14.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 8/41


Dienstag, 23. September 2008
Beratungen des Petitionsausschusses (2007)

P6_TA(2008)0437

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2007 (2008/2028(INI))

2010/C 8 E/08

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beratungen des Petitionsausschusses, insbesondere seine Entschließung vom 21. Juni 2007 zu den Ergebnissen der im Namen des Petitionsausschusses unternommenen Informationsreise nach Andalusien, Valencia und Madrid (1),

unter Hinweis auf die Artikel 21 und 194 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 45 und Artikel 192 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses (A6-0336/2008),

A.

in Anerkennung der einzigartigen Bedeutung des Petitionsprozesses, der Einzelpersonen die Möglichkeit bietet, die Aufmerksamkeit des Europäischen Parlaments auf konkrete Themen zu lenken, die sie unmittelbar betreffen und die in den Tätigkeitsbereich der Union fallen,

B.

in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss sich stets bemühen sollte, seine Effizienz zu steigern, um den EU-Bürgern besser zu dienen und ihre Erwartungen zu erfüllen,

C.

im Bewusstsein der Tatsache, dass trotz erheblicher Fortschritte bei der Entwicklung von Strukturen und Strategien der Union in diesem Zeitraum den Bürgern nach wie vor die vielen Mängel bei der Anwendung der Strategien und Programme der Union bewusst sind, da sie sie direkt betreffen,

D.

in der Erwägung, dass die EU-Bürger gemäß dem EG-Vertrag das Recht haben, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, aber auch Beschwerden bei anderen EU-Organen oder Institutionen, insbesondere bei der Kommission, einreichen können,

E.

in der Erwägung, dass Werbe- und Informationskampagnen betreffend das Petitionsrecht der Bürger gegenüber dem Europäischen Parlament auf nationaler Ebene nach wie vor erforderlich sind, um das Interesse der Öffentlichkeit zu wecken und insbesondere eine Verwechslung der verschiedenen Beschwerdesysteme zu vermeiden,

F.

in der Erwägung, dass es in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, die Verordnungen und Richtlinien der Gemeinschaft anzuwenden, eine Verantwortung, die sie an regionale oder kommunale politische Behörden delegieren können, je nachdem wie ihre eigene Verfassung dies vorsieht,

G.

in der Erwägung, dass es das Recht des Parlaments ist, eine demokratische Überwachung und Kontrolle der Politikmaßnahmen der Union auszuüben, unter Berücksichtigung des wichtigen Subsidiaritätsprinzips, um zu gewährleisten, dass die Rechtsvorschriften der Union ordnungsgemäß umgesetzt und verstanden werden und dass sie den Zweck erfüllen, für den sie ausgearbeitet, diskutiert und von den zuständigen Organen der Union erlassen wurden,

H.

in der Erwägung, dass die EU-Bürger und die in der Union ansässigen Personen aktiv an dieser Tätigkeit teilnehmen können durch Ausübung ihres Petitionsrechts beim Europäischen Parlament in dem Wissen, dass sich der zuständige Ausschuss mit ihren Anliegen befassen, Untersuchungen anstellen und eine entsprechende Antwort erteilen wird,

I.

in der Erwägung, dass die derzeit geltenden Verträge bereits Verpflichtungen zur Achtung von Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, Gleichheit und Minderheitenrechten als Grundprinzipien der europäischen Gesellschaft enthalten, und in der Erwägung, dass die neuen Verträge über die Europäische Union bzw. über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sofern sie von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden, dies durch Einbeziehung der Charta der Grundrechte und durch Ermöglichung des Beitritts der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention und die Einführung einer Rechtsgrundlage für Gesetzgebungsinitiativen seitens der Bürger sowie ein ordnungsgemäßes System von Verwaltungsrecht für die EU-Organe stärken werden,

J.

in der Erwägung, dass Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union Verfahren vorgibt, wonach die Union tätig werden kann, um gegen schwerwiegende und anhaltende Verletzungen der Grundsätze, auf die die Union gemäß Artikel 6 des Vertrags gegründet ist, durch einen Mitgliedstaat vorzugehen,

K.

diesbezüglich unter Hinweis darauf, dass die EU-Bürger beim Parlament häufig Petitionen mit der Forderung nach Wiedergutmachung einreichen, wenn sie den Eindruck haben, dass ihre in den Verträgen verankerten Rechte verletzt wurden und Rechtsmittel unpassend, unpraktisch, übermäßig langwierig bzw. — was häufig der Fall ist — teuer sind,

