14.1.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 8/1


Dienstag, 23. September 2008
Folgemaßnahmen der Konferenz von Monterrey (2002) über Entwicklungsfinanzierung

P6_TA(2008)0420

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Folgemaßnahmen der Konferenz von Monterrey (2002) über Entwicklungsfinanzierung (2008/2050(INI))

2010/C 8 E/01

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Konsenses von Monterrey, der auf der Internationalen UN-Konferenz zur Finanzierung der Entwicklungshilfe vom 18. bis 22. März 2002 in Monterrey, Mexiko angenommen wurde („die Konferenz von Monterrey“),

in Kenntnis der Verpflichtungen, die von den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates am 14. März 2002 in Barcelona angenommen wurden (Verpflichtungen von Barcelona),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zur Finanzierung von Entwicklungshilfe (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Februar 2002 zur Finanzierung der Entwicklungshilfe (2),

in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: Der Europäische Konsens (3) vom 20. Dezember 2005,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. April 2008 mit dem Titel „Die EU als globaler Partner für Entwicklung — Die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben“ (KOM(2008)0177),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission vom 4. April 2007 mit dem Titel „Die Einlösung von Europas Zusagen hinsichtlich der Entwicklungsfinanzierung“ (KOM(2007)0164),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. März 2006 mit dem Titel „Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Hilfe — Herausforderungen durch die Aufstockung der EU-Hilfe im Zeitraum 2006-2010“ (KOM(2006)0085),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. April 2005 mit dem Titel „Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele — Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM(2005)0133),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 5. März 2004 mit dem Titel „Umsetzung des Konsenses von Monterrey in die Praxis: Beitrag der Europäischen Union“ (KOM(2004)0150),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. März 2002 zu der internationalen Konferenz der Vereinten Nationen (UN) zur Finanzierung der Entwicklungshilfe (Monterrey, Mexiko, 18.-22. März 2002),

unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG), die auf dem Millennium-Gipfel der Vereinten Nationen vom 6. bis 8. September 2000 in New York angenommen und auf nachfolgenden UN-Konferenzen bekräftigt wurden, namentlich auf der Konferenz von Monterrey,

unter Hinweis auf die Zusage der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Juni 2001 in Göteborg, das Ziel der Vereinten Nationen zu erreichen und 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 2. März 2006 mit dem Titel „EU-Entwicklungszusammenarbeit: mehr, besser und schneller helfen“ (KOM(2006)0087),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zu den Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung von 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (4),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0310/2008),

A.

in der Erwägung, dass die UNO zum zweiten Mal in der Geschichte einen Weltgipfel zur Finanzierung von Entwicklung veranstaltet, der vom 29. November bis 2. Dezember 2008 in Doha stattfinden soll und der die Staats- und Regierungschefs und nicht nur die Entwicklungs-, sondern auch die Finanzminister sowie Vertreter von internationalen Finanzorganisationen, Privatbanken sowie Unternehmen und der Zivilgesellschaft zusammenführen soll, um die Fortschritte zu überprüfen, die seit der Konferenz von Monterrey erreicht worden sind,

B.

in der Erwägung, dass die Finanzierung erheblich aufgestockt werden muss, wenn die MDG erreicht werden sollen,

C.

in der Erwägung, dass die Entwicklungsfinanzierung als der kostenwirksamste Weg zur Bewältigung der globalen Entwicklungsbedürfnisse und der weltweiten Unsicherheiten definiert werden sollte,

D.

in der Erwägung, dass angemessene, voraussehbare und nachhaltige Finanzquellen dringender denn je notwendig sind, vor allem angesichts der Herausforderung des Klimawandels und seiner Auswirkungen, wie etwa Naturkatastrophen, und der besonderen Gefährdung von Entwicklungsländern,

E.

in der Erwägung, dass die Europäische Union der größte Geber von Hilfe in der Welt ist, erhebliche Anteile an internationalen Finanzinstitutionen besitzt und der wichtigste Handelspartner für die Entwicklungsländer ist,

F.

in der Erwägung, dass die Europäische Union sich zu einem klaren und verbindlichen Zeitrahmen für das Erreichen des Ziels von 0,56 % des BNE bis 2010 und von 0,7 % des BNE bis 2015 verpflichtet hat,

