip Der Vorschlag fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft. Das Subsidiaritätsprinzip findet daher keine Anwendung. |

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Die vorgeschlagene Verordnung entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: |

Die Art der Maßnahme wird in der genannten Grundverordnung beschrieben und lässt keinen Raum für einzelstaatliche Entscheidungen. |

Es sind keine Angaben darüber erforderlich, wie die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand für die Gemeinschaft, die Regierungen der Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Behörden, die Wirtschaftsbeteiligten und die Bürger so gering wie möglich gehalten werden und wie dafür gesorgt wird, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zur Zielsetzung des Vorschlags stehen. |

Wahl des Instruments |

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung |

Andere Instrumente wären aus folgendem Grund nicht angemessen: Die vorgenannte Grundverordnung sieht keine Alternativen vor. |

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT |

Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt. |

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES RATES

zur Aufhebung der Antidumpingzölle, die mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen eingeführt wurden

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern[1] („Grundverordnung“), insbesondere auf Artikel 9 und Artikel 11 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

A. VERFAHREN

1. Geltende Maßnahmen

1. Nach einer Antidumpinguntersuchung („Ausgangsuntersuchung“) führte der Rat mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006[2] einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen ein. Der endgültige Zoll wurde in Form eines Mindesteinfuhrpreises („MEP“) eingeführt.

2. Antrag auf Überprüfung und Einleitung

2. Die Kommission erhielt am 20. Februar 2007 einen Antrag der Mitgliedstaaten Italien, Litauen, Polen, Portugal und Spanien („Antragsteller“) auf eine teilweise Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Grundverordnung.

3. Die Antragsteller legten hinreichende Anscheinsbeweise dafür vor, dass sich die Umstände, auf deren Grundlage die Maßnahmen eingeführt wurden, dauerhaft verändert hätten. Sie behaupteten und legten Anscheinsbeweise dafür vor, dass ein Vergleich eines rechnerisch ermittelten Normalwerts mit den Ausfuhrpreisen eine niedrigere Dumpingspanne ergäbe, die die Höhe der geltenden Maßnahmen deutlich unterschreite. Daher sei eine Aufrechterhaltung der Maßnahmen in ihrer gegenwärtigen Höhe nicht mehr erforderlich, um das Dumping auszugleichen. Dieser Beweis wurde als ausreichend für eine Verfahrenseinleitung angesehen.

4. Dementsprechend leitete die Kommission nach Anhörung des Beratenden Ausschusses am 21. April 2007 im Wege einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union [3] („Einleitungsbekanntmachung“) eine teilweise Interimsüberprüfung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Grundverordnung ein.

5. Die Überprüfung war auf die Untersuchung des Dumpings beschränkt und sollte zeigen, ob die geltenden Maßnahmen aufrechterhalten, aufgehoben oder geändert werden müssen.

3. Von dem Verfahren betroffene Parteien

6. Die Kommission unterrichtete alle ihr bekannten Ausführer/Hersteller in Norwegen, die bekanntermaßen betroffenen Händler, Einführer und Verbände sowie die Vertreter des Königreichs Norwegen offiziell über die Einleitung des Verfahrens. Die interessierten Parteien erhielten Gelegenheit, ihren Standpunkt schriftlich darzulegen und innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Frist eine Anhörung zu beantragen.

4. Stichprobe

7. Gemäß Nummer 5 Buchstabe a der Einleitungsbekanntmachung kann die Kommission beschließen, mit einer Stichprobe gemäß Artikel 17 der Grundverordnung zu arbeiten. 267 Unternehmen übermittelten die unter Nummer 5 Buchstabe a Ziffer i der Einleitungsbekanntmachung angeforderten Informationen fristgerecht. 169 dieser Unternehmen waren ausführende Hersteller von Zuchtlachs. Die Ausfuhren erfolgten entweder direkt oder indirekt über verbundene und unabhängige Händler.

8. Angesichts der Vielzahl der betroffenen Unternehmen wurde entschieden, mit einer Stichprobe zu arbeiten; zu diesem Zweck wurde in Absprache mit den Vertretern des norwegischen Wirtschaftszweigs eine Stichprobe der Hersteller gebildet, die die größten Mengen zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauften (ausführende Hersteller). Auf Vorschlag der Vertreter des norwegischen Wirtschaftszweigs sollten i) ein Hersteller, der die Ware nicht selbst, sondern über unabhängige Händler in Norwegen ausführte, sowie ii) zwei Ausführer, die nicht Hersteller der betroffenen Ware waren, in die Stichprobe aufgenommen werden. Dieser Vorschlag konnte nicht angenommen werden, da im Falle des Herstellers nicht ausreichend sichergestellt war, dass die Ausfuhrverkäufe in die Gemeinschaft über unabhängige Händler tatsächlich ermittelt werden können. Für die Ausführer ohne eigene Herstellung der betroffenen Ware konnte kein Normalwert ermittelt und damit auch kein Zoll festgesetzt werden.

9. Gemäß Artikel 17 der Grundverordnung stützte sich die ausgewählte Stichprobe auf die größte repräsentative Ausfuhrmenge, die in angemessener Weise in der zur Verfügung stehenden Zeit untersucht werden konnte. Auf die in die endgültige Stichprobe aufgenommenen ausführenden Hersteller entfielen nahezu 60 % der erfassten Ausfuhren der betroffenen Ware in die Gemeinschaft.

10. Damit die Kommission über die Notwendigkeit eines Stichprobenverfahrens für die Einführer entscheiden konnte, wurden unter Nummer 5 Buchstabe a Ziffer ii der Einleitungsbekanntmachung die Einführer in der Gemeinschaft aufgefordert, die unter dieser Nummer aufgeführten Angaben zu übermitteln. Lediglich vier Einführer in der Gemeinschaft beantworteten den Stichprobenfragebogen. Angesichts der geringen Anzahl kooperierender Einführer erübrigte sich in diesem Fall eine Stichprobe.

11. Die Kommission holte alle Informationen ein, die sie für die Dumpinguntersuchung für erforderlich erachtete und prüfte sie. Zu diesem Zweck forderte sie alle bekanntermaßen betroffenen Parteien und alle Unternehmen, die sich innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Fristen selbst gemeldet hatten, dazu auf, bei dem Verfahren mitzuarbeiten und die entsprechenden Fragebogen auszufüllen. 267 Hersteller und Ausführer in Norwegen, die Vertreter der Lachshersteller in der Gemeinschaft sowie die Regierungen Irlands und Schottlands arbeiteten mit der Kommission zusammen und übermittelten ihre Stellungnahmen. Darüber hinaus übermittelten vier Einführer und sechs norwegische ausführende Hersteller der Stichprobe fristgerecht vollständig beantwortete Fragebogen.

12. In den Betrieben der folgenden Unternehmen führte die Kommission Kontrollbesuche durch:

13. Einführer/Verarbeiter/Verwender

14. Laschinger GmbH, Bischofsmais, Deutschland

15. Gottfried Friedrichs KG (GmbH & Co.), Hamburg, Deutschland

16. Rodé Vis B.V., Urk, Niederlande

17. Hätälä Oy, Oulu, Finnland

18. Ausführende Hersteller in Norwegen (Unternehmensgruppen)

19. Marine Harvest AS, Bergen, Norwegen

20. Hallvard Leroy AS, Bergen, Norwegen

21. Auf die beiden größten ausführenden Hersteller in Norwegen, nämlich Marine Harvest AS und Hallvard Leroy AS, entfielen über 44 % der von den kooperierenden norwegischen Herstellern angegebenen Gesamtproduktion und 45 % der norwegischen Ausfuhren in die Gemeinschaft.

22. Die Angaben der vier anderen Unternehmen der Stichprobe wurden anhand von Unterlagen eingehend geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ihre Produktionskosten und Ausfuhrpreise im Allgemeinen mit den Angaben der Unternehmen übereinstimmten, in denen Kontrollbesuche durchgeführt wurden.

23. Alle interessierten Parteien, die einen entsprechenden Antrag stellten und nachwiesen, dass besondere Gründe für ihre Anhörung sprachen, wurden gehört.

5. Untersuchungszeitraum

24. Die Dumpinguntersuchung betraf den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 ( „Untersuchungszeitraum der Überprüfung“ oder „UZÜ“).