L.

in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss als der zuständige Ausschuss nicht nur die Pflicht hat, die Einzelpetitionen zu beantworten, sondern auch machbare Lösungen für die von den Petenten zum Ausdruck gebrachten Anliegen binnen eines angemessenen Zeitrahmens anstreben muss, und in der Erwägung, dass dies der Hauptzweck seiner Arbeit ist,

M.

in der Erwägung, dass die Lösungen für die Probleme der Petenten in der Regel als Ergebnis einer loyalen Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss einerseits sowie der Kommission, den Mitgliedstaaten und ihren regionalen und kommunalen Behörden andererseits gefunden werden, die gemeinsam außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten bieten,

N.

in der Erwägung, dass jedoch aufseiten der Mitgliedstaaten und regionalen oder kommunalen Behörden nicht immer eine klare Bereitschaft erkennbar ist, praktische Lösungen für die von den Petenten angesprochenen Probleme zu finden,

O.

ferner in der Erwägung, dass die Behauptungen der Petenten zwar nicht immer wohl begründet sind, dass die Petenten dennoch zu Recht eine Erklärung und Antwort vom zuständigen Ausschuss erwarten können,

P.

in der Erwägung, dass durch eine verstärkte interinstitutionelle Abstimmung die Weiterleitung unzulässiger Petitionen an nationale Behörden wirksamer gestaltet werden dürfte,

Q.

in der Erwägung, dass Petitionen für unzulässig erklärt werden können, wenn sie nicht den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betreffen, und dass der Petitionsprozess von den Bürgern nicht dafür benutzt werden darf, Entscheidungen zuständiger nationaler Justizbehörden oder politischer Behörden, mit denen sie vielleicht nicht einverstanden sind, anzufechten,

R.

in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass sich das Parlament selbst mit entsprechenden Mitteln in Form wirksamer Weisungsbefugnis, Regeln, Verfahren und Ressourcen ausstattet, um wirksam und innerhalb einer vernünftigen Zeit auf die bei ihm eingegangenen Petitionen zu reagieren,

S.

in der Erwägung, dass der Petitionsprozess einen positiven Beitrag zur besseren Rechtssetzung leisten kann, insbesondere durch Herausstellung der von den Petenten angesprochenen Bereiche, in denen das geltende EU-Recht schwach oder unwirksam ist angesichts der Ziele des betreffenden Rechtsakts, und dass mit der Zusammenarbeit und unter der Aufsicht des zuständigen Legislativausschusses solche Situationen durch eine Überarbeitung des betreffenden Rechtsakts behoben werden können,

T.

in der Erwägung, dass der Petitionsprozess auch einen wichtigen Beitrag zur Ermittlung von Situationen leistet, in denen Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht nicht ordnungsgemäß anwenden, was in einer Reihe von Fällen die Kommission zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 des EG-Vertrags veranlasst,

U.

in der Erwägung, dass das Vertragsverletzungsverfahren dafür sorgen soll, dass der betreffende Mitgliedstaat dazu veranlasst wird, sich an das geltende Gemeinschaftsrecht zu halten, und dass ferner nach dem Ermessen der Kommission darüber entschieden wird, ohne dass Bestimmungen über eine direkte parlamentarische Einbeziehung in diesen Prozess bestehen, jedoch unter Hinweis darauf, dass circa ein Drittel der Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit Fragen stehen, die durch Petitionen an das Europäische Parlament aufgeworfen wurden,

V.

in der Erwägung, dass ein Vertragsverletzungsverfahren zwar erfolgreich sein kann, aber möglicherweise nicht unmittelbar Abhilfe in Bezug auf das vom einzelnen Petenten vorgetragene konkrete Problem schafft; in der Erwägung, dass diese Tatsache das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit der EU-Institutionen, ihren Erwartungen zu entsprechen, schmälert,

W.

in der Erwägung, dass im Jahre 2007, als die Mitgliederzahl des Petitionsausschusses von 25 auf 40 erhöht wurde, das Parlament 1 506 Petitionen registrierte (was eine Zunahme um 50 % im Vergleich zu 2006 bedeutet), von denen 1 089 für zulässig erklärt wurden,

X.

unter Hinweis darauf, dass im Jahre 2007 insgesamt 159 Petenten an Sitzungen des Petitionsausschusses teilnahmen, nicht eingerechnet viele andere, die zur Beobachtung des Verfahrens anwesend waren,

Y.

