26.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 285/11


Donnerstag, 5. Juni 2008
Jahresbericht 2006 über die GASP

P6_TA(2008)0254

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der dem Europäischen Parlament gemäß Teil G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde — 2006 (2007/2219(INI))

2009/C 285 E/03

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des dem Europäischen Parlament gemäß Teil G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegten Jahresberichts des Rates über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) — 2006,

gestützt auf Artikel 21 des EU-Vertrags,

unter Hinweis auf den Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Vertrag von Lissabon), der am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde, sowie auf die am 12. Dezember 2007 proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 angenommene Europäische Sicherheitsstrategie (ESS),

gestützt auf die oben genannte Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007 in Brüssel und seine Forderung nach einem raschen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren, damit der Vertrag von Lissabon am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005 in Brüssel zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 zum Vertrag von Lissabon (2), und auf die diesbezügliche Stellungnahme seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 22. Januar 2008,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union — 2005 (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2006 zur Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie im Kontext der ESVP (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2006 zu neuen Instrumenten zur Finanzierung der Entwicklung im Rahmen der Millenniumsziele (5),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 10. Mai und 14. November 2007 zu den Gipfeltreffen EU-Russland (6) und vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (7),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Juni 2006 zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines Transatlantischen Partnerschaftsabkommens und zu den transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA (8) sowie auf seine Entschließung vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zum Nahen Osten (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zum EU-China-Gipfel und zum Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika (12) und vom 10. Mai 2007 zum Horn von Afrika: Regionale politische Partnerschaft der EU zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Entwicklung (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2007 zu den Reformen in der arabischen Welt: Welche Strategie für die Europäische Union? (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (15),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2006 zu Afghanistan (16) und die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige Beziehungen“ vom 10. März 2008 zu Afghanistan,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. März 2005 zu der Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran (17), in der klargestellt wird, dass die Europäische Union der Maxime„No Say, No Pay“ (ohne Mitsprache kein Geld) in ihrem Umgang mit der Koreanischen Halbinsel folgen wird,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zu Iran (18),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2007 zu dem Entwurf eines Beschlusses der Kommission zur Einführung einer Sondermaßnahme 2007 für Irak (19),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zum Thema „Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik“ (20),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. November 2007 zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius — auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus (COP 13 und COP/MOP3) und vom 29. November 2007 zu Handel und Klimawandel (21) sowie auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 13. und 14. März 2008 zu Klimawandel und Energie und das ihm vorgelegte Papier des Hohen Vertreters der EU und der Kommission über Klimawandel und internationale Sicherheit (22),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2007 zur Bekämpfung des Terrorismus (23),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (24) und vom 6. September 2007 zu der Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen (25),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2006 zu den institutionellen Aspekten der Fähigkeit der Europäischen Union zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten (26),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Dezember 2006 zu der Mitteilung der Kommission zur Erweiterungsstrategie und zu den wichtigsten Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007 (27) und vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (28),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zu einem neuen Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion (29),

unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 25. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Serbien (30),

gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0189/2008),

A.

in der Erwägung, dass eine klare Definition der Interessen der Europäischen Union für die Erreichung der Ziele ihrer außenpolitischen Maßnahmen und insbesondere ihrer Außenpolitik von wesentlicher Bedeutung ist,

B.

in der Erwägung, dass eine größere politische Einheit innerhalb der Europäischen Union notwendig ist, damit die wertebestimmte GASP gestärkt wird und Wirkung zeigt, da die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als globaler Akteur sonst untergraben zu werden droht, wie dies durch die Art und Weise geschehen ist, in der die Europäische Union sich mit China, Russland, dem Irak, Afghanistan, Kuba und der Energiesicherheit befasst hat; in der Erwägung, dass es wünschenswert ist, dass der Vertrag von Lissabon und die verstärkte Rolle des Hohen Vertreters eine stärker zukunftsorientierte und längerfristige außenpolitische Strategie sowie die Einführung eines umfassenden und von allen Mitgliedstaaten unterstützten Konzepts erleichtern werden,

C.

in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon die derzeit bestehenden GASP-Regelungen klar verbessert, wodurch das internationale Profil der Europäischen Union gestärkt und die Wirksamkeit ihres Vorgehens erhöht werden; in der Erwägung, dass jedoch weitere Anstrengungen notwendig sind, um den Entscheidungsprozess im Bereich der Außenpolitik zu vereinfachen, wobei das Ziel darin bestehen sollte, das Vetorecht zu überwinden und die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit einzuführen,

D.

in der Erwägung, dass der Druck aufgrund von Krisen und Konflikten außerhalb der Grenzen der Europäischen Union sowie die Notwendigkeit, mit erschreckenden neuen Herausforderungen infolge des sich rasch vollziehenden Klimawandels fertig zu werden, erfordern, dass die GASP eine breitere Perspektive erhält,

E.

in der Erwägung, dass die GASP und die künftige Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), um glaubwürdig sein zu können, Mittelzuweisungen erhalten müssen, die ihren Bestrebungen und spezifischen Zielen entsprechen, und dass in diesem Zusammenhang eine wesentliche Aufstockung der Mittel im Zuge der Halbzeitüberprüfung der Finanziellen Vorausschau im Jahr 2009 und im Rahmen anderer Finanzierungsquellen für notwendig erachtet wird,

Grundsätze

1.

vertritt die Auffassung, dass die GASP und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) seit ihrer Konzeption dazu beigetragen haben, die europäische Identität und die Rolle der Europäischen Union als globaler Akteur zu stärken;

2.

vertritt dennoch die Auffassung, dass die Rolle der Europäischen Union in der Welt nicht ihrem Potential und den Erwartungen der öffentlichen Meinung in Europa entspricht, da die Mitgliedstaaten nur widerstrebend die notwendigen und unerlässlichen Reformen verabschieden, mit denen die Wirksamkeit, Kohärenz und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Außenpolitik der Europäischen Union gestärkt werden sollen;

3.

ist der Ansicht, dass die Europäische Union, da sie eine Wertegemeinschaft ist, ihre hohen Standards in den Außenbeziehungen beibehalten muss, um ein glaubwürdiger globaler Akteur zu sein, und dass sich die GASP daher bei der Verfolgung ihrer wichtigsten Ziele auf die Werte stützen muss, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten hochhalten, wie Demokratie, Rechtstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten;

4.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die starke Abhängigkeit der Europäischen Union im Energiebereich von nicht-demokratischen Ländern die Kohärenz, das Selbstbewusstsein und die Nachhaltigkeit ihrer gemeinsamen Außenpolitik untergraben könnte;

5.