G.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten im Falle des Fortbestehens der gegenwärtigen Tendenzen bezüglich des Umfangs ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe die gemeinsamen Ziele nicht erfüllen werden, zu denen sie sich verpflichtet haben, nämlich 0,51 % für die EU-15 (d. h. die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union schon vor der Erweiterung 2004 angehörten) und 0,17 % für die EU-12 (d. h. die Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 und 1. Januar 2007 beigetreten sind) des BNE bis 2010,

H.

in der Erwägung, dass die programmierbare Hilfe für Afrika trotz des allgemeinen Rückgangs der öffentlichen Entwicklungshilfe 2007 zunimmt,

I.

in der Erwägung, dass in letzter Zeit bedeutende Herausforderungen im Entwicklungsbereich neu hinzugekommen sind, wie etwa der Klimawandel, strukturelle Veränderungen der Warenmärkte, insbesondere für Lebensmittel und Öl, und einschneidende neue Entwicklungen in der Süd-Süd-Kooperation, wie die Unterstützung Chinas für die Infrastruktur in Afrika und Kredite der Brasilianischen Entwicklungsbank (BNDES) in Lateinamerika,

J.

in der Erwägung, dass Finanzdienste in zahlreichen Entwicklungsländern unterentwickelt sind, und zwar aufgrund vieler Faktoren einschließlich Beschränkungen bei der Erbringung von Dienstleistungen, Defizite bei Rechtssicherheit und Eigentumsrechten,

1.

bekräftigt sein Engagement für die Armutsminderung, eine nachhaltige Entwicklung und das Erreichen der MDG als den einzigen Weg zu sozialer Gerechtigkeit und einer besseren Lebensqualität für die rund eine Milliarde Menschen, die weltweit in extremer Armut leben, also mit einem Einkommen von weniger als einem US-Dollar pro Tag;

2.

fordert die Mitgliedstaaten auf, eine klare Trennung zwischen Ausgaben für Entwicklung und Ausgaben für außenpolitische Interessen vorzunehmen, und hebt ferner in diesem Zusammenhang hervor, dass die öffentliche Entwicklungshilfe mit den für diese Hilfe vom Entwicklungshilfeausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD/DAC) festgelegten Kriterien und den Empfehlungen des OECD/DAC für die Entkopplung der öffentlichen Entwicklungshilfe in Einklang stehen sollte;

3.

unterstreicht, dass die Europäische Union auf jeden Fall nach größtmöglicher Koordinierung streben muss, um Kohärenz mit anderen Politikfeldern der Gemeinschaft zu erreichen (Umwelt, Migration, Menschenrechte, Landwirtschaft usw.) und um Doppelarbeit und Brüche in den Aktivitäten zu vermeiden;

4.

erinnert daran, dass die Maßnahmen, die die Europäische Union unverzüglich und dringend ergreifen muss, um etwas gegen die dramatischen Folgen der nach oben schnellenden Lebensmittelpreise in Entwicklungsländern zu unternehmen, nicht als Teil des finanziellen Einsatzes gesehen und ausgeführt werden sollten, der vom Monterrey-Konsens verlangt wird; erwartet deshalb einen konkreten Vorschlag der Kommission zur Verwendung von Soforthilfemitteln;

5.

betont, dass der überhöhte und unverhältnismäßige Verwaltungsaufwand in einigen Partnerländern die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe beeinträchtigt; befürchtet, dass dieser Aufwand das Erreichen der Millenniumsziele gefährdet;

6.

stellt fest, dass die Europäische Union immer noch nicht das richtige Gleichgewicht zwischen zwei widersprüchlichen Konzepten gefunden hat: auf der einen Seite den Partnerländern bei der sachgerechten Zuteilung der Mittel zu vertrauen und deren Verwaltungsstellen zu helfen, das richtige Instrumentarium für den Einsatz der Mittel zu entwickeln; auf der anderen Seite über die Verwendung der Finanzhilfe zu bestimmen, um eine missbräuchliche Nutzung oder wirkungslose Zuteilung der Hilfe zu verhindern;

Umfang der öffentlichen Entwicklungshilfe

7.