in der Erwägung, dass im Jahre 2007 sechs Informationsreisen — nach Deutschland, Spanien, Irland, Polen, Frankreich und Zypern — organisiert wurden, auf die Berichte und Empfehlungen folgten, die anschließend an alle betroffenen Parteien und insbesondere die Petenten übermittelt wurden,

Z.

in der Erwägung, dass neun Vollsitzungen des Ausschusses abgehalten wurden, in denen mit wertvoller Unterstützung von Vertretern der Kommission über 500 Einzelpetitionen erörtert wurden, zu denen alle Petenten über das Ergebnis unterrichtet wurden,

AA.

in der Erwägung, dass die vorrangigen Anliegen der EU-Bürger, wie im Petitionsverfahren zum Ausdruck gebracht, auf folgende Themenbereiche konzentriert sind: Umwelt und Umweltschutz einschließlich Schwäche der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Wasserrahmenrichtlinie, Trinkwasserrichtlinie, Abfallrichtlinien, Habitatrichtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie betreffend Geldwäsche und andere einschließlich allgemeiner Anliegen betreffend Umweltverschmutzung und Klimawandel, individuelle und private Eigentumsrechte, Finanzdienste, Freizügigkeit und Rechte von Arbeitnehmern einschließlich Pensionsrechten und anderer Sozialbestimmungen, freier Warenverkehr und Steuerfragen, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Niederlassungsfreiheit und angebliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe,

AB.

in der Erwägung, dass die im Laufe des Jahres 2007 geprüften Petitionen wichtige aktuelle Fragen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Wasserknappheit, Regulierung von Finanzdienstleistungen sowie die Energieversorgung der Europäischen Union zum Gegenstand hatten,

AC.

in Erwägung der ständigen und konstruktiven Beziehungen zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten, der für die Untersuchung von Beschwerden der Bürger in Bezug auf angebliche Missstände in der Verwaltungstätigkeit der EU-Organe zuständig ist, und dem Petitionsausschuss, der dem Parlament regelmäßig über den Jahresbericht des Bürgerbeauftragten oder über Sonderberichte — der letzten Handlungsmöglichkeit des Bürgerbeauftragten, wenn seinen Empfehlungen nicht Folge geleistet wird — berichtet, von denen im Jahre 2007 einer vorgelegt wurde,

AD.

in der Erwägung, dass ein Antrag des federführenden Ausschusses vom Juni 2005 auf Genehmigung zur Ausarbeitung eines Berichts über einen Sonderbericht des Bürgerbeauftragten an das Parlament über Missstände in der Verwaltungstätigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung mit Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 15. November 2007 abgelehnt wurde,

AE.

in dem Bewusstsein künftiger Entwicklungen, die die Einbeziehung der EU-Bürger in die Tätigkeit der Europäischen Union weiter stärken werden, insbesondere durch Einführung der im Lissabon-Vertrag, sofern er von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wird, vorgesehenen Bürgerinitiative, die nicht weniger als einer Million Menschen aus mehreren Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen wird, einen Vorschlag für einen neuen Rechtsakt zu fordern, und für die spezifische Verfahren unter Einbeziehung der Kommission, an die solche Initiativen zunächst gerichtet werden müssen, sowie des Parlaments und des Rates eingeführt werden müssen,

AF.

in der Erwägung, dass, wenn das Handeln des Petitionsausschusses wirksam und effizient ist, dies ein klares Signal an die Bürger sendet, dass man sich mit ihren legitimen Anliegen befasst, und dass es eine echte Verbindung zwischen den Bürgern und der Europäischen Union schafft; in der Erwägung jedoch, dass, wenn es zu inakzeptablen Verzögerungen kommt und es bei den Mitgliedstaaten an der Bereitschaft zur Umsetzung der notwendigen Empfehlungen gemäß dem Gemeinschaftsrecht mangelt, dies lediglich zur Vergrößerung der Entfernung zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgern beiträgt und diese in vielen Fällen in ihrer Auffassung, dass ein Demokratiedefizit existiert, bestätigt,

AG.

in der Erwägung, dass im Laufe des Jahres 2007 die Mitglieder des Petitionsausschusses Nutzen ziehen konnten aus der beträchtlichen Stärkung der ePetition-Datenbank und des dazugehörigen Verwaltungssystems, die von seinem Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem für Informationstechnologie zuständigen Dienst entwickelt wurden und allen Mitgliedern des Ausschusses sowie der Fraktionen einen direkten Zugang zu sämtlichen Petitionen und damit verbundenen Unterlagen ermöglicht und somit ihre Möglichkeiten, den Petenten wirksam zu Dienste zu sein, verbessert,