B. BETROFFENE WARE UND GLEICHARTIGE WARE

1. Betroffene Ware

25. Gegenstand der Überprüfung ist - wie in der Ausgangsuntersuchung - gezüchteter (anderer als wilder) Lachs, auch filetiert, frisch, gekühlt oder gefroren, mit Ursprung in Norwegen („betroffene Ware“). Die Definition schließt andere vergleichbare Zuchtfischerzeugnisse wie Regenbogenforellen (Lachsforelle), Biomasse (lebende Lachse) sowie wilden Lachs und weiterverarbeitete Warentypen wie Räucherlachs aus.

26. Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 0302 12 00, ex 0303 11 00, ex 0303 19 00, ex 0303 22 00, ex 0304 19 13 und ex 0304 29 13 eingereiht, die jeweils den verschiedenen Aufmachungen der Ware entsprechen (frische oder gekühlte ganze Fische, frische oder gekühlte Filets, gefrorene ganze Fische und gefrorene Filets).

2. Gleichartige Ware

27. Wie bereits die Ausgangsuntersuchung bestätigte auch diese Untersuchung, dass die betroffene Ware und die in Norwegen hergestellte und auf dem norwegischen Inlandsmarkt verkaufte Ware dieselben grundlegenden materiellen Eigenschaften und dieselbe Endverwendung aufwiesen. Daher wurden sie als gleichartige Waren im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Grundverordnung angesehen. Da sich diese Überprüfung auf die Untersuchung des Dumpingtatbestands beschränkte, wurden keine Schlussfolgerungen hinsichtlich der vom Wirtschaftszweig der Gemeinschaft hergestellten und auf dem Gemeinschaftsmarkt verkauften Ware gezogen.

C. DUMPING

1. Allgemeines

28. Die norwegischen Hersteller von Zuchtlachs tätigten die Verkäufe der betroffenen Ware in die Gemeinschaft entweder direkt oder über verbundene und unabhängige Händler. Zur Berechnung des Ausfuhrpreises auf der Ebene des Herstellers wurden nur feststellbare, für den Gemeinschaftsmarkt bestimmte Verkäufe berücksichtigt, die direkt oder über verbundene, in Norwegen ansässige Unternehmen getätigt wurden.

2. Normalwert

29. Zur Ermittlung des Normalwerts prüfte die Kommission zunächst für jeden ausführenden Hersteller der Stichprobe, ob er Zuchtlachs auf dem Inlandsmarkt insgesamt in Mengen verkaufte, die für seine gesamten Ausfuhrverkäufe in die Gemeinschaft repräsentativ waren. Davon wurde gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Grundverordnung ausgegangen, wenn die Gesamtmenge, die jeder einzelne ausführende Hersteller auf dem Inlandsmarkt verkaufte, mindestens 5 % der Gesamtmenge entsprach, die er zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkaufte.

30. Bei der Prüfung, ob die Inlandsverkäufe repräsentativ waren, wurden Verkäufe an unabhängige Händler in Norwegen, die im UZÜ eine Ausfuhrlizenz hatten, nicht berücksichtigt, da das endgültige Bestimmungsziel dieser Verkäufe nicht mit Sicherheit ermittelt werden konnte. Die Untersuchung erbrachte nämlich Hinweise darauf, dass diese Verkäufe überwiegend zur Ausfuhr in Drittländer und damit nicht für den Inlandsverbrauch bestimmt waren.

31. Anschließend ermittelte die Kommission, welche der von den Unternehmen mit insgesamt repräsentativen Inlandsverkäufen auf dem Inlandsmarkt verkauften Warentypen mit den zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauften Typen identisch oder direkt vergleichbar waren.

32. Die Inlandsverkäufe eines Warentyps wurden als hinreichend repräsentativ betrachtet, wenn die im Untersuchungszeitraum an unabhängige Abnehmer im Inland verkaufte Menge 5 % oder mehr der zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauften Gesamtmenge des vergleichbaren Warentyps entsprach.

33. Außerdem prüfte die Kommission, ob die Inlandsverkäufe der einzelnen in repräsentativen Mengen auf dem Inlandsmarkt verkauften Typen als Geschäfte im normalen Handelsverkehr im Sinne von Artikel 2 Absatz 4 der Grundverordnung angesehen werden konnten; hierfür wurde jeweils der Anteil der gewinnbringenden Verkäufe an unabhängige Abnehmer ermittelt. Zu diesem Zweck wurde für jeden ausgeführten Warentyp der Anteil der gewinnbringenden Verkäufe an unabhängige Abnehmer auf dem Inlandsmarkt im Untersuchungszeitraum wie folgt ermittelt:

34. Wenn die Verkäufe eines Warentyps zu einem Nettoverkaufspreis in Höhe der rechnerisch ermittelten Produktionskosten oder darüber mehr als 80 % des gesamten Verkaufsvolumens dieses Typs ausmachten und wenn der gewogene Durchschnittspreis des betreffenden Warentyps mindestens den Produktionskosten entsprach, wurde dem Normalwert der tatsächliche Inlandspreis zugrunde gelegt. Dieser Preis wurde als gewogener Durchschnitt der Preise aller Inlandsverkäufe jenes Typs im UZÜ ermittelt, unabhängig davon, ob diese Verkäufe gewinnbringend waren oder nicht.

35. Wenn das Volumen der gewinnbringenden Verkäufe des Warentyps 80 % oder weniger der gesamten Verkaufsmenge dieses Typs ausmachte oder der gewogene Durchschnittspreis des betreffenden Typs unter den Produktionskosten lag, wurde dem Normalwert der tatsächliche Inlandspreis zugrunde gelegt, der als gewogener Durchschnitt ausschließlich der gewinnbringenden Verkäufe dieses Warentyps ermittelt wurde, sofern auf diese Verkäufe 10 % oder mehr der gesamten Verkaufsmenge für diesen Warentyp entfielen.

36. Wurden bei einem Typ weniger als 10 % der gesamten Verkaufsmenge gewinnbringend verkauft, so wurde davon ausgegangen, dass dieser Typ nicht in ausreichenden Mengen verkauft wurde, um den Inlandspreis als angemessene Grundlage für die Ermittlung des Normalwertes heranziehen zu können.

37. Wenn die Inlandspreise eines bestimmten, von einem ausführenden Hersteller verkauften Warentyps nicht zur Ermittlung des Normalwertes herangezogen werden konnten, musste eine andere Methode angewendet werden.

38. Zunächst wurde untersucht, ob der Normalwert gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Grundverordnung anhand der Inlandspreise anderer Hersteller in Norwegen ermittelt werden konnte. Da in diesem Fall keine weiteren zuverlässigen Preise anderer Hersteller verfügbar waren, wurde der Normalwert gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Grundverordnung rechnerisch ermittelt.

39. Die Kommission ging dazu gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Grundverordnung wie folgt vor: Der Normalwert wurde ermittelt, indem auf die - erforderlichenfalls berichtigten - Herstellkosten der einzelnen ausführenden Hersteller für die ausgeführten Warentypen ein angemessener Betrag für Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten („VVG-Kosten“) und eine angemessene Gewinnspanne aufgeschlagen wurden.

40. In allen Fällen wurden die VVG-Kosten und der Gewinn gemäß den in Artikel 2 Absatz 6 der Grundverordnung dargelegten Methoden ermittelt. Dazu prüfte die Kommission die Zuverlässigkeit der Angaben über die VVG-Kosten und die erzielten Gewinne der einzelnen betroffenen ausführenden Hersteller auf dem Inlandsmarkt.

41. Bei keinem der sechs betroffenen ausführenden Hersteller, für die der Normalwert rechnerisch ermittelt werden musste, wurden repräsentative Inlandsverkäufe festgestellt. Aus diesem Grund konnte die im einleitenden Satz von Artikel 2 Absatz 6 dargelegte Methode nicht angewandt werden. Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe a konnte ebenfalls nicht angewandt werden, da keiner der betroffenen ausführenden Hersteller repräsentative Inlandsverkäufe aufwies. Auch Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe b konnte nicht angewandt werden, da sich herausstellte, dass der Verkauf von Waren der gleichen allgemeinen Warengruppe auf dem Inlandsmarkt nicht im normalen Handelsverkehr erfolgte. Mithin wurden die VVG-Kosten und die Gewinne gemäß Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe c der Grundverordnung anhand einer anderen vertretbaren Methode ermittelt. Unter Berücksichtigung der Angaben der sechs ausführenden Hersteller bezüglich ihrer Inlandsverkäufe im UZÜ und in Ermangelung anderer zuverlässigerer Informationen wurden eine Gewinnspanne von 30 % und VVG-Kosten von 3 % als vertretbar angesehen.