weist darauf hin, dass die Europäische Union der weltgrößte Geber öffentlicher Entwicklungshilfe ist und knapp 60 % der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe leistet und begrüßt es, dass die öffentliche EU-Entwicklungshilfe über die Jahre zugenommen hat; ersucht dennoch die Kommission, eindeutige und transparente Daten zum Anteil des Gemeinschaftsbudgets an der EU-Entwicklungshilfe vorzulegen, um die Folgemaßnahmen des Monterrey-Konsenses aller europäischen Geber zu bewerten; äußert ferner sein Bedauern darüber, dass der Umfang der finanziellen Beiträge der Europäischen Union für Entwicklungsländer nicht sichtbar ist, und fordert die Kommission auf, geeignete und gezielte Kommunikations- und Informationsinstrumente zu entwickeln, um die Sichtbarkeit der EU-Entwicklungshilfe zu verbessern;

8.

begrüßt es, dass die Europäische Union ihr verbindliches Ziel einer öffentlichen Entwicklungshilfe von durchschnittlich 0,39 % des BNE bis 2006 erreicht hat, stellt aber einen alarmierenden Rückgang der EU-Hilfe von 47,7 Mrd. EUR im Jahre 2006 (0,41 % des kollektiven EU-BNE) auf 46,1 Mrd. EUR im Jahre 2007 (0,38 % des kollektiven EU-BNE) fest und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Umfang ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe auf das zugesagte Ziel von 0,56 % des BNE bis 2010 zu steigern;

9.

dringt darauf, dass es nicht erneut zu Kürzungen bei der gemeldeten Hilfe der Mitgliedstaaten kommt; weist darauf hin, dass die Europäische Union 75 Mrd. EUR weniger gegeben haben wird als für den Zeitraum 2005-2010 versprochen wurde, sollte sich der heutige Trend fortsetzen;

10.

ist ernsthaft besorgt, dass es einer Mehrheit der Mitgliedstaaten (18 von 27, insbesondere Lettland, Italien, Portugal, Griechenland und der Tschechischen Republik) nicht gelungen ist, die Höhe ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe zwischen 2006 und 2007 aufzustocken, und dass in einigen Ländern, z. B. Belgien, Frankreich und im Vereinigten Königreich, sogar ein spektakulärer Rückgang von mehr als 10 % zu verzeichnen ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, den zugesagten Umfang der öffentlichen Entwicklungshilfe einzuhalten; stellt mit Befriedigung fest, dass einige Mitgliedstaaten (Dänemark, Irland, Luxemburg, Spanien, Schweden und die Niederlande) die Ziele für 2010 mit Sicherheit erreichen werden, und ist zuversichtlich, dass diese Mitgliedstaaten weiterhin umfangreiche Hilfe leisten werden;

11.

begrüßt das unnachgiebige Festhalten der Kommission daran, dass die Bemühungen sowohl der Höhe als auch der Qualität der Entwicklungshilfe aus den Mitgliedstaaten gelten müssen, und schließt sich nachdrücklich deren Warnung vor den potenziell äußerst negativen Folgen an, die entstehen, wenn die Mitgliedstaaten ihre Finanzzusagen nicht einhalten; ersucht die Kommission, ihre Sachkenntnis und Autorität in die Waagschale zu werfen, um andere öffentliche und private Geber dazu zu bewegen, ihre finanziellen Zusagen zu erfüllen;

12.

ist äußerst besorgt, dass einige Mitgliedstaaten die Erhöhung ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe hinauszögern, was zu einem Nettoverlust in Höhe von mehr als 17 Mrd. EUR für die Entwicklungsländer führt;

13.

begrüßt das Vorgehen einiger Mitgliedstaaten, die mehrjährige Zeitpläne zur Anhebung der öffentlichen Entwicklungshilfe bis auf das UN-Ziel von 0,7 % bis 2015 aufstellen; ersucht die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, ihre mehrjährigen Zeitpläne möglichst bald bekannt zu geben; betont, dass die Mitgliedstaaten diese vor der oben genannten internationalen Nachfolgekonferenz von Doha zur Entwicklungsfinanzierung annehmen und die entsprechenden Verpflichtungen erfüllen sollten;

14.

stellt fest, dass der Rückgang der Hilfe in der gemeldeten Höhe 2007 in einigen Fällen auf das künstliche Aufblähen der Zahlen von 2006 durch Schuldenerlasse zurückzuführen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Umfang ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe nachhaltig ohne Berücksichtigung von Schuldenerlassen in den Zahlen zu erhöhen;

15.