vertritt mit Nachdruck die Ansicht, dass die Europäische Union nur dann Wirkung erzielen und eine echte, wirksame und glaubwürdige GASP verfolgen kann, wenn sie ihre gemeinsamen Ziele klar definiert, sich mit angemessenen Instrumenten ausstattet, um die Konsistenz zwischen Zielen und Mitteln sicherzustellen, mit einer Stimme spricht und — durch die Kontrolle des Parlaments — eine umfassende demokratische Legitimität besitzt; vertritt gleichzeitig die Auffassung, dass die Hauptziele der GASP nur erreicht werden können, wenn das Parlament selbst mit einer Stimme spricht und in diesem Zusammenhang eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten unter seinen Fachgremien, die sich mit der GASP befassen, aus thematischer und geografischer Sicht fördert;

6.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, ihre EU-Partner und den Hohen Vertreter zu konsultieren, bevor sie strategische Entscheidungen im Bereich der Außenpolitik, insbesondere in multilateralen Organisationen, treffen, um sicherzustellen, dass ihre Standpunkte in Bezug auf die strategischen Entscheidungen zumindest kohärent, übereinstimmend und kompatibel sind und die Kohärenz und Kohäsion der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union nicht beeinträchtigen bzw. die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als globaler Akteur gegenüber Drittstaaten nicht untergraben;

Jahresbericht 2006 über die GASP und Beziehungen zwischen den EU-Organen

7.

nimmt den Jahresbericht 2006 des Rates über die GASP zur Kenntnis;

8.

erkennt zwar die Verbesserungen in der Struktur des Berichts an, insbesondere die Aufnahme einer stärker zukunftsorientierten Planung neben der Beschreibung der im vorangegangenen Jahr durchgeführten Aktivitäten, erwartet jedoch, dass der Rat die Entschließungen und/oder Empfehlungen des Parlaments im nächsten Jahresbericht berücksichtigt;

9.

ist der Auffassung, dass das Parlament systematischer zu jeder Beschlussfassungsphase der GASP und ESVP Stellungnahmen abgeben sollte; empfiehlt, dass gemeinsame Standpunkte und gemeinsame Aktionen diese Stellungnahmen des Parlaments berücksichtigen und Bezüge zu ihnen enthalten sollten, um ihre demokratische Legitimität zu erhöhen;

10.

erkennt die beachtlichen Fortschritte an, die in den Beziehungen zwischen Rat und Parlament erzielt wurden, insbesondere durch die Schaffung neuer und flexiblerer Kommunikationskanäle; vertritt jedoch die Ansicht, dass das Parlament mit größerer Bestimmtheit seinen Standpunkt zu den erörterten Fragen vertreten muss und dass dieser systematisch im Rat behandelt werden sollte; weist darauf hin, dass auch durch verstärkte Kontakte zwischen den Organen, einschließlich eines regelmäßigen Meinungsaustausches mit dem Hohen Vertreter und häufigerer Besuche von EU-Sonderbeauftragten und anderer hochrangiger Beamter im Parlament, Fortschritte erzielt wurden; ist aber der Ansicht, dass weitere Verbesserungen möglich sind, insbesondere in Bezug auf die zeitliche Planung dieser Besuche, die auch der Tagesordnung des Parlaments und seiner zuständigen Gremien Rechnung tragen sollte;

11.

begrüßt, dass die Tatsache immer stärker anerkannt wird, dass die Legitimität und Kohärenz der GASP/ESVP in hohem Maße von der zunehmenden Bereitschaft des Hohen Vertreters und seiner Dienstellen abhängt, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, sowie von der Bereitschaft des Ratsvorsitzes, das Parlament zu beteiligen;

Prioritäten des Parlaments betreffend bestimmte horizontale Aspekte für das Jahr 2008

12.

schlägt vor, dass im Jahr 2008 eine begrenzte Zahl von Themen vorrangig behandelt werden sollte, die den Anliegen der europäischen Bürger sowie ihren Erwartungen hinsichtlich der Rolle, die die Europäische Union im Bereich der internationalen Angelegenheiten spielen soll, besser entsprechen;

13.

ersucht den Rat und die Kommission nachdrücklich, sich gemeinsam und mit größerer Dringlichkeit mit den Themen zu beschäftigen, die in Europa derzeit Anlass zu Sorge geben, wie Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Verbesserung der Sicherheit durch Zusammenarbeit und Entwicklung, Energiesicherheit, Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Verbesserung der Stabilität in den benachbarten Regionen, Krisenmanagement, Konfliktprävention und Konfliktlösung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Migrationssteuerung sowie Förderung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten; begrüßt den Bericht der Kommission und des Hohen Vertreters an den Europäischen Rat zum Thema„Klimawandel und internationale Sicherheit“; ersucht den Rat, den Bericht zu prüfen und Empfehlungen für geeignete Folgemaßnahmen vorzulegen; unterstreicht die Bedeutung der außenpolitischen Dimension als Grundpfeiler für den Aufbau eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts;

14.

ersucht den Hohen Vertreter, die bei der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS) seit 2003 erzielten Fortschritte sowie mögliche Schwachstellen zu bewerten und Vorschläge für die Verbesserung und Ergänzung der ESS zu machen; vertritt die Ansicht, dass die Achtung des Völkerrechts, eines wirksamen Multilateralismus, der Sicherheit der Menschen und des Rechts von Bürgern weltweit, beschützt zu werden, Konfliktverhütung und Abrüstung sowie der Respekt gegenüber der Rolle der internationalen Institutionen zu den Leitgrundsätzen der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union werden sollten; ist der Auffassung, dass eine solche Bewertung die Grundlage für eine breiter angelegte öffentliche politische Debatte bilden sollte; unterstreicht, dass jegliche künftige Bewertung der ESS in enger Abstimmung mit allen EU-Organen, einschließlich des Europäischen Parlaments, und den nationalen Parlamenten erfolgen sollte; ist der Ansicht, dass die ESS überarbeitet werden sollte und dass hierbei eine gründliche Analyse der gegenwärtigen Mission und künftigen Ausrichtung der NATO und der Beziehung der NATO zur Europäischen Union auf strategischer und operationeller Ebene sowie eine Analyse der sicherheitspolitischen Auswirkungen einer erneuten Erweiterung der NATO aufgenommen werden sollten; ersucht den Europäischen Rat, erstmals einen kohärenten Standpunkt zur Politik EU-NATO zu verabschieden, der nicht nur dazu dient, die transatlantischen Beziehungen wiederzubeleben, sondern auch zur Unterstützung der zeitnahen Entwicklung der ESVP, wie sie im Vertrag von Lissabon vorgesehen ist, beiträgt;