AH.

jedoch unter Hinweis darauf, dass das Parlament es versäumt hat, die in der letztjährigen Entschließung zur Arbeit des Petitionsausschusses geforderten Mittel bereitzustellen, die erforderlich sind, um die Interneteinrichtungen für das Petitionsverfahren zu verbessern, und Artikel 192 Absatz 2 der Geschäftsordnung Wirkung zu verleihen, der Folgendes besagt: „Es wird ein elektronisches Register eingerichtet, in dem sich Bürger und Bürgerinnen dem Petenten anschließen können, indem sie ihre elektronische Unterschrift unter die für zulässig erklärte und ins Register eingetragene Petition setzen“,

AI.

in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung für die EU-Bürger ist, dass sie über die Arbeit des Petitionsausschusses ordnungsgemäß unterrichtet werden, da sie sich anschicken, bei den nächsten EU-Wahlen im Juni 2009 ein neues Parlament zu wählen,

1.

begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und den Dienststellen der Kommission sowie dem Bürgerbeauftragten und das Klima der Zusammenarbeit, das zwischen den Institutionen besteht, die den Anliegen der EU-Bürger entsprechen möchten; ist jedoch der festen Überzeugung, dass der Petitionsausschuss selbst vorrangig in die Lage versetzt werden sollte, seine eigenen unabhängigen Untersuchungsmöglichkeiten, insbesondere durch Verstärkung seines Sekretariats und Verbesserung seiner Rechtskenntnisse, weiter auszubauen; verpflichtet sich, die internen Verfahren des Petitionsausschusses weiter zu straffen, um den Petitionsprozess noch mehr zu erleichtern, insbesondere in Bezug auf den Zeitrahmen, innerhalb dessen über die Petitionen entschieden wird, ihre Zulässigkeit, ihre Untersuchung und Weiterbehandlung, die Durchführung von Ausschusssitzungen, die Zusammenarbeit mit anderen parlamentarischen Ausschüssen, die bei bestimmten Petitionen zuständig oder interessiert sein können, sowie Ausschussinitiativen wie z. B. Informationsreisen;

2.

unterstreicht, dass der Charta der Grundrechte, sofern die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon abgeschlossen wird, normativer Charakter zuerkannt wird und dass dies ihre eigenständige Rechtsverbindlichkeit formal verankern wird, und betont, dass konkrete Maßnahmen vorgesehen werden müssen, um die Auswirkungen dieser Charta auf die Rechte der Bürger und folglich auf die Arbeit und Befugnisse des Petitionsausschusses zu bestimmen;

3.

wiederholt seine Forderungen an seinen Generalsekretär, umgehend eine Überprüfung des Bürgerportals auf der Webseite des Parlaments vorzunehmen mit dem Ziel, die Sichtbarkeit des Portals in Bezug auf das Petitionsrecht zu verstärken und dafür zu sorgen, dass den Bürgern die Möglichkeiten geboten werden, ihre Unterschriften elektronisch zur Unterstützung von Petitionen gemäß Artikel 192 Absatz 2 der Geschäftsordnung hinzuzufügen; fordert nachdrücklich, dass das Bürgerportal die Interoperabilität der Software für das Web-Browsen gewährleisten muss, damit die Bürger diesbezüglich über einen gleichberechtigten Zugang verfügen;

4.

ist der Auffassung, dass das derzeitige Verfahren zur Registrierung von Petitionen deren Prüfung unnötig verzögert, und ist besorgt darüber, dass dies als mangelndes Fingerspitzengefühl gegenüber Petenten ausgelegt werden kann; fordert seinen Generalsekretär daher nachdrücklich auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Registrierung der Petitionen von der Generaldirektion Präsidentschaft auf das Sekretariat des zuständigen Ausschusses zu übertragen;

5.

fordert die Aufnahme von Verhandlungen zwischen dem Parlament und der Kommission, um deren Arbeit an Beschwerden besser zu koordinieren und so die Beschwerdeverfahren einfacher, leichter, schlanker und transparenter zu machen und sie zu beschleunigen; fordert den Generalsekretär auf, dem Petitionsausschuss binnen sechs Monaten Bericht zu erstatten;

6.