betrachtet die Diskrepanz zwischen den regelmäßigen Zusagen von mehr finanzieller Hilfe und den erheblich geringeren Beträgen, die tatsächlich zur Auszahlung gelangen, als vollkommen unannehmbar, und ist besorgt darüber, dass einige Mitgliedstaaten Ermüdungserscheinungen bezüglich der Entwicklungshilfe erkennen lassen;

16.

betont die Tatsache, dass die Konsultation der Partnerregierungen, nationalen Parlamente und Organisationen der Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung für die Beschlussfassung über Umfang und Bestimmungsort der öffentlichen Entwicklungshilfe ist;

Geschwindigkeit, Flexibilität, Vorhersehbarkeit und Nachhaltigkeit der Finanzströme

17.

betont, dass Hilfe zeitgerecht geleistet werden muss, und äußert seine Unzufriedenheit darüber, dass die entsprechenden Prozesse oft über Gebühr verzögert ablaufen;

18.

betont die Notwendigkeit, bei der Ausgabe von Mitteln für die Zusammenarbeit flexibel vorzugehen, um auf sich verändernde Umstände reagieren zu können, beispielsweise steigende Lebensmittelpreise, wobei die Finanzierung vorsehbar sein muss, damit die Partnerländer eine nachhaltige Entwicklung sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu seiner Begrenzung planen können;

19.

fordert nachdrücklich die deutliche Einhaltung der Grundsätze der verantwortungsvollen Kreditvergabe und Finanzierung, damit Kreditvergabe und Finanzierung für die Wirtschafts- und Umweltentwicklung nachhaltig sind und im Einklang mit den Äquator-Prinzipien stehen; ersucht die Kommission, sich an der Aufstellung solcher Grundsätze zu beteiligen und in internationalen Foren auf verbindliche Maßnahmen für ihre praktische Anwendung in der Weise zu drängen, dass sie auch für neue Entwicklungshilfeakteure aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor gelten;

Verschuldung und Kapitalflucht

20.

begrüßt voll und ganz die Bemühungen von Entwicklungsländern um eine langfristig tragbare Schuldensituation und um die Umsetzung der Entschuldungsinitiative zugunsten der sehr hoch verschuldeten armen Länder (HIPC), was für das Erreichen der MDG von entscheidender Bedeutung ist; bedauert indessen, dass die Schuldenerlasspläne eine große Anzahl von Ländern ausschließen, für die die Schulden weiterhin ein Hindernis für die Erreichung der MDG darstellen; besteht auf einer dringend erforderlichen internationalen Diskussion über die weitere Einschränkung der internationalen Maßnahmen für zahlreiche verschuldete Länder, die jetzt von der HIPC-Initiative ausgeschlossen sind;

21.

fordert die Kommission auf, das Thema der verabscheuungswürdigen oder unrechtmäßigen Schulden anzusprechen, die auf unverantwortliche, nur den eigenen Interessen dienende, rücksichtslose oder unfaire Kreditvergabe zurückzuführen sind, sowie die Grundsätze der verantwortungsbewussten Finanzierung in bilateralen und multilateralen Verhandlungen über Schuldenerlasse anzusprechen; begrüßt die Forderung der Kommission nach Maßnahmen zur Einschränkung der Rückzahlungsansprüche von kommerziellen Kreditgebern und von sogenannten Geier-Fonds im Falle gerichtlicher Verfahren;

22.

fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich an den Rahmen für tragbare Schuldenlast zu halten und dessen Ausbau zu fordern, damit die interne Verschuldung der Staaten und der notwendige Finanzbedarf berücksichtigt werden können; fordert alle Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass die Verantwortung der Kreditgeber nicht auf die Respektierung des Grundsatzes einer tragbaren Schuldenlast begrenzt ist, sondern auch Folgendes umfasst:

Berücksichtigung der Verletzlichkeit der Kreditnehmerländer gegenüber Störungen von außen, indem für diese Fälle die Möglichkeit für Schuldenerlass oder Rückzahlungserleichterungen vorgesehen werden;

Aufnahme von Transparenzklauseln in Kreditverträge, und zwar für beide Seiten;

Übernahme einer verstärkten Wachsamkeitsverpflichtung, um sicherzustellen, dass die Kredite der Geldgeber nicht zu Menschenrechtsverletzungen oder zur Untermauerung von Korruption beitragen;

23.

dringt bei der Europäischen Union darauf, internationale Bestrebungen mit dem Ziel zu fördern, eine Form von internationalen Insolvenzverfahren oder fairen und transparenten Schlichtungsverfahren einzuführen, um effizient und gerecht mit etwaigen künftigen Schuldenkrisen umzugehen;