15.

ersucht den Rat, sich mit der Einrichtung geeigneter Strukturen und Verfahren sowie der Verbesserung der Funktionsweise der bestehenden Strukturen und Verfahren zu befassen, damit die Europäische Union die Fähigkeit entwickeln kann, rasch auf Krisensituationen zu reagieren; fordert ferner die Schaffung eines Rechtsrahmens, der das Recht auf Intervention und die Verpflichtung zum Schutz der Bürger in Krisensituationen festlegt, einschließlich der Beschlussfassungsverfahren und der entsprechenden Zuständigkeiten in solchen Situationen;

16.

vertritt die Ansicht, dass die Bedeutung der außenpolitischen Dimension der Energiesicherheit, einschließlich der Abhängigkeit der Union von Energie und anderen strategischen Lieferungen aus instabilen oder undemokratischen Ländern und Regionen weiter zunehmen wird; empfiehlt eine weit reichende Diversifizierung der Energieträger und der Verkehrswege für Energie, die Erhöhung der Energieeffizienz sowie Solidarität unter den Mitgliedstaaten in der Energiesicherungspolitik; bedauert, dass Mitgliedstaaten in unkoordinierter Weise bilaterale Energieabkommen unterzeichnen, was den Interessen der Europäischen Union insgesamt und der anderen Mitgliedstaaten schadet und ihre strategischen Projekte in Frage stellt; unterstreicht in diesem Zusammenhang die strategische Bedeutung der Nabucco-Pipeline für die Energiesicherheit der Europäischen Union und fordert die Kommission und den Rat auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um dieses Projekt möglichst bald erfolgreich durchzuführen; bekräftigt erneut seine Forderung nach der Schaffung der Position eines Hohen Beauftragten für Energieaußenpolitik, der dem mit einer Doppelfunktion ausgestatteten künftigen Hohen Vertreter/Vizepräsidenten der Kommission unterstellt ist und für die Koordinierung der Aktivitäten der Europäischen Union in diesem Bereich zuständig sein soll; bedauert, dass Rat und Kommission nicht auf die genannte Entschließung des Parlaments vom 26. September 2007 reagiert haben;

17.

bedauert den Mangel an Fortschritten im Zusammenhang mit einer gemeinsamen europäischen Außenpolitik im Energiebereich und beklagt ferner den bilateralen Charakter der von bestimmten Mitgliedstaaten verfolgten Maßnahmen, durch die die Verhandlungsmacht der Europäischen Union insgesamt und ihre Anstrengungen im Hinblick auf eine gemeinsame Außenpolitik im Energiebereich erheblich geschwächt werden; bekräftigt erneut seine Ansicht, dass diese Politik auf Solidarität basieren und durch einen wirksamen und gut vernetzten Binnenmarkt unterstützt werden muss, der mit allen erforderlichen Instrumenten ausgestattet ist, um monopolistischem und politisch motiviertem nichtkommerziellen Verhalten entgegenzuwirken, das eine Bedrohung für die Energiesicherheit der Gemeinschaft darstellen könnte; begrüßt und unterstützt daher nachdrücklich die Drittstaatenklausel, die im dritten Energiepaket enthalten ist;

18.

betont erneut, dass der Terrorismus als Instrument, das von nichtdemokratischen und terroristischen Organisationen eingesetzt wird, eine der wichtigsten Bedrohungen für die Sicherheit der Europäischen Union darstellt, und begrüßt die Anstrengungen des Koordinators der Europäischen Union für Terrorismusbekämpfung im Hinblick auf die Konsolidierung der Durchführung der EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung; stellt fest, dass der Kampf gegen den Terrorismus unter gebührender Achtung der universellen Werte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und Grundfreiheiten und ihres Schutzes erfolgen muss und in enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnern sowie im Einklang mit der von den Vereinten Nationen festgelegten Strategie zu erfolgen hat; ist der Ansicht, dass die wirksame Terrorismusbekämpfung eine Hauptpriorität in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Drittländern sein muss;

19.

bekräftigt die Bedeutung einer geordneten Steuerung der Migrationsströme; erachtet es daher als wesentlich, die Mitwirkung sowohl der Herkunfts- als auch der Transitländer zu erreichen und mittels einer Politik der positiven Konditionalität zu fördern; unterstreicht die Notwendigkeit, die illegale Einwanderung zu verhindern und die Gruppen, die damit Geschäfte machen, zu bekämpfen;

20.

betont erneut, dass die Stärkung der Weltordnungspolitik, der internationalen Institutionen und des Wertes des Völkerrechts für die außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union weiterhin von grundlegendem Interesse ist; unterstreicht in diesem Zusammenhang die äußerst wichtige Rolle, die die Vereinten Nationen im Hinblick auf die Förderung eines wirksamen Multilateralismus zu spielen haben, und betont, dass die Europäische Union gemeinsam vorgehen und ihre Partner dringend auffordern muss, die Entwicklung und Konsolidierung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit als gemeinsame Grundlage für eine wohlhabende und sichere Welt voranzutreiben; bekräftigt erneut sein Eintreten für die Millenniumsziele der Vereinten Nationen, insbesondere den weltweiten Kampf gegen die Armut;

21.

ist der Ansicht, dass bei der Verfolgung einer Weltordnungspolitik besonderes Augenmerk darauf gelegt werden muss, welche Rolle Staatsfonds und analoge staatliche Akteure im Wirtschaftssektor spielen, die dazu ermuntert werden sollten, eine möglichst umfassende Transparenz und Verantwortlichkeit bei ihren Tätigkeiten an den Tag zu legen;

22.

ist der Ansicht, dass es wichtig ist, dass die Europäische Union stärkere Anstrengungen unternimmt, um ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie weltweit zu verbessern und zu konsolidieren; erachtet es daher für unterlässlich, die Unterstützung der Demokratie in den Mittelpunkt der GASP zu stellen und die Kohärenz zwischen den Aktionen der EU-Organe und der Mitgliedstaaten sicherzustellen;

23.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die wirksame Durchführung der Menschenrechts- und Nichtverbreitungsklauseln sowie der Terrorbekämpfungsbestimmungen und die Aufnahme von Energiesicherheitsklauseln in Abkommen mit Drittstaaten unbedingt sichergestellt werden müssen, damit Kohärenz und Wirksamkeit der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union gewährleistet sind;