42. Die ausführenden Hersteller in Norwegen erhoben Einwände gegen eine Gewinnspanne von 30 % und behaupteten, sie entspräche nicht den tatsächlich üblichen Gewinnspannen in der Fischzucht. Die Unterlagen enthielten jedoch keinerlei Hinweis darauf, dass die auf diese Weise ermittelten Gewinne höher waren als die Gewinne, die andere ausführende Hersteller normalerweise mit dem Verkauf von Waren der gleichen allgemeinen Warengruppe auf dem Inlandsmarkt des Ursprunglandes im UZÜ erzielten. Wie oben bereits erwähnt, war die ermittelte Gewinnspanne auf tatsächlich und überprüfte Zahlen gestützt. Das Vorbringen musste daher zurückgewiesen werden.

3. Ausfuhrpreis

43. In allen Fällen, in denen die Ausfuhren der betroffenen Ware an unabhängige Abnehmer in der Gemeinschaft gingen, wurde der Ausfuhrpreis gemäß Artikel 2 Absatz 8 der Grundverordnung anhand der tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Ausfuhrpreise berechnet.

44. Erfolgte die Ausfuhr über verbundene Händler, wurde der Ausfuhrpreis gemäß Artikel 2 Absatz 9 der Grundverordnung anhand des Preises rechnerisch ermittelt, zu dem die eingeführte Ware erstmals an einen unabhängigen Abnehmer weiterverkauft wurde, wobei für alle zwischen der Einfuhr und dem Weiterverkauf angefallenen Kosten sowie für VVG-Kosten und Gewinne eine gebührende Berichtigung vorgenommen wurde. Dazu wurden die tatsächlichen VVG-Kosten der verbundenen Händler im UZÜ verwendet. Was den Gewinn anbelangt, so wurde auf der Grundlage der verfügbaren Informationen und in Ermangelung zuverlässigerer Informationen festgelegt, dass ein Gewinn von 2 % für einen Händler in diesem Wirtschaftszweig vertretbar ist.

45. Wie unter Randnummer (22) bereits erwähnt, konnte im Falle von Verkäufen, die über unabhängige Händler getätigt wurden, das endgültige Bestimmungsziel der ausgeführten Ware nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Somit konnte nicht festgestellt werden, ob eine bestimmte Ware an einen Abnehmer in der Gemeinschaft oder in einem Drittland verkauft wurde; aus diesem Grund wurde beschlossen, Verkäufe an unabhängige Händler unberücksichtigt zu lassen. Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft erhob Einspruch gegen dieses Vorgehen und machte geltend, dass diese Verkäufe hätten untersucht werden sollen, denn der Lachs werde über unabhängige Händler zu Preisen unterhalb des MEP in die Gemeinschaft eingeführt.

46. Es sei daran erinnert, dass bei der Ermittlung des Ausfuhrpreises gemäß Artikel 2 Absatz 8 der Grundverordnung die Verkäufe an den ersten unabhängigen Abnehmer berücksichtigt werden sollten und dass somit bei der Dumpinguntersuchung die Weiterverkaufspreise des ersten unabhängigen Abnehmers irrelevant sind. Das Vorbringen musste daher zurückgewiesen werden.

4. Vergleich

47. Der Normalwert und der Ausfuhrpreis wurden auf der Stufe ab Werk miteinander verglichen.

48. Im Interesse eines gerechten Vergleichs wurden gemäß Artikel 2 Absatz 10 der Grundverordnung für Unterschiede, die die Preise und ihre Vergleichbarkeit beeinflussten, gebührende Berichtigungen vorgenommen. Diese Berichtigungen wurden in allen Fällen zugestanden, in denen die Anträge den Untersuchungsergebnissen zufolge begründet, korrekt und mit stichhaltigen Beweisen belegt waren. Für folgende Faktoren wurden Berichtigungen vorgenommen: Preisnachlässe, Mengenrabatte, Transport-, Versicherungs-, Bereitstellungs-, Verlade- und Nebenkosten, Verpackungs- und Kreditkosten sowie Einfuhrabgaben.

5. Dumping

5.1 Stichprobenunternehmen

49. Für die ausführenden Hersteller der Stichprobe wurde eine unternehmensspezifische Dumpingspanne berechnet. Für diese Unternehmen wurde der gewogene durchschnittliche Normalwert der einzelnen in die Gemeinschaft ausgeführten Typen der betroffenen Ware gemäß Artikel 2 Absatz 11 der Grundverordnung jeweils mit dem gewogenen durchschnittlichen Ausfuhrpreis des entsprechenden Typs der betroffenen Ware verglichen.

5.2 Nicht in die Stichprobe einbezogene Unternehmen

50. Für die nicht in die Stichprobe einbezogenen kooperierenden ausführenden Hersteller ergab die Untersuchung, dass die Ausfuhrpreise bei der Mehrheit ihrer Verkäufe im Wesentlichen jenen der in die Stichprobe einbezogenen Ausführer entsprachen. In Ermangelung gegenteiliger Informationen wurde davon ausgegangen, dass die Ergebnisse für die Unternehmen der Stichprobe auch für alle anderen Ausführer repräsentativ waren.

5.3 Nicht kooperierende Unternehmen

51. Aufgrund der hohen Kooperationsbereitschaft (nahezu 100 %) wurde darüber hinaus davon ausgegangen, dass die für die kooperierenden ausführenden Hersteller der Stichprobe festgestellten Dumpingspannen für Norwegen repräsentativ waren.

5.4 Dumpingspannen

52. Auf dieser Grundlage ergeben sich folgende Dumpingspannen, ausgedrückt als Prozentsatz der cif-Preise frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt:

Marine Harvest AS | -20,3 % |

Norway Royal Salmon AS | -5,9 % |

Hallvard Leroy AS | -13,0 % |

Mainstream Norway AS | -0,8 % |

Norwell AS | -0,8 % |

Polar Quality AS | -2,7 % |

53. Die gewogene durchschnittliche Dumpingspanne für alle sechs ausführenden Unternehmen beläuft sich auf -16,1 %.

D. WAHRSCHEINLICHKEIT EINES ERNEUTEN AUFTRETENS VON DUMPING

1. Allgemeines

54. Angesichts der geringfügigen Höhe der im UZÜ festgestellten Dumpingspanne wurde gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Grundverordnung ferner die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens des Dumpings im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen untersucht, d. h. ob die vorliegenden Umstände von dauerhafter Natur waren. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere vier Aspekte untersucht: i) die Entwicklung des Normalwertes, ii) die Entwicklung der Mengen und Preise der Ausfuhren in die Gemeinschaft und in sonstige Drittländer, iii) die Produktionsmengen und -kapazitäten in Norwegen und iv) die Lage des Wirtschaftszweigs in Norwegen.

2. Entwicklung des Normalwertes

55. Für die überwiegende Mehrheit der Ausfuhrverkäufe (d. h. für 99 %), wurde der Normalwert gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Grundverordnung rechnerisch ermittelt anhand der den betroffenen ausführenden Herstellern entstandenen Herstellkosten zuzüglich eines Betrags für Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten („VVG-Kosten“) und für eine Gewinnspanne. Daher schien es angebracht, im Hinblick auf die Ermittlung der voraussichtlichen Entwicklung des Normalwertes die wahrscheinliche Entwicklung der Herstellkosten in Norwegen als Ersatz für den Inlandpreis zu untersuchen.

56. Die Untersuchung ergab, dass die Kostenstruktur der norwegischen ausführenden Hersteller im UZÜ unverändert blieb. In der Tat lagen die Produktionsstückkosten der untersuchten Unternehmen im UZÜ im Durchschnitt 20 % bis 25 % unter dem MEP.

57. Hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung der Stückkosten wurden mehrere Faktoren geprüft: Futterkosten, Smolt-Kosten, die Auswirkungen des Konsolidierungsprozesses der norwegischen Lachsindustrie sowie verstärkter Einsatz neuer, immer kosteneffizienter Technologien.