24.

bedauert, dass die Kommission nicht mehr Gewicht auf die Mobilisierung interner Ressourcen zur Entwicklungsfinanzierung legt, da dies mehr Autonomie für die Entwicklungsländer bedeuten würde; ermutigt die jeweiligen Staaten, sich aktiv an der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie (EITI) zu beteiligen und deren Ausbau zu fordern; ersucht die Kommission, den International Accounting Standards Board (IASB) aufzufordern, in die internationalen Rechnungslegungsstandards auch die Forderung mit aufzunehmen, dass nach Ländern aufgeschlüsselt über die Tätigkeiten multinationaler Konzerne in allen Sektoren Bericht erstattet wird;

25.

bedauert, dass in der oben genannten Mitteilung der Kommission zur Wirksamkeit der Hilfe (KOM(2008)0177) Kapitalflucht nicht als Risikofaktor für die Volkswirtschaften von Entwicklungsländern genannt wird; weist darauf hin, dass Kapitalflucht der Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftssysteme in Entwicklungsländern schweren Schaden zufügt, und weist darauf hin, dass Steuerhinterziehung die Entwicklungsländer Jahr für Jahr mehr kostet, als ihnen die ODA einbringt; ersucht die Kommission, wie im Konsens von Monterrey festgelegt Maßnahmen zur Bekämpfung der Kapitalflucht in ihre Politik aufzunehmen und die Ursachen der Kapitalflucht ehrlich zu untersuchen, wobei Steueroasen abgeschafft werden sollen, von denen sich einige in der Europäischen Union befinden oder in enger Verbindung zu Mitgliedstaaten stehen;

26.

verweist insbesondere darauf, dass der illegale Anteil dieser Kapitalflucht nach Angaben der Weltbank jährlich 1 bis 1,6 Billionen US-Dollar ausmacht, wovon die Hälfte aus Entwicklungsländern stammt; begrüßt die auf internationaler Ebene ergriffenen Bemühungen zur Einfrierung und Rückgewinnung gestohlener Gelder und fordert die Mitgliedstaaten zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption auf, sofern sie dies noch nicht getan haben; bedauert, dass solche Initiativen nicht auch gegen Steuerbetrug ergriffen werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die globale Anwendung des Systems des automatischen Austauschs von Steuerinformationen zu fördern und darauf zu dringen, dass der Verhaltenskodex gegen Steuerhinterziehung, der derzeit vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ausgearbeitet wird, der Erklärung von Doha beigefügt wird, sowie ferner die Umwandlung des Expertenausschusses der Vereinten Nationen für internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten in ein echtes Organ mit zwischenstaatlichem Charakter zu fördern, das mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet ist und zur Aufgabe hat, in Ergänzung zur OECD auf internationaler Ebene gegen Steuerhinterziehung zu kämpfen;

Innovative Finanzierungsmechanismen

27.

begrüßt die Vorschläge zur Schaffung innovativer Finanzierungsmechanismen durch die Mitgliedstaaten und fordert die Kommission auf, diese anhand der Kriterien Erleichterung der praktischen Umsetzung, Nachhaltigkeit, Additionalität, Transaktionskosten und Wirksamkeit zu prüfen; fordert Finanzierungsmechanismen und -instrumente, über die neue Finanzmittel bereitgestellt werden und künftige Finanzströme nicht gefährdet werden;

28.

fordert Finanzierungsmechanismen und -instrumente, mit denen, wie im Monterrey-Konsens festgestellt, private Gelder eingesetzt und Kreditbürgschaften aufgenommen werden können;

29.

fordert die Kommission auf, die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zu seiner Begrenzung in den Entwicklungsländern erheblich zu verstärken, insbesondere im Rahmen der Globalen Allianz gegen den Klimawandel; betont die dringende Notwendigkeit einer Finanzierung über die derzeitige öffentliche Entwicklungshilfe hinaus, da diese allein nicht für angemessene Reaktionen auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Entwicklungsländern und zu dessen Begrenzung sorgen kann; betont, dass zu diesem Zweck umgehend innovative Finanzierungsmechanismen wie Abgaben auf den Flugverkehr und den Ölhandel entwickelt und Versteigerungserlöse aus dem EU-Programm für den Emissionshandel (EU ETS) dafür verwendet werden sollten;