24.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass es notwendig ist, die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen auf internationaler Ebene weiterhin zu fördern, sich aktiv für die Erhaltung des bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungssystems, insbesondere für das Inkrafttreten des Vertrags über das vollständige Verbot von Kernwaffenversuchen, die konsequente Umsetzung des Vertrags über das Verbot chemischer Waffen sowie seiner umfassenden Kontrolle, ein internationales Verbot von Streumunition sowie die universelle Geltung des Vertrags von Ottawa über das Verbot von Landminen einzusetzen, Initiativen zur Kontrolle des Kleinwaffenhandels und andere Abrüstungsinitiativen sowie Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung stärker in den Vordergrund zu rücken, die multilateralen Verträge zu stärken, die sich mit Fragen der Nichtverbreitung befassen, und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, um die WMD-Strategie der Europäischen Union umzusetzen; fordert die Union sowie die Mitgliedstaaten auf, hinsichtlich der Aufhebung der anhaltenden Blockade der Genfer Abrüstungskonferenz eine positive und effektive Rolle zu spielen und darauf hinzuwirken, dass am Ende der Verhandlungen ein nicht diskriminierender, multilateraler, internationaler und effektiv nachweisbarer Vertrag steht, der die Produktion des spaltbaren Materials für Kernwaffen verbietet;

Die Prioritäten des Parlaments in den geografischen Gebieten für das Jahr 2008

25.

vertritt die Ansicht, dass der Erweiterungsprozess der Europäischen Union auf der Grundlage von Artikel 49 des EU-Vertrags weiterhin eine Hauptpriorität der Außenpolitik darstellt und dass er sich auf die Fähigkeit der Europäischen Union stützen sollte, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen (unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Erweiterung auf die Organe der Europäischen Union, ihre finanziellen Ressourcen und die Fähigkeit, ihre politischen Ziele zu verfolgen);

26.

vertritt die Auffassung, dass die Stabilität der westlichen Balkanstaaten — entsprechend der vom Rat in seinem Jahresbericht 2006 vertretenen Ansicht — die wichtigste Priorität der Europäischen Union im Jahr 2008 darstellen sollte; misst daher der Verstärkung der Anstrengungen zur Annäherung der westlichen Balkanstaaten an die Europäische Union die allergrößte Bedeutung bei, einschließlich der Abschaffung der Visumpflicht, der Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit in Bereichen wie Handel, Verkehr und Energie und der Teilnahme der Länder des westlichen Balkan an Gemeinschaftsprogrammen; ist der Auffassung, dass die stärkere Schwerpunktsetzung auf wirtschaftliche und soziale Themenstellungen, die dies umfasst, die Vorbereitungen dieser Länder auf den EU-Beitritt — im Einklang mit der Thessaloniki-Agenda — erleichtern und fördern würde; betont, wie wichtig es ist, die Zivilgesellschaft am Beitrittsprozess zu beteiligen;

27.

ist der Ansicht, dass der Dialog mit Serbien intensiviert werden sollte und dass konkrete Maßnahmen getroffen werden sollten, um die europäische Perspektive dieses Landes zu bekräftigen; erachtet die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens als einen konkreten Schritt in Richtung des künftigen EU-Beitritts Serbiens; ruft auf zu umfassenden Hilfsmaßnahmen zur Umsetzung von auf beiden Seiten eingegangenen Verpflichtungen und zu Kooperationsmaßnahmen, einschließlich des Fahrplans für die Liberalisierung der Visabestimmungen; unterstreicht, dass besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Kontakte mit allen demokratischen Parteien und der Zivilgesellschaft in Bereichen, die für beide Seiten von Interesse sind, gelegt werden sollte; vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union angemessene Politiken entwickeln und geeignete Verfahren in Gang setzen sollte, um eine Isolation Serbiens zu vermeiden;

28.

weist auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 18. Februar 2008 hin, in denen der Rat die Annahme einer Entschließung, in der Kosovo für unabhängig erklärt wird, durch das Parlament des Kosovo vom 17. Februar 2008 zur Kenntnis nimmt und in denen der Rat ferner erklärt, dass die Mitgliedstaaten gemäß den nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit dem Völkerrecht über ihre Beziehungen zu Kosovo entscheiden werden;

29.

ist der Ansicht, dass die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) im Kosovo, wie im Ahtisaari-Plan vorgesehen, die Interessen der nationalen Minderheiten wahren muss, um den multi-ethnischen Charakter des Gebiets zu erhalten, Vertrauen zwischen den Bevölkerungsgruppen aufzubauen, das kulturelle, religiöse und historische Erbe zu schützen, die Rechtsstaatlichkeit zu festigen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern; weist darauf hin, dass die lokale Federführung bei diesen Anstrengungen den erfolgreichen Übergang und eine nachhaltige soziale, politische und wirtschaftliche Entwicklung in Kosovo sicherstellen werden; bringt seine Besorgnis über die Sackgasse, in die die Verhandlungen über die Übertragung der Befugnisse von der UN-Übergangsverwaltung für das Kosovo (UNMIK) auf EULEX geraten sind, zum Ausdruck; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen eines konzertierten Vorgehens in den Vereinten Nationen darauf hinzuarbeiten, dass die EULEX-Mission als Teil der internationalen zivilen Präsenz in Kosovo gemäß der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen anerkannt wird;

30.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Lage der Minderheiten in allen westlichen Balkanstaaten weiterhin von der Europäischen Union intensiv beobachtet werden sollte, damit gewährleistet ist, dass alle Minderheiten und ihre Rechte auch wirksam geschützt werden, und dass im Einklang mit den europäischen Standards weitere kontinuierliche Fortschritte in diesem Bereich gemacht werden sollten; ist der Auffassung, dass das Jahr 2008 als Jahr des interkulturellen Dialogs zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Erziehung zu Toleranz genutzt werden sollte;

31.

unterstreicht ferner, dass die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) als eines der wichtigsten Ziele des Jahres 2008 gelten sollte und dass dies zu einem differenzierteren Ansatz gegenüber unseren Nachbarn führen sollte, der ihren Erwartungen und den strategischen Interessen der Europäischen Union gebührend Rechnung trägt; meint, dass diese erneuerte Maßnahme die verfügbaren Gemeinschaftsinstrumente besser und umfassender nutzen sollte;

32.

bekräftigt, dass die anhaltenden Konflikte in den ENP-Ländern eine ernsthafte Herausforderung für die Sicherheit der Außengrenzen der Europäischen Union und die effektive Umsetzung der ENP darstellen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Grenzen der Europäischen Union mit der Erweiterung von 2007 noch näher an die Konfliktregionen herangerückt sind; fordert daher ein aktiveres und umfassenderes Engagement der Europäischen Union bei den derzeitigen Bemühungen zur Lösung dieser Konflikte, insbesondere des Konflikts in der Region Transnistrien in der Republik Moldau im Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen der territorialen Integrität, und fordert ebenfalls ein verstärktes Engagement der Europäischen Union bei der Konfliktbewältigung;