58. Es wurde die Auffassung vertreten, dass die Futterkosten, die 50 % bis 60 % der Gesamtkosten ausmachen, als ein verlässlicher Indikator für die Kostenentwicklung insgesamt herangezogen werden können. Dies wird auch von einschlägigen, spezialisierten Branchenanalysten bestätigt. Einige interessierte Parteien behaupteten, dass die Gesamtkosten nach Ablauf des UZÜ – hauptsächlich aufgrund des angeblichen Anstiegs der Futterkosten – gestiegen seien und wahrscheinlich auch weiter ansteigen dürften, und zwar um mindestens 30 % bis Ende 2008 im Vergleich zum Beginn des UZÜ. Es wurde des Weiteren geltend gemacht, dass der Anstieg des Normalwertes in Verbindung mit sinkenden Ausfuhrpreisen zum erneuten Auftreten von Dumping führe.

59. Die betreffenden interessierten Parteien legten keine speziellen Beweise für den angeblich zu erwartenden Anstieg der Futterkosten um 30 % vor. Darüber hinaus konnte die Analyse der voraussichtlichen Kostenentwicklung diese Behauptungen nicht bestätigen. Entgegen der Behauptung dieser interessierten Parteien ergab die Untersuchung, dass die überprüften Futterkosten der norwegischen ausführenden Hersteller im gesamten UZÜ und in den ersten drei Quartalen 2007 mehr oder weniger unverändert geblieben sind. So zeigt Tabelle 1 unter Randnummer (54) lediglich einen geringfügigen Anstieg der Futterkosten im Zeitraum zwischen 2006 und 2007. Die Untersuchung ergab auch, dass der Anstieg der Futterkosten hauptsächlich auf die gestiegenen Preise einiger Futterbestandteile (Rohstoffe) wie Fischöl und Fischmehl zurückzuführen ist. Es sei darauf hingewiesen, dass sich Fischöl und Fischmehl in gewissem Umfang durch andere, preisgünstigere Rohstoffe im Fischfutter, z. B. Pflanzenöle und Pflanzenmehl ersetzen lassen dürften. Folglich dürften die Futterhersteller im Normalfall die Zusammensetzung des Fischfutters verändern, um die Gesamtfutterkosten möglichst niedrig zu halten. Es ist daher zu erwarten, dass auch ein etwaiger Preisanstieg bei bestimmten Futterbestandteilen keine direkten, linearen Auswirkungen auf die Gesamtfutterkosten hat, dass ein entsprechender Kostenanstieg also, wenn überhaupt, wesentlich niedriger ausfallen würde. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass andere Kostenfaktoren, die unter Randnummer (52) sowie (55) bis (63) erläutert werden, eine rückläufige Entwicklung aufweisen und den potenziellen Anstieg der Futterkosten ausgleichen dürften.

60. Bezüglich der Smolt-Preise, die etwa 15 % der gesamten Lachszuchtkosten ausmachen, ergab die Untersuchung sinkende Preise – vgl. Tabelle 1. Es ist zwar schwierig, die weitere Entwicklung der Smolt-Kosten präzise zu prognostizieren, der kontinuierliche rückläufige Trend, der in der untenstehenden Tabelle 1 dargestellt wird, wurde jedoch als ein verlässlicher Indikator dafür betrachtet, dass sich dieser Trend auch zukünftig fortsetzen wird. Eine wesentliche Änderung der Smolt-Kostenentwicklung ist auf der Grundlage der Untersuchung jedoch nicht zu erwarten und wurde im Übrigen auch von keiner der interessierten Parteien angeführt.

61. Da die Smolt- und Futterkosten zusammen mindestens 65 % der Gesamtkosten ausmachen und da Fischöl und Fischmehl als Fischfutterbestandteile in gewissem Umfang durch andere kostengünstigere Rohstoffe ersetzbar sind (siehe Randnummer (51)), wurde der Schluss gezogen, dass ein wesentlicher Anstieg der Gesamtkosten in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich ist.

62. Tabelle 1: Kostenentwicklung für Futter und Smolt in norwegischen Kronen (pro Kilo Lachs – ausgenommen, mit Kopf (HOG) ( Quelle: Kontali Analyse AS[4] (2008) )

Norwegen | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 – Schätzwert |

Futter | 10,36 | 9,41 | 8,90 | 10,08 | 10,65 |

Smolt | 2,10 | 2,00 | 1,94 | 1,72 | 1,70 |

63. Nach der Unterrichtung über die Ergebnisse der Untersuchung erhob der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft Einwände bezüglich dieser Feststellungen; er argumentierte, die Futterkosten hätten nach Generationen aufgeschlüsselt werden sollen, da die Futterkosten für ein bestimmtes Jahr nicht die Kosten der Ernte im gleichen Jahr, sondern diejenigen einer zukünftigen Ernte beeinflussen würden. Ohne Berücksichtigung dieser Tatsache würden die Untersuchungsergebnisse den tatsächlichen Sachverhalt in Bezug auf die Futterkostenentwicklung nicht angemessen wiedergeben. Dieses Vorbringen musste zurückgewiesen werden, da in der Analyse die tatsächlichen, überprüften nach Generationen aufgeschlüsselten Kosten verwendet wurden.

64. Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft erhob des Weiteren Einwände gegen die Schlussfolgerung, dass höhere Preise bestimmter Futterbestandteile durch Ersatzstoffe ausgeglichen werden können. In diesem Zusammenhang wurde argumentiert, ein Einsatz entsprechender Ersatzstoffe komme aufgrund des Preisanstiegs bei anderen Futterbestandteilen einerseits und der negativen Auswirkungen auf die Lachsqualität andererseits nur in begrenztem Maße in Frage. Die Argumentation in Bezug auf den Preisanstieg anderer Futterbestandteile konnte nicht mit fundierten Beweisen untermauert werden und musste daher zurückgewiesen werden. Es wird eingeräumt, dass bestimmte Futterbestandteile nur in begrenztem Umfang ersetzt werden können. Wie jedoch unter Randnummer (51) bereits erwähnt, wurde in der Untersuchung festgestellt, dass ein Ersatz in gewissem Umfang durchaus möglich ist. Auf dieser Grundlage wurde der Schluss gezogen, dass ein etwaiger Anstieg der Futterkosten nicht den gleichen Umfang aufweisen wird wie der Kostenanstieg bei Fischöl und Fischmehl. Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft legte keinerlei Beweise zur Entkräftigung dieser Schlussfolgerungen vor.

65. Der Konsolidierungsprozess ist ein weiterer Faktor, der zur Stabilisierung der Produktionskosten beiträgt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der norwegischen Zuchtunternehmen, auf die 80 % der gesamten Produktion von Atlantischem Lachs in Norwegen entfällt, von 55 im Jahr 2000 auf 31 im Jahr 2006 zurückging. Auch wenn der norwegische Fischzuchtsektor weiterhin als zersplittert betrachtet werden kann, wirkt sich der Konsolidierungsprozess positiv auf die Produktionskosten aus; dies gilt nicht nur für die wichtigsten Hersteller in Norwegen, die im Rahmen der Stichprobe berücksichtigt wurden, sondern auch für den Sektor insgesamt, was von spezialisierten Branchenanalysten bestätigt wird. In der Tat konnten die Hersteller durch neue Synergieeffekte, Zusammenlegung von Produktionsaktivitäten und Größenvorteile den Stückkostenanstieg trotz des erheblichen Anstiegs des Produktionsvolumens unter Kontrolle halten.

66. Der Konsolidierungstrend wird sich voraussichtlich weiterhin fortsetzen, was sich über die Größenvorteile wiederum weiter positiv auf die Kosten auswirken wird.

67. Überdies konnte der Trend zu steigenden Stückkosten durch die Einführung neuer Technologien und Ausrüstungen im Bereich der Fischzucht trotz eines höheren Produktionsvolumens (vgl. Randnummer 64 ff.) eingedämmt werden.