30.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen globalen Finanzierungsmechanismus für den Klimawandel zu schaffen, der auf dem Grundsatz eines Frontloading der Hilfe zur Finanzierung von Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels und zu seiner Begrenzung in den Entwicklungsländern basiert; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, substanzielle finanzielle Verpflichtungen zur umgehenden Umsetzung des Vorschlags einzugehen;

31.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mindestens 25 % der künftigen Versteigerungseinnahmen aus dem EU-Programm für den Emissionshandel für die Finanzierung von Maßnahmen gegen den Klimawandel in den Entwicklungsländern vorzusehen;

32.

ersucht die Kommission, Finanzierungsmöglichkeiten für Kleinunternehmer und Kleinbauern zu entwickeln, um so mitzuhelfen, die Nahrungsmittelproduktion anzukurbeln und die Lebensmittelkrise nachhaltig zu lösen;

33.

fordert die Europäische Investitionsbank (EIB) auf, Möglichkeiten zur unverzüglichen Schaffung eines Garantiefonds zur Unterstützung von Programmen für Mikrokredite und Risikobegrenzung zu prüfen, die genau auf die Bedürfnisse lokaler Nahrungsmittelerzeuger in ärmeren Entwicklungsländern abgestimmt sind;

34.

begrüßt den innerhalb der UNO eingebrachten Vorschlag zur Einrichtung eines von mehreren Geberländern finanzierten Gender-Fonds, der von UNIFEM mit dem Ziel verwaltet würde, politische Maßnahmen für die Gleichstellung in Entwicklungsländern zu fördern und zu finanzieren; fordert den Rat und die Kommission auf, diese internationale Initiative zu prüfen und sich ihr anzuschließen;

35.

fordert eine Verdopplung der Bemühungen zur Förderung der Entwicklung von Finanzdiensten angesichts der Tatsache, dass der Bankensektor das Potenzial besitzt, der lokalen Entwicklungsfinanzierung den Weg zu bereiten, und dass ferner ein stabiler Finanzdienstsektor die beste Möglichkeit zur Bekämpfung der Kapitalflucht bietet;

36.

fordert alle Beteiligten auf, das enorme Potenzial der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen uneingeschränkt anzuerkennen; betrachtet es in diesem Zusammenhang als von wesentlicher Bedeutung, dass die Rohstoffindustrien transparent sind; ist ferner der Ansicht, dass die EITI und der Kimberley-Prozess zwar Schritte in die richtige Richtung sind, dass aber viel mehr getan werden muss, um die transparente Verwaltung der Rohstoffindustrie und ihrer Einnahmen zu fördern;

Reformierung internationaler Systeme

37.

fordert den Rat und die Kommission auf, den Europäischen Entwicklungsfonds im Rahmen der Halbzeitüberprüfung 2008/2009 in den EU-Haushaltplan zu integrieren, um die demokratische Legitimität eines wichtigen Teils der EU-Entwicklungspolitik und dessen Budget zu verbessern;

38.

nimmt die im April 2008 abgeschlossene erste Etappe zur Verbesserung der Vertretung der Entwicklungsländer im Internationale Währungsfonds (IWF) zur Kenntnis; bedauert, dass die Verteilung der Stimmrechte innerhalb des IWF im Wesentlichen immer noch einer wohlstandsorientierten Logik folgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Interesse an einer Beschlussfassung mit doppelter Mehrheit (Aktionäre/Staaten) innerhalb der Behörde auszusprechen, die für die Stabilität der internationalen Finanzlage zuständig ist, nämlich dem IWF;

39.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die oben genannte Nachfolgekonferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Doha als Gelegenheit zu nutzen, einen gemeinsamen EU-Standpunkt zur Entwicklung vorzustellen, der auf das Erreichen der MDG über einen nachhaltigen Ansatz abstellt;

40.

fordert die Mitgliedstaaten auf, eine rasche und ehrgeizige Reform der Weltbank vorzunehmen, damit die in erster Linie von diesen Programmen Betroffenen besser vertreten sind;

*

* *

41.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem UN-Generalsekretär und den Direktoren der Welthandelsorganisation, des IWF, der Weltbankgruppe und des Wirtschafts- und Sozialrats der UN zu übermitteln.


(1)  ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 164.

(2)  ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 315.

(3)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(4)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0237.