unterstützt die Formalisierung eines Verfahrens, mit dem Petitionen im Bereich des Binnenmarktes dem SOLVIT-Netz mit dem Ziel übertragen werden, den Petitionsprozess im Bereich von Binnenmarktfragen wie Kfz-Steuern, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Aufenthaltsgenehmigungen, Grenzkontrollen und Zugang zur Bildung deutlich zu verkürzen, unter Wahrung des Rechts des Parlaments, den Gegenstand zu prüfen, falls durch SOLVIT keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird;

7.

bekräftigt, dass der Rat und die Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten mehr Anteil an den Tätigkeiten des Petitionsausschusses nehmen müssen, und fordert sie nachdrücklich auf, ihre Präsenz und Mitwirkung im Interesse der Bürger zu verstärken;

8.

ist der Auffassung, dass im Rahmen der Verstärkung des Sekretariats des Petitionsausschusses und der Entwicklung des ePetitionssystems die Einführung einer IT-Lösung zur Online-Verfolgung des Vorgangs für Petenten dazu beitragen würde, einen transparenteren und effizienteren Prozess zu schaffen, u. a. durch regelmäßige Statusaktualisierungen und Ersuchen um ergänzende Auskünfte; verweist darauf, dass eine solche Maßnahme den Erwartungen der EU-Bürger besser entsprechen und gleichzeitig eine bessere Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben des Parlaments und seines Petitionsausschusses fördern würde;

9.

fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Petitionsausschusses bei der Beschlussfassung über die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten in vollem Umfang Rechnung zu tragen, und wiederholt seine Forderung, dass der Petitionsausschuss direkt und offiziell von der Kommission unterrichtet wird, wenn ein Vertragsverletzungsverfahren, das in Beziehung zu einer vom Ausschuss geprüften Petition steht, eingeleitet wird;

10.

bekräftigt in diesem Zusammenhang den repräsentativen Charakter des Petitionsausschusses sowie die institutionelle Rolle und Verpflichtung, die er gegenüber den EU-Bürgern und den in der Europäischen Union ansässigen Personen erfüllt;

11.

äußert sich besorgt angesichts der Tatsache, dass der Abschluss von Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommissionsdienststellen und den Gerichtshof übermäßig lange Zeit beansprucht, wenn und falls der Gerichtshof involviert ist, und fordert — im Bewusstsein der Tatsache, dass dies häufig auf die Verschleppungstaktik und bewusste Obstruktion innerhalb der betroffenen Verwaltung der Mitgliedstaaten zurückzuführen ist — die Einführung gestraffterer Fristen; äußert Zweifel an der Effizienz der sogenannten horizontalen Vertragsverletzungsverfahren, deren Abschluss längere Zeit beansprucht; fordert eine Überprüfung des Vertragsverletzungsverfahrens, um eine größere Beachtung in Bezug auf die Anwendung von gemeinschaftlichen Rechtsakten zu gewährleisten;

12.

fordert die betroffenen Organe auf, dieses Verfahren als Mittel zur Gewährleistung der uneingeschränkten Beachtung des Gemeinschaftsrechts besser zu nutzen, und bedauert zutiefst, dass allzu häufig die Langsamkeit der angewandten Verfahren und die häufige Verwirrung über den Gegenstand zu De-facto-Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht durch Mitgliedstaaten führen, die so bei Straffreiheit gegen die Interessen direkt betroffener örtlicher Gemeinschaften, die sich mit einer Petition an das Parlament gewandt haben, handeln;

13.

hält es für problematisch, dass das derzeitige System zur Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Einhaltung hinauszuzögern, bis eine Geldstrafe bevorsteht, und immer noch die Verantwortung für vergangene absichtliche Verletzungen zu umgehen, und dass die Bürger häufig keinen angemessenen Zugang zu Justiz und Rechtsbehelfen auf nationaler Ebene haben, selbst wenn der Gerichtshof für Recht befunden hat, dass ein Mitgliedstaat die Rechte der Bürger nach dem Gemeinschaftsrecht missachtet hat;

14.

empfiehlt, vorrangig zu gewährleisten, dass der Petitionsausschuss in allen Aspekten seiner Tätigkeit von Anbeginn bis zum Schluss wirksam und effizient ist, da dies eine greifbare und echte Verpflichtung den Bürgern gegenüber darstellt und ein Zeichen dafür ist, dass die EU bereit und fähig ist, den legitimen Anliegen ihrer Bürger zu entsprechen;

15.