68. Nach der Unterrichtung bestritt der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft, dass die Produktionskosten gesunken seien und führte an, die Konsolidierung als solche sei nicht notwendigerweise ein kostenreduzierender Faktor. So wurde vorgebracht, dass nach norwegischen Statistiken die kleinen und mittleren Unternehmen der Branche in Norwegen effizienter als die großen Unternehmensgruppen seien. Ferner wurde argumentiert, dass die Schlussfolgerung bezüglich der Kostenreduzierung im Widerspruch zu den Feststellungen unter Randnummer (92) stehe, in denen auf die möglichen Auswirkungen eines Seuchenausbruchs und auf den erwarteten geringeren Ertrag je Smolt als kostensteigernde Faktoren hingewiesen wird.

69. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass unter Randnummer (92) nicht von den Auswirkungen eines Fischseuchenausbruchs die Rede ist, sondern von der in der Lachszucht gewöhnlich auftretenden Fischsterblichkeit, die als solche keinerlei Auswirkungen auf die Kosten aufweise. Zweitens ist der unter dieser Randnummer erwähnte erwartete geringere Ertrag je Smolt nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen und ist als unerheblich und folglich ohne wesentliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten zu betrachten. Unter Randnummer (92) wird lediglich darauf verwiesen, dass der Anstieg der Smolt-Produktion nicht automatisch einen entsprechenden Anstieg der Produktionsmengen bedeutet, da auch andere Faktoren auf die Erntemenge Einfluss haben, was von dem Wirtschaftszweig der Gemeinschaft nicht bestritten wurde.

70. In Bezug auf den kostensenkenden Effekt des Konsolidierungsprozesses legte der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft keine Beweise zur Stützung ihrer Argumentation vor. Die diesbezüglichen Argumente des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft mussten deshalb zurückgewiesen werden.

71. Aus diesen Gründen wird die Auffassung vertreten, dass ein wesentlicher Anstieg des Normalwertes in absehbarerer Zukunft nicht wahrscheinlich ist. Im Gegenteil könnten, insbesondere angesichts des laufenden Konsolidierungsprozesses, weitere Kostensenkungen erzielt werden, auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Aufwärtstrends der Futterpreise (vgl. Randnummer (51)). Daher ist der auf der Grundlage der Herstellkosten rechnerisch ermittelte Normalwert als dauerhaft anzusehen.

3. Entwicklung der Ausfuhrpreise und der Produktionsmengen in Norwegen

3.1 Entwicklung der Produktionsmengen in Norwegen und der Ausfuhren in die EU

72. Wie aus Tabelle 2 unter Randnummer (65) hervorgeht, ist die norwegische Lachserzeugung im Laufe der letzten drei Jahre kontinuierlich und im Jahr 2007 besonders stark gestiegen, was sich hauptsächlich durch die günstigen biologischen Bedingungen und den Vergleich mit dem schwachen Produktionsjahr 2006 erklärt. Die Angaben in Tabelle 3 unter Randnummer (66) bezüglich des geschätzten Gesamtverbrauchs der Gemeinschaft zeigen, dass die Nachfrage nach der betreffenden Ware auf dem Gemeinschaftsmarkt ebenfalls deutlich zugenommen hat, nämlich um 9,40 % zwischen 2006 und 2007, wobei unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit beobachteten Entwicklungstrends auch weiterhin mit einem Anstieg zu rechnen ist. Die Angaben zur Verbrauchsentwicklung in Tabelle 3 umfassen alle Einfuhren aus Drittländern sowie die Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft auf dem Gemeinschaftsmarkt.

73. Tabelle 2: Gesamtlachserzeugung in Tonnen Fischäquivalent (FÄ) zwischen 2003 und 2007 ( Quelle: Kontali Analysis: Monthly Salmon Report, Januar, Nr. 01/2008 )

Norwegen | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 |

508 400 | 537 000 | 572 300 | 598 500 | 723 200 |

im Vergleich zum Vorjahr | 5,63 % | 6,57 % | 4,58 % | 20,80 % |

74. Tabelle 3: Verbrauchsentwicklung (alle Bezugsquellen einschließlich des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft) für Atlantischen Lachs in der Gemeinschaft zwischen 2004 und 2007 (Quelle: Kontali Analysis: Monthly Salmon Report, Januar, Nr. 01/2008 )

Jahr | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 |

579 200 | 603 100 | 634 600 | 651 000 | 712 200 |

Im Vergleich zum Vorjahr | 3,94 % | 5,22 % | 2,58 % | 9,40 % |

75. Nach den öffentlichen Statistikangaben (Kontali Analysis) belief sich der geschätzte Marktanteil von norwegischem Lachs in der Gemeinschaft im Jahr 2007 auf 71 %, verglichen mit 69 % im Jahr 2006. Dieser Anstieg lässt sich jedoch insbesondere auf den Rückgang der Einfuhren aus Chile zurückführen, wo die Produktionsmengen zwischen 2006 und 2007 um 3 % bis 5% (in Abhängigkeit von der Quelle) sanken; Grund hierfür war ein Seuchenausbruch, der laut Prognosen zumindest im Jahr 2008 und den folgenden Jahren andauernde Auswirkungen auf die Produktionsmengen haben wird.

76. Es wurde daher der Schluss gezogen, dass der wachsende Gemeinschaftsmarkt in der Lage sein wird, einen Großteil der norwegischen Produktionsmengen aufnehmen zu können, ohne dass dadurch der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft wesentliche Einbußen beim Marktanteil gegenüber den norwegischen Einfuhren verzeichnen dürfte. Wie unter Randnummer (78) ff. erläutert, wird darüber hinaus vermutlich ein immer größerer Teil der norwegischen Produktionsmengen auch in andere Drittlandsmärkte ausgeführt, bei denen eine beträchtliche Expansion zu beobachten ist. Und schließlich wird das Risiko eines Überangebots bei den Ausfuhren in die Gemeinschaft durch die verminderte Präsenz chilenischer Waren auf dem Gemeinschaftsmarkt weiter verringert.

77. Nach der Unterrichtung machte der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft geltend, dass die Lage in Chile keine wesentlichen Auswirkungen auf den Gemeinschaftsmarkt habe, da chilenischer Lachs hauptsächlich in den US-amerikanischen Markt ausgeführt und das Angebot auf dem Gemeinschaftsmarkt im Wesentlichen von den norwegischen Ausfuhren bestimmt werde. Ferner wurde argumentiert, dass der norwegische Marktanteil in der Gemeinschaft um weitere 2 Prozentpunkte gestiegen sei, während der Anstieg bei den Einfuhren aus Chile in die Gemeinschaft zu Beginn des Jahres 2008 5 % betragen habe.

78. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die vom Wirtschaftszweig der Gemeinschaft vorgelegten Daten nur den Zeitraum von 2 bis 3 Monaten des Jahres 2008 erfassen und daher nicht als Grundlage für eine fundierte Schlussfolgerung dienen können. In der Tat sind für eine Beobachtung solcher Marktentwicklungen längere Zeitspannen notwendig. Zweitens dürfte sich mit dem Seuchenausbruch in Chile sehr wohl das globale Angebot verringern, was neue Absatzmöglichkeiten für zusätzliche Produktionsmengen Norwegens schafft.

79. Bezüglich der Preise der Ausfuhren in die Gemeinschaft machten einige interessierte Parteien geltend, dass diese seit dem UZÜ beträchtlich gesunken seien – für das Jahr 2008 wurde ein Niveau von 2,85 EUR/kg prognostiziert, was in Verbindung mit dem angeblichen Kostenanstieg, und folglich einem höheren Normalwert, zu Dumping führen werde. Dieser Preis wurde ermittelt, indem ein für den geschätzten Durchschnittspreisrückgang angenommener Betrag von zwischen 0,06 EUR/kg und 0,28 EUR/kg von dem produktübergreifenden Durchschnittspreis auf dem Osloer Markt im Jahr 2007, nämlich 3,13 EUR/kg, abgezogen wurde.

80. Wie unter den Randnummern (47) ff. dargelegt wurde, konnte den von den interessierten Parteien vorgebrachten Argumenten bezüglich der Entwicklung des Normalwertes nicht gefolgt werden.

81. In Bezug auf die Preise der Ausfuhren in die Gemeinschaft lässt sich anhand öffentlicher Statistiken feststellen, dass die Behauptungen der oben erwähnten interessierten Parteien durch die aktuellen Daten zur Entwicklung der Ausfuhrpreise – siehe Schaubild 1 – nicht bestätigt werden:

82. Schaubild 1: Preisentwicklung (FCA Oslo EUR/Kg für frischen Lachs, Qualitätsstufe Superior – Quelle: Fish Pool ) in den Jahren 2006, 2007 und Anfang 2008.