33.

vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union ihr Augenmerk darauf richten sollte, die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die politische Stabilität und die Demokratie in den drei Hauptbereichen der regionalen Kooperation, nämlich der Mittelmeerraum, die Ostsee und das Schwarze Meer, auszubauen, indem sie die dort vorhandenen Kooperationsmöglichkeiten nutzt, die Synergie zwischen den institutionellen und regionalpolitischen Maßnahmen konsolidiert und die Länder in diesen Regionen in ihren Integrationsprozessen unterstützt; begrüßt, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 13. und 14. März 2007 seine Absicht bekundet hat, dem Barcelona-Prozess neue Impulse zu verleihen; betont, dass es wichtig ist, konkrete Ergebnisse im Raum Europa-Mittelmeer zu erzielen, in dem die Achtung der Menschenrechte und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Staaten am südlichen Ufer des Mittelmeers gefördert und den energie- und umweltpolitischen Herausforderungen größere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollten;

34.

betont erneut, dass die Schwarzmeerregion und die Ostseeregion für die Europäische Union von strategischer Bedeutung sind und dass daher ein schlüssigeres Konzept für sie erforderlich ist, vergleichbar mit dem, das für den Mittelmeerraum entwickelt wurde; fordert den Rat und die Kommission auf, die regionale Zusammenarbeit mit dem Schwarzmeerraum und der Ostsee zu fördern; vertritt die Ansicht, dass eine ausgewogene und gleichrangige Beachtung dieser drei bedeutenden Regionen am besten durch die Entwicklung neuer Organisationsstrukturen für die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum und in der Ostseeregion sichergestellt würde, ebenso wie durch die Stärkung der Beziehungen zu den bestehenden multilateralen Versammlungen, wie der Parlamentarischen Versammlung für die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum;

35.

unterstreicht die Notwendigkeit, die transatlantische Allianz zu stärken und die Kontakte zu den Vereinigten Staaten unter anderem im Rahmen eines fortgeschritteneren und umfassenderen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens zu intensivieren, dessen Potenzial zur Gänze ausgeschöpft werden sollte und das Konsultationen und eine Zusammenarbeit in Fragen von beiderseitigem Interesse sowie in den Bereichen zivile Konfliktprävention, internationale Rechtsordnung, Frieden und Abrüstung, nachhaltige Entwicklung und Bekämpfung der Armut beinhalten sollte; begrüßt die Gründung des Transatlantischen Wirtschaftsrats; unterstreicht die Bedeutung der parlamentarischen Dimension im Rahmen des „Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber“ und hebt die Notwendigkeit hervor, mit dem Kongress der Vereinigten Staaten in einen vertieften Dialog über die Zukunft der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten und auch über die Zukunft der NATO und die Reform der Vereinten Nationen einzutreten;

36.

erachtet die Überprüfung der Beziehungen der Europäischen Union zu Russland im Jahr 2008 als von höchster Wichtigkeit; vertritt die Auffassung, dass sich diese Beziehungen auf eine ausgewogene Partnerschaft stützen sollten, in deren Rahmen globale Herausforderungen, wie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie die regionale und die Energieversorgungssicherheit behandelt werden und die die Konsolidierung der Demokratie, den Schutz der Menschenrechte, den freien Handel und vor allem die Achtung der Rechtsstaatlichkeit fördert; weist erneut darauf hin, dass sich eine echte Partnerschaft auf die Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten sowie gute Beziehungen zu den Nachbarstaaten, Transparenz und Verantwortlichkeit stützen muss; ersucht die Mitgliedstaaten, die Beziehungen zur Russischen Föderation auf der Grundlage der gemeinsamen Interessen der Europäischen Union zu koordinieren; fordert den Rat und die Kommission auf sicherzustellen, dass im Rahmen des Mandats für jedes künftige Abkommen diese gemeinsamen Interessen nicht nur unterstrichen werden, sondern dass auch ein Mechanismus zur Überwachung seiner Umsetzung geschaffen wird;

37.

fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen — sowohl im Rahmen des Nahost-Quartetts als auch vor Ort — fortzuführen und Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern im Hinblick auf eine umfassende, dauerhafte, gerechte und friedliche Lösung auf der Grundlage von zwei sicheren und lebensfähigen Staaten und in Übereinstimmung mit den in der Annapolis-Agenda vorgesehenen Zusagen zu fördern; vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union ihren Einfluss im finanziellen, Handels- und politischen Bereich auf beiden Seiten maximieren sollte, um diese friedliche Lösung zu erreichen, und dass sie innerhalb der entsprechenden Foren eine ihrem finanziellen und politischen Beitrag angemessene Rolle spielen sollte;

38.

ist der Auffassung, dass die Regelung über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Rahmen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ernsthaft gefährdet ist, und fordert den Rat und insbesondere die beiden Mitgliedstaaten, die Kernwaffen besitzen, auf, eine europäische Initiative zur Umsetzung der Abrüstungsverpflichtungen gemäß Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags vorzulegen, insbesondere mit Blick auf die 2010 geplante Konferenz zur Änderung dieses Vertrags; lehnt die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vehement ab, die in einer wachsenden Zahl von Ländern zur Realität zu werden drohen, da es unmöglich ist, die Nutzung der Nukleartechnologie zur Erzeugung von Energie klar von der Nutzung zur Herstellung von Waffen zu trennen; führt in diesem Zusammenhang insbesondere die Unwägbarkeiten in Bezug auf die Ziele des iranischen Atomprogramms an; fordert Iran auf, in seinen Beziehungen zur Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) aktiv Transparenz walten zu lassen und darauf hinzuarbeiten, das Vertrauen der Völkergemeinschaft wieder aufzubauen; fordert die Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf, das Thema Iran an die IAEO zu überweisen und bedingungslos Verhandlungen aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Exporte von Nukleartechnologie in ein Land zu unterbinden, das die Zusatzprotokolle zum Atomwaffensperrvertrag nicht ratifiziert hat;

39.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union dazu beitragen könnte, in den Ländern, mit denen sie keine oder nur geringe vertragliche Bindungen hat, Vertrauen aufzubauen, indem sie die zwischenmenschlichen Kontakte besonders fördert, zum Beispiel durch Städtepartnerschaften oder im Rahmen des Programms Erasmus Mundus;

40.

erwartet eine zügige und umfassende Umsetzung der Strategie für Zentralasien;