nimmt mit Besorgnis und Missfallen zur Kenntnis, dass Petenten, selbst wenn sie die Unterstützung des Petitionsausschusses zum Inhalt ihrer Petitionen erhalten haben, allzu häufig große Schwierigkeiten haben, von den beteiligten Behörden und nationalen Gerichten Schadensersatz zu erhalten; ist der Auffassung, dass solche Systemschwächen weiter untersucht werden müssen, vor allem insoweit sie den Sektor der Finanzdienstleistungen betreffen, wie im Falle der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Krise der Equitable Life, die sich auf beim Parlament eingegangene Petitionen stützten und zu denen im Jahr 2007 ein Bericht ausgearbeitet wurde;

16.

begrüßt, dass die Kommission und der Gerichtshof im Jahr 2007 auch mittels einer einstweiligen Verfügung rasch reagiert haben, um die bevorstehende Zerstörung eines durch die Habitatrichtlinie geschützten Gebietes im Rospuda-Tal durch die Via Baltica zu verhindern, in Bezug auf die der Petitionsausschuss seine eigenen unabhängigen Untersuchungen und Informationsreisen durchgeführt und konkrete Empfehlungen ausgesprochen hatte; bedauert, dass es nicht mehr Beispiele dieser Art gegeben hat;

17.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Behandlung von Petitionen und Beschwerden in Bezug auf die Umweltpolitik — die eines der vorherrschenden Anliegen von Petenten in der EU ist — eine größere Bereitschaft zu zeigen, tätig zu werden, um Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht zu verhindern; stellt fest, dass das Vorsorgeprinzip in der Praxis keine ausreichende Rechtswirkung hat und zu häufig von den verantwortlichen Behörden in den Mitgliedstaaten ignoriert wird, die dennoch verpflichtet sind, den EG-Vertrag anzuwenden;

18.

bedauert die mangelnde Unterstützung des Petitionsausschusses durch die Kommission, wenn infolge vor allem von Informationsreisen zwingende Beweise für die Nichtbeachtung von im Vertrag verankerten Bürgerrechten oder die Nichtanwendung von Rechtsvorschriften erlangt wurden, und fordert neue Verfahren, die es dem Parlament ermöglichen, solche Fälle direkt vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen;

19.

erkennt uneingeschränkt an, dass das Petitionsverfahren, wie im Vertrag anerkannt, dennoch hauptsächlich darauf gerichtet ist, außergerichtliche Abhilfe und Lösungen in Bezug auf die von den EU-Bürgern angesprochenen Probleme auf politischem Wege zu erlangen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass in vielen Fällen zufriedenstellende Ergebnisse erzielt werden;

20.

räumt ebenfalls ein, dass in vielen Fällen zufriedenstellende Lösungen für die Petenten nicht erzielt werden können aufgrund der Schwachpunkte in den anwendbaren gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften selbst;

21.

fordert die zuständigen Legislativausschüsse auf, den durch den Petitionsprozess gemeldeten Problemen bei der Ausarbeitung und Aushandlung neuer oder überarbeiteter Rechtsakte sorgfältige Beachtung zu schenken;

22.

fordert die Kommission auf, sich intensiver um die Verwendung von Kohäsionsfonds in EU-Gebieten zu kümmern, wo große Infrastrukturprojekte wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass EU-Mittel in nachhaltige Entwicklung im Interesse örtlicher Gemeinschaften fließen, die in wachsender Zahl Petitionen beim Parlament einreichen, um dagegen zu protestieren, dass solche Prioritäten von regionalen und kommunalen Behörden nicht immer beachtet werden; begrüßt die diesbezügliche Arbeit des Ausschusses für Haushaltskontrolle und des Rechnungshofs;

23.

stellt fest, dass eine wachsende Zahl der eingegangenen Petitionen insbesondere von Bürgern aus den neuen Mitgliedstaaten die Rückgabe von Eigentum betreffen, obwohl dies eine im Wesentlichen in nationaler Zuständigkeit verbleibende Angelegenheit ist; fordert die betroffenen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass ihre Gesetze betreffend Eigentumsrechte infolge von Regimewechseln voll und ganz im Einklang mit den Anforderungen des Vertrags und den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen, wie es auch Artikel 6 des durch den Vertrag von Lissabon geänderten EU-Vertrags fordert; unterstreicht, dass die hierzu eingegangenen Petitionen nicht das System der Eigentümerschaft betreffen, sondern das Recht auf legitim erworbenes Eigentum; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, besonders wachsam nicht nur im Umgang mit den jetzigen Mitgliedstaaten, sondern auch in ihren Verhandlungen mit Beitrittsländern zu sein;