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83. Anhand dieser Daten lässt sich feststellen, dass die Ausfuhrpreise in die Gemeinschaft im Jahr 2007 tatsächlich wesentlich niedriger als in weiten Teilen des UZÜ waren: sie betrugen 2007 zwischen 2,88 EUR/kg und 3,51 EUR/kg. Die Untersuchung ergab indessen, dass diese Preise weiterhin deutlich oberhalb der ermittelten Produktionskosten und daher auch über dem Normalwert lagen; sie wurden daher nicht als gedumpte Preise betrachtet. Darüber hinaus lagen die auf der Grundlage von Daten für das erste Quartal 2008 ermittelten Preise zwischen 2,96 EUR/kg und 3,35 EUR/kg, d. h. ebenfalls oberhalb der ermittelten Kosten. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Normalwert, wie unter Randnummer (47) ff. festgestellt wurde, konstant blieb, ist davon auszugehen, dass die Preise nicht gedumpt waren. Die Untersuchung ergab, dass die Preise weiterhin von der Marktnachfrage beeinflusst werden, sich aber gegenwärtig auf einem höheren Niveau bewegen. Weiterhin ist zu beachten, dass solche Preisschwankungen in dieser Branche durchaus üblich sind.

84. Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft machte geltend, die Ausfuhrpreise nach dem UZÜ seien von den Mindesteinfuhrpreisen (MEP) beeinflusst und wiesen daher ein relativ hohes Niveau auf. Ferner wurde argumentiert, dass bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen das Niveau der Ausfuhrpreise in die Gemeinschaft deutlich sinken werde. Diese Schlussfolgerung wurde jedoch durch die Ergebnisse der Untersuchung nicht bestätigt – vielmehr ergab die Untersuchung, dass der Normalwert relativ konstant bleiben dürfte, wobei die Wahrscheinlichkeit deutlich niedrigerer Ausfuhrpreise in die Gemeinschaft als gering einzustufen ist. Grundlage für diese Feststellungen bildet eine eingehende Analyse der unter Randnummer (46) aufgelisteten Faktoren, beispielsweise der voraussichtlichen Entwicklung des norwegischen Produktions- und Ausfuhrvolumens in die Gemeinschaft und in andere Drittlandmärkte. Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft legte keinerlei Informationen oder Beweise zur Entkräftigung der diesbezüglichen Feststellungen vor.

85. Im Lichte des Vorstehenden wurde der Schluss gezogen, dass es durch steigende Einfuhren von norwegischem Lachs in die Gemeinschaft nicht zu einem Überangebot auf dem Gemeinschaftsmarkt kommen dürfte. Darüber hinaus erscheint die Gefahr von Dumping angesichts der Entwicklung der Produktionskosten und der Preise der Ausfuhren in die Gemeinschaft gering.

3.2 Entwicklung von Preisen und Mengen der Ausfuhren in Nicht-EU-Länder

86. Die Untersuchung ergab, dass die Gemeinschaft gegenwärtig und wohl auch in Zukunft den Hauptabsatzmarkt für norwegischen Lachs bildet, gefolgt von Russland und Japan. Darüber hinaus gibt es neue Märkte für Lachs, auf denen in den letzten Jahren ein Anstieg der norwegischen Ausfuhren zu verzeichnen war; dieser Trend wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen (vgl. Randnummer (82) und im Folgenden). Die Untersuchung ergab nämlich, dass die norwegischen Hersteller auf die Belieferung dieser Märkte gut vorbereitet sind, da sie bereits Beziehungen zu lokalen Kunden aufgebaut sowie Vertriebs- und Verkaufstätigkeiten initiiert haben, was auf ein starkes Interesse der norwegischen ausführenden Hersteller an diesen Märkten deutet.

87. Einige interessierte Parteien machten geltend, dass der russische Markt traditionell als instabil gilt, und dass Vorhersagen hinsichtlich einer stärkeren Nachfrage auf diesem Markt und folglich besserer Möglichkeiten für die norwegischen ausführenden Hersteller, die Ausfuhren in diesen Markt zu steigern, nicht möglich seien. Ferner wurde vorgebracht, dass die norwegischen Ausfuhrverkäufe nach Japan in den letzten fünf Jahren rückläufig waren und dass es folglich ebenfalls unsicher sei, ob die steigenden norwegischen Produktionsmengen tatsächlich auf den japanischen Markt exportiert werden können.

88. In Bezug auf Russland ergab die Untersuchung, dass der Markt mit einem Volumen von etwa 61 000 Tonnen weiterhin expandiert und dass nichts für die Annahme spricht, dass dieser Trend in absehbarer Zukunft nicht fortgesetzt wird.

89. Die Lachsausfuhren verschiedener Herstellerländer nach Japan gingen 2007 im Vergleich zum Jahr 2006 insgesamt um 15 % zurück. Während jedoch bei einigen der Lieferländer ein Rückgang der Ausfuhren nach Japan zu verzeichnen war, konnte Norwegen seinen Marktanteil von 52 % im Jahr 2006 auf 66 % im Jahr 2007 steigern ( Quelle: Kontali Analysis ). Wie unter Randnummer (67) bereits erwähnt, war der chilenische Produktionsertrag stark durch einen Seuchenausbruch betroffen; dies hatte eine wesentliche Verringerung der Ausfuhrmengen im Allgemeinen, folglich auch der Ausfuhrmengen nach Japan, zur Folge. Norwegen konnte also Chile Marktanteile abgewinnen und diese Situation wird voraussichtlich, wie bereits unter Randnummer (67) erläutert, mindestens bis zum Jahr 2009 unverändert bleiben.

90. Wie aus Tabelle 4 unter der Randnummer (85) ersichtlich, war bei den Ausfuhren Norwegens in andere neue Märkte, wie z. B. in Osteuropa (Ukraine, Belarus) und im Fernen Osten (China, Südkorea, Hongkong, Thailand) ebenfalls ein wesentlicher Anstieg zu verzeichnen. Entgegen den Behauptungen der betroffenen interessierten Parteien wird in den nächsten Jahren ein immer größerer Anteil der norwegischen Produktion von diesen Märkten absorbiert.

91. Die Preise der Ausfuhren in die Gemeinschaft und in andere Drittländer auf der Grundlage der FCA Oslo bewegten sich den Untersuchungsergebnissen zufolge auf ähnlichen Niveaus; deshalb wurde der Schluss gezogen, dass bei einer ausreichenden Nachfrage für die norwegischen Hersteller alle Märkte ähnlich attraktiv sind. Beim Verkauf als Frisch- oder Kühlprodukt wird die betroffene Ware im Normalfall per Lastwagen in die EU transportiert. Beim Verkauf in entferntere Zielländer, bei denen eine Lieferung per Lastwagen in einer bestimmten Zeitspanne nicht möglich ist, wird die betroffene Ware per Flugzeug transportiert.

92. Die vorstehenden Untersuchungsergebnisse führen zu der Schlussfolgerung, dass bei einer angenommenen Stabilität anderer Faktoren, u. a. der durch Seuchen verursachte Rückgang der Lachsherstellung in Chile von 3 % bis 5 % im Jahr 2007 die globale Angebotssteigerung im Jahr 2008 eindämmen wird, wodurch norwegische Hersteller auf Märkten wie Japan, den USA und auf anderen neuen Märkten, auf denen die chilenischen Hersteller bisher große Marktanteile aufweisen, neue Marktchancen erhalten.

93. Tabelle 4: Marktentwicklung (Ausfuhren) für Atlantischen Lachs mit Ursprung in Norwegen – Jahresvergleich 2006-2007 (Volumen in Tonnen Fanggewicht) – ( Quelle: Norwegian Seafood Export Council) .