41.

betont erneut, dass die Förderung der internationalen Solidarität, der Stabilität, des Friedens sowie der Entwicklung der Demokratie, der menschlichen Entwicklung und der Entwicklung der Wirtschaft und der Rechtsstaatlichkeit sowie die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs im Jahr 2008 weiterhin zu den Prioritäten der EU-Politik gegenüber Afghanistan zählen müssen; betont, wie wichtig es ist, die Sicherheit in Afghanistan wieder herzustellen, was nicht allein auf militärischem Weg zu erreichen ist; unterstreicht, dass es zu diesem Zweck von ebenso grundlegender Bedeutung ist, die Polizeikräfte zu stärken, um die Rechtsstaatlichkeit herzustellen und Entwicklungsanstrengungen voranzutreiben; weist mit Besorgnis auf die fortschreitende Intensivierung der Drogenproduktion hin, durch die Afghanistan wieder zum weltweit größten Produzenten geworden ist; begrüßt die Stationierung der Polizeimission der Europäischen Union (EUPOL) in Afghanistan und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sie mit erfahrenem und gut vorbereitetem Personal auszustatten und gegebenenfalls auszuweiten; ist besorgt, dass eine unzureichende Koordinierung - sowohl in der Völkergemeinschaft (insbesondere zwischen der Europäischen Union und der NATO) und bei den Beziehungen zu den afghanischen Behörden — die Wirksamkeit der Aktivitäten vor Ort gravierend beeinträchtigt; fordert alle Akteure auf, sich für die Verbesserung dieser Situation einzusetzen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Benennung von Kai Eide als Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Afghanistan;

42.

empfiehlt die Vertiefung der politischen und der Wirtschaftsbeziehungen mit China im Jahr 2008, unter der Bedingung, dass substanzielle Fortschritte auf dem Gebiet der Demokratie und der Menschenrechte erzielt werden und dass China die schwerwiegenden Bedenken der Europäischen Union über sein Vorgehen in Tibet ernst nimmt, wobei weiterhin ein konstruktiver Dialog mit den Behörden über diese Fragen geführt werden sollte, insbesondere im Vorfeld der Olympischen Spiele in Peking; fordert China auf, beim Wiederaufbau des Landes einen zukunftsorientierten, umfassenden Ansatz zu verfolgen und die einzelnen Völker und ihre kulturellen Traditionen stärker zu achten; bedauert in diesem Zusammenhang, dass in Bezug auf den Dialog zwischen der Europäischen Union und China über Menschenrechte keine wesentlichen Fortschritte erzielt wurden;

43.

empfiehlt — auf der Grundlage substanzieller Fortschritte auf dem Gebiet der Demokratie und der Menschenrechte — die Vertiefung der politischen und der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) im Jahr 2008; erkennt an, dass ASEAN für die Stabilität und den Wohlstand in der Region immer mehr an Einfluss gewinnt; meint, dass die Europäische Union und ASEAN ein großes Potenzial für eine verstärkte Zusammenarbeit haben, basierend u. a. auf den Fortschritten von ASEAN in Bezug auf die regionale Integration sowie in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte; ist nach wie vor besonders besorgt über die Lage in Birma;

44.

betont, dass die Beschlüsse, die auf dem EU-Afrika-Gipfel vom Dezember 2007 in Lissabon gefasst wurden, im Jahr 2008 umfassend weiterbehandelt werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Benennung eines mit einer Doppelfunktion ausgestatteten Sonderbeauftragten der EU/Delegationsleiter der Europäischen Kommission für die Afrikanische Union mit Sitz in Addis Abeba; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Europäische Union in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen jede Anstrengung unternehmen sollte, um die Fähigkeit der Afrikanischen Union im Hinblick auf Friedensschaffung und Friedenserhaltung zu stärken; begrüßt in diesem Zusammenhang die Missionen der Europäischen Union zur Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo und in der Republik Guinea-Bissau, und fordert einen koordinierten Einsatz der GASP und von Gemeinschaftsinstrumenten wie dem Stabilitätsinstrument;

45.

erwartet, dass das V. Gipfeltreffen EU-Lateinamerika/Karibik, das im Mai 2008 in Lima stattgefunden hat, zu einer Vertiefung des Inhalts des angekündigten biregionalen Assoziierungsabkommens, einschließlich der Schaffung des vom Parlament vorgeschlagenen biregionalen Solidaritätsfonds, sowie zum zeitgerechten Abschluss der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit Mercosur, der Andengemeinschaft und den Ländern Mittelamerikas bis Ende 2008 führen wird;

46.

weist auf die umfassenden Entschließungen und Berichte über die verschiedenen geografischen Gebiete, die von Interesse sind, hin, da sie wertvolle Beiträge für die Beschäftigung mit der Frage, wie sich die Politik der Europäischen Union gegenüber diesen geografischen Gebieten entwickeln soll, enthalten;

47.

empfiehlt, dass die Europäische Union ihren politischen Dialog mit Drittländern und -regionen stärkt, insbesondere mit ihren wichtigsten Partnern; betont in diesem Zusammenhang erneut die wichtige Rolle, die die parlamentarische Diplomatie als ergänzendes Instrument in den Beziehungen der Europäischen Union mit Drittländern und -regionen spielt, in erster Linie im Rahmen der drei wichtigsten multilateralen interparlamentarischen Versammlungen — der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung der Staaten Afrikas, des Karibischen und Pazifischen Raums und der Europäischen Union, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (EuroMed) und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat); setzt sich dafür ein, bis 2009 eine Parlamentarische Versammlung EU-Nachbarschaft Ost (Euro-Nest) ins Leben zu rufen, um die parlamentarische Dimension der politischen Partnerschaft zwischen dem Europäischen Parlament und den Ländern, die am östlichen Teil der ENP teilnehmen, zu stärken;

48.

bekräftigt erneut seine Forderung an die Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sind, ihre Koordinierung in diesem Rahmen zu verbessern, um die Wirksamkeit der Aktionen der Europäischen Union auf internationaler Ebene zu stärken, und sich darum zu bemühen, dass die Europäische Union auf längere Sicht einen Sitz im Sicherheitsrat erhält, im Rahmen einer umfassenden Reform des Systems der Vereinten Nationen; ersucht die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, enger mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, die nicht ständige Mitglieder des Sicherheitsrats sind;

Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP

49.