24.

bekräftigt sein Engagement für die Verteidigung der Rechte von EU-Bürgern auf ihr Privateigentum, das rechtmäßig erworben wurde, und verurteilt sämtliche Versuche, Familien ohne ordnungsgemäßen Prozess, angemessene Entschädigung oder Schutz ihrer persönlichen Unversehrtheit ihr Eigentum wegzunehmen; stellt eine wachsende Zahl von Petitionen zu diesem Thema fest, insbesondere im Jahre 2007 aus Spanien, und verweist auch auf den Bericht und die Empfehlungen der vom Petitionsausschuss zur Untersuchung des Problems zum dritten Mal durchgeführten Informationsreise; verweist darauf, dass in Bezug auf die Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe die laufenden Vertragsverletzungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurden;

25.

nimmt auch die Kritik des Petitionsausschusses im Anschluss an seine Informationsreise nach Loiret in Frankreich im Jahre 2007 zur Kenntnis und fordert insbesondere die französischen Behörden auf, entscheidend zu handeln, um die Beachtung der EU-Richtlinien zu gewährleisten, die bei Verwirklichung einiger Vorhaben zum Bau von Brücken über den Loire-Fluss nicht beachtet würden, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Loire-Tal nicht nur aufgrund der Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie geschützt ist, sondern auch ein Unesco-Welterbe und eines der letzten verbleibenden Wildwassersysteme Europas darstellt;

26.

bekundet seine anhaltende Besorgnis über die Nichtumsetzung der Bestimmungen der Trinkwasserrichtlinie in Irland, die Tatsache, dass keine UV-Prüfung durchgeführt wurde, bevor 2007 entschieden wurde, in der Nähe von Tara in der Grafschaft Meath ein nationales Denkmal in Lismullin an der Trassenführung der Autobahn M3 zu entfernen, — woraufhin die Kommission beschloss, Irland beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil Irlands weiter ausgelegter Ansatz für das Entfernen nationaler Denkmäler in Situationen wie in Lismullin den Anforderungen der Richtlinie 85/337/EWG (2) nicht in vollem Umfang entspricht —, die Probleme örtlicher Gemeinschaften in Limerick und andere im Bericht über die Informationsreise des Petitionsausschusses nach Irland im Jahre 2007 angesprochene Themen; stellt fest, dass einige dieser Angelegenheiten Gegenstand von laufenden Vertragsverletzungsverfahren sind;

27.

nimmt Kenntnis vom Bericht über die Informationsreise nach Polen, in dem Empfehlungen zum Schutz des Rospuda-Tals und des letzten Urwaldes in Europa ausgesprochen wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, weiterhin mit den polnischen Behörden an alternativen Trassenführungen für die Via Baltica und das Eisenbahnnetz entsprechend der Empfehlung des Ausschussberichts zu arbeiten; ermutigt die Kommission ferner dafür zu sorgen, dass Mittel bereitgestellt werden, um die Belastung des Straßensystems in Augustów so zu verringern, dass die örtliche Bevölkerung geschützt und die Umwelt des Gebiets erhalten wird;

28.

nimmt Kenntnis von der vom Vorsitzenden und Mitgliedern des Petitionsausschusses im November 2007 nach Zypern unternommenen Informationsreise; fordert die betroffenen Parteien nachdrücklich auf, mit ihren Bemühungen um Erzielung einer Verhandlungslösung für die noch ausstehenden Anliegen der Petenten fortzufahren, insbesondere in Bezug auf das Sperrgebiet von Famagusta, das seinen rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben werden sollte, und begrüßt die Tatsache, dass die beiden Seiten auf Zypern Gespräche in einem Rahmen neuerlicher Bemühungen führen, um das Zypernproblem zu lösen; unterstreicht ferner, dass die Resolution des UN-Sicherheitsrates Nr. 550 (1984) unverzüglich umgesetzt werden muss, die besagt, dass die Stadt Famagusta an ihre rechtmäßigen Einwohner zurückgegeben werden muss;

29.

nimmt Kenntnis von der wachsenden Zahl von beim Petitionsausschuss eingehenden Petitionen und Schreiben zum äußerst heiklen Thema des Sorgerechts für Kinder, wo ein Tätigwerden äußerst schwierig ist, wie z. B. bei Petitionen betreffend deutsche Jugendämter, aufgrund der in vielen Fällen gegebenen Beteiligung der Gerichte und weil — außer in Fällen mit Eltern aus unterschiedlichen EU-Ländern — es schwierig ist, für die Europäische Union als solche eine Zuständigkeit zu fordern;