Volumen 2006 | Volumen 2007 | Veränderung |

EU | 438 569 | 509 273 | 16,1 % |

Japan | 26 703 | 28 846 | 8,0 % |

Russland | 39 998 | 61 248 | 53,1 % |

USA | 10 752 | 14 136 | 31,5 % |

Ukraine | 6 518 | 13 617 | 109 % |

China | 5 284 | 9 021 | 71 % |

Südkorea | 6 037 | 7 613 | 26 % |

Thailand | 3 177 | 7 887 | 148 % |

94. Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft erhob Einwände gegen diese Feststellungen und argumentierte, dass die Entwicklung der norwegischen Ausfuhrmengen in Drittländer zu Beginn des Jahres 2008 eine andere Tendenz zeigen würde. So gäbe es in absoluten Zahlen einen Rückgang der Ausfuhren in diese Länder zu verzeichnen und der Gesamtanstieg der Ausfuhren wäre somit geringer als im Jahr 2007 und als das Wachstum der Ausfuhren in die Gemeinschaft im selben Zeitraum.

95. Die Untersuchung ergab, dass die Einfuhrdaten für Anfang 2008 in Abhängigkeit von der verwendeten Datenquelle beträchtliche Unterschiede aufwiesen. So weisen die Daten von Kontali Analysis für den gleichen Zeitraum eine Zunahme der Einfuhren viel höheren Umfangs aus. Darüber hinaus sollte die Marktentwicklung für eine verlässliche Aussage, wie bereits unter Randnummer (70) erwähnt, über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Somit konnte die Argumentation des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft die Feststellungen bezüglich der Entwicklung der Ausfuhrvolumen in andere Drittländer nicht entkräftigen.

4. Produktionsmengen und -kapazitäten in Norwegen

96. Die Produktionsmengen in Norwegen, d. h. die zulässige Höchstmenge an Biomasse, wird hauptsächlich von der Anzahl der von den norwegischen Behörden erteilten Produktionslizenzen bestimmt. Einen weiteren Faktor stellt die Kapazität der Fischzüchter dar, innerhalb der Lizenzgrenzwerte ein möglichst hohes Produktionsniveau zu erreichen. Weitere Faktoren mit Einfluss auf die Menge der Lachsproduktion sind beispielsweise günstige biologische und meteorologische Bedingungen sowie die Optimierung der Fischzuchtprozesse durch den Einsatz technisch hochentwickelter Ausrüstung. Ein Ausbruch von Fischseuchen hingegen hätte beträchtliche negative Auswirkungen auf die Produktion und könnte zu einem Rückgang der Fischernte führen, wie es in Chile im Jahr 2007 der Fall war.

97. Einige interessierte Parteien behaupteten, der seit 2006 verzeichnete Produktionsanstieg von Jungfischen in Norwegen (angeblicher Anstieg von 20 % zwischen 2006 und 2008) könne als starkes Indiz dafür gewertet werden, dass es innerhalb der nächsten zwei Jahre zu einem deutlichen Anstieg der norwegischen Lachsproduktion und dadurch zu einem Überangebot komme. Dementsprechend würden unter Berücksichtigung des besonders hohen Ertrags im Jahr 2007 die norwegischen Produktionsmengen im Jahr 2008 (und darüber hinaus) wesentlich höher und in Bezug auf das Wachstum der Ausfuhrmärkte, insbesondere des Gemeinschaftsmarktes, überproportional hoch ausfallen. So behaupteten die interessierten Parteien, dass bei einer Wiederholung des im Jahr 2007 verzeichneten Ertragsanstiegs der norwegischen Lachsindustrie im Jahr 2008 die Überschüsse bzw. die nicht absatzfähigen Produktionsmengen zwischen 20 000 und 91 000 Tonnen betragen könnten – auf der Grundlage eines geschätzten Produktionsvolumens von 870 000 Tonnen Fischäquivalent, d. h. einem Anstieg des Volumens um 150 000 Tonnen im Vergleich mit dem Jahr 2007.

98. Diese Behauptungen konnten jedoch im Rahmen der Untersuchung nicht bestätigt werden. Es ist zwar richtig, dass im Jahr 2006 ein Anstieg der Jungfischproduktion zu verzeichnen war, dieser Anstieg stand jedoch im Verhältnis zu den in den Jahren zuvor festgestellten Produktionssteigerungen – siehe das nachstehende Schaubild 2 – und kann somit nicht als außergewöhnlich betrachtet werden:

99. Schaubild 2 Anzahl gezüchteter Junglachse (in 1000 Stück) – ( Quelle : SSB Norway )

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100. Darüber hinaus dürfte nach Berechnungen von Kontali Analysis, in denen verschiedene Faktoren, wie die Fischsterblichkeit, die staatlichen Regelungen bezüglich der zulässigen Höchstmenge an Biomasse sowie der geringere Ertrag je Smolt des Jahres 2008 berücksichtigt wurden, die geschätzte Lachsproduktion im Jahr 2008 um lediglich 6 %, d. h. von 723 000 Tonnen Fischäquivalent im Jahr 2007 auf 770 000 Tonnen im Jahr 2008, also um 47 000 Tonnen Fischäquivalent ansteigen. Die Zahlen bezüglich der langsameren Entwicklung bei der Biomasse im Jahr 2008 werden durch die Daten zu Futterverkäufen bestätigt: Hier ist im Vergleich zum Jahr 2007 ein wesentlicher Rückgang zu verzeichnen ( Quelle: Havbruksdata und FHL ).

101. Nach seiner Unterrichtung brachte der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft erneut das Argument vor, bei den Produktionsmengen in Norwegen werde es voraussichtlich einen deutlichen Anstieg geben. Es wurden zusätzliche Daten zu Erntemengen, Bestand und Jungfischbestand für Anfang 2008 vorgelegt. Auch hier wurde die Auffassung vertreten, dass Daten mit Bezug auf lediglich zwei Monate des Jahres nicht aussagekräftig sind und folglich die vorstehenden Feststellungen bezüglich der Entwicklung des Produktionsvolumens in Norwegen nicht entkräftigen können.

102. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen ist daher trotz eines Anstiegstrends bei den Produktionsmengen in Norwegen für die absehbare Zukunft ein drastischer Anstieg der Produktion, entgegen den Behauptungen der vorgenannten interessierten Parteien, als unwahrscheinlich einzustufen. Darüber hinaus dürften die gestiegenen Produktionsmengen, wie unter der Randnummer (82) ff. dargelegt, nicht in ihrer Gesamtheit in die Gemeinschaft ausgeführt werden, sondern wahrscheinlich zu einem Großteil in andere Drittlandmärkte, auf denen eine beträchtliche Steigerung der Nachfrage zu beobachten ist. Schließlich ist aus den unter den Randnummern (71) ff. ausgeführten Gründen nicht davon auszugehen, dass die Ausfuhren in die Gemeinschaft zu gedumpten Preisen erfolgen werden.

5. Lage des norwegischen Wirtschaftszweigs

103. Als letzter Faktor wurde die Lage des norwegischen Wirtschaftszweigs im Allgemeinen, und insbesondere im UZÜ, berücksichtigt. Die Untersuchung ergab, dass sich die Aquakulturbranche in Norwegen, im Gegensatz zu den Ergebnissen der Ausgangsuntersuchung aus hochrentablen Unternehmen zusammensetzt. Dies ist teilweise auf den umfassenden und noch nicht abgeschlossenen Konsolidierungsprozess zurückzuführen, der der Branche zu einer großen Effizienz und Robustheit verhalf. Dies wird auch belegt durch die Eigentümerstruktur der betreffenden Unternehmen: mehrere norwegische und weltweit operierende Investment- und Pensionsfonds sind in den Unternehmensgruppen der ausführenden Hersteller sehr gut vertreten. Dies hat sich im Vergleich zur Ausgangsuntersuchung ebenfalls geändert.

104. Die Untersuchung ergab darüber hinaus, dass die norwegischen Hersteller mittlerweile mit einem Anteil zwischen 80 % und 90 % der Gesamtproduktion in der Gemeinschaft sehr gut auf dem Gemeinschaftsmarkt positioniert sind. Die Untersuchung ergab, dass diese verbundenen norwegischen Unternehmen in der Gemeinschaft zum großen Teil Lachs für den Gemeinschaftsmarkt bzw. auf dem Gemeinschaftsmarkt erzeugen und verkaufen.

105. Außerdem ist zu bedenken, dass die norwegischen Muttergesellschaften selbst beträchtliche Mengen in die Gemeinschaft ausführten.