begrüßt die Verbesserungen, die der Vertrag von Lissabon im Hinblick auf die außenpolitischen Maßnahmen, die GASP und die ESVP, die zur GSVP werden soll, herbeiführt; vertritt die Ansicht, dass der neue Vertrag die außenpolitischen Maßnahmen und die Rolle der Europäischen Union im Bereich der internationalen Beziehungen umfassend stärkt sowie ihre Sichtbarkeit und ihr Profil verbessert und gleichzeitig ihre Fähigkeit, wirksam auf internationaler Ebene zu handeln, erhöht;

50.

hofft, dass der Vertrag von Lissabon in allen Mitgliedstaaten umgehend ratifiziert wird, damit er fristgerecht in Kraft treten kann; beglückwünscht die Mitgliedstaaten, die den Vertrag von Lissabon bereits ratifiziert haben;

51.

begrüßt die Verbesserung des institutionellen Rahmens der Europäischen Union im Bereich der GASP, in erster Linie durch:

a)

die Schaffung der Position des Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der Vizepräsident der Kommission — mit Rechenschaftspflicht gegenüber dem Parlament — sein soll sowie den Vorsitz im Rat der Außenminister führt und der die GASP und die GSVP leitet, zur Festlegung der politischen Maßnahmen beiträgt und die Konsistenz der außenpolitischen Maßnahmen der Union sicherstellt;

b)

die Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) — mit Zustimmung der Kommission und nach Anhörung des Parlaments —, der den Hohen Vertreter unterstützen wird und sich aus Beamten der Kommission, des Rates und der diplomatischen Dienste der Mitgliedstaaten zusammensetzt;

52.

begrüßt die Erweiterung des außenpolitischen Handlungsbereichs der Europäischen Union, einschließlich der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage sowie neuer Instrumente, die GASP-spezifische Bereiche betreffen, wie die ausdrückliche Rechtsgrundlage für die ENP, die Festlegung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit für die Union, finanzielle Soforthilfe für Drittländer, humanitäre Hilfe, Sanktionen gegen nichtstaatliche Einheiten, Weltraumpolitik, Energieversorgungssicherheit, Bekämpfung des Klimawandels, Verhütung des internationalen Terrorismus und Schutz personenbezogener Daten;

53.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass innerhalb des außenpolitischen Tätigkeitsbereichs der Union, insbesondere zwischen GASP, GSVP und Entwicklungs- und Handelspolitik Kohärenz gewährleistet werden muss; unterstreicht in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle, die der Hohe Vertreter und das neue EAD bei der Verfolgung der angestrebten Kohärenz in der Politik spielen sollten;

54.

weist erneut darauf hin, dass sich mit der Festlegung der Rechtspersönlichkeit für die Union die Frage ihres Status innerhalb internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen stellt; vertritt die Auffassung, dass der künftige Status der Europäischen Union in den Vereinten Nationen ihrem finanziellen und politischen Beitrag entsprechen sollte;

Der Vertrag von Lissabon und seine Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Rat, Parlament und Kommission im Bereich GASP/GSVP sowie auf die parlamentarische Kontrolle der GASP/GSVP

55.

vertritt die Ansicht, dass der Aufbau einer möglichst engen Zusammenarbeit zwischen dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Kommissionspräsidenten, dem Hohen Vertreter und dem wechselnden Ratsvorsitz von wesentlicher Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass ihre unterschiedlichen Funktionen zu Kohärenz und Wirksamkeit der GASP beitragen;

56.

fordert den Rat auf, fundiert auf die Wünsche und Anliegen einzugehen, die das Europäische Parlament in seinen Mitteilungen zum Ausdruck gebracht hat, insbesondere was die Entschließungen zu Verstößen gegen die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit betrifft;

57.

fordert den Rat auf, die Wirksamkeit seiner Sanktionspolitik gegen bestimmte verabscheuungswürdige Regime wie zum Beispiel das Regime Mugabe in Simbabwe und die Militärjunta in Birma zu überprüfen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuführen, wozu auch die notwendigen Mechanismen für die ernstzunehmende Beobachtung und Durchsetzung dieser Maßnahmen gehören;

58.

lädt den künftigen Hohen Vertreter/Vizepräsidenten der Kommission ein, auf den Erfahrungen hinsichtlich der regelmäßigen Besuche Hoher Vertreter sowie des für Außenbeziehungen zuständigen Mitglieds der Kommission im Plenum des Parlaments und im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten aufzubauen und die Praxis informeller Treffen fortzuführen, um regelmäßige, systematische und gehaltvolle Konsultationen mit dem Parlament und seinen zuständigen Gremien zu entwickeln und das Parlament an der Beschlussfassung zu beteiligen, um die Transparenz der grundlegenden Optionen der GASP und die Rechenschaft für diese zu erhöhen; weist darauf hin, dass das künftige Amt des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten der Kommission seine Legitimität direkt vom Europäischen Parlament herleiten wird;

59.

betont ferner, dass die Beziehungen zwischen Rat und Parlament ebenfalls überprüft werden müssen, um den wichtigsten Reformen in Bezug auf die künftige GSVP und die gestärkten Kontrollrechte des Parlaments nach der Übertragung der verbleibenden Befugnisse der Westeuropäischen Union auf die Europäische Union Rechnung zu tragen; begrüßt in diesem Zusammenhang Vorkehrungen für eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten;

60.

fordert die Festlegung einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Parlament und Rat, in der ihre Arbeitsbeziehungen im Bereich der außenpolitischen Maßnahmen, einschließlich des Austauschs vertraulicher Informationen festgelegt werden, wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt; fordert ferner, dass die Rahmenvereinbarung zwischen Kommission und Parlament aktualisiert wird, damit den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon Rechnung getragen wird;

61.

fordert, dass der zukünftige Hohe Vertreter/Vizepräsident der Kommission sein Amt gemeinsam mit der neuen EU-Kommission am 1. November 2009 antreten sollte, dass für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem 1. November 2009 eine Übergangslösung gefunden werden sollte und dass das Parlament zur Ernennung des ersten Hohen Vertreters/Vizepräsidenten der Kommission durch den Europäischen Rat — mit Zustimmung des Kommissionspräsidenten — sowie zu allen anderen vorläufigen Ernennungen in vollem Umfang konsultiert wird; erachtet in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Ad-hoc-Anhörungsverfahrens für die Benennung des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten der Kommission für notwendig, bei dem der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten federführend sein sollte;

62.