30.

stellt fest, dass 2007 viele britische Petenten, deren Eigentum von den britischen Zoll- und Steuerbehörden beschlagnahmt worden war, nach wie vor keine Entschädigung erhielten, obwohl die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen Nichtbeachtung der Vertragsverpflichtungen über den freien Warenverkehr gestoppt hatte; fordert die britischen Behörden nachdrücklich auf, eine gerechte Lösung zu ermöglichen, einschließlich freiwilliger Zahlungen an Petenten, die erhebliche finanzielle Verluste erlitten, bis die Behörden ihr Vorgehen überprüften und — nach Auffassung der Kommission — die einschlägigen Richtlinien einhielten;

31.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass in Griechenland die Zollbehörden auch weiterhin, ausschließlich in Ausnahmefällen, die Fahrzeuge griechischer Staatsangehöriger beschlagnahmen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten und mit ausländischen Kennzeichen an ihren Fahrzeugen nach Griechenland zurückkehren, die vielfach des Schmuggels bezichtigt wurden und deren Verwaltungsvorgang nicht ordnungsgemäß behandelt wurde, worüber der Petitionsausschuss dem Parlament bereits zu einem früheren Zeitpunkt berichtete; fordert die griechischen Behörden nachdrücklich auf, den Petenten, die Opfer dieser Praxis geworden sind, Ausgleichszahlungen zu gewähren; nimmt das Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 2007 in der Rechtssache C-156/04 zur Kenntnis, das die Erklärungen der griechischen Behörden in diesem Fall überwiegend für zufriedenstellend hält; begrüßt die Umsetzung neuer Gesetze, die von den Behörden angenommen wurden, um die in dem genannten Urteil genannten Mängel anzugehen;

32.

bedauert, dass von den am längsten noch in Prüfung befindlichen Petitionen der Fall der Fremdsprachenlektoren in Italien auch weiterhin trotz zweier Urteile des Gerichtshofs und der Unterstützung der Kommission und des Petitionsausschusses für die Anliegen der Betroffenen nach wie vor nicht gelöst ist; fordert die italienischen Behörden und die einzelnen beteiligten Universitäten — unter anderem Genua, Padua und Neapel — auf, eine gerechte Lösung in Bezug auf diese legitimen Forderungen herbeizuführen;

33.

nimmt zur Kenntnis, dass der Petitionsausschuss im Jahre 2007 unter anderem auch die zwar ursprünglich 2006 eingereichte sogenannte „One-Seat-Petition“ prüfte, die von 1,25 Millionen EU-Bürgern unterstützt wurde und einen einzigen Sitz für das Parlament in Brüssel forderte; nimmt zur Kenntnis, dass der Präsident im Oktober 2007 die Petition an den Ausschuss rücküberwiesen hat, der daraufhin das Parlament aufforderte, eine Stellungnahme zu dieser Frage abzugeben in Anbetracht der Tatsache, dass der Sitz des Organs den Bestimmungen des Vertrags unterliegt und die Mitgliedstaaten für einschlägige Entscheidungen zuständig sind;

34.

beschließt, den Namen des Petitionsausschusses in der Übersetzung in sämtlichen EU-Amtssprachen für die nächste Wahlperiode zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass der Name den Charakter des Ausschusses zum Ausdruck bringt, was derzeit offensichtlich in einigen Sprachen nicht der Fall ist, und um den Aspekt der partizipatorischen Demokratie im Petitionsrecht zu unterstreichen; schlägt den Begriff „Committee on Citizens Petitions“ (Ausschuss für Bürgerpetitionen) als vielleicht leichter verständlich vor;

35.

ist besorgt angesichts der Zahl der eingegangenen Petitionen, in denen auf Probleme bei der Eintragung in die Wählerverzeichnisse von EU-Bürgern verwiesen wird, die außerhalb ihres Heimatlandes leben oder Minderheitenstatus in einem Mitgliedstaat genießen; fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den für alle EU-Bürger und alle Personen mit Anspruch auf Wohnsitz in der EU zur Verfügung gestellten Möglichkeiten besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um deren uneingeschränkte Beteiligung an den nächsten EU-Wahlen zu gewährleisten;

36.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, deren Petitionsausschüssen und Bürgerbeauftragten oder ähnlichen Einrichtungen zu übermitteln.


(1)  ABl. C 146 E vom 12.6.2008, S. 340.

(2)  Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40).