106. Auf dieser Grundlage wurde der Schluss gezogen, dass die norwegischen Muttergesellschaften der in der Gemeinschaft ansässigen Herstellerunternehmen mindestens in gleichem Maße von etwaigen wesentlichen Preissenkungen auf dem Gemeinschaftsmarkt aufgrund gedumpter Einfuhren aus Norwegen betroffen wären. Es ist daher durchaus davon auszugehen, dass es für die norwegischen ausführenden Hersteller zumindest rein ökonomisch gesehen keinen Sinn ergeben würde, mit Dumpingpraktiken zu einer Senkung der Zuchtlachspreise in der Gemeinschaft beizutragen. Dies würde die Rentabilität der Branche direkt beeinträchtigen und sich negativ auf die börsengehandelten Aktien der Unternehmen auswirken, die teilweise, wie unter Randnummer (95) dargelegt, im Besitz bedeutender Investment- und Pensionsfonds sind.

107. Aus den vorstehenden Gründen ist die Schlussfolgerung angebracht, dass die norwegischen ausführenden Hersteller ein maßgebliches Interesse daran haben, gewinnorientiert zu bleiben und Situationen zu vermeiden, die zu einem Marktpreiseinsturz führen könnten. Folglich wurde das Risiko eines erneuten Einsatzes von Dumpingpraktiken durch norwegische ausführende Hersteller in absehbarer Zukunft als begrenzt eingestuft.

108. Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft erhob Einwände gegen diese Feststellungen. Es wurde vorgebracht, dass die im UZÜ festgestellte solide finanzielle Lage der norwegischen Erzeuger nicht dauerhaft sei und dass die betreffenden Unternehmen nach Ablauf des UZÜ in finanzielle Schwierigkeiten geraten und einige Anfang 2008 sogar Verluste gemacht hätten. Weiter wurde vorgebracht, dass die überwiegende Mehrheit der norwegischen Hersteller keine Tochterunternehmen auf dem Gemeinschaftsmarkt besitzt, so dass auf dieser Basis nicht angenommen werden kann, es werde nicht zum erneuten Auftreten von Dumping kommen. Schließlich wurde behauptet, dass im Falle des Außerkrafttretens der Maßnahmen die norwegischen Hersteller mit Tochterunternehmen in der Gemeinschaft ihre Produktion auf dem Gemeinschaftsmarkt verringern und stattdessen mehr in Norwegen produzieren würden.

109. In Bezug auf die finanzielle Lage der norwegischen Hersteller wird darauf hingewiesen, dass die Verluste einiger Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Investitionen in Chile und dem Seuchenausbruch dort standen. Diese besonderen Umstände betrafen lediglich eine geringe Anzahl der Hersteller in Norwegen. Darüber hinaus beziehen sich diese Informationen nur auf die ersten Monate des Jahres 2008 und lassen somit keine Schlussfolgerungen bezüglich der Leistung dieser Unternehmen über das gesamte Jahr zu. In Bezug auf die Produktion norwegischer Unternehmen in der Gemeinschaft ist auf die auch von dem Wirtschaftszweig der Gemeinschaft nicht in Abrede gestellte Tatsache hinzuweisen, dass die Anzahl der Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der Gemeinschaft zwar gering ist, dass auf sie jedoch ein Großteil der gesamten norwegischen Produktion entfällt, und dass sie somit als bedeutend eingestuft werden. Das vorgebrachte Argument, die Produktionskapazitäten norwegischer Unternehmen in der Gemeinschaft würden im Falle einer Aufhebung der Maßnahmen verringert werden, wurde durch keinerlei Beweise untermauert. Diese Vorbringen mussten folglich zurückgewiesen werden.

6. Schlussfolgerung

110. Die Untersuchung ergab, dass die Dumpingspanne im UZÜ geringfügig war. Die Untersuchung ergab ferner, dass nichts für die Annahme spricht, das Produktionsvolumen in Norwegen würde über die traditionelle Wachstumsrate hinaus ansteigen und damit zu einer wesentlichen Zunahme der norwegischen Ausfuhren in die Gemeinschaft führen. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchung ist die Feststellung, dass das Risiko eines deutlichen Rückgangs der norwegischen Ausfuhrpreise auf Dumpingniveau in absehbarer Zukunft als begrenzt einzustufen ist, und zwar hauptsächlich wegen der Tatsache, dass in Norwegen erwähnenswerte Produktionsüberschüsse, die einen solchen Preisrückgang auslösen könnten, nicht zu erwarten sind. Insbesondere war der Normalwert, der sehr wahrscheinlich stabil bleiben wird, im UZÜ wesentlich niedriger als der Ausfuhrpreis. Normale, durch die Marktfluktuation bedingte Schwankungen und somit vorübergehende Senkungen der Ausfuhrpreise führen wahrscheinlich nicht automatisch zu Dumping. Schließlich wurde die Auffassung vertreten, dass ein erneutes Auftreten von Dumping in absehbarer Zeit angesichts der verbesserten Lage der norwegischen Aquakulturbranche, die heute hohe Gewinnmargen erzielt und deren Aktien an der Börse gehandelt werden, sowie angesichts der bedeutenden Präsenz norwegischer Unternehmen in der Gemeinschaft unwahrscheinlich ist. Im Lichte des Vorstehenden wurde der Schluss gezogen, dass die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Auftretens von Dumping gering ist und eine Fortsetzung der geltenden Antidumpingmaßnahmen nicht rechtfertigt.

111. Folglich ist die gegenwärtige Interimsüberprüfung einzustellen und die derzeit geltenden Maßnahmen gegenüber den Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen sind aufzuheben.

E. BESONDERE ÜBERWACHUNG

112. Wie bereits dargelegt, wird für die absehbare Zukunft von einer stabilen Marktlage (Angebot und Nachfrage) ausgegangen, so dass ein erneutes Auftreten von Dumping als unwahrscheinlich gilt. Unter Berücksichtigung aller untersuchten Indikatoren ist die Annahme vertretbar, dass die Ausfuhren in die Gemeinschaft nicht wesentlich zunehmen werden und dass die Ausfuhrpreise weiterhin auf dem Niveau nicht gedumpter Preise bleiben werden.

113. Angesichts einer gewissen Unberechenbarkeit der Marktbedingungen, die hauptsächlich auf die Art der Ware (verderbliche Ware) zurückzuführen ist, wird die Auffassung vertreten, dass es zweckmäßig ist, den Markt eingehend zu überwachen, und beim Vorliegen hinreichender Anscheinsbeweise für eine Änderung der Marktbedingungen eine Überprüfung durchzuführen. Im entsprechenden Fall wird erforderlichenfalls die Einleitung einer Untersuchung von Amts wegen in Betracht gezogen.

114. Die Überwachung sollte auf einen Zeitraum bis zu dem mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates ursprünglich festgelegten Datum für das Auslaufen der endgültigen Maßnahmen, d. h. bis zum 21. Januar 2011, begrenzt werden.

F. UNTERRICHTUNG

115. Die interessierten Parteien wurden über die wesentlichen Tatsachen und Erwägungen unterrichtet, auf deren Grundlage diese Überprüfung eingestellt und der geltende Antidumpingzoll für die Einfuhren der betroffenen Ware aufgehoben werden sollte. Alle Parteien erhielten Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Sofern gerechtfertigt und hinreichend begründet, wurden die Stellungnahmen berücksichtigt –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Einziger Artikel

Die gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates eingeleitete teilweise Interimsprüfung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von gezüchtetem (nicht wildem) Lachs, auch filetiert, frisch, gekühlt oder gefroren, mit Ursprung in Norwegen, der gegenwärtig unter den KN-Codes ex 0302 12 00, ex 0303 11 00, ex 0303 19 00, ex 0303 22 00, ex 0304 19 13 und ex 0304 29 13 eingereiht wird, wird eingestellt.

Der mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren vorgenannter Waren wird aufgehoben.

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel, am […]

Im Namen des Rates

Der Präsident

[…]

[1] ABl. L 56 vom 6.3.1996, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2117/2005 (ABl. L 340 vom 23.12.2005, S. 17).

[2] ABl. L 15 vom 20.1.2006, S. 1.

[3] ABl. C 88 vom 21. 4.2007, S. 26.

[4] Kontali Analyse AS ist ein hauptsächlich in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft mit der Bereitstellung von Statistiken befasstes Unternehmen (www.kontali.no).