unterstreicht, dass sich die Errichtung des EAD maßgeblich auf die Außenbeziehungen der Union auswirken wird; betont die Notwendigkeit der Transparenz und des demokratischen Inputs in diesen Prozess; weist erneut darauf hin, dass das Parlament gemäß Artikel 27 Absatz 3 des EU-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Lissabon das Recht hat, zur Einsetzung des EAD angehört zu werden; fordert, dass das Parlament an den Vorbereitungsarbeiten in diesem Zusammenhang umfassend beteiligt wird; verweist auf seinen Bericht, der gerade zu diesem Thema erstellt wird; hofft, dass die Errichtung des EAD größere Klarheit schaffen wird, was die Kriterien für die Sonderbeauftragten der Europäischen Union und deren Benennung und Bewertung betrifft, auch im Hinblick auf die Festlegung und den Zweck ihrer Aufgaben, die Dauer ihres Mandats sowie die Koordinierung und Komplementarität mit den Delegationen der Kommission;

63.

ruft den künftigen Hohen Vertreter/Vizepräsidenten der Kommission sowie Rat und Kommission dazu auf, die Zusammenarbeit mit den bestehenden multilateralen parlamentarischen Versammlungen (Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU, EuroMed, EuroLat und — wenn sie errichtet worden ist - Euro-Nest) auszubauen, in denen EU-Abgeordnete mit einigen ihrer wichtigsten Kollegen zusammentreffen, da dadurch eindeutig ein Mehrwert geschaffen sowie Konsistenz und Wirksamkeit der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union verbessert werden;

64.

vertritt die Auffassung, dass parlamentarische Kontrolle von zentraler Bedeutung für die ESVP ist; ersucht in diesem Zusammenhang das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, gemeinsam mit dem Parlament einen Mechanismus für vertrauliche Informationen über sich anbahnende Krisen oder internationale sicherheitsrelevante Ereignisse einzuführen, der vergleichbar ist mit anderen Mechanismen, die es in einigen nationalen Parlamenten von Mitgliedstaaten gibt, und der — je nach Vertraulichkeitsstufe - geschlossene Ausschusssitzungen bis zu Sitzungen zwischen dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee und designierten Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse und Unterausschüsse umfassen würde;

65.

erachtet es für notwendig, dass der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten an den informellen Sitzungen der Außenminister der Mitgliedstaaten (Gymnich-Sitzungen) teilnimmt, wie dies bei informellen Ratssitzungen in anderen Politikbereichen bereits gängige Praxis ist;

66.

betont, dass bei den von der Europäischen Verteidigungsagentur durchgeführten Arbeiten die demokratische Verantwortlichkeit und die Transparenz gewährleistet sein müssen;

Finanzierung der GASP/GSVP im Lichte des Vertrags von Lissabon

67.

stellt mit Genugtuung fest, dass im Vertrag von Lissabon die Haushaltsbefugnisse des Parlaments in Bezug auf alle Ausgaben der Europäischen Union, einschließlich des EAD, gestärkt werden, das Parlament dem Rat gleichgestellt wird, die Unterscheidung zwischen obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben entfällt und der Mehrjährige Finanzrahmen Rechtsverbindlichkeit erhält;

68.

bedauert, dass die Bestimmungen betreffend die rasche Finanzierung von GSVP-Aktivitäten außerhalb des EU-Haushalts unnötig kompliziert sind; fordert mit Nachdruck, dass alle außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union (einschließlich der Maßnahmen im Rahmen der künftigen GSVP, jedoch nicht sämtliche Militärausgaben) in Zukunft aus dem gemeinsamen EU-Haushalt finanziert werden sollten;

69.

unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass besonderes Augenmerk auf die Überwachung der nichtmilitärischen Krisenbewältigung zu legen ist, wo Ressourcen und unterschiedliche Zuständigkeiten von Rat, Kommission und Mitgliedstaaten gebündelt werden, um ein Optimum an Effizienz und Koordination zu gewährleisten;

70.

stellt fest, wie nützlich die gemeinsamen Beratungssitzungen zwischen dem Vorstand des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, dem Vorstand des Haushaltsausschusses sowie dem Vorsitzenden des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees sind, wie sie in der oben genannten Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen sind; begrüßt gleichzeitig die Idee, die Vorsitzenden und/oder Berichterstatter der für das außenpolitische Handeln zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments an den Tätigkeiten des neuen Vermittlungsausschusses, der für das neue Haushaltsverfahren zu beteiligen, wenn dies im Rahmen des jährlichen Verfahrens als notwendig erachtet wird;

71.

verlangt, dass der Rat im Geiste der genannten Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006, die einen strukturierten Dialog zwischen Rat und Parlament vorsieht, das Parlament informiert, bevor er Beschlüsse, die Ausgaben im Bereich der GASP nach sich ziehen, fasst;

72.

erachtet den Gesamtbetrag von 1 740 Millionen Euro, der der GASP für den Zeitraum 2007 bis 2013 zugewiesen wird, als nicht ausreichend, um die allgemeinen und spezifischen Ziele der Europäischen Union als globaler Akteur zu verwirklichen, wobei jedoch anerkannt wird, dass die für das Jahr 2008 vereinbarten Mittelzuweisungen für die GASP in Höhe von 285 Millionen Euro einen wichtigen Fortschritt im Vergleich zu früheren Mittelzuweisungen darstellen (Aufstockung der Mittel um 125 Millionen Euro gegenüber 2007); unterstreicht, dass diese Mittelaufstockung Hand in Hand gehen sollte mit umfassenderen Maßnahmen im Hinblick auf die parlamentarische Kontrolle sowie einer verbesserten Zusammenarbeit vonseiten des Rates;

73.

wird im Rahmen seines bevorstehenden Berichts hierüber konkrete Vorschläge in Bezug auf die Finanzierung und die Haushaltskontrolle des EAD vorlegen;

*

* *

74.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch den Beschluss 2008/371/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 128 vom 16.5.2008, S. 8).

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0055.

(3)  ABl. C 102 E vom 24.4.2008, S. 309.

(4)  ABl. C 314 E vom 21.12.2006, S. 334.

(5)  ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 396.

(6)  ABl. C 76 E vom 27.3.2008, S. 95 und Angenommene Texte, P6_TA(2007)0528.

(7)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0262.

(8)  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 226 und 235.

(9)  ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 670.

(10)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0350.

(11)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0622.

(12)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0483.

(13)  ABl. C 76 E vom 27.3.2008, S. 106.

(14)  ABl. C 76 E vom 27.3.2008, S. 100.

(15)  ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.

(16)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 176.

(17)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 253.

(18)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0488.

(19)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0481.

(20)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0413.

(21)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0537 und Angenommene Texte, P6_TA(2007)0576.

(22)  S113/08,14. März 2008.

(23)  Texte, P6_TA(2007)0612.

(24)  ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 753.

(25)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0381.

(26)  ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 485.

(27)  ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 480.

(28)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0538.

(29)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0017.

(30)  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